Die Arbeit beschäftigt sich mit UN-Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtssutzes
Ausgehend von der These: "Der Menschenrechtsschutz der UN-Charta ist als kleinster gemeinsamer Nenner der humanitären Überzeugungen der Staaten die Verfassung für des internationalen Menschenrechtsschutzes." widmet sich die Arbeit zunächst dem Begriff der Menschenrechte und einem Definitionsversuch.
Anschließend werden - mangels eines Kataloges in der Charta - die einzelnen Bezugspunkte der Charta zum Menschenrechtsschutz dargestellt und sodann die Formelle Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Entwicklun eines völkerrechtlich erarbeiteten Systems der Menschenrechte analysiert.
Nachdem der Charakter der Bestimmungen anvisiert wird setzt sich die Arbeit mit der Rolle der Charta und der UN für die internationalen Menschenrechtsabkommen (AEMR, IPBPR und IPWSKR) auseinander.
Schließlich wird die materiell-rechtliche Funktion des Menschenrechtsschutzes in der Charta sowie die Unmittelbare Geltung des Menschenrechtsschutzes aus der Charta sowie deren Erzwingbarkeit durchleuchtet. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den UN Hochkommissar für Menschenrechte, die Durchsetzungsmöglichkeiten der UN selber und der Mitgliedsstaaten, sowie auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf Kapitel VII UN-Charta gelegt.
Die Arbeit wurde für ein Völkerrechtliches Block-Seminar der Universitäten Luzern(CH) und Gießen(BRD) geschrieben und durch einen mündlichen Vortrag in Lutzern ergänzt der ebenfalls Einfluss auf die Endnote hatte.
Inhaltsverzeichnis
1 Der Begriff der Menschenrechte
1.1 Ein Definitionsversuch
1.2 Juristisch-Historische Betrachtung und Begriffs-entwicklung
2 Fundstellen des Menschenrechtsschutzes in der Un-Charta
2.1 Präambel
2.2 Art. 1 (3)
2.3 Art. 55
3 Formelle Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Entwicklung eines völkerrechtlich erarbeiteten Systems der Menschenrechte
3.1 Rechtsetzung für Menschenrechte
3.2 Der Charakter der Menschenrechtsbestimmungen in der UN-Charta
4 Die Charta als Grundlage Internationaler Menschenrechtsabkommen
4.1 Die Rolle der UN in der Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte.
4.2 Die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
4.3 Auswirkungen für die Menschenrechtspakte (IPBPR und IPWSKR)
5 Materiell-rechtliche Funktion des Menschenrechtsschutzes in der Charta
5.1 Die Unmittelbare Geltung des Menschenrechtsschutzes aus der Charta
5.2 Die Erzwingbarkeit der Menschenrechte
5.2.1 Der UN Hochkommissar für Menschenrechte und die Menschenrechtskommission
5.2.2 Durchsetzungsmöglichkeiten der UN und der Staaten
5.2.3 Die Auswirkungen der Menschenrechte auf Kapitel VII UN-Charta
6 Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Rolle der Charta der Vereinten Nationen als Ausgangspunkt und Fundament für den internationalen Menschenrechtsschutz, wobei insbesondere die rechtliche Verbindlichkeit und die Weiterentwicklung in nachfolgenden Abkommen beleuchtet werden.
- Begriffsbestimmung und historische Entwicklung der Menschenrechte
- Analyse der menschenrechtlichen Bezüge in der UN-Charta
- Rolle der UN bei der Entstehung eines völkerrechtlichen Menschenrechtssystems
- Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und der UN-Pakte
- Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung von Menschenrechten durch UN-Organe
Auszug aus dem Buch
3.2 Der Charakter der Menschenrechtsbestimmungen in der UN-Charta
Für die weitere Betrachtung der Frage nach dem Rang der Menschenrechte in der Charta ist zu beleuchten, welcher Charakter den Menschenrechtsbestimmungen in der UN Charta zukommt. Das Augenmerk soll insbesondere darauf gerichtet werden ob sich überhaupt eine Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte aus der Charta selbst ergibt beziehungsweise ergeben kann.
