Eheschließung und Ehescheidung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

19 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eheschließung
2.1. Die „kindorientierte Eheschließung“
2.2. Die Eheschließung als „rite de confirmation“
2.3. Die Eheschließung als Abgrenzungssymbol für die Systembildung „Ehe“
2.4. Die Kopplung traditioneller Eheschließungsgründe mit der „kindorientierten Eheschließung“
2.4.1. Die Ehe als materielle Versorgungsinstitution bei Familiengründung
2.5. Der Entscheidungsprozeß bis zur Eheschließung
2.6. Eheschließung ohne Kindorientierung
2.7. Die idealtypische Bedeutung von Ehe aus der Sicht der Eheschließenden
2.7.1. Typus 1: Die Ehe als ökonomische Absicherung
2.7.2. Typus 2: Die Ehe als legale Absicherung
2.7.3. Typus 3: Die Ehe als kulturell-normatives Selbstverständnis
2.7.4. Typus 4:Die Ehe als Abgrenzungssymbol

3. Ehescheidung
3.1. Die Entwicklung der Scheidungsrate in den letzten 100 Jahren
3.2. Scheidungsgründe
3.2.1. Soziodemographische Fakten
3.2.2. Subjektive Scheidungsgründe
3.3. Scheidungsfolgen
3.3.1. Scheidungsfolgen für Kinder
3.3.2. Ökonomische Folgen der Ehescheidung
3.4. Stand der Forschung
3.4.1. Soziologische Ansätze
3.4.1.1. Modernisierungstheorie
3.4.1.2. Transmissionshypothese
3.4.1.3. Homogamie und Endogamie in der Partnerschaft
3.4.2. Psychologischer Ansatz

4. Schluss

5. Literatur

1. Einleitung

Diese Seminararbeit behandelt das Thema Eheschließung und Ehescheidung.

Zuerst soll auf die Eheschließung eingegangen werden. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt aus welchen Gründen die Menschen heiraten und welche Erwartungen haben sie an die Ehe? Hierbei steht die „Kindorientierte Eheschließung“ im Vordergrund, da auch heute noch die Heirat mit dem Kinderwunsch eng verknüpft ist. Aber es soll auch kurz auf die Eheschließung ohne Kindorientierung eingegangen werden.

Des Weiteren soll der Entscheidungsprozess hin zur Ehe verdeutlicht werden und am Ende des Kapitels erfolgt ein Versuch der Kategorisierung in Ehetypen.

Das Kapitel der Eheschließung stützt sich vor allem auf die Untersuchungen von

Heike Matthias-Bleck „Warum noch Ehe?“[1] und Heike Matthias, „Eheschließung: Bedeutung, Gründe und Typologien“[2].

Im Folgenden soll dann auf die Ehescheidung eingegangen werden. Hier soll zunächst die Entwicklung der Scheidungsrate in den letzten 100 Jahren beleuchtet werden. Anschließend sollen die Gründe für eine Scheidung erläutert werden. Dabei spielen sowohl soziodemographische Faktoren als auch subjektive Scheidungsgründe eine Rolle. Es stellt sich die Frage, woran Partnerschaften scheitern.

Anschließend sollen die Folgen einer Scheidung dargelegt werden. Vor allem für Kinder stellt die Scheidung ein einschneidendes Erlebnis in ihrer Biographie dar, aber es soll auch auf die ökonomischen Folgen eingegangen werden, die für die Frau gravierender sind als für den Mann.

Am Ende des Kapitels zur Scheidung soll noch ein Blick auf die Forschung geworfen werden.

Diesem Kapitel lag vor allem die Untersuchung von Margret Rottleuthner-Lutter, „Ehescheidung“[3] zugrunde. Des Weiteren wurden die Untersuchungen von Doris Rosenkranz und Harald Rost „ Welche Partnerschaften scheitern? Prädikatoren der Instabilität von Ehen“[4] und von Norbert F. Schneider „Woran scheitern Partnerschaften“[5] herangezogen.

2. Eheschließung

Die Ehe ist auch noch in unserer heutigen Gesellschaft anerkannt. Mit der Ehe wird meistens der Wunsch nach einer Dauerhaftigkeit der Partnerschaft verbunden, aber auch materielle Wünsche. Für die Eheschließung wird die Liebe zwischen den Partnern vorausgesetzt. Die „romantische Liebe“ wird als einzig legitimer Grund für eine Heirat angesehen. Sie ist sowohl für Männer als auch für Frauen selbstverständliche Voraussetzung für eine Eheschließung. Hier gibt es keine geschlechts- oder regionalspezifische Unterschiede. Die Liebe alleine stellt jedoch keinen ausreichenden Grund für eine Eheschließung dar. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass der Kinderwunsch, beim Entschluss zur Heirat immer stärker in den Vordergrund gerät. Deshalb soll im Folgenden eher auf die „kindorientierte Eheschließung“ eingegangen werden.

