Konversion, Flächennutzung und Raumordnung


Term Paper (Advanced seminar), 1998

29 Pages, Grade: gut


Excerpt


Inhalt

1. Allgemeines zur Problematik „Konversion
1.1 Begriffsklärung
1.2 Phasen der Konversion
1.3 Unterschiede zur „normalen“ Stadtplanung
1.4 Lage der Objekte
1.5 Umfang der Konversionsobjekte
1.6 weitere Anmerkungen zur Umeignung
1.7 Kosten und Potentiale
1.8 Restriktionen und Chancen bei der Wiedernutzung militärischer Liegenschaften und Gebäude
1.9 typische Nutzungsoptionen
1.10 Konflikttypen
1.11 zur Wertermittlung
1.12 zur Finanzierung
1.13 Altlasten
1.14 planungs-und baurechtlicher Status
1.15 planerische Vorgehensweisen

2. Regionale Betroffenheit in Rheinland-Pfalz (R-P) und Mecklenburg-Vorpommern (M-V)
2.1 Rheinland-Pfalz (R-P)
2.2 Mecklenburg-Vorpommern (M-V)
2.3 Spezifische Organisationsformen, Trägerschaften, Finanzierungen
2.3.1 Rheinland-Pfalz
2.3.2 Mecklenburg-Vorpommern

3. Beispiele vollzogener Konversion
3.1 Mainz-Layenhof
3.2 Ober-Olmer Wald
3.3 Flughafen Zweibrücken
3.4 Flughafen Büchenbeuren-Hahn

4. Literatur

5. Anlagen

1. Allgemeines zur Problematik „Konversion

1.1 Begriffsklärung:

Konversion umfaßt alle Aktivitäten, die das Ziel der Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen, räumlichen und ökologischen Folgen der Reduzierung von Streitkräften haben (Bsp.: Umstellung von Rüstungs- auf zivile Produktion) sowie der Wiedernutzung des vormals militärisch genutzten Geländes. In dieser Arbeit ist dabei nur der letzte Aspekte von Belang.

1.2 Phasen der Konversion:

Der Prozeß der Konversion gliedert sich in folgende drei Abschnitte:

1. Freigabeverfahren[1]

Hierunter ist die Ankündigung der beabsichtigten Rückgabe sowie die Prüfung des militärischen Anschlußbedarfes seitens der Bundeswehr (BW) und die schließlich erfolgende Freigabeerklärung zu verstehen. Außerdem wird in dieser Phase der Zustand der Fläche ermittelt. Dies erfolgt durch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) bzw.das Bundesfinanzministerium (BMFin).Es schließt sich der

2. Zeitraum an, in dem nach Entscheidung über die Aufgabe der militär. Nutzung eine zumindest

grundsätzliche, bisweilen auch detaillierte, eventuell sogar verbindliche Einigung über die Art der

zivilen Nutzung erzielt wird. Dabei sind die kommunalen Interessen denjenigen von Bund und

Land nachgeordnet. Endlich erfolgt die

3. Eigentumsübertragung, sowie der Erwerb und die Umstrukturierung.

1.3 Unterschiede zur „normalen“ Stadtplanung:

Normalerweise steht bei stadtplanerischen Tätigkeiten die nachgefragte bzw. anzubietende Nutzung im Mittelpunkt, zu der dann eine passende Fläche gesucht wird. Im Falle der Konversion verhält es sich genau andersherum: Zu Beginn steht eine zu verwertende Fläche, zu der daraufhin passende Nutzungen ermittelt werden.

Erschwerend kommt hinzu, daß Militärflächen (solange sie militärischer Nutzung unterliegen) planungsrechtlichen Sonderstatus genießen und aus der Planungshoheit der Gemeinde herausfallen. Auf Planungen und Entscheidungen, die Militärflächen betreffen, haben Kommunen kaum Einfluß, ihnen steht lediglich ein Anhörungsrecht zu.

Deshalb stehen Militärflächen oftmals in keinerlei baulichem Zusammenhang mit den sie umgebenden Siedlungen. Weiterhin ergibt sich eine oftmals unzusammenhängende bauliche und technische Entwicklung, da diese nicht von langfristigen Überlegungen geleitet ist, sondern sich am aktuellen

Bedarf der Streitkräfte orientiert.

