Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Begriffe und Abkürzungsverzeichnis
Formelverzeichnis
1 Einleitung
2 Körperschaftssteuer und Theorie der Kapitalkosten
2.1 Die Körperschaftsteuer
2.2 Finanzierungsneutralität
2.3 Kapitalkosten der unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente
2.3.1 Kapitalkosten der Selbstfinanzierung
2.3.2 Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung
2.3.3 Zwischen - Fazit
3 Alternatives Modell zur Theorie der Kapitalkosten
3.1 New View
3.1.1 Selbstfinanzierung
3.1.2 Beteiligungsfinanzierung
3.1.3 Probleme des New View
3.2 Traditional View
3.2.1 Signalwirkung
3.2.2 Investitionspolitik
3.2.3 Probleme des Traditional View
3.3 Zwischen - Fazit
4 Die „Nukleus“-Theorie à Kerntheorie
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
Begriffe und Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formelverzeichnis
Formel 1 Kapitalkosten
Formel 2 Kapitalkosten der Fremdfinanzierung
Formel 3 Endkapital des Anteilseigners bei Investition am Kapitalmarkt
Formel 4 Endkapital der KapG bei Thesaurierung
Formel 5 Endkapital des Anteilseignes eine Periode später
Formel 6 Kapitalkosten der Selbstfinanzierung und Lock In-Effekt
Formel 7 Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung Traditional View
Formel 8 Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung New View
Formel 9 Effektivsteuersatz Selbstfinanzierung
Formel 10 Effektivsteuersatz Beteiligungsfinanzierung
Formel 11 Effektivsteuersatz der Eigenkapitalfinanzierung im Traditional View
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vornehmlich mit dem Thema der Unternehmensbesteuerung[1] und der in diesem Zusammenhang durch das klassische Körperschaftssteuersystem hervorgerufenen Doppelbelastung durch Körperschaft- und Einkommensteuer.
Spezifisch eingegangen wird auf die Fragen, wodurch eine Doppelbesteuerung von KapG hervorgerufen wird und welche Einflüsse und Auswirkungen sie speziell auf eigenkapitalbezogene Finanzierungsinstrumente und marginale Investitionsentscheidungen hat.
Nachdem einige theoretisch grundlegende Systeme und Begriffe erläutert sind, werden zwei voneinander abweichende Modelle, das erste nach Homburg (2003), das zweite nach Zodrow (1991) beschrieben und diskutiert, welche die oben genannte Thematik auf unterschiedliche Art und Weise durchleuchten.
Daran anschließend wird die so genannte Nukleus-Theorie nach Sinn(1991b) betrachtet, die am theoretischen Hintergrund der oben genannten Modelle ansetzt und diese praxisbezogen revolutioniert.
Abschließend werden die Modelle und Theorien noch einmal einer kritischen Würdigung unterzogen.
2 Körperschaftsteuer und Theorie der Kapitalkosten
Das nun folgende Modell lehnt sich primär an die Theorien und Erkenntnisse von Homburg (2003) an, der sich eingehend mit der Problematik der Unternehmensbesteuerung auseinandergesetzt hat.
Begonnen wird mit einigen grundlegenden Begriffen, um den Zusammenhang im späteren besser nachvollziehen zu können.
2.1 Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (KSt) kann als System der Besteuerung von Kapitaleinkommen juristischer Personen (GmbH, AG, KapG, usw.) interpretiert werden. Man unterscheidet zwischen dem klassischen System und dem Anrechnungssystem[2].
Im klassischen System werden Unternehmensgewinne eines Kalenderjahres der KSt unterworfen, müssen jedoch vom Empfänger bei Ausschüttung nochmals mit der Einkommensteuer (EkSt), sowie bei Thesaurierung gegebenenfalls mit der Kapitalertragsteuer( KapESt) versteuert werden. Meist gewährt der Fiskus die Möglichkeit, die resultierende Doppelbesteuerung durch reduzierte Steuersätze bei Ausschüttung zu mildern[3].
Bei Vorliegen eines Anrechnungssystems kann die auf Unternehmensebene gezahlte KSt auf die persönliche Einkommensteuerschuld teilweise oder vollständig angerechnet werden.
In der vorliegenden Arbeit soll besonders die Doppelbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger juristischer Personen (AG, KapG ) in Augenschein genommen und sich folglich auf die klassische KSt konzentriert werden.
Per Definition fallen im klassischen KSt-System neben der KSt weitere Steuern (u.U. KapE-, Dividenden- bzw. Ek-steuer) an. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Art der Besteuerung unternehmerische Entscheidungen über die Finanzierungsarten von Investitionen beeinflusst, bzw. bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten diskriminiert und somit die Finanzierungsneutralität verletzt.
2.2 Finanzierungsneutralität
Finanzierungsneutralität bedeutet, dass Entscheidungen auf Unternehmensebene steuerlich nicht verzerrt werden. Sie dient der Produktionseffizienz und besteht, wenn Schuldner und Gläubiger synthetisch und in diesem Zusammenhang auch nach der so genannten Johansson-Samuelson-Steuer[4] besteuert werden[5].
