Zwischen sozialer Teilhabe und Distanzierung - Analyse der Integrationsbedingungen jugendlicher AussiedlerInnen


Tesis, 2006

85 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Einleitung

1. Einführung
1.1. Zum Begriff Integration
1.2. Historischer Hintergrund
1.3. Rechtsgrundlagen
1.4. Weitere Definitionen

2. Die Einstellungen und Orientierungen von jugendlichen Aussiedlern
2.1. Sozialisation im Herkunftsland und Ethnizität
2.2. Stellenwert der Familie und Migrationserfahrung
2.3. Werteorientierungen und Einstellungen zur Bildung und Familie
2.4. Motive der Aussiedlung

3. Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland
3.1. Eingliederungshilfen
3.2. Sprachliche und schulische Integration
3.3. Berufliche Situation

4. Prozesse von Integration und sozialer Ausgrenzung bei jungen Aussiedlern
4.1. Die Formen der Integration
4.2. Möglichkeiten sozialer Teilhabe als Einfluss auf die Integration
4.2.1. Sprachkompetenz
4.2.2. Soziales Netzwerk und Freizeit
4.2.3. Wohnsituation
4.2.4. Finanzielle Situation
4.3. Subjektiv wahrgenommene und tatsächlich vorhandene Teilhabechancen

5. Die Auswirkungen auf die Lebenssituation junger Aussiedler
5.1. Selbstwertgefühl, psychosomatische Beschwerden, Ängste
5.2. Gewalt und Kriminalität
5.3. Erfahrung von Ausgrenzung
5.4. Kriminologische Ursachentheorien

6. Aspekte der Förderung und Beratung als Unterstützung zur Integration

7. Fazit

Quellenverzeichnis

Anhang

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1:Erfahrung der deutschen Identität im Herkunftsland ( zwei Nennungen möglich, n = 253)

Tabelle 2: Persönliche Bedeutung des Deutschseins(zwei Nennungen möglich, in %)

Tabelle 3: Mitwirkung der Jugendlichen bei der Ausreise (in %)

Tabelle 4:Beurteilung der schulischen Ausbildung durch jugendliche Aussiedler und einheimische Jugendliche

Tabelle 5: Wichtigkeit von Lebenszielen

Tabelle 6: Die Gründe für die Ausreise

Tabelle 7: Deutschkenntnisse der jugendlichen Aussiedler (in %)

Tabelle 8: Migrationstabelle. Eigene Darstellung

Tabelle 9: Benachteiligungs-Index zwischen Aussiedlern und einheimischen Deutschen

Tabelle 10: Das Systemvertrauen zwischen jungen Aussiedlern und einheimischen Jugendlcihen

Tabelle 11: Rangfolge beliebter Freizeitaktivitäten von Aussiedlern und einheimischen Jugendlichen (in Klammern)

Tabelle 12: Art der Wohnung in % (1996)

Tabelle 13: Einschätzung der finanziellen Situation der Familie in %

Tabelle 14:Subjektiv wahrgenommene und objektiv vorhandene Teilhabechancen

Tabelle 15: Vergleich zwischen Aussiedlern und einheimischen Deutschen nach der Selbstwertskala

Tabelle 16: Einstellung zu Gewalt (in %)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Selbstwertgefühl, psychosomatische Beschwerden und Anomie von männlichen und weiblichen Aussiedlerjugendlichen, Ausländern und einheimischen Jugendlichen. Mittelwertskala

Abbildung 2: Gruppenmittelwerte der Devianz und Delinquenz

Einleitung

Im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts erlebte die Bundesrepublik Deutschland einen steigenden Zuwachs an Deutschen aus den Ostblockstaaten. Angehörige deutscher Minderheiten, vor Hunderten von Jahren in östliche Gebiete ausgewandert, streben zurück nach Deutschland. Dorthin, wo die Wurzeln ihrer Vorfahren liegen.

