Die Schuld des Josef K. in Franz Kafkas "Der Proceß"


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

20 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Hintergrund

3. Die Schuld Josef K.s
3.1 Die Fragwürdigkeit der Schuld
3.2 Schuld-Indizien
3.2.1 K.s unbewusste Schuldgefühle
3.2.2 K.s Fehlverhalten
3.3 Maßstab der Schuld: Das Gesetz

4. Zusammenfassung

5. Bibliographie

1. Vorwort

Die Frage der Schuld ist eine der zentralsten thematischen Aspekte in Franz Kafkas Roman Der Proceß.[1] Sie entscheidet über das Schicksal der Hauptfigur Josef K. - paradoxerweise, ohne dass dieser erfährt, inwiefern er schuldig wird. Einen Beweis für K.s Schuld gibt es nicht, doch da er trotzdem hingerichtet wird, ist es von Bedeutung, die Schuldfrage näher zu beleuchten und Hinweise zu suchen, die doch auf ein Vergehen K.s schließen lassen. Die Relevanz der Schuldthematik wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass etwa an die sechzig verschiedenen Verwendungen des Begriffes „Schuld“ in all seinen Abwandlungen (schuldig, unschuldig, Unschuld, keine Schuld usw.) auftauchen - ganz abgesehen von Verwendungsformen wie „entschuldigt“ oder „verschuldet“. Da zudem der Schuldbegriff auch in Franz Kafkas Selbstzeugnissen und übrigen Romanen präsent ist, also für den Autor von großer Bedeutung gewesen sein muss, soll in der vorliegenden Hausarbeit die Schuldfrage analysiert werden und so eine Antwort gefunden werden, worin die Schuld K.s - sofern ihm die Schuld wirklich nachgewiesen werden kann - liegt. Dazu werde ich zunächst den biographischen Hintergrund darlegen, vor dem Kafka den Roman verfasste, und erläutern, welchen „Anlass“ es für das Aufgreifen der Schuldthematik gab. Denn dass Kafkas eigene Lebenserfahrungen häufig mit den „Biographien“ seiner Romanfiguren korrespondieren, ist immer wieder festzustellen (siehe z.B. „Das Urteil“). Im darauf folgenden Kapitel werde ich dann zunächst einige allgemeine Feststellungen über die Darstellung der Schuld in Der Proceß treffen, und im Anschluss daran anhand von Josef K.s vorgeführten Verhaltensweisen die Analyse genauer ausführen. Die Ergebnisse, die daraus zu gewinnen sind, werden zum Schluss nochmals zusammengefasst vorgelegt.

2. Hintergrund

Das Thema der Schuld ist nicht nur in den Romanen und Erzählungen Franz Kafkas ein zentrales Motiv, sondern auch Teil seiner eigenen Lebensgeschichte. So verwendet Kafka den Begriff der Schuld in Tagebüchern und Briefen, in denen er sich mit seinen Schuldgefühlen und seinem Schuldbewusstsein auseinandersetzt. Die Schuldthematik im Proceß ist also - zumindest teilweise - mit seiner persönlichen Biographie in Verbindung zu bringen, so dass Parallelen zwischen Kafkas realem Leben und der von ihm kreierten fiktiven Romanwelt zu erkennen sind. Betrachtet man nun den Proceß vor dem biographischen Hintergrund des Schriftstellers, so sind es vor allem zwei Begebenheiten, die als Anlass für die Verwendung der Schuldthematik angesehen werden können: Kafkas Auseinandersetzung mit seinem Vater (Herrmann Kafka) und die Auflösung der ersten Verlobung mit Felice Bauer. Bezeichnenderweise fällt diese auf den Vortag Kafkas einunddreißigsten Geburtstages:

Daß der Roman a u c h eine Strafphantasie war, weiß man: Am Vorabend seines einunddreißigsten Geburtstages wird Josef K. umgebracht, am Vorabend seines einunddreißigsten Geburtstages entschließt sich Kafka, nach Berlin zu fahren, um das Verlöbnis mit Felice zu lösen.[2]

