Der Zölibat in der gegenwärtigen Diskussion kontrovers diskutiert am Zölibat der Priester und der Ordensleute


Examination Thesis, 1998

71 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der Begriff „Zölibat“

2. Geschichte des Zölibats
2.1 Das Alte Testament
2.2 Das Neue Testament
2.3 Von der Zeit der Apostel bis zum 2. Laterankonzil (1139)
2.4 Vom 2. Laterankonzil (1139) bis zur Gegenwart

3 Die Gegenwärtige Diskussion
3.1 Grundfragen
3.1.1 Die Diskussion um „Lebensentscheidungen“
3.1.2 Zölibat und Beziehungsreichtum
3.1.3 Das Charisma des Zölibats
3.2 Zölibat der Ordensleute
3.2.1 Klöster und Orden als Orte zölibatären Lebens
3.2.2 Ehelosigkeit im Ensemble der drei evangelischen Räte
3.2.2.1 Die Räte im Einzelnen:
3.2.2.1.a) Keuschheit
3.2.2.1.b) Armut
3.2.2.1.c) Gehorsam
3.2.3 Zusammenleben zölibatärer und nicht-zölibatärer in neuen geistlichen Gemeinschaften
3.3 Zölibat der Priester
3.3.1 Priestermangel
3.3.2 Ehe als Erfahrungshorizont und Grundlage seelsorgerischer Kompetenz
3.3.3 Verfügbarkeit / Ungebundenheit durch den Zölibat
3.3.4 Freiwilligkeit als Grundlage einer reifen Entscheidung
3.3.5 Praxis der Ostkirche
3.3.6 Einsamkeit als Quelle und Qual
3.3.7 Zölibat als unverstandenes Zeichen
3.3.7.1 Tugendhaftes Leben
3.3.7.2 Dienst am Reiche Gottes

4 Auswertung und Stellungnahme

5. Literaturangaben:

Danksagungen

Erklärung

Einleitung

Gerade für eine Lehramtsstudentin ist es sicher ungewöhnlich, sich im Rahmen der Examensarbeit mit dem Thema Zölibat zu beschäftigen. Wurde ich während der Entstehungsphase danach gefragt, hat meine Antwort oft Verwunderung hervorgerufen. Dennoch habe ich die Arbeit als sehr interessant empfunden und viele neue Aspekte kennen gelernt, die mir bisher entweder nicht bewusst oder nicht in diesem Zusammenhang geläufig waren. So konnte ich auch meine Vorstellungen vom Zölibat und meine bisherige Argumentation zu diesem Thema durch viele neue Erkenntnisse bereichern und überdenken. Dennoch hat mir die Arbeit gezeigt, dass mit dem Zölibat zwar zum einen viele positive Erfahrungen verbunden werden, zum anderen aber auch viel Leid. Junge Menschen legen sich schon früh darauf fest, ein Leben in Ehelosigkeit zu führen. Zu diesem Zeitpunkt haben viele, die ihr Leben lang davon geträumt haben, Priester zu werden, noch keine näheren Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht gemacht und kennen Frauen nur aus dem Familien- und Bekanntenkreis. Um eine bewusste Entscheidung zu treffen ist es aber unter Umständen sinnvoll, zu wissen, worauf man verzichtet. Viele junge Männer verlieben sich erst im Laufe ihrer Tätigkeit als Priester und haben dann nur noch die Wahl, ihr Amt und somit alles, wofür sie bisher gelebt haben, niederzulegen, oder die Liebe zu dieser Frau zu verleugnen. Der Zölibat auf Basis einer Empfehlung oder aber als freiwillige Entscheidung könnte hier Abhilfe schaffen und denen, die wirklich darunter leiden, neue Hoffnung geben.

In meiner Arbeit beschäftige ich mich zunächst mit einer allgemeinen Definition des Begriffs Zölibat (Kapitel 1). Darauf folgt ein Überblick über die Geschichte des Zölibats (Kapitel 2) bis zum 2. Vatikanischen Konzil. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die gegenwärtige Diskussion (Kapitel 3) anhand von verschiedenen Aspekten sowie mit einer Unterscheidung zwischen Priesteramt und Ordensleben. Zum Abschluss folgt eine Stellungnahme und Auswertung (Kapitel 4) sowie Literaturangaben (Kapitel 5) und Danksagungen an alle die Menschen, die mich, in welcher Form auch immer, unterstützt und mir bei der Erstellung dieser Arbeit geholfen haben.

