Die extreme Rechte im Parteisystem der Bundesrepublik - extrem oder populistisch? Versuch einer Einordnung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

29 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Vorbemerkungen

2. Begriffsbestimmung
2.1. Rechtsextremismus / Rechtsradikalismus
2.2. Rechtspopulismus
2.3. „Neue Rechte“

3. Die extreme Rechte der Bundesrepublik: DVU, NPD, „Republikaner“
3.1. Entwicklung seit 1945
3.2. Parteiprogramme von DVU, NPD, REP im Vergleich
3.2.1. Außen- und Europapolitik
3.2.2. Innenpolitik
3.2.3. Differenzierung
3.2.4. Rechtsextrem oder rechtspopulistisch? Versuch einer Einordnung
3.3. Strategien
3.4. Wählerschaft und Ursachenforschung
3.5. Exkurs: Rechtsextremismus bei Jugendlichen

4. Rechtspopulismus in Frankreich
4.1. Entwicklung des Front National
4.2. Rechtspopulismus der FN

5. Schlussbemerkungen

6. Quellennachweise

1. Vorbemerkungen

Die vielbeachtete „Cleavage – Theorie“ von Lipstet und Rokkan[1], die den westeuropäischen Parteisystemen eine seit den 20er Jahren andauernde Stabilität bescheinigt, erfährt in jüngster Zeit eine Revision. Rückblickend wird festgestellt, dass die Parteisysteme, seit den frühen 70er Jahren zunehmenden Veränderungen unterliegen. Zum einen verloren die etablierten Volksparteien zunehmend an Wählerstimmen, zum anderen konnten sich neue Parteien etablieren.[2]

Diese Entwicklung, die das „Aufweichen der traditionellen Cleavages“[3] begleitet, beginnt mit dem Aufkommen der Neuen Sozialen Bewegungen in den Endsechzigern und führt zur Entstehung der grünen Parteien in den siebziger Jahren. Ein weiterer Wandel vollzieht sich in den achtziger Jahren am rechten Rand des politischen Spektrums. Rechtsextreme, bzw. rechtspopulistische Parteien etablieren sich in verschiedenen Parlamenten Europas[4], in Österreich vollzieht sich ein Rechtsruck innerhalb der FPÖ.[5]

In Deutschland verbuchen rechte Parteien ab Mitte der achtziger Jahre zwar einen Aufwärtstrend, können sich jedoch nicht dauerhaft im parlamentarischen System etablieren.

Mit dem Einzug des Front National (1984) und der Republikaner (1989) in das Europäische Parlament manifestiert sich der Wandel auch im direktdemokratischen „Herz“ der Europäischen Union.

Das (Wieder-)Erstarken des organisierten Rechtsextremismus / Rechtspopulismus nach einer längeren Durststrecke führt auch in den Sozialwissenschaften zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema[6]. In den Diskussionen wird dabei immer wieder deutlich, dass es keine kontinuierliche Definition der Begriffe Rechts extremismus, Rechts populismus und anderer synonym benutzter „Konkurrenzbegriffe“, wie z.B. Rechts radikalismus, (Neo-) Faschismus, „Neue Rechte“, gibt, sondern dass viele Forscher, je nach Ansatz, eigene Begriffsdesigns vorlegen. Bemängelt wird auch die Tatsache, dass kaum fruchtbare, aufeinander Bezug nehmende Auseinandersetzungen mit dem Thema stattfinden.

Mit dem wissenschaftlichen Diskurs über das Phänomen Rechtsextremismus und der vorherrschenden „Begriffsverwirrung und Kategorienfehler“[7] beschäftigt sich der erste Teil dieser Arbeit. Durch den Rückgriff auf die von Jaschke entwickelten Grundbegriffe Rechtsextremismus / -radikalismus lässt sich trotz der „Begriffsverwirrung“ eine arbeitsfähige Kategorie aufstellen (Kap.2.1).

Die Kategorie „Rechtspopulismus“ mit in diese Arbeit zu nehmen gebietet m.E. die aktuelle Situation, in der mit der FPÖ und der Front National zwei als „rechtspopulistisch“ gekennzeichnete Parteien konstant hohe Wahlerfolge erzielen. Hier wird die umfangreiche Definition von Decker zum Tragen kommen (Kap.2.2).

Dem Phänomen, bzw. Begriff „Neue Rechte“ begegnet der Leser ebenfalls in vielen Schriften, die sich mit dem rechten Rand des politischen Spektrums beschäftigen. Am sinnvollsten erscheint die Bezeichnung „Neue Rechte“ für die Ende der Siebziger beginnende Intellektualisierung und Neuformierung der deutschen Rechten – maßgeblich beeinflusst durch die französische „Nouvelle Droite“. Die „Neue Rechte“ und ihre Funktion als „Vordenker“ wie auch als „Scharnier“ zwischen rechtsextremem und neokonservativem Lager wird in Kap.2.3 erläutert.