Seit 1990 sind fast zwei Millionen Aussiedler nach Deutschland gekommen. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen ist dabei sehr groß: 690.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren und ca. 550.000 Jugendliche unter 25 Jahren. Die Jugendlichen erleben den Integrationsverlauf meist belastender als die Erwachsenen. Sie sprechen kein oder fast kein Deutsch, befinden sich aufgrund der Übersiedlung und der Orientierungslosigkeit in einer Identitätskrise usw.[1]

Ich bin mit 13 Jahren gemeinsam mit meiner Familie nach Deutschland gekommen und habe somit die Integrationsprobleme aber auch die Chancen als Jugendlicher erlebt. Das Einbeziehen meiner eigenen Erfahrungen bestärkt meine Motivation, dieses Thema zu bearbeiten.

Junge Aussiedler stehen in Deutschland vor großen Herausforderungen. Sie müssen die deutsche Sprache lernen, eine begonnene Schul- oder Berufausbildung abschließen, eine Arbeit aufnehmen, einen neue Freundeskreis finden usw.

Ihre schulischen, beruflichen und sozialen Kompetenzen können sie nur begrenzt nutzen. Dabei ist es ihnen bekannt, dass sie der deutschen Bevölkerung nicht unbedingt willkommen sind. Die meisten Jugendlichen waren in ihrer Heimat integriert, sie hatten dort ihren Freundeskreis, absolvierten Schulen oder Ausbildungen. Ihnen fällt es besonders schwer, sich in Deutschland zu integrieren.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Zwischen sozialer Teilhabe und Distanzierung - Analyse der Integrationsbedingungen jugendlicher Aussiedler“[2]. Die Betrachtung erfolgt am Beispiel von jugendlichen[3] Russlanddeutschen[4], die in der deutschen Gesellschaft zunehmend in die Kritik geraten. Jugendliche Aussiedler galten in den achtziger Jahren als angepasst und unauffällig. In den neunziger Jahren änderte sich dieses Bild. In der Öffentlichkeit werden die Integrationsschwierigkeiten der jungen Aussiedler in der deutschen Gesellschaft thematisiert: mangelnde Sprachkenntnisse, Arbeitslosigkeit, soziale Isolation, Alkohol- und Drogenprobleme usw. Wie die Mehrheit der jugendlichen Aussiedler in Deutschland lebt, welche Sozialisationserfahrungen, Erwartungen und auch Kompetenzen sie in ihre neue Heimat mitbringen und wie diese die Integration beeinflussen, ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt.[5]

In der öffentlichen Diskussion mangelt es meiner Meinung nach an der vollständigen Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, die oft zu Integrationsschwierigkeiten führen. Aus dieser Entwicklung heraus ergeben sich viele Probleme. Daher habe ich mich entschlossen, mich mit der Integration der jungen Aussiedler zu beschäftigen und werde insbesondere die Integrationsbedingungen junger Aussiedler untersuchen. Mein Anliegen ist es, über die Hintergründe, Ursachen, Folgen sowie die Besonderheiten des Integrationsprozesses aufzuklären.

Im Rahmen dieser Diplomarbeit sollen einige Antworten auf folgende Frage gegeben werden: Welche Faktoren können zu einer günstigen bzw. zu einer problematischen Integrationsform führen? Ich werde versuchen herauszufinden, welche Ursachen für die Integrationsformen es gibt und welche sozialen und individuellen Folgen daraus entstehen können.

Aufgrund meiner persönlichen Migrationserfahrung werde ich im Laufe der Arbeit eigene Beispiele über die Schwierigkeiten der Eingliederung in die Gesellschaft nennen können.

Zu aller erst möchte ich die unterschiedlichen Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Thema oft zu lesen sind, erläutern. Danach beschäftige ich mich mit den geschichtlichen Hintergründen sowie den rechtlichen Grundlagen der Aussiedler. Dieser Abschnitt soll zur Einführung des Themas dienen, um den Leser einen Überblick zu verschaffen.

Dass es den jungen Aussiedlern nicht gelingt ihre Berufsausbildung aufgrund ihrer sprachlichen Defizite umzusetzen oder eine adäquate Ausbildung neu zu beginnen und dass sie deshalb in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, wird im zweiten Abschnitt der Arbeit dargestellt. Hier werde ich auf die Einstellungen und Orientierungen der jungen Aussiedler eingehen. Anschließend werde ich die Motive der Ausreise darstellen. Hier möchte ich die Hoffnungen und Erwartungen vor der Aussiedlung und die danach erfahrene Realität beschreiben.