1. Der Begriff „Zölibat“

„Der Zölibat ist ein aus freiem Willen gewählter, dynamischer Stand, der gewöhnlich mit einem Gelübde verbunden ist und einen aufrichtigen, anhaltenden Versuch beinhaltet, ohne unmittelbare sexuelle Befriedigung zu leben, um anderen aus religiösen Beweggründen auf fruchtbare Weise zu dienen.“ [1]

Seit es Religionen gibt, gibt es von diesen Verordnungen, welche die Gestaltung des menschlichen Geschlechtsaktes regeln sollen. Für Männer und Frauen in religiösen oder priesterlichen Funktionen gelten dabei oft Sonderregelungen. Manche Empfehlungen regeln den Geschlechtsakt an sich, andere verpflichten zur Enthaltsamkeit. Die Tatsache, dass in fast allen Religionen solche Regelungen auftauchen macht deutlich, dass der Mensch im Gegensatz zu den Tieren eine Sonderstellung, was den Fortpflanzungsakt angeht, einnimmt. Während das Tier triebgesteuert handelt, kann der Mensch bewusst entscheiden. Hier grenzt sich die Natur der Tiere von der Kultur des Menschen ab.

Enthaltsamkeit beinhaltet den völligen Verzicht auf jegliche sexuelle Aktivität. Die Ehelosigkeit fordert diesen Verzicht zunächst zwar nicht, sie besagt lediglich, dass jemand nicht verheiratet ist. Mit dem Zölibat um des Himmelreiches willen aber ist eine Ehelosigkeit gemeint, welche die geschlechtliche Enthaltsamkeit beinhaltet. Darüber hinaus schließt die Moralvorstellung der Kirche Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe aus.

Spätestens seit dem 2. Laterankonzil (1139) gilt in der katholischen Kirche der Zölibat als Zulassungsvoraussetzung für alle geweihten Ämter, angefangen von Subdiakon und Diakon über den Priester bis hin zum Bischof. Davon ausgenommen sind seit dem 2. Vatikanischen Konzil lediglich die Diakone, die erst nach ihrer Heirat in fortgeschrittenem Alter geweiht werden.[2]

Es wird darüber hinaus zwischen der charismatischen Ehelosigkeit , bei der Jungfräulichkeit als Geschenk Gottes angesehen wird, und einer kirchenrechtlich vorgeschriebenen Ehelosigkeit, die vom zukünftigen Priester bei der Diakonsweihe versprochen wird, unterschieden.

2. Geschichte des Zölibats

2.1. Das Alte Testament

Der Zölibat ist als Zugangsvoraussetzung zum Priesteramt erst im Laufe der Geschichte entstanden. Weder im alten noch im neuen Testament war die Ehelosigkeit Bedingung für den Altardienst. Zwar gab es im Alten Testament Regelungen, nach denen Priester „weder eine Dirne noch eine Entehrte, noch eine Frau heiraten (dürfen), die ihr Mann verstoßen hat“[3], es galt aber nach Genesis 2,18 „es ist nicht gut, dass der Mensch allein bleibt“. Allerdings durften die Priester während ihres Tempeldienstes nicht bei ihren Frauen wohnen und nur mit dem Ziel der Zeugung Geschlechtsverkehr haben.

Im Gegensatz zum neuen Testament galt es darüber hinaus im alten Testament als Schande, jungfräulich zu sterben. Fruchtbarkeit wurde als Segen gesehen, es galt das Gebot der Genesis; „Seid fruchtbar und vermehret euch, bevölkert die Erde“.[4] Als Jungfrau wurde immer nur das Volk, die „Jungfrau Israel“, benannt. Jungfräulichkeit als Tugend wurde erst im Laufe des Neuen Testamentes und mit der Person der Jungfrau Maria entdeckt und gelebt.

