Zu: Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag


Dossier / Travail, 1999

18 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhalt

Einleitung

I Jean-Jacques Rousseau, eine kurze Biographie

II. Welcher Zustand besteht vor dem Gesellschaftsvertrag?
1. Der Naturzustand
2. Der Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftszustand

III. Wie kommt der Gesellschaftsvertrag zustande?

IV. Der Gesellschaftsvertrag
1. Die Volkssouveränität
2. Repräsentation, Abstimmungen und Parteien
3. Die Regierung
4. Die Demokratie als eine Regierungsform
5. Die Gesetze und der Gesetzgeber

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Jean-Jacques Rousseau ist einer der bedeutendsten Vertragstheoretiker der Neuzeit. Schon vor Rousseau haben sich Staatstheoretiker wie Thomas Hobbes (1588 – 1679) und John Locke (1632 – 1704) mit der theoretischen Grundlage staatlicher Herrschaft beschäftigt. Jedoch ist gerade der radikal basisdemokratische Ansatz Rousseaus von aktueller Brisanz. Vor dem Hintergrund der dramatischen Veränderungen in Osteuropa zum Ende der achtziger- und Beginn der neunziger Jahre und angesichts des "Siegeszuges" der kapitalistisch-marktwirtschaftlich orientierte repräsentativen Demokratien, scheinen die alternativen Staatsmodelle zunächst einmal diskreditiert zu sein. Doch auch das scheinbar überlegene (da noch vorhandene) repräsentative System ist im Hinblick auf z. B. demokratische Partizipation verbesserungsbedürftig. Hier bieten Rousseaus Ideen einen gehaltvollen Ausgangspunkt für eine konstruktive Diskussion.

Auf dieser Grundlage wird in der vorliegenden Arbeit nach einer kurzen Biographie versucht, auf wesentliche Elemente seines Werkes Le Contrat social (der Gesellschaftsvertrag) näher einzugehen. Die Volkssouveränität in Verbindung mit dem Vertragsgedanken als zentraler Aspekt seiner radikalen Forderung, tritt hierbei – genau wie in seinem Werk –besonders hervor.

I. Jean-Jacques Rousseau, eine kurze Biographie

Als Sohn eines Uhrmachers ist Jean-Jacques Rousseau am 28.Juni.1712 in Genf geboren. Wenige Tage nach seiner Geburt starb seine Mutter. Der Vater verwickelte sich 1722 in einem Streit und mußte die Stadt Genf wegen drohender Gefängnisstrafe verlassen.

Mit dreizehn Jahren begann Rousseau eine Lehre als Kupferstecher, die er nicht beendete, da er sich 1728 auf Wanderschaft begab. Aufnahme fand er in Annecy bei einer Frau, durch welche er sich zum Katholizismus bekehren ließ. Dieselbe Frau vermittelte Rousseau auch als Lakai bzw. Sekretär an verschiedene Herrschaften in Turin. Später verdiente Rousseau sich seinen Lebensunterhalt vor allem als Musiklehrer in der Schweiz und in Frankreich. Bis 1742 kehrte Rousseau wiederholt zu Frau von Warens zurück, die ihn zunächst aufgenommen hatte. In ihrem Landhaus versuchte er durch ausgedehnte Studien seine Bildung zu vertiefen. 1740 fand Rousseau eine Stelle als Hauslehrer in Lyon; 1742 begab er sich nach Paris, um dort sein Glück zu versuchen.

Er befreundete sich mit Diderot und Condillac, die ihn für die Mitarbeit an der Enzyklopädie gewannen. Ferner lernt er dort Thérèse Levasseur kennen, die er dann Jahre später heiratete. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor; sie kamen jedoch ins Findelhaus. 1750 veröffentlichte Rousseau den ersten Discours, für den ihn die Akademie zu Dijon auszeichnete. Spätestens seit der Aufführung seiner Oper Le devin du village am Hofe des französischen Königs versuchte er jedoch, sich nicht von der Gesellschaft, die er kritisierte, durch Auszeichnungen oder Pensionen vereinnahmen zu lassen.

Mit der Veröffentlichung des Emile und des Gesellschaftsvertrages wendete sich das Blatt gegen Rousseau: Am 9.Juni.1762 verurteilte das Pariser Parlament seinen Erziehungsroman Emile und erließ Haftbefehl gegen den Verfasser. Auch der Kleine Rat der Genfer Bürgerschaft ließ zehn Tage später beide Werke als "verwegen, anstößig und gottlos" verbrennen. Auch hier wurde Haftbefehl gegen Rousseau erlassen.