Im dritten Abschnitt beschäftige ich mich mit der Aufnahme der Jugendlichen in ihrer neuen Heimat. Dabei beschreibe ich die Eingliederungshilfen sowie die sprachliche, schulische und berufliche Integration. In diesem Abschnitt möchte ich die Möglichkeiten darstellen, die in der Bundesrepublik für die Integration der Aussiedler geboten werden.

Nach der größtenteils theoretischen Aufarbeitung komme ich zu dem Schwerpunkt meiner Arbeit. Dazu beschäftige ich mich intensiv im vierten Teil der Arbeit mit dem Integrationsprozess junger Aussiedler. Hier werden mögliche Ursachen, die die Integration russlanddeutscher Jugendlicher beeinflussen, herausgearbeitet. Zuerst werden die Formen der Integration dargestellt. Weiterhin werden die Handlungsorientierungen und die Teilhabechancen der Aussiedlerjugendlichen als die beiden wichtigsten Aspekte der Integration dargestellt. Punkte, wie die schulische Situation, soziale Netzwerke, Wohnsituation etc. finden hier besondere Beachtung.

Das fünfte Kapitel der Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen auf den Alltag der jugendlichen Aussiedler in Deutschland. Hier werden die Lebensverhältnisse der Jugendlichen als Folge der Integrationsformen behandelt. Diese Folgen entstehen aus unterschiedlichen Teilhabechancen und Handlungsorientierungen der Jungendlichen. Es werden einige Problemverhalten behandelt, wie Alkohol- und Drogenkonsum, Identifikationsstörungen, Unsicherheiten und Zukunftsängste etc.

Damit komme ich zum Schluss meiner Arbeit und versuche mit den letzen beiden Abschnitten, die Hauptfrage des Themas zu beantworten.

Den Schluss bildet dann das Fazit, wo ich die Ergebnisse meiner Arbeit zusammenfasse.

Der Inhalt dieser Arbeit wird an Hand von Beispielen und Abbildungen verdeutlicht.

Die Informationen zum Thema dieser Arbeit habe ich der bereits veröffentlichten Literatur entnommen und habe keine eigenen Untersuchungen durchgeführt.

1. Einführung

1.1. Zum Begriff Integration

Im Alltag wird der Begriff der Integration meist als Synonym für das Wort Eingliederung verwendet aber auch als Zustand nach einem Einfügen des Einzelnen in die Gruppe, die aus mindestens zwei Subjekten besteht, verstanden. Eine allgemeine Definition gibt Nachschlagewerk, das den Integrationsbegriff als Eingliederung in ein größeres Ganzes beschreibt.[6] Die Integration wird hier als gesellschaftlicher Prozess, als ein Annäherungsvorgang zwischen Mehrheit- und Minderheitengruppe verstanden. Der gesellschaftliche Prozess kann sich durch einen hohen Grad an harmonischer, konfliktfreier Zueinanderordnung der verschiedenen Elemente wie Rolle, Gruppen, Organisationen etc. auszeichnen.

Peters definiert den Begriff wie folgt: „Soziale Integration meint ein gelungenes Verhältnis von Freiheit und Bindung. Stabile Interaktionsformen in der Gestalt von Konformismus, Rigidität, Ritualismus usw. sind in diesem Sinn nicht integriert“[7]

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bisher nicht als Einwanderungsgesellschaft definiert. Die Integration wird somit entweder als „Einbürgerung“ oder „Eindeutschung“ oder zumindest als unauffällige Anpassung an den deutschen Lebensstil verstanden.

Iben Gerd[8] stellt folgende Definition zum Begriff Integration dar: Im Verständnis eines interkulturellen Lernens wird Integration nicht als einseitige Anpassung oder Assimilation bestimmt, sondern als ein wechselseitiger und gegenseitiger Lernprozess, der auch die Einwanderungsgesellschaft im Sinne einer Bereicherung verändert. Integration wird deshalb von Deutschen und Ausländern bzw. Aussiedlern als ein offener Austausch verstanden. Ferner sollten die positiven Elemente beider Kulturen erhalten bleiben.