2.2. Das Neue Testament

Im Neuen Testament war es üblich, dass Priester heirateten. Zwar blieb Jesus von Nazareth ehelos, schrieb es aber seinen Aposteln und Anhängern nicht vor. Er respektierte die Ehe und sprach sich in Mt 19,6 gegen Ehescheidung aus. Demnach konnte er von seinen Jüngern, die ja teilweise verheiratet waren, nicht verlangen, ihre Familien im Stich zu lassen. Allerdings gab es vermutlich auch zu dieser Zeit schon Christen, die freiwillig die Ehelosigkeit wählten, um ganz für das Reich Gottes zu leben.

Auch Paulus sieht die Ehelosigkeit nicht als Gebot des Herrn[5]. In 1 Kor 9, 5 heißt es „Haben wir etwa nicht das Recht, eine Schwester als Frau mitzuführen, wie auch die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas“. So kam es durchaus vor, dass die Ehefrauen ihre Männer bei Missionsreisen begleiteten.

Paulus plädierte in baldiger Erwartung des jüngsten Tages für die Ehelosigkeit, auch wenn er die Eheschließung nicht verurteilte. Die Braut musste allerdings eine Jungfrau sein. Ebenso riet er den Witwen, nach dem Tod ihres Mannes nicht wieder zu heiraten, auch wenn es legitim war.

Amtsträger waren zu dieser Zeit durchaus verheiratet, mussten aber in der Ehe gewisse Regeln beachten. So durften sie beispielsweise nur einmal verheiratet sein (nur mit einer Frau) und waren verpflichtet, „ihre Kinder zu Gehorsam und allem Anstand (zu) erziehen“[6]. Da zu dieser Zeit der Gottesdienst in kleinen, familiären Kreisen gefeiert wurde, erwartete man vom Leiter „Qualitäten eines guten Familienvaters“[7]. Es gibt demnach im Neuen Testament kein Gesetz, das vorschreibt, ehelos zu leben, obwohl es auch damals schon in einigen Kreisen gebräuchlich war und Jungfräulichkeit als Gnadengabe gesehen wurde.

2.3. Von der Zeit der Apostel bis zum 2. Laterankonzil (1139)

Schon zu Zeiten der Apostel gab es Zugangsbedingungen zu kirchlichen Diensten. Dazu zählte nicht die Ehelosigkeit. Der Presbyter, also der Vorsteher einer Gemeinde, sollte vielmehr ein „bewährter Ehemann und Familienvater“[8] sein. Kandidaten für höhere Kirchenämter und ihre Ehefrauen durften beide kein zweites Mal verheiratet sein, wie auch die Wiederheirat nach dem Tode des Ehepartners allgemein nicht gern gesehen war.

Von Frauen, die im Dienste der Kirche standen, wurde bereits im 2. Jahrhundert erwartet, dass sie ehelos lebten. Nach den Apostolischen Konstitutionen (5. Jh.) wurde nur eine Jungfrau oder Witwe zur Diakonin geweiht[9]. Bei Zuwiderhandlung folgte die Todesstrafe. Bereits hier galt für Männer und Frauen unterschiedliches Recht. Die Kriterien, die eine Frau erfüllen musste, waren weitaus schwieriger als die, die ein Mann einzuhalten hatte.

Bischöfe und Presbyter stellten die Ehelosigkeit als Lebensform zu dieser Zeit zwar als etwas besonderes und wertvolles hin und lebten nicht selten auch danach, dennoch wurde darauf geachtet, dass die Ehe nicht abgewertet wurde oder gar als Sünde galt. In der Synode von Gangra (340/41) wurde ein ägyptischer Mönch, der als Bischof streng asketisch lebte, sowie seine Anhänger, „wegen extrem leib- und ehefeindlichen Ansichten“[10] verurteilt. Damit wurde der Ehestand sowohl der Gläubigen als auch der Priester als legitim bestätigt.

