In einer nie zuvor da gewesenen Intensität und Form beeinflussten die Anschläge vom 11. September 2001 den Blick der westlichen Nationen und der gesamten Weltgemeinschaft auf den Terrorismus. Geblieben ist die Ratlosigkeit und insbesondere Uneinigkeit über eine Definition des Begriffs „Terrorismus“ im Rahmen der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.
Weshalb ist eine verbindliche Terrorismusdefinition eine unabdingbare politische Notwendigkeit? Warum kann sie nur im Rahmen der Vereinten Nationen zu Erfolgen bei der Bekämpfung des inter- oder multinationalen Terrorismus führen? Warum existiert bis heute keine einheitliche Definition im Rahmen der Vereinten Nationen? Welche Probleme ergeben sich bei dem Versuch, sich einer Definition anzunehmen? Wie sieht die historische Entwicklung der Definitionsdebatten aus?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Der Begriff Terrorismus im Allgemeinen
2.2 Terrorismusdefinition im Rahmen der Vereinten Nationen
2.3 Die Konventionen von 1963, 1970 und 1971
2.4 Die Ereignisse von 1972 und die Reaktionen der UN
2.5 Weitere Auseinandersetzungen mit dem Terrorismus
2.6 Maßnahmen nach dem 11. September 2001
3 Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik einer einheitlichen völkerrechtlichen Definition des Begriffs Terrorismus im Rahmen der Vereinten Nationen. Dabei wird analysiert, warum trotz der Notwendigkeit einer klaren Definition politische Interessenunterschiede und komplexe Abgrenzungsfragen, etwa zu Befreiungsbewegungen, eine Einigung bisher verhindert haben.
- Historische und sprachliche Herleitung des Terrorismusbegriffs
- Die Rolle der UN-Generalversammlung und des Sicherheitsrats bei der Terrorismusbekämpfung
- Analyse der Interessenkonflikte zwischen Mitgliedsstaaten bezüglich Definitionsversuchen
- Einfluss von Konflikten (z.B. Nahostkonflikt) auf die Definitionsproblematik
- Bewertung der Wirksamkeit von UN-Konventionen und Ad-hoc-Ausschüssen
Auszug aus dem Buch
2.4 Die Ereignisse von 1972 und die Reaktionen der UN
Am 04.09.1972 kam es bei den Münchener Olympischen Spielen zu einer Geiselnahme durch palästinensische Fedayeen mit neun israelischen Geiseln. Deutsche Sicherheitskräfte eröffneten das Feuer auf die Geiselnehmer bevor diese mit einem Flugzeug die israelischen Gefangenen nach Kairo ausfliegen wollten. Dabei kamen 15 Menschen ums Leben. Unter ihnen alle israelischen Geiseln und ein deutscher Polizist.
Diese terroristische Erscheinungsform war noch relativ jung: Walter Laqueur spricht von einem neuen multinationalen Terrorismus, der Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts seinen ersten Höhepunkt erlebte und sich durch eine enge Zusammenarbeit zwischen kleinen Terroristengruppen in vielen Ländern auszeichnet. (Dieser Versuch von Laqueur, eine präzisere Formulierung als „international“ zu finden, verdeutlicht die Problematik des Begriffs. Obwohl „international“ nur „zwischenstaatlich, nicht national begrenzt“ meint und damit die Anzahl der beteiligten Akteure offen lässt, unterstreicht „multinational“ die Neuerscheinung der Ereignisse.)
Außerdem zeigen die Konventionen der Vereinten Nationen bis zu diesem Zeitpunkt, dass diese Erscheinungsform des Terrorismus jung war. Die erste Konvention der Generalversammlung gegen terroristische Akte in Form von Flugzeugentführungen wurde, wie bereits erwähnt, 1963 verabschiedet. Die zweite Konvention 1970, die Dritte erst 1971. Georgios Kaouras unterteilt das Phänomen des Terrorismus in drei historische Phasen, wobei die Letzte die Phase des gegenwärtigen Terrorismus darstellt. Ihren Beginn setzt er ab 1967/68 an.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Terrorismusdefinition bei den Vereinten Nationen ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der politischen Notwendigkeit und den Hürden einer solchen Definition.
2. Hauptteil: Der Hauptteil beleuchtet die sprachliche Entwicklung des Terrorismusbegriffs, untersucht die zahlreichen, oft erfolglosen Versuche der Vereinten Nationen zur Definition und analysiert die politischen Interessenkonflikte sowie die Auswirkungen von Großereignissen wie den Anschlägen von 1972 und 2001.
3 Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine völkerrechtliche Definition zwar politisch unabdingbar bleibt, jedoch an den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten und der Abgrenzung zu legitimen Widerstands- oder Befreiungsbewegungen scheitert.
Schlüsselwörter
Terrorismus, Vereinte Nationen, Terrorismusdefinition, Völkerrecht, Generalversammlung, Sicherheitsrat, internationale Sicherheit, Befreiungsbewegungen, Nahostkonflikt, politische Interessen, Multilateralismus, Gewaltverbot, Selbstbestimmungsrecht, Konventionen, Terrorismusbekämpfung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Schwierigkeiten der Vereinten Nationen, eine völkerrechtlich verbindliche Definition des Begriffs Terrorismus zu etablieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Genese des Begriffs, die Rolle der UN-Gremien, die Einflüsse nationaler politischer Interessen auf völkerrechtliche Prozesse sowie die Abgrenzung von Terrorismus zu anderen Gewaltformen wie Befreiungskämpfen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu ergründen, warum trotz offensichtlicher Notwendigkeit keine einheitliche Definition existiert und welche Rolle dabei die divergierenden politischen Interessen der UN-Mitgliedstaaten spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Dokumenten, Konventionen und relevanter Fachliteratur zu den Vereinten Nationen und zum Thema Terrorismus basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche Einordnung, eine chronologische Aufarbeitung der Definitionsbemühungen (insbesondere seit den 1970er Jahren) sowie eine Untersuchung der Reaktionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Terrorismusdefinition, Vereinte Nationen, Völkerrecht, Interessenvielfalt und internationale Sicherheit geprägt.
Welche Bedeutung hatte das Ereignis von 1972 für die UN?
Die Geiselnahme bei den Olympischen Spielen in München markierte einen Wendepunkt, der die UN dazu zwang, sich intensiver mit der globalen Bedrohung durch Terrorismus auseinanderzusetzen, was jedoch auch die tiefgreifenden politischen Gräben innerhalb der Generalversammlung offenlegte.
Warum stellt die Abgrenzung zu Befreiungsbewegungen ein so großes Hindernis dar?
Viele Staaten, insbesondere aus dem globalen Süden, fürchten, dass eine zu allgemeine Definition des Terrorismus legitime Widerstandskämpfe gegen Kolonialismus oder Fremdherrschaft kriminalisieren könnte.
Können internationale Konventionen das Problem lösen?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass zwar gezielte Konventionen zu Teilaspekten existieren, eine umfassende Allgemeindefinition jedoch an der notwendigen politischen Einigkeit in der Generalversammlung scheitert.
- Citation du texte
- Jens Dolfen (Auteur), 2005, Die Vereinten Nationen und das Problem der Terrorismusdefinition, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75350