Le Code Civil - Napoléons Instrument zur absoluten Macht?


Seminar Paper, 2006

14 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG / PROBLEMSTELLUNG

2. ENTWICKLUNG DES ZIVILRECHTS AUSGEHEND VOM ZUSTAND VOR DER REVOLUTION BIS ZUM CODE CIVIL
2.1 ZEIT VOR UND WÄHREND DER REVOLUTION
2.2 DIE BÜRGERLICHE REPUBLIK

3. BONAPARTES STAATSSTREICH
3.1 DIE NAPOLEONISCHE VERFASSUNG
3.2 GESELLSCHAFTLICHE KONSOLIDIERUNG

4. ENTWICKLUNG DES CODE CIVIL UND DER VERWALTUNG
4.1 REFORM DES VERWALTUNGSSYSTEMS

5. MOTIVE NAPOLEONS:
5.1 MASSNAHMEN ZUR DURCHSETZUNG DES CODE CIVIL

6. ZUSAMMENFASSUNG / FAZIT

7. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

EINLEITUNG / PROBLEMSTELLUNG

Thema der vorliegenden Hausarbeit ist die Entstehung bzw. die Umstände, welche zur Entwicklung des Code civil oder auch Code Napoléon geführt haben. Der betrachtete Zeitraum liegt hauptsächlich in der Zeit der napoléonische Machtergreifung. Zum besseren Verständnis der Entstehungsgeschichte des Code civil muss auch kurz auf vorrevolutionäre Gesetzeslage in Frankreich sowie auf die revolutionären Errungenschaften, soweit sie das französische Recht betreffen, eingegangen werden.

Im Zuge der Hausarbeit soll besonders die Frage nach der Motivation Napoléons hinsichtlich der Ausarbeitung eines neuen Zivilgesetzbuches diskutiert werden und ob der Code civil sich direkt aus der Revolution ergab oder ob Napoléon nicht vielmehr revolutionäre Forderungen nach einheitlichem Recht für ganz Frankreich instrumentalisierte um seine eigene Machtposition zu stärken.

Dem Autor erschien es dazu sinnvoll eine Gliederung in vier Teile vorzunehmen.

Anhand des ersten Teils soll die Entwicklung des Zivilrechts ausgehend vom Zustand vor und während der Französischen Revolution dargestellt werden, während sich der zweite Teil dem politischen Aufstieg Napoléons an die Spitze Frankreichs widmet.

Im dritten Teil soll schließlich die napoléonische Reform bzw. Entwicklung des Zivilgesetzbuches beschreiben werden bevor schließlich im vierten Teil der Versuch unternommen werden soll, die Motive Bonapartes zu klären, welche ausschlaggebend für das große Engagement Napoléons bei der Entwicklung des Code civil waren. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, was sich der 1. Konsul und spätere Kaiser Frankreichs von dem Gesetzwerk versprach.

Der Wunsch Napoléons mit dem Code civil als großer Gesetzgeber und Verwalter Frankreichs und Europas, und nicht nur als Feldherr, in die Geschichte einzugehen hat sich nicht erfüllt. In erster Linie werden mit seinem Namen große Schlachten, der gescheiterte Russland-Feldzug und der ‚Untergang‘ bei Waterloo in Verbindung gebracht. Seine Taten als Gesetzgeber werden weit weniger beachtet.

Dies spiegelt sich auch in der Literatur wieder; im deutschsprachigen Raum gibt es nur sehr wenige Autoren, die sich mit Napoléons Anteil an der Gesetzgebung des Code civil auseinandersetzten. Eine dieser Arbeiten wurde 1991 mit dem Titel Napoléons Anteil am Code civil von Eckhard Maria Theewen vorgelegt. Die vorliegende Hausarbeit nimmt daher auch hauptsächlich auf diese Bezug.

Als Literatur- Quellenmaterial standen dem Verfasser hauptsächlich die Archive der Universitätsbibliothek Freiburg sowie die Bibliothek des historischen Seminars Freiburg zur Verfügung.

2. ENTWICKLUNG DES ZIVILRECHTS AUSGEHEND VOM ZUSTAND VOR DER REVOLUTION BIS ZUM CODE CIVIL

2.1 ZEIT VOR UND WÄHREND DER REVOLUTION

Im vorrevolutionäre Frankreich herrschte eine Fülle von verschiedensten Gesetzen. Vereinfacht lässt sich sagen, dass im nord- und zentralfranzösischen Gebiet das Droit coutumier und im südfranzösischen Gebiet das Droit écrit galt. Darüber hinaus galten in ganz Frankreich etwa 360 regionale Rechtsordnungen, deren Gültigkeit sich z.T. nur auf kleine Landstriche aber auch auf ganze Provinzen erstreckte. Außerdem galten auch noch die königlichen Weisungen.1

Die Vielzahl dieser Rechtsquellen war verwirrend; eine Vereinheitlichung standen mehrer Gründe entgegen. Ein großes Problem war die Tatsache, dass Frankreich „trotz der die territoriale Einheit verkörpernden Monarchie keine Nation“ war und „die Kirche neben ihrer Funktion als Stütze der Monarchie das Monopol der Personenstandsregelung innehatte“2.

