Inhalt und Umsetzung früher nationalsozialistischer Presseanweisungen

Drei Göttinger Zeitungen im Vergleich (1933-1935)


Tesis, 2007

224 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Themeneinführung
1.2 Kapitelübersicht

2. Forschungsstand

3. Die Presse im Nationalsozialismus
3.1 Das System der Presselenkung
3.2 Inhaltliche Presselenkung
3.2.1 Die Reichspressekonferenz und die Presseanweisungen
3.2.2 Zur Überlieferung der Presseanweisungen
3.3 Exkurs: Möglichkeiten publizistischen Widerstands

4. Die soziale, wirtschaftliche und politische Situation in Göttingen vor und nach der Machtergreifung
4.1 Die Folgen der Weltwirtschaftskrise
4.2 Ablehnung der Demokratie
4.3 Frühe Wahlerfolge der NSDAP in Göttingen
4.4 Straßenschlachten und antisemitische Anschläge
4.5 Der 21. Juli 1932
4.6 Die Machtergreifung in Göttingen
4.7 Zwischenfazit

5. Der Göttinger Zeitungsmarkt in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus
5.1 Die Göttinger Zeitung
5.2 Das Göttinger Tageblatt
5.3 Die Göttinger Nachrichten

6. Methodischer Teil
6.1 Inhalt nationalsozialistischer Presseanweisungen
6.1.1 Inhaltsanalyse
6.1.2 Methodisches Vorgehen
6.2 Die Umsetzung der nationalsozialistischen Presseanweisungen am Beispiel von drei Göttinger Zeitungen
6.2.1 Input-Output-Analyse
6.2.2 Methodisches Vorgehen

7. Analyseergebnisse
7.1 Zum Inhalt der Presseanweisungen
7.1.1 Politikthemen dominieren
7.1.2 Verbote in der Mehrzahl
7.1.3 Zwischenfazit
7.2 Zur Umsetzung der Presseanweisungen durch die Göttinger Zeitungen
7.2.1 23,3 Prozent Abweichungen bei der Göttinger Zeitung
7.2.2 Graduelle Unterschiede in der Aufmachung
7.2.3 Eine Abweichung bedeutet nicht automatisch Widerstand
7.2.4 Distanzierung durch Quellenangabe?
7.2.5 Ab 1934 Gleichschaltung der Göttinger Presse
7.3 Fazit

8. Ausblick und Schluss

9. Literaturverzeichnis

Danksagung

Anhang zur Diplomarbeit:
1. Tabellen
2. Titelseiten der drei Göttinger Zeitungen
2.1 Titelseite der Göttinger Zeitung
2.2 Titelseite des Göttinger Tageblatts
2.3 Titelseite der Göttinger Nachrichten
3. Aufschlüsselung der editierten Presseanweisungen
4. Berechnung der künstlichen Wochen (Untersuchung A)
5. Berechnung der Intracoder-Reliabilität
5.1 Untersuchung A
5.2 Untersuchung B
6. Codebuch
6.1 Codieranleitung A: Inhalt nationalsozialistischer Presseanweisungen
6.2 Schlüsselplan A
6.3 Codierbogen A: Inhalt nationalsozialistischer Presseanweisungen
6.4. Codierbeispiele (Untersuchung A)
6.5 Codieranleitung B: Die Umsetzung der nationalsozialistischen Presseanweisungen am Beispiel von drei Göttinger Zeitungen
6.6 Schlüsselplan B
6.7 Codierbogen B: Die Umsetzung der nationalsozialistischen Presseanweisungen am Beispiel von drei Göttinger Zeitungen
6.8 Codierbeispiele (Untersuchung B)
7. Liste der untersuchten Artikel (Untersuchung B)
8. Platzierungsbeispiele

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung der Analyseeinheiten (Untersuchung A)

Abbildung 2: Das Kategoriensystem zur Erfassung des Inhalts der Presseanweisungen

Abbildung 3: Darstellung der Analyseeinheiten (Untersuchung B)

Abbildung 4: Die Kategorien auf der Ebene der Presseanweisung

Abbildung 5: Die Kategorien auf der Vorgabeebene

Abbildung 6: Die Kategorien auf Zeitungsebene

Abbildung 7: Die Kategorien auf Artikelebene

Abbildung 8: Verteilung der Presseanweisungen nach Quartalen

Abbildung 9: Themenverteilung in Prozent

Abbildung 10: Gesamtanteil Politik in Prozent

Abbildung 11: Prozentuale Verteilung der Vorgaben (Untersuchung A)

Abbildung 12: Prozentuale Verteilung der Vorgaben (Untersuchung B)

Abbildung 13: Unterschiede bei der Einhaltung der Vorgaben

Abbildung 14: Quellenangaben

Abbildung 15: Die Entwicklung der Abweichungen zwischen 1933 und 1935

Abbildung 16: Titelseite der GZ vom 31.01.1933

Abbildung 17: Titelseite des GT vom 02.07.1934

Abbildung 18: Titelseite der GN vom 14./15.07.1934

Abbildung 19: GT-Art.-Nr. 013

Abbildung 20: GT-Art.-Nr. 014

Abbildung 21: GT-Art.-Nr. 012

Abbildung 22: GZ-Art.-Nr. 006

Abbildung 23: GT-Art.-Nr. 026

Abbildung 24: GN-Art.-Nr. 037

Abbildung 25: GN-Art.-Nr. 038

Abbildung 26: GZ-Art.-Nr. 029

Abbildung 27: GT-Art.-Nr. 030

Abbildung 28: GN-Art.-Nr. 039

Abbildung 29: GZ-Art.-Nr. 057

Abbildung 30: GT-Art.-Nr. 081

Abbildung 31: GZ, 19.03.1935: S. 2

Abbildung 32: GZ, 23.03.1935, S. 2

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anteil der Einzelauflagen an der Gesamtauflage in Prozent (in Anlehnung an Tollmien 1999: S. 132)

Tabelle 2: Abweichungen von den Vorgaben

Tabelle 3: Anteil der Abweichungen an den jeweiligen Vorgaben

Tabelle 4: Verteilung der Abweichungen auf die Zeitungen

Tabelle 5: Das Reichstagswahlergebnis vom 4. Mai 1924

Tabelle 6: Das Ergebnis der Bürgervorsteherwahlen vom 4. Mai 1924

Tabelle 7: Das Ergebnis der Reichspräsidentenwahl vom 10. April 1932

Tabelle 8: Das Reichstagswahlergebnis vom 31. Juli 1932

Tabelle 9: Das Reichstagswahlergebnis vom 6. November 1932

Tabelle 10: Themenverteilung in absoluten und relativen Zahlen

Tabelle 11: Themenverteilung nach Quartalen

Tabelle 12: Vorgabenverteilung nach Quartalen

Tabelle 13: Auswertung der Vorgabekombinationen

Tabelle 14: Verteilung der Vorgaben auf die Themenbereiche

Tabelle 15: Einhaltung der Vorgaben

Tabelle 16: Aufmachung (Seite)

Tabelle 17: Seiten-Anlass-Analyse (GZ)

Tabelle 18: Seiten-Anlass-Analyse (GT)

Tabelle 19: Seiten-Anlass-Analyse (GN)

Tabelle 20: Aufmachung (Zeilenumfang)

Tabelle 21: Aufmachung (Foto)

Tabelle 22: Abstand zwischen Ausgabe einer Anweisung und Veröffentlichung eines
Artikels

Tabelle 23: Quellenangabe

Tabelle 24: Quellenangabe in den Jahren 1933 bis 1935 (Göttinger Zeitung)

Tabelle 25: Quellenangabe in den Jahren 1933 bis 1935 (Göttinger Tageblatt)

Tabelle 26: Quellenangabe in den Jahren 1933 bis 1935 (Göttinger Nachrichten)

Tabelle 27: Vergleich der Ereignisse/ Diskurse hinsichtlich der Abweichungen

1 Einleitung

1.1 Themeneinführung

Schon früh hatten die Nationalsozialisten die Bedeutung erkannt, die den Medien bei der Beeinflussung der Massen zukommt und damit begonnen, diese für ihre Zwecke zu benutzen. Bereits in der Weimarer Republik kämpften ihre Anhänger um ständige Medienpräsenz, achteten auf eine effektvolle Selbstdarstellung und ließen Symbole statt Worte sprechen. Ihr Erscheinungsbild wurde durch Hakenkreuzfahnen, Braunhemden, Führer-Kult und Fackelmärsche geprägt. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 20). Daher spricht Frei davon, dass es sich bei der NSDAP ihrem Kern nach um eine „Propagandabewegung“[1] (ebd.) gehandelt habe.[2]

Während Rundfunk und Filmwesen bald nach der nationalsozialistischen Machergreifung einer staatlichen Kontrolle unterstellt worden waren, sollte die Presse durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen gleichgeschaltet[3] werden. Auch auf den Zeitungsinhalt versuchten die Nazis Einfluss zu nehmen. Die inhaltliche Presselenkung erfolgte einerseits durch die Nachrichtengebung des halbstaatlichen Deutschen Nachrichtenbüros und andererseits durch die nationalsozialistischen Presseanweisungen. Diese wurden auf der täglich stattfindenden Reichspressekonferenz des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda ausgegeben und anschließend über die Landesstellen an die einzelnen Zeitungen weitergeleitet. Die Presseanweisungen enthielten Instruktionen darüber, wie Journalisten mit bestimmten Themen umzugehen hatten: ob sie positiv oder kritisch darüber berichten sollten, ob über ein Thema überhaupt berichtet werden durfte und wenn ja in welchem Wortlaut. Die Anweisungen waren als geheim eingestuft und sollten nach ihrer Kenntnisnahme vernichtet werden. Nur weil einzelne Journalisten die Anweisungen heimlich aufbewahrten, kann man den Inhalt der Presseanweisungen heute noch erschließen. Ihre Gesamtzahl ist nicht bekannt. Einige Wissenschaftler sprechen von 50.000, andere von bis zu 100.000 Anweisungen (vgl. Hagemann 1948: S.167; Toepser-Ziegert 1984: S. 24*).

Diese Presseanweisungen stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Eine erste Untersuchung soll Aufschluss über ihren Inhalt liefern. Dabei ist von Interesse, welche Themen durch sie geregelt werden sollten und welche konkreten Vorgaben den Journalisten gemacht wurden. Ziel der zweiten Untersuchung ist es herauszufinden, wie die Anweisungen von den einzelnen Redaktionen umgesetzt worden sind: ob diese wortwörtlich übernommen, vielleicht abgeschwächt oder im Gegenteil sogar verstärkt oder ignoriert worden sind. Soweit möglich soll in diesem Zusammenhang auch nach mehr oder weniger versteckten Formen publizistischen Widerstands Ausschau gehalten werden. Den Untersuchungsgegenstand bilden dabei nicht die wenigen nach 1933 verbliebenen demokratischen Großstadtzeitungen, sondern drei Lokalzeitungen. Dies hat zwei Gründe: Zum Einen sind gerade die Großstadtzeitungen und ihr Umgang mit dem Regime mittlerweile gut erforscht[4] und zum Zweiten ist es aufschlussreich zu erfahren, wie Zeitungen mit den Anweisungen umgegangen sind, die fernab von Berlin erschienen sind und damit weitestgehend unbeobachtet vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda waren.

Dass die Wahl auf drei Göttinger Zeitungen gefallen ist, hat zunächst organisatorische Gründe. So sind die Ausgaben der Zeitungen auf Mikrofilm sowohl im Stadtarchiv Göttingen, als auch in der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, einsehbar. Weiterhin ist an Göttingen interessant, dass sich bis April 1935 drei Zeitungen halten konnten, die unterschiedliche Tendenzen aufwiesen: das Göttinger Tageblatt, das dem deutsch-nationalen Lager zuzurechnen war, das obligatorische Parteiblatt die Göttinger Nachrichten, und die Göttinger Zeitung, die eine liberale Tendenz aufwies.

Da sich die Untersuchungen auf Archivmaterial stützen und nicht etwa Zeitzeugengespräche einfließen werden, kann die Arbeit nur eine Antwort auf das ob und wie der Umsetzung liefern. Über das warum der Umsetzung kann lediglich spekuliert werden. Hierzu finden sich jedoch in der Literatur zahlreiche Erklärungsansätze die von freiwilliger Selbstanpassung (Frei/ Schmitz 1999: S. 134), der Angst vor Repression (z. B. Hagemann 1970: S. 55) über wirtschaftliche Zwänge (Kohlmann-Viand 1991: S. 131ff.) bis hin zur Tradition des deutschen Gesinnungsjournalismus (Pöttker 2006: S. 180) reichen.[5]

Die Ergebnisse der Analyse sollen schließlich zur Beantwortung der folgenden Frage herangezogen werden: Wie effektiv[6] war die inhaltliche Steuerung von Lokalzeitungen durch die Presseanweisungen des Propagandaministeriums? Denkbar sind mindestens zwei Antwortmöglichkeiten.[7] Die Presselenkung durch Presseanweisungen war sehr effektiv. Trotz unterschiedlicher Tendenzen lassen sich keine nennenswerten Unterschiede hinsichtlich der Umsetzung der Anweisungen erkennen. Oder: Die Presselenkung durch Presseanweisungen war nur beschränkt effektiv. Zwischen verschiedenen Blättern lassen sich signifikante Unterschiede bei der Umsetzung der Anweisungen nachweisen.

1.2 Kapitelübersicht

In dieser Arbeit wird folgendermaßen vorgegangen:

Zunächst wird der aktuelle Forschungsstand zum Thema wiedergegeben (Kapitel 2). Dabei sollen Forschungslücken aufgezeigt und die Ansatzpunkte dieser Arbeit aufgezeigt werden.

Danach wird die Situation der Presse im Dritten Reich anhand der verschiedenen Lenkungsmechanismen dargestellt (Kapitel 3). Die Presseanweisungen werden in das so skizzierte System der nationalsozialistischen Presselenkung eingeordnet. Dabei wird auf die Entstehung der Anweisungen und ihre Übermittlung an die Journalisten eingegangen. Einige Erläuterungen zu ihrer Überlieferung sollen die subjektive Färbung der Anweisungen verdeutlichen. Wenn man sich mit Presse im Dritten Reich befasst, kommt man nicht umhin zu fragen, in wie weit Journalisten sich den Anweisungen des Regimes widersetzt haben und damit Widerstand ausgeübt haben. Mit den Möglichkeiten publizistischen Widerstands befasst sich ein Exkurs im selben Kapitel.

Die Darstellung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Situation in Göttingen vor und nach 1933 soll darlegen, inwieweit diese mit denen anderer Orte in Deutschland verglichen werden kann und wo sich Besonderheiten auftun (Kapitel 4). Diese Kenntnis ist notwendig, um später einschätzen zu können, inwieweit sich etwaige Untersuchungsergebnisse verallgemeinern lassen und wo sich eventuell Einschränkungen ergeben (Kapitel 4).

Das Gleiche gilt auch für das sich anschließende Kapitel über die Göttinger Zeitungen (Kapitel 5). Neben der Kategorisierung der drei Zeitungen als Provinzzeitungen bzw. Parteizeitung, wird auch auf ihr Publikum eingegangen.

Daran schließt sich die Entwicklung der Untersuchungsinstrumente an (Kapitel 6). Dazu wird zunächst die Theorie der Inhaltsanalyse, sowie ihrer speziellen Form der Input-Output-Analyse dargestellt und erläutert. Dabei soll deutlich werden, welchen Anforderungen eine derartige Messmethode genügen muss. Bei der anschließenden Generierung der beiden Instrumente fließen die in Kapitel 3 getroffenen Überlegungen zu den Presseanweisungen und der Technik des Schreibens zwischen den Zeilen ein. Das zu den Untersuchungen gehörende Codebuch inklusive der Codierbeispiele ist im Anhang einsehbar.

Nach der Codierung des Untersuchungsmaterials folgt die Auswertung der Daten ihre Interpretation (Kapitel 7). Die Erkenntnisse sollen schließlich zur Beantwortung der Forschungsfrage herangezogen werden.

Zum Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst, eventuelle Schwierigkeiten aufgezeigt und ein Ausblick auf weitergehende Forschungsmöglichkeiten gegeben (Kapitel 8).

2. Forschungsstand

Zur Pressegeschichte im Dritten Reich sind eine Reihe Titel erschienen, die sich mit den verschiedenen Techniken der Presselenkung beschäftigen.[8] Zu nennen ist hier insbesondere Walter Hagemanns 1948 erschienene Publizistik im Dritten Reich[9]. Sein Buch gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Abschnitt schildert er zunächst den Aufbau der totalitären Publizistik und ihrer verschiedenen Erscheinungs- und Wirkungsformen, bevor er in einem besonderen Teil anhand von verschiedenen Ereignissen und unter Einbeziehung der Presseanweisungen die Presselenkung beschreibt. Dabei kommt er allerdings, wie Toepser-Ziegert diagnostiziert „nicht über eine zeitgeschichtliche und eine einfühlende Interpretation hinaus“ (1984: S. 47*).

Den Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Komponente der nationalsozialistischen Pressepolitik hat Oron J. Hale in seinem Buch[10] gelegt. Zwar verzichtete er dazu auf die Hinzuziehung der Presseanweisungen, dennoch gilt seine Studie zu Recht als die umfassendste Darstellung des parteieigenen Pressekonzerns Franz Eher Nachf.. (Vgl. ebd. S. 48*; Koszyk 1972: S. 495).

In einschlägigen Forschungsarbeiten wird häufig aus Abels Presselenkung im NS-Staat[11] zitiert. Allerdings weisen die Kapitel über die Presseanweisungen zahlreiche Fehler auf.[12] Daher finden die betreffenden Abschnitte in dieser Arbeit keine Verwendung.