Den Priestern, die sich als „heilig“ fühlten, war das asketische Leben der Mönche ein Dorn im Auge, da man dadurch von ihnen erst recht ein enthaltsames Leben erwarten konnte. Zu dieser Zeit traten viele verwitwete Männer in den kirchlichen Dienst ein, die dieser Forderung am ehesten gerecht werden konnten. Üblich war jedoch, dass die Priester bereits vor der Weihe geheiratet hatten und auch Kinder besaßen. So entstand die Frage nach einer Regelung des Lebens der Priester. Der spanische Bischof Himerius von Tarragona schickte einen Katalog mit 15 Fragen an Papst Siricius (384-399), der auch die Frage nach der Enthaltsamkeit der Priester beinhaltete, da viele Priester, aber auch Ordensleute nach ihrer Weihe Kinder gezeugt hätten. Dieser antwortete, dass diese „Personen aus Kloster und Kirche entfernt und in ein Gefängnis gesteckt werden (müssen)“[11] und bis zum Ende ihres Lebens die Kommunion nicht mehr empfangen dürfen. Hinweise auf das Alte Testament ließ Siricius als Rechtfertigung nicht zu und begründete seinen Schritt mit der Heiligkeit des Dienstes. Mit Verweis auf die Priester des Alten Testamentes, die während des Altardienstes rein sein mussten, legte er fest, dass die Priester des Neuen Bundes, „Priester und Leviten, (...) durch ein unauflösliches Gesetz dieser Vorschrift verpflichtet (sind), vom Weihetag an rein und keusch an Leib und Seele zu leben, um so beim täglichen Opfer Gott in jeder Hinsicht zu gefallen“[12]. Da die Priester des Neuen Bundes täglich Eucharistie hielten, mussten sie auch ständig keusch leben. Kanon 33, der ursprünglich der Synode von Elvira zugeschrieben wurde, lautet: „Bischöfe, Presbyter, Diakone und andere Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, dürfen mit ihren Ehefrauen nicht (geschlechtlich) verkehren und keine Kinder zeugen“[13]. Bei Zuwiderhandlung musste der Klerus verlassen werden. Im Haus des Klerikers durften nur noch nahe verwandte Frauen wohnen. Dass diese Regelungen zunächst nicht eingehalten wurden, zeigen viele weitere Synoden und Versammlungen, die immer neue Strafregelungen erließen und Möglichkeiten suchten, Verstöße zu vermeiden. In der Synode von Verona (517) wurde dem verheirateten Priester eine Aufsichtsperson vorgeschrieben, Versammlungen spanischer Bischöfe verlangten von verheirateten Priesteramtskandidaten sowie ihren Ehefrauen ein Enthaltsamkeitsversprechen, die 4. Synode von Toledo (633) erlaubte den Verkauf von Klerikerkonkubinen durch die Bischöfe, die 8. Synode von Toledo (653) wollte Geistliche, die kein enthaltsames Leben führten, lebenslang in ein Kloster schicken.

Mit der Zeit wurden die Vorschriften über das priesterliche Leben, die zuerst in Rom, dann in einzelnen spanischen Provinzen und in Nordafrika beschlossen wurden, in der abendländischen Kirche bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.

Im Jahre 390 beruft sich die Synode von Karthago in ihren Enthaltsamkeitsforderungen auf die Apostel und die frühe Kirche. Altardienst und „leichtere Erhörung der Gebete“[14] sind Begründung für die einzelnen Verordnungen. Auch die Synode von Agde (506) fordert von verheirateten Männern und ihren Frauen mit der Weihe ein Enthaltsamkeitsversprechen und getrennte Schlafzimmer.

Die Befolgung dieser Vorschriften steht auf einem anderen Papier, da die Ehe an sich ja noch erlaubt war. Gerade die Tatsache, dass es immer und immer wieder neue Beschlüsse mit nahezu gleichem Ziel gab, zeigt, dass es im Klerus noch keine Einsicht für die Befolgung dieser Verbote gab. Synesios, der Erzbischof von Kyrene werden sollte, sollte zunächst seine Frau verlassen. Erst nachdem ihm gestattet worden war, weiterhin mit ihr zusammenzuleben, nahm er die Wahl an. Auf der anderen Seite hob Bischof Cyrill von Jerusalem (†387) die „Enthaltsamkeit als einen Hauptzug im Priesterleben“[15] hervor. So sollte zunächst zwar die Priesterehe beibehalten werden, aber laut Leo I. (440-461) sollte sie nicht vollzogen werden und eine geistige bleiben. Weiterhin gab es viele Mahnungen, Verbote und Strafen, die zeigen, dass die Theorie mit der Praxis nicht vergleichbar ist. So bestätigte die Synode von Tours (567) den Beschluss der Synode von Gerona (517), dass dem verheirateten Priester eine Aufsichtsperson, ein Lektor oder anderer niederer Kleriker, zugeteilt werden sollte, und zwar „selbst noch im Schlafzimmer“.[16] Wollte ein Geistlicher diese Aufsicht nicht zulassen drohte ihm 30 Jahre Exkommunikation und eine schwere Buße. Die Synode von Worms (868) hat beschlossen, dass Kleriker, die trotz des Verbotes Kinder zeugen, vom Klerikerstand ausgeschlossen werden sollten.

Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Gebote lag beim jeweiligen Bischof. Einzelne Bischöfe besuchten ihre Geistlichen regelmäßig. Von Adalbert von Hamburg wird berichtet, dass er seine Priester aufgefordert habe „wenn schon nicht keusch, dann wenigstens vorsichtig“ zu sein. Er forderte von ihnen Keuschheit, wusste aber um die menschlichen Schwächen und verlangte in diesem Fall, dass sie, wenn sie verheiratet waren, doch nur mit ihrer Ehefrau verkehrten und dass ledige Geistliche zumindest keinen Ehebruch begehen sollten[17].

In den Ostkirchen verlangten die Synoden zunächst nur von den Priestern, die unverheiratet geweiht worden waren, völlige sexuelle Enthaltsamkeit. Später forderten sie auch verheiratete Priester zumindest für die Zeit des Kirchendienstes dazu auf. Die Synode von Ankyra (ca. 314) gestattete als Ausnahme unverheirateten Priestern, die vor der Weihe einen Vorbehalt angekündigt hatten, eine spätere Heirat. Ansonsten mussten Priester, die nach der Weihe geheiratet hatten, den Klerus verlassen, wie es das Dekret der Synode von Neokaisareia (ca. 320) festlegte. Die Apostolischen Kanones (um 400) verweigerten Bewerbern, die kastriert, ein zweites Mal oder mit einer Witwe oder Dirne verheiratet waren, die höheren Weihen. Verheiratete Priester durften ihre Frauen aus keinem Grund verlassen.

Der Versuch, den Priestern grundsätzlich Enthaltsamkeit vorzuschreiben, ging beim 1. Ökumenischen Konzil von Nikaia (325) neben der Frage, ob Jesus Mensch oder mit Gott wesensgleich ist, nahezu unter. Es wurde lediglich festgelegt, dass Eunuchen vom Klerus ausgeschlossen sind und dass nur nahe verwandte Frauen im Priesterhaushalt leben dürften. Über das Leben verheirateter Kleriker wurde kein Beschluss gefasst, die Ehe musste lediglich vor der Weihe geschlossen sein. Somit distanzierte sich die Ostkirche in dieser Frage von der Westkirche, die auch von verheirateten Priestern Enthaltsamkeit forderte.

Als gegen Ende des 4. Jahrhunderts im Abendland die tägliche Messfeier zur Regel wurde, ergab sich, dass der Priester während der gesamten Zeit enthaltsam leben musste. Somit wurden ehelose Bewerber den verheirateten immer mehr vorgezogen.

Kaiser Iustinians I. (527-565) brachte in einem Dekret die Überlegung mit ein, verheiratete Priester, die Kinder haben, nicht mehr zum Bischof zu weihen, da diese mit der Sorge um ihre Kinder ausgefüllt wären und nicht noch weitere Verpflichtungen gegenüber Gott und der Kirche auf sich nehmen könnten. Darüber hinaus käme dieser sonst in die Versuchung, seinen Kindern kirchliche Güter zu verschaffen. 535 wird den Priestern in der 6. Novelle des Codex Iustinianus zwar „Enthaltsamkeit als Grundlage jeder Tugend“[18] empfohlen, sexueller Umgang in der Ehe bleibt aber legitim. Das Konzil von Konstantinopel (691) forderte von Bewerbern für das Bischofsamt, sich von ihrer Frau zu trennen und diese in ein Kloster zu schicken. Das hatte zur Folge, dass von diesem Zeitpunkt an viele Mönche zum Bischof geweiht werden, was bis heute anhält. Inzwischen gibt es allerdings Bestrebungen, das Bischofsamt auch verheirateten Priestern wieder zu öffnen. Im Gegensatz zur abendländischen Kirche spielte also in der Ostkirche Enthaltsamkeit in der Ehe oder Ehelosigkeit als Zugangsvoraussetzung zum Priesteramt keine Rolle. Priester durften jedoch nicht nach der Weihe heiraten oder mit einer „sogenannten Hausfrau“[19] zusammenleben.

