Gesellschaft und Behinderung. Die Arbeit von Integrationsfachdiensten und Interventionen für die Vermittlung von gehörlosen Arbeitssuchenden


Tesis, 2003

154 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Vorwort

Die vorliegende Arbeit entstand in den Monaten Juli bis September 2003 in Kooperation mit der IFD Integrationsfachdienst gGmbH in Köln, bei welcher ich seit Oktober 2002 als Fachberaterin im Bereich Vermittlung von hörgeschädigten Arbeitsuchenden in den Arbeitsamtbezirken Köln, Bonn sowie Brühl tätig bin.

So standen mir sowohl die KollegInnen des Vermittlungsteams als auch die Fachberater- Innen des Bereiches Begleitung von gehörlosen ArbeitnehmerInnen im Berufs- und Arbeitsleben mit wissenschaftlichen bzw. fachlichen Anregungen im Rahmen von formellen und informellen ExpertInnengesprächen zu den in der Literatur gefundenen empirischen Ergebnissen und Methoden sowie in Form von weiterführenden Gedankenanstößen stets mit Rat und Tat zur Seite. Die Geschäftsleitung ermöglichte mir zudem im Rahmen meiner Ausführungen die Verwendung der praxisgetreuen Materialien wie Erstkontaktfragebogen, Arbeitsplatz-/Anforderungsprofil etc., welche im Rahmen der Tätigkeit der ArbeitsvermittlerInnen der IFD gGmbH in Köln tagtäglich Verwendung finden. Allen Beteiligten gilt hierfür mein besonderer Dank.

Im Gegenzug hoffe ich, dass meine Ausführungen im Rahmen des Qualitätsmanagementprozesses der IFD gGmbH einen Beitrag zur inhaltlichen Ausgestaltung der individuellen Arbeitsstandards der Institution sowie des Moduls Einarbeitung von neuen MitarbeiterInnen im Bereich Vermittlung von hörgeschädigten Arbeitsuchenden leisten können (vgl. KASSYS 1999 bzw. MuQ 2000).

Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass einige Schlussfolgerungen aufgrund meiner Involviertheit in die Arbeitsabläufe und -prozesse sowie der spezifischen Organisations- und Personalstruktur der IFD gGmbH in Köln, welche den Einsatz gewisser Methoden überhaupt erst ermöglicht, individuellen Charakter haben. So können meine Ausführungen natürlich nicht stringent auf die Situation aller Integrationsfachdienste im gesamten Bundesgebiet bzw. andere Institutionen, welche sich ebenfalls der beruflichen Integration schwer behinderter Menschen widmen, übertragen werden. Sie sollen vielmehr als Grundlage für einen weiteren fachlichen Austausch über das Gelingen sowie Misslingen von Integrationsverläufen dienen und somit ihren individuellen Anteil zur Aufrechterhaltung einer Träger- und Bundesland übergreifenden Diskussion über allgemein gültige Qualitätsstandards von Integrationsfachdiensten, nicht nur im Bereich Vermittlung von hörgeschädigten Arbeitsuchenden, beitragen (vgl. MuQ 2001, 1/2 bzw. 30).

Anzumerken bleibt, dass seit der Vorlage der Vorschläge der Hartz-Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Herbst 2002 sowie der angekündigten Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe wie auch weiterer grundlegender Veränderungen sich die gesamte arbeitsmarktpolitische Infrastruktur im Umbruch befindet. „Zielgruppen stehen zur Disposition, Träger schließen ganze Abteilungen, sind in ihrer Existenz bedroht.“ (DPWV 2003, 5). So wird auch weiterhin die für Januar 2004 angekündigte Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ihre spezifischen Auswirkungen auf die Arbeit und Ausgestaltung der Integrationsfachdienste haben (vgl. BIH 2002, 16). Die vorliegende Arbeit kann demnach nur den hoffentlich zukunftsweisenden Zwischenstand der Arbeitsweise eines Integrationsfachdienstes in seiner jetzigen Form abbilden, wobei in diversen Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, „... dass mit den vom IFD angebotenen ambulanten Unterstützungsleistungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden kann.“ (MUQ 2001, 1).

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werde ich mich in meinen Ausführungen auf die Verwendung der männlichen Wortform beschränken. So impliziert beispielsweise die Begrifflichkeit wirtschaftlicher Kunde ebenfalls alle Arbeitgeberinnen bzw. der Begriff sozialer Kunde alle weiblichen Arbeitsuchenden der IFD gGmbH (zum Verständnis des Kundenbegriffes im Kontext sozialer Dienstleistungen vgl. MuQ 2000, 24/25). Gleichfalls verwende ich die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Arbeitgeber synonym.

I. Einführung in die Thematik

Der Lebensbereich Arbeit als „... zentraler Bereich des menschlichen Lebens und Erlebens ...“ (KUPKE 1993, 42) ist in den vergangenen Jahren durch einen immer stärker und schneller werdenden Veränderungsprozess gekennzeichnet. Neue Technologien und innovative Arbeitsformen beschreiben eine Entwicklung, die von veränderten Anforderungen und zunehmenden psychischen sowie physischen Belastungen der Arbeitnehmer begleitet wird. Dabei ist das Innehaben eines Arbeitsplatzes für viele Menschen immanent bedeutsam. KUPKE (1993) führt hierzu aus: „Die Zufriedenheit mit dem gewählten Beruf, das Gefühl eine sinnvolle und erfolgreiche Arbeit auszuführen, trägt zum Selbstbewusstsein bei, erhöht die Lebensqualität und sichert nicht zuletzt auch die materielle Existenz jedes einzelnen.“ (ebd., 176; zu den psychischen Folgen von Arbeitslosigkeit vgl. ebd., 42/43). Heutzutage ist vor allem der flexible und belastungsfähige Mitarbeiter gefragt, welcher sich den wandelnden Arbeitsbedingungen anpassen kann, sowie in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben im Team täglich neu zu hinterfragen und sich entsprechend weiter zu qualifizieren (vgl. Jussen/Krüger 1995, 16).

Diese Zunahme von physischen und psychischen Belastungen trifft auch den schwer behinderten Arbeitnehmer (zur Rolle des behinderten Menschen in der Leistungsgesellschaft vgl. Cloerkes 2001, 74/75). So führt FENGLER (1990) im Kontext hörgeschädigte Arbeitnehmer aus:

„Das Berufsleben stellt ... neben Familie, Freundeskreis und Freizeit das wichtigste soziale Unterstützungssystem des Hörgeschädigten dar. Entsprechend ist u. U. die ganze Existenz bedroht, wenn es zu gravierenden Problemen am Arbeitsplatz oder zu einem Arbeitsplatzverlust kommt.“ (FENGLER 1990, 181; zur Bedeutung von Arbeit für behinderte Menschen vgl. Brackhane 1982, 152ff.; Musseleck/Musseleck 2000, 87; Heinrichs 1999, 29; Kupke 1993, 189-211 bzw. 328/329 sowie Kupke/Bungard 1995, 37).

In Verbindung mit dem Wegfall von Nischenarbeitsplätzen und einer hohen allgemeinen Arbeitslosenquote (vgl. Bundesanstalt für Arbeit 2003) resultiert hieraus eine zunehmende Verdrängung von behinderten Menschen aus den betrieblichen Abläufen. Nicht nur aufgrund der jeweiligen Konsequenzen für die Betroffenen selbst, sondern vor allem unter dem Aspekt der sozialen Integration schwer behinderter Menschen in die Gesellschaft ist diese Entwicklung als äußerst bedenklich zu betrachten. Gleichfalls stellt sie neue Anforderungen an die gesetzlich verankerten Hilfen schwer behinderter Menschen im Arbeitsleben, mit denen sich auch die IFD Integrationsfachdienst gGmbH in Köln als Beratungsstelle in freier Trägerschaft für Arbeitgeber sowie schwer behinderte Arbeitnehmer im Non-Profit-Dienstleistungssektor konfrontiert sieht.

So meint der Begriff Integration die Eingliederung behinderter Menschen in das soziale System nicht Betroffener, wobei diese

„... unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Behinderung in allen Lebensbereichen grundsätzlich die gleichen Zutritts- und Teilhabechancen haben sollen wie nichtbehinderte Menschen. ... Der sich dadurch ergebende Kontakt ... soll zum Abbau bestehender Vorurteile in einem interaktionistischen, dialektischen Prozess genutzt werden ... und im wesentlichen mitleidsfreie und die behinderte Person als solche respektierende und achtende Einstellungen hervorbringen.“ (CLOERKES 2001, 175; zum Normalisierungsbe-griff vgl. ebd., 175; zu Grundsätzen und fundamentalen Prinzipien der Integration vgl. Wisotzki 2000, 30ff.).

Hierbei ist der aus zwei Perspektiven, sprich der Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerseite, zu beleuchtende Integrationsprozess als Weg und Ziel zugleich zu verstehen (vgl. Cloerkes 2001, 176).

Betrachtet man nun die berufliche Rehabilitation, welche Begrifflichkeit von einigen Autoren im beruflichen Kontext synonym zum Begriff Integration verwendet wird (vgl. Seifert & Stangl 1981, 10 bzw. Brackhane 1982), als Teilstrecke auf dem Weg zur sozialen Integration, so wird die (Wieder-) Eingliederung schwer behinderter Menschen ins Arbeitsleben zur wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe (vgl. Cloerkes 2001, 224 bzw. Kupke 1993, 58). Inwieweit die berufliche Integration schwer behinderter Menschen gelingen kann, hängt u.a. wesentlich von der Bereitschaft der Unternehmen ab, behinderte Mitarbeiter einzustellen. „Vorurteile über mangelnde Leistungsfähigkeit von Behinderten, Unkenntnis der Hilfsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber bereitstellt, Scheu vor Änderungen von erprobten Arbeits- und Organisationsabläufen ...“ (KUPKE 1993, 59) werden hierbei von Arbeitgeberseite oftmals als Begründungen angeführt, schwer behinderte Bewerber nicht einzustellen. Obwohl die Gründe für eine Nichtanstellung behinderter Arbeitnehmer im Verlauf der weiteren Ausführungen noch vervollständigt bzw. spezifiziert werden sollen, muss an dieser Stelle bereits festgehalten werden, dass vielfach beträchtliche Vorbehalte und Widerstände gegenüber der Beschäftigung von schwer behinderten Arbeitnehmern festgestellt werden können (vgl. Seifert & Stangl 1981, 28 bzw. Menzel 1993, 84).

