Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer Schrift Carl Schmitts, die in der wissenschaftlichen Publikation nach dem II. Weltkrieg nur noch verhältnismäßig wenig Beachtung fand: Die „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht“ aus dem Jahre 1939.1 Die ‚Völkerrechtliche Großraumordnung’ erfreute sich in der kurzen Periode zwischen 1939 und circa 1943/44, in der ihre Aktualität reell und ihre Thesen mehr als nur eine Fingerübung eines Stubengelehrten erschienen, einer breiten Rezeption nicht nur in der nationalsozialistischen Propagandaliteratur, sondern auch im angelsächsischen Ausland, wenn auch dort unter eben diesen Vorzeichen. Schmitt selbst hat nach dem Wissensstand des Autors nach 1945 jede direkte Stellungnahme zu seiner Schrift vermieden. Nicht jedoch hat in den Nachkriegsjahren seine Beschäftigung mit dem tieferen Thema seiner Arbeit aufgehört, nämlich der engen Wechselbeziehung zwischen Recht und Raum, wovon eine breite Bibliographie kündet, die freilich im beschränkten Rahmen dieser Arbeit nur ansatzweise fruchtbar gemacht wird.
Im Zentrum meiner Arbeit steht die Frage, was Schmitts Großraumtheorie im einzelnen ausmacht, welche neuen Elemente in das Völkerrecht einfließen, welche herkömmlichen Begrifflichkeiten ersetzt werden sollen und welche Entwicklungen überhaupt ein neues Völkerrecht notwendig machen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Recht als Einheit von Ordnung und Ortung
Die Landnahme als politischer Ur-Akt
Der Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum
Die Auflösung der europäischen Staats- und Völkerrechtsordnung
Die globale Raumrevolution: Der europäische Nomos der Neuzeit
Der elementare Gegensatz zwischen Land- und Seemächten
Die technologische Raumrevolution: Der europäische Nomos der Gegenwart
Enthegung und Entrechtlichung des Krieges
Der ‚Universalismus’
Die ‚Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff’
Verlust der Neutralität als friedenserhaltendes Prinzip
Vom gerechten Gegner zum totalen Feind
Die Großraumtheorie
Der zeitgeschichtliche Rahmen
Der Bedeutungsverlust des Staates
Der Reichsbegriff
Reich und Großraum
Völkerrechtliches Interventionsverbot für fremdräumige Mächte
Der Volksbegriff
Abschließende Bemerkungen
Der paradoxe Effekt der Reichsordnung
Die NS-Rezeption der Großraumtheorie
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die „Völkerrechtliche Großraumordnung“ von Carl Schmitt aus dem Jahr 1939. Ziel ist es, die ideengeschichtliche Substanz dieser Theorie zu erschließen, die zentralen Begriffe und deren Verschiebung vom Staats- zum Volksbegriff zu untersuchen sowie die völkerrechtlichen Implikationen des Großraum-Konzepts kritisch zu bewerten.
- Die enge Wechselbeziehung zwischen Recht und Raum bei Carl Schmitt
- Die Auflösung des europäischen Völkerrechts durch Raumrevolutionen
- Der Übergang vom klassischen Staatenkrieg zum totalen Krieg
- Die theoretische Begründung der „Großraumordnung“ und des „Reichsbegriffs“
- Die Rolle des Volksbegriffs als neuer Legitimationsgrund im Völkerrecht
Auszug aus dem Buch
Die Landnahme als politischer Ur-Akt
Schmitt faßt von allen drei Sphären das feste Land als die eigentliche „Mutter des Rechts“ auf; das Recht sei seiner Natur nach „erdhaft und auf die Erde bezogen“, weil nur dort eine wahre Verortung stattfinden könne. Historisch vollziehe sich diese Verortung, indem eine Gruppe von bislang umherstreifenden Menschen sesshaft würde und feste Wohnsitze beziehe. Diese Wohnsitznahme stellt für Schmitt den zentralen rechtsbegründenden Ur-Akt für jede politische Gemeinschaft dar, bei dem „die raumhafte Anfangsordnung, der Ursprung aller weiteren konkreten Ordnung und allen weiteren Rechts“ festgelegt werde. Die Landnahme besäße einen „kategorialen Charakter“ und schüfe als „Ur-Typus eines konstituierenden Rechtsvorgangs“ den „radikalsten Rechtstitel, den es überhaupt gibt, den radical title im vollen und umfassenden Sinne des Wortes“.
