„Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Mit Kindern entscheidet sich die Frage nach Innovation, nach Arbeitsplätzen und Arbeitskräften und damit nach Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt in Deutschland.“
Für Kinder wird viel getan: Das Übereinkommen der UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes ist am 20.11.1989 verabschiedet worden. In Deutschland trat es am 05.04.1992 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, das Aufwachsen aller Menschen unter 18 Jahren zu fördern, zu schützen und eine bessere Zukunft für sie zu schaffen. (…) Es scheint, als sei die Bundesrepublik Deutschland ein überaus kinderfreundliches Land, in welchem sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und sicher sein können. Diese Auffassung könnte einem Irrtum unterliegen: Gewalt an Kindern ist an der Tagesordnung. Eine internationale UNICEF-Studie zur Kindstötung in den OECD-Ländern hat herausgestellt, dass in den Industrieländern jährlich 3.500 Kinder an Misshandlungen sterben. (…) Armut, Stress und Isolation der Eltern, dieses verstärkt durch Alkohol- und Drogenmissbrauch, sind sehr häufig die Ursachen für Kindesmisshandlungen. (…)
Worum geht es bei der Kinder- und Jugendhilfe?
Bei der Jugendhilfe geht es in erster Linie um die allgemeinerzieherische Aufgabe der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen und um die Ausbildung ihrer Fähigkeiten. Dafür werden einerseits pädagogisch unterstützende, familienergänzende Angebote, z.B. in Kindergärten, eingesetzt. Andererseits wird die Verringerung von sozialen Ungleichheiten und Benachteiligungen durch gezielte Maßnahmen und das Beheben von Entwicklungsdefiziten durch z.B. Spiel- und Lernhilfen in Gebieten sozialer Brennpunkte gefördert.
Der zweite Ansatz der Jugendhilfe ist die pädagogische und wirtschaftliche direkte Leistung. Das geschieht bei Erkennen von akuten individuellen Schwierigkeiten junger Menschen und ihren Familien. Verhaltensauffälligkeiten durch zerbrochene Familien, Scheidungen, Jugendkriminalität sind einige der Indizien zum Hilfeansatz.
Der dritte Aspekt der Jugendhilfe ist die unmittelbare Einflussnahme der anwaltschaftlichen Jugendhilfe auf die Politik. Möglichkeiten dafür finden sich in Bereichen von öffentlichen Fachdiskussionen, Einmischung in andere Ressorts, wie z.B. Stadtplanung, oder auch durch die Beeinflussung der Gestaltung von Sozialpolitik im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Kinder! Zukunft?
- 1.2 Worum geht es bei der Kinder- und Jugendhilfe?
- 2 Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe
- 2.1 Die vorindustrielle Zeit und erste Schritte
- 2.2 Hamburg kann sich sehen lassen
- 3 Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII –
- 3.1 Der Ursprung und seine Entwicklung
- 3.2 Die Änderungen des SGB VIII seit seiner Entstehung
- 3.3 Leistungen der Jugendhilfe; §§ 11 - 41
- 3.4 Die Grundlage der Jugendhilfe
- 3.4.1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe; § 1
- 3.4.2 Allgemeine Grundlagen; §§ 2 - 10
- 3.5 Die Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe
- 3.5.1 Andere Aufgaben der Jugendhilfe; §§ 42 - 60
- 3.5.2 KICK - Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
- 3.6 Die Einzelaspekte des Kinder- und Jugendhilferechts
- 3.6.1 Schutz von Sozialdaten; §§ 61 - 68
- 3.6.2 übrige Vorschriften; §§ 69 - 105
- 4 Das Wächteramt des Staates - § 8a
- 4.1 Die Ableitung aus dem Grundgesetz
- 4.2 Die Untermauerung in der Kinder- und Jugendhilfe
- 4.3 Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- 4.3.1 Der Aufbau einer Hilfebeziehung
- 4.3.2 Der Schutzauftrag bei Trägern von Einrichtungen und Diensten
- 4.3.3 Die Anrufung des Familiengerichtes
- 4.3.4 Krisenintervention: Inobhutnahme Minderjähriger
- 4.3.5 Das Einschalten anderer Institutionen
- 4.4 Die Jugendministerkonferenz 2006 in Hamburg.
- 4.4.1 TOP 8a) Familien stärken – Kinder schützen
- 4.4.2 TOP 8b) Erweiterung des Kinderschutzauftrags im Gesetz
- 5 Schlussbetrachtung
- 6 Diskussion: Frühwarnsystem gegen Kindesmisshandlung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat zielt darauf ab, einen Überblick über die Geschichte und den Aufbau des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zu geben, mit besonderem Fokus auf das Wächteramt des Staates. Es beleuchtet die Entwicklung des Rechtsrahmens und die zentralen Aufgaben der Jugendhilfe.
- Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe
- Aufbau und Leistungen des SGB VIII
- Das Wächteramt des Staates und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Jugendhilfe
- Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses einleitende Kapitel legt den Grundstein für das gesamte Referat, indem es die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe für die Zukunft der Kinder herausstellt und die zentralen Fragestellungen des Referats benennt. Es schafft einen Kontext und definiert den Fokus auf das SGB VIII und das staatliche Wächteramt. 2 Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, beginnend mit der vorindustriellen Zeit und den ersten Ansätzen der Fürsorge. Es beschreibt die Herausforderungen und Veränderungen im Laufe der Zeit und zeigt die Entwicklung von der rein karitativen Hilfe hin zu einem staatlich geregelten System. Der Abschnitt über Hamburg dient als Beispiel für frühzeitige und fortschrittliche Entwicklungen im Bereich der Kinderhilfe. 3 Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII –: Dieses zentrale Kapitel beschreibt ausführlich das SGB VIII, seine Entstehung und Entwicklung. Es analysiert die verschiedenen Leistungen der Jugendhilfe, die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben der Jugendhilfe. Dabei werden die einzelnen Paragraphen und ihre Bedeutung im Detail erläutert, inkl. dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK). Der Fokus liegt auf der umfassenden Darstellung des gesetzlichen Rahmens. 4 Das Wächteramt des Staates - § 8a: Dieses Kapitel konzentriert sich auf das Wächteramt des Staates im Kontext des SGB VIII, insbesondere auf § 8a. Es untersucht die Ableitung dieses Amtes aus dem Grundgesetz und dessen Bedeutung für den Kinderschutz. Das Kapitel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung, einschließlich des Vorgehens in Krisensituationen, der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, und den rechtlichen Möglichkeiten der Intervention. Die Jugendministerkonferenz 2006 in Hamburg und ihre Beschlüsse bilden den aktuellen Kontext.
Schlüsselwörter
SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Wächteramt des Staates, Jugendhilfeleistungen, § 8a, Familiengericht, Inobhutnahme, Jugendamt, KICK.
Häufig gestellte Fragen zum Referat: Geschichte und Aufbau des SGB VIII
Was ist der Inhalt dieses Referats?
Das Referat bietet einen umfassenden Überblick über die Geschichte und den Aufbau des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), mit besonderem Fokus auf das Wächteramt des Staates (§ 8a). Es beinhaltet eine Einleitung, einen geschichtlichen Überblick, eine detaillierte Analyse des SGB VIII, eine eingehende Betrachtung des staatlichen Wächteramts und des Kinderschutzes, sowie eine Schlussbetrachtung und eine Diskussion zu einem Frühwarnsystem gegen Kindesmisshandlung. Das Referat umfasst Kapitelzusammenfassungen, Schlüsselwörter und eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten.
Welche Themen werden im Referat behandelt?
Die zentralen Themen sind die Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe, der Aufbau und die Leistungen des SGB VIII, das Wächteramt des Staates und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der Jugendhilfe sowie aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz. Es wird detailliert auf § 8a SGB VIII eingegangen.
Welche Aspekte des SGB VIII werden im Detail erklärt?
Das Referat beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des SGB VIII, seine Leistungen (§§ 11-41), die allgemeinen Grundlagen (§§ 2-10), andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42-60), den Schutz von Sozialdaten (§§ 61-68), weitere Vorschriften (§§ 69-105) und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK). Besonders ausführlich wird der rechtliche Rahmen des staatlichen Wächteramts dargestellt.
Was ist das Wächteramt des Staates im Kontext des SGB VIII?
Das Referat erklärt das Wächteramt des Staates, seine Ableitung aus dem Grundgesetz und seine Bedeutung für den Kinderschutz im Rahmen des SGB VIII, insbesondere § 8a. Es beschreibt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, das Vorgehen in Krisensituationen (Inobhutnahme), die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und die rechtlichen Möglichkeiten der Intervention. Die Jugendministerkonferenz 2006 in Hamburg und ihre Beschlüsse zum Thema Kinderschutz werden ebenfalls behandelt.
Welche historischen Aspekte werden betrachtet?
Das Referat beleuchtet die historische Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe von der vorindustriellen Zeit bis zur Gegenwart, zeigt die Herausforderungen und Veränderungen im Laufe der Zeit und die Entwicklung von der rein karitativen Hilfe hin zu einem staatlich geregelten System. Ein Beispiel für frühzeitige und fortschrittliche Entwicklungen im Bereich der Kinderhilfe wird anhand Hamburgs gegeben.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Referat?
Wichtige Schlüsselwörter sind: SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Wächteramt des Staates, Jugendhilfeleistungen, § 8a, Familiengericht, Inobhutnahme, Jugendamt und KICK.
Welche Zielsetzung verfolgt das Referat?
Das Referat zielt darauf ab, einen Überblick über die Geschichte und den Aufbau des SGB VIII zu geben und den Fokus auf das Wächteramt des Staates zu legen. Es soll die Entwicklung des Rechtsrahmens und die zentralen Aufgaben der Jugendhilfe beleuchten.
Gibt es eine Zusammenfassung der Kapitel?
Ja, das Referat enthält eine Zusammenfassung jedes Kapitels, die die wichtigsten Inhalte und den Fokus jedes Abschnitts prägnant darstellt.
Welche Diskussion wird geführt?
Es wird eine Diskussion über ein Frühwarnsystem gegen Kindesmisshandlung angeregt.
- Arbeit zitieren
- Isabel Ohnesorge (Autor:in), 2006, Kinder- und Jugendhilfe (KJHG). Geschichte und Aufbau des SGB VIII, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73728