Mit dem Inhalt der Presseanweisungen hat sich Jürgen Hagemann eingehend beschäftigt.[13] Dazu hat er die ihm zur Verfügung stehenden Sammlungen an Presseanweisungen „wie einen Steinbruch ausgebeutet und […] sichergestellt, daß seiner Veröffentlichung dasselbe widerfährt“ (Toepser-Ziegert 1984: S. 51*). Anhand zahlreicher Beispiele, versucht er die Anweisungen zu systematisieren. Problematisch erscheint dabei seine Kategorienwahl, die zum Teil recht willkürlich ausfällt. Auch wird er seinem Anspruch den gesamten Zeitraum des Dritten Reichs abzudecken nicht gerecht, da seine Arbeit sich überwiegend auf Anweisungen der Kriegszeit stützt. (Vgl. Kohlmann-Viand 1991: S. 21).

Einen Gesamtüberblick über die Entwicklung der deutschen Presse zwischen 1914 bis 1945 liefert Koszyk.[14] Aufgrund des Gesamtrahmens fallen jedoch seine Ausführungen zur Zensur- und Informationspraxis im Nationalsozialismus (vgl. 1972: S. 370-379) mit einem Umfang von 10 Seiten vergleichsweise knapp aus.

Weiterhin gibt es verschiedene Arbeiten, die die Auswirkungen dieser Lenkungsmechanismen auf die Zeitungen untersucht haben. Hervorhebenswert ist, neben auf die bereits in der Einleitung verwiesenen Arbeiten über die Großstadtzeitungen, vor allem die Arbeit von Frei.[15] Anhand von vier Studien hat er die einzelnen Stadien der nationalsozialistischen Eroberung der Provinzpresse Südost-Bayerns untersucht. Im Mittelpunkt stehen dabei die ökonomisch-strukturellen und (lokal-)politischen Bedingungen, unter denen sich diese Eroberung vollzog sowie wirkungsgeschichtliche Aspekte (vgl. Frei 1980: S. 11).

Auch die Rollen, die die Göttinger Zeitungen während des Nationalsozialismus eingenommen haben, bilden den Inhalt verschiedener Haus- und Staatsexamensarbeiten, die im Stadtarchiv einsehbar sind. Besonders verwiesen sei auf die Staatsexamensarbeit von Heumann.[16] Ihm gelingt der Nachweis, dass das Göttinger Tageblatt schon früh mit den Nationalsozialisten sympathisiert hat und Nutznießer der nationalsozialistischen Politik war.[17]

Arbeiten, die sich mit der Umsetzung von Presseanweisungen in einzelnen Tageszeitungen beschäftigen, sind hingegen noch immer rar. Eine mögliche Ursache ist darin zu sehen, dass die Presseanweisungen bis vor kurzem nur im Bundesarchiv Koblenz einsehbar waren. Einen Forschungsschub könnte das Thema durch Hans Bohrmann und Gabriele Toepser-Ziegert vom Institut für Zeitungsforschung in Dortmund erhalten. Beide haben Mitte der achtziger Jahre mit der Editierung der in Koblenz archivierten Presseanweisungen der Vorkriegszeit begonnen und 2001 abgeschlossen.[18] Auf diese Weise wurden die Presseanweisungen nun erstmals einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.[19]

Günsche hat in seinen Stichtagsanalysen deutscher Zeitungen[20] die Presseanweisungen als zusätzliches Element herangezogen. Allerdings geschah dies nur sehr sporadisch, da er seine Arbeit als „Versuch der Rekonstruktion des Zeitgesprächs in seiner Pressemanifestation“ (1970: S. 12) versteht. Daher habe er „absichtlich darauf verzichtet, andere Quellen als Veröffentlichungen in Tageszeitungen heranzuziehen. […] [und] bewußt Wert darauf gelegt, die Quellen […] selbst sprechen zu lassen […]“ (ebd.).

Ähnlichkeiten zu der vorliegenden Arbeit weisen die Studien von Kohlmann-Viand und Weiss auf.[21] Beide haben die Umsetzung der Presseanweisungen oder „Vertraulichen Informationen“ (Kohlmann-Viand 1991) anhand von Lokalzeitungen überprüft. Allerdings hat Kohlmann-Viand den Schwerpunkt auf die Kriegszeit gelegt und damit die Umsetzung anhand der bisher noch nicht editierten Anweisungen untersucht. Weiterhin fällt ihre Überprüfung mit einem Umfang von acht Seiten kurz aus. Stattdessen widmet sie den Großteil ihrer Dissertation der Darstellung der wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten, mit denen sich die Zeitungen während des Krieges konfrontiert sahen. Sie und Weiss, der die Umsetzung anhand von neun, bewusst ausgewählten, politisch-bedeutsamen Ereignissen der Jahre 1933 bis 1935 überprüft hat (vgl. 1991: S. 2), kommen zu dem Ergebnis, dass die Zeitungen die Anweisungen fast ausnahmslos eingehalten haben (vgl. Kohlmann-Viand 1991: S. 131ff.; Weiss 1991: S. 133f.).

Während die beiden Untersuchungen dieser Arbeit im Ansatz ähneln, so ist das methodische Vorgehen grundverschieden. Sowohl Kohlmann-Viand als auch Weiss gehen in ihren Studien qualitativ vor. Vorher festgelegte, klar definierte Entscheidungskriterien sind bei beiden nicht ersichtlich. Im Gegensatz dazu wird in dieser Arbeit die Beurteilung des Inhalts und der Umsetzung jeder einzelnen Presseanweisung und jedes Artikels anhand der gleichen vorher festgelegten Kriterien stattfinden. Eine solche standardisierte Vorgehensweise ist bisher ausgeblieben.

In diesem Zusammenhang sei auf Pöttker verwiesen, der in seiner explorativen Analyse der Presseanweisungen[22] der Frage nachgegangen ist, ob die Nationalsozialisten sich bei der Formulierung derselben an journalistischen Standards orientiert und an bestehende Traditionen angeknüpft haben.[23] Dabei hat er die von ihm untersuchten Anweisungen nach ihrem Inhalt in Verbote, Gebote oder eine Mischform aus Gebot und Verbot sortiert (vgl. 2006: S. 171f.). Mit dieser Kategorisierung ist er im Wesentlichen der bisherigen Forschung gefolgt. In dieser Arbeit sollen die einzelnen in einer Anweisung enthaltenen Vorgaben differenziert betrachtet werden. Zu dem sollen die Themengebiete, die durch die Anweisungen abgedeckt werden, erfasst werden. Des Weiteren soll der Betrachtung und Diskussion von Auffälligkeiten, die möglicherweise während der Untersuchung auftreten werden, genügend Platz eingeräumt werden. Damit wird auch dem qualitativen Anspruch genüge getan.

3. Die Presse im Nationalsozialismus

Meine Herren! Sie werden auch einen Idealzustand darin sehen, daß die Presse so fein organisiert ist, daß sie in der Hand der Regierung sozusagen ein Klavier ist, auf dem die Regierung spielen kann, daß sie ein ungeheuer wichtiges und bedeutsames Massenbeeinflussungsinstrument ist, dessen sich die Regierung in ihrer verantwortlichen Arbeit bedienen kann. Das zu erreichen betrachte ich als eine meiner Hauptaufgaben. (Goebbels, zitiert nach Wulf 1964: S. 63).

Mit diesen Worten beschrieb der Reichspropagandaminister Joseph Goebbels am 18. März 1933, wie man sich die Aufgaben der Presse im nationalsozialistischen Staat vorzustellen habe. Die Presse sollte so gefügig gemacht werden, dass sie sozusagen auf Tastendruck die Anordnungen der Regierung erfüllen sollte. Wenn auch die Nationalsozialisten in der Presse nicht das wichtigste Massenbeeinflussungsinstrument sahen,[24] erkannten sie doch ihren Wert zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele: Innenpolitisch sollte sie als ein staatliches Erziehungs- und Führungsmittel und außenpolitisch als Mittel zur Kriegsführung eingesetzt werden. (Vgl. Hagemann 1970: S. 16f.). Zur Verwirklichung dieser Aufgaben setzte Hitler drei Reichsleiter mit Pressekompetenzen ein: Joseph Goebbels wurde Reichspropagandaminister und Präsident der Reichskulturkammer, Max Amann, der Direktor des Zentralverlags der NSDAP Franz Eher Nachf. und Herausgeber des Völkischen Beobachters, wurde zum Reichsleiter für die Presse und Präsident der Reichspressekammer und der Reichspressechef der NSDAP[25] Otto Dietrich erhielt zusätzlich das Amt eines Staatssekretärs im Propagandaministerium.[26] (Vgl. Abel 1968: S. 1ff.). Sie waren die Hauptfiguren im System der Presselenkung.

3.1 Das System der Presselenkung

Die Presselenkung unter nationalsozialistischer Herrschaft vollzog sich im Wesentlichen auf drei Ebenen:

1. auf der rechtlich-institutionellen
2. auf der wirtschaftlichen und
3. auf der inhaltlichen Ebene (vgl. Abel 1968: S. 103; Toepser-Ziegert 1984: S. 23*).[27]

Anfang Februar 1933 hatte es noch den Anschein, dass die Nationalsozialisten den Weg ihrer Vorgänger einschlagen würden, als sie, gestützt auf den Artikel 48 der Weimarer Verfassung die Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes erließen und damit die Pressefreiheit einschränkten.[28] Doch nach dem Erlass der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat[29] drei Wochen später wurde schnell klar, dass es den Nazis um mehr als zeitweilige Erscheinungsverbote von Zeitungen ging. Die Verordnung setzte die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig außer Kraft. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 22). Es begann eine „scharfe Verbotswelle vor allem gegenüber der Linkspresse, begleitet von Zeitungsbeschlagnahmungen, Zerstörung von Verlagsgebäuden und Mißhandlung und Ermordung missliebiger Journalisten“ (Hagemann 1948: S. 32). Überall im Deutschen Reich rückte die SA aus, um die oft gut ausgestatteten Druck- und Verlagshäuser zu besetzen. Insgesamt fielen 200 SPD- und 35 KPD-Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 2 Millionen Exemplaren diesen Aktionen zum Opfer. Nutznießer dieser Enteignungen waren oft die bisher unter kümmerlichen Verhältnissen hergestellten nationalsozialistischen Parteiblätter. Die übrigen Verlagshäuser wurden aufgelöst und ihre Einrichtungen verkauft. (Vgl. Frei/Schmitz 1999: S. 22f.). Mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 legalisierten die Nationalsozialisten nachträglich ihr Vorgehen (vgl. Hale 1965: S. 73).[30]

Während nationalsozialistische Medienpolitik gegenüber der Linkspresse im Wesentlichen Ausschaltung bedeutete, bestand sie gegenüber der verbliebenen, überwiegend bürgerlich-konservativen[31] Presse in einer sich schrittweise vollziehenden Formierung (vgl. Schmitz/ Frei 1999: S. 25). Per Gesetz wurde 1933 die Reichskulturkammer geschaffen, die zu einer Gleichschaltung aller in künstlerischen und geistigen Berufen Tätigen führen sollte.[32] Ihr Präsident wurde Joseph Goebbels, der gleichzeitig die Leitung des ebenfalls 1933 geschaffenen Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda innehatte. (Vgl. Hale 1965: S. 97). Die Reichskulturkammer legte Arbeitsbedingungen in den betreffenden Berufen fest und hatte darüber hinaus die Entscheidungsbefugnis zur Eröffnung und Schließung von Unternehmen (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 25*). Ziel der Nazis war es eine systematische Kontrolle aller Personen zu erreichen, die in kulturellen Berufen arbeiten wollten. So sollten auch nur im Sinne des Regimes zuverlässige Leute im Journalismus tätig sein. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung bedeutete die Verabschiedung des Schriftleitergesetzes[33] am 4. Oktober 1933. Es „reglementierte die Zulassung zu den bisher völlig freien Presseberufen, entband den Journalisten vom politischen Weisungsrecht seines Verlegers und nahm ihn in die Pflicht des Staates“ (Frei/ Schmitz 1999: S. 27f.). Dadurch wurde der Schriftleiter[34] zum Träger öffentlicher Aufgaben. Um journalistisch Tätigsein zu dürfen, mussten eine Reihe von persönlichen und sachlichen Bedingungen erfüllt sein. (Vgl. Hagemann 1948: S. 36). Die Eintragung in die Berufsliste der Reichspressekammer[35], eine Untergliederung der Reichskulturkammer, wurde zur Pflicht, (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 24*). Die Eintragung setzte unter anderem eine fachmännische Berufsausbildung, den Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte, ein Mindestalter von 21 Jahren, sowie die arische Abstammung voraus. Auch durfte der Antragsteller nicht jüdisch verheiratet sein.[36] (Vgl. Abel 1968: S. 31). Präsident der Reichspressekammer wurde Max Amann. Sowohl er als auch Goebbels behielten sich das Recht vor, allein darüber zu entscheiden, wer Mitglied in der Reichspressekammer werden durfte und wer nicht (vgl. ebd.: S. 9f. u. S. 35f.).

Als Reichspressechef stand Otto Dietrich der Presseabteilung der Reichsregierung vor. Von dort aus unterrichtete und lenkte er die publizistische Arbeit der Tageszeitungen. (Vgl. ebd.: S. 11ff.).

Nicht nur der Zugang zum Journalistenberuf, sondern auch dessen Ausübung unterlag einer ständigen Überwachung. Zu diesem Zweck wurden Berufsgerichte eingerichtet, die bei Berufsvergehen über das Schicksal des betreffenden Journalisten zu entscheiden hatten. Die Berufsgerichte konnten verwarnen, Geldstrafen verhängen oder die Streichung aus der Berufsliste anordnen, was einem Berufsverbot gleichkam. Als Berufsvergehen galt zum Beispiel der Verstoß gegen eine Weisung des Propagandaministeriums oder der persönliche Umgang mit einem Juden. (Vgl. Abel S. 34ff.; Frei 1984: S. 122ff.).

Neben dem Reichspropagandaministerium begann 1938 auch das Auswärtige Amt mit dem Aufbau eines Propagandaapparates (vgl. Longerich 1987).[37]

Eine weitere Strategie zur Beherrschung der Meinungshoheit lag in der vom Naziregime forcierten Konzentration des Pressemarktes. Zu den wesentlichen Merkmalen der deutschen Presse nach dem 1. Weltkrieg zählten ihre Dezentralisation und eine große Zeitungsdichte. Die sogenannte Heimatpresse war eine typische Erscheinung im deutschen Verlagswesen. (Vgl. Hale 1965: S. 12f.). 1932 gab es inklusive der Kopfblätter, die sich von den Hauptausgaben nur durch ihren Lokal- und Anzeigenteil voneinander unterschieden, 4.703 Tages- und Wochenzeitungen im Deutschen Reich (vgl. Handbuch der Tagespresse[38] 1932: S. 27*).[39] Nach der Machtergreifung sank die Zahl der gedruckten Blätter bis 1944 kontinuierlich auf 975 herab (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 38). Hauptverantwortlich dafür war Max Amann. Hagemann schreibt über ihn:

Als Inhaber des NS-Großverlages Franz Eher, als Vorsitzender des Reichsverbandes der deutschen Zeitungsverleger und Geschäftsführer der Reichspressekammer, vor allem aber als persönlicher intimer Freund Hitlers verstand [er] es […], nach und nach den größten Teil der deutschen Presse teils in seine eigene Hand, teils in die organisatorische und wirtschaftliche Abhängigkeit der NS-Einrichtungen zu bringen. (1948: S. 39).

Dieser „Aufsaugungsprozeß“ (ebd.) nahm seinen Anfang mit der Beschlagnahme der Linkspresse im ersten Halbjahr 1933. Aber auch bei der Übernahme der verbliebenen Zeitungen hatten die Nationalsozialisten zum Teil leichtes Spiel. Dies lag zum einen daran, dass zu Beginn des Dritten Reiches viele Zeitungen aufgrund niedrigerer Auflagen und geschwächt durch die Weltwirtschaftskrise nicht überlebensfähig waren. Zum anderen setzten die nationalsozialistischen Gauverlage die kleinen Heimatblätter so lange unter Druck, bis deren Besitzer an sie verkauften oder Kooperationen im Rahmen eines Kopfblatt-Systems zustimmten. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 37). Die am 24. April 1935 von Amann erlassenen Anordnungen zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens, zur Beseitigung der Skandalpresse und zur Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse und boten eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Fortführung des Konzentrationsprozesses (vgl. Abel 1968: S. 7f.).[40] Hinter diesen Aktionen standen aber nicht nur politisch-ideologische sondern vor allem auch ökonomische Motive. Durch erzwungene Schließungen, Notverkäufe und Zusammenschlüsse gelang es dem NSDAP-Zentralverlag 1939 über eine Handvoll Holdinggesellschaften rund 150 Verlage mit ca. 35.000 Mitarbeitern und einem Reingewinn von mehr als 100 Millionen Reichsmark zu kontrollieren. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 37f.; Hale 1965: S. 25f.).

Ab 1937 wurde die Papierkontingentierung als ein weiteres Mittel zur Steuerung der Auflagenhöhe eingesetzt (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 27*). Kriegswirtschaftlich begründete Stilllegungen lichteten 1941, 1943 und 1944 die Presselandschaft weiter (vgl. Hale 1965: S. 282ff. u. 298ff.). Zum Schluss standen 350 nationalsozialistischen Zeitungen noch 625 Zeitungen im Privatbesitz gegenüber, wobei letztere nur noch 17,5 Prozent der Gesamtauflage (6,5 Millionen Exemplare) druckten. Mit einem Marktanteil von 82,5 % und einer Auflage von 21 Millionen Exemplaren verfügte die NSDAP 1944 unter dem Dach des Eher-Verlags über den größten Pressekonzern der Welt (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 38).

Die wirtschaftliche Presselenkung verlief in der Regel relativ unauffällig. So wurden beispielsweise Zeitungsaufkäufe den Lesern selten mitgeteilt. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 27*).