Auch für die Randgruppen lässt sich nachweisen, dass ihr abweichendes Verhalten nicht an den Persönlichkeitsmerkmalen liegt, sondern in Entwicklung von sozialer Diskriminierung oft erst provoziert bzw. verfestigt wird. Insgesamt wird die Integration nicht als eine unterwerfende Anpassung verstanden, sondern als ein dialogischer Weg wechselseitiger Durchdringung. Auf Dauer können aber auch abweichende Eigenbereiche entstehen, die innerhalb einer multikulturellen Gesellschaft anerkannt werden müssen.

Die Integration weist sowohl soziale und psychische als auch kulturelle und rechtliche Komponenten auf. Wichtige Merkmale für die Integration jugendlicher Aussiedler sind Sprache, Eingliederung in Schule, Ausbildung und Beruf, aber auch die Akzeptanz von Einheimischen. Kassalapow[9] beschreibt vier Integrationsphasen im Zusammenhang mit der Aufenthaltsdauer der jugendlichen Aussiedler:

1. Erste Integrationsphase (0-1 Jahr Aufenthaltsdauer)/ sog. Einstiegsphase:

Gekennzeichnet durch hohe Erwartungen, Konsumdefizit, Fehlen einer eigenen materiellen Basis, soziokulturelle und psychosoziale Verunsicherung, konkurrierende Lebensentwürfe;

2. Zweite Integrationsphase (2-3 Jahre)/sog. Kontaktnahmephase: gekennzeichnet durch schulische und berufliche Anknüpfung, vermehrten Umgang mit einheimischen Deutschen, erweiterte Einschätzung von Mitteln und Möglichkeiten, höheres Bemühen um Anschlussgewinnung;
3. Dritte Integrationsphase (4-5 Jahre) Einbezugphase: gekennzeichnet durch örtliche, schulische, berufliche Stabilisierung, eine gewisse Vertrautheit zu den Einheimischen, mögliche kritische Reaktionen, Erfahrung struktureller Bedingungen, Erkennen von Grenzen des eigenen Bemühens;
4. Vierte Integrationsphase (> 5 Jahre) die Identitätsphase: unter Berücksichtigung der Herkunftsbedingungen ist sie gekennzeichnet durch die Herausbildung von hergebrachten Gewohnheiten neben neuen Wertvorstellungen von Zeit, Arbeit, Gemeinschaft etc.; Versuch einer Ausbalancierung der simultanen Lebensprinzipien unter übergeordneten Integrationsgesichtspunkten (z.B. Aufstieg, Demokratie, Glaube)

Zur Entwicklung eines Verständnisses über Ausreisemotive halte ich es für notwendig über die historischen Hintergründe im nächsten Abschnitt aufzuklären.

1.2. Historischer Hintergrund

Zwischen den russischen und deutschen Siedlungsgebieten gab es schon seit dem Mittelalter Kontakte. Mit dem Regierungsantritt der Zarin Katharina ll. (1762-1796) erlebte Russland eine grundlegende Wandlung. Mit der Populationstheorie „mehr Arbeitskräfte = stärkere Wirtschaft“ hat Katharina ll durch die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte einen wirtschaftlichen Aufschwung des Landes zu erreichen, gehofft.[10]

„Am 22. Juli 1763 vergab Katharina ll ein Einladungsmanifest, in dem ausländische Kolonien bei ihrer Aussiedlung nach Russland eine Reihe von Privilegien zur Verfügung hatten.“[11]

Folgende Privilegien konnten in Anspruch genommen werden: Religionsfreiheit, Befreiung vom Militär- und Zivildienst, Steuerfreiheit für bis zu 30 Jahren, Selbstverwaltung und staatliche Unterstützung bei der Umsiedlung.

Zwischen 1764 und 1767 wanderten zwischen 23 000 und 29 000 Personen aus Deutschland nach Russland aus. Die meisten Einwanderer sind im Wolgagebiet in der Nähe der Stadt Saratow und einige in Petersburg angesiedelt worden. Dort haben sie 104 Kolonien gegründet. Jede Familie bekam 30 Hektar Land zur Bewirtschaftung. Die meisten Kolonisten hatten sich von Regierungskommissaren anwerben lassen und bekamen die Privilegien, die im Einladungsmaniefest genannt waren (s. oben). Somit waren sie freie Bauern.[12]