„Wie Angehörige anderer Minoritäten auch werden behinderte Menschen aufgrund des Gruppenkriteriums kategorisiert, be- und abgewertet, und nicht aufgrund persönlicher, individueller Qualitäten ... Subtilere Differenzierungen werden abgelehnt. Es geht um die Behinderung als Minorität.“ (CLOERKES 2001, 30). So begegnen auch den Fachberatern der IFD gGmbH im Kontakt zu Arbeitgebern zunächst vor allem Behinderungsformen unspezifische Vorbehalte bzgl. einer Beschäftigung von schwer behinderten Mitarbeitern im Sinne von Übergeneralisierungen bzw. stereotypen Annahmen in Bezug auf eine verminderten Leistungsfähigkeit von behinderten Arbeitnehmern im Allgemeinen. In der Konfrontation mit konkreten Behinderungsformen wie z.B. dem Vorliegen einer Gehörlosigkeit nehmen sie eine jeweils spezifische Ausprägung an (vgl. Prillwitz 1982, 289ff.). Somit sollen im Zentrum der Ausführungen zunächst die vorherrschenden gesellschaftlichen Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen in ihren jeweiligen Ausprägungen, Strukturen sowie möglichen Ursachen stehen, wobei die Sichtweise bewusst soziologisch ausgerichtet ist (zu Definitionen und Grundannahmen der Soziologie der Behinderten vgl. Cloerkes 2001, 2/3).

Nach ersten Begriffsklärungen wird sich der Abschnitt II.2 der Arbeit ausschließlich den gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen widmen. Hierbei sollen Strukturen sowie theoretische Annahmen bzgl. ihrer Funktionen aufgezeigen werden. Im Zuge der Darstellung ausgewählter empirischer Untersuchungsergebnisse wird sich aufgrund der Themenstellung der Arbeit vor allem auf die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen im Arbeits- und Berufsleben sowie dem Bild der Sinnesbehinderung Gehörlosigkeit in der hörenden Gesellschaft konzentriert. Im Folgenden sollen zwei Erklärungsansätze zur Entstehung der gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen angeführt werden. Den Abschluss bilden kritische Anmerkungen zur Methodik, welche im Zuge der empirischen Einstellungsforschung ihre Anwendung findet.

Abschnitt II.3 handelt von den gesellschaftlichen Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen. Im Zuge der Beschreibung unterschiedlicher Determinanten im Sinne verhaltensrelevanter Aspekte der typischen Reaktionsformen nicht Betroffener gegenüber behinderten Menschen, welche in Kapitel II.3.2 differenziert betrachtet werden sollen, werden bereits an dieser Stelle erste Querverbindungen zur Spezifik des Vorliegens einer Gehörlosigkeit aufgezeigt. Im Folgenden werden Theorien zur Entstehung der überwiegend ablehnenden Tendenzen gegenüber behinderten Menschen thematisiert.

In Abschnitt II.4 werden Möglichkeiten einer Modifizierung der zuvor dargestellten gesellschaftlichen Einstellungen und Verhaltensweisen diskutiert. Hierbei wird differenziert sowohl auf die jeweiligen Chancen als auch auf die Grenzen der unterschiedlichen Strategien eingegangen. Des weiteren werden erste Schlussfolgerungen für Erfolg versprechende Interventionen auf Seiten der Arbeitgeber im Rahmen der Tätigkeit von Integrationsfachdiensten im Zuge der Vermittlung von gehörlosen Arbeitsuchenden gezogen.

SEIFERT & STANGL (1981) äußern ihr Erstaunen, dass die vorliegenden Erkenntnisse der Einstellungs- und Verhaltensforschung

„... höchstens ansatzweise zu den übergreifenden Zielen der beruflichen und sozialen Rehabilitation in Beziehung gesetzt und deshalb auch kaum Konsequenzen für die Rehabilitationspraxis gezogen [wurden; Anmerkung der Verfasserin] ... Dies ist vor allem deshalb von ... Relevanz, weil die Bemühungen zur Verbesserung der beruflich-sozialen ... Integration Behinderter nur dann als erfolgversprechend anzusehen sind, wenn sie von vornherein die Einstellungen der nichtbehinderten ... berücksichtigen und gleichzeitig auf die ... Überwindung bestehender sozialer Vorurteile und deren Ursachen ausgerichtet sind.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 10).

In diesem Sinne soll die vorliegende Arbeit die wissenschaftliche Lücke schließen helfen.

Nach einer Organisationsbeschreibung der IFD Integrationsfachdienst gGmbH in Köln sowie einer Darstellung des Bereiches Vermittlung von hörgeschädigten Arbeitsuchenden folgt in Abschnitt III. eine Analyse der Aspekte der Beschäftigung gehörloser Menschen aus Sicht der wirtschaftlichen Kunden des IFD, den Arbeitgebern. Neben einer Darlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Beschäftigung von schwer behinderten Arbeitnehmern, werden im Besonderen pauschalisierende Einwände von Arbeitgebern in Bezug auf eine Einstellung von gehörlosen Mitarbeitern angeführt und diese mit den Beurteilungen der beruflichen Bewährung von gehörlosen Arbeitnehmern durch ihre Vorgesetzten und Kollegen verglichen bzw. kontrastiert. Es liegt auf der Hand, dass nur auf der Basis eines detaillierten Wissens um die jeweiligen Argumentationsstränge von Seiten der Fachberater der IFD gGmbH ausgewählte Strategien zur Beeinflussung bzw. Entkräftigung dieser im Rahmen der beruflichen und sozialen Integration von schwer behinderten Arbeitnehmern eingesetzt werden können. Insofern soll eine schrittweise Annäherung an die Grundintention der Arbeit stattfinden, dass an die Stelle subjektiver Gründe im Sinne von Vorurteilen gegenüber einer Beschäftigung von gehörlosen Arbeitnehmern behinderungs-unhabhängige, objektive Gründe für die Besetzung oder Nichtbesetzung eines Arbeitsplatzes treten.

Des weiteren wird in Kapitel III.3.2 mit der Abgrenzung des Personenkreises gehörlose Menschen sowie einer Darstellung der Gehörlosigkeit und ihrer potentiellen Ursachen bzw. den individuellen Auswirkungen der besonderen kommunikativen Situation im Zusammenhang mit hieraus abzuleitenden Konsequenzen zum Themenkomplex Arbeits- und Berufsleben fortgefahren. Diesbezüglich soll bereits im Vorfeld ein Zitat von TÖNNISSEN (1993) herangezogen werden: „Die notwendige Beschränkung auf einige für wesentlich erachtete Aspekte der Gehörlosigkeit erfordert eine akzentuierte Darstellung. Sicherlich kann daher die Vielschichtigkeit des Phänomens Gehörlosigkeit ... nicht angemessen gewürdigt werden ...“ (ebd., 20). So soll die Darstellung ausgewählter wissenschaftlicher Erkenntnisse zwar dem Leser eine Annäherung an den Themenbereich ermöglichen, sie darf jedoch keine Verallgemeinerungstendenzen nach sich ziehen, da im Kontakt zu einem gehörlosen Menschen stets seine Individualität berücksichtigt werden muss (vgl. LVR 1999, 15). Auf Schwerhörigkeit als eine Form der Hörschädigung im Bereich Vermittlung der IFD gGmbH wird zwar am Rande eingegangen, „... doch bedarf die Situation schwerhöriger Menschen einer eigenen Betrachtung ...“ (LVR 1999, 3) und soll somit nicht Inhalt der vorliegenden Ausführungen sein.

Anmerkungen zur Rolle der Fachberater im Bereich Vermittlung von gehörlosen Arbeitsuchenden vervollständigen die Problemanalyse des Tätigkeitsbereiches, bevor in Abschnitt IV. der Arbeit im Sinne einer Methodenanalyse konkrete Schlussfolgerungen für Interventionen im Rahmen der Tätigkeit von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung gehörloser Arbeitsuchender bei ihrer betrieblichen (Wieder-) Eingliederung diskutiert werden. Den spezifischen Kontext bilden hierbei die bereits beschriebenen gesellschaftlichen Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber schwer behinderten Menschen im Allgemeinen wie auch im Spezifischen gegenüber gehörlosen Arbeitsuchenden.

Anhand der Darstellung eines exemplarischen Integrationsverlaufes soll zunächst verdeutlicht werden, welche Einzelschritte der Unterstützung von Arbeitgebern wie auch der sozialen Kunden, den gehörlosen Arbeitsuchenden, im Zuge einer betrieblichen (Wieder-) Eingliederung durch die Fachberater der IFD gGmbH möglich sind. Hierbei wird der jeweils individuelle Charakter von Problemlösungen im Einzelfall deutlich. Ebenfalls sollen ein Ineinandergreifen der Methode der Passgenauen Vermittlung, von Informationsstrategien sowie Maßnahmen zur Gestaltung des (Erst-) Kontaktes von gehörlosen Arbeitnehmern und ihres hörenden betrieblichen Umfeldes im Beratungsalltag der Mitarbeiter der IFD gGmbH in ihrer zeitlichen Parallelität aufgezeigt werden. Anschließend werden benannte Interventionen zur Modifizierung von Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber gehörlosen Arbeitnehmern in den Kapiteln IV.2 bis IV.4 der Arbeit getrennt voneinander dargestellt.

So werden neben einem Einblick in die Vorgehensweise der Passgenauen Vermittlung und dem konkreten Handwerkszeug ihrer Anwendung Informationsstrategien zu den Themenbereichen Hilfen für die Kommunikation mit gehörlosen Menschen sowie Technische Hilfen thematisert. Die Zusammenstellung von staatlichen Fördermöglichkeiten zeigt im Anschluss Finanzierungsoptionen auf.

Nach grundsätzlichen Anmerkungen zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Kontext der Gestaltung des (Erst-) Kontaktes von gehörlosen Arbeitnehmern und ihres hörenden betrieblichen Umfeldes sollen die methodischen Ausgestaltungen der Kontaktfelder Vorstellungsgespräch sowie Einarbeitung am Arbeitsplatz durch die Fachkräfte der IFD gGmbH in das Zentrum der Ausführungen gerückt werden. In Kapitel V. wird sich abschließend kritisch mit den spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen der IFD gGmbH in Köln im Sinne von weiterführenden Problemaspekten im Zuge der betrieblichen bzw. sozialen Integration gehörloser Arbeitnehmer auseinander gesetzt, bevor resümierende Schlussbetrachtungen die Arbeit abrunden.

II. Zu gesellschaftlichen Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen

Grundsätzlich beinhaltet die soziale Reaktion in Bezug auf behinderte Menschen zum einen die verbal geäußerte Reaktion im Sinne einer inneren Einstellung wie auch zum anderen die reale Reaktion im Sinne von Verhalten. Diese Differenzierung ist bereits im Titel der vorliegenden Arbeit wiederzufinden und setzt sich in der Gliederung der folgenden Kapitel stringent fort.

So sollen zunächst Definitionen, Ausprägungen und Theorien zur Entstehung wie auch vor allem Möglichkeiten zur Modifizierung der sozialen Reaktion gegenüber behinderten Menschen aufgezeigt werden.