Im zweiten Teil (Kap.3) wird das bundesdeutsche rechtextreme Lager mit Hilfe der entwickelten Kategorien grundlegend untersucht. Im Zentrum steht hierbei die Analyse des organisierten (parteiförmigen) Rechtextremismus und ihrer z.Zt. dominierenden Vertreter NPD, DVU und „Republikaner“.

Kap.3.1 beschäftigt sich mit dem „wellenförmigen“ Auf- und Abebben des organisierten Rechtsextremismus seit 1945, der sich zur Zeit wieder in einer Bewegungs- und Sammlungsphase befindet.

Der aktuelle Stand der Parteien, ihre Wertvorstellungen und politischen Ansichten zeigt die Betrachtung ihrer Programme (Kap.3.2). Damit wird auch eine Einordnung in die zuvor erläuterten Kategorien „rechtsextrem“ und „rechtspopulistisch“ möglich. Vorausgreifend sei gesagt, dass für die Parteien im aktuellen Zustand die Bezeichnung „rechtsextrem“ zutreffend erscheint.

In Kap.3.3 werden die Strategien analysiert mit denen die Parteien auf Wahlwerbung gehen, Kap.3.4 befasst sich mit dem Wählermarkt der extremen Rechten und Kapitel 3.5 bietet einen Exkurs auf das aktuelle Phänomen des außerparlamentarischen, gewalttätigen Rechtsextremismus unter Jugendlichen.

Der Blick auf Frankreich verdeutlicht die Situation des organisierten Rechtsextremismus in Deutschland, insbesondere der Mangel an einem populistischen Führer. Denn ein wesentliches Merkmal des französischen Front National ist sein Populismus, verkörpert von Parteiführer Jean-Marie Le Pen (Kap.4).

Im abschließenden Teil (Kap.5) wird versucht prognostisch festzustellen, wohin sich das Phänomen Rechtsextremismus / Rechtspopulismus in Deutschland und in Europa bewegen wird und ob sein Auftreten für eine Erosion der stabilen europäischen Parteiensysteme stehen könnte.

2. Begriffsbestimmung

2.1. Rechtsextremismus / Rechtsradikalismus

„Betrachtet man den gegenwärtigen Stand der Literatur, dann ist Rechtsextremismus allenfalls ein diffuser Sammelbegriff für verschiedenartige gesellschaftliche Erscheinungsformen, die als rechtsgerichtet, undemokratisch und inhuman gelten. (...) Rechtsextremismus ist ein hochpolitisiertes und emotionsgeladenes Thema, über das kaum jemand vernünftig diskutieren kann.“[8]

„Hinsichtlich der Terminologie, der Begriffsbestimmung und des Gegenstandsbereichs herrscht völlige Unübersichtlichkeit.“[9]

Mit diesen Zitaten sei die Verwirrung um den Begriff „Rechtsextremismus“ und seiner Verwendung sowohl in der Publizistik, als auch in der sozialwissenschaftlichen Debatte zunächst umrissen.

Hauptursache für die Unklarheit ist mithin ist die prinzipiell unterschiedliche Verwendungsweise des Begriffs. „Rechtsextremismus“ wird in der Bundesrepublik in drei verschiedenen Kontexten benutzt:

- in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen als politischer Kampfbegriff
- als strafrechtlich kodifizierter Begriff
- im wissenschaftlichen Diskurs[10]

Als politischer Kampfbegriff wird „rechtsextrem“ vor allem zur Stigmatisierung von Ideologien, Personen oder Organisationen benutzt und meist gleichgesetzt mit „(neo-)nazistisch“ oder „(neo-) faschistisch“. Im allgemeinen Sprachgebrauch führt das zu einer Verwässerung der Kategorien, welche sich auch in den wissenschaftlichen Diskurs eingeschlichen hat.

Seit 1974 verwenden die Verfassungsschutzbehörden den Begriff „Rechtsextremismus“, nachdem bis dahin stets von „Rechtsradikalismus“ die Rede war. Seitdem gelten Personen, Vereinigungen und Parteien als „rechtsextrem“, wenn sie die demokratischen Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nutzen, um „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament dieser Freiheitsrechte zu beseitigen.“[11] „Rechtsradikal“ werden nunmehr Organisationen usw. genannt, welche eine „an die Wurzel[12] einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben“, jedoch nicht „verfassungsfeindlich im Rechtssinne“ handeln[13].