Seine lange Flucht führte ihn zunächst von Frankreich über die Schweiz nach England, einer Einladung David Humes folgend, mit dem er sich jedoch binnen dreizehn Monaten überwarf. Wieder auf dem Festland, begab er sich in die französische Provinz, wo er bis zu seiner Rückkehr nach Paris im Jahre 1770 zeitweise unter falschem Namen lebte. Befallen von Verfolgungswahn und völlig zurückgezogen starb Jean-Jacques Rousseau 1778 im Alter von 66 Jahren in Ermenonville. Seine sterblichen Überreste wurden 1794 auf Veranlassung der Führer der französischen Revolution in das Pariser Panthéon, den Tempel der großen Männer Frankreichs, überführt. Damit wurde ihm als geistigem Vater der französischen Revolution die letzte Ehre erwiesen (Holmsten 1972, S. 150f).

II. Welcher Zustand besteht vor dem Gesellschaftsvertrag?

1. Der Naturzustand

Die Verhältnisse zwischen den Menschen im Naturzustand sind nach Rousseaus Ansicht sehr einfach. Eigentum existiert nicht, daher kann es auch nicht zu einem ernsthaften Krieg zwischen zwei Menschengruppen kommen. Die Menschen sind zwar physisch unterschiedlich, jedoch sozial gesehen gleich. Sie sind stark von der Natur abhängig und nicht von ihresgleichen.

Im Naturzustand herrscht nach Rousseau der Stärkere, was von ihm ironisch als „das Recht des Stärkeren“ bezeichnet wird (Rousseau 1986, S. 9). Dies hat seiner Meinung nach jedoch nichts mit „Recht“ im herkömmlichen Sinne gemein, vielmehr ist es allein eine Tatsache, denn körperliche Stärke ist nur ein natürliches Vermögen und kein sittliches. Es kann daher nur Klugheit und Notwendigkeit sein, einem Stärkeren auszuweichen, nicht jedoch Gehorsam, freier Wille oder gar Pflicht. Ferner stellt Rousseau „das Recht des Stärkeren“ mit einer rhetorischen Frage insofern an den Pranger, als er hinzufügt:

„Was ist das aber für ein Recht, das untergeht, wenn die Stärke endet?“ (Rousseau 1986, a. a. O.). Damit weist er auf die Vergänglichkeit der Stärke hin und verdeutlicht, daß sich hieran keine Art von Rechten knüpfen läßt. Somit legt er zunächst einmal fest, daß man nur gesetzlicher Macht zum Gehorsam verpflichtet sei.

2. Der Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftszustand

War der Mensch auf der Entwicklungsstufe der „Wilden“ noch als völlig autark und „gut“ anzusehen, so ändert sich dies zum Zustand der „Barbarei“ hin zunächst nur geringfügig.

Zu den anfänglich lockeren Formen des Zusammenlebens sollen nach Rousseau die wachsenden Schwierigkeiten bei der Bedürfnisdeckung beitragen, die ihrerseits durch die aus dem Naturzustand resultierende Bevölkerungszunahme entstehen sollen. Im Zuge dieses Prozesses sehen sich die Menschen gezwungen, auch Gegenden zu besiedeln, die klimatisch weniger günstig sind und zum Überleben deutlich mehr Geschick und Kooperation erfordern. Folgerichtig siedelt Rousseau die Entstehung des Menschen in den warmen Gegenden des Planeten, die Entstehung der Gesellschaft hingegen in den kälteren Regionen des Planeten an. Somit ist der Zusammenschluß der isoliert lebenden Naturmenschen die Antwort auf die Herausforderung des klimatischen Reizes (Fetscher 1988, S. 19f).

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Zu: Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag
Université
University of Osnabrück
Cours
Repräsentative Systeme
Note
1,5
Auteur
Année
1999
Pages
18
N° de catalogue
V74812
ISBN (ebook)
9783638726153
Taille d'un fichier
416 KB
Langue
allemand
Mots clés
Jean-Jacques, Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Repräsentative, Systeme
Citation du texte
M. A. Politikwissenschaft/Geschichte Kamran Khaliji (Auteur), 1999, Zu: Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74812

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