Der temporäre Aspekt einer vorausschauenden, permanenten Planung aufgrund vorhandenen, prognostizierten oder gewünschten Bedarfs wird somit vernachlässigt. Nach der Ankündigung derRückgabe verbleibt der Gemeinde oft nur wenige Monate Planungszeit, zudem besitzt sie keinen Einfluß darauf, in welcher Reihenfolge die Freigaben erfolgen. In der Regel verstreichen 1 ½ bis 2 ½ Jahre vom Freigabeentscheid bis zum vollständigen Freizug.Es kann aber auch zu sehr kurzfristig angesetzten Rückgaben kommen. Auf diese relativ kurzen Zeiträume zwischen Ankündigung und Wiedererlangung der Planungshoheit sind Planungsrecht, -methodik und -verfahren nicht ausgelegt.

Als weiteres Problem ergibt sich die Frage nach Altlasten, deren Beseitigung mit Zeit- und Geldaufwand verbunden ist, sowie ungeklärte Haftungsfragen, also weitere Unsicherheitsfaktoren. In den neuen Bundesländern (NL) kommen häufig ungeklärte Eigentumsverhältnisse und Restitutionsansprüche hinzu. Falls die Gemeinde sich mit Kaufabsichten trägt, ist ein mögliches weiteres Erschwernis, daß die Differenzen der Wertansätze der Bundesvermögensverwaltung (BVV) und kommunaler Gutachter im Bereich von mehreren hundert Prozent liegen können. Dies ist in unterschiedlichen methodischen und rechtlichen Einschätzungen begründet.

Bei der Planung auf Konversionsflächen sind der Bund, das Land, die Kommune, Verbände (z.B. Umweltschutzvereine oder Studentwerke) sowie private Investoren beteiligt.

1.4 Lage der Objekte:

Es werden vier Zonen unterschieden:[2]

1. Konversionsflächen im Kern des Siedlungsbestandes (Innenbereich, Typ A)
2. Konversionsflächen am Rand des Siedlungsbestandes (Innenbereich Typ B)
3. Konversionsflächen im Übergangsbereich von Siedlungsbestand und Freiraum (Außenbereich Typ C)
4. Konversionsflächen im Freiraum (Außenbereich Typ D)

Die Typen A und B sind für die Siedlungserneuerung von Relevanz, C und D haben Bedeutung für die Siedlungserweiterung.

Eine Einteilung unter dem Aspekt der Entwicklungsmöglichkeiten lautet:

1. Städtebauliche Innenentwicklung - Konversionsprojekte in der Stadterneuerung (Einrichtungen im besiedelten Bereich bzw. in Stadtrandlage mit einem direkten Bezug zum bebauten Bestand.)

(2. Übergangszone: an den Siedlungsbereich angegliederte Konversionsfläche)

3. Städtebauliche Außenentwicklung - Konversionsprojekte in der Stadterweiterung (Einrichtungen, die nicht in direktem Anschluß an den bebauten Bereich liegen, jedoch Möglichkeiten für eine Stadt-

erweiterung beinhalten.)

Beispiele für diese Einteilungen bei Modellprojekten des Bundes sind aus der Anlage zu entnehmen, ebenso wie ihre jeweilige Größe. Einen gewissen Überblick über die prozentuale Verteilung der Lage der Objekte verschafft Tabelle 1.

Tabelle 1: Städtebauliche Lage militärischer Liegenschaften:[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.5 Umfang der Konversionsobjekte:

Allgemein scheint die Datenlage nach der dem Verfasser verfügbaren Literatur in den AL besser als in den NL. 1990 wurden 2,5% (= 970 000 ha)[6] des Bundesgebiets direkt militärisch genutzt, weitere 2% (= 800 000ha) als Schutzgebiete indirekt.[7] Als Vergleichswert sei genannt, daß nur 0,44% der Landesfläche in Nationalparks heute unter Naturschutz stehen.[8] Den größten Anteil beanspruchen mit 512 000ha (> 60%) Truppenübungsplätze. 290 000ha (< 30%) liegen in Siedlungsnähe bzw. im Innenbereich, davon sind 23 000ha Kasernengelände (AL).[9] Dabei sind die NL überdurchschnittlich von einer militärischen Nutzung betroffen. Im Durchschnitt sind in den NL 4,3%, in den AL jedoch nur 1,5% der Landesfläche betroffen.[10] Durch den vollständigen Abzug der Westgruppe der Truppen (WGT) der ehemaligen Sowjetunion sind die NL allerdings auch wesentlich stärker vom Konversionsprozeß betroffen (Tabelle 3). In den ca. 2 000[11] Standortgemeinden sind i.d.R. 3-6% des Gemeindegebietes (1% bis 9% der Siedlungsfläche) militärisch genutzt, in Einzelfällen bis zu 17% (Neuruppin).[5]

Tabelle 2:Anteile militärischer Flächennutzung in den Bundesländern:[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Freigaben:[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.6 weitere Anmerkungen zur Umeignung:

Ausgangspunkt der Umeignung ist die formelle Entwidmung einer militärischen Liegenschaft durch eine Freigabeerklärung, Bekanntgabe des BMVg oder durch Übernahme in das Vermögen des Bundes. Daraufhin wird die ausgesetzte Planungshoheit der Gemeinde wieder wirksam (§37 BauGB). Flächenfreigaben können dabei Jahre in Anspruch nehmen. Eigentümer der ehemaligen Militärflächen ist dabei das BMVg (bei BW- und NATO-Liegenschaften) oder das BMFin (bei Liegenschaften der verbündeten Streitkräfte und der WGT).

Die Konversionsprozesse können unter Interessenkonflikten leiden (z.B. in Großstädten, zwischen Bund, Land, Kommune) oder unter dem Desinteresse an Liegenschaften in strukturschwachen Räumen.

Somit gelingt Konversion am unproblematischsten in mittelgroßen Städten (weniger Interessen­konflikte) mit relativ überschaubarem Gelände und nicht zu hohem Nutzungsdruck (kein Zeitdruck).

[...]


[1] nach 4, Kap.3, 4 und 6

[2] Die nachstehenden Ausführungen folgen 5, S.43

[3] 3, S.19

[4] = alte Bundesländer

[5] Die Zahlenangaben sind, soweit nicht anders vermerkt, 4, Kap.2 entnommen.

[6] 1, S. 3, nennt 950 000ha = 2,6%

[7] 4, S.4. Allerdings sind diese Werte mit Unsicherheiten behaftet, so daß es zu unterschiedlichen Angaben kommt, vgl. etwa in Tabelle 2 im Anhang die Angaben zur Gesamt-BRD aus der gleichen (!) Quelle. Dies gilt im übrigen für die gesamte Datenlage und ist vermutlich zurückzuführen auf den Umfang und Zeitpunkt der Erfassung.

[8] Greenpeace. Magazin für Umwelt und Politik, Heft 6/ 97, S.34

[9] 3, S.11 nennt 19 000ha

[10] Angabe nach 1, S.8

[11] 5, S.1 nennt nur 1 000 betroffene Gemeinden mit Stand AL 1995, NL 1993

[12] aus 4, S.5

[13] bezogen nur auf die Fläche Berlin-West

[14] nach 5, S.1 und S.5 und 3, S.15

[15] 4, S. 10, führt interessanterweise 23 000ha als Fläche der Kasernen in den AL auf.

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Details

Title
Konversion, Flächennutzung und Raumordnung
College
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Fakultät Geographie)
Course
Oberseminar: Ausgewählte Probleme der Raumordnung und Landesplanung
Grade
gut
Author
Year
1998
Pages
29
Catalog Number
V7388
ISBN (eBook)
9783638146692
File size
621 KB
Language
German
Notes
Es handelt sich um einen Vergleich der Konversion militärischer Flächen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz: welche Größenordnung der Flächen, welche politischen Möglichkeiten/ Maßnahmen, usw. 128 KB
Keywords
Konversion, Flächennutzung, Raumordnung, Oberseminar, Ausgewählte, Probleme, Raumordnung, Landesplanung
Quote paper
Albrecht Trübenbacher (Author), 1998, Konversion, Flächennutzung und Raumordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7388

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Title: Konversion, Flächennutzung und Raumordnung



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