Eine neue Rechtsordnung wurde erst durch die Revolution 1789 ermöglicht. Die Abschaffung der Stände und Privilegien und der damit verbundene Transfer der Macht auf das Volk führten zur Entstehung eines Nationalgefühls und damit verbunden zur Bereitschaft regional behütetes Recht, welches zur Abgrenzung gegen die Nachbarn diente und nun mehr überflüssig war, zu Gunsten der Gleichheit und Brüderlichkeit aufzugeben.

Bereits am 4. August 1789 wurde das Feudalrecht aufgehoben und die zivilrechtliche Gleichheit aller proklamiert:

„Abgeschafft sind der Adel, die Pairie, jedweder erbliche und ständische Vorrang, das Feudalregime (régime féodal), die seigneuriale Gerichtsbarkeit und die davon abgeleiteten Titel, Benennungen und Vorrechte, die Ritterorden, die Körperschaften und Ordensauszeichnungen, für die man einen Adelnachweis verlangte oder die einen geburtsmäßigen Vorrang bedingten, jedweder andere obrigkeitliche Rang außer demjenigen der öffentlichen Beamten (fonctionnaires publics) in der ausübung ihres Amtes. Abgeschafft sind die Käuflichkeit und die Erblichkeit der öffentlichen Ämter. Kein Teil der Nation noch irgendein Individuum kann hinfort irgendein Vorrecht noch irgendeine Ausnahme vom gemeinen Recht aller Franzosen geltend machen“.3

In der Verfassung von 1791 wird bereits in Artikel 1 bestimmt, dass es ein Zivilgesetzbuch für das gesamte Land geben solle.

In der Folgezeit wurden mehrere Gesetzgebungsausschüsse mit dem Auftrag betraut ein einheitliches und umfassendes Gesetzbuch zu entwickeln, aus deren Vorschlägen aber immer nur einzelne Passagen übernommen wurden, während der Rest verworfen wurde. Die jeweiligen Machthaber sahen sich in den Jahren nach der Revolution mit zahlreichen Problemen konfrontiert, so dass Gesetzesreformen in den Bereichen Vorrang hatten, welche für die „Durchsetzung revolutionäres Ideen und Programme von Wichtigkeit sein konnten“4. Vor dem 9. November 1799 kam es fast ausschließlich in den Teilbereichen Familien-, Erb- und Eigentumsrecht zu wirklichen Reformen.

2.2 DIE BÜRGERLICHE REPUBLIK

Im September 1795 entsteht als Reaktion auf Terror und ‚Volksdiktatur’ eine schwache Exekutive bestehend aus fünf Direktoren, das so genannte Direktorium. Die Rahmenbedingungen für eine stabile, parlamentarische und friedenssichernde Regierung waren schlecht, da sich das Land vor dem finanziellen Ruin befand und die Inflation dementsprechend hoch war. Zu dem sah sich das Direktorium mit der rechten royalistischen und klerikalen Gegenrevolution sowie den von links opponierenden restlichen Anhängern der Jakobiner konfrontiert. Es herrschte weiterhin Krieg und die sozialen und politischen Spannungen hielten an. Verschiedenste politische Gruppen versuchte von Anfang an das Direktorium zu stürzen; die einzig verbliebene Macht innerhalb Frankreichs war das Militär, welches sich vorerst in Dienst des Direktoriums stellte und 1796 in dessen Auftrag den letzten Sancculottenaufstand niederschlug.

3. BONAPARTES STAATSSTREICH

Am 9. November 17995 gelingt der Armee unter der Führung eines ihrer erfolgreichsten Generäle der bedeutendste und vorerst letzte Staatsstreich. Dieser General, Napoléon Bonaparte, löste das Direktorium sowie den ‚Rat der Fünfhundert’ endgültig auf und bildete eine provisorische Übergangsregierung.6

Seine Entscheidungen, allen voran seine Wahl zum 1. Konsul, untermauerte er stets durch Plebiszite.7

Diese Plebiszite und weitere soziale Errungenschaften der Revolution, wie die bürgerlich-liberale Eigentumsordnung, die Zerstörung des Feudalsystems sowie die Abschaffung der Privilegien sicherten Napoléon die Macht. Vordergründig wurde die Repräsentativverfassung sowie die Volkssouveränität durch eine Fülle von parlamentarischen Institutionen, wie die gesetzgebende Körperschaft (corps législativ) und den Senat, als verfassungsbewahrende Institution, gewahrt. Der Anschein einer Demokratie wurde zusätzlich durch das allgemeine Wahlrecht aufrecht erhalten.