Die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonien bei Petersburg und an der Wolga blieb in den ersten Jahrzehnten hinter den Erwartungen zurück. Das ungewohnte Klima machte ihnen zu schaffen, sie hatten nicht genügend Geräte, es gab auch nichts zu kaufen. Wenige Deutsche waren Bauern und hatten deshalb nicht das notwendige Fachwissen darüber, es gab Missernten, und Überfälle durch andere Volksgruppe. Viele deutsche Neusiedler starben in den Folgejahren.[13]

In den Jahren 1800 bis 1803 wurde die Instruktion für die innere Ordnung und Verwaltung für die Kolonien gesetzlich verankert. Somit war die Selbstverwaltung der Kolonien durch Personen ihres Vertrauens gesichert. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Entwicklung waren geschaffen.[14]

Etwa um diese Zeit begann auch die Besiedlung des Schwarzmeergebiets. Der wirtschaftliche Aufstieg nahm zu. Es wurde Getreide angebaut und Handwerksbetriebe wurden gegründet.

Durch die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland, sind auch viele Familien nach Russland ausgereist. Bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts lebten nur im Schwarzmeergebiet ca. 10.000 Familien (1,4% der gesamten Bevölkerung). Im Jahr 1897 lebten insgesamt 1.790.489 Deutsche im russischen Reich. Davon waren im Wolgagebiet 33% und in den Schwarzmeergebieten 31% registriert.[15] Es wurden deutsche Schulen und Kindergärten, deutsche Geschäfte, deutsche Zeitungen etc. gegründet.

In der Regierung Stalins[16] verschlechterte sich die Situation der Deutschen wieder. Im Jahre 1931 wurden Kirchen geschlossen und die Ausübung der Religion wurde bestraft. Enteignungen wurden schnell und in großem Stil durchgeführt. Viele deutsche Familien haben versucht nach Deutschland auszureisen. Sie waren jedoch der deutschen Regierung nicht willkommen, weil Deutschland selbst in den 30er Jahren an den Folgen der Weltwirtschaftskrise gelitten hat. Der deutschen Bevölkerung wurde auch nicht erlaubt aus Russland auszureisen.[17]

Im September 1941, nach Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges wurden deutsche Familien mit Güterwagen Richtung Osten transportiert. Mehr als 500.000 Deutsche wurden in das Gebiet des Ural gebracht. Männer und Frauen (ca. 100.000 Personen) wurden in Arbeitskolonien im Straßenbau, Bergbau und im Bau von Kanälen und Industrieanlagen eingesetzt. Die deutsche Bevölkerung wurde überall diskriminiert und benachteiligt. Nach dem Krieg durfte die deutsche Bevölkerung ihre Sondersiedlungen nicht verlassen. Erst 1955 nach dem Besuch von Adenauer und den russisch-sowjetischen Verhandlungen wurde den Deutschen wieder erlaubt auch in anderen Gebieten Russlands zu wohnen.

Für die Ausreise nach Deutschland haben weiterhin viele deutsche Gruppen demonstriert: „Lasst uns in die Heimat“[18] Sie wurden jedoch sofort verhaftet.

„Im November 1991 haben Bundeskanzler Helmut Kohl und Präsident Boris Jelzin während des Besuchs in Bonn eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Russland bekannte sich darin zur Wiederherstellung der Republik der Deutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga sowie zur Schaffung und Förderung von nationalen Bezirken für die Deutschen in ihren gegenwärtigen Siedlungsgebieten.“[19]

In den Jahren 1991 und 1992 wurden etwa 343.000 Russlanddeutsche nach Deutschland ausgesiedelt und 800 000 haben einen Aufnahmeantrag gestellt.[20]

Im Anhang befindet sich die Zeittafel über die deutschen Spuren In Russland seit 1000 Jahren.

Auf Grund der historischen Entwicklung wurde den russlanddeutschen Aussiedlern ein besonderer Status in deutschen Gesetzen eingeordnet.