1. Begriffsklärungen

Zu den Begriffen Behinderung und behinderter Mensch finden sich in der Fachliteratur unterschiedliche Definitionen, je nachdem aus welcher spezifischen Perspektive sie betrachtet werden (vgl. Cloerkes 2001, 3/4). Will man sich im Rahmen eines Definitionsversuches der Begriffe nicht lediglich unter dem Aspekt der funktionalen Beeinträchtigung annähern, kann hierbei ein erster Schritt sein, eine Unterscheidung zwischen den Begrifflichkeiten Schädigung und Behinderung vorzunehmen. Dieser Ansatz schlägt sich z.B. auch in der International Classification of Impairment, Disabilities and Handicaps (kurz: ICIDH) der World Health Organization (WHO) aus dem Jahre 1980 nieder, in welcher zwischen impairment (der Schädigung bzgl. einer konkreten Funktionsstörung des menschlichen Organismusses), disability (der Behinderung in Form von Störungen auf der personalen Ebene mit ihren Auswirkungen auf das gesamte Leben eines zunächst nur körperlich beeinträchtigten Menschen) und handicap (der möglichen Konsequenzen auf der sozialen Ebene in Form konkreter Benachteiligungen wie z.B. der eingeschränkten Möglichkeit zur Übernahme gesellschaftlicher Rollen o.ä.) unterschieden wird (vgl. Brackhane 1988, 20ff.). Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel zitiert werden:

„Ein Kind wird gehörlos geboren (‚impairment’). Das hat für seine elementare Lebensfähigkeit keine zwangsläufigen Folgen, kann jedoch dazu führen, dass es keine oder keine hinreichende Sprachkompetenz erwirbt; es wäre damit in der Verständigung und im Verständnis ... behindert (‚disability’). Dies kann wiederum dazu führen, dass das betroffene Kind privat und/oder beruflich kein ‚normales’ Leben führen kann, wie es seinen Anlagen und Interessen vielleicht entspräche (‚handicap’).“ (BRACKHANE 1988, 24).

Der entscheidende Punkt ist demnach das handicap als mögliche soziale Folge einer Schädigung und Behinderung (vgl. Cloerkes 2001, 4). Die drei angeführten Ebenen sind für das Grundverständnis und zur Verdeutlichung des Hauptanliegens dieser Arbeit beim Leser stets im Gedächtnis zu behalten.

CLOERKES (2001) spricht in diesem Kontext auch von der Relativität von Behinderung, wobei Behinderung nichts Absolutes, sondern erst als soziale Kategorie begreifbar sei. „Nicht der Defekt, die Schädigung, ist ausschlaggebend, sondern die Folgen für das einzelne Individuum.“ (ebd., 8; zum Selbstverständnis gehörloser Menschen als sprachliche Minderheit, Identität wie auch der Thematik Leben in zwei Welten vgl. Hintermair/Voit 1990, Ahrbeck 1997 bzw. Hintermair 1999). Hierbei definiert der Autor die Begriffe Behinderung und behinderter Mensch aus interaktionistischer Sichtweise, wie folgt:

„Eine Behinderung ist eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ‚Dauerhaftigkeit’ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ‚Sichtbarkeit’ ist im weitesten Sinne das ‚Wissen’ anderer Menschen um die Abweichung.

Ein Mensch ist ‚ behindert ’, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist.“ (CLOERKES 2001, 87).

Als Hauptmerkmale dieser Definition verdienen die Aspekte Stimulusqualität, Andersartigkeit sowie negative Bewertung eine besondere Betrachtung. Unter dem Stichwort Stimulusqualität wird von der Hypothese ausgegangen, dass ungewöhnliche oder fremdartig erscheinende Merkmale von Menschen bei anderen zwangsläufig Aufmerksamkeit erregen bzw. Spontanreaktionen auslösen (ebd., 5) wie z.B. die für nicht Betroffene fremd klingende Artikulationsweise von gehörlosen Menschen, auf welches spezifische Merkmal im Rahmen dieser Arbeit noch detaillierter eingegangen wird. Entscheidend ist hierbei vor allem das Auslösen einer Reaktion beim Gegenüber.

Die Merkmale werden aufgrund ihrer Abweichung von sozialen Erwartungen oder gesellschaftlichen Normen als andersartig wahrgenommen und sind die Grundlage positiver, negativer oder ambivalenter Bewertungen. „Nur völlige Gleichgültigkeit ist durch das Definitionskriterium ‚Stimulusqualität’ ausgeschlossen ... Von einer Behinderung soll erst dann gesprochen werden, wenn eine Andersartigkeit in einer bestimmten Kultur entschieden negativ bewertet wird.“ (CLOERKES 2001, 7; zur Kulturspezifik vgl. ebd., 94ff.). Der wichtigste Aspekt ist und bleibt aber die soziale Reaktion selbst, „sie ‚schafft’ Behinderungen und Behinderte.“ (ebd., 75).

Die soziale Reaktion umfasst neben formalen Definitionsvorgängen, wie beispielsweise in der Diagnostik, „insbesondere die Gesamtheit der Einstellungen und Verhaltensweisen auf der informellen Ebene zwischenmenschlicher Interaktionen.“ (ebd., 75). An dieser Stelle wird die außerordentliche Relevanz der Auseinandersetzung mit den vorherrschenden Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber gehörlosen Menschen speziell in Bezug auf die Thematik Integration in das Arbeits- und Berufsleben erneut deutlich, um hieraus Schlussfolgerungen für wirksame Interventionen im Rahmen der Tätigkeit von Integrationsfachdiensten zur Vermittlung von gehörlosen Arbeitsuchenden ableiten zu können.

Hierbei ist jedoch die negative Bewertung einer Andersartigkeit als Behinderung nicht zwangsläufig verbunden mit einer gleichfalls negativen Reaktion auf einen Menschen mit andersartigen Erscheinungs- und/oder Verhaltensmerkmalen. „Die Bewertung von Behinderung und die Reaktion auf Behinderte sind also zweierlei und strikt voneinander zu trennen.“ (ebd., 7). Auch diese Trennung hat für die pädagogische Praxis eine immanent wichtige Bedeutung und sollte im Rahmen möglicher Änderungsstrategien sinnvoll genutzt werden. Die Chancen, die sich aus der Unterscheidung der Bewertung einer Behinderung und der konkreten Reaktion auf behinderte Menschen ergeben, sowie in welcher Form diese Erkenntnis in der Praxis von Fachberatern der IFD gGmbH zur Unterstützung gehörloser Menschen bei ihrer Arbeitsuche umgesetzt werden kann, wird in Kapitel II.4 sowie in Teil IV. der vorliegenden Ausführungen thematisiert.

2. Gesellschaftliche Einstellungen gegenüber behinderten Menschen

„Soziale Einstellungen sind erlernte, relativ überdauernde Wahrnehmungsorientierungen und Reaktions- bzw. Handlungsbereitschaften ... und dabei explizit evaluativ, d.h. bewertend auf eine Klasse sozialer Objekte bezogen.“ (STACHOWIAK 1982, 78; zur Nichtverwendung des Begriffes Vorurteil vgl. Cloerkes 2001, 76).

2.1 Zur Struktur der Einstellungen gegenüber behinderten Menschen

Basierend auf einer Durchsicht aktueller Literatur kann zunächst festgehalten werden, dass sich die Konzeptionen zur Analyse von Einstellungen grundsätzlich in ein- bzw. mehrdimensionale Ansätze unterscheiden lassen. Am häufigsten findet sich jedoch die Beschreibung einer Drei-Komponenten-Theorie wie sie auch von TRÖSTER (1990) bzw. CLOERKES (2001) vertreten wird. Beide Autoren differenzieren dementsprechend zwischen der kognitiven, konativen sowie affektiven Dimension einer Einstellung.

Unter der kognitiven Dimension wird demnach die Wissenskomponente einer Einstellung verstanden, welche die spezifische Wahrnehmung (Meinung) eines Individuums, z.B. eines nicht behinderten Menschens, in Bezug auf ein Wahrnehmungsobjekt, beispielsweise einen gehörlosen Menschen, impliziert. Die kognitive Dimension einer Einstellung äußerst sich z.B. in der Verbalisierung von Vermutungen, Überzeugungen oder bewertenden Urteilen von nicht Betroffenen bezüglich der spezifischen Andersartigkeit behinderter Menschen.

Bei der konativen Dimension (Verhalten) handelt es sich um die Handlungskomponente einer Einstellung, welche die Verhaltensintentionen bzw. Handlungsstrategien eines Individuums gegenüber einem Einstellungsobjekt beinhaltet. Die affektive Einstellungsdimension bzw. Gefühlskomponente umfasst schließlich die emotionalen Reaktionen, welche aufgrund subjektiver Bewertungen eines Individuums gegenüber einem Einstellungsobjekt ausgelöst werden können. Diese können sowohl positiv als auch negativ sein (vgl. Bächthold 1981, 79ff.).

„Andere Autoren ziehen es vor, Einstellungen eindimensional zu betrachten und nur auf die affektive Komponente zu beziehen, da vieles darauf hindeutet, dass die affektive Komponente in höchstem Maße die Einstellung bestimmt.“ (NICKEL 1999, 7). Diese Überzeugung wird gleichfalls von CLOERKES (2001) geteilt, der, gerade in Bezug auf die Einstellungen gegenüber behinderten Menschen, die affektive Komponente als Kern einer sozialen Einstellung in ihrer Wichtigkeit betont (vgl. ebd., 76).

Bezüglich der Funktionen von Einstellungen sind im wesentlichen zwei Merkmale zu unterscheiden. Zunächst kann eine Einstellung als eine Art Orientierungshilfe im Verhältnis einer Person zu ihrer Umwelt dienen, welche, wie in Kapitel II.3 genauer ausgeführt wird, die Auswahl an Interaktionspartnern bzw. ihre Reaktionsweisen stark beeinflusst (vgl. Stachowiak, 83). Zum „... anderen gilt sie als Statusmerkmal einer Gruppenzugehörigkeit ... Die gruppenbedingte inhaltliche Bestimmung der Einstellung wird durch den Begriff des Einstellungsstereotyps wiedergegeben...“ (NICKEL 1999, 8; vgl. Bächthold 1981, 73ff.), wobei diesbezüglich in Kapitel II.2.2.3 das Bild der Sinnesbehinderung Gehörlosigkeit in der hörenden Gesellschaft aufzeigt werden soll. Das von NICKEL (1999) benannte Merkmal spielt auf die Anpassungsfunktion einer Einstellung nach SNYDER & De BONO (1987) an.

SNYDER & De BONO (1987) unterscheiden vier Hauptfunktionen einer Einstellung (zit. n. Tröster 1990, 111/112). Neben der Anpassungsfunktion nennen die beiden Autoren die Ichverteidigungsfunktion einer Einstellung. Sie dient zur Stabilisierung des Selbstbildes, indem individuelle Ängste auf andere Gruppen von Menschen übertragen werden wie z.B. die Angst vor Krankheit oder Behinderung. Unter dem Aspekt der Aufrechterhaltung der eigenen Identität wird die Selbstdarstellungsfunktion von Einstellungen gefasst. Zuletzt wird die Wissens- oder Erkenntnisfunktion unterschieden, welche zum Verständnis eines Individuums bzgl. der es umgebenden Umwelt beiträgt (vgl. Stachowiak 1982, 82ff.; zur Kritik an einer funktionalen Sichtweise vgl. Tröster 1990, 112).