Zweifelsfrei wirkte sich dieses Ereignis, das im „Askanischen Hof“ in Prag stattfand und von Kafka im Tagebuch als „Gerichtshof im Hotel“ beschrieben wird, daher auf ihn auch wie ein ihm auferlegter Schuldspruch bzw. auferlegtes Gerichtsurteil aus (Franz Kafka trat als „Angeklagter“ Felice Bauer und ihrer Familie, die die „Ankläger“ waren, gegenüber). Seine Verlobungen bzw. „Heiratsversuche“[3], stellten das Bestreben dar, ein selbstständiges, geregeltes Le-ben zu führen und somit die Schuldgefühle zu verringern, die er vor allem auch als „Mitergebnis“[4] der Erziehung des Vaters, wie Kafka im Brief an den Vater sagt, aufbaute. Er versprach sich durch eine Heirat seinem Vater ebenbürtig sein zu können, weil er „[...] dann ein freier, dankbarer, schuldloser, aufrechter Sohn sein, [der Vater] ein unbedrückter, untyrannischer, mitfühlender, zufriedener Vater sein könnte[].“[5] Das Scheitern eines solchen Heiratsversuches musste also konsequenterweise zu einer Vergrößerung seines Schuldbewusstseins führen.

Nun ist natürlich das Scheitern seiner Bestrebungen nicht einziger Hintergrund der Schuldthematik im Proceß. Das eigene Schuldbewusstsein war Kafka seit seiner Kindheit gegenwärtig: In dem bereits genannten Brief an den Vater spricht er von Erlebnissen mit dem Vater, die in ihm Schuldgefühle hervorgerufen haben und dadurch ein Schuldbewusstsein festsetzten, welches gewissermaßen bis an Kafkas Lebensende Bestand hatte. Dies waren z.B. Drohungen und Ermahnungen, wobei die Letzteren vom Vater mit „bösem Lachen und bösem Gesicht“[6] begleitet wurden: „Man wurde gewissermaßen schon bestraft, ehe man noch wußte, daß man etwas Schlechtes getan hatte.“[7] Augenscheinlich wird hier auf den Jahre zuvor verfassten Proceß verwiesen (Der Proceß entstand 1914, der Brief an den Vater wurde etwa 1919 geschrieben), in dem die Hauptfigur Josef K. verhaftet wird, „[...] ohne daß er etwas Böses getan hätte [...]“ (Seite 7). Inwieweit Kafka von der Unschuld des Josef K. überzeugt ist, wird allerdings noch zu klären sein. Fest steht jedoch, dass Kafka selbst eine Verbindung zwischen dem eigenen Schuldbewusstsein und dem Proceß zieht:

Ich hatte vor Dir das Selbstvertrauen verloren, dafür aber ein grenzenloses Schuldbewußtsein eingetauscht. (In Erinnerung an diese Grenzenlosigkeit schrieb ich von jemanden einmal richtig: „Er fürchtet, die Scham werde ihn noch überleben.“)[8]

Es sei hier noch festzuhalten, dass die Schuldthematik nichts darstellte, womit sich vorwiegend Kafka beschäftigte, denn das Interesse daran war epochentypisch. Beispielsweise verfasste der von Kafka geschätzte und aus Prag stammende Franz Werfel im Jahre 1919 (also in der Zeit, in der Kafka seine Kindheitserinnerungen im Brief an den Vater niederschrieb) den Prosatext „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig“, in dem ebenfalls ein Vater-Sohn-Konflikt thematisiert wird. Aber auch in der Psychologie analysierte man zu Kafkas Lebzeiten den Komplex der Schuld, wobei Sigmund Freud und seine Therapie der Psychoanalyse Franz Kafka vertraut waren und er sich damit auch auseinandersetzte.

Dies ist also der Hintergrund, vor dem die Schuldthematik des Proceß zu betrachten ist.[9] Wie dieser Themenkomplex im Roman behandelt wird, ist nun genauer zu beleuchten.