1.3. Rechtsgrundlagen

Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurden die Migranten fast ausschließlich nach drei Gruppen unterschieden: Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Zuwanderer deutscher Abstammung. Zu den Zuwanderern deutscher Abstammung zählen die Flüchtlinge und Vertriebenen in der Nachkriegszeit, die damals deutsche Gebiete in der ehemaligen Sowjetunion verlassen mussten.[21]

Seit Beginn der fünfziger Jahre werden deutsche Zuwanderer aus der vormaligen Sowjetunion Aussiedler genannt. Im Gegensatz zu anderen Immigranten hat diese Zuwanderungsgruppe ein Recht auf die Aufnahme als deutsche Staatsbürger.[22]

Die Aussiedler wurden infolge des zweiten Weltkrieges aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt und noch Jahrzehnte nach Kriegsende stark benachteiligt. Sofern Nachwirkungen dieser Benachteiligungen auch heute noch wirksam sind, können die Betroffenen und ihre Familienangehörigen (die selbst nicht als deutsche Volkszugehörige gelten) den Antrag auf ein Aufnahmeverfahren stellen. Sie werden dann in Deutschland aufgenommen und erwerben mit Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Eine der Voraussetzungen, als Spätaussiedler (§ 4 BVFG) anerkannt zu werden, ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Die deutsche Volkszugehörigkeit ist im § 6 BVFG bestimmt:

„(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn

1. er von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt,
2. ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben,
3. er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungegebiete zur deutschen Nationalität erklärt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte.“

Rechtmäßige Grundlage[23] für die Anerkennung als deutscher Staatsbürger ist auch der Artikel 116 des Grundgesetzes. Dort wird vorgeschrieben, dass Deutscher im Sinne des Gesetzes ist, wer als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling im Deutschen Reich von 1937 Aufnahme gefunden hat.

Die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung als Aussiedler bilden folglich die durch Vorfahren übertragene deutsche Volkzugehörigkeit und das im Herkunftsland erfahrene Kriegsfolgenschicksal.[24] Die Aufnahmebedingungen wurden nach dem zweiten Weltkrieg formuliert, da Millionen Deutsche in der damaligen Sowjetunion umgesiedelt, verschleppt wurden oder fliehen mussten. Dieses Schicksal war die Voraussetzung für eine aus ethischen Gründen privilegierte Zuwanderung nach Deutschland.

Nach § 6 Abs. 1 BVFG wird die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum (bestätigende Merkmale wie Abstammung, Kultur, Sprache, Erziehung) für die Erteilung eines Aufnahmebescheides verlangt. Sind nichtdeutsche Ehegatten und Kinder im Aufnahmebescheid des deutschen Antragstellers eingetragen, werden sie ebenfalls als Aussiedler anerkannt. Im § 6 Bundesvertriebenengesetz wird zwischen Frühgeborenen (Erlebnisgeneration) und Spätgeborenen unterschieden. Frühgeborenen sind Personen, die zu Beginn der Vertreibungsmaßnahmen aufgrund ihres Alters zu einem eigenen Bekenntnis zum deutschen Volkstum in der Lage waren. Spätaussiedler sind Personen, die nach dem 31.12.1923 geboren worden sind. Weitere Definitionen sind im nächsten Kapitel ausführlich beschrieben.[25]

Wer als deutscher Volkzugehöriger im Wege des Aufnahmeverfahrens die Aussiedlungsgebiete verlässt innerhalb eines halben Jahres in Deutschland ständigen Aufenthalt nimmt, ist Spätaussiedler.

Die Weitergabe der deutschen Sprache in der Familie zählte zu den bestätigenden Merkmalen. Die Sprachkenntnisse der Aussiedler wurden jedoch immer schlechter. Eine Pflicht zum Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit wurde im Jahr 1996 eingeführt. Die deutsche Volkszugehörigkeit wird im Herkunftsland mit deutschen Sprachkenntnissen nachgewiesen. Die Bundesregierung beschloss im Jahr 1996, einen Sprachtest in das Aufnahmeverfahren zu integrieren. Zur Überprüfung dieser Kenntnisse absolvieren die so genannten Statusträger[26] seitdem einen Sprachtest im Herkunftsland.

Der Sprachtest wird von einem Vertreter des Bundesverwaltungsamts im Herkunftsland durchgeführt. Der so genannte „einfache Sprachtest“ wird nur von dem Antragsteller absolviert und ist dann bestanden, wenn über Deutschkenntnisse verfügt wird. Dabei muss der Antragsteller über alltägliche Themen, wie Arbeit, Familie, Freizeitgestaltung sowie seine Vorstellung über das zukünftige Leben in Deutschland sprechen können. Wer den Sprachtest nicht besteht, kann nicht als Spätaussiedler aufgenommen werden.