2.2 Exemplarische Darstellung ausgewählter empirischer Untersuchungs-ergebnisse

Im Folgenden sollen entsprechend der spezifischen Themenstellung der vorliegenden Arbeit Erkenntnisse empirischer Studien zu den sozialen Einstellungen von nicht behinderten Berufstätigen gegenüber behinderten Arbeitnehmern sowie beispielhaft das Bild der Sinnesbehinderung Gehörlosigkeit in der hörenden Gesellschaft, wie es bis heute in den Köpfen der Menschen vorzufinden ist (vgl. Hintermair 1994, 364), thematisiert werden.

2.2.1 Informationsstand und Informationsquellen von nicht behinderten Menschen

SEIFERT & STANGL (1981) stellen im Rahmen ihrer Studie zunächst fest, dass die Mehrheit der nicht behinderten Berufstätigen nur unzureichend bis hin zu gänzlich falsch über Körperbehinderungen sowie körperbehinderte Menschen informiert ist. Zur Kategorie körperbehindert zählen nach dem Grundverständnis der beiden Autoren hierbei auch gehörlose Menschen. Im Kontext der Problematik einer Unschärfe des Begriffes Körperbehinderung kann ermittelt werden, dass für die meisten Respondenten „... der ... Körperbehindertenbegriff vielfach nicht eindeutig und klar umgrenzt ist ...“ (ebd., 69). Die Untersuchungsergebnisse bestätigen ebenfalls, dass Fragen bzgl. einer Einschätzung der Gesamtanzahl, der grundsätzlichen Rehabilitierbarkeit, einer Häufigkeit der unterschiedlichen Behinderungsformen wie auch der potentiellen Ursachen von Körperbehinderungen von nicht Betroffenen gänzlich realitätsfern beantwortet werden (vgl. Tab. 7, ebd., 71).

So leiten SEIFERT & STANGL (1981) hieraus u.a. die Schlussfolgerung ab, „... dass das quantitative [und vor allem das qualitative; Anmerkung der Verfasserin] Ausmaß ... von der Mehrheit der Bevölkerung erheblich unterschätzt wird.“ (ebd., 67). Der mangelhafte Informationsstand sei hierbei vor allem auf die Informationsquellen von nicht Betroffenen zurückzuführen, wobei die vorzufindenden Einschätzungen zum einen auf einem Mangel bzw. einer Oberflächlichkeit im Kontakt zu körperbehinderten Menschen sowie zum anderen auf Sekundärerfahrungen aus den Massenmedien, welche überwiegend Unfall bedingte bzw. schwere Behinderungen thematisieren, basieren. Als Folge herrscht bei der Allgemeinheit ein oftmals eingeschränktes Bild von Körperbehinderung vor (vgl. Tab. 8, ebd., 74; Bächthold 1981, 95ff. bzw. Fengler 1995, 27).

2.2.2 Einstellungen gegenüber behinderten Menschen im Arbeits- und Berufsleben

Untersuchungsergebnisse in Bezug auf zu ermittelnde Einstellungen von Berufstätigen gegenüber behinderten Menschen im Arbeits- und Berufsleben sowie ihrer beruflich-sozialen Integration weisen nun unter dem Aspekt einer Einschätzung der generellen Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten von körperbehinderten Menschen darauf hin, dass 58 % der Befragten der Meinung sind, dass es typische Behindertenberufe gibt. Dabei fällt gleichfalls auf, „... dass nahezu alle der genannten Tätigkeiten nur ein niederes berufliches Qualifikationsniveau voraussetzen ... Beinahe 87 % waren sogar der Auffassung, dass Körperbehinderte nur an wenigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 133/134; zu Angaben der Vorgesetzten über die in ihrer Abteilung in Frage kommenden Arbeitsplätze vgl. Tab. 39, ebd., 182). Ebenfalls als Ausdruck von vorzufindenden Vorurteilen gegenüber einer Beschäftigung von behinderten Menschen bejahten 77 % der Respondenten, dass es schwieriger sei, einen behinderten Mitarbeiter zu entlassen. 62 % stimmten der Aussage zu, dass eine Beschäftigung vermehrte Kosten mit sich bringe (ebd., 119).

Differenziert nach den unterschiedlichen Gruppen der Befragten innerhalb des Gesamtkontextes Betrieb sehen Vorgesetzte ihre größten Vorbehalte in vermuteten finanziellen, rechtlichen bzw. organisatorischen Belastungen. Nicht behinderte Arbeitnehmer thematisieren vor allem Schwierigkeiten im Zuge der sozialen Eingliederung behinderter Mitarbeiter (vgl. Tab. 23, ebd., 120).

Anhand der ermittelten Einschätzungen von spezifischen Merkmalen des Arbeits- und Leistungsverhaltens körperbehinderter Menschen (vgl. Tab. 27, ebd., 135) leiten SEIFERT & STANGL (1981) die Hypothese ab, dass die berufliche Leistungsfähigkeit von körperbehinderten Arbeitnehmern insgesamt geringer eingeschätzt wird als die von nicht behinderten Mitarbeitern (vgl. Tab. 28, ebd., 137), so dass beispielsweise „... etwa zwei Drittel der Berufstätigen mehr oder weniger große Bedenken ggü. der Übernahme der eigenen beruflichen Tätigkeit durch einen Körperbehinderten haben.“ (ebd., 137).

In diesem Zusammenhang betonen die beiden Autoren drei Aspekte, aus welchen die geringere Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit von behinderten Mitarbeitern resultiert. So wird zum einen der Faktor der Unterstellung einer verringerten beruflichen Kompetenz, einer geringen beruflichen Qualifikation bzw. eines reduzierten Arbeitstempos vom Faktor der vermuteten erhöhten physischen Gefährdung bzw. der verringerten physischen Belastbarkeit sowie einer reduzierten betrieblichen Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit (im Sinne von Flexibilität) von körperbehinderten Menschen unterschieden. Zum anderen beschreibt ein weiterer Faktor die imaginierte vermehrte Belastung von Vorgesetzten und Kollegen durch behinderte Mitarbeiter in Form von krankheitsbedingten Ausfällen, einer Notwendigkeit zur Übernahme ihrer Arbeit bzw. der Erwartung besonderer Rücksichtnahme wie auch der Vermutung einer reduzierten Arbeitsbereitschaft im Allgemeinen (ebd., 138ff.).

Resümierend sind die Einstellungen von nicht Betroffenen gegenüber körperbehinderten Menschen im Arbeits- und Berufsleben in direkter Relation zu den allgemeinen sozialen Einstellungen ihnen gegenüber zu sehen (ebd., 145), so dass beispielsweise die alleinige

„... Verbesserung der beruflichen Kompetenz von Behinderten nicht ausreicht, um die soziale Integration nachhaltig zu fördern, solange nicht auch das Bild vom Körperbehinderten und die allgemeinen sozialen Einstellungen gegenüber diesen Menschen geändert werden können.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 147).

Im Kontext der Einschätzung von spezifischen Schwierigkeiten bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung von behinderten Menschen durch nicht Betroffene stehen die Benennung von äußeren Faktoren wie das Fehlen von geeigneten Arbeitsplätzen sowie bauliche Barrieren als populäre Begründungen an oberster Stelle. Dementsprechend merken SEIFERT & STANGL (1981) kritisch an: „Den äußeren Gegebenheiten und Hindernissen ... wird offensichtlich in ungleich höherem Maße die Schuld an den beruflichen Schwierigkeiten Behinderter gegeben als den sozialen Vorbehalten und Widerständen ...“ (ebd., 149/150). Wichtig für die weiteren Ausführungen bleibt ebenfalls die Feststellung, dass die Ursachenzuschreibungen sehr einseitig sowie die Gründe vermutlich mehr oder weniger verzerrt wahrgenommen und beurteilt werden „... und daher das Verständnis für die psychosoziale Lage und die besonderen Schwierigkeiten und Belastungen [von behinderten Arbeitnehmern; Anmerkung der Verfasserin], denen sie im Berufsleben ausgesetzt sind, relativ gering ist ...“ (ebd., 151), so dass es im Rahmen der Tätigkeit von Integrationsfachdiensten stets darum gehen muss, ein realistisches, komplexes Problembewusstsein zu schaffen sowie individuelle Lösungswege aufzuzeigen.

Aufgrund der Generalisierung von Einzelfällen und einer Orientierung an schweren physischen und/oder psychischen Einschränkungen bzw. unter Heranziehung jener nicht zu verallgemeinernden Problemfälle, im Zuge derer ein behinderter Arbeitnehmer an einem für ihn ungeeigneten Arbeitsplatz eingesetzt wurde bzw. ggf. persönliche Defizite eines Betroffenen zu innerbetrieblichen Schwierigkeiten geführt haben, widerspricht die „... allgemeine Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit und der betrieblichen ... Angepasstheit von Körperbehinderten ... in hohem Maße der Beurteilung der realen Leistungsfähigkeit und der sozialen Angepasstheit der beschäftigten Körperbehinderten ...“ (ebd., 180). Dieser Aspekt soll deshalb im Rahmen des Kapitels III.3.1.3 erneut aufgegriffen werden. Im Zuge der Ausführungen gewinnt somit statt dessen der Gesichtspunkt, ob ein Betrieb schon Erfahrungen im Kontext der Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern sammeln konnte sowie ob diese überwiegend positiv oder negativ waren, an Bedeutung.

2.2.3 Zum Bild der Sinnesbehinderung Gehörlosigkeit in der hörenden Gesellschaft

Laut Angaben des LVR (1999) ist die Öffentlichkeit weiterhin ungenügend über Fragen der Hörschädigung informiert (zur Historie vgl. Dommaschk-Rump/Ueberschaer 1995, 51ff.). Zudem wird das Vorliegen einer Gehörlosigkeit mit ihren individuellen Auswirkungen oftmals unter- bzw. fehleingeschätzt (eine Zusammenstellung weit verbreiteter Missverständnisse findet sich z.B. in Jussen/Krüger 1995, 14). Dieses gilt ebenfalls für Menschen, die bereits Kontakt mit gehörlosen Personen hatten oder haben, wie z.B. für Kollegen oder Vorgesetzte von gehörlosen Arbeitnehmern (vgl. Heinrichs 1999, 30). „Trotzdem hat schon fast jeder einmal Gehörlose beobachtet oder kennt jemanden, der eine Schädigung aufweist ...“ (LVR 1999, 19), wobei gängige „... Vorurteile lauten, solche Menschen blieben dumm oder stumpf, können keine Kinder erziehen, kein Kraftfahrzeug führen oder nur wenige Berufe erlernen.“ (Fengler 1995, 27).