Die Verfassungsschutzberichte finden – jährlich publiziert – ein großes Echo in den Medien. Gessenharter / Fröchling sprechen deshalb in diesem Zusammenhang von einer „zentralen Definitions- und Stigmatisierungsmacht“[14] der Verfassungsschutzbehörden, welche auch in der sozialwissenschaftlichen Debatte eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Deutlich wird dies mit Blick auf die frühen siebziger Jahre: etwa zum selben Zeitpunkt, wie in den Verfassungsschutzberichten wurde auch in den Sozialwissenschaften der Begriff „Rechtsradikalismus“ durch den Begriff „Rechtsextremismus“ quasi ersetzt.[15]

Der Begriff „Rechtsradikalismus“ hingegen gerät in der Wissenschaft zu einem „unverbindlichen catch-all-term ... zur Bezeichnung aller Strömungen rechts des etablierten Konservatismus. (...) Versuche den Begriff wissenschaftlich weiterzuentwickeln, gibt es praktisch nicht mehr.“[16]

In Anlehnung an das normativ-juristische Begriffsverständnis des Verfassungsschutzes wird politischer Extremismus von Backes / Jesse primär unter dem Gesichtspunkt der Bedrohung des demokratischen Verfassungsstaat gesehen, als Weltanschauungen mit totalitärem Anspruch werden Links- und Rechtsextremismus quasi gleichgesetzt.[17]

Obwohl die strafrechtlich-juristische Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus aus Sicht des Verfassungsschutzes - unter dem Primat der „streitbaren Demokratie“ - legitim erscheint, wird die „Parallelisierung“ von Links- und Rechtsextremismus im wissenschaftlichen Diskurs zumeist kritisch beurteilt.[18]

Mit einer normativ-juristischen Betrachtung des Problems Rechtsextremismus kann die Bandbreite des Phänomens Rechtsextremismus kaum erfasst und erklärt werden, denn

„... einem relativ klar ausgearbeiteten und ausformulierten juristischen Normenbereich für „Rechtsextremismus“ steht ein eher diffus wirkendes, disparates Einstellungs-, Verhaltens- und Organisationsfeld gegenüber, (...) [weil] (...) Menschen und Organisationen sich nicht blindlings den Waffen der streitbaren Demokratie aussetzen, sondern mit allen Mitteln versuchen, sich diesen zu entziehen.“[19]

Ohne eine Rückführung auf die verschiedenen Ebenen[20] ist dem Phänomen „Rechtsextremismus“ nicht beizukommen:

„Insgesamt haben wir es beim Rechtsextremismus mit dem berühmten ‚Mikro-Makro-Puzzle’ zu tun, mit der Frage also, wie sich die individuelle mit der gesamtgesellschaftlichen Ebene vermittelt.“[21]

Für diese Arbeit wichtig erscheint vor allem die gesellschaftlich-institutionelle Ebene des organisierten (parteiförmigen) Rechtsextremismus. Doch auch die individuelle Ebene (Einstellungen, Wahl- und Protestverhalten) spielt in die Untersuchung mit hinein.[22]

„Rechtsextremismus“ soll hier also weder verstanden werden als normativ-juristische Kategorie mit starren Grenzen, noch als politisch-moralischer Kampfbegriff.

Vielmehr wird er - in Anlehnung an Jaschke - als Kategorisierung von Organisationen, Personen, sowie Einstellungen und Verhaltensweisen verstanden,

„... die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen (...) die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen. (...) insbesondere Zielsetzungen, die den Individualismus aufheben wollen zugunsten einer völkischen, kollektivistischen, ethnisch homogenen Gemeinschaft in einem starken Nationalstaat und in Verbindung damit den Multikulturalismus ablehnen und entschieden bekämpfen. Rechtsextremismus ist eine antimodernistische, auf soziale Verwerfungen industriegesellschaftlicher Entwicklung reagierende, sich europaweit in Ansätzen zur sozialen Bewegung formierende Protestform.“[23]

Aufgrund der erwähnten Disparität wird nicht auf jeder Dimension, bzw. Ebene des Rechtsextremismus auch jedes Merkmal zu finden sein. Gerade die empirische Betrachtung des organisierten (parteiförmigen) Rechtsextremismus kann aber nicht frei von normativ ausgerichteten Merkmalen sein kann.

