Der Jugendstrafvollzug - Aufgaben, Behandlungsmaßnahmen und Ausblick


Seminar Paper, 2001

19 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Gliederung:

1. Aufgaben und Grundsätze des Vollzuges

2. Jugendstrafvollzug in Neuburg-Herrenwörth

3. Behandlungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug

4. Zukunft des Jugendstrafvollzuges

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Aufgaben und Grundsätze des Vollzuges

Strafvollzug bedeutet die „Vollziehung freiheitsentziehender Sanktionen, also der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung“1. Dem Vollzug obliegen hierbei zwei Aufgaben: Zum einen „soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (Stichwort (Re-)Sozialisierung) und zum anderen dient der Freiheitsentzug „dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“ (§ 2 StVollzG). Vorrang hat bei diesen beiden individualpräventiven Aufgaben eindeutig das Erziehungs- bzw. Resozialisierungsziel, denn wer den Rückfall eines jugendlichen Täters „auf Dauer verhindert, leistet den wirksamsten Schutz der Allgemeinheit“2.

Um den sozialstaatlichen Erfordernissen zu genügen, muss der Jugendstrafvollzug „die notwendigen sozialen Hilfen zur gesellschaftlichen Integration des Gefangenen vorsehen. Ferner müssen die Lebensbedingungen in der Vollzugsanstalt auf ein solches soziales Training zugeschnitten sein; sollen sie zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit beitragen, dürfen sie den Gefangenen nicht diesem Leben entfremden, sondern müssen ihm Bewährungs- und Entfaltungsmöglichkeiten bieten“3.

Die vielfach kritisierten Begleiterscheinungen des Freiheitsentzugs (soziale Isolierung, Deprivation, Prisonisierung und „Diskulturation“4 ) müssen im Rahmen resozialisierender Behandlung zurückgedrängt werden. Daher kommen der Gestaltung des Tagesablaufs in einer Jugendvollzugsanstalt, dem Handlungsspielraum der jugendlichen Gefangenen sowie den Bedingungen sozialer Interaktion und Kommunikation höchste Bedeutung zu.

Als Richtlinie für den Strafvollzug hat Müller-Dietz drei Grundsätze erarbeitet:5 1. Der Angleichungsgrundsatz, der eine größtmögliche Angleichung des Lebens im Vollzug an die allgemeinen Lebensverhältnisse fordert. Dadurch soll der Gefangene (wieder) sinnvoll auf ein sozial verantwortliches Leben vorbereitet werden. Eine völlige Angleichung ist allein durch die dem Strafvollzug obliegende Sicherungsaufgabe ausgeschlossen, doch einer zu starken Isolierung soll gleichermaßen vorgebeugt werden.

2. Unter Beachtung des Gegensteuerungsgrundsatzes sollen schädliche

Folgen des Freiheitsentzugs auf den Gefangenen vermieden werden. Dies wird durch die Förderung der sozialen Beziehungen und Kontakte des Gefangenen mit der Außenwelt sowie durch freie und pädagogisch sinnvolle Gestaltung des Tagesablaufs ermöglicht. Ziel ist nicht die Gewöhnung an die „Subkultur“ der Anstalt, sondern die gesellschaftliche Eingliederung des Gefangenen.

3. Diese soziale Eingliederung des Gefangenen wird noch stärker im

Integrationsgrundsatz betont. Die familiären und eventuell beruflichen Belastungen, die für den Gefangenen und dessen Familie entstehen, sollen durch entsprechende Hilfestellungen seitens der Vollzugsbehörde gemildert werden.