2.1. Die „kindorientierte Eheschließung“

Bei der „kindorientierten Eheschließung“ ist eine Differenzierung zwischen dem Grund und dem Anlass der Eheschließung nötig.[6]

Man unterscheidet zwischen dem Wunsch nach einem Kind oder nach einem Kind, das bereits unterwegs ist. Es erfolgt also eine Unterscheidung der kindorientierten Eheschließung zwischen dem Grund der zu einer Eheschließung führt (Kinderwunsch) und dem Anlass. Damit ist zum Beispiel die Schwangerschaft gemeint. Beide Faktoren sind jedoch eng miteinander verwoben und somit kann keine strikte Trennung derselben vorgenommen werden.

In der „kindorientierten Eheschließung“ gibt es keine geschlechts- und regionalspezifischen Unterschiede.1 Viele Paare wehren sich gegen den Vorwurf, nur wegen des Kindes geheiratet zu haben. Wenn die Schwangerschaft jedoch den Zeitpunkt der Eheschließung bestimmt, bekommt die Eheschließung einen „Muss-Charakter“. Es wird von der Gesellschaft erwartet, dass die werdenden Eltern heiraten. Tendenziell scheint diese gesellschaftliche Verpflichtung jedoch immer mehr abzunehmen:

„Obwohl heute immer noch von Freunden und Verwandten Druck auf nichtehelich Partnerschaften mit Kindern in Richtung Eheschließung ausgeübt wird, hat sich die Ansicht einer diesbezüglich „moralischen Verpflichtung“ gelockert und auch gewandelt.“2

In den 60er Jahren haben Männer bei einer nichtehelichen Schwangerschaft es als ihre Pflicht angesehen, ihre Partnerin zu heiraten. Heute wollen Männer stärker am Sozialisationsprozess des Kindes teilhaben. Es bestand und besteht heute immer noch ein enger Zusammenhang zwischen der Ehescheidung und der Familiengründung. Es hat sich jedoch in den Jahren die Reihenfolge etwas gewandelt: „Früher galt „wenn Ehe, dann Kinder; heute dagegen gilt „nur wenn Kinder, dann Ehe.“3

2.2. Die Eheschließung als „rite de confirmation“

Die Heirat hat ihren ursprünglichen Sinn, der in der gemeinsamen Haushaltsbildung und der wirtschaftlichen Selbstverantwortung lag, was zu einer Neudefinition und Neuregelung zwischen den beiden Familien führte, heute weitgehend verloren. Die meisten Paare leben schon vor der Eheschließung in einem gemeinsamen Haushalt und somit wird die Heirat heute nicht mehr als „rite de passage“, als Durchgang angesehen, sondern eher als „rite de confirmation“, „ein Ritual zur Bestätigung der Partnerbeziehung.“4

Die Heirat stellt immer noch eine gewisse Sicherheit für die Familienplanung dar, auch wenn sie nicht mehr ein Leben lang halten muss, was jedoch durchaus gewünscht wird, jedoch heutzutage aber eher unrealistisch ist.

Man muss zwischen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, welche für die Gegenwart konzipiert ist und dem Eheschließungsritual, welches für die Zukunft konzipiert ist unterscheiden. In einer nichtehelichen Partnerschaft scheint die Verpflichtung an der Beziehung festzuhalten nicht so stark ausgeprägt zu sein, als bei der Heirat, die eine gewisse Dauerhaftigkeit und Sicherheit versprechen soll. Neben der romantischen Liebe und der Kind- bzw. Familienorientierung stellt Sicherheit einen der wichtigsten Gründe für die Eheschließung dar, für Frauen häufiger als für Männer. Des Weiteren steht die Ehe für einen stärkeren Zusammenhalt, der besonders in Konflikt- und Krisensituationen zum Tragen kommt. Auch in der heutigen Zeit wird mit der Ehe Dauerhaftigkeit, Entlastung von Unsicherheit und mehr Verbindlichkeit verbunden.

2.3. Die Eheschließung als Abgrenzungssymbol für die Systembildung „Ehe“

Mit der Heirat lösen sich die Eheleute von ihren Herkunftsfamilien, um eine eigene Ehe einzugehen und eine eigene Familie zu gründen. Dies wird zum Beispiel durch die einheitliche Namenswahl deutlich, wobei die Frau in den meisten Fällen den Namen des Mannes annimmt. Außerdem wird durch die Eheschließung auch der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die beiden Eheschließenden zusammen gehören. Dies wird durch das Tragen von Trauringen deutlich. Somit wird für alle sichtbar, dass die beiden zusammen gehören und ein Eindringen in diese offizielle Gemeinschaft wird somit erschwert. Die Heirat erfüllt somit zwei Funktionen. Einerseits dient sie als Abgrenzungsfunktion bezüglich der eigenen Herkunftsfamilie und andererseits erfüllt sie eine Demonstrationsfunktion gegenüber der Öffentlichkeit.