Dabei beharrt der Jurist Schmitt darauf, daß sich bei der Landnahme in jedem Falle und ganz unabhängig von ihrer konkreten historischen Ausformung stets „eine Art Obereigentum der Gemeinschaft“ etablieren würde. Verweilen wir einen Augenblick bei dieser Behauptung – wird hier nicht bereits von Anfang an eine Art Vorrangstellung der Gesamtheit vor dem einzelnen deklariert mit all ihren Implikationen für die politische Verfaßtheit des Gemeinwesens?
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Vorstellung der untersuchten Schrift Schmitts und Definition der zentralen Fragestellung nach den Elementen und Motiven der Großraumtheorie.
Recht als Einheit von Ordnung und Ortung: Untersuchung von Schmitts Rechtsphilosophie, die Recht als untrennbar mit der Landnahme und räumlichen Verortung verbunden definiert.
Die Auflösung der europäischen Staats- und Völkerrechtsordnung: Analyse der historischen Zäsuren durch technologische Raumrevolutionen und der damit verbundenen Transformation von Krieg und Feindbild.
Die Großraumtheorie: Detaillierte Betrachtung der neuen Rechtsgrundlage durch den Reichsbegriff, das Interventionsverbot und die Problematik des Volksbegriffs.
Fazit: Kritische Zusammenfassung der theoretischen Inkonsistenzen und der historischen Einordnung der Großraumtheorie.
Schlüsselwörter
Carl Schmitt, Großraumtheorie, Völkerrecht, Landnahme, Nomos der Erde, Raumrevolution, Reichsbegriff, Volksbegriff, Interventionsverbot, totaler Krieg, Feindbild, Recht, Raum, politische Ordnung, Rechtsphilosophie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht kritisch die völkerrechtliche Großraumtheorie von Carl Schmitt, insbesondere dessen Schrift aus dem Jahr 1939.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Verhältnis von Recht und Raum, der Zerfall der traditionellen europäischen Völkerrechtsordnung sowie die Einführung neuer Begriffe wie Großraum, Reich und Volk.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die theoretische Substanz der Großraumtheorie zu erfassen und zu hinterfragen, inwieweit diese auf die damaligen veränderten globalen Rahmenbedingungen reagiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine ideengeschichtliche Analyse, die Schmitts Texte interpretiert und in den zeitgeschichtlichen Kontext einordnet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert Schmitts Rechts- und Raumkonzepte, die Ursachen für den Zerfall des klassischen Völkerrechts und die inhaltliche Ausgestaltung der Großraumtheorie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind unter anderem Großraum, Reichsbegriff, Landnahme, Rechtsordnung, Raumrevolution und der diskriminierende Kriegsbegriff.
Wie bewertet der Autor Schmitts Volksbegriff?
Der Autor konstatiert eine inhaltliche Leere und Widersprüchlichkeit im Volksbegriff, die es Schmitts Zeitgenossen ermöglichte, die Theorie für NS-ideologische Zwecke zu vereinnahmen.
Welchen Effekt hat das Interventionsverbot in der Theorie?
Obwohl als friedenssicherndes Instrument gedacht, erweist sich das Verbot für den Autor als formal und risikobehaftet, da es Konflikte eher verschärfen als lösen kann.
- Quote paper
- Holger Michiels (Author), 2004, Die Großraumtheorie von Carl Schmitt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74286