Eine Durchsicht der Literatur zur empirischen Einstellungsforschung ergibt, dass Untersuchungen zu Einstellungen von hörenden gegenüber gehörlosen Menschen im Erwachsenenalter bis zum heutigen Tage im deutschsprachigen Raum nur in geringer Anzahl vorliegen (vgl. Kupke/Bungard 1995, 31). So werden jedoch im Rahmen einer empirischen Studie von SEIFERT & STANGL (1981) gehörlose Menschen explizit der Gruppe der körperbehinderten Menschen zugeordnet. Die Studie basiert u.a. auf der Hypothese, dass körperbehinderten Menschen von nicht Betroffenen oftmals besondere Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensweisen zugeschrieben werden sowie gleichfalls pauschal eine personale und soziale Andersartigkeit unterstellt wird. SEIFERT & STANGL (1981) führen hierzu aus: „... es wird in stereotypisierender Weise von der physischen Abweichung auf eine soziale und personale Abweichung (Devianz) generalisiert, wobei die negativen und diskriminierenden Merkmale bei weitem überwiegen.“ (ebd., 35).

Zum Themenkomplex Behinderungsspezifik treffen die beiden Autoren folgende Feststellung: „Die Hypothese, dass die Mehrheit ... Körperbehinderten in stereotypisierender Weise abweichende Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltenstendenzen zuschreibt, konnte ... für die einzelnen Behindertenarten ... bestätigt werden.“ (ebd., 77). Oben genanntes Phänomen trifft demnach gleichfalls für das Bild der Sinnesbehinderung Gehörlosigkeit in der hörenden Gesellschaft zu.

Die im Rahmen von Hausbefragungen mit Respondenten im Alter von 17 bis 78 Jahren ermittelten Ergebnisse von FABRIZ et al. (1972) weisen ggf. auf eine Stereotypisierung von gehörlosen Menschen hin (vgl. Kap. II.2.4). So „... bejahten 60 % die Frage, ob Gehörlose besondere Charaktereigenschaften haben. Von den angegebenen Eigenschaften waren die negativen rund dreimal so häufig vertreten wie die positiven.“ (ebd.; zit. n. Seifert & Stangl 1981, 38/39). Als hervorstechendstes Kennzeichen der Einstellungen muss jedoch eine zumeist ambivalente Haltung der nicht Betroffenen zu gehörlosen bzw. in anderer Form beeinträchtigten Personen festgehalten werden (ebd., 79). SEIFERT & STANGL (1981) weisen in diesem Kontext auf die einander entgegengesetzten Beurteilungstendenzen von nicht behinderten Menschen bei der Verbalisierung typischer Eigenschaften von behinderten Menschen hin.

„Nach der ersten sind Körperbehinderte in hohem Maße durch sozial positiv eingeschätzte Eigenschaften gekennzeichnet ... In der zweiten Beurteilungstendenz treten dagegen solche Persönlichkeitseigenschaften hervor, die sich auch in anderen Untersuchungen als charakteristisch für das negative Image des Körperbehinderten herausgestellt haben.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 80).

Als Ursachen werden Rationalisierungsmechanismen zur Bewältigung der Verunsicherung bei der Begegnung mit behinderten Menschen angeführt (ebd., 36).

Unter dem Stereotyp des Gehörlosen subsumieren SEIFERT & STANGL (1981) fünf Faktoren, welche beschreiben, wie gehörlose Menschen von ihrer hörenden Umwelt eingeschätzt werden. Diese sind gleichzusetzen mit den Einstellungen von hörenden gegenüber gehörlosen Menschen. Unter dem ersten Faktor werden negative Charaktereigenschaften wie Empfindlichkeit, Misstrauen oder ängstlich-negative Gestimmtheit zusammengefasst. Der zweite Faktor weist positive Verhaltens- und Arbeitseigenschaften wie fleißig, intelligent, ausdauernd und geduldig sowie Freundlichkeit als soziales Merkmal von gehörlosen Personen auf. Der dritte Faktor bezieht sich auf die emotionale Unausgeglichenheit von gehörlosen Menschen. Sie seien reizbar, aggressiv und launisch. Unter dem vierten Faktor fassen die beiden Autoren Aussagen zusammen, in denen gehörlosen Menschen eine Beeinträchtigung ihrer physischen Leistungsfähigkeit unterstellt wird. So werden sie in diesem Kontext als krank, müde und schwach charakterisiert. Abschließend werden unter dem fünften Faktor eine Beschränkung der Kontaktmöglichkeiten von gehörlosen Menschen, ihre hieraus resultierende Einsamkeit, Unsicherheit, mangelndes Selbstbewusstsein und Hilfsbedürftigkeit angeführt (ebd., 85; vgl. Kupke 1993, 60ff.).

Entsprechende Einschätzungen von Hörenden zu den spezifischen Wesens- bzw. Eigenarten von gehörlosen Menschen finden sich gleichfalls in der Literatur, in Redewendungen und in Form von Witzen (vgl. Seifert & Stangl 1981, 34ff.). Weitere sind z.B. der Veröffentlichung von GARTEN (1973) zu entnehmen.

„Derartig unbedachte ... Stigmatisierungen durch ‚Behinderten-Experten’ sind mit Recht, wenn auch wirkungslos, kritisiert worden ..., denn sie verallgemeinern zu Typologien, was unschwer auch bei einer Vergleichspopulation Nichtbehinderter festzustellen wäre ...“ (CLOERKES 2001, 144). Unabhängig von der Tatsache, ob diese pauschalisierenden Vorurteile im Einzelfall auf einen gehörlosen Menschen zutreffen oder nicht, stellt allein ihr Vorhandensein schon eine große Belastung, selbstverständlich auch im Kontext Arbeits- und Berufsleben, dar. Zwar liegen die zitierten Studien bereits mehr als 20 Jahre zurück und scheinen somit ggf. veraltet zu sein, jedoch wurde ihnen von der Hörgeschädigtenpädagogik selbst in jüngster Zeit wenig entgegengesetzt (vgl. Hintermair 1994, 363).

So fordert HINTERMAIR (1994) explizit, die jeweiligen Erkenntnisse endlich in einen entwicklungs- und sozialpsychologisch begründbaren Zusammenhang zu stellen (ebd., 362). In diesem Kontext formuliert AHRBECK (1997) die Vermutung, dass die spezifischen Wesens- und Verhaltensmerkmale gehörloser Menschen auch als Folge der begrenzten Möglichkeiten angesehen werden können, über die Betroffene verfügen,

„... wenn sie sich Hörenden in ihrer Identität darstellen wollen. Kommunikationsprobleme, die zwischen dieser Gruppe von Behinderten und Nichtbehinderten in einer ... sozialpsychologischen Situation bestehen, werden nicht als solche erkannt, sondern in Charaktermerkmale umgedeutet.“ (AHRBECK 1997, 119).

Diese Thematik wird im Rahmen der vorliegenden Ausführungen in Kapitel III.3.2 erneut aufgegriffen, um hieraus handlungsrelevante Konsequenzen für die Interventionen von Integrationsfachdiensten im Zuge der Vermittlung von gehörlosen Arbeitsuchenden ableiten zu können (vgl. Abschnitt IV.).

2.3 Ausgewählte Erklärungsansätze zur Entstehung der gesellschaftlichen Einstellungen

Unter Heranziehung von soziologischen wie auch sozialpsychologischen Erklärungsansätzen soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, woraus die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen resultieren.

2.3.1 Soziologische Ansätze

Die soziologischen Ansätze zur Erklärung der Entstehung der spezifischen Einstellungen von nicht Betroffenen gegenüber behinderten Menschen stellen diese grundlegend in einen gesellschaftlichen Kontext und gehen hierbei im Allgemeinen von den jeweiligen Rollenzuschreibungen und -erwartungen der unterschiedlichen, an Interaktionen beteiligten Personen aus (vgl. Cloerkes 1985, 74/75 bzw. 420ff.). Diesbezüglich sollen zwei Erklärungsansätze mit ihren Hauptaussagepunkten vorgestellt werden.

Im Erklärungsansatz von JANTZEN (1974) sind zunächst Begriffe wie gesellschaftliche Brauchbarkeit, Nützlichkeit bzw. Zweckerfüllung als federführend für die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen anzusehen. Hierbei ist „... die Ablehnung ... eng verbunden mit der geringen Verwertbarkeit ihrer Arbeitskraft vornehmlich in kapitalistischen Wirtschaftsformen ...“ (ebd., 144).

In diesem Kontext

„... werden Werte wie Leistung, Erfolg, Karriere gekoppelt mit Erscheinungen, die als schön, gesund oder ordentlich definiert werden ... Menschen mit Behinderung, die diesen gesetzten Attributen in der Regel nicht entsprechen, erfahren in der Folge die Kehrseite dieses ästhetischen Stereotyps: Wer eben nicht schön, gesund, ordentlich etc. erscheint, dem wird auch keine entsprechende Leistung zugetraut.“ (NICKEL 1999, 16).

Im Gegensatz zur Devianztheorie (zu Behinderung als abweichendes Verhalten vgl. Nickel 1999, 16 bzw. Cloerkes 2001, 126-130) besagt die Stigmatheorie (vgl. Nickel 1999, 16 bzw. Cloerkes 2001, 134ff.), dass Betroffene in ihrer Andersartigkeit gegen bestimmte ungeschriebene gesellschaftliche Normen verstoßen.

So ist nach GOFFMAN (1967) ein spezifisches Merkmal bzw. eine bestimmte Eigenschaft eines Individuums anfänglich weder als kreditierend noch diskreditierend zu charakterisieren, sondern kann erst im Kontext von sozialen Bezügen, d.h. in der Interaktion mit anderen, diskreditiert und folglich mit einem Stigma belegt werden. Dabei ist in der Stigmatheorie entscheidend, „... dass nicht nur das auslösende Merkmal ... negativ definiert wird, sondern dass eine Generalisierung dieser Bewertung auf die ganze Person erfolgt.“ (NICKEL 1999, 16). Der Prozess der Stigmatisierung dient hierbei einem Individuum auf der mikrosozialen Ebene zur Entlastung bzw. zur Stabilisierung der eigenen Identität. Auf der makrosozialen, d.h. der gesellschaftlichen Ebene, „... besitzt die Stigmatisierung nicht zuletzt die Funktion, die Normtreue bzw. Normkonformität zu belohnen und letztlich das gesellschaftliche System zu stabilisieren ...“ (ebd., 17; vgl. auch Cloerkes 2001, 136ff.).

2.3.2 Sozialpsychologische Ansätze

Sozialpsychologische Erklärungsansätze zur Entstehung der gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen beziehen sich in der Regel auf eine grundsätzliche Annahme der Benachteiligung von Minderheiten durch eine wie auch immer geartete Majorität. Hierbei sind zwei Sichtweisen zu unterscheiden, so dass sich einerseits der Minoritätenansatz, welcher die spezifische Reaktion von nicht Betroffenen gegenüber behinderten Menschen in den Vordergrund stellt, sowie das Konzept der Disadvantaged Group, welches der Frage nachgeht, ob es sich im Falle von behinderten Menschen im wirklichen Sinne um eine von anderen Personen abzugrenzende Gruppe handelt, gegenüber stehen.