Nach diesem Konzil trennten sich die Wege der beiden Kirchen, wenn es um den Zölibat des Priesters ging. Kaum eine Synode im Abendland beschäftigte sich nach dem Konzil von Konstantinopel nicht mit Maßnahmen, die bei Zuwiderhandlung gegen sexuelle Enthaltsamkeit ergriffen werden sollten. Verheiratete Männer durften jedoch bis ins 12. Jahrhundert hinein zum Priester geweiht werden, teilweise gab es sogar mehr verheiratete als ledige Priester.

Einschneidende Veränderungen brachten die Päpste Leo IX (1049-1054) sowie Nikolaus II (1058-1061), die selber aus dem Mönchtum kamen oder diesem nahe standen. Ihnen standen sittenstrenge Mönche zur Seite, als sie in den römischen Synoden die gesamte Kirche monastisch zu prägen versuchten. Aus vornehmlich asketischen Motiven forderte man nicht mehr nur von Mönchen und Nonnen sondern jetzt auch von den Weltklerikern die Ehelosigkeit. Damit war das bis heute andauernde Schisma zwischen der abendländischen und der morgenländischen Kirche besiegelt.

Zu den Hauptzielen von Gregor VII. (1073-1085) gehörte es, die verheirateten Kleriker von ihren Frauen zu trennen und nur noch zölibatäre Kandidaten zu weihen. Er war entschiedener Gegner der Priesterehe. Die erste Fastensynode in Rom (März 1074) „drohte Bischöfen, die das unsittliche Leben ihrer Kleriker duldeten (...) mit Amtsenthebung.“[20] Gläubige sollten den Messen konkubinarischer Priester fernbleiben, wogegen sich der Mönch Sigebertz von Gemloux in seiner „Apologie gegen die, welche die Messen verheirateter Priester schmähen“[21] deutlich aussprach. Auch die Familien der betroffenen Priester hatten es schwer. Insbesondere Söhnen, die selbst Priester werden wollten, wurde dies verwehrt. Sie durften zwar in ein Kloster oder ein Stift, nicht aber in den Klerus aufgenommen werden. Weltliche Herrscher unterstützten den Papst bei seinen Bemühungen gegen die Priesterehe. In einer Synode, die der Erzbischof von Vienne 1119 in Reims veranstaltete, wurde in Kanon 4 „den Priestern, Diakonen und Subdiakonen jeder Umgang mit Konkubinen und Ehefrauen“[22] verboten. Das erste Laterankonzil (1123) untersagte Priestern endgültig das Zusammenleben mit ihren legitimen Ehefrauen.