Mit einem „qualifizierten Sprachtest“ ist die Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens möglich. Den „qualifizierten Sprachtest“ müssen alle Familienmitglieder absolvieren. Er gilt als bestanden, wenn alle Familienmitglieder die gestellten Fragen in der deutschen Sprache beantworten.[27]

Seit den achtziger Jahren hatte sich gezeigt, dass Aussiedler sich dort ansiedeln, wo Verwandte wohnten, Kirchengemeinde bestand oder genügend Wohnraum existierte. Für die aufnehmenden Gemeinden bedeutete das hohe Sozialaufwendungen und Enge auf dem lokalen Arbeitsmarkt. Nach dem Wohnortzuweisungsgesetz haben Spätaussiedler nur am zugewiesenen Wohnort Anspruch auf Eingliederungsleistungen. Durch dieses Gesetz soll gleiche Lastenverteilung der Kommunen und die sozialverträgliche Eingliederung unterstützt werden. Die Wohnortbindung für die Aussiedler wird in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2009 auf drei Jahre nach der Einreise festgesetzt. Zum Zweck der Arbeitssuche darf der Wohnort nur für drei Monate verlassen werden.[28]

Prinzipiell ist die Einreise in die BRD nur dann möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler im Aufnahmeverfahren festgestellt worden sind. Daher wird der Aufnahmebescheid im Herkunftsland erteilt (§ 27 Abs. 1 BVFG).

Die Einbeziehung nichtdeutscher Ehegatten und Abkömmlinge in den Aufnahmebescheid des Aussiedlerbewerbers bedeutet eine Privilegierung zum Familiennachzug[29]. Denn der Begriff „Abkömmling“ umfasst einen größeren Kreis von Familienangehörigen, die zusammen mit dem Aussiedlerbewerber nach Deutschland kommen, als die, der nach dem Artikel 6 Grundgesetz geschützten Kernfamilie (Ehe und Familie; nichteheliche Kinder).[30] Die Familienangehörigen werden dem Aussiedlerbewerber statusrechtlich gleichgestellt, indem sie mit Aufnahme in die BRD Statusdeutsche nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes werden und nach Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG[31] automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Nach Anerkennung als deutscher Staatsbürger besteht auch das volle Recht auf dem Arbeitsmarkt. Für junge Aussiedler gestaltet sich der Wunsch nach akademischen Ausbildung allerdings sehr problematisch. Sie müssen eine in Deutschland anerkannten Hochschulreife sowie ein mindestens viersemestriges Studium in ihrem Heimatland nachweisen. Für viele ist es kaum zu erfüllen. Eine Hochschulberechtigung wird evtl. durch aufwändige Sonderregelungen sowie Praktika erhalten. Hierfür sind gute Sprachkenntnisse notwendig.

Die von mir genannten historischen Entwicklungen und die Rechtsansprüche schaffen Voraussetzungen dafür, aus der vormaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik einzureisen zu dürfen.

1.4. Weitere Definitionen

Deutsche Volkszugehörige aus den Aussiedlungsgebieten können in die Bundesrepublik aufgenommen werden, wenn sie nach dem Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt als Spätaussiedler anerkannt werden.

Spätaussiedler sind deutsche Volkzugehörige, die die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen, indem sie ihre Heimat aufgeben und innerhalb von sechs Monaten ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.[32] Damit werden sie Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzt:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Deutsche Volkzugehörigkeit setzt voraus, dass Personen, die vor dem 31. Dezember 1923 geboren sind, als Volkszugehörige anerkannt werden. Sie sollten in ihrer Heimat sich als Deutsche bekannt haben, was durch die Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist nur dann deutscher Volkzugehöriger, wenn er von einem deutschen Volkzugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Heimat durch eine entsprechende Nationalitätserklärung zum deutschen Volkstum bekannt und zur deutschen Nationalität gehört hat. Die rechtliche Zuordnung muss durch eine Vermittlung deutscher Sprache innerhalb der Familie bestätigt haben. Dabei muss der Betroffene zur Zeit der Aussiedlung, zumindest ein einfaches Deutsch sprechen können.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der Spätaussiedler erfüllt, wird im Aufnahmeverfahren ein Aufnahmebescheid erteilt. Das ist die Grundlage für das Verlassen der Heimat.[33]

Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern können in deren Aufnahmebescheid einbezogen werden. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 ist eine Aufnahme durch Einbeziehung nur dann möglich, wenn die einzubeziehende Person ausreichende Deutschsprachkenntnisse besitzt. Von denjenigen, die kein Deutsch können, können nur die Ehegatten und die minderjährigen Kinder von Spätaussiedlern- nach Ausländerecht- nach Deutschland ausreisen.