Der klassische Minoritätenansatz sieht hierbei Betroffene als eine Minorität in der Gesellschaft an. Im Gegensatz dazu geht der Ansatz der Disadvantaged Group hingegen davon aus, dass behinderte Menschen sich in wesentlichen Punkten von anderen Minoritäten unterscheiden (vgl. Nickel 1999, 17).

Nach FUCHS et al. (1978) ist eine Minorität hiernach die

„... Bezeichnung für Teilgruppen innerhalb einer umfassenden Gruppe oder Gesellschaft, die sich von der Majorität ... durch bestimmte ... Merkmale unterscheiden, die von der herrschenden Gruppe als weniger wertvoll im Vergleich zu den eigenen ... Merkmalen angesehen ... und entsprechend diskriminiert ...“ (FUCHS et al 1978., 507) werden.

Wie Angehörige anderer Minoritäten auch werden behinderte Menschen aufgrund des Gruppenkriteriums kategorisiert, be- und abgewertet. Persönliche, individuelle Qualitäten sind hierbei nicht ausschlaggebend. CLOERKES (2001) subsumiert, dass die Charakteristika und Kriterien, nach denen Minoritäten im Allgemeinen definiert sind, damit im Prinzip auch auf behinderte Menschen zutreffen, was sich in ihrem oftmals unterprivilegierten Status in Bezug auf soziale und/oder gesellschaftliche Teilhabechancen, ihrem Leiden unter Rollenkonflikten, ihrer Statusunsicherheit sowie einer fehlenden klaren Zugehörigkeit zur Gruppe der nicht behinderten einerseits bzw. der gleichfalls betroffenen Menschen andererseits im Sinne von Isolationstendenzen äußert (vgl. ebd., 29/30).

Im Konzept der Disadvantaged Group nach JORDAN (1963) wird im Unterschied zum Minoritätenansatz thematisiert, „... dass der behinderte Mensch keineswegs eindeutig Mitglied einer sozialen Gruppe ist, die sich aufgrund gemeinsamer Merkmale konstituiert.“ (ebd., 320). Sind diese Einwände im Allgemeinen gewiss gerechtfertigt, ist diese Anmerkung in Bezug auf gehörlose Menschen im Kontext der Existenz einer Gehörlosengemeinschaft irrelevant.

So erscheint es im Sinne von NICKEL (1999) als sinnvoll, im Hinblick auf gesellschaftliche Einstellungen gegenüber behinderten Menschen, „... eine Minderheit (als behindert klassifizierte Personen) von einer Mehrheit (sich selbst als ‚normal’ bezeichnende Personen) abzugrenzen ...“ (ebd., 17), wobei jedoch keine stringent dichotomisierende Unterscheidung zwischen den Gruppen getroffen werden sollte, „... vielmehr handelt es sich um ein Kontinuum.“ (CLOERKES 2001, 29).

2.4 Zur methodischen Kritik an der Einstellungsforschung

Es muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass die empirische Einstellungsforschung nur wenig eindeutige bzw. in vielen Studien vor allem wissenschaftlich nicht überzeugende Ergebnisse hervorgebracht hat (vgl. Stachowiak 1982, 85ff.). So bemängeln SEIFERT & STANGL schon im Jahre 1981, dass der Forschungsstand bis dato keineswegs befriedigend ist, die Untersuchungsergebnisse nur schwer miteinander vergleichbar bis hin zu inkonsistent bzw. kontrovers seien und somit die Frage nach einer grundlegenden Legitimität einer Generalisierbarkeit gestellt werden müsse (vgl. ebd., 13 bzw. 36/37).

Selbst im Jahr 2001 versucht CLOERKES noch aufzuklären: „Der Nutzen derartiger Einstellungsstudien ist außerordentlich kritisch zu bewerten. Ihre Beliebtheit resultiert wohl vor allem aus der Tatsache, dass es ungleich aufwendiger ist, das reale Verhalten gegenüber Behinderten zu erfassen.“ (ebd., 82). Seine wichtigsten Kritikpunkte implizieren einen weiteren Versuch, die methodischen Mängel vieler Untersuchungen aufzuzeigen. So basiert zunächst ein Großteil der Studien auf zu kleinen Stichproben bzw. auf einer verzerrten Auswahl an befragten Personen, so dass die Ergebnisse im wissenschaftlichen Sinne grundsätzlich nicht als repräsentativ gelten dürften. Zudem würden Daten von einzelnen Autoren überzogen interpretiert, wobei z.B. die dargestellten Zusammenhänge nach den wissenschaftlichen Kriterien der empirischen Sozialforschung nicht immer als signifikant eingestuft werden können (vgl. Hintermair 1994, 363).

So stellen MUSSELECK/MUSSELECK (2000) in Bezug auf in der Literatur zu findende Untersuchungsergebnisse zu positiven Einschätzungen von hörenden Menschen gegenüber dem Arbeitsverhalten von hörgeschädigten Arbeitnehmern, „... die mit ihnen Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, hohes Konzentrationsvermögen, Genauigkeit, mittleres Arbeitstempo, hohe Arbeitsmotivation, lange Ausdauer, Geduld, gute Arbeitsplanung und Zielstrebigkeit sowie praktisches Geschick in Verbindung bringen ...“ (ebd., 40), ebenfalls fest, dass die Ergebnisse aufgrund ihrer großen Streuung nicht unbesehen verallgemeinert werden dürften. Die Begründung wird von den Autoren gleich mitgeliefert: „Das überrascht keineswegs, wenn man bedenkt, wie viele Umstände/Faktoren, die stark variieren können, ... einen Einfluss auf die Entwicklung eines Hörgeschädigten haben ...“ (ebd., 39), welches Faktum ebenfalls in Kapitel III.3.2.2 der Arbeit thematisiert wird.

NICKEL (1999) merkt in diesem Kontext an: „Die Ergebnisse verbleiben auf einem beschreibenden Niveau. Sie müssen für eine Interpretation in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt werden.“ (ebd., 15). Eine Verwendung von Messinstrumenten wie standardisierten Einstellungsskalen, Soziale-Tendenz-Skalen bzw. projektiven Verfahren führe zudem weiterhin zu Verfälschungen der gewonnenen Erkenntnisse (vgl. Stachowiak 1982, 86ff. bzw. Cloerkes 1985, 144ff. oder 369ff.).

Aufgrund der Sensibilität des Themas Einstellungen gegenüber behinderten Menschen sind zudem unzutreffende Antworten durch „... Ausweichen auf neutrale Antwortkategorien ..., durch Falschantworten ..., durch unreflektierte ... Zustimmung zu den Antwortkategorien, insbesondere aber durch normkonforme ... Reaktionen im Sinne der ‚sozialen Erwünschtheit’ ...“ (CLOERKES 2001, 82; zur Kritik der Ergebnisse zu subjektorientierten Größen im Zuge der Einstellungsforschung gegenüber behinderten Menschen vgl. Nickel 1999, 11ff.) vorprogrammiert. Außerdem werden häufig ldgl. Wissensaspekte abgefragt, wobei, wie in Kapitel II.4.1 noch detaillierter ausgeführt wird, Faktenwissen nicht gleichbedeutend mit positiven Einstellungen gegenüber behinderten Menschen sein muss.

Ein weiterer Kritikpunkt ist in der Vorgabe verbaler Stimuli zu sehen, da hierbei fraglich bleibt, ob für die Respondenten das konkrete Einstellungsobjekt kognitiv präsent bzw. bedeutsam ist (vgl. Bächthold 1981, 93ff. bzw. Kap. II.2.2.1). So ist nach STACHOWIAK (1982) sicherzustellen, dass ein Befragter mit dem Einstellungsobjekt überhaupt vertraut ist. „Hat ein Einstellungsobjekt bisher im Erfahrungsbereich des Probanden keine Rolle gespielt, ... [besteht; Anmerkung der Verfasserin] die Gefahr, ... eine antizipierte Einstellung ad hoc zu evozieren.“ (ebd., 96). Zeitgleich herrscht eine tendenzielle Orientierung an schweren Behinderungen wie z.B. typischerweise an Blindheit, Rollstuhlabhängigkeit oder gar schwerer geistiger Behinderung vor. Ebenfalls fehle eine Unterscheidung zwischen der Bewertung einer Behinderung im Allgemeinen im Gegensatz zu einem behinderten Menschen an sich. Diesbezüglich betont CLOERKES (2001), dass beides keineswegs gleichzusetzen ist. „So wird Blindheit extrem negativ bewertet, während Blinde regelmäßig besonders hohe Sympathiewerte haben.“ (ebd., 82).

TRÖSTER (1990) diskutiert im Kontext des Einflusses verbaler Stimuli den Personalisierungs- sowie den Sympathieeffekt (ebd., 154ff.). Unter dem Personalisierungseffekt wird verstanden, dass vorurteilsbedingte Abwertungen leichter in Bezug auf eine spezifische Eigenschaft als bzgl. einer konkreten Person vorgenommen werden. Hierbei fallen Untersuchungsergebnisse oftmals extrem negativ aus, da von Außenstehenden eine Generalisierung von einer Behinderung auf die Gruppe betroffener Menschen mit derselben Behinderung vorgenommen wird, so dass die Behindertengruppe allgemein negativer gesehen wird als eine einzelne behinderte Person. „Dieser Personalisierungseffekt wird um so ausgeprägter sein je konkreter, positiver und ‚als Person’ der Behinderte wahrgenommen wird.“ (CLOERKES 2001, 82/83). Diese Chance gilt es im Rahmen der Tätigkeit von Integrationsfachdiensten zu nutzen (vgl. Abschnitt III. der Ausführungen ).

Umgekehrt gilt im Sinne des Sympathieeffektes: „Die verbalen Reaktionen auf körperbehinderte Stimuluspersonen sind gelegentlich positiver als auf nichtbehinderte Stimuluspersonen.“ (ebd., 83). Als potentielle Begründungen hierfür können sowohl das Faktum der sozialen Erwünschtheit als auch eine Überkompensation negativer Regungen gegenüber behinderten Menschen angeführt werden (vgl. Stachowiak 1982, 97), welche in den Kapiteln II.3.2 sowie II.3.3 thematisiert werden.