3.2 Inhaltliche Presselenkung

Ebenso unauffällig wie die wirtschaftliche Presselenkung sollte auch die inhaltliche Presselenkung ablaufen (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 27*). Diese erfolgte einerseits durch die Nachrichtengebung des Deutschen Nachrichtenbüros, sowie durch die tägliche Ausgabe von Presseanweisungen auf den Pressekonferenzen des Reichspropagandaministeriums (vgl. ebd.: S. 24*).[41]

Das Deutsche Nachrichtenbüro war Ende 1933 aus einer Zwangsfusion der beiden einflussreichen Nachrichtenagenturen Wolffsches Telegraphen-Büro und Alfred Hugenbergs[42] Telegraphen-Union entstanden (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 33). Obwohl es nach Außen hin privatwirtschaftlich organisiert war, unterstand es von Anfang an der Presseabteilung des Propagandaministeriums. Bei der Presselenkung kam dem Deutschen Nachrichtenbüro eine Doppelrolle zu: Auf der einen Seite war es durch die Gestaltung und Weitergabe von Nachrichten aktiv an der Lenkung beteiligt, auf der anderen Seite erhielt es vom Propagandaministerium Richtlinien für die Nachrichtenformulierung bzw. Nachrichtenfärbung und war damit selbst der staatlichen Lenkung unterworfen. (Vgl. Abel 1968: S. 55). Neben dem Allgemeinen Politischen Dienst bot das Deutsche Nachrichtenbüro noch 15 weitere Dienste wie z. B. den DNB-Sportdienst oder den Deutschen Handelsdienst an (Deutsches Institut für Zeitungsforschung 1937: S. 301). Je nach Geheimhaltungsgrad wurden die Nachrichten auf unterschiedlich farbigem Papier ausgegeben. Das Spektrum reichte dabei von grün, für Nachrichten, die unmittelbar für den Abdruck bestimmt waren, bis weiß, für streng vertrauliche Informationen, die nur für wenige regimetreue Journalisten und Parteifunktionäre bestimmt waren. (Vgl. Hagemann 1948: S. 318f.).[43] Gelegentlich formulierte Goebbels selbst Meldungen, die anschließend als Auflagenmeldungen verbreitet wurden und von den Zeitungen unverändert veröffentlicht werden mussten. Diese Praxis blieb der Bevölkerung nicht verborgen, sodass die Abkürzung DNB im Volksmund bald für „Darf nichts bringen“ (Frei/ Schmitz 1999: S. 33) stand.

3.2.1 Die Reichspressekonferenz und die Presseanweisungen

Das zentrale Element der inhaltlichen Steuerung stellen die Presseanweisungen[44] dar, die auf der werktäglich stattfindenden Reichspressekonferenz im Propagandaministerium ausgegeben worden sind. Mit ihrer Hilfe versuchten die Nationalsozialisten, einen direkten Einfluss auf das Wie der täglichen Berichterstattung zu nehmen. Dazu enthielten die Anweisungen genaue Instruktionen für die Journalisten wie sie mit bestimmten Themen umzugehen hatten (Ge- und Verbote, Sprachregelungen, Veröffentlichungstermine, etc.). Auch erstreckten sich die Anweisungen auf sämtliche Zeitungssparten.

Die Pressekonferenz selbst war keine nationalsozialistische Erfindung. Ihren Ursprung bildeten die Pressebesprechungen im Reichstag, die 1914 vom Generalstab des Heeres für die Kriegsberichterstattung eingerichtet worden waren. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 31*). Obwohl die Besprechungen unter Vorsitz der Vertreter der verschiedenen Streitkräfte stattfanden, herrschte eine entspannte Atmosphäre. Trotzdem waren die Anweisungen für die Journalisten verbindlich. (Vgl. Koszyk 1972: S. 20). Nach dem Krieg übernahm ein gewählter Ausschuss der Journalisten den Vorsitz der Pressebesprechungen, die fortan an im Wechsel mit dem von der Reichsregierung eingeführten Presseempfang stattfand. An sechs Tagen in der Woche hatten die Journalisten nun die Möglichkeit sich über Pläne der Regierung zu informieren und Auskünfte einzuholen. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 31*f.).

Ab 1933 änderte sich der Charakter der Pressekonferenz grundlegend. „Aus der Pressekonferenz der Journalisten ,bei’ der Reichsregierung wurde eine offizielle Pressekonferenz ,der’ Reichsregierung“ (Sänger 1975: S. 27). Die Leitung der Reichspressekonferenz[45] wurde dem der Chef der Abteilung IV (Presse) des Propagandaministeriums Kurt Jahncke übertragen.[46] (Vgl. Hagemann 1970: S. 33f.). Auf diese Weise wurde das Führerprinzip auch auf diese Institution übertragen. Die Journalisten waren fortan nicht mehr Gastgeber der Reichsregierung sondern deren Gäste. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 32*).

Nach der Eingliederung der Pressekonferenz in das Propagandaministerium wurden die Zulassungsbestimmungen für die etwa 100 bis 150 Journalisten (vgl. Kohlmann-Viand 1991: S. 74) verschärft. Wer teilnehmen wollte, musste ein Zulassungsgesuch stellen und seinen Lebenslauf und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der daraufhin ausgestellte Ausweis mit Passfoto wurde am Eingang kontrolliert. Daneben war die Eintragung in eine Anwesenheitsliste Pflicht. Weiterhin musste sich jeder Konferenzteilnehmer schriftlich dazu verpflichten, die Anweisungen nur an autorisierte Zeitungen weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen drohten der Ausschluss aus der Pressekonferenz und ein ehrengerichtliches Verfahren. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 33*).

Die ausgegebenen Presseanweisungen stammten aus verschiedenen Quellen[47] und stellten das Ergebnis verschiedener Vorkonferenzen im Propagandaministerium dar. Gegen 12 Uhr trat der stellvertretende Reichspressechef, der Leiter der Abteilung IV oder einer seiner Referenten vor die versammelten Journalisten und trug ihnen die Anweisungen vor.[48] (Vgl. Hagemann 1948: S. 317). Hagemann schildert die Rolle, die den Journalisten dabei zukam:

Die Tätigkeit der Presse beschränkte sich dann im wesentlichen auf Mitschreiben und gelegentlichen Rückfragen, die aber nur der Aufklärung von Missverständnissen und der Einholung von Ergänzungen, nicht etwa eigenen Meinungsäußerungen dienten. (Ebd.)

Die verlesenen Presseanweisungen unterlagen drei verschiedenen Geheimhaltungsstufen: 1. zur unmittelbaren wörtlichen Verwendung, 2. zur indirekten Verwendung ohne Quellenangabe und 3. streng vertrauliche Informationen, deren Kenntnis auf die anwesenden Journalisten, den Hauptschriftleiter oder den betreffenden Ressortleiter beschränkt war (vgl. ebd.: S. 316). Obgleich viele der Anweisungen formal als Bitte oder Wunsch formuliert wurden, war allen Journalisten klar, dass es sich dabei um Befehle handelte, deren Nichtbeachtung fatale Folgen[49] haben konnte (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 32 und Abel 1968: S. 39). Ab 1940 wurde neben den Presseanweisungen auch die Tagesparole auf der Pressekonferenz verlesen (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 44*).[50]

Im Anschluss an die Konferenz diskutierten die Teilnehmer häufig noch in kleineren Gruppen über die Anweisungen und tauschten Informationen aus, ehe sie die Presseanweisungen an ihre Redaktionen weiterleiteten. Die Pressekonferenzen waren auch der Ort, an dem die vertretenden Zeitungen kritisiert und - in seltenen Fällen auch - gelobt wurden. Zeitungen, die die Presseanweisungen vom Vortag nicht ausreichend befolgt hatten, erhielten eine öffentliche Rüge. Hervorgehoben wurden Artikel, die dem Propagandaministerium oder anderen offiziellen Stellen besonders positiv aufgefallen waren. (Vgl. ebd.: S. 34*).

Neben der Mittagskonferenz, die allen zugelassenen Journalisten zugänglich war, fanden noch eine Reihe weiterer Konferenzen im Propagandaministerium statt. Auf der kleinen Konferenz, die im Anschluss an die Mittagskonferenz stattfand, erhielt ein erlesener Kreis von Journalisten Informationen über besonders vertrauliche Einzelheiten. Für Zeitungen, deren Kommentare und Leitartikel politisches Gewicht hatten, wurde 1937 eine Glossenkonferenz abgehalten. Daneben fanden noch verschiedene Sonderkonferenzen zu besonderen Anlässen, sowie diverse Fachkonferenzen wie die Kulturpressekonferenz oder die Wirtschaftspressekonferenz, statt. Im Vorfeld des Krieges kam es zur Aufteilung der Abteilung IV in IV a (Deutsche Presse) und IV b (Auslandspresse). In- und ausländische Journalisten wurden nun in getrennten Pressekonferenzen unterrichtet. (Vgl. Hagemann 1970: S. 35f.; Toepser-Ziegert 1984: S. 35*ff.). Nach Kriegsausbruch wurde die Konferenz am Mittag durch eine Abendkonferenz ergänzt (vgl. Kohlmann-Viand 1991: S.74). Eilige Sonderanweisungen wurden durch telefonische Rundrufe des Deutschen Nachrichtenbüros an die Zeitungen weitergegeben (vgl. Hagemann 1948: S. 318).

Zeitungen, die nicht durch einen eigenen Korrespondenten auf der Pressekonferenz vertreten waren, erhielten die Presseanweisungen von den Landesstellen[51] des Reichspropagandaamts. Zu diesem Zweck wurden die Anweisungen auf der Berliner Pressekonferenz von einem Protokollbeamten mitstenografiert und zwischen 14 und 15 Uhr per Fernschreiber an die Landesstellen verschickt. Diese leiteten die „Vertraulichen Informationen“ (Kohlmann-Viand 1991) an die Lokalzeitungen weiter und überwachten deren Einhaltung. (Vgl. ebd.: S. 76ff.).[52]

3.2.2 Zur Überlieferung der Presseanweisungen

Die genaue Anzahl der auf der Reichspressekonferenz ausgegebenen Presseanweisungen lässt sich schwer einschätzen. In der einschlägigen Literatur wird häufig eine Gesamtzahl von 80.000 bis 100.000 Presseanweisungen angegeben. Diese Schätzung geht auf Gabriele Toepser-Ziegert zurück.[53] Im jüngst veröffentlichten Band ihrer Edition befindet sich eine Aufschlüsselung der bisher aufgenommenen Anweisungen.[54] Deren Anzahl beträgt 15.260 (Presseanweisungen Bd. 7/I: S.13*).[55] Auch wenn die Zahl der Presseanweisungen in den Kriegsjahren noch einmal angestiegen sind (vgl. Hagemann 1970: S. 37), und die Edition keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 57*f.), erscheint die Zahl von 80.000 bis 100.000 Presseanweisungen dennoch zu hoch angesetzt. Realistischer erscheint daher die Schätzung von Walter Hagemann, der von einer Gesamtzahl von etwa 50.000 Presseanweisungen ausgeht (vgl. 1948: S. 167).[56]

Ursächlich für diese vagen Schätzungen ist die spärliche Überlieferung von Presseanweisungen. So kann sich die Forschung lediglich auf vier im Bundesarchiv Koblenz archivierte Sammlungen stützen.[57] Ein Grund hierfür dürfte darin zu sehen sein, dass der Umgang der Anweisungen von den Nationalsozialisten stark reglementiert wurde und ein grober Verstoß gegen die Geheimhaltungsvorschriften zuletzt als Landesverrat galt und dementsprechend unter Strafe stand (vgl. Hagemann 1948: S. 316f.).[58] Ein Ausschnitt aus den Richtlinien für die Behandlung vertraulicher Informationen der Presseabteilung der Reichsregierung verdeutlicht, mit welchen Risiken eine unerlaubte Handhabung der Presseanweisungen verbunden sein konnte:

Vertrauliche Mitteilungen der Presseabteilung der Reichsregierung sind grundsätzlich Schriftstücke, deren Verlust […] und unbefugte mündliche oder schriftliche Weitergabe Strafverfahren nach §§ 88, 89, 90 ff. des Strafgesetzbuches […] nach sich ziehen. […] Das täglich […] eingehende vertrauliche Material ist entweder in einer Redaktionskonferenz mündlich bekanntzugeben oder im Umlauf in verschlossener Ledermappe denjenigen Schriftleitern zuzuleiten, die unbedingt von ihnen Kenntnis haben müssen. […] Ältere und überholte vertrauliche Mitteilungen können nach angemessener Frist vernichtet werden. Über die Vernichtung, die durch Verbrennen oder durch Papierwolf geschehen muß, muß ein Protokoll angefertigt werden […] Die sachgemäße Behandlung und Aufbewahrung der vertraulichen Materialien kann jederzeit durch einen Beauftragten der Reichsregierung nachgeprüft werden. (Abgedruckt in Wulf 1964: S. 80).

Darüber wie die Vernichtung der Presseanweisungen in den einzelnen Redaktionen gehandhabt wurde, gibt es keine Informationen. Auch die Tatsache, dass nur vier Sammlungen von Presseanweisungen überliefert sind, muss nicht heißen, dass sich die übrigen Redaktionen an die Richtlinien gehalten haben. Andererseits weist Toepser-Ziegert darauf hin, dass nicht ausschließlich Kriegseinwirkungen dafür verantwortlich sein können, dass nicht mehr Sammlungen erhalten geblieben sind. Zumal die Sammlungen der Frankfurter Zeitung sowie der Dienatag[59] überliefert sind, obwohl deren Archiv bzw. Bürogebäude zerstört worden sind. (Vgl. 1984: S. 43*).

Die Edition von Bohrmann und Toepser-Ziegert stützt sich im Wesentlichen auf zwei Sammlungen: die Sammlung Brammer (ZSg. 101) und die Sammlung Sänger (ZSg. 102).[60] Bei beiden Sammlungen handelt es sich um Mitschriften der Presseanweisungen durch Journalisten, die der täglichen Pressekonferenz beigewohnt haben und die diese entgegen den Vorschriften und auf eigenes Risiko hin aufbewahrt und vor den Nationalsozialisten versteckt haben. Im ersten Fall wurden die Mitschriften durch die Redakteure Dertinger, Kausch und Falk angefertigt und auch gesammelt. Die drei Journalisten waren für die Dienatag GmbH tätig und schickten die Anweisungen u. a. an die Redaktionen der Hamburger Zeitung, der Schlesischen Zeitung in Breslau und der Allgemeinen Zeitung in Chemnitz. Nach dem Krieg gelangten sie über Karl August Brammer in das Bundesarchiv Koblenz.[61] (Vgl. ebd.: S. 53*ff.). Die Signatur der Anweisungen setzt sich zusammen aus:

ZSg. 101: Sammlung Brammer im Bundesarchiv

/1 ff.: Nummer des Bandes

/2: Seitenzahl des Bandes

/Nr. 3 ff.: Laufende Nummer der Anweisung (vgl. ebd.: S. 55*).

Im zweiten Fall stammen die Mitschriften von Fritz Sänger, der als Berliner Korrespondent der Frankfurter Zeitung, die Reichspressekonferenz besuchte und die Anweisungen anschließend per Fernschreiben an die Heimatredaktion verschickte. Sänger sammelte die Fernschreiberfahnen und übergab sie seinem Freund Wilhelm Thomas, der sie im Gifhorner Moor versteckte. Nach dem Krieg wurden sie von den Amerikanern ausgegraben und als Beweismittel im Nürnberger Prozess verwendet. 1947 holte Sänger sie dort ab und übergab sie Walter Hagemann, der sie nach einer ersten Auswertung für sein Buch dem Bundesarchiv Koblenz zur Verfilmung übergab. 1977 gelangten die Originale endgültig nach Koblenz, nachdem Sänger sie für sein Buch[62] ausgewertet hatte. (Vgl. ebd.: S. 56f.).

Die Signatur der Anweisungen setzt sich zusammen aus:

ZSg. 102: Sammlung Sänger im Bundesarchiv

/48: Nummer des Fernschreibens

(1): Position des Themas innerhalb des Fernschreibens (vgl. ebd.: S. 58*).

Interessant ist, dass es sich somit nicht um offizielle Dokumente handelt,[63] sondern um solche, die die persönliche Färbung des jeweiligen Protokollanten tragen. Während die Dienatag-Redakteure die Mitschriften für deutsch-nationale Zeitungen anfertigten, ist die Haltung der Frankfurter Zeitung als liberal-demokratisch einzustufen. Durch den Abgleich beider Sammlungen wird die unterschiedliche Perzeption deutlich. (Vgl. ebd.: S. 59*). Da die Wünsche des Propagandaministeriums dennoch klar erkennbar sind, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Auswertung der Anweisungen.