3. Die Schuld des Josef K.

3.1. Die Fragwürdigkeit der Schuld

„Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Mit diesen Worten beginnt Franz Kafkas Roman Der Proceß. Dem Leser wird bereits zu Anfang deutlich, wie es sich mit der Frage der Schuld verhält: Die Schuld wird von Beginn an als gegeben vorausgesetzt, ohne dass die Frage einer tatsächlichen Schuld bzw. Unschuld tangiert wird. Aus der Perspektive des erzählenden Ich geschieht die Verhaftung ohne ein zuvor verübtes Vergehen, wodurch die vermeintliche Schuld während des gesamten Romans zweifelhaft bleibt, denn einen Grund für die Verhaftung findet Josef K. bis zum Ende nicht. Die K. vom Gericht vorgeworfene Schuld wird nicht näher begründet sondern existiert nur in Behauptungen. Das Gesetz, ohne das ein Verschulden ja gar nicht definiert werden kann, ist K. nicht bekannt. Aber auch die Beamten, die ihm gegenüber treten, können keine genauen Angaben zu dem Gesetz, das seine Verhaftung rechtfertigt, machen, sondern höchstens unpräzise Hinweise darauf geben, worin seine Schuld liegt. Beispielsweise spricht ein Wächter davon, im Gesetz hieße es, die Behörde werde von der Schuld angezogen und müsse daher Wächter ausschicken (Vgl. Seite 12). Somit wird Josef K.s Schuld zu einer endgültigen Schuld, d.h. zu einer Tatsache, so dass das Gericht von der Unschuld gar nicht überzeugt werden muss. K., der zwar dieses Gesetz - wie er sagt - nicht kennt, versucht sich trotzdem zu verteidigen und beteuert seine Unschuld. Sein Scheitern ist von Anfang an vorprogrammiert, denn wie sollte man ein Gericht von seiner Schuld überzeugen, wenn man Schuld und Unschuld gar nicht voneinander trennen kann, da beides im Dunkeln liegt?

Genau wie die Schuld ist der gesamte Themenbereich um Gesetz, Gericht und Recht dem üblichen Verständnis dieser Begriffe enthoben. Im Gespräch mit K. gibt Fräulein Bürstner diesen Eindruck wieder, wenn sie sagt:

„[E]s muß doch schon ein schwerer Verbrecher sein, dem man gleich eine Untersuchungskommission auf den Leib schickt. Da Sie aber doch frei sind - ich schließe wenigstens aus Ihrer Ruhe, daß Sie nicht aus dem Gefängnis entlaufen sind - so können Sie doch kein solches Verbrechen begangen haben.“ (Seite 30)

Hier spiegelt sich die Paradoxie, die den Prozess umgibt: K. ist verhaftet, aber läuft frei herum; er ist angeklagt und wird dennoch nicht zu den hohen Beamten des Gerichts vorgelassen; er ist angeblich schuldig aber sein Verschulden wird ihm nicht mitgeteilt. Kurzum ist es nicht nur der Begriff der Schuld, der K. fremd bleibt, sondern die ganze Sphäre des Gerichts. Trotz dieser Fremdheit und auf den ersten Blick ungerechten Behandlung K.s wäre es falsch, ihn von vorn herein als unschuldig zu sehen. Denn Franz Kafka hielt Josef K. selbst für schuldig! Hin-weise auf die Schuldhaftigkeit K.s lassen sich im Roman zu genüge finden. Diese werden im folgenden Abschnitt nun näher beleuchtet.

3.2. Schuld-Indizien

3.2.1. K.s unbewusste Schuldgefühle

Zunächst ist festzuhalten, dass Josef K. selbst immer wieder seine Unschuld betont. Die Frage einer möglichen Schuld stellt sich für ihn überhaupt nicht. Statt dessen beharrt er in Gesprächen und Verhören ständig auf seine Schuldlosigkeit.

„Ich wurde früh im Bett überfallen, vielleicht hatte man - es ist nach dem was der Untersuchungsrichter sagte nicht ausgeschlossen - den Befehl irgendeinen Zimmermaler der ebenso unschuldig ist, wie ich zu verhaften, aber man wählte mich.“ (Seite 46)