Alle drei Grundsätze begründen Handlungspflichten der vollziehenden Behörden, jedoch keine Rechte des Gefangenen. Jedoch spielt die (auch sozialstaatlich begründete) Mitwirkungsbefugnis des jugendlichen Inhaftierten - der in Deutschland durchschnittlich 10 Monate in Haft sitzt6 - eine sehr große Rolle. Nach § 4 Abs. 1 StVollzG wirkt der Gefangene „an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugsziels“ mit, wobei er durch die Vollzugsbehörden bei mangelnder Bereitschaft zur Mitarbeit motiviert werden soll („Motivierungspflicht“7 ). Dies darf natürlich nicht durch Ausübung psychischen Drucks oder gar durch Disziplinarmaßnahmen erzwungen werden, setzt also einen gewissen Grad an Freiwilligkeit zur Mitwirkung seitens des Gefangenen voraus.

Um das Zusammenspiel von Vollzugsbehörde und den Gefangenen im Alltag einer Anstalt zu verdeutlichen, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf die moderne bayrische Jugendvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth an der Donau.

2. Jugendstrafvollzug in der JVA Neuburg-Herrenwörth

Die im Jahre 1990 eingeweihte Jugendvollzugsanstalt ist mit zirka 180 Jugendlichen besetzt und geht von der Idee des Wohngruppenvollzugs aus. Dies ermöglicht den Gefangenen viel interne Bewegungsfreiheit ohne ständige Begleitung durch Aufsichtspersonal. Sämtliche Einrichtungen, die der Gefangene in seinem normalen Tagesablauf möglicherweise aufsucht - angefangen bei den Unterkunftsgebäuden, über die Werkstätten, die Schule, den Speisesaal, die Turnhalle, die Krankenversorgung, bis hin zu den Versammlungsräumen, der Bibliothek, dem Ton- und Bildstudio und der Küche - sind um einen großen zentralen Gartenhof angeordnet und über einen umlaufenden, überdachten Hofumgang erschlossen. Dieser ist zum äußeren Sicherheits- und Überwachungsbereich zwischen den Gebäuden und der Anstaltsmauer völlig abgeschlossen.8 Bei Besuchern der 56 Millionen Mark teuren Anstalt mag leicht der Eindruck entstehen, die großzügige Ausstattung inklusive kostspieliger Sportanlagen sei einer Jugendstrafanstalt nicht angemessen und laufe dem Zweck „Strafe zur Abschreckung“ zuwider.

Im Faltblatt der Anstalt heißt es dazu, die Atmosphäre, die durch diese Bauweise erzeugt werde, diene „den Gefangenen zur Motivation für eine aktive zukunftsorientierte Gestaltung [...] ihres Aufenthalts in der Anstalt“. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (19 bis 21 Jahre); letztere können je nach Reife nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Die Gefangenen der JVA können nach drei verschiedenen Kriterien beschrieben werden:

- Erststrafenvollzug bei Jugendlichen im Alter von 16 Jahren mit einer Haftdauer von über drei Jahren
- Bei Jugendlichen ab 16 Jahren mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raub und Erpressung
- Bei Jugendlichen von über 19 bis 21 Jahren mit einer Haftdauer von bis zu drei Jahren

Die durchschnittliche Verweildauer der Jugendlichen und Heranwachsenden in Neuburg-Herrenwörth - die zu 40 Prozent ausländischer Herkunft sind - beträgt 10 Monate. An oberster Stelle der begangenen Verbrechen stehen Eigentumsdelikte, gefolgt von Körperverletzungen und Drogendelinquenz in Verbindung mit Beschaffungskriminalität.