3.3 Exkurs: Möglichkeiten publizistischen Widerstands

Darüber ob, wie und mit welchem Erfolg Journalisten im Dritten Reich Widerstand gegen das Regime ausgeübt haben, existieren in der Literatur unterschiedliche Ansichten (vgl. Sösemann 1985)[64]. Fakt ist jedoch, dass das scheinbar so ausgeklügelte System der Presselenkung keineswegs lückenlos durchorganisiert war und den Journalisten vor allem in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft gewisse Spielräume beim Schreiben offen ließ (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 29; Sösemann 1985: S. 197f.).[65] Andererseits besteht Einigkeit darüber, dass es schon bald nach der Machtergreifung nicht mehr möglich war, offen Kritik am Regime zu äußern (vgl. z. B. Frei/Schmitz 1999: S. 128f.). Stattdessen gewannen Techniken an Bedeutung, die sich unter der Bezeichnung „Schreiben zwischen den Zeilen“ (ebd.: S. 128) zusammenfassen lassen. Als wichtige Beispiele publizistischen Widerstands gelten insbesondere die liberalen Großstadtzeitungen wie die Frankfurter Zeitung oder das Berliner Tageblatt aber auch Zeitschriften wie die Deutsche Rundschau (vgl. ebd. S. 121ff.).[66]

Zu den Techniken des verdeckten Schreibens zählen:

- Das frühzeitige Aufgreifen eines Themas, noch bevor Presseanweisungen dazu ausgegeben wurden (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 50).[67]
- Die sprachliche und stilistische Distanzierung, durch Vermeiden des nationalsozialistischen Jargons (lingua tertii imperii), die Verwendung des Konjunktivs, die Kenntlichmachung der fremden Herkunft z. B. durch die Form des Zitats. (Vgl. ebd.: S. 51; Sösemann 1985: S. 204)
- Die Erzeugung von Ironie und Satire, durch übertriebene Befolgung der Anweisungen, geschickte Zusammenstellung und Platzierung verschiedener Meldungen oder dem Gegenüberstellen von Zitaten aus Mein Kampf und denen widersprechenden aktuellen Meldungen. (Vgl. Hagemann 1970:S. 302).
- Die Benutzung des historischen Beispiels (z. B. Napoleons Russlandfeldzüge), die literarische Einkleidung von Kritik z. B. in die Form der Fabel oder die Verwendung von Sprichwörtern (Ende gut, alles gut). (Vgl. ebd. S. 303; Frei/ Schmitz 1999: S. 131).
- Die Gegenüberstellung westlicher Demokratien und Drittem Reich (vgl. Sösemann 1985: S. 204) oder „die indirekte Abbildung der nationalsozialistischen Diktatur durch die Darstellung des Stalinistischen Terrors“ (ebd.).

Neben einem ausgesprochenen Schreibgeschick setzte diese Art der Berichterstattung, die häufig einem Drahtseilakt zwischen entdeckt werden und Anpassung glich, eine entsprechende Sensibilität beim Leser voraus (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 133). Unklar bleibt hingegen, ob die Journalisten durch ihr Weitermachen dem Regime nicht sogar mehr genutzt denn geschadet haben. So lag eine gewisse Meinungsvielfalt, wegen ihrer Auslandswirkung, durchaus im Sinne des Regimes. (Vgl. Schmitz/ Frei 1999: S. 49).

4. Die soziale, wirtschaftliche und politische Situation in Göttingen vor und nach der Machtergreifung

Die Universitätsstadt Göttingen ist im Südosten des Bundeslandes Niedersachsen gelegen. Nach Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg ist sie die fünftgrößte niedersächsische Stadt mit 129.051 Einwohnern (Fachdienst Statistik und Wahlen Göttingen 2006: o. S.).

Dieser Abschnitt soll einen Überblick darüber vermitteln, wie sich die allgemeine Situation in Göttingen in den letzten Jahren der Weimarer Republik und am Anfang der nationalsozialistischen Herrschaft dargestellt hat.[68] Am Schluss soll ein Zwischenfazit darüber gezogen werden, inwieweit die historische Situation in Göttingen mit der in anderen Orten vergleichbar ist und an welchen Stellen Unterschiede deutlich werden.

4.1 Die Folgen der Weltwirtschaftskrise

Die Stadt Göttingen gehörte seit 1866 zu Preußen. Die Einwohnerzahl betrug am 1. Juli 1932 46.216 Personen (Göttinger Einwohnerbuch 1932: S. 2). Die soziale und wirtschaftliche Situation in Göttingen glich der deutscher Städte und Dörfer am Ende der Weimarer Republik. Wie im übrigen Deutschland litt Göttingen unter den Folgen der Weltwirtschaftskrise. Arbeitslosigkeit und Armut waren die Folge. (Vgl. Bracher 1969: S. 185) Traditionsreiche Göttinger Firmen wie die Tuchfabrik Levin und der Klavierbauer Rietmüller und Sohn gingen Konkurs (vgl. Hasselhorn 1999: S. 110). Im März 1932 waren im Landkreis Göttingen 5.170 Arbeitslose gemeldet (vgl. Kühn 1983: S. 25).[69] Betrugen die Wohlfahrtsausgaben[70] der Stadt Göttingen im Haushaltsjahr 1928/29 noch 38.000 Reichsmark (0,99 Prozent des Haushalts) stiegen sie auf 886.000 Reichsmark (25,4 Prozent des Haushalts) im Haushaltsjahr 1932/33. Hinzu kam, dass das Reich den Gemeindeanteil an den Reichssteuern auf ein Drittel zusammenkürzte. Auch die übrigen Einnahmen (Gemeindesteuern, Gebühren, etc.) sanken oder konnten nur in beschränktem Umfang gesteigert werden. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 100). Auf die Arbeitslosigkeit und die damit steigenden Wohlfahrtskosten und sinkenden Steuereinnahmen reagierten die Stadtväter mit Stellenstreichungen von Gemeindearbeitern, Kürzungen bei Ausgaben für Baumassnahmen[71], der Einführung neuer[72] und Erhöhung bestehender Steuern, Gehaltskürzungen (vgl. ebd.), Einschnitten bei Unterstützungszahlungen (vgl. ebd.: S. 123) und Erhöhung des Schulgelds (vgl. ebd.: S. 109). Allerdings halfen diese Maßnahmen nicht die Krise einzudämmen, sondern trugen im Gegenteil noch zu ihrer Verschärfung bei.[73]

4.2 Ablehnung der Demokratie

Auch die Reaktion der Göttinger auf die anhaltende Krise ähnelte der ihrer Mitbürger im Rest der Republik: Sie äußerte sich in einem tiefen Misstrauen gegenüber den demokratischen Parteien, die sie für die sozialen und wirtschaftlichen Missstände verantwortlich machten. Das Vertrauen in die Demokratie stand ohnehin auf wackligen Füßen. So lasteten viele Bürger insbesondere den Sozialdemokraten die Schuld für den Verlust des 1. Weltkrieges und den im Volksmund als Schandfrieden von Versailles bezeichneten Friedensschluss, der Deutschland die alleinige Kriegsschuld zuwies und mit hohen Reparationszahlungen an die Alliierten verbunden war, an. (Vgl. Tyrell 1996: S. 20ff.).

Infolge des gescheiterten Kapp-Putsches[74] und der Niederschlagung der Roten Armee des Ruhrgebiets[75], kam es zu der bis zu ihrem Ende typischen Handlungsblockade der Weimarer Republik: Auf der einen Seite waren die Gegner der Republik zu schwach um diese zu stürzen, blieben aber weiterhin eine Gefahr. Auf der anderen Seite verloren die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, DDP, Zentrum) ihre parlamentarische Mehrheit, die sie bis um Schluss nicht wiedererlangen konnten (vgl. Peukert 1987: S. 80). Diese Entwicklung schlug sich auch in Göttingen nieder. Verlierer waren vor allem Sozialdemokraten und Linksliberale. Insgesamt verloren die fünf Parteien, die sich während des Putschversuches für die Republik eingesetzt hatten, jeden dritten Wähler. Sie repräsentierten nur noch die Hälfte der Göttinger Bevölkerung. Gewinnen konnten hingegen die Rechtsparteien (DVP, DNVP), die teilweise offen ihre Sympathie für die Putschisten bekundet hatten. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 85f.).

4.3 Frühe Wahlerfolge der NSDAP in Göttingen

Offizieller Gründungstag der NSDAP-Ortsgruppe war der 15. Mai 1922[76]. Treibende Kraft war der Medizinstudent Ludolf Haase. Als der preußische Innenminister die NSDAP am 17. November 1922 verbot, gingen die 25 Mitglieder unter Haases Führung in den Untergrund. Unter verschiedenen Tarnbezeichnungen operierend, konnte sie jedoch relativ unbehelligt von der lokalen Polizei weiterarbeiten. Unterstützung erhielt sie auch durch eine SA-Gruppe unter Führung des Chemikers und Offiziers Dr. Wilhelm Jander, die ebenfalls verboten wurde und als Tarnorganisation weitermachte.[77] (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 89f.).

Auch waren die Göttinger Nationalsozialisten schon früh bereit die „braune Revolution“ (Schoenbaum 1968) notfalls auch mit Gewalt herbeizuführen. So versammelten sich in den Tagen des Hitlerputsches am 8. und 9. November 1923 angeblich 200 Mann im Kaiser-Wilhelm-Park um die Putschisten zu unterstützen. Diese kamen jedoch nicht zum Einsatz, da sich die Ereignisse in München überstürzten und die Nachricht davon Göttingen zu spät erreichte. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 90).

Früher als in weiten Teilen Deutschlands konnte die NSDAP in Göttingen überdurchschnittlich hohe Wahlerfolge verzeichnen. Weshalb Göttingen schon bald als „Hochburg des Nationalsozialismus“ galt (Hasselhorn/ Weinreis 1983: S. 57). Schon bei ihrem Wahlantritt zu den Bürgervorsteherwahlen (Stadtparlament)[78] am 4. Mai 1924 erhielt ihre Liste 21,6 Prozent der Stimmen (SPD: 19,5 Prozent). Bei den Reichstagswahlen, die am selben Tag stattfanden, erreichte sie in Göttingen 17,8 Prozent (SPD 19,2 Prozent). Damit lag sie weit über dem Reichsdurchschnitt von 6,5 Prozent (SPD: 20,5 Prozent)[79].[80] Seit der Kommunalwahl 1929[81] regierte die NSDAP im Bürgervorsteher-Kollegium mit und stellte zwei der sechs ehrenamtlichen Senatoren (vgl. Hasselhorn 1999: S. 104). Nationalsozialistische Kommunalpolitik beschränkte sich während der Weimarer Republik auf Blockadepolitik und propagandistische Forderungen. So stellten am 17. Januar 1930 die nationalsozialistischen Vertreter in der Sitzung des Bürgervorsteher-Kollegiums den Antrag auf Streichung der Aufwandsendschädigung für Bürgervorsteher und Senatoren. Das eingesparte Geld sollte Kindern unter 16 Jahren, Rentnern und Arbeitslosen in Form von Gutscheinen zugute kommen. Die Gutscheine sollten bei allen nichtjüdischen Göttinger Firmen einlösbar sein. Diese Forderung hielten die Nationalsozialisten jedoch nur so lange aufrecht, bis sie alle ehrenamtlichen Senatoren stellten. (Vgl. ebd.: S. 104ff., sowie Tollmien 1999: S. 161). Trotz solcher leicht durchschaubarer Auftritte ging die NSDAP bei den Reichstagswahlen am 14. September in Göttingen als stärkste Kraft hervor und lag mit 37,8 Prozent (SPD: 23,6 Prozent) wieder weit über dem Reichsdurchschnitt von 18,3 Prozent (SPD 24,5 Prozent) (vgl. Hasselhorn 1999: S. 111).[82]

Über die Gründe für die frühen Wahlerfolge kann hier nur spekuliert werden. Sicher ist, dass das auflagenstarke Göttinger Tageblatt die Göttinger NSDAP seit ihrer Gründung offen unterstützt hat (vgl. Kühn 1983: S. 13) und damit zumindest zu einer Konsolidierung als wählbare Partei beigetragen hat. Auch scheinen die Nationalsozialisten in Göttingen mit Parolen wie „Politik gehört nicht aufs Rathaus“ (Hasselhorn 1999: S. 91) den Nerv vieler Wähler getroffen zu haben, die den verschiedenen Parteien, wegen ihrer Zerstrittenheit, nicht zutrauten, für Stabilität zu sorgen (vgl. ebd.: S. 90ff.). Begünstigt wurden die Wahlerfolge sicherlich auch durch die Göttinger Wirtschafts- und Sozialstruktur. Diese wurde von mittelständischen Unternehmen und durch die Beamtenverbände dominiert, während lediglich 6 Prozent der Betriebe Industriebetriebe waren (vgl. Tollmien 1999: S. 170). Göttingen verfügte also über ein starkes Kleinbürgertum, „das Rohmaterial aus dem Hitler seine Bewegung schmiedete“ (Allen 1965: S. 24). Sie bildeten reichsweit die größte Gruppe innerhalb der NSDAP-Wählerschaft.[83] Viele von Ihnen wählten aus Protest die Nationalsozialisten, weil sie aufgrund der veränderten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse um ihre Privilegien fürchteten. Auch war diese Gruppe häufig für einen gemäßigten Antisemitismus empfänglich. (Vgl. Saldern 1999: S. 61). Spezifische Göttinger Faktoren, die zu den frühen Wahlerfolgen beigetragen haben, müssen hier offen bleiben.[84] Interessant ist, dass ähnliche Erfolge für die Göttinger KPD im Gegensatz zum Rest des Reiches ausblieben.[85]

4.4 Straßenschlachten und antisemitische Anschläge

Neben propagandistischen Auftritten im Bürgervorsteher-Kollegium legten die Nationalsozialisten vor allem Wert auf Straßenpräsenz. Deshalb marschierte die SA-Truppe regelmäßig durch die Innenstadt. Die Märsche führten demonstrativ an den Vereinslokalen der politischen Gegner oder Synagoge vorbei. Mit Sprechchören wie „Deutschland erwache, Juda verrecke“ (Kühn 1983: S. 31) versuchten sie den politischen Gegner, insbesondere Kommunisten zu provozieren. Dabei kam es immer wieder zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen der SA und Kommunisten. Am 1. Mai 1930 wurde ein Kommunist während einer Schlägerei in der Jüdenstraße verletzt. Einen Tag später gingen Kommunisten und SA-Männer mit Messern, Gartenlatten und Schlagringen vor einem SA-Lokal aufeinander los. Die Folge: acht schwer verletzte Nationalsozialisten und fünf schwer verletzte Kommunisten. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 107f.). Die Göttinger Zeitung kommentierte die anwachsende Gewalt so:

Das einst so ruhige Göttingen wird immer mehr zum Schauplatz politischer Prügelszenen. Es vergeht kein Monat, in dem die Polizei sich nicht gezwungen sieht, einige Male mit dem Gummiknüppel die Straße zu säubern. (GZ, 3.5.1930: S. 15).

Justiz und Polizei sahen die öffentliche Ordnung jedoch eher von der linken Seite bedroht. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 108). Zudem wuchs in den Reihen der Polizei die Zahl der NSDAP-Mitglieder stetig an (vgl. Tollmien 1999: S. 128). Diese Einstellung spiegelt sich auch in den unterschiedlich hohen Haftstrafen für Nationalsozialisten und Kommunisten wieder: Die im Dezember 1930 eingeführten Schnellgerichte verurteilten bis Anfang 1931 acht KPD-Mitglieder zu durchschnittlich 13 Monaten und vier Nationalsozialisten zu durchschnittlich 5 Monaten Freiheitsstrafe. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 108).

In diesem Klima konnten antisemitische Aktionen gut gedeihen: Die Häuserwände jüdischer Bürger wurden mit Galgen und Schwertern beschmiert, Tür- und Fensterscheiben der Synagoge eingeworfen. Dem Rabbiner wurde in einem anonymen Schreiben mit Ermordung gedroht. Am 30. Juni 1932 wurde der Sekretär der jüdischen Gemeinde von zwei SS-Männern blutig geschlagen. In keinem der Fälle konnten die Täter ermittelt werden. (Vgl. ebd.).

4.5 Der 21. Juli 1932

Am 10. April 1932 fand der zweite Wahlgang für das Amt des Reichspräsidenten statt. Zur Wahl standen der bisherige Reichspräsident Paul von Hindenburg, auf dessen Unterstützung sich die republikanischen Parteien geeinigt hatten, Adolf Hitler für die NSDAP und der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann. Anders als im Rest der Republik konnte Hitler in Göttingen einen erdrutschartigen Wahlsieg einfahren (Göttingen: 50,9 Prozent; Reich: 36,8 Prozent).[86] (Vgl. Hasselhorn 1999: S.120). Dadurch angespornt ließ Hitler es sich nicht nehmen während des Reichstagswahlkampfs 1932 Göttingen zu besuchen. Hasselhorn vermittelt einen Eindruck von der Begeisterung der Göttinger Bevölkerung, die vom Regen völlig durchnässt, viele Stunden auf den Auftritt Hitlers wartete:

Den Höhepunkt des Wahlkampfes bildete der Besuch Hitlers im Kaiser-Wilhelm-Park am 21. Juli 1932. Da öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel untersagt waren, wurde der Platz mit einem hohen Drahtzaun umgeben und der Zutritt nur gegen eine Eintrittsgebühr gestattet. Die Reichsbahn stellte Sonderzüge zur Verfügung und die Göttinger Polizei sicherte den Veranstaltungsort weiträumig ab. Bereits zwölf Stunden vor Beginn der Veranstaltung fanden sich die ersten Besucher ein, die dann stundenlang im Regen warteten. Vor 20000 (so die Schätzung in der GZ) bis 30000 Zuhörern (nach Angaben des GT) hielt Hitler mit heiserer Stimme eine nur fünfzehnminütige Rede, eine heftige Polemik gegen das Weimarer System und die gesamte deutsche Parteienlandschaft. Kurz danach verließ er bereits die Veranstaltung.[87] (1999: S. 122).

Für die Göttinger NSDAP war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 konnte sie die absolute Mehrheit (51 Prozent) in Göttingen erringen.[88]

Der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der Nationalsozialisten erhielt jedoch kurz darauf einen Dämpfer. Ursächlich war ein Telegramm, das Hitler an fünf inhaftierte SA-Männer geschrieben hatte, in dem er ihnen seine Verbundenheit ausdrückte. Die SA-Männer waren am 10. August 1932 in die Wohnung eines kommunistischen Bergmannes in Potempa (Oberschlesien) eingedrungen und hatten diesen vor den Augen seiner Mutter totgeschlagen. Als dies publik wurde, musste auch das Göttinger Tageblatt, das anfangs versucht hatte, die Tat zu rechtfertigen, sich von Hitler distanzieren. Denn viele Göttinger reagierten auf die Tat mit Abscheu. Bei der folgenden Reichstagswahl am 6. November 1932 verlor die NSADP in Göttingen dann auch deutlich mehr Wähler (- 7,1 Prozent) als im Reich (- 4,3 Prozent). (Vgl. ebd.: S. 124ff.).