Im Folgenden sollen nun die Vor- und Nachteile einer Ehe erläutert werden.

2.4. Die Kopplung traditioneller Eheschließungsgründe mit der „kindorientierten Eheschließung“

2.4.1. Die Ehe als materielle Versorgungsinstitution bei Familiengründung

Auch heute noch erfüllt die Ehe ihre Notwendigkeit als materielle Versorgungsinstanz, vor allem wenn eine Familiengründung geplant ist. Den Eheleuten wird durch ein Kind eine besondere Verantwortung übergeben. Das Kind stellt nicht nur finanzielle Ansprüche, sondern es Bedarf auch psychischer Zuwendung. „Die kindorientierte Ehegründung heute ist also zumeist gekoppelt mit dem Prinzip verantworteter Elternschaft.“[7]5

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist eine Schwangerschaft für die Frau mit einem Statusverlust verbunden. Sie muss ihren Beruf aufgeben und begibt sich somit in die Abhängigkeit des Mannes, anders als bei der Ehe, die eine ökonomische Absicherung bietet. Durch eine Heirat wird sogar ein sozialer Aufstieg möglich. Die Frau ist durch ihren Ehemann abgesichert. Dem Mann kommt in einer Ehe die Ernährerrolle zu. Er trägt die finanzielle Verantwortung für die Familie.

Im Falle einer nichtehelichen Elternschaft steht der Vater vor einer rechtlich schwierigen Situation. Er muss seinen finanziellen Pflichten wie zum Beispiel der Zahlung von Unterhalt nachkommen, hat aber so gut wie keine Rechte. Die Ehe wird von den Vätern somit als rechtliche Absicherung gegenüber dem Kind gesehen. Die rechtliche Absicherung durch die Ehe wird außerdem vor allem bei finanziellen Anschaffungen, wie zum Beispiel bei einem Haus- oder Wohnungskauf gewählt. Durch die Ehe sollen die Besitzverhältnisse und Erbangelegenheiten geregelt werden. Die Ehe ist heute „das einzig rechtlich geregelte System für die Familie.“6

[...]


[1] Heike Matthias-Bleck: Warum noch Ehe? Erklärungsversuche der kindorientierten Eheschließung“, Bielefeld 1997.

[2] Heike Matthias: Eheschließung: Bedeutung, Gründe und Typologien, in: B. Nauck (Hrsg.): Familie im Brennpunkt von Wissenschaft und Forschung, Neuwied 1995.

[3] Margret Rottleuthner-Lutter: Ehescheidung, in: R. Nave-Herz/M. Markefka (Hrsg.): Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd. 1: Familienforschung, Neuwied 1995, S. 607-621.

[4] Doris Rosenkranz/Horst Rost: Welche Partnerschaften scheitern? Prädikatoren der Instabilität von Ehen, in: Zeitschrift für Familienforschung, 10. Jg., Heft 1/1998, S. 47-69.

[5] Norbert F. Schneider: Woran scheitern Partnerschaften? Subjektive Trennungsgründe und Belastungsfaktoren bei Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in: ZfS, Jg. 19, Heft 6, 1990, S. 458-470.

[6] Vgl. zu den folgenden Ausführungen besonders Heike Matthias-Bleck: Warum noch Ehe?, Bielefeld 1997, S. 69-134.

1 Vgl. ebd., S. 70.

2 Matthias-Bleck: Warum noch Ehe?, S. 70.

3 Ebd., S. 71.

4 Ebd., S. 73.

[7] Vgl. zu den folgenden Ausführungen besonders. Heike Matthias Bleck: Warum noch Ehe?, Bielefeld 1997, S. 69-134.

5 Matthias-Bleck: Warum noch Ehe?, S. 77.

6 Ebd., S. 84.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Eheschließung und Ehescheidung
Université
University of Tubingen  (Soziologisches Institut Tübingen)
Note
1,3
Auteur
Année
2002
Pages
19
N° de catalogue
V74230
ISBN (ebook)
9783638686365
Taille d'un fichier
439 KB
Langue
allemand
Mots clés
Eheschließung, Ehescheidung
Citation du texte
M.A. Petra Richter (Auteur), 2002, Eheschließung und Ehescheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74230

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