Napoléon schränkte jedoch die wählbaren Kandidaten durch Notablenlisten ein; ebenso stand er dem Staatsrat vor, welchem er die Gesetzesinitiativen vorbehielt. Es gab also einen indirekten Wahlzensus, außerdem wurden alle Richter, Beamte, Minister, Senats- und Staatsratsmitglieder von Napoléon benannt; weiterhin konnte er über Senatskonsulte die Verfassung seinen Machtinteressen anpassen sowie eigenmächtig außenpolitische Verträge abschließen und Gerichtsurteile aufheben. Mit seinem Umzug in Tuilerien in Paris wurde seine absolutistische Machtposition für jedermann offensichtlich.8

3.1 DIE NAPOLEONISCHE VERFASSUNG

Napoléon ging nicht als einziger Sieger aus dem Staatsstreich hervor. Die Exekutivgewalt lag neben ihm auch noch bei den beiden anderen Konsuln Sieyès und Roger Ducos. Die Ausarbeitung einer neuen Verfassung lag zunächst bei Sieyès, welchem der Senat als Angelpunkt der neuen Institutionen vorschwebte, während er Napoléon in das Ehrenamt eines Großen Kürfürsten abschieben wollte. Dies konnte und wollte Bonaparte, der sich zu Größerem bestimmt fühlte, nicht mit sich machen lassen, verfügte doch er und nicht Sieyès über die Macht des Militärs und den größten Rückhalt in der Bevölkerung. Der 1. Konsul beauftragte also die elf mit der Ausarbeitung der Verfassung beauftragen Kommissare Sieyès Verfassungsentwurf unter seiner Leitung zu überarbeiten.9

Das allgemeine Wahlrecht wurde ebenso wie die Verteilung der Gesetzgebung auf vier Kammern, unter anderem auch der Senat, in der neuen Verfassung festgeschrieben. Die Exekutivgewalt blieb bei einem Kollegium.

Die napoleonische Verfassung des Jahres VIII. respektierte also dem Anschein nach die revolutionären Prinzipien.10

Zum allgemeinen Wahlrecht ist jedoch anzumerken, dass dem Volk lediglich zugestanden wurde ein Zehntel unter ihnen zu bestimmen, das eine Liste mit Notabeln erstellte, welche die Gemeinden repräsentieren sollten. Diese Notabeln bestimmten wiederum eine Liste Notabler für die Departements, welche dann „nach einem identischen Verfahren ihrerseits die Liste der Notabeln auf nationaler Ebene festlegten“11. Die Gemeinde- und Departementsbeamten sowie die Mitglieder der Kammern wurden dann von der Regierung aus diesen Listen bestimmt.

Offiziell standen der Exekutive drei, vom Senat auf zehn Jahre ernannte, Konsuln vor, tatsächlich jedoch lag die Macht bei Napoléon; „bei ihm lag die Initiative zu den Gesetzen, die er auch verkündete, die Ernennung der Staatsräte, Minister und Beamten und das Recht über Krieg und Frieden; die beiden anderen Konsuln hatten nur beratende Funktion“12.

3.2 GESELLSCHAFTLICHE KONSOLIDIERUNG

Neben der Einführung des Code civil erreichte Napoléon die Stabilisierung des Systems vor allem durch das 1801 mit der römisch-katholischen Kirche abgeschlossene Konkordat, wodurch es ihm gelang den Beistand der Kirche zurückzugewinnen. Dieses Konkordat führte dazu, dass die Gegenrevolution ihre einflussreichste Stütze verlor; offiziell wurden jetzt zwar die Bischöfe vom Papst eingesetzt, allerdings wurden die Kandidaten von Napoléon bestimmt und auch weiterhin, ebenso wie die Priester, vom Staat bezahlt. Die Kirchengüter blieben ebenfalls in Staatsbesitz. Für die Bürger selbst änderte sich nichts; die Gesetze bestimmten weiterhin ihr Leben, d.h. Zivilehe und Scheidung blieben ebenso bestehen wie die Registrierung der Taufen, Heiraten und Sterbefälle in den Zivilstandregistern der Gemeinden.13