Andererseits lässt er sich selbst schnell dazu hinreißen, in irgendwelchen Personen die Schuldigen zu sehen: „[Fräulein Bürstner] war auch schuld daran, daß er heute nicht zu abend gegessen und daß er den für heute beabsichtigten Besuch bei Elsa unterlassen hatte.“ (Seite 27) Tatsächlich ist nie von einem Vergehen K.s die Rede. Die Frage der Schuld kann daher eigentlich nicht sachlich entschieden werden. Allerdings sind an K. Verhaltensweisen zu beobachten, die auf versteckte Schuldgefühle schließen lassen, die wiederum als Zeichen seiner Schuld interpretiert werden können. Man betrachte beispielsweise K.s Auftreten beim ersten Verhör (siehe Kapitel „Erste Untersuchung“): Die Tatsache, dass K. sich sofort aggressiv verteidigt, kann als Beweis für seine unbewussten Schuldgefühle gedeutet werden. Denn wäre K. wirklich so unschuldig, wie er selbst glaubt, so würde er sich ruhiger verhalten, da er ja mit dem Wissen seiner Unschuld nichts zu befürchten hätte. Josef K. wirkt jedoch (besonders wenn er sich unterlegen fühlt) unruhig und gereizt. Schon bei der Verhaftung ist eine gewisse Unsicherheit an ihm zu beobachten. Zwar beteuert er, gegen solche „Überraschungen abgehärtet“ (Seite 16) zu sein und sie nicht schwer zu nehmen, doch spricht sein Verhalten eine andere Sprache: Er ist nervös und versucht durch dominantes Auftreten seine Unruhe zu überspielen. Schreit er die Wächter an, so werden diese „ganz ruhig, ja fast traurig“ (Seite 14) und verwirren K. dadurch zusätzlich. Bei einem Zuruf aus dem Nebenzimmer erschreckt er „derartig, daß er mit den Zähnen ans Glas“ (Seite 14) schlägt. Es ist offenbar das schlechte Gewissen, das K. mit der Verhaftung heimsucht. Ihm wird bewusst, dass er sich für sein Fehlverhalten - wie immer dies aussehen mag - verantworten muss. Denn nur so ist zu erklären, dass K. aus eigenem Antrieb (abgesehen von der ersten Untersuchung) das Gericht aufsucht. Selbst Fräulein Bürstner, die rein gar nichts mit dem Verfahren zu tun hat, spricht von einer „eingentümlichen Anziehungskraft“ (Seite 30) des Gerichts. Hier wiederholt sie (unbewusst?) den Inhalt des von den Wächtern angesprochenen Gesetzes, welches besagt, dass das Gericht von der Schuld angezogen wird. Und auch K. scheint trotz anfänglicher Skepsis (er sagt, er kenne dieses Gesetz nicht) dieses Gesetz zu verinnerlichen:

Er ärgerte sich, daß man ihm die Lage des Zimmers nicht näher bezeichnet hatte [...]. Schließlich stieg er doch die erste Treppe hinauf und spielte in Gedanken mit einer Erinnerung an den Ausspruch des Wächters Willem, daß das Gericht von der Schuld angezogen werde, woraus eigentlich folgte, daß das Untersuchungszimmer an der Treppe liegen mußte, die K. zufällig wählte. (Seite 38 f.)

[...]


[1] Schreibweise der Reclam-Ausgabe. Alle Zitate aus dem Roman beziehen sich auf diese Ausgabe.

Kafka, Franz: Der Proceß. - Stuttgart: Reclam 2001.

[2] Wagenbach, Klaus: Franz Kafka mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten dargestellt. -

Reinbek: Rowohlt 2001. Seite 95.

[3] Kafka, Franz: Brief an den Vater. Fassung der Handschrift. Mit einem Nachwort und An-

merkungen versehen von Roger Hermes. - Frankfurt/Main: Fischer 2002. Seite 47.

[4] Ebd.

[5] Ebd., Seite 55.

[6] Ebd., Seite 19.

[7] Ebd.

[8] Kafka, Brief an den Vater, Seite 36.

[9] Natürlich ist nicht der Brief an den Vater „Vorlage“ für den Roman. Der Brief lässt

sich allerdings als Hintergrundinformation heranziehen, da Kafka dort Themen verarbeitet, die

ihn seit vielen Jahren, also schon vor der Niederschrift des Proceß, beschäftigten.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Schuld des Josef K. in Franz Kafkas "Der Proceß"
Université
RWTH Aachen University  (Germanistisches Institut)
Note
2,5
Auteur
Année
2002
Pages
20
N° de catalogue
V74436
ISBN (ebook)
9783638731102
ISBN (Livre)
9783638732086
Taille d'un fichier
455 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schuld, Josef, Franz, Kafkas, Proceß
Citation du texte
M.A. Anke Wartenberg (Auteur), 2002, Die Schuld des Josef K. in Franz Kafkas "Der Proceß", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74436

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