Nach soziodemographischen Kriterien entstammt die Mehrzahl der Jugendlichen aus sozial schwachen Schichten mit den dafür typischen Merkmalen: nicht intakte Familien, Kinderreichtum, soziale Randständigkeit, unzureichendes Einkommen in Verbindung mit unreflektiertem Konsumverhalten, Herkunft aus schlechten Wohngegenden und Ballungsgebieten sowie eine signifikant hohe Anzahl an Schul- bzw. Berufsabbrechern. Laut den Gefangenenangaben für das Jahr 1996 hatten 45,7% die Hauptschule ohne Abschluss verlassen und 80,1% waren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den inhaftierten ausländischen Jugendlichen fallen besonders die Generations- und Enkulturationsprobleme auf. Unter den 150 Angestellten der Anstalt sind fünf Sozialarbeiter und zwei Psychologen beschäftigt. Diese beschreiben die inhaftierten Jugendlichen anhand folgender Persönlichkeitsmerkmale:

„Labilität, Körperbetontheit, einfache Lösungsmuster bei Konflikten, geringe Frustrationstoleranz, geringes Reflexionsniveau, mangelnde Lebensplanung und Zielsetzung, verarmte emotionale Qualitäten, mangelndes Interesse an politischen und kulturellen Prozessen, verarmte Interessenstruktur, wenig Motivation, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen“9.

Der Anstaltsleiter in Neuburg-Herrenwörth ist leitender Regierungsdirektor und ausgebildeter Jurist. Er charakterisiert die inhaftierten Jugendlichen zusammenfassend wie folgt: „Ihr Leben sei gekennzeichnet von schiefgelaufenen Sozialisationsbemühungen; sie seien an allen bisher an sie gestellten Anforderungen gescheitert, weil sie immer mehr Ausweichtechniken entwickelt hätten und vor allem davongelaufen seien. Dadurch seien sie durch sämtliche (soziale) Gitter gefallen. Allen gemeinsam sei ein sehr niedriges Selbstwertgefühl, das erst hier in der Anstalt aufgebaut werden müsse; in ihrer Entwicklung seien sie insgesamt verzögert.“10

Für diesen Aufbau des Selbstwertgefühls sind in erster Linie die fünf Sozialpädagogen (drei Frauen und zwei Männer) des Sozialdienstes sowie die zwei Psychologen, zwei Pfarrer und vier Lehrer zuständig.

Der Sozialdienst in Neuburg-Herrenwörth erfüllt nicht nur die Betreuungsfunktionen, sondern wirkt auch bei der Entscheidungsfindung über Gefangene (z.B. vorzeitige Entlassung) mit.

Die Arbeit der beiden Anstaltspsychologen ist sehr vielseitig:11

Die durchgeführte Psychotherapie hat zur Zielsetzung die Behandlung von krankheitswertigen Störungsbildern wie z.B. Angststörungen, Depression, Zwangskrankheiten, posttraumatische Belastungsstörungen und sexuelle Devianz. Die Bearbeitung persönlichkeitsspezifischer Ursachen von Kriminalität sowie die Steigerung der Selbstakzeptanz, des Selbstwertgefühles und der Selbstkontrollfertigkeiten gehört ebenfalls zu den Ziele der Psychotherapie.

Zur Krisenintervention gehört das unverzügliche therapeutische Handeln angesichts individueller Notsituationen von Inhaftierten zur Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung (z.B. Suizidprophylaxe) sowie die schnelle Entlastung bei Gefühlen der Ohnmacht und Hilflosigkeit.

Der Aufbau einer realistischen Wahrnehmung bezüglich der Krisensituation und möglicher Lösungsschritte sowie die Einleitung medizinischer Maßnahmen bei krankheitswertigen Zuständen wie z.B. akuten Psychosen gehört ebenfalls zu den psycho-sozialen Behandlungsprogrammen für die jugendlichen Straftäter. Die Beratung bei aktuellen Konflikten mit Bediensteten, Mitgefangenen oder Familiengehörigen, die Vermittlung von Strategien zur Problem- bzw. Konfliktbewältigung und die Moderation von Konfliktgesprächen bei Stagnation der Problemlösung fällt unter das Aufgabengebiet der psychologischen Beratung durch einen entsprechend ausgebildeten Diplom-Psychologen (approbierter psychologischer Psychotherapeut / klinischer Psychologe).