4.6 Die Machtergreifung in Göttingen

Der Stimmenrückgang bedeutete jedoch keine Abkehr der Göttinger Bevölkerung von den Nationalsozialisten. Nahezu reibungslos verlief die Machtübernahme durch die Nazis.[89] Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler feierten die Göttinger mit einem Fackelzug, an dem zwischen 2.000 bis 3.000 Angehörige von SA, SS und HJ teilnahmen (vgl. Tollmien 1999: S. 129). Laut dem Göttinger Tageblatt hätten „Zehntausende aus allen politischen Lagern, aus allen Berufen und Ständen“ (GT, 1.2.1933: S. 3) an den Straßen gestanden und den Vorbeiziehenden begeistert zugejubelt (vgl. ebd.).

Von nun folgte ein Ereignis dem Nächsten. Der Theaterplatz wurde in Adolf-Hitler-Platz, die Weender Straße in Straße der SA umbenannt (vgl. Schwibbe et al. 2003: S. 116) und Hitler wurde die Ehrenbürgerschaft verliehen (vgl. Tollmien 1999: S. 161). SA-Männer hissten am 4. März 1933 die Hakenkreuzfahne auf dem Rathaus (vgl. ebd.: S.141f.). Nach dem Reichstagsbrand gingen Göttinger Nationalsozialisten zunächst gegen Kommunisten, später auch gegen Sozialdemokraten und Gewerkschaftsmitglieder gewaltsam vor (vgl. ebd.: S. 133ff.). Das Gewerkschaftshaus Volksheim wurde verwüstet (vgl. ebd.: S. 164), Wohnungen durchsucht (vgl. ebd.: S.134), Eigentum zerstört oder beschlagnahmt (vgl. ebd.: S. 169ff.), Menschen misshandelt (vgl. ebd.: S. 163)[90], inhaftiert und in das neu gegründete Konzentrationslager Moringen verschleppt (vgl. ebd.: S. 176ff.).

Die nächsten Opfer waren die Juden. Am 28. März 1933 marschierten 120 bis 140 SA-Männer durch die Stadt. Nachdem der Demonstrationszug offiziell gegen 19 Uhr beendet war, begannen die SA-Männer, unterstützt von jugendlichen Gewalttätern, die Schaufensterscheiben jüdischer Geschäfte einzuschlagen und deren Inhaber zu demütigen und zu verprügeln. Die Bilanz der nächtlichen Ausschreitungen: 56 zerschlagene Fenster an 32 Wohn- und Geschäftshäusern, mit antisemitischen Parolen beschmierte Gehwege und Hauswände. (Vgl. Tollmien 1999: S. 147f.) Auch die Synagoge am Waageplatz war nicht verschont geblieben. Diese war zunächst verwüstet und anschließend angezündet worden. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gelöscht werden.[91] (Vgl. Busse 2006: S. 10). Obwohl Tausende Göttinger Bürger Augenzeuge der nächtlichen Ausschreitungen geworden waren, fand sich niemand bereit, gegen die SA-Männer auszusagen oder zu protestieren. (Vgl. Tollmien 1999: S. 149). Die Aktion vom 28. März stellt nur eines von vielen Verbrechen dar, das an den Göttinger Juden begangen worden ist. Die Verbrechen gipfelten schließlich in der Deportation der in Göttingen verbliebenen Juden in die Konzentrationslager in den Jahren 1942 bis 1945[92] (vgl. Tollmien 1999: S. 722ff.).

Auch die Universitätsangehörigen und ihre Studenten spielten in der Zeit des Nationalsozialismus eine unrühmliche Rolle. Gestützt auf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, welches den berüchtigten Paragrafen 3 (Arierparagraf) enthielt, versetzte die Universität ihre jüdischen Professoren zwangsweise in den Ruhestand. Darunter Nobelpreisträger wie Max Born und Ludwig Quidde, die maßgeblich zu dem Weltruhm der Göttinger Universität beigetragen hatten. (Vgl. Thieler 2006: S. 12). Daraufhin kam es zu einer international registrierten Protestaktion. Der Nobelpreisträger James Franck legte demonstrativ seinen Lehrstuhl nieder. Anstatt Francks Beispiel zu folgen, reagierten 42 seiner Kollegen mit einer Gegenkundgebung im Göttinger Tageblatt, in dem sie eine Beschleunigung der Reinigungsmaßnahmen forderten. (Vgl. Dahms 1999: S. 411). Doch nicht nur jüdische Lehrkräfte fielen der raschen Selbstanpassung der Universität zum Opfer. Mindestens 72 Lehrkräften wurde ihr akademischer Grad entzogen, weil sie zwangsweise ausgebürgert worden oder weil sie homosexuell waren (vgl. Thieler 1999: S. 12ff.). Diese Aktionen fanden eine breite Unterstützung unter den Studenten, die die Vorlesungen jüdischer Professoren boykottierten. Sie waren es auch die am 10. Mai 1933 die Göttinger Bibliotheken stürmten und die Werke der vom Regime als undeutsch bezeichneten Autoren[93] auf dem Adolf-Hitler-Platz verbrannten (vgl. Hunger 1984: S. 27ff.).

4.7 Zwischenfazit

Die soziale und wirtschaftliche Situation in Göttingen ist mit der in weiten Teilen Deutschlands am Ende der Weimarer Republik vergleichbar. Bestimmend für den Alltag der Menschen war die Weltwirtschaftskrise und das damit verbundene soziale Elend. Auch das Misstrauen gegenüber den demokratischen Parteien war keine Göttinger Besonderheit. Anders als im Rest der Republik konnte die NSDAP dort jedoch schon früh hohe Wahlergebnisse verzeichnen. Begünstigt wurde dies wohl durch die mittelständische Sozialstruktur und die konservative und nationalistische Gesinnung vieler Göttinger Bürger. Nicht umsonst wurde Göttingen schon früh als eine Hochburg der Nationalsozialisten bezeichnet.

In puncto Antisemitismus unterschied sich die Göttinger Bevölkerung nicht von den Bewohnern anderer Städte und Gemeinden. Dieser war bereits vor 1933 in weiten Teilen der Bevölkerung vorhanden und wurde neben den Nationalsozialisten besonders auch durch das Göttinger Tageblatt und die Studenten geschürt. (Vgl. Manthey/ Tollmien 1999: S. 693ff.). Dennoch reagierten die meisten Göttinger geschockt auf die Ausschreitungen gegenüber den Juden nach 1933. Doch ihre Reaktion ähnelte denen im Rest des Landes: Sie schauten weg und schwiegen über die Ereignisse (vgl. Frei 1996: S 130).[94]

Die Zusammenfassung zeigt, dass die Situation in Göttingen sich nur bedingt für eine Verallgemeinerung auf die Lage in ganz Deutschland eignet. Während die wirtschaftlichen und sozialen Probleme denen im Rest Deutschlands glichen, handelt es sich bei den frühen Wahlerfolgen um ein spezifisches Göttinger Phänomen. Dieses gilt es bei der Interpretation der Ergebnisse der methodischen Untersuchung zu bedenken.

5. Der Göttinger Zeitungsmarkt in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus

Zeitungen entstehen nicht außerhalb sondern mitten in der Gesellschaft. Daher können Auflagenzahlen von Zeitungen unterschiedlicher politischer Tendenz indirekt die in einer Gesellschaft vorhandenen politischen Standpunkte abbilden. Dieses Verhältnis kann nicht völlig deckungsgleich sein, dennoch vermittelt es einen Eindruck von dem an einem Ort herrschenden Meinungsspektrum.

1932 erschienen in Göttingen vier Tageszeitungen: die liberale Göttinger Zeitung, das deutschnationale Göttinger Tageblatt, das sozialdemokratische Volksblatt und die nationalsozialistische Göttinger Fanfare, die als Beilage der in Hannover produzierten Niedersächsischen Tageszeitung erschien. Tollmien hat die Auflagenzahlen der Zeitungen mit den Göttinger Ergebnissen der Reichstagswahl vom November 1932 verglichen (vgl. 1999: S. 131ff.) und kam zu folgenden Ergebnissen: Die Gesamtauflage aller Zeitungen betrug 38.700, davon entfielen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Anteil der Einzelauflagen an der Gesamtauflage in Prozent (in Anlehnung an Tollmien 1999: S. 132).

Beim Vergleich der prozentualen Anteile an der Gesamtauflage mit dem Reichstagswahlergebnis[95] fällt auf, dass der Auflagenanteil des Volksblatts annähernd mit dem Stimmenanteil der SPD (21,5 Prozent) übereinstimmt. Auch der Stimmenanteil von NSDAP und DNVP (zusammen 58 Prozent), also der potenziellen Leserschaft von Göttinger Tageblatt und Göttinger Fanfare, entspricht in etwa deren gemeinsamen Anteil an der Gesamtauflage (54,2 Prozent). Dass die Göttinger Fanfare trotz der Wahlerfolge der NSDAP in Göttingen zunächst keine höhere Auflage erreichte, begründet Tollmien mit „der auch in Parteikreisen kritisierten schlechten Qualität des Blattes“ sowie „daß die Bedürfnisse der NSDAP-Wähler bereits voll und ganz durch das Göttinger Tageblatt abgedeckt wurden“ (1999: S. 132). Auffallend niedrig ist indessen der Stimmenanteil für die liberalen demokratischen Parteien, wenn man diesen mit der Auflage der Göttinger Zeitung vergleicht. Während die liberalen Parteien nur knapp 10 Prozent der Stimmen erhielten, lasen 27,6 Prozent die dem Liberalismus verpflichtete Göttinger Zeitung. (Vgl. Tollmien 1999: S. 132f.).[96]

Dennoch betätigt der Vergleich die im vorangegangenen Kapitel festgestellte, in weiten Teilen der Göttinger Bevölkerung fest verankerte nationalistische bzw. nationalsozialistische Gesinnung.

Da das Volksblatt das Schicksal sämtlicher kommunistischer und sozialdemokratischer Zeitungen teilte und 1933 von den Nationalsozialisten verboten wurde (vgl. Tollmien 1999: S. 169ff.), wird die Umsetzung der Presseanweisungen am Beispiel der Göttinger Zeitung, des Göttinger Tageblatts und der Göttinger Nachrichten, dem Nachfolgeblatt der Göttinger Fanfare, überprüft.

Bei der Göttinger Zeitung und dem Göttinger Tageblatt handelt es sich im Wesentlichen um zwei, für ihre Zeit typische Kleinstadtzeitungen. Beide Zeitungen können wegen ihrer lokalen Bedeutung zum Typ der Heimat- oder Provinzzeitungen gezählt werden. In der Literatur existieren unterschiedliche Bezeichnungen für diesen Zeitungstyp, der „von Heimat-, über Lokal-, Provinz-, Bezirkszeitung bis zu Amtsorgan“ (Kohlmann-Viand 1991: S. 122) reicht und dessen Verständnis sich zeitgenössisch unterscheidet (vgl. ebd.). Im Handbuch der Zeitungswissenschaft sind Heimatzeitungen[97] beschrieben als,

Zeitungen, die einer geschlossenen Kulturlandschaft, entweder durch geschichtliches Wachstum oder durch organische Angliederung, eng und dauernd verbunden sind, aus dieser Landschaft die besonderen Kräfte ihr inhaltlichen Gestaltung empfangen und sich die Deutung des Lebenssinnes ihres Gebiets innerhalb des Volksraums zur ständigen Aufgabe machen.[98] (1941: S. 1665).

Während an dieser Stelle das Merkmal Heimatverbundenheit betont wird, zählt Hale zu ihren Eigenschaften, dass ihre Verleger ortsansässig waren und der Betrieb sich im Familienbesitz befand (vgl. 1965: S. 14). Allerdings trifft das letzte Merkmal auf die Göttinger Zeitung nur bis 1919 zu. Infolge von Liquiditätsschwierigkeiten nahm sie in diesem Jahr die Rechtsform einer GmbH an. (Vgl. Heumann 1973: S. 99). Beide Zeitungen heben sich von der typischen Heimatzeitung auch dadurch ab, dass ihr Verbreitungsgebiet nicht auf die Stadt beschränkt blieb, sondern die umliegenden Dörfer mit einbezog. Dementsprechend höher fielen ihre Auflagenzahlen aus.[99]

Der Untertitel beider Zeitungen erweckt den Eindruck, dass sie Generalanzeiger der Geschäftspresse zu zuordnen sind.[100] Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da beide aus politischen Gründen heraus gegründet und einen politischen Standpunkt vertraten, zählen sie zur Meinungspresse. (Vgl. Sürig 1985: S. 18).

Bei den Göttinger Nachrichten handelt es sich um ein nationalsozialistisches Parteiblatt, von denen es 1932 in Deutschland 120 Stück gab und deren Zahl nach der Machtergreifung stetig anwuchs (vgl. Handbuch der Tagespresse 1932: S. 27*).[101]

5.1 Die Göttinger Zeitung

Die Göttinger Zeitung war die erste Tageszeitung in Göttingen. 1864 von Louis Hofer gegründet, blieb sie 70 Jahre bestehen, ehe sie 1935 eingestellt worden ist. (Vgl. Winters 1989a: S. 52). Bis zur Gründung des Göttinger Tageblatts 1889 war sie die auflagenstärkste Zeitung in der südhannoverschen Provinz und nahezu konkurrenzlos[102] (vgl. Sürig 1985: S.17). Politisch fühlte sich die Göttinger Zeitung dem Liberalismus verpflichtet und stand in der Weimarer Republik der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) nahe. Ihre Leser rekrutierte sie vornehmlich aus dem besitzenden und gebildeten Bürgertum. (Vgl. ebd.: S. 18).

Zwischen Göttinger Tageblatt und Göttinger Zeitung entbrannte bald ein heftiger Konkurrenzkampf um die Leser, den das Tageblatt bereits in seinem ersten Geschäftsjahr für sich entscheiden konnte (vgl. Winters 1989a: S. 52). 1896 betrug die Auflage des Göttinger Tageblatts 8.000 Exemplare und war damit doppelt so hoch wie die der Göttinger Zeitung (vgl. Sürig 1985: S. 39 und S. 43).

Nach dem 1. Weltkrieg geriet die Göttinger Zeitung zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sie jedoch durch eine Umwandlung des Familienbetriebs in eine GmbH vorläufig meistern konnte (vgl. Heumann 1973: S. 99).[103] Mit dem Erstarken des Nationalsozialismus und dem „Rückgang des Liberalismus als weltanschauliche und geistige Kraft“ (Kühn 1983: S. 39) verlor sie Ende der Zwanziger Jahre einen Großteil ihrer Leserschaft. Denn anders als das Göttinger Tageblatt setzte sich die Göttinger Zeitung konsequent für den Staat und die Verfassung ein.[104] Wie viele ihrer Zeitgenossen unterschätzte sie den bedingungslosen Machtanspruch der Nationalsozialisten und versuchte diese anfangs durch Totschweigen zu bekämpfen (vgl. Heumann 1973: S. 103f.). Heumann fasst den Irrtum der Göttinger Zeitung so zusammen:

Mit all ihrer Besonnenheit, ihrer vornehmen Zurückhaltung – besonders gegenüber der Polemik von rechts –, ihrer sachlichen Berichterstattung und ihren meist ausgewogenen Kommentaren hatte die GZ jedoch nicht verhindern können, daß sich etwa die Hälfte ihrer Leser von 1929 radikalisieren ließ und abwanderte. Ja, mit eben diesen Eigenschaften verhalf sie wahrscheinlich sogar dem Nationalsozialismus – ungewollt und indirekt – zum Siege. (1973: S. 102).

Bis zur Reichstagswahl im März 1933 kämpfte sie in zahlreichen Artikeln gegen die Diktatur an (vgl. ebd.: S. 156f.). Nach dem Wahlsieg der NSDAP „wandelte sie sich „von einer Zeitung, die kritisiert zu einer Zeitung, die resigniert und nach außen akzeptiert““ (Mühlenbeck 1967: S. 98) .[105]

Diversen Repressionen durch das Regime ausgesetzt (vgl. Heumann 1973: S.161), kam sie ihrer drohenden Schließung im Zuge der Amann-Anordnungen vom 24. April 1935[106] durch einen Verkauf an das Göttinger Tageblatt zuvor. Die Göttinger Zeitung begründete den Verkauf unter anderem so:

Die straffere Organisation der deutschen Presse, die im Gefolge der deutschen Revolution des Jahres 1933 einsetzte, erforderte naturgemäß unvermeidliche Opfer. […] Auch unsere GZ hatte naturgemäß unter der neuen Entwicklung zu leiden. Zusammen mit unserer langjährigen, treuen Gefolgschaft haben wir seit anderthalb Jahren versucht, unser Unternehmen durch die schwere Krise hindurchzubringen. Alle Einsparungen und Opfer […] haben es aber nicht verhindern können, dass sich unsere Lage immer mehr verschlechterte. (GZ, 13.4.1935: S. 3).

Vor ihrer Einstellung erschien die Göttinger Zeitung sechsmal in der Woche. Eine Ausgabe umfasst 10 Seiten, die Wochenendausgabe 16 Seiten. Seit 1910 enthielt die Göttinger Zeitung diverse Sonderbeilagen wie z. B. Die Frau in Heim u. Beruf oder Feld u. Wald. Ihre Auflage zählte 1934 noch 6.388 Exemplare (vgl. Sürig 1985: S. 39). Der Straßenverkaufspreis betrug 1934 wie beim Göttinger Tageblatt und den Göttinger Nachrichten 10 Pfennige. Die einzelnen Ausgaben der drei Zeitungen sind, von kleineren Lücken abgesehen, auf Mikrofilm sowohl im Stadtarchiv Göttingen als auch in der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen einsehbar.