2.4. Vom 2. Laterankonzil (1139) bis zur Gegenwart

In verschiedenen Synoden unter Papst Innocenz II. wurden alle bestehenden Priesterehen für nichtig erklärt, da sie gegen das Versprechen sexueller Enthaltsamkeit geschlossen worden waren. Somit war ein Leben in einer legitimen Ehe für Priester nicht mehr möglich. „Höhere Kleriker [ab Subdiakon] die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, verlieren Amt und Benefizium“, heißt es dann auch in Kanon 6 des 2. Laterankonzils (1139), an dem mindestens 500 Bischöfe auf Einladung des Papstes teilnahmen. Als Begründung heißt es: „Da sie nämlich Tempel Gottes, Gefäße des Herrn und Heiligtum des Heiligen Geistes sind und auch so genannt werden müssen, ist es unwürdig, dass sie dem Ehebett und der Unreinheit dienen.“[23] Geschlossene Ehen waren ungültig und mussten aufgelöst werden, zudem wurde den Schuldigen Buße auferlegt. Darüber hinaus durften Söhne, die nicht Mönche oder Kanoniker waren, nicht Priester werden. Seitdem ist die Ehelosigkeit zwingende Zugangsvoraussetzung zum Priesteramt. Trotzdem geschlossene Ehen sind vor kirchlichem Recht ungültig. Nach diesem Konzil wurden die neuen Bestimmungen in verschiedenen Synoden überall bekannt gemacht und auf eine Beachtung hingewirkt. Dennoch zeigen die vielen Strafen, die bei Zuwiderhandlung drohten und drohen, wie schwer es war, die Theorie hierbei in die Praxis umzusetzen. Die Synode von Reims (1148) legte fest, dass nach der Weihe geschlossene Ehen ungültig sind und die Kleriker Amt und Benefizium verlieren, wenn sie dennoch heiraten. Legitim verheiratete Priester mussten in ihrer Ehe enthaltsam leben.

Da es von nun an keine legitime Priesterehe mehr gab, kam es häufig zum Konkubinat, so dass sich das 3. Laterankonzil (1179) gezwungen sah, diesen zu verurteilen. Die Frauen sollten verjagt werden und die Geistlichen enthaltsam leben oder aber aus dem Amt ausscheiden. Ebenso durften Priester von nun an nicht mehr „ohne ersichtlichen und zwingenden Grund häufig Frauenklöster“[24] besuchen. Auch wurde erstmals eine Bestimmung über Sodomie verfasst, nach dem Sünder in ein Kloster verbannt werden sollten, um dort Buße zu tun. Laien wurden in diesem Falle von den Sakramenten und aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen.

Auch das 4. Laterankonzil (1215) beschäftigte sich mit der Keuschheit der Kleriker. Härtere Strafen sollten die Priester davon abhalten, gegen den Zölibat zu verstoßen. Söhne von Priestern durften nicht in der Kirche ihres Vaters angestellt werden. Auch auf den Diözesanebenen wurden Dekrete erlassen, in denen Verstöße genannt und Verbote geltend gemacht wurden. Wer trotzdem mit einer Konkubine zusammenlebte verlor kirchliche Pfründe. Bei der Synode von Bremen (1266) ließ Kardinal Guido als Legat des Papstes Clemens IV ein Reformprogramm verabschieden, welches regelte, dass Priester, die „eine Hure – wenn auch nur unter dem Anschein einer Ehefrau – (...) geheiratet haben“[25] alle kirchlichen Güter verloren, dass deren Kinder ein Leben lang ehrlos wären und dass ihr Erbe an die Stadt und an den Bischof, nicht aber an die Kinder übereignet würde. Wer das Konkubinat tolerierte oder protegierte wurde mit Exkommunikation bestraft. Wer seine Tochter oder Schwester an einen Kleriker gab, dem wurde der Zutritt zur Kirche verwehrt. Wer versuchte, sich gegen diese Maßnahmen zu wehren verlor Amt und Pfründe. Damit wirklich jeder um diese Regelungen wusste, wurden sie jedes Jahr auf den Synoden vorgelesen.

Das Verbot, an der Hochzeit der eigenen Kinder teilzunehmen, welches die Synode von Olmütz (1342) erließ, zeigt, dass sich trotz vielfacher Verbote und Strafandrohungen nicht viel änderte. Die verschiedenen Synoden verhängten immer wieder unterschiedliche Strafen. Priester, die mit einer Frau zusammenlebten, wurden als Konkubinarier eingestuft und auch so behandelt. Während sie mit Buße, Geldstrafe, Suspension, Exkommunikation und Verlust der Pfründe rechnen mussten, wurden der Frau Strafen wie „öffentliches Abscheren der Haare, Einkerkerung, Ausschluss von den Sakramenten, Verweigerung des Begräbnisses oder Kirchenbann“[26] auferlegt. Um den Verbleib der verlassenen Familie kümmerte sich die Kirche nicht.