Entsprechend der Konsistenz-Theorie (vgl. Cloerkes 1985, 136ff. bzw. Stachowiak 1982, 80ff.) wurde lange Zeit angenommen, dass das Denken und Empfinden eines Individuums dem Handeln vorausgeht und folglich sein Handeln verursacht. Diese These ist nach dem heutigen Stand der Forschung jedoch nicht weiter aufrecht zu erhalten, da Einstellung und Verhalten nur in sehr bescheidenem Maße überein stimmen. Grundsätzlich ist somit zum Zusammenhang zwischen gemessenen Einstellungen und tatsächlichem Verhalten von nicht Betroffenen gegenüber behinderten Menschen anzumerken, dass, was

„... wir denken und sagen und was wir schließlich tatsächlich tun, unterliegt nämlich nicht dem gleichen Einfluss gesellschaftlicher Vorschriften ... Die Tendenz, sich selbst in ‚sozial erwünschter’ Weise darzustellen, ist gerade bei der Erfassung der Reaktion auf behinderte Menschen eine Fehlerquelle ersten Ranges; schließlich ist die gesellschaftlich offiziell erwünschte Haltung ... positiv und nicht negativ ...“ (CLOERKES 2001, 84/85).

Diese Problematik wird im Rahmen der Ausführungen detailliert in den Kapiteln II.3.2 sowie II.3.3 behandelt. So sind von verbalisierten Einstellungen zwar gewisse Rückschlüsse auf das tatsächliche Verhalten möglich, mehr jedoch nicht. „Die Erforschung von Einstellungen sollte daher immer durch zusätzliche Erfassung der Verhaltensdimension ergänzt werden ...“ (ebd., 84; vgl. Stachowiak 1982, 100ff.).

Im folgenden Abschnitt soll es daher explizit um die spezifischen gesellschaftlichen Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen gehen.

3. Gesellschaftliche Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen

Im Zuge der Thematik sollen im Folgenden verhaltensrelevante Aspekte der gesellschaftlichen Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen, typische Reaktionsformen nicht beeinträchtigter Personen im Kontakt zu Betroffenen sowie ausgewählte Theorien zur Entstehung der ablehnenden Tendenzen aufgezeigt werden.

3.1 Zu verhaltensrelevanten Aspekten der gesellschaftlichen Verhaltensweisen

Im Zentrum der Ausführungen steht zunächst die Darstellung verhaltensrelevanter Aspekte der gesellschaftlichen Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen. Diese sind im Sinne spezifischer Determinanten zu verstehen, welche die typischen Reaktionsformen nicht Betroffener im Kontakt zu behinderten Menschen bestimmen.

3.1.1 Rangordnung und Schwere von Behinderungen

Grundsätzlich kommen SEIFERT & STANGL (1981) anhand von Bildvergleichen aus der empirischen Sozialforschung zur allgemeinen Beliebtheit bzw. Unbeliebtheit von Menschen zu der Schlussfolgerung, dass nicht behinderte Personen von der Mehrheit der Bevölkerung gegenüber behinderten Menschen generell vorgezogen werden (ebd., 14).

In Untersuchungen zur sozialen Distanz gegenüber körperbehinderten Menschen, welche Kategorie wiederum gehörlose Menschen beinhaltet, wird ebenfalls ausgeführt, dass zudem Differenzierungen entsprechend der unterschiedlichen Behinderungsformen in Bezug auf den Grad der allgemeinen Ablehnung vorgenommen werden können. SEIFERT & STANGL (1981) formulieren deshalb,

„... dass in unserer Gesellschaftsordnung eine weitgehend konsistente und uniforme Hierarchie der sozialen Distanz gegenüber den verschiedenen Behindertenarten existiert, die in enger Beziehung zu der allgemeinen sozialen Wertschätzung bzw. Beliebtheit oder Unbeliebtheit dieser Behindertenart steht. Dabei nehmen offenbar jene Behinderte, die den sozialen Verhaltensanforderungen und Normen noch am ehesten entsprechen können ..., die höchsten Rangplätze und Behinderte, die nach der Meinung der Majorität dazu nicht fähig ... sind ... die niedersten Plätze ein.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 20).

Menschen mit Amputationen, Rollstuhlfahrer wie auch blinde Menschen rangieren hierbei in einer postulierten Beliebtheitsskala vor gehörlosen oder sprachbehinderten Personen, wohingegen psychisch bzw. geistig behinderte Menschen die Schlusslichtposition einnehmen (vgl. ebd., 19).

Andere Autoren sprechen von einer Rangordnung von Behinderungen (vgl. Cloerkes 1985, 168ff.), wobei die gesellschaftliche Vorstellung mithin auf einem Bild beruht, „... nach dem ‚Beeinträchtigungen des Kopfes’ weit beunruhigender sind als ‚Beeinträchtigungen des übrigen Körpers’. Je weniger eine Behinderung verstanden wird, desto geringer scheint die soziale Akzeptanz zu sein.“ (NICKEL 1999, 9).

SEIFERT & STANGL (1981) führen als Begründungen dieser kategorialen Einstufung die implizite Beurteilung der Fähigkeit, ein normales Leben zu führen, wie auch den Aspekt der verbalen Kommunikationsfähigkeit bzw. deren funktioneller Einschränkungen durch nicht Betroffene an (ebd., 21; vgl. Kap. II.3.1.4).

Bzgl. einer Bewertung der Schwere der unterschiedlichen Behinderungsformen ist zunächst eine Differenzierung zwischen der Einschätzung der Schwere in Bezug auf eine imaginierte eigene Betroffenheit sowie in Bezug auf eine imaginierte Betroffenheit anderer vorzunehmen (vgl. Seifert & Stangl 1981, 16ff.).

So scheinen Menschen mit einer schweren Behinderung eindeutig dem gesellschaftlichen Bild des Behinderten zu entsprechen,

„... was wiederum die Einordnung des Betroffenen in diese vermeintliche Gruppe mit entsprechenden, normativ größtenteils vorgegebenen Reaktionsschemata (z.B. Mitleid) erleichtert. Der Umgang mit leichter beeinträchtigten Menschen hingegen erschwert die Stereotypisierung, was zu einer verstärkten Verhaltensunsicherheit seitens der nicht behinderten Gesellschaftsmitglieder führt.“ (NICKEL 1999, 9; vgl. Cloerkes 1985, 173ff. bzw. Kap. II.3.2 der Arbeit).

Diese Feststellung kann gleichfalls auf die ausgesprochene Problematik einer auf den ersten Blick nicht in Erscheinung tretenden Gehörlosigkeit sowie deren individuelle Auswirkungen bezogen werden (vgl. Kap. III.3.2.2), womit nun als weiterer Determinante zum Aspekt der Visibilität und Auffälligkeit von Behinderungen übergeleitet werden soll.

3.1.2 Visibilität und Auffälligkeit von Behinderungen

Als bedeutendste Determinante der sozialen Reaktion gegenüber behinderten Menschen heben nahezu alle Autoren die Visibilität im Sinne von Sichtbarkeit und Auffälligkeit einer Behinderung hervor (Nickel 1999, 10; vgl. Brackhane 1982, 22ff.). Der Aspekt Sichtbarkeit ist hierbei keinesfalls mit dem Aspekt Auffälligkeit einer Behinderung gleichzusetzen, da die Auffälligkeit einer Behinderung mehr als ihre bloße Visibilität meint.

TRÖSTER (1990) differenziert in diesem Zusammenhang zwischen verschiedenen Stufen der Auffälligkeit einer Behinderung mit ihren jeweils spezifischen Konsequenzen für das hieraus resultierende Interaktionsverhalten von nicht behinderten Menschen (ebd., 24ff.):

1. Eine Behinderung ist bereits vor einer konkreten Kontaktaufnahme sichtbar, welches als Konsequenz häufig eine prophylaktische Interaktionsvermeidung nicht Betroffener nach sich zieht. Als Positivvariante ermöglicht die sofortige Sichtbarkeit einer Behinderung dem nicht behinderten Interaktionspartner, sich ggf. auf die Behinderung einstellen zu können.
2. Eine Behinderung drängt sich beim ersten Kontakt überraschend auf, wie es auch in der direkten Konfrontation mit gehörlosen Menschen überwiegend der Fall ist. Auffällig sind hierbei z.B. die veränderte Artikulationsweise, die befremdlich übersteigerte Mimik und Gestik wie auch andere „... sachlich durchaus angemessene Verhaltensweisen, wie das ‚Hängen-am-Mund’ eines Gesprächspartners [normalerweise ein Symptom sozialer Unterordnung; Anmerkung der Verfasserin] ...“ (KRÜGER 1999, 60), welche unvermutet auf eine Behinderung hindeuten.
3. Eine Behinderung kann zunächst verborgen werden, wobei sich bei längerem und intensivem Kontakt ggf. die Chance zu einer kontrollierten Darlegung sowie detaillierten Erläuterungen zu den individuellen Einschränkungen ergibt.

„Unmittelbar auffällige Behinderungen hemmen eine Kontaktaufnahme, während erst mittelbar auffällige ... Behinderungen [wie beim Vorliegen einer Gehörlosigkeit; Anmerkung der Verfasserin] die Fortführung des erfolgten Kontakts erschweren ...“ (NICKEL 1990, 11), sogar bisweilen zu einem sofortigen Kontaktabbruch aufgrund von spontan einsetzenden Vermeidungstendenzen beim Interaktionspartner führen können. Dieses ist in Bezug auf die Forderung nach einer offenen und ehrlichen Umgangsweise mit einer Gehörlosigkeit, auch im Zusammenhang mit der Akquise von vakanten Stellen bei Arbeitgebern, stets zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt III.). Eng verbunden mit der unmittelbaren Visibilität und somit Auffälligkeit einer Behinderung ist der Aspekt der ästhetischen Beeinträchtigung, um den es im Folgenden gehen soll.

3.1.3 Ästhetische Beeinträchtigung

NICKEL (1999) weist darauf hin, dass die physische Attraktivität eines Menschen sowohl erheblichen Einfluss auf die Einstellungen als auch die Verhaltensweisen anderer Personen hat. „Wenngleich ungeklärt scheint, welche Merkmale einen Menschen attraktiv erscheinen lassen, finden sich in Untersuchungen hohe Übereinstimmungskoeffizienten bei der Bewertung der Attraktivität einer Person.“ (ebd., 11). Nach TRÖSTER (1990) werden hierbei physisch unattraktiven Menschen im Allgemeinen eher sozial unerwünschte Attribute zugeordnet, so dass die soziale Reaktion negativer ausfällt. CLOERKES (2001) merkt im selben Kontext an, dass ästhetische Attraktivität generell soziale Kontakte erleichtert (ebd., 79). Da ästhetische Beeinträchtigungen nicht generell im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Gehörlosigkeit zu sehen sind, sondern interpersonell differieren, wird auf die Thematik nicht weiter eingegangen. Neue Gedankenansätze zu verhaltensrelevanten Aspekten bzgl. der sozialen Reaktion gegenüber gehörlosen Menschen werden im Zuge der Determinate funktionale Beeinträchtigung kommunikativer Fähigkeiten dargestellt.

