Hexerei Global - Die Wiederkehr des Verdrängten


Seminar Paper, 2007

16 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Definition: „Hexe“

3.) Diverse Erkenntnisse von Mario Erdheim
3.1. Hexenverfolgung
3.2. Hexenwahn

4.) Die Vorstellung anhand von Symbolhandlungen Schaden zufügen zu können
4.1. Standpunkte in der Hexereipraxis
4.2. Die „weiße“ und die „schwarze Magie“
4.3. Sigmund Freud´ s Theorien über Hexerei

5.) Forschungen in Uganda im Jahr

6.) Politisches non- rationales Handeln

7.) Magisches Denken in menschlichen Krisensituationen

8.) Literaturverzeichnis

1.) Einleitung:

In dieser Arbeit möchte ich gerne wesentliche Aspekte aus der Vorlesung „Hexerei Global. Die Wiederkehr des Verdrängten“ aufarbeiten.

„Der Hexenkult ist in den angelsächsischen Ländern allgemein unter der Bezeichnung `Wicca` bekannt, das alte keltische Wort für `Weisheit`. Der Wiccakult ist eine lebendige Religion – die älteste Religion der Welt - , zutiefst durchdrungen von uraltem magischen Vorstellungen und Riten. (…) Wenn auch den meisten, wenn sie von Hexen oder Hexenkult hören, der Gedanke aufkommt, es handele sich um Schwarze Magie, so sei hier deutlich gesagt, dass dies in keiner Weise zutrifft. (…) (Widar, 1992, S. 7f)

Diese – und andere Theorien sollten den Inhalt der Vorlesung – als auch meine persönliche Haltung zu manchen Themen wiedergeben:

2.) Definition: „Hexe“:

Der Begriff `Hexse` kam wahrscheinlich erst ausgangs des 15. Jahrhunderts, und da zuerst über den elaborierten Diskurs der Gelehrten in Gebrauch. Etymologisch geht der Sammelbegriff `Hexse` (auch: hess, hezze, haghetissa, häxen, hägs) wohl auf das althochdeutsche haga-zussa, (ganz ählich altenglisch haegtesse) „Zaunsitzerin“, bzw. das bedeutungsverwandte altnordische tunrida „Zaunreiterin“ zurück.“ (Schönhuth zit. nach Franck (1901), 1992, S. 24)

Lauffer setzt die Zaunreiterin in Beziehung zu einem Begriff, der in der gesamten mittelalterlichen Glossenliteratur anstelle der lateinischen Namen, wie striga, masca, lamia, maga etc. für die Hexe verwendet wird: Die Unholdin. Damals verstand man darunter schon wirkliche Menschen, die bei gemeinsamen Mahlen Menschen verzehren.“ (Schönhuth, 1992, S. 24)

Man verstand unter der Hexe aber nicht nur die „Unholdin“, sondern auch eine Gestalt, die positiv agieren konnte, wie zum Beispiel „die Waldfrau“ oder auch „die weise Frau“. Man glaubte aber an die hellseherischen Fähigkeiten einer Hexe, wofür auch der Begriff „herbaria“ – welches übersetzt „die Kräuterfrau“ bedeutet, ein Indiz darstellt. (vgl. ebd., 1992, S. 24f)

(…) „Aus dieser exzentrischen Position speist sich ihre Macht und ihr Wissen, die sie für das Gemeinwohl einsetzen kann. Diese Position als unkontrollierbarer Grenzgänger, als Wanderer zwsichen den Welten, macht sie für die Gemeinschaft auch auch unberechenbar. Der Hexenmeister oder Hexerich stellt das männliche Gegenstück zur Hexe dar. Eindeutiger als bei ihr hat sich bei ihm der günstige Teil seines Wirkens im Denken der Leute gehalten. (Schönhuth zit. nach Brockhaus (1969), 1992, S. 25).“

In der Vorlesung konnten wir auch noch fünf Hauptelemente von dem neuen Delikt der Hexerei in Erfahrung bringen:

Diese sind:

1. Der Teufelspakt,
2. die Teufelsbuhlschaft,
3. der Flug durch die Luft (Hexenflug) zum
4. Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen und der Teufel angebetet wurde,
5. Schadenszauber.