In der Realität werden die unterschiedlichen Formen der Finanzierung, Fremd-, Selbst- und Beteiligungsfinanzierung[6] jedoch überwiegend sehr unterschiedlich besteuert.
Somit variieren auch die Kapitalkosten der einzelnen Finanzierungsinstrumente.
Allgemeiner Beweis:
Ein Anleger ist indifferent zwischen der Finanzierungsform X eines Unternehmens mit RenditeAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenund SteuerAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenund einer allgemeinen Finanzierungsform des Kapitalmarkts mit Rendite r und SteuerAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, wenn die Renditen nach Steuern übereinstimmen (Formel 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1 Kapitalkosten
Bei gegebenen Steuersätzen und bekannter Kapitalmarktrendite lässt sich leicht die MindestrenditeAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenermitteln (Formel 1), die das Unternehmen dem Anleger zahlen muss, damit dieser X wählt. Diese Rendite ist also aus unternehmerischer Sicht gleich den Kapitalkosten der Finanzierungsform X[7]. Je stärker X im Vergleich zum Kapitalmarkt besteuert wird, desto größer werden folglich die Kapitalkosten und es giltAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, wodurch die Finanzierungsneutralität verletzt wird.
2.3 Kapitalkosten der unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente
Unter der Annahme, dass die Kapitalkosten der Fremdfinanzierung äquivalent zum Kapitalmarktzins sind, wenn die Fremdkapitalzinsen von der Bemessungsgrundlage der KapG abgezogen und beim Empfänger besteuert werden,
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten=Kapitalkosten der Fremdfinanzierung
Formel 2 Kapitalkosten der Fremdfinanzierung[8]
bleibt jetzt festzustellen, ob die durch Eigenkapital finanzierten Investitionen in Körperschaften durch die Doppelbesteuerung tatsächlich benachteiligt werden.
Die Doppelbesteuerung der Kapitalgesellschaften durch KSt und Dividendensteuer im klassischen System führt oft zu der fehlgedeuteten Annahme, Kapital würde im Unternehmen „eingesperrt“, weil Unternehmen und Anteilseigner Thesaurierung bevorzugten, um der Doppelbesteuerung durch KSt und Dividendensteuer zu entgehen.
2.3.1 Kapitalkosten der Selbstfinanzierung
In einem System ohne Kapitalertragsteuer, in dem der Anteilseigner unbeschränkt Kapital anlegen kann und das Kapital vor Steuern mit dem Zinssatz r wächst, unabhängig davon ob Unternehmensgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden, lässt sich der so genannte Lock In-Effekt[9] simpel durchleuchten.
Vergleicht man das Endkapital eines Anteilseigners (shareholder) pro Gewinneinheit bei Anlegen eines ausgeschütteten Betrags am Kapitalmarkt, wo die Zinsen darauf versteuert werden,
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dividendensteuer; Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten=Rendite; Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten=Einkommensteuer
Formel 3 Endkapital des Anteilseigners bei Investition am Kapitalmarkt
mit dem Endkapital pro Gewinneinheit der KapG bei Thesaurierung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 4 Endkapital der KapG bei Thesaurierung
und schließlich mit dem Endkapital pro Gewinneinheit des Anteilseigners bei Ausschüttung des Betrags eine Periode später,
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 5 Endkapital des Anteilseigners eine Periode später
so wird durch Vergleich von Formel 1 und 3 ersichtlich, dass die Thesaurierung günstiger ist, falls Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten<Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten(Körperschaftssteuersatz < Einkommensteuersatz). In diesem Fall liegen die Kosten der Selbstfinanzierung unter dem Marktzins.
[...]
[1] Nach Homburg (2003, S.318) versteht man unter Unternehmenssteuern „alle Steuern, die Entweder das Unternehmen oder die hinter dem Unternehmen stehenden Unternehmer und Anteilseigner treffen sollen“.
[2] Für eine Übersicht der unterschiedlichen Körperschaftsteuersysteme im internationalen Vergleich, vgl.: http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Neue/Weitere-Veroeffentlichungen-.393.8145/.htm; Monatsbericht 10, 2001; S.46-47
[3] Vgl. http://www.tu-dresden.de/wwvwlfw/Pdf/SVWL_steuern/svwl_steuern_ws02_06.pdf
[4] Vgl. Samuelson (1964)
[5] Vgl. Homburg (2003), S. 337-339; S.346-347,
[6] Definition Beteiligungsfinanzierung: Vgl.: www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/Finanzierung/d010Beteiligungskapital/d030VCCoach/d040Beteiligungsf/d040Beteiligungsf.jsp
[7] Vgl King (1974), S. 21-35
[8] http://www.wiso.uni-koeln.de/fuest/veranstaltungen/int_best/ws0304/Vorlintbest5.pdf
[9] Vg. Homburg,(2003), S.353-355