Dabei bleibt insbesondere die Frage nach der inhaltlichen Bedeutung der Formulierung der Achtung und Verwirklichung in Art. 55 c zu erläutern. Aus dieser umstrittenen Formulierung des Art. 55 c heraus betrachtet liegt es nahe zu folgern, dass ihr zwei grundlegend verschiedene Bedeutungen zu entnehmen seien. Jedoch wurde in der Praxis der UN nicht zwischen den Begriffen der Achtung und Verwirklichung unterschieden38. Vielmehr wurden sie zusammen gelesen und aus dem Zusammenspiel mit Art. 56 kontrovers diskutiert, inwieweit dem Menschenrechtschutz in der Charta Rechtsbindungswirkung zukommt. Dabei kommt Art. 55c nach progressiver Betrachtung zwei Bedeutungen zu. Zum einen enthält Art. 55c die „Marschrute“ an die UN Organe selbst die Ziele der Präambel und damit auch den Menschenrechtsschutz zu verfolgen und die UN insoweit rechtlich zu verpflichten. Andererseits ist aus Art. 55c nach überwiegender Auffassung im Zusammenspiel mit Art. 56 auch eine Rechtspflicht der Mitgliedsstaaten zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte zu entlesen39. Überdies ist anzuführen, dass die Chartabestimmungen obschon sie keine Definitionen für die Menschenrechte bieten und auch keinen Durchsetzungsmechanismus festlegen40, doch - gleich welchem Wortlautes sie sind - Teil eines rechtsbindenden Völkerrechtlichen Vertrages sind und somit ihre Bindungswirkung schon aus der Natur der Sache besteht.41
Zusammenfassung der Kapitel
1 Der Begriff der Menschenrechte: Dieses Kapitel erörtert philosophische und historisch-juristische Definitionen der Menschenrechte und ordnet diese in drei Generationen ein.
2 Fundstellen des Menschenrechtsschutzes in der Un-Charta: Der Abschnitt identifiziert zentrale Artikel und Formulierungen in der UN-Charta, die den Menschenrechtsschutz thematisieren.
3 Formelle Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Entwicklung eines völkerrechtlich erarbeiteten Systems der Menschenrechte: Hier wird der Prozess der Normbildung innerhalb der UN und die Rolle der Menschenrechtskommission bei der Erarbeitung von Standards analysiert.
4 Die Charta als Grundlage Internationaler Menschenrechtsabkommen: Dieses Kapitel zeigt auf, wie die Charta die Entwicklung der AEMR und der UN-Pakte von 1966 initiiert und legitimiert hat.
5 Materiell-rechtliche Funktion des Menschenrechtsschutzes in der Charta: Der Fokus liegt auf der unmittelbaren Geltung der Charta-Bestimmungen und den Mechanismen zur Erzwingbarkeit von Menschenrechten durch UN-Organe und den Sicherheitsrat.
6 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Charta als "Verfassung" des internationalen Menschenrechtsschutzes trotz bestehender Konsenslücken.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, UN-Charta, Völkerrecht, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, AEMR, Menschenrechtsschutz, Vereinte Nationen, Menschenrechtspakte, IPBPR, IPWSKR, Normbildung, Menschenrechtskommission, Völkergewohnheitsrecht, Souveränität, Durchsetzungsmechanismen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Funktion und Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen als Ausgangspunkt und konstitutionelle Basis für das moderne, völkerrechtliche System des Menschenrechtsschutzes.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die historische Genese der Menschenrechte, die rechtliche Verankerung in der UN-Charta sowie deren Einfluss auf die nachfolgenden internationalen Menschenrechtsabkommen und deren tatsächliche Durchsetzung.
Welches ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu prüfen, ob die UN-Charta lediglich eine formelle Grundlage darstellt oder ob ihr eine materielle, rechtlich bindende Wirkung für den Schutz individueller Menschenrechte im Völkerrecht beigemessen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer Auslegung der Charta-Bestimmungen im Lichte ihrer Entstehungsgeschichte, der UN-Praxis und der Weiterentwicklung durch nachfolgende Konventionen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Begriffsdefinitionen, der spezifischen Fundstellen in der Charta, der formellen sowie materiellen Bedeutung der Menschenrechtsnormen und der Analyse von Durchsetzungsmöglichkeiten, inklusive der Rolle des Sicherheitsrats.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem UN-Charta, AEMR, Menschenrechtsschutz, IPBPR, IPWSKR, Völkergewohnheitsrecht und die Verbindung zwischen Menschenrechten und Weltfrieden.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)?
Die AEMR wird als logische Konsequenz der Charta-Ziele gesehen, die trotz ihrer formellen Einstufung als Erklärung durch ihre ständige Bezugnahme und universelle Anerkennung eine gewohnheitsrechtliche Bindungswirkung entfaltet hat.
Welche Bedeutung kommt dem Sicherheitsrat beim Menschenrechtsschutz zu?
Der Sicherheitsrat kann bei schwerwiegenden Verletzungen der Kernrechte, die als jus cogens und Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen eingestuft werden, den Menschenrechtsschutz als Teil seiner Friedenssicherungsmandate (Kapitel VII) berücksichtigen und Zwangsmaßnahmen ergreifen.
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- Carsten Siebert (Author), 2005, Die Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74401