3.) Diverse Erkenntnisse von Mario Erdheim:

- Mario Erdheim ist ein sehr bekannter Soziologe und Psychoanalytiker. Er hat sehr zumeist über das gesellschaftliche Unbewusste gearbeitet.

Auch die Hexereivorstellungen hat er in seine Arbeit häufig mit einbezogen, weshalb er sie auch vom Mittelalter bis in die Neuzeit untersuchte.

3.1. Hexenverfolgung:

Der Glaube, dass bestimmte Menschen über magische Kräfte verfügen, mit denen sie anderen Menschen Schaden zufügen können, ist in vielen Kulturen vorhanden.

Die brutale Hexenverfolgung ist auch nicht auf den abendländischen Kulturkreis (Europa und das kolonialzeitliche Nordamerika) beschränkt, sondern ebenfalls multikulturell.

Im „finsteren Mittelalter“ gab es die Verfolgungen nur ansatzweise, die Hochblüte fand in der Neuzeit statt, nachdem die Grundlagen der Hexenlehre deutlicher formuliert wurden.

Es gab drei Methoden der Hexenverfolgung, wie wir es in der Vorlesung in Erfahrung bringen durften:

1.) Die Inqusition
2.) Die Prozessordnung
3.) Die Hinrichtung

Zur Inquisition: Die päpstliche Inquisition begann um 1232. Vor dem Papst wurden zur Verfolgung der Ketzer der Dominikaner und Franziskanerorden eingesetzt. Um 1432 begann die Verfolgung von Hexen mit kirchlichem Einverständnis unter den Dominikanern Heinrich Insistoris und Jakob Sprenger. Diese stellten nämlich auch das Werk „Hexenhammer“ zusammen. Dort werden die Wirkungsweisen und die Methoden der Hexen beschrieben. Der Hexenhammer stieg zum allgemeinen Gesetzesbuch auf und so wurden alle Hexenprozesse – und die Jagd auf die Hexen, nach diesen Vorgaben vollzogen.

Zur Prozessordnung: Der erste Schritt lag in der Denunziation von Ketzern und Hexen. Es wurden meistens anonyme Anzeigen gemacht, die an Gültigkeit aber dadurch nicht verloren. Die „Hexen“ bekamen keinen Verteidiger zur Verfügung gestellt. Wenn dies in seltenen Fällen doch der Fall war, wurde dieser dazu ermahnt, sich wegen Verteidigung einer „Schuldigen“, nicht selbst der Ketzerei schuldig zu machen.

Die Frauen wurden schon während den Prozessen im Kerker eingesperrt und gefoltert. Im Hexenhammer heißt es nämlich, dass diese Frauen durch den Bund mit dem Teufel unempfindlich gegenüber jedem Schmerz sind und bei ihnen somit jede vorstellbare Art der Folter erlaubt wäre.

Ziel bei den Prozessen war es, ein Geständnis aus den Frauen zu locken. Die meisten Frauen gaben ein solches Geständnis auch ab, um der Folter zu entgehen – und auf der Stelle sterben zu können.

Zur Hinrichtung: Wenn ein Geständnis vorlag, wurde dieses öffentlich verlesen und die Frau wurde zum Hinrichtungsort gebracht. Üblich war es, die „Hexen“ am Scheiterhaufen zu verbrennen, zu erdrosseln, oder sie mit einem Schwert zu töten.