Fast 100 Jahre später, beim Allgemeinen Konzil von Basel (1431-1437), hatten die bisher erlassenen Verbote und Strafen noch keine einschlagende Wirkung erzielt. Die bekannten Strafen wie „Entzug der Pfründe, Enthebung vom Amt, Trennung von Frau und Kindern, Einweisung in ein Kloster und Exkommunikation“[27] wurden von vielen Synoden kopiert und immer wieder neu festgelegt, um den Konkubinat aus der Welt zu schaffen oder zumindest einzudämmen. Auch Vorgesetzten, die sich bestechen ließen, drohte Strafe. Die Zustände spitzten sich in der Mitte des 15. Jahrhunderts so zu, dass Nikolaus Tudeschi für die Aufhebung des Zölibats und für eine legitime Priesterehe plädierte. Die Synode, die 1512 in Regensburg stattfand, legte jedoch wieder neue Strafen für das Konkubinariat fest. Reumütige Sünder mussten sich einer komplizierten Bußeprozedur unterziehen, die sich über einen Zeitraum von zehn Jahren hinzog. Es ist kaum anzunehmen, dass sich viele Priester freiwillig dieser Prozedur unterzogen. Vielleicht bewirkte diese außerordentlich harte Strafe bei vielen auch das Gegenteil. Martin Luthers Rat, das Zölibatsgesetz und die Ordensgelübde zu ignorieren, war für viele deshalb eine willkommene Lösung ihres Konfliktes.

Auf der Kirchenversammlung von Trient (1545-1563) wurde von den Kirchenoberen versucht, eine Diskussion über das Zölibat zu unterdrücken.

Trotzdem wurde das Thema von einigen hartnäckigen Reformatoren zur Sprache gebracht. Wegen heftigen Widerspruches blieben diese Versuche einer Diskussion aber ergebnislos. Obwohl vielen klar gewesen sein muss, dass die Frage des Zölibats immer dringlicher wurde, konnte man keine Einigung erzielen.

[...]


[1] Siepe, A.W. Richard: Sexualität und Zölibat, Verlag Schöningh, Paderborn – München – Wien – Zürich, 1992; Seite 82

[2] vgl. Denzler, Georg : Die Geschichte des Zölibats. Gesetzgebung zur Enthaltsamkeit und zum Zölibat; Seite 19

[3] Denzler, Seite 20

[4] Breemen, Piet van, Gerufen und Gesandt, Echter Verlag, Würzburg, 3. Auflage 1979; Seite 63

[5] vgl. 1 Kor 7,25: „Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn“

[6] Denzler, Seite 23

[7] Denzler, Seite 23

[8] vgl. Denzler Seite 24: 1 und 2 Tim, Tit

[9] vgl. Denzler, Seite 24

[10] vgl. Denzler, Seite 25

[11] Denzler, Seite 26

[12] Denzler, Seite 26

[13] Denzler, Seite 26

[14] Denzler Seite 27

[15] Denzler Seite 28

[16] Denzler Seite 28

[17] vgl. Denzler, Seite 29

[18] Denzler, Seite 32

[19] Denzler, Seite 32

[20] Denzler, Seite 34

[21] Denzler, Seite 34

[22] Denzler Seite 35

[23] Denzler, Seite 36

[24] Denzler, Seite 38

[25] vgl. Denzler, Seite 40

[26] Denzler, Seite. 40

[27] Denzler, Seite 40

Excerpt out of 71 pages

Details

Title
Der Zölibat in der gegenwärtigen Diskussion kontrovers diskutiert am Zölibat der Priester und der Ordensleute
College
University of Münster  (Staatliches Prüfungsamt)
Course
1. Staatsexamen
Grade
2,7
Author
Year
1998
Pages
71
Catalog Number
V7413
ISBN (eBook)
9783638146814
File size
527 KB
Language
German
Notes
In der Arbeit geht es um eine kritische Betrachtung des Zölibats in der katholischen Kirche, seine historische Entstehung und Stimmen zur gegenwärtigen Diskussion
Keywords
Zölibat, Priester, Ordensleute, katholische Kirche
Quote paper
Katrin Krimphove (Author), 1998, Der Zölibat in der gegenwärtigen Diskussion kontrovers diskutiert am Zölibat der Priester und der Ordensleute, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7413

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