Die Maßnahmen der Arbeitstherapie12 werden von einem Diplom-Psychologen in Zusammenarbeit mit einem speziell geschulten Betriebsbeamten durchgeführt und dienen der Steigerung des Durchhaltevermögens im Arbeitsbereich, der Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und Feinmotorik sowie dem Erlernen von konfliktfreiem Zusammenarbeiten.

Das Vollzugsziel der JVA Neuburg-Herrenwörth lautet Resozialisierung. Der Sozialdienst geht davon aus, dass verschiedene Fähigkeiten beim Gefangenen gestärkt bzw. aufgebaut werden müssen, besonders die sozialen, beruflichen und

[...]


1 Müller-Dietz, Heinz: Strafvollzugsrecht. In: Schneider, Hans Joachim (Hrsg.): Auswirkungen auf die Kriminologie. Delinquenz und Gesellschaft. In: Die Psychologie des 20. Jahrhunderts, Band 14, München, S. 938.

2 Müller-Dietz, Strafvollzugsrecht, S. 943.

3 Müller-Dietz, Strafvollzugsrecht, S. 944.

4 Elbing, Wolfgang: Jugendstrafvollzug zwischen Erziehen und Strafe. Pädagogische Ansätze - Konzepte - Perspektiven, Saarbrücken 1993, S. 104.

5 Vgl. Müller-Dietz, Strafvollzugsrecht, S. 944.

6 Vgl. Greve, Werner/Höynck, Theresia: Die Zukunft des Jugendstrafvollzuges. In: Kriminalpädagogische Praxis, 26/1999/38, S. 4.

7 Müller-Dietz, Strafvollzugsrecht, S. 945.

8 Vgl. Faltblatt der JVA Neuburg-Herrenwörth

9 Quelle: Sozialdienst des JVA Neuburg-Herrenwörth.

10 Quelle: Sozialdienst der JVA Neuburg-Herrenwörth. 5

11 Vgl. Psycho-soziale Behandlungsprogramme für jugendliche Straftäter in Vollzugsanstalten; hier: Umfrage des Europarates; zum JMS vom 20.07.2000, Gz. 4412E - VIIa - 10739/2000.

12 Vgl. Wattenberg, Heinz - H.: Arbeitstherapie im Jugendstrafvollzug. Eine Bestandsaufnahme, Frankfurt am Main 1990.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Der Jugendstrafvollzug - Aufgaben, Behandlungsmaßnahmen und Ausblick
College
LMU Munich  (Insitut für Psychologie und Erziehungswissenschaft)
Course
Psychologische Aspekte der Jugendkriminalität
Grade
2,3
Author
Year
2001
Pages
19
Catalog Number
V7517
ISBN (eBook)
9783638147606
ISBN (Book)
9783638815765
File size
826 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit stellt die Aufgaben und Grundsätze des Vollzuges exemplarisch an ausgewählten Behandlungsmaßnahmen des Jugendstrafvollzuges heraus und beleuchtet Effektivität und Zukunft des Jugendstrafvollzuges. Als praktisches Beispiel dient die Darstellung des Jugendstrafvollzuges in der JVA Neuburg-Herrenwörth. Stellungnahme des Korrektors: Die Arbeit liest sich gut und ist auch informativ. Es fehlt die Fokusierung auf eine (oder mehrere) spezifische Fragestellungen, z.B. ob die Resozialisierungsmaßnahmen auf dem richtigen Weg sind, oder solche Behandlungsmaßnahmen angeboten werden und was von diesen aus persönlicher Sicht zu halten ist. Dennoch eine insgesamt gute Arbeit! 637 KB
Keywords
Jugendstrafvollzug, Behandlungsmaßnahmen, JVA Neuburg-Herrenwörth, Psychotherapie
Quote paper
Diplom-Staatswissenschaftler (univ.) Sascha Hissler (Author), 2001, Der Jugendstrafvollzug - Aufgaben, Behandlungsmaßnahmen und Ausblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7517

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