„Die ersten Hexenverfolgungen wurden nach 1440 in den Pyrenäen getätigt. In den meisten europäischen Ländern begannen die Hexenverfolgungen aber erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Sie behielten auch Bestand bis zur Zeit der Aufklärung. Den Höhepunkt erreichten die Hexenverfolgungen zwischen den Jahren 1585 und 1595, wobei sich die meisten Verfolgungen in Westeuropa verzeichnen ließen. Es wird heute geschätzt, dass es sich um rund 100.000 Hingerichtete in ganz Europa gehandelt hat.“ (vgl. Schönhuth, 1992, S. 33f)

„Die europäische Hexenverfolgung wurde mit einem Satz aus Exodus 22.17 begründet, in welchem Gott Moses die Rechtsordnung mitteilte, und ihm unter anderen sagte, dass man die Zauberinnen nicht am Leben lassen dürfe. Hauptmerkmal sollte bei diesem Gesetz auf alle geheimen Künste wie Zeichendeuten, Feuerlaufen, der Geisterbeschwörung, der Wahrsager- bzw. Hellseherei, gelegt werden.“ (vgl. Schönhuth, 1989, S. 26)

Mario Erdheim nennt im Kapitel „Hexenwahn und Kulturzerstörung drei Aspekte, welche wesentlich sind, die Ausbreitung der Hexenprozesse verstehen zu können. Dabei bezieht er sich auf Soldan/Heppe:

1.) Den herrschenden Teufels- und Dämonenglauben, der eine plausible Erklärung für die damaligen unsicheren Verhältnisse bot.
2.) Auch die Änderung im prozessualen Beweisverfahren, welches gegen Ende des 15. Jahrhunderts eingeführt wurde, nennen sie als wesentlichen Grund: Hier wurde nämlich die Folter eingeführt.
3.) Der Richter – und dies wird als dritter Grund genannt, konnte den Hexenprozess ohne Einschränkungen fortführen: Wenn jemand in der damaligen Zeit als „Hexer“ verurteilt wurde und während der Folterung seine Schuld eingestand, konnte die Folter dennoch fortgesetzt werden: Solange bis der Angeklagte einige Namen anderer „Hexer“ nannte. (vgl. Erdheim, 1988, S. 308f)

In einem Referat, welches in der Vorlesung abgehalten wurde erfuhren wir, dass es natürlich auch Gegner der Hexenverfolgungen gab.

Hierbei scheint Friedrich Spee von Langenfeld, der 1631 drei wesentliche Kritikpunkte zur Hexenverfolgung und des Verfahrens gegen diese aufstellte, wesentlich zu erwähnen. Die wichtigsten Kritikpunkte lauteten wie folgt:

- Hexenprozesse sind Scheinprozesse, bei denen die angeklagten Frauen keine Chance haben.
- Es gibt keine Verteidiger für die Angeklagten.
- Geständnisse werden durch Folter erpresst.
Daher war die klare Forderung da, die Hexenprozesse abzuschaffen, wenngleich Spee damit riskierte, als Ketzer verurteilt und verbrannt zu werden.

Das Ende der Verfolgung begann mit einem Arzt namens Dr. Johannes Weyer, welcher den Mut hatte, 1563 ein Buch zu veröffentlichen, welches den Titel:“ Von Blendwerken der Dämonen“ trug. Die Hexenjäger hatten einen starken Groll auf den Arzt, aber es ermutigte andere Menschen, sich dem Protest gegen die Hexenverfolgung anzuschließen.

Unter anderen forderte Dr. Balthasar Bekker (1634 – 1698) 1704 die Abschaffung der Hexenprozesse.

Dennoch endete der Hexenwahn erst im 18. Jahrhundert komplett. Zeichen der Vernunft setzten dabei England im Jahre 1736, Preußen im Jahre 1740 und auch Österreich beendete die Verfolgungen.

[...]

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Details

Title
Hexerei Global - Die Wiederkehr des Verdrängten
College
Klagenfurt University
Course
Hexerei Global - die Wiederkehr des Verdrängten
Grade
2,0
Author
Year
2007
Pages
16
Catalog Number
V74158
ISBN (eBook)
9783638685689
ISBN (Book)
9783640849239
File size
415 KB
Language
German
Keywords
Hexerei, Global, Wiederkehr, Verdrängten, Hexerei, Global, Wiederkehr, Verdrängten
Quote paper
Simone Strasser (Author), 2007, Hexerei Global - Die Wiederkehr des Verdrängten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74158

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