5.2 Das Göttinger Tageblatt

Das Göttinger Tageblatt hat sämtliche politische Umbrüche überdauert und ist heute die einzige in Göttingen erscheinende Tageszeitung.[107] Obwohl es den Zeitungstitel schon vorher gegeben hat, gilt der 6. August 1889 als der eigentliche Gründungstag des Göttinger Tageblatts (vgl. Winters 1989b: S. 285). Gründer war der aus Süddeutschland stammende Verleger Gustav Wurm (vgl. Winters 1989a: S. 51). Wohl auch wegen seiner „konsequenten Parteinahme für die in Göttingen vorherrschende Welfenpartei“ (ebd.: S. 52) konnte sich das Göttinger Tageblatt schon bald als auflagenstärkste Zeitung in Südniedersachsen etablieren (vgl. ebd.).

Nach dem 1. Weltkrieg schwenkte das Göttinger Tageblatt in das radikal-nationalistische Lager ein. Den demokratischen Staat der Weimarer Republik lehnte sie als „antinational, marxistisch und sozialistisch“ (Kühn 1983: S. 38) ab. Neuer Chefredakteur war ab 1924 Dr. Viktor Wurm (vgl. Gidion 1999: S. 553). Seine politischen Ziele sah die Redaktion des Göttinger Tageblatts am ehesten in der DNVP und später auch in der NSDAP verwirklicht, weshalb sie beide Parteien massiv unterstützte (vgl. Kühn 1983: S. 38). Im Mai 1933 veröffentlichte das Göttinger Tageblatt einen Artikel unter der Überschrift „An die Leser des Göttinger Tageblatts!“[108] (GT, 31.5.1933: S. 7), der die Redaktionspolitik während der Weimarer Republik beschreibt:

Insbesondere hat es [das Göttinger Tageblatt] dem Kampf Adolf Hitlers sozusagen vom ersten Tage an seine volle Aufmerksamkeit gewidmet und die Ideen des Nationalsozialismus als eines der ersten Blätter aufgegriffen, weil wir in diesen Ideen den Weg in die deutsche Freiheit erkannten. Niemand kann daher mit größerer Genugtuung den endgültigen Sieg der Nationalsozialistischen Bewegung begrüßen als wir, sahen wir doch in den Ereignissen des 30. Januar die Bestätigung und die Wirkung unserer Anschauungen, für die zu kämpfen uns eine Lebensaufgabe erschien. (Ebd.).

Diese Unterstützung äußerte sich in der „uneingeschränkte [n] Wiedergabe nationalsozialistischer Polemik“, in der „Verharmlosung des SA-Terrors“, sowie der „schonungslosen Herabsetzung des Gegners“ (Kühn 1983: S. 39). Dabei machte das Göttinger Tageblatt nicht vor antisemitischer Agitation halt (vgl. z. B. Manthey/ Tollmien 1999: S. 693ff.). Diese Haltung brachte dem Göttinger Tageblatt vor 1933 jedoch zunächst fünf zeitweilige Erscheinungsverbote und 17 Prozesse ein (vgl. Kühn 1983: S. 38). Trotzdem blieben die Leser dem Tageblatt treu, mehr noch: „Mit dem Erstarken der rechtsradikalen Neigung der Göttinger Wähler seit 1924 ging ein Aufblühen des GT einher“ (Heumann 1973: S. 68).

Konkurrenz erhielt das Göttinger Tageblatt ab 1931 durch das nationalsozialistische Kampfblatt Die Fanfare[109], dem Vorläufer der ab 1933 erscheinenden Göttinger Nachrichten (vgl. ebd.: S. 141). Von dadurch ausgelösten Auflageeinbußen im Jahr 1993 erholte sich das Göttinger Tageblatt schnell und blieb bis zu ihrer Einstellung 1943 das auflagenstärkste Blatt in Göttingen (vgl. ebd. S. 139).[110] Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Aufkauf der Göttinger Zeitung 1935. Danach lag die Auflage des Göttinger Tageblatts immer um 1.000 Exemplare über der Auflage der Göttinger Nachrichten. (Vgl. ebd.: S. 167). Durch den lediglich Schulden deckenden Kauf der Göttinger Zeitung, wurde das Tageblatt faktisch ebenso wie die Göttinger Nachrichten „direkte[r] Nutznießer der nationalsozialistischen Gleich- und Ausschaltungsmaßnahmen, […] auch wenn auch die Übernahme der GZ formal Kauf und keine Beschlagnahme war“ (Tollmien 1999: S. 173).

In den folgenden Jahren musste das Göttinger Tageblatt immer wieder mit stark reduzierten Papierkontingenten fertig werden (vgl. Winters 1989a: S. 54). Im April 1943 erfolgte dann die Eingliederung des Tageblatts in die Südhannoversche Zeitung, einem seit 1940 bestehenden Zusammenschluss der Göttinger Nachrichten mit zehn weiteren Parteizeitungen (vgl. Handbuch der Tagespresse 1944: S. 228f.). Durch diese weitere Konzentration auf dem Zeitungsmarkt, sollten kriegswichtige Ressourcen wie Personal und Gebäude mobilisiert werden.[111] Im Vorfeld der Zusammenlegung, konnte das Göttinger Tageblatt durchsetzen, dass die Südhannoversche Zeitung den Zusatz auf Kriegsdauer vereinigt mit dem Göttinger Tageblatt im Titel erhielt. (Vgl. Tollmien 1999: S. 265). Weiterhin erreichte das Göttinger Tageblatt die Vereinigung der zwei Buchdruckereien, sodass die Südhannoversche Zeitung bis Kriegsende in der Druckerei der Gebrüder Wurm produziert wurde (vgl. Heumann 1973: S. 179).

Nach der Verkündung der Pressefreiheit am 21. September 1949 gründeten Viktor und Theo Wurm das Göttinger Tageblatt neu. Trotz ihrer einstigen Nähe zu den Nationalsozialisten und der Verbreitung zahlreicher antisemitischer Artikel wurden die Brüder in den folgenden Jahren mit zahlreichen Preisen wie z. B. dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. (Vgl. Heumann 1973: S. 185ff.).

Heute gehört das Göttinger Tageblatt zur Madsack-Gruppe[112] (vgl. Winters 1989: S. 55).

Das Göttinger Tageblatt erschien in den dreißiger Jahren sechsmal in der Woche. Eine Ausgabe umfasst 12 bis 16 Seiten, die Wochenendausgabe 20 Seiten. Daneben enthielt es diverse Sonderbeilagen wie z. B. Europa in Waffen oder Die Hitlerjugend. Die Auflage betrug 1933 14.200 Exemplare (vgl. Sürig 1985: S. 43).

5.3 Die Göttinger Nachrichten

Wohl auch, weil das Göttinger Tageblatt formal ein unabhängiges und damit nicht vollständig zu kontrollierendes Organ war, ergriffen die Nationalsozialisten im Mai 1933 die Chance, die sich ihnen mit der Enteignung des Volksblatts bot, und gründeten die Göttinger Nachrichten (vgl. Tollmien 1999: S. 171).[113] Vorangegangen war 1931 die Gründung eines örtlichen Kampfblatts Die Fanfare bzw. der Göttinger Fanfare, das zunächst einmal, dann dreimal wöchentlich als Beilage der Niedersächsischen Tageszeitung[114] erschien (vgl. Sürig 1985: S. 18). Bei den Göttinger Nachrichten handelt es sich um ein typisches nationalsozialistisches Parteiblatt. Im Titel erscheint der Adler mit Hakenkreuz. (Vgl. Koszyk 1972: S. 382). Inhaltlich zeichnet sie sich durch auffallende Regimenähe und einen starken Antisemitismus aus. Auch weist sie einen starken Hang zur Polemik auf (vgl. ebd. S. 384). Wie ihr Mutterblatt, die Niedersächsische Tageszeitung „wandte [sie] Diffamierungen als eines der wichtigsten publizistischen Mittel an“ (Mühlenbeck 1967: S. 55).

Die erste Ausgabe der Göttinger Nachrichten erschien am 20. Mai 1933, anfangs noch als Beilage der Niedersächsischen Tageszeitung, ab dem 1. Oktober 1933 als eigenständige Tageszeitung. Hatte das Göttinger Tageblatt die Nationalsozialisten beim Aufbau der Fanfare noch unterstützt[115], sah sie sich nun mit den Göttinger Nachrichten einem ernst zu nehmenden Konkurrenten gegenüber. So hatte die Stadt Göttingen die Göttinger Nachrichten zum „alleinigen amtlichen Organ des Stadt- und Landkreises“ gemacht (Tollmien 1999: S.172). Zwar erhielt das Göttinger Tageblatt nach massivem Protest das Recht zur Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen zurück, wurde dafür jedoch nicht mehr bezahlt. Weiterhin schickten die Göttinger Nachrichten ihre uniformierten Werber von Haus zu Haus und ließen durch sie Druck auf die Bezieher des Göttinger Tageblatts ausüben, dieses abzubestellen und dafür die Göttinger Nachrichten zu abbonieren. (vgl. ebd.). Auch versuchten sie „laut Göttinger Tageblatt […] Leser und Anzeigenkunden mit der ehrenrührigen Behauptung zu werben, ,das GT sei kein nationales Blatt´“ (Heumann 1973: S. 143). Doch dabei hatten die Göttinger Nachrichten das Göttinger Tageblatt unterschätzt, welches einflussreiche nationalsozialistische Fürsprecher hatte.[116] Langfristig konnten die Göttinger Nachrichten das Göttinger Tageblatt nicht gefährden. Als dieses auch noch den Zuschlag zum Kauf der Göttinger Zeitung erhielt, konnten die Göttinger Nachrichten das Göttinger Tageblatt auflagenmäßig bis zur Vereinigung beider Zeitungen 1943 nicht wieder einholen.[117] (Vgl. Tollmien 1999: S. 172f.).

Die Göttinger Nachrichten erschienen in den dreißiger Jahren sechsmal in der Woche. Eine Ausgabe umfasst 16 Seiten, die Wochenendausgabe bis zu 32 Seiten. Sonderbeilagen wurden bei der Sichtung nicht festgestellt. Stattdessen enthielt die Wochenendausgabe einen umfangreichen Unterhaltungsteil mit Kreuzworträtsel und Fortsetzungsroman. Die Auflage betrug 1933 18.526 Exemplare, sank aber in der Folgezeit wieder ab und pendelte sich bei ca. 14.000 Exemplaren ein (vgl. Sürig 1985: S. 54).

6. Methodischer Teil

Die folgenden Kapitel 6 und 7 bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. Aufbauend auf den vorangegangenen Kapiteln werden nun die Instrumente erzeugt, mit denen der Inhalt der Presseanweisungen (Untersuchung A) und ihre Umsetzung durch die drei Göttinger Zeitungen (Untersuchung B) analysiert werden soll.

Die Auswertung der so erhobenen Daten findet in Kapitel 7 statt. Mithilfe der Ergebnisse soll schließlich die Frage nach der Effektivität der Presseanweisungen als Mittel zur inhaltlichen Lenkung von Lokalzeitungen beantwortet werden.

6.1 Inhalt nationalsozialistischer Presseanweisungen

Der Begriff Inhalt wird hier in seiner ursprünglichen Bedeutung verstanden, nämlich als „das in einem Schriftstück, einer Aussage, einem Wort (als Bedeutung) Enthaltene“ (Braun/ et al.: 1993: S. 581).[118] Die Forschungsfrage, die durch die erste Untersuchung geklärt werden soll, lautet dementsprechend:

Welchen Inhalt hatten die Presseanweisungen?

Ziel der Analyse ist es herauszufinden, welche Themen und Vorgaben den Inhalt der Presseanweisungen bildeten. Über das, was ein Thema ist, herrscht in der Forschung Uneinigkeit (vgl. Rössler 2005: S. 122). Rössler schlägt daher vor, Themen in hierarchische Ebenen aufzuspalten und sich anschließend, ausgehend vom Erkenntnisinteresse, auf eine Ebene festzulegen (vgl. 2005: S. 123). Er unterscheidet zwischen:

1. dem konkreten, ereignisbezogenen Geschehen, über das tagesaktuell berichtet wird;
2. dem gesellschaftlichen Diskurs, in den dieses Geschehen eingebettet wird […];
3. dem übergeordneten gesellschaftlichen Feld, dem der Diskurs zuzuordnen ist. (2005: S. 122).

Ein Ereignis bildete z. B. die Rede des deutschen Abgesandten vor dem Völkerbund in Genf 1933. In der Rede ging es um die andauernden Abrüstungsverhandlungen. Dabei handelt es sich um den gesellschaftlichen Diskurs, in den die Rede eingebettet war. Verorten kann man diesen Diskurs im Feld der Außen- und Verteidigungspolitik.

Am Beispiel wird ein unterschiedlicher Auflösungsgrad deutlich, der von dem speziellen Ereignis über den Diskurs bis zu dem sehr allgemein gehaltenen gesellschaftlichen Feld reicht. In dieser Studie sollen die Presseanweisungen der Jahre 1933-1935 untersucht werden. Da lange Zeiträume durch eine Vielzahl an Ereignissen und Diskursen gekennzeichnet sind, erscheint eine sehr feingliedrige Untersuchung, die sämtliche Ereignisse und Diskurse berücksichtigt, im Rahmen dieser Arbeit nicht durchführbar. Gleichzeitig reicht im Hinblick auf das Erkenntnisinteresse eine grobe Aufteilung in wenige allgemeine Themenfelder völlig aus. Wichtiger noch als ein hoher Auflösungsgrad ist die Frage nach der Themenzusammensetzung. Von besonderem Interesse ist hierbei, ob z. B. politische Themen den Inhalt der Presseanweisungen dominierten oder ob das Themenverhältnis ausgeglichen war.

Weiterhin soll die Untersuchung Aufschluss über die in den Presseanweisungen enthaltenen Vorgaben geben. Bei den Vorgaben handelt es sich um den Abschnitt einer Anweisung, in dem das Propagandaministerium den Journalisten mitteilte, wie sie mit den Themen umzugehen hatten. Die Bestimmung, bei der Berichterstattung über ein Thema nur einen vorgegebenen Wortlaut zu verwenden, ist eine solche Vorgabe. Auch hier ist von Interesse, ob sich ein Schwerpunkt feststellen lässt.

Die Methode, mit der die Daten erhoben werden sollen, ist die Inhaltsanalyse. Diese wird zunächst vorgestellt und dann auf die Presseanweisungen angewendet. Die Ergebnisse der inhaltsanalytischen Untersuchung sollen zur Beantwortung der Forschungsfrage herangezogen werden.

6.1.1 Inhaltsanalyse

Um die Forschungsfrage bearbeiten zu können, wird zunächst ein geeignetes Messverfahren benötigt. Die empirische Sozialforschung stellt dazu verschiedene Methoden und Techniken[119] zur Erhebung und Auswertung von Daten zur Verfügung. Die Wahl für oder gegen ein bestimmtes Verfahren ist dabei abhängig von der Fragestellung und dem Untersuchungsgegenstand (vgl. Diekmann 1999: S. 17f.). Zielt die Untersuchung z. B. auf die Erklärung menschlichen Verhaltens ab, könnte man als Methode die Befragung oder die Beobachtung wählen (vgl. Rössler 2005: S. 36). Eine Methode, die sich besonders für die systematische Analyse von Medieninhalten, wie z. B. Zeitungsartikeln, Fernsehspielen oder wie in diesem Fall der Analyse der Presseanweisungen eignet, ist die Inhaltsanalyse (vgl. Diekmann 1999: S. 481).

Theorie und die einzelnen Phasen der Inhaltsanalyse sind Gegenstand der nachfolgenden Abschnitte.

[...]


[1] Hitler verstand Propaganda als politische Erziehung (vgl. Koszyk 1972: S. 348). In der Literatur existiert heute keine einheitliche Definition von Propaganda. Hier wird dem Verständnis von Merten gefolgt, der Propaganda als „eine Technik zur Akzeptanz angesonnener Verhaltensprämissen, bei der die kommunizierte Botschaft durch Reflexivisierung generalisierte Wahrheitsansprüche erzeugt, deren Akzeptanz durch Kommunikation latenter Sanktionspotenziale sichergestellt wird“ (2000: S. 161), auffasst. Zur Funktion von Propaganda im nationalsozialistischen Staat: siehe Hagemann 1970: S. 11-24.

[2] So wurde jede Kundgebung des Führers öffentlichkeitswirksam inszeniert. Als besonders spektakulär gelten die Deutschland-Flüge Hitlers im Wahlkampfjahr 1932. Sie waren meist so arrangiert, dass er seine Reden direkt neben dem Flugzeug halten konnte. Bei solch aufsehenerregenden Auftritten kamen auch gegnerische Zeitungen nicht um eine Berichterstattung herum. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 21).

[3] Den Begriff Gleichschaltung hatten die Nationalsozialisten aus der Elektrotechnik übernommen. Er bezeichnet die Ausrichtung von Organisationen, Institutionen, Parteien und Verbänden und somit in letzter Konsequenz jedes einzelnen Bürgers auf die nationalsozialistische Politik und Ideologie. […] Die Gleichschaltung wurde in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen zügig vorangetrieben, so daß bereits im Sommer 1934 nahezu jeder Deutsche in irgendeiner Weise mit der NSDAP oder einer ihrer Organisationen verwickelt war (Schorr 2007: online).

[4] Siehe z. B.: Boveri (1965), Frei/ Schmitz (1999), Gillessen (1987), Kapitza (1993), Koszyk (1972), Mendelssohn (1959), Sänger (1978; 2006).

[5] Ebenfalls kann hier nicht geklärt werden, welche Auswirkungen eine durch Pressenanweisungen gelenkte Berichterstattung auf die Rezipienten hatte. Eine solche Antwort kann nur die Medienwirkungsforschung geben.