3.1.4 Funktionale Beeinträchtigung kommunikativer Fähigkeiten

In Abhängigkeit von der Behinderungsart und der personalen Situation, wie z.B. der Unterscheidung von Kontakten im beruflichen zu Kontakten im Privatbereich, steigt die soziale Distanz generell „... mit dem Grad der Kontaktnähe bzw. der Privatheit oder Intimität der Situation sehr stark an ..., wobei ... den Störungen oder Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit, insbesondere beim Gehörlosen, ein besonderes Gewicht zukommen dürfte.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 107). In Übereinstimmung mit TRÖSTER (1990) postuliert CLOERKES (2001) für alle Leser nachvollziehbar, dass eine funktionale Beeinträchtigung kommunikativer Fähigkeiten „... Kontakt und Interaktion immer [belastet; Anmerkung der Verfasserin], unabhängig von der Einstellung des Nichtbehinderten.“ (ebd., 79). Der Aspekt kann deshalb als die ausschlaggebende Determinante von Einstellungen im Sinne verhaltensrelevanter Aspekte gegenüber gehörlosen Menschen angesehen werden. Zu detaillierten Ausführungen der spezifischen Ursachen und Auswirkungen der besonderen kommunikativen Situation gehörloser Menschen soll an dieser Stelle erneut auf Kapitel III.3.2.2 der Arbeit verwiesen werden.

3.1.5 Aspekt der zugeschriebenen (Eigen-) Verantwortlichkeit

Als letzte Determinante wird sowohl von TRÖSTER (1990) als auch von CLOERKES (2001) die von nicht betroffenen Menschen zugeschriebene (Eigen-) Verantwortlichkeit für eine vorliegende Behinderung angeführt (ebd., 79).

„Die große Bedeutung, die die Mehrheit der Befragten den selbstverschuldeten Ursachen beimessen, kann von dieser Warte aus als Symptom einer (auch im Arbeitsleben wirksamen) latenten Abwehrhaltung gegenüber diesen Menschen sowie gleichzeitig als Rationalisierung der vorherrschenden negativen Einstellungen interpretiert werden, so dass das distanzierend-ablehnende Verhalten ihnen gegenüber dadurch unbewusst begründet und gerechtfertigt erscheinen kann.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 73).

So wirkt an dieser Stelle die Tatsache besonders schwerwiegend, dass nicht behinderte Menschen oftmals von faktisch falschen Ursachenzuschreibungen bzgl. einzelner Behinderungen ausgehen, wobei im Zusammenhang mit der Erklärung einer Behinderung sehr schnell gleichfalls die Schuldfrage gestellt wird (vgl. Bächthold 1981, 94). Im Kontext des Vorliegens einer Gehörlosigkeit bleibt anzumerken, dass selbst die Wissenschaft zu den Ursachen verschiedener Hörschädigungen bis dato oftmals keine konkreten Aussagen treffen kann (vgl. Fengler 1990, 18).

3.2 Typische Reaktionsformen gegenüber behinderten Menschen

Auf der Basis der allgemeinen Einsicht, dass jede Begegnung mit einem unbekannten Menschen, vor allem wenn dieser in seiner äußeren Erscheinung oder seinen individuellen Verhaltensweisen von der durchschnittlichen, physischen oder sozialen Norm abweicht, beim Interaktionspartner mehr oder weniger ausgeprägte emotionale Reaktionen hervorruft, wird diesem Aspekt in der Einstellungsforschung gegenüber behinderten Menschen ebenfalls Beachtung geschenkt. So werden hierbei „... die Analyse des affektiven Angemutetseins beim ersten Kontakt ... sowie die Analyse des spontanen Verhaltens bei der Bewältigung der interpersonalen Kommunikation in den Mittelpunkt gestellt.“ (SEIFERT & STANGL 1981, 31).

So konnten SEIFERT & STANGL (1981) feststellen, dass im direkten Kontakt von nicht behinderten zu behinderten Menschen „... Gefühle des Unbehagens und der Verunsicherung hervorgerufen ... sowie ... dadurch die gegenseitigen Interaktionen mehr oder weniger stark beeinträchtigt und verändert werden.“ (ebd., 32). Diese Gefühle manifestieren sich z.B. in messbaren physiologischen Veränderungen im Kontakt zu behinderten Menschen. In diesem Zusammenhang beschreiben die Autoren vier sozial-emotionale Reaktionstendenzen, welche eine Natürlichkeit der Kontaktaufnahme und anschließende Interaktionen von nicht Betroffenen und behinderten Menschen belasten bis hin zu unmöglich machen. Zum einen finden sich auf Seiten der nicht Betroffenen kompensatorische Verhaltensweisen wie eine Vermeidung des Blickkontaktes oder ein Überspielen des Unsicherheitsgefühls, wenn sich die Aufmerksamkeit unwillkürlich auf die spezifischen Behindertenattribute ihres Gegenübers richtet. Zum anderen können nicht behinderte Menschen verunsichert sein, ob bzw. inwieweit sie ihre spontanen Gefühlsregungen wie Neugier, Erschrecken, Abwehr oder Mitleid ausdrücken sollen bzw. dürfen. Drittens haben nicht Betroffene oftmals Probleme, die behinderungsspezifischen Attribute sowie die übrigen personenbezogenen Merkmale eines behinderten Menschen miteinander in Einklang zu bringen. „Ausdruck einer derartigen Diskordanz der Personwahrnehmung ist z.B. der Ausspruch ‚Wie seltsam, dass ein so netter Mensch in einem Rollstuhl sitzen muss’.“ (ebd., 32). Abschließend herrschen auf Seiten der nicht behinderten Menschen oftmals Zweifel über die sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten des behinderten Gegenübers vor (ebd., 31ff.).

CLOERKES (2001) unterscheidet drei Arten an typischen Reaktionsformen. Unter der ersten Kategorie fasst der Autor die von der Allgemeinheit als zumeist negativ bewertete Verhaltensweisen, die originären Reaktionen, im Sinne spontaner und affektiver Reaktionstendenzen auf der Interaktionsebene zusammen. Als Auslöser kann hierbei erneut die jeweils wahrgenommene Andersartigkeit eines behinderten Menschen diagnostiziert werden. Beispiele sind Anstarren, Ansprechen bis hin zu Anfassen als Ausdruck des überwiegenden Elements der Neugierde bzw. diskriminierende Äußerungen, Witze, Spott, Hänseleien, Ärgern, aggressive Reaktionen bis hin zu Vernichtungstendenzen. „Es handelt sich hier um ursprüngliche ... Reaktionen ..., die Distanz schaffen sollen. Aber auch solche Reaktionen, die auf den ersten Blick ‚positiv’ erscheinen, dienen letzten Endes fast immer der Abgrenzung ...“ (ebd., 78). Beispiele hierfür sind Äußerungen von Mitleid bzw. aufgedrängte oder unpersönliche Hilfe (z.B. in Form von Spenden).

Den originären Reaktionsformen stehen die offiziell erwünschten Reaktionen im Sinne von Verhaltensvorschriften entsprechend der bei uns geltenden gesellschaftlichen Normen gegenüber. Diese gehören zu den positiv bewerteten Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen in unserer Gesellschaft. Entsprechend dieser Normen muss jeder behinderte Menschen „... akzeptieren und als gleichberechtigt anerkennen.“ (ebd., 91). Nicht zu vernachlässigen ist hierbei die Problematik, dass in einer direkten Konfrontation mit auffälligen Behinderungen bei nicht behinderten Menschen häufig psycho-physische Angstgefühle, Unbehagen oder affektive Erregtheit provoziert werden, wie es bereits zuvor im Sinne SEIFERT & STANGLs (1981) ausgeführt wurde. Diese sind durch von außen gesetzte Verhaltensvorschriften nicht zu beeinflussen, da sie sich überwiegend einer rationalen Kontrolle entziehen und somit unabhängig von gesellschaftlichen Intentionen auftreten.

„Auf dieser Grundlage entwickeln sich ‚pathologische’ Formen der Interaktion zwischen Nichtbehinderten und Behinderten: Spannung, Verhaltensunsicherheit und Ambivalenzempfindungen lassen den Beteiligten soziale Situationen dieser Art zu höchst unangenehmen Erfahrungen werden, die man antizipatorisch zu vermeiden sucht. Eine direkte Konsequenz ist die weitgehende Isolierung behinderter Menschen.“ (CLOERKES 2001, 78).

In diesem Sinne wird nun zur dritten Art an typischen Reaktionsformen gegenüber behinderten Menschen übergeleitet. Die überformten Reaktionen beinhalten eine Verarbeitung der Widersprüchlichkeit von spontaner Reaktionsbereitschaft nicht Betroffener gegenüber behinderten Menschen sowie den allgemeinen gesellschaftlichen Anforderungen. „Sie sind ein Ausweg aus dem normativen Konflikt zwischen originärer und offiziell erwünschter Reaktion ...“ (ebd., 91), wobei die originären Reaktionen im Sinne der sozialen Erwünschtheit nach und nach überformt werden. Als Beispiele der gesellschaftlich hoch bewerteten und geförderten Auswege aus individuellen Schuldgefühlen und -ängsten (vgl. Cloerkes 2001, 92/93) sind Äußerungen von Mitleid, allgemeine Spendenbereitschaft oder aufgedrängte Hilfe zur Demonstration von Statusüberlegenheit und impliziter Abwertung von behinderten Menschen zu nennen. Hierbei ist Mitleid „... eine sozial akzeptable Form überführter Hass und Aggression. Es schafft Distanz zum Objekt des Handelns. Behinderte Menschen wollen aber zu Recht nicht zum bloßen Objekt degradiert werden und lehnen darum Mitleid mit Nachdruck ab.“ (ebd., 91).

CLOERKES (2001) resümiert bzgl. der Folgen für den Umgang nicht Betroffener mit behinderten Menschen:

„Die überformten Reaktionsweisen sind Ausdruck der widersprüchlichen Normen und der Ambivalenz zwischen affektiver Abwehr und sozial vorgeschriebener Akzeptanz von Behinderten. Auch wenn dieser Ausweg nicht direkt gewählt wird, beherrscht der Widerspruch als Ambivalenzkonflikt den psychischen Bereich ... und führt zu Scheinakzeptierung oder Ablehnung.“ (CLOERKES 2001, 92).

[...]

Final del extracto de 154 páginas

Detalles

Título
Gesellschaft und Behinderung. Die Arbeit von Integrationsfachdiensten und Interventionen für die Vermittlung von gehörlosen Arbeitssuchenden
Universidad
University of Cologne  (Philosophische / Erziehungswissenschaftliche / Heilpädagogische Fakultät)
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
154
No. de catálogo
V73915
ISBN (Ebook)
9783638686020
ISBN (Libro)
9783656755081
Tamaño de fichero
2150 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vermittlung, Arbeitsuchenden, Interventionen, Rahmen, Tätigkeit, Integrationsfachdiensten, Kontext, Einstellungen, Verhaltensweisen, Menschen
Citar trabajo
Tatjana Mundhenk (Autor), 2003, Gesellschaft und Behinderung. Die Arbeit von Integrationsfachdiensten und Interventionen für die Vermittlung von gehörlosen Arbeitssuchenden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73915

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