[...]


[1] Bayerischer Jugendring: Junge Spätaussiedler/-innen in Bayern. 2002, S. 12.

[2] In dieser Arbeit wird aus Vereinfachungsgründen auf eine Differenzierung zwischen weiblichem und männlichem Geschlecht sowie Aussiedler und Spätaussiedler verzichtet. In der wissenschaftlichen Literatur wird ausschließlich der Begriff Aussiedler verwendet.

[3] Als jugendlich gilt in dieser Arbeit die Altersspanne zwischen 15 und 25 Jahren.

[4] Unter dem Begriff Russlanddeutsche werden alle deutschstämmigen Personen bezeichnet, die aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion stammen. Dieses Gebiet besteht aus verschiedenen Nationen, wobei auch deutschstämmige Aussiedler aus Kasachstan, Sibirien etc. zu der Gruppe der sog. Russlanddeutschen gezählt werden.

[5] Dietz, Barbara: 1998, S. 13.

[6] Brockhaus Enzyklopädie: Band 10, Mannheim 1990, S. 552

[7] Peters: 1993, S. 92

[8] Iben Gerd: 2002, S.488. In: Fachlexikon der Sozialen Arbeit 2002.

[9] Kassalapow:1987, S. 67 ff.

[10] Eisfeld: 2000, S.16.

[11] Eisfeld: 2000, ebenda.

[12] Eisfeld: 2000, ebenda.

[13] Silbereisen/Lantermann/Schmitt-Rodermund:1999, S. 52.

[14] Eisfeld: 2000, ebenda.

[15] Vgl. Silbereisen/Lantermann/Schmitt-Rodermund:1999, S. 52f.

[16] Stalin - Diktator der ehemaligen Sowjetunions.

[17] Vgl. Silbereisen/Lantermann/Schmitt-Rodermund:1999, S. 54.

[18] Eisfeld: 2000, S.23.

[19] Ebenda, S.24 f.

[20] Ebenda, S.25 f.

[21] Vgl. Dietz, B.: 2002, S. 7

[22] Ebenda.

[23] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 116, Absatz 1, Berlin 2002

[24] Damit sind hiermit Deportationen, Vertreibung und Diskriminierung der deutschen Minderheit auf dem gebiet der ehemaligen Sowjetunion gemeint.

[25] Vgl. BMI: Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik.2005, S. 70

[26] Statusträger sind Personen, die ihre Deutschstämmigkeit nachweisen können; Wenn sie als Abkömmling anerkannt werden, dürfen sie ihre Familienmitglieder ersten Grades mit nach Deutschland nehmen.

[27] Heinen: 2000, S. 39.

[28] Heinen: 2000, ebenda.

[29] Vgl. BMI: Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik.2005, S. 71

[30] Der Artikel 6 Grundgesetz besagt, dass die Kinder nur dann von der Familie getrennt werden dürfen, wenn die Eltern versagen oder die Kinder zu verwahrlosen drohen. Also wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

[31] Das Bundesvertriebenengesetz ist dem Anhang beigefügt.

[32] Vgl. Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.: 2002, S. 35

[33] Ebenda.

Final del extracto de 85 páginas

Detalles

Título
Zwischen sozialer Teilhabe und Distanzierung - Analyse der Integrationsbedingungen jugendlicher AussiedlerInnen
Universidad
University of Applied Sciences and Arts Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
85
No. de catálogo
V74857
ISBN (Ebook)
9783638742764
Tamaño de fichero
2531 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Zwischen, Teilhabe, Distanzierung, Analyse, Integrationsbedingungen, AussiedlerInnen
Citar trabajo
Irina Justus (Autor), 2006, Zwischen sozialer Teilhabe und Distanzierung - Analyse der Integrationsbedingungen jugendlicher AussiedlerInnen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74857

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