2.2. Rechtspopulismus

Der Begriff „Populismus“[24] geht im politischen und medialen Alltag der Bundesrepublik einher mit einer Negativkonnotation. Der Vorwurf des Populismus ist ein gern gebrauchtes – und nicht allzu schwerwiegendes - Schimpfwort.[25] Populismus ist geradezu die „Negation dessen, was die Qualität eines verantwortungsbewussten Politikers im demokratischen Staat ausmache“, kein deutscher Politiker würde sich selbst als „Populist“ bezeichnen, denn populistische Argumentation gilt als „billig“. Kurzum: in der Bundesrepublik herrscht ein „antipopulistischer Konsens“.[26]

[...]


[1] Lipstet / Rokkan, “Party Systems and Voter Alignments”, London 1967

[2] Vgl. Decker S.13

[3] Vgl. Müller-Rommel, ZParl 2/99 S.425

[4] Die Lega Nord in Italien, der FN in Frankreich, der Vlaams Block in Belgien und die Autopartei in der Schweiz. Vgl. Decker S.14ff

[5] Auch in Dänemark, Norwegen, Großbritannien und jenseits des Atlantiks (USA, Kanada) verzeichnete die Rechte in den achtziger Jahren einen Aufschwung. Vgl. Greß u.a. S7ff.

[6] Vgl. Ralf Schimmer, S.15-31: „Die neue Aktualität des Populismus“

[7] Kowalsky / Schroeder, S.12

[8] Richard Stöss, in Kowalsky / Schroeder, S.25

[9] Hans-Gerd Jaschke 1994, S.24

[10] Nach: Dudek / Jaschke 1984, Bd. II, S.23

[11] Verfassungsschutzbericht 2000, www.verfassungsschutz.de (11.07.01)

[12] lat.: radix

[13] Verfassungsschutzbericht 1975, zit. nach Dudek / Jaschke 1984 S.24

[14] Gessenharter / Fröchling 1998, S.12

[15] Vgl.: Jaschke 1994, S.27

[16] ebd. 1994 S.28

[17] Backes / Jesse 1989

[18] Vgl.: Dudek / Jaschke 1984; Stöss, in: Kowalsky / Schroeder 1994; Stöss 1989; Jaschke 1994; Gessenharter / Fröchling 1998

[19] Gessenharter, in Gessenharter / Fröchling 1998

[20] Vgl.: schematische Darstellung der Dimensionen des Rechtsextremismus von Stöss, in: Kowalsky / Schroeder 1994, S.27

[21] Stöss, in Kowalsky / Schroeder 1994, S.25

[22] Nicht außer Acht lassen sollte man zudem die Tatsache, dass „rechtsextrem“ immer eine Beschreibung von außen ist und nicht zur Selbstbezeichnung verwendet wird. Die „Rechtsextremisten“ bezeichnen sich hingegen als „Nationale Opposition“ (NPD), „Freiheitliche Patrioten“ (REP) o.ä.

[23] Jaschke 1994, S.31

[24] Populismus = „von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, deren Vertreter durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen zu gewinnen sucht“ DUDEN Fremdwörterbuch 1997

[25] z.B. „Kanzler schwelgt im Populismus“ SPIEGEL ONLINE 10.07.2001, „Unterste Schublade des Populismus“ (Glos über Schröders Vergleich Merz/Haider, SPIEGEL ONLINE 10.04.2001

[26] Im Gegensatz zu Deutschland gilt Populismus in den USA hingegen als eher positiv bewertete, historische Erscheinung, als Eigenheit des direktdemokratisch geprägten politischen Systems, als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. In Lateinamerika steht der Begriff eher für eine Bewegung „von unten“ und wird mit dem „Peronismus“ in Verbindung gebracht. Vgl.: Decker, Frank, S.23f

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die extreme Rechte im Parteisystem der Bundesrepublik - extrem oder populistisch? Versuch einer Einordnung
Hochschule
Universität zu Köln  (Institut für politische Wissenschaften)
Veranstaltung
Hauptseminar SS 2001- Parteien und Parteisysteme im Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
29
Katalognummer
V749
ISBN (eBook)
9783638104883
Dateigröße
914 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit beschäftgt sich mit der Begrifflichkeit Rechtsextremismus / Rechtspopulismus / Neue Rechte. Die erarbeiteten Begriffe werden in einem zweiten Schritt auf die politische Gegenwart in Deutschland angewandt. Drittens bietet die Arbeit einen Vergleich zum Aufstieg des rechtspopulistischen Front National in Frankreich.
Schlagworte
Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Front National, NPD, DVU, REP, Republikaner
Arbeit zitieren
Gerrit Mannes (Autor:in), 2001, Die extreme Rechte im Parteisystem der Bundesrepublik - extrem oder populistisch? Versuch einer Einordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/749

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