4. ENTWICKLUNG DES CODE CIVIL UND DER VERWALTUNG

Zwischen 1799 und 1804 prägte Napoléon nachhaltig die Innenpolitik Frankreichs, indem ein neues Verwaltungssystem sowie das Zivilgesetzbuch aufbaute. Beide Entwicklungen, besonders aber der Code Civil, waren zwar in erster Linie innerfranzösische Ereignisse, beeinflussten aber auch all jene Regionen, welche zum Grand Empire gehören sollten. Ziele dieser Errungenschaften waren die Erhaltung der Revolutionserrungenschaften sowie die Stärkung des Zentralstaates.14

Am 25. Dezember 1799 wurde ein fünfzigköpfiger Staatsrat eingesetzt, dessen Aufgabe darin bestand Gesetzesvorlagen vorzubereiten, ehe diese dann vor das Tribunal kamen. Der Staatsrat setzte sich größtenteils aus der juristischen Elite des Landes zusammen, welche von Napoléon persönlich ausgewählt wurden; die politische Vergangenheit spielte dabei, dem Geiste der Revolution entsprechend, keine Rolle; „in diesem Gremium saß der Royalist neben dem Königsmörder“15. Weiterhin diente der Staatsrat als Verwaltungsgericht.

Der Code Civil wurde im Staatsrat ausgearbeitet. Napoleon selbst nahm an zahlreichen Sitzungen persönlich teil und hatte erheblichen Anteil an der endgültigen Gestaltung des Gesetzeswerks.16 Insgesamt leitete Bonaparte 59 von den 102 für die Gesetzesdebatten anberaumten Staatsratssitzungen17.

Mit der Einführung des Code Civil galt erstmal in Frankreich ein verbindliches Gesetzesbuch. Der von einer Kommission ausgearbeitete Entwurf wurde in 102 Sitzungen durch den Staatsrat diskutiert und schließlich 1804 gegen den Einspruch des Tribunals, welches den Code Civil als zu konservativ einstufte, in Kraft gesetzt.

Das Gesetzbuch vereinte Teile der bisher gültigen Lokalrechte und neues revolutionäres Recht; Feudalprivilegien gehörten der Vergangenheit an, der weltliche Charakter des Staates wurde betont und Männer und Frauen vor dem Gesetz gleichgestellt. Weiterhin wurde die persönliche Freiheit, Freiheit des Eigentums sowie der Arbeit und des Gewissens garantiert.18

4.1 REFORM DES VERWALTUNGSSYSTEMS

Bei der Reform des Verwaltungssystems knüpfte Napoléon an die Revolution an und übernahm die Einteilung des Landes in Departements, während die alten Provinzen nicht wieder belebt wurden.

[...]


1 vgl. Theewen, Eckhard (1991): Napoleons Anteil am Code Civil, S.36 f.

2 Theewen, Eckhard (1991): Napoleons Anteil am Code Civil, S.35

3 Beschlüsse der Konstituante vom 4./5. August 1789 und Präambel der Verfassung von 1791, zit. nach Mager, Wolfgang (1980): Frankreich, S.208

4 Theewen, Eckhard (1991): Napoleons Anteil am Code Civil, S.37.

5 18. Brumaire des Jahres VIII des Revolutionskalenders.

6 vgl. DTV-Atlas zur Weltgeschichte, Band 2.

7 vgl. Fehrenbach, Elisabeth (2001): Ancien Régime - Wiener Kongress, S.38 f.

8 vgl. ebd. S. 397

9 vgl. Tulard, Jean (1989): Frankreich im Zeitalter der Revolutionen, S.186

10 vgl. Fehrenbach, Elisabeth (2001): Ancien Régime - Wiener Kongress, S.38 f. sowie Tulard, Jean (1989): Frankreich im Zeitalter der Revolutionen, S. 187

11 Tulard, Jean (1989): Frankreich im Zeitalter der Revolutionen, S.187

12 ebd.

13 vgl. Fehrenbach, Elisabeth (2001): Ancien Régime - Wiener Kongress, S.39/40

14 vgl. Schmidt, Hans (1994): Napoleon I., S.335

15 ebd. Napoleon I., S.335

16 vgl. ebd. Napoleon I., S.335

17 vgl. ebd. Napoleon I., S.335

18 ebd. S.335/36

Excerpt out of 14 pages

Details

Title
Le Code Civil - Napoléons Instrument zur absoluten Macht?
College
University of Freiburg  (Historisches Seminar)
Course
Napoleon und Russland
Grade
2,0
Author
Year
2006
Pages
14
Catalog Number
V75395
ISBN (eBook)
9783638695725
ISBN (Book)
9783638795487
File size
573 KB
Language
German
Keywords
Code, Civil, Napoléons, Instrument, Macht, Napoleon, Russland
Quote paper
Sebastian Schmidt (Author), 2006, Le Code Civil - Napoléons Instrument zur absoluten Macht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75395

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