Kerngegenstand dieser Arbeit soll eine grundsätzliche Beratung sein, ob Übertragungen eher nach aktueller Gesetzgebung oder besser erst nach Inkrafttreten des Entwurfs getätigt werden sollten. Dazu wird zunächst ein Umriss über die derzeitig gültige Situation gegeben, um daran im Anschluss den Koalitionsbeschluss mit den damit verbundenen Zielen, Grundgedanken und vor allen Dingen Änderungen und Neuerungen darzustellen. Schließlich werden zwei näher definierte Fälle von Übertragungen mit den jeweiligen Konsequenzen und Unterschieden zwi-schen alt und neu beleuchtet. Zu guter Letzt soll am Ende dieser Arbeit eine Zusammenfassung als kritische Würdigung stehen, inwieweit der behandelte Entwurf wirklich eine Vereinfachung und Entlastung für die betroffenen Unternehmen darstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Aktuelle Situation
2.1. Allgemein
2.2. Besonderheiten bei Kommanditgesellschaften
2.3. Schädliche Verwendung
3. Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006
3.1. Hauptziele
3.2. Kernpunkte
3.3. Wesentliche Änderungen und Neuerungen
3.4. Schädliche Verwendung
4. Gestaltungsberatung an zwei praktischen Beispielen
4.1. Einführung in die Sachverhalte
4.2. Übertragung von KG-Anteilen einer gewerblich tätigen Gesellschaft
4.3. Übertragung von KG-Anteilen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die steuerliche Beratung hinsichtlich der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung des Kabinettsbeschlusses vom 25.10.2006. Dabei wird untersucht, ob Übertragungen nach geltender Gesetzgebung oder nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes vorteilhafter sind.
- Aktueller Stand der Erbschaftsteuer und Bewertungsmethoden
- Ziele und Neuerungen des Kabinettsbeschlusses zur Nachfolge
- Analyse der Steuerlast anhand von Praxisbeispielen (Gewerblich vs. Vermögensverwaltend)
- Kritische Würdigung der "schädlichen Verwendung" und Behaltensfristen
- Evaluierung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit unter neuem Recht
Auszug aus dem Buch
3.4. Schädliche Verwendung
Gem. § 28 Abs. 3 ErbStG wird die Stundung der Steuer aufgehoben, sobald der Erwerber das begünstigt erhaltene Vermögen oder auch Teile aus diesem Vermögen veräußert oder in einer anderen Weise steuerschädlich verwendet.
Im Gegensatz zur aktuellen gesetzlichen Regelung ist eine Behaltensfrist von nunmehr zehn Jahren vorgesehen (§ 28 Abs. 1 ErbStG-E). Wachter sieht in dieser Ausweitung einen gravierenden Einschnitt in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
Die schädliche Verwendung in Form von Überentnahmen (s. Kap. 2.3.) ist im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten und dürfte nach den neuen Regelungen entsprechend keine schädliche Verwendung mehr darstellen.
Wird nach § 28 Abs. 3 S. 4 ErbStG-E die Verfügungsbeschränkung oder die Stimmrechtsbündelung aufgehoben, so erlischt die Stundung ebenfalls. Dies betrifft Kapitalgesellschaften, in denen die Anteile mehrerer Gesellschafter zusammen gerechnet werden, um auf einen Wert von über 25% zu gelangen, sofern diese Gesellschafter nur zusammen berechtigt sind, über die Anteile zu verfügen bzw. das Stimmrecht auszuüben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Unternehmensnachfolge für die deutsche Wirtschaft und führt in den Vergleich zwischen der aktuellen Gesetzeslage und dem geplanten Reformvorhaben ein.
2. Aktuelle Situation: In diesem Kapitel werden die heute gängigen Bewertungsmethoden für Betriebsvermögen sowie die speziellen Regelungen für Kommanditgesellschaften und die schädliche Verwendung erläutert.
3. Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006: Hier werden die Ziele, Kernpunkte und die wesentlichen geplanten Änderungen des Gesetzentwurfs, insbesondere die Stundungsmöglichkeiten und die Anforderungen an produktives Betriebsvermögen, dargestellt.
4. Gestaltungsberatung an zwei praktischen Beispielen: Dieses Kapitel vergleicht an zwei Fallbeispielen (gewerblich und vermögensverwaltend) die steuerlichen Konsequenzen einer Unternehmensübertragung unter altem und neuem Recht.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über den geplanten Gesetzentwurf, wobei insbesondere die verlängerten Behaltensfristen und die verfassungsrechtliche Problematik hinterfragt werden.
Schlüsselwörter
Unternehmensnachfolge, Erbschaftsteuergesetz, Kabinettsbeschluss, Betriebsvermögen, Steuerstundung, Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Stuttgarter-Verfahren, schädliche Verwendung, Behaltensfrist, ErbStG, Gewerbliche Gesellschaft, Vermögensverwaltung, Unternehmensbewertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Auswirkungen einer geplanten Gesetzesänderung zur Unternehmensnachfolge auf Basis eines Kabinettsbeschlusses aus dem Jahr 2006.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Bewertung von Betriebsvermögen, die steuerliche Stundung bei Übertragungen und die veränderten Bedingungen für die Begünstigung von Unternehmensanteilen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist eine Beratungsempfehlung für Unternehmer: Soll eine Übertragung aktuell oder erst nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen vollzogen werden?
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse sowie die vergleichende Anwendung von Steuermodellen und Bewertungsmethoden anhand praktischer Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, eine detaillierte Erläuterung des neuen Gesetzentwurfs und zwei konkrete Rechenbeispiele für Übertragungen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Kernbegriffe sind Unternehmensnachfolge, ErbStG, Steuerstundung, Betriebsvermögen und schädliche Verwendung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen produktivem und nicht produktivem Vermögen wichtig?
Unter dem neuen Gesetzentwurf hängt die Steuerbegünstigung davon ab, ob das Vermögen als "produktives Betriebsvermögen" eingestuft wird; nicht produktive Teile werden sofort steuerpflichtig.
Wie wirkt sich die geplante Verlängerung der Behaltensfrist auf die Beratung aus?
Die Verdopplung von fünf auf zehn Jahre schränkt die unternehmerische Flexibilität stark ein und macht den Vorteil der Steuerstundung aus Sicht des Autors weniger attraktiv.
Warum spielt der Zeitpunkt der Übertragung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften keine Rolle?
Da diese Gesellschaften nach dem Entwurf kein "begünstigtes Betriebsvermögen" darstellen, entfallen die Stundungsmöglichkeiten, wodurch die Steuerlast unter beiden Rechtslagen identisch ausfällt.
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- Jens Hahne (Author), 2007, Gestaltungsberatung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 25.10.2006, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75313