[6] Effektivität kann dabei, wenn es auch etwas zynisch klingen mag, durchaus im ökonomischen Sinne als Kosten-Nutzen-Rechnung, verstanden werden. Schließlich wendeten die Nationalsozialisten enorme finanzielle und personelle Mittel für die Ausgabe und Verteilung der Presseanweisungen auf. (Vgl. hierzu auch: Frei/ Schmitz 1999: S. 33f.; Hagemann 1970: S. 25f.; Kohlmann-Viand 1991: S. 131.).

[7] Darüber hinaus ist es möglich, dass sich im Zuge der Analyse eine Veränderung im Zeitverlauf bei der Handhabung der Presseanweisungen nachweisen lässt.

[8] Im Folgenden werden die wichtigsten Werke zur Presselenkung im Dritten Reich aufgezählt und charakterisiert, die auch Eingang in diese Arbeit gefunden haben.

[9] Der vollständige Titel lautet: Hagemann, Walter: Publizistik im Dritten Reich. Ein Beitrag zur Methodik der Massenführung, Hamburg 1948.

[10] Hale, Oron J.: Presse in der Zwangsjacke. 1933-1945, Düsseldorf 1965.

[11] Der vollständige Titel lautet: Abel, Karl-Dietrich: Presselenkung im NS-Staat. Eine Studie zur Geschichte der Publizistik in der nationalsozialistischen Zeit, Berlin 1968.

[12] So unterscheidet Abel z. B. fälschlicherweise zwischen den auf der Reichspressekonferenz mitstenografierten Anweisungen und Vertraulichen Informationen (vgl. Abel 1968: S. 50f.). Zur Kritik an Abels Studie: siehe auch die Rezension von Lerg in Publizistik, 16. Jg., 1971, H. 2, S. S. 217-219.

[13] Hagemann, Jürgen: Die Presselenkung im Dritten Reich, Bonn 1970.

[14] Koszyk, Kurt: Deutsche Presse 1914-1945, Geschichte der deutschen Presse, Teil III, Berlin 1972.

[15] Frei, Norbert: Nationalsozialistische Eroberung der Provinzpresse. Gleichschaltung, Selbstanpassung und Resistenz in Bayern, Stuttgart 1980.

[16] Heumann, Eckhardt: Die Geschichte des Göttinger Tageblatts in der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Spiegel der eigenen Darstellung vor und nach 1945, Göttinger Staatsexamenshausarbeit 1973.

[17] Daneben sei auch auf die Staatsexamensarbeit von Jutta Mühlenbeck hingewiesen: Die nationalsozialistische Machtergreifung in Göttingen unter Berücksichtigung der lokalen Tagespresse, Göttinger Staatsexamenshausarbeit 1967. Mühlenbeck beschäftigt sich sehr eingehend mit der Göttinger Zeitung. Weiterhin sind im Stadtarchiv eine ganze Reihe Hausarbeiten einsehbar, die sich speziellen Bereichen der Berichterstattung widmen. Einige Beispiele: Funke, Nora: Der Antisemitismus im Spiegel der Göttinger Presse in den Jahren 1920, 1925, 1930 und 1935, Göttinger Hausarbeit 1962, Spiess, Ulrich/ Zuber, Ebrulf: Der Kriegsausbruch 1939 in der Propaganda der lokalen Zeitungen, Göttinger Hausarbeit 1970, Poplow, Renate: Die Hitlerjugend im Spiegel der Göttinger Zeitungen während der Jahre 1933-39, Göttinger Hausarbeit 1972.

[18] Bohrmann, Hans/ Toepser-Ziegert (Hrsg.): NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit: Edition und Dokumentation. 19 Teilbände in 7 Jahresbänden. München u. a. 1984-2001. Im Folgenden zitiert: Presseanweisungen Band: Seite.

[19] Zur Kritik an der Edition: siehe Sösemann 1989: S. 223-233. Einige der Verbesserungsvorschläge wie z. B. die Einführung einer eigenen Nummerierung der Presseanweisungen wurden später umgesetzt.

[20] Der vollständige Titel lautet: Günsche, Karl-Ludwig: Phasen der Gleichschaltung, Stichtagsanalysen deutscher Zeitungen 1933-1938, Osnabrück 1970.

[21] Kohlmann-Viand, Doris: NS-Pressepolitik im Zweiten Weltkrieg. Die „Vertraulichen Informationen“ als Mittel der Presselenkung, München u. a. 1991; Weiss, Olaf: Die Umsetzung der NS-Presseanweisungen in der lokalen Presse - Am Beispiel des „Seesener Beobachters“ und des „Gandersheimer Kreisblatts“, Göttinger Diplomarbeit 1991.

[22] Pöttker, Horst: Journalismus als Politik. Eine explorative Analyse von NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit, In: Publizistik. Vierteljahresheft für Kommunikationsforschung, 51. Jahrgang, Heft 2, 2006, S. 168-182.

[23] Pöttker konnte nachweisen, „dass die nationalsozialistische Presselenkung nicht im Widerspruch zu den Standards und Mentalitäten des Journalistenberufs stand, sondern umgekehrt deutliche Affinitäten dazu aufwies, zumal wenn man die damalige […] Tradition der politischen Gesinnungspolitik berücksichtigt“ (2006: S. 180).

[24] Wichtiger als die Presse, stuften die Nationalsozialisten Rundfunk und Film als Mittel zur Massenbeeinflussung ein (vgl. Hagemann 1948: S. 44 und S. 61).

[25] Ab 1937 Reichspressechef der Regierung (vgl. Abel 1968: S. 11).

[26] Diverse Kompetenzüberschneidungen im Pressedreieck Goebbels-Dietrich-Amann führten in der Folgezeit zu Streitigkeiten und Machtkämpfen, insbesondere zwischen Goebbels und Dietrich (vgl. Abel 1968: S. 13ff.).

[27] Sösemann weist darauf hin, dass zu diesen Ebenen noch die Ebene […]des psychologischen und physischen Drucks (1989: S. 227) gleichberechtigt hinzukommen müsse. Da diese Arbeit sich jedoch speziell mit der inhaltlichen Presselenkung respektive den Presseanweisungen des Propagandaministeriums beschäftigt, reicht diese grobe Einteilung aus.

[28] Um die Republik gegen staatsfeindliche Parteien zu verteidigen, hatten verschiedene Regierungen der Weimarer Republik die Pressefreiheit immer wieder außer Kraft gesetzt. Vgl. hierzu die Ausführungen von Hale zu den Pressenotverordnungen vom 28. März, 17. Juli, 10. August 1931 sowie vom 14. Juni 1932 (1965: S. 21ff.).

[29] Auch bekannt als Reichstagsbrandverordnung.

[30] Es wurde durch das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 ergänzt, dass die sozialdemokratische Presse einbezog (vgl. Hale 1968: S. 73).

[31] „Auf irgendeine Weise als ,bürgerlich-konservativ´ begriff sich am Ende der Weimarer Republik praktisch alles, was nicht zur sozialdemokratischen und kommunistischen ,Arbeiterpresse´, zu den katholischen Zentrums- und BVP-Blättern zu den wenigen, überdies ökonomisch und politisch gefährdeten liberaldemokratischen Großstadtzeitungen von Reichsgeltung zählte“ (Frei/ Schmitz 1999: S. 54).

[32] Die Reichskulturkammer umfasste sieben Einzelkammern: Schrifttum, Rundfunk, Theater, Musik, Film, bildende Künste und Presse (vgl. Hale 1965: S. 97).

[33] Es trat zum 1.1.1934 in Kraft.

[34] Schriftleiter war der von den Nationalsozialisten benutze Ausdruck für Redakteur. Dementsprechend wurde das Wort Redaktion durch Schriftleitung ersetzt. (Vgl. Kammer/ Bartsch 1992: S. 189).

[35] Die Reichspressekammer setzte sich aus den bis dahin selbstständigen Verleger- und Journalistenorganisationen, dem Verein Deutscher Zeitungsverleger und dem Reichsverband der Deutschen Presse, sowie elf weiteren Fachverbänden zusammen (vgl. Hale 1965: S. 97).

[36] Mit Inkrafttreten des Gesetzes erhielten 1.300 Journalisten Berufsverbot. Das entspricht einer Ablehnungsquote von ungefähr zehn Prozent (1935 lag die Zahl der eingetragenen Schriftleiter bei 13.000). Unklar ist, ob in der Zahl auch die Journalisten der 1933 zerschlagenen Linkspresse enthalten sind. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 28).

[37] Aufgrund persönlicher Rivalitäten und Machtkämpfen zwischen Goebbels und Außenminister Ribbentrop, trugen die beiden Propagandaabteilungen nach 1938 eine „der erbittersten Fehden“ (Longerich 1987: Klappentext) des Dritten Reichs aus (vgl. ebd.).

[38] Der vollständige Titel lautet: Handbuch der deutschen Tagespresse. Herausgeber war das Deutsche Institut für Zeitungskunde in Berlin (ab 1937: Deutsches Institut für Zeitungswissenschaft).

[39] Frei hält diese Zahl für zu hoch angesetzt und spricht stattdessen von 3.400 Zeitungen (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 23 sowie Frei 1980: S. 18-27).

[40] So wurden z. B. Juden, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen die Mitgliedschaft Verlegerverband verweigert, was deren Verbot gleichkam. Weiterhin wurden Verleger ausgeschlossen, deren Publikationen „Anstoß zu erregen“ (Abel 1968: S. 8 m. w. V.) schienen. Auch konnten Zeitungsverlage zwangsweise geschlossen werden, die „nach gesunden verlegerischen Grundsätzen“ (ebd.) eine höhere Auflage gebraucht hätten, als es aufgrund der örtlichen Verhältnisse erreichbar war. (Vgl. ebd.: S. 7f.).

[41] Neben dem DNB gab es über 400 weitere deutsche Nachrichtenagenturen, die Nachrichten an die Presse ausgaben, z. B. die Nationalsozialistische Parteikorrespondenz (vgl. Deutsches Institut für Zeitungskunde 1937: S. 301ff.). Presseanweisungen wurden auch von der Reichspressestelle der NSDAP, dem Auswärtigen Amt und während des Krieges vom Oberkommando der Wehrmacht ausgegeben. Hauptquellen für Nachrichten und Anweisungen bildeten aber das DNB und die Berliner Reichspressekonferenz. (Vgl. Kohlmann-Viand 1991: S. 37ff. u. S. 109ff.; Abel 1968: S. 47 u. S. 54ff.).

[42] Der einflussreiche Medienmogul und Vorsitzende der DNVP gehörte den antirepublikanischen Kräften an, die durch ihre finanzielle und publizistische Unterstützung maßgeblich zu Hitlers Machtergreifung beigetragen hatten. Einen wesentlichen Faktor stellte die Telegraphen-Union dar, die fast die Hälfte der deutschen Zeitungen mit tendenziösem Material belieferte. (Vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 54ff.).

[43] Insgesamt gab es fünf Geheimhaltungsstufen: grün, gelb, blau, rot und weiß (vgl. Hagemann 1948: S. 319).

[44] In der Literatur auch als Ausrichtungen, Bestellungen, Presseparolen, Sprachregelungen bezeichnet (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 124*).

[45] So lautete ab 1933 ihr offizieller Titel.

[46] Reichspressechef, dem der Chef der Abteilung IV unterstand, war zunächst Walter Funk, ab 1937 Otto Dietrich (vgl. Hagemann 1970: S. 33).

[47] Ein großer Teil stammte von Goebbels selbst. Über Dietrich gingen die Anweisungen Hitlers ein. Dazu kam noch das Material der Nachrichtenagenturen, der Pressestellen der NSDAP, des Auswärtigen Amts, etc. hinzu. (Vgl. Hagemann 1948: S. 317).

[48] Häufig waren noch andere Sprecher anwesend, z. B. ein Pressesprecher des Auswärtigen Amtes oder im Krieg der Pressesprecher des OKW (vgl. ebd.).

[49] Bei groben Verstößen drohten (zeitweilige) Zeitungsverbote und Berufsverbote. Zum Teil wurde den Journalisten auch die Einweisung in ein KZ oder die Todesstrafe angedroht (Hagemann 1970: S. 55ff.).

[50] Diese hatte Dietrich im Zuge des Kompetenzgerangels mit Goebbels eingeführt, um sich seinen Anteil an der Informationspolitik zu sichern. Die Tagesparole unterlag denselben Geheimhaltungsvorschriften wie die übrigen Presseanweisungen. Laut Toepser-Ziegert handelt es sich nur um „ein neues Etikett für ein bekanntes Verfahren“ (1984: S. 44*).

[51] Zunächst gab es 31 Landestellen, die ab 1937 Reichspropagandaämter hießen. Sie waren jeweils am Sitz der Landesarbeitsämter der einzelnen Gaue angesiedelt. Im Zuge der territorialen Ausdehnung des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg wuchs ihre Zahl auf 42. (Vgl. Kohlmann-Viand 1991: S. 76f.). Die Göttinger Zeitungen erhielten die Presseanweisungen vom Reichspropagandaamt Hannover, das für den Reichsgau Südhannover-Braunschweig zuständig war.

[52] Zusätzlich zu den Berliner Presseanweisungen fügten die Reichspropagandaämter lokale Weisungen und Informationen für die Provinzzeitungen hinzu (vgl. ebd.: S. 76).

[53] Ihre Schätzung beruhte auf den überlieferten Presseanweisungen der zentralen Pressekonferenz (ohne Nebenkonferenzen), (vgl. Toepser-Ziegert in einer E-Mail vom 6.10.2006 an den Verfasser).

[54] Neben den Anweisungen der Reichspressekonferenz sind in der Edition auch DNB-Rundrufe, Presseanweisungen, die zu besonderen Anlässen auf Sonderpressekonferenzen ausgeben wurden und ab 1937, so weit überliefert, Anweisungen aus der Glossenkonferenz enthalten. Nicht aufgenommen wurden die Anweisungen aus der Wirtschafts- und aus der Kulturpressekonferenz (vgl. Presseanweisungen Bd. 5/I: S. 18*f.).

[55] Siehe hierzu auch die Aufschlüsselung der bisher editierten Presseanweisungen im Anhang.

[56] Gestützt wird diese Zahl auch von Sänger, der die Zahl der von ihm zwischen 1933 und 1943 gesammelten Presseanweisungen mit 56.000 angibt (vgl. 1975: S. 10). Von dieser Zahl müssen jedoch die Anweisungen aus der Glossenkonferenz abgezogen werden, die zum Teil ebenfalls in der Sammlung ab 1937 enthalten sind (vgl. Presseanweisungen Bd. 5/I: S. 18*), sowie die Informationsberichte, die neben den Presseanweisungen auf der Reichspressekonferenz ausgegeben wurden (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 56*). Eine endgültige Schätzung wird man wohl erst abgeben können, wenn die Presseanweisungen der Kriegsjahre editiert sind.

[57] Dies sind im Einzelnen die Sammlung Brammer (ZSg. 101), Sänger (ZSg. 102), Oberheitmann (ZSg. 109) und Traub (ZSg. 110), (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 53*)

[58] Die Strafen für Journalisten und Zeitungen waren nach der Schwere der Verfehlung abgestuft. Sie reichten vom einfachen Verweis über eine Geldstrafe bis zur Streichung aus der Schriftleiterliste und in Fällen von Landesverrat zu Konzentrationslager und Todesstrafe. (Vgl. Hagemann 1948: S. 320). Bekannt sind allerdings nur zwei Fälle, in denen Journalisten nach einer unerlaubten Weitergabe von Presseanweisungen, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt worden sind. Die Strafen wurden in lebenslänglich umgewandelt. Vollzogene Todesurteile sind nicht bekannt. (Vgl. Presseanweisungen Bd. 1: S. 37*, Fußnote 66, u. Presseanweisungen Bd. 2: S. 34*).

[59] Dienst nationaler Tageszeitungen

[60] Zum Vergleich wird gelegentlich auf die Sammlung Traub (ZSg. 110) verwiesen (Presseanweisungen Bd. 5/I: S. 18*).

[61] Brammer erhielt die Sammlung von Kurt Waas, dem technischen Leiter der Dienatag, der die Anweisungen vor den Nationalsozialisten versteckt hatte (vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 70*9:

[62] Fritz Sänger: Politik der Täuschungen. Mißbrauch der Presse im Dritten Reich. Weisungen, Informationen, Notizen 1933-1939, Wien 1975.

[63] Von den amtlichen Protokollen der Pressekonferenzen sind lediglich die Jahre 1944 und 45 überliefert. Daneben existieren noch die vom Reichspropagandaamt Hessen-Nassau zwischen 1939 und 1945 ausgegebenen Presseanweisungen, die in der Sammlung Oberheitmann (ZSg. 109) im Bundesarchiv einsehbar sind. (Vgl. Toepser-Ziegert 1984: S. 43*).

[64] Sösemann setzt allerdings an die Stelle eines eng gefassten Widerstand begriffs den inhaltlich weiter gespannten Begriff Opposition. Dieser würde im Gegensatz zu Widerstand, verstanden als entschiedene Fundamentalopposition gegen ein z. B. aus moralischen Gründen abzulehnendes System, sämtliche unterschiedlich motivierten, organisierten und spontanen Widerstandshandlungen umfassen und damit auch den Begriff der individuellen Resistenz. Resistenz wird dabei im Sinne von Frei als relative Immunität bestimmter Organisationen oder verschiedener sozialkultureller Milieus gegenüber der nationalsozialistischen Ideologie aufgefasst (vgl. Frei 1980: S. 17). (Vgl. Sösemann 1985: S. 196). In dieser Arbeit soll immer dann von Widerstand gesprochen werden, wenn sich aus der Abweichung von einer Presseanweisung eine deutliche Ablehnung des Nationalsozialismus erkennen lässt. Sonstige Abweichungen werden als eben solche bezeichnet.

[65] Ursächlich hierfür vor allem strukturelle Probleme bei der inhaltlichen Lenkung sowie die andauernden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Amann, Dietrich und Goebbels (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 22 u. 29).

[66] Für Beispiele solchen publizistischen Widerstands, von Sänger zurückhaltender als Gegenspiel (1978: S. 49) bezeichnet, vgl. Sänger 1978, Boveri 1965, Pechel 1948.

[67] Die Frankfurter Zeitung durchsuchte aus diesem Grund Provinzzeitungen nach unzensierten Lokalmeldungen und veröffentliche diese unter der Rubrik Kurze Meldungen (vgl. Frei/ Schmitz 1999: S. 50).

[68] Bei der Ereignisauswahl wurden solche bevorzugt, die in Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtergreifung standen. Deshalb wurden andere Ereignisse wie z. B. der Kapp-Putsch ausgespart.

[69] Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent. Damit lag der Landkreis Göttingen unter dem Reichsdurchschnitt von 9,4 Prozent. Allerdings weist Kühn daraufhin, dass die wirkliche Arbeitslosenzahl weit höher anzusetzen sei, da insbesondere weibliche Arbeitssuchende in der Statistik zu wenig berücksichtigt worden sind. (Vgl. Kühn 1983: S. 25).

[70] Ein Arbeitsloser erhielt zunächst ein halbes Jahr lang Arbeitslosenunterstützung aus der Arbeitslosenversicherung. Diese wurde je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei Deckungslücken zahlte das Reich einen Zuschuss. War eine Branche besonders hart von der Wirtschaftskrise betroffen, eröffnete sich mit der Krisenvorsorge eine weitere Unterstützungsmöglichkeit. Diese wurde zur Hälfte aus Reichs-, zu einem Drittel aus Landesmitteln und zu einem Sechstel von den Gemeinden aufgebracht. Die aus Arbeitslosen- und Krisenunterstützung Ausgesteuerten fielen als Wohlfahrtserwerbslose den Gemeinden zur Last. (Vgl. Hasselhorn 1999: S. 97).

[71] Während der Weltwirtschaftskrise wurden die Gelder für Baumaßnahmen so drastisch gekürzt, dass nicht einmal die anfallenden Bauerhaltungsmaßnahmen an Schulen durchgeführt werden konnten (vgl. Hasselhorn 1999: S. 100).

[72] 1930 wurde z. B. eine Biersteuer eingeführt (vgl. Hasselhorn 1999: S. 100).

[73] So fielen z. B. die arbeitslos gewordenen Gemeindearbeiter nach einer Übergangsfrist der städtischen Wohlfahrtspflege zu (vgl. Hasselhorn 1999: S. 100).

[74] Als solcher wird der gescheiterte Putsch gegen die Reichsregierung durch militante, rechtsextremistische Kreise um General Ludendorff und den Mitbegründer der Vaterlandspartei Wolfgang Kapp im März 1920 bezeichnet. Zu den Hintergründen: vgl. Kolb 2002: S. 40f..

[75] Infolge des Kapp-Putsches kam es zu zahlreichen Arbeiteraufständen im gesamten Reichsgebiet. Das Ruhrgebiet wurde wochenlang von der Roten Armee beherrscht, ehe sie von den Truppen der Reichswehr, die kurz zuvor am Kapp-Putsch beteiligt waren, niedergeschlagen wurden. (Vgl. Kolb 2002: S. 41f.).

[76] Anders Wagner: Er gibt als Gründungstag den 15. Februar an (vgl. Wagner 1937: S. 73). Wahrscheinlich ist, dass im Februar die ersten Treffen stattfanden. Die offizielle Anmeldung jedoch erst am 15. Mai erfolgte (vgl. Hasselhorn 1999: S. 89).

[77] Nach der Aufhebung des Verbots, wurden NSDAP und SA in Göttingen offiziell wieder gegründet (vgl. Hasselhorn 1999: S. 90).

[78] Zu Aufgaben und Organisation der Kommunalpolitik: vgl. Saldern 1999: S. 39ff.

[79] Da die NSDAP 1924 offiziell verboten war, traten die Nationalsozialisten bei den Bürgervorsteherwahlen auf der Unpolitischen Liste, bei der Reichstagswahl auf der Liste des Völkischen-Sozialen Blocks (Hitler-Ludendorf) bzw. auf Reichsebene als Deutsch-Völkische Freiheitspartei an (vgl. Hasselhorn 1999: S. 91).

[80] Zu den Ergebnissen der Bürgervorsteherwahlen und der Reichstagswahl vom 4.5.1924: siehe Tabellen 5 und 6 im Anhang.

[81] Die NSDAP erreichte 22 Prozent der Stimmen (vgl. Hasselhorn 1999: S. 104).

[82] Ähnliche Beispiele weist Allen auch für die nationalsozialistischen Kreistagsvertreter in Northeim nach (vgl. Allen 1965: S. 113).

[83] So widerlegte Kater den Mythos von der NSDAP als Arbeiterpartei und wies nach, dass die mittelständischen Berufsgruppen den größten Teil der frühen NSDAP-Anhängerschaft ausmachten (vgl. 1971: S. 137ff.).

[84] Das es sich bei den frühen Wahlerfolgen um ein speziell Göttinger Phänomen handelt, darauf verweisen auch die Ergebnisse von Allen. Dieser untersuchte die nationalsozialistische Geschichte der ca. 15 Kilometer von Göttingen entfernten Stadt Northeim. Anders als in Göttingen konnte dort die NSDAP erst während der Weltwirtschaftskrise (wie in ganz Deutschland) enorme Stimmengewinne verzeichnen. (Vgl. Allen 1965: S. 33 u. S. 42).

[85] Hasselhorn spricht von einer chronischen Schwäche der KPD in Göttingen. Er sieht den Grund für das schlechte Abschneiden bei Wahlen vor allem darin, dass die Göttinger KPD keine personelle Kontinuität aufwies. (Vgl. 1999: S. 103).

[86] Zu den Ergebnissen der Reichspräsidentenwahl vom 10.04.1932: siehe Tabelle 7 im Anhang.

[87] Aus den unterschiedlichen Schätzungen der Besucherzahlen lässt sich etwas herauslesen. So stammt die hitlerfreundlichere Schätzung in Höhe von 30.000 Besuchern vom Göttinger Tageblatt. Möglich, dass sich eine der beiden Zeitungen verschätzt hat. Gegen eine Fehleinschätzung des Tageblatts spricht jedoch der große Einsatz, mit dem es sich bereits vor diesem Tag für Hitler und die NSDAP stark gemacht hatte.

[88] Zu den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 31.07.1932: siehe Tabelle 8 im Anhang.

[89] Lediglich am Rande der Feierlichkeiten am 31. Januar 1933 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und SA-Männern: vgl. Tollmien 1999: S. 127ff..

[90] Am 5. und 6. Mai 1933 holten 120 SA-Männer sechs SPD- und Gewerkschaftsmitglieder aus ihren Wohnungen und verschleppten sie in den Keller des Volksheims (vgl. Tollmien 1999: S. 165). Dort wurden sie „mit Ochsenziemern so geschlagen, daß ihre Schreie im ganzen Haus zu hören waren“(ebd.).

[91] Endgültig zerstört wurde die Göttinger Synagoge in der Reichspogromnacht. Siehe hierzu: Tollmien 1999: S. 245 und Manthey/ Tollmien 1999.: S. 720.

[92] Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden mehr als die Hälfte der über 500 Göttinger Juden ermordet oder in den Selbstmord getrieben (vgl. Tollmien 1999: S. 732). Zum Schicksal der Juden im Kreis Göttingen: siehe auch Schäfer-Richter 1992.

[93] Dazu zählen z. B. Thomas Mann, Erich Maria Remarques und Arthur Schnitzler (vgl. Hunger 1984: S. 29).

[94] Diese Schilderung soll nicht den Eindruck erwecken, es hätte in Göttingen gar keinen Widerstand gegen die Nationalsozialisten gegeben. Nur blieb ein solcher Widerstand vereinzelt, während der Rest der Göttinger einfach wegsah. Zum Widerstand in Göttingen: siehe Schwibbe/ et. al. 2003: S. 116.

[95] Zum Ergebnis der Reichstagswahl vom 6.11.1932: siehe Tabelle 9 im Anhang.

[96] Ebenso wenig, wie es der KPD in Göttingen gelang, politisch Fuß zu fassen, blieben auch ihre unregelmäßig erscheinenden Druckschriften erfolglos und wurden nach kurzem Erscheinen wieder eingestellt (z. B. Der Rote Stürmer; 1932 bis Februar 1933), (vgl. Kühn 1983: S. 39).

[97] Herausgegeben von Walther Heide.

[98] Laut Handbuch der Zeitungswissenschaft „hat man für die Zwecke der Anzeigenvermittlung sämtliche nicht zur ,großen Tagespresse’ […] zählenden Zeitungen in Städten unter 100.000 Einwohnern als ´Heimatpresse’“ zusammengefasst (1941: S. 1662) .

[99] Von reichsweit 2.231 befragten Zeitungen erschienen 1932 zwei Drittel (1.492 Zeitungen) unter einer Auflage von 5.000 Exemplaren. Das übrige Drittel setzt sich aus 359 Zeitungen mit einer Auflage von 5.001-10.000 Exemplaren (16 Prozent), 205 Zeitungen mit einer Auflage von 10.001 bis 20.000 Exemplaren (9 Prozent) sowie 175 Zeitungen mit einer Auflage zwischen 20.001 und 559.000 Exemplaren zusammen (8 Prozent). Allerdings gaben nur etwas weniger als die Hälfte der 4.703 deutschen Zeitungen ihre Auflage an. (Vgl. Handbuch der Tagespresse 1932: S. 27*). In der Untersuchung von Frei blieben 1933 drei Viertel der 479 in Bayern erschienen Zeitungen unter einer Auflage von 3.000 Exemplaren. 14 Prozent erreichten eine Auflage von 3.000 bis 7.000 Exemplaren, weitere sechs Prozent erreichten zwischen 7.000 und 15.000 Exemplaren. Lediglich fünf Prozent erschienen in einer Auflage von mehr als 15.000 Exemplaren. (Vgl. Frei 1980: S. 22). Allerdings unterliegt dieser Vergleich der Einschränkung, dass die Situation von Bayern aufgrund struktureller Unterschiede nicht eins zu eins auf Preußen übertragen werden kann.

[100] Die GZ trug von 1914 bis 1935 den Untertitel: Göttinger Anzeiger – Freie Presse für Stadt und Land – Göttinger Deutscher Bote (vgl. Sürig 1985: S.39); Das GT von 1901 bis 1937: General-Anzeiger für Göttingen und Umgebung/Südhannover (vgl. ebd.: S. 43).

[101] Titelseiten der drei Zeitungen sind im Anhang einsehbar.

[102] Selbst der 1882 gegründete Göttinger Anzeiger stellte laut Winters trotz guten Feuilletons und seinem vielseitigen Lokalredakteur Robert Geisler keine Gefahr für die Göttinger Zeitung dar (vgl. 1989a: S. 52).

[103] Das Göttinger Tageblatt startete daraufhin eine Diffamierungskampagne gegen die Göttinger Zeitung, in der sie behauptete, diese sei von einem jüdischen Konsortium aufgekauft worden und würde nun durch dieses kontrolliert. Zu den Behauptungen des Tageblatts und deren Richtigstellung: siehe Heumann 1973: S. 99ff..

[104] Vgl. hierzu z. B. die Neujahrsausgabe 1927 (GZ, 1.1.1927: S.1).

[105] Laut Mühlenbeck wagte die Göttinger Zeitung noch bis Sommer 1933 „vereinzelte versteckte Kritik“ (1967: S. 99) und versuchte sich sprachlich und in der Darstellungsweise vom Göttinger Tageblatt und den Göttinger Nachrichten abzusetzen (vgl. ebd.). Danach sieht Mühlenbeck die Gleichschaltung auf dem publizistischen Sektor in Göttingen vollzogen (vgl. ebd.: S. 104).

[106] Die Anordnung über Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse verbot Zeitungen in der Rechtsform der GmbH zu veröffentlichen. Diese Anordnung hätte das Aus für die Göttinger Zeitung, die als GmbH agierte, bedeutet. (Vgl. Heumann 1973: S. 162). Im Handbuch der Tagespresse 1932 wird als Besitzer des GT die Gebr. Wurm GmbH aufgeführt (vgl. S. 151). 1937 findet sich kein Hinweis auf eine GmbH, stattdessen werden als Besitzer die Gebrüder Wurm angegeben (vgl. Handbuch der Tagespresse 1937: S. 105).

[107] Der Vollständigkeit halber sei noch auf die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) mit ihrer Blick nach Göttingen -Seite verwiesen. Die HNA mit Hauptsitz in Kassel, gibt mehrere Lokalausgaben im Kreis Göttingen heraus (z. B. Northeimer Neueste Nachrichten), welche in Göttingen jedoch nicht im Abonnement sondern nur am Kiosk oder in Zeitschriftenläden erhältlich sind. (Vgl. http://www.hna.de/). Konkurrenz auf Lokalebene erhält sie seit 2005 durch die Göttinger Wochenzeitung bzw. seit 2006 Neue Göttinger Wochenzeitung. Dabei handelt es sich jedoch, wie der Titel schon sagt, um keine Tages- sondern eine einmal die Woche erscheinende Zeitung.

[108] Die übergeordnete Schlagzeile lautete: „Fünfzehn Jahre Kampf für die Deutsche Freiheits-Bewegung, gegen Zentrum, Demokratie, Marxismus und Judentum“ (GT, 31.5.1933: S. 7).

[109] Ab 8.4.1932: Göttinger Fanfare (vgl. Sürig 1985: S.53).

[110] 1933 sank die Auflage des Göttinger Tageblatts weit unter 15.000 Stück, doch schon 1934 erreichte es fast wieder die alte Stärke und steigerte die Auflage in der Folgezeit auf beinahe 25.000 Stück (vgl. Heumann 1973: S. 139 und S. 227).

[111] Bis kurz vor Kriegsende blieb die Südhannoversche Zeitung das einzige Nachrichtenorgan, das zuletzt als zweiseitiges Mitteilungsblatt erschien (vgl. Sürig 1985: S. 20 und Winters 1989a: S. 54)

[112] Die Madsack-Verlagsgruppe hat ihren Sitz in Hannover. In Niedersachsen ist sie Herausgeber von acht Tageszeitungen und 25 Anzeigenblättern (vgl.: http://www.madsack.de/produkte/index.html).

[113] Bei der Enteignung des Volksblatts am 2. Mai 1933 handelte der spätere Oberbürgermeister Albert Gnade ohne Rechtsgrundlage. Denn die Beschlagnahme des Vermögens der SPD wurde erst eine Woche später, am 9. Mai 1933, angeordnet. (Vgl. Tollmien 1999: S. 171)

[114] 1923 in Hannover gegründet, war die Niedersächsische Tageszeitung die erste nationalsozialistische Tageszeitung in Niedersachsen (vgl. Sürig 1973: S. 51).

[115] Das Göttinger Tageblatt stand den Nationalsozialisten sowohl beratend als auch finanziell (Übernahme der Druck- und Herstellungskosten) bei der Gründung der Fanfare zur Seite (vgl. Heumann 1973: S. 105ff.).

[116] Tatsächlich sprachen sich Staatssekretär Gottfried Feder und der Stellvertreter des Reichspressechefs Dr. Kurt Jahncke in dem Konflikt zwischen Göttinger Nachrichten und Göttinger Tageblatt, für letzteres aus (vgl. Heumann 1973: S. 145ff.).

[117] Noch vor dem Göttinger Tageblatt, bemühten sich die Göttinger Nachrichten erfolglos um den Kauf der Göttinger Zeitung: „Die GN hatten nicht genügend Kapital, um den von der GZ geforderten (lediglich schuldendeckenden) Kaufpreis aufzubringen, und offenbar auch nicht genügend Druckmittel im Hintergrund, um einen Verkauf an die GN zu erzwingen“ (Tollmien 1999: S. 173).

[118] Inhalt kann z. B. auch als ein mathematisches Raum- oder Flächenmaß verstanden werden (vgl. Braun/ et al. 1993: S. 581).

[119] Die Begriffe Methode und Technik sind zu unterscheiden: Technik bezeichnet ein konkretes Mittel bzw. ein bestimmtes Messinstrument (z. B. Fragebogen, Kategoriensystem, etc.) mit dem Daten erhoben werden. Die Methode der Inhaltsanalyse umfasst viele verschiedene Messinstrumente (z. B. die Bewertungs- oder Kontingenzanalyse), welche jedoch alle dieselbe Art des Zugangs zur Realität nutzen und alle denselben Datentypus produzieren. (Vgl. Früh 2001: S. 26).

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Detalles

Título
Inhalt und Umsetzung früher nationalsozialistischer Presseanweisungen
Subtítulo
Drei Göttinger Zeitungen im Vergleich (1933-1935)
Universidad
University of Göttingen  (Zentrum für interdisziplinäre Medienwissenschaft)
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
224
No. de catálogo
V74945
ISBN (Ebook)
9783638742849
ISBN (Libro)
9783638743037
Tamaño de fichero
28337 KB
Idioma
Alemán
Notas
Mit der Erstellung eines standardisierten Untersuchungsinstruments zur Inhaltsanalyse der nationalsozialistischen Presseanweisungen wurde "ein Stück weit Pionierarbeit" auf diesem Gebiet geleistet.
Palabras clave
Inhalt, Umsetzung, Presseanweisungen
Citar trabajo
Dipl.-Sozialwirt Nils Oschinski (Autor), 2007, Inhalt und Umsetzung früher nationalsozialistischer Presseanweisungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74945

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Título: Inhalt und Umsetzung früher nationalsozialistischer Presseanweisungen



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