„Vergangenheitsbewältigung“ in der Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen zur Begriffsbestimmung und zum Historikerstreit


Seminararbeit, 2004

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Aufbau
1.3 Forschungsstand

2 „Vergangenheitsbewältigung“ in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung
2.2 Eigener Erklärungsansatz
2.3 Der „Historikerstreit“ oder die Debatte um „die Vergangenheit, die nicht vergehen will“
2.3.1 Schwerpunkte
2.3.2 Vertreter
2.3.3 Eine Konsequenz

3 Schlussbetrachtung

4 Literaturverzeichnis
4.1 Selbstständig erschienene Literatur
4.2 Unselbstständig erschienene Literatur

1 Einleitung

1.1 Fragestellung

Die Bewältigung der Vergangenheit stellt für die deutsche Gesellschaft heute noch immer ein wesentliches Moment der Selbstreflexion in Bezug auf die im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen dar. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich explizit mit der Form der Aufarbeitung deutscher Vergangenheit aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 in der Bundesrepublik Deutschland.

Dazu versucht sich der Autor zunächst dem Begriff der „Vergangenheitsbewältigung“ zu nähern, diesen in seiner Entstehung historisch einzuordnen, auf seine definitorische Brauchbarkeit zu überprüfen. Alternative Begriffsvorschläge werden am Rande thematisiert und der Grund für ihre Nichtdurchsetzung sowohl in der Fach- als auch der Populärwissenschaft oder Publizistik aufgezeigt. Der Aspekt der „Historisierung“ der Verbrechen der National­sozialisten, von geschichtlichen Zusammenhängen insgesamt, wird ebenfalls erörtert und auf seine Sinnhaftigkeit untersucht.

Im Anschluss daran widmen sich die Ausführungen einer der vielen Kontroversen um die Bewertung des Ausmaßes der Verbrechen des National­sozialismus – dem „Historikerstreit“. Er verdeutlicht, dass sich die Art und Weise des Umgangs mit der deutschen Vergangenheit im Lauf der Geschichte der Nachkriegszeit veränderte, nicht zuletzt durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, deren Interpretation oder der Neuinterpretation älterer Befunde.

Es gilt des weiteren zu klären, wer zum einen die Akteure und was zum anderen deren Motive im Streit (nicht nur) der Historiker waren bzw. wie diese artikuliert wurden. Abschließend bleibt noch die Frage, was von den Debatten um die „Vergangenheit, die nicht vergehen will“[1] für die Zukunft bleibt.

1.2 Aufbau

Nach einer kurzen Skizze des Forschungsstandes zum Thema in Kapitel 1.3 geht die Arbeit auf den Begriff der „Vergangenheitsbewältigung“ unter den in Kapitel 1.1 beschriebenen Fragestellungen (Kapitel 2.1) ein. Die Historie und Entstehung des Begriffs wird dabei ebenso ins Blickfeld genommen wie der Begriffsinhalt und mögliche terminologische Alternativen. Dazu werden drei verschiedene Definitions- aber auch Kategorisierungsansätze zur Problematik vorgestellt.

Kapitel 2.2 analysiert die Kontroverse um den „Historikerstreit“ und ihre Exponenten in Wissenschaft und Publizistik. Die Unterkapitel gehen der Historie der Kontroverse und ihren Protagonisten sowie deren unterschiedlichen Positionen auf den Grund, versuchen Analyse und Kritik zu verbinden.

Kapitel 3 fasst die vorangestellten Ausführungen zusammen und nimmt eine Bewertung vor.

Kapitel 4 listet die Verwendung gefundene Literatur auf.

1.3 Forschungsstand

Die Problematik der deutschen „Vergangenheitsbewältigung“ lieferte der Publizistik und Historiographie reichhaltigen Stoff für vielerlei Veröffentlichungen. Je nach thematischem Schwerpunkt wurden hierzu Monographien, Sammelbände, Zeitschriften oder Zeitungen sowie Reihen und sonstige Formen der Veröffentlichung heran gezogen.

Die „Vergangenheitsbewältigung“, wie sie im folgenden Aufsatz vom Autor zu untersuchen versucht wird, stellt sich gerade bezüglich des „Historikerstreits“ als eine fortwährende, schnell emotionalisierende, z.T. nur leidlich differenzierende Debatte aller politischen Richtungen heraus, der besonders in den Zeitungen, der FAZ oder der ZEIT, eine große Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Hier publizierten die Protagonisten der Kontroverse aufgrund der Möglichkeit des der damaligen Aktualität gebotenen schnellen Schlagabtauschs bzw. der Multiplikation der jeweiligen Überzeugungen. Dazu ist es sinnvoll, auf Ernst Noltes zusammenfassenden Band „Das Vergehen der Vergangenheit. Antwort an meine Kritiker im sogenannten Historikerstreit“[2] zurückzugreifen, in dem u.a. sein Artikel vom Juni 1986 in der FAZ, der den Stein ins Rollen brachte, abgedruckt ist. Freilich liefert dieser nur einen selektiven und dazu wenig objektiven aber erkenntniserhellenden Beitrag zur Debatte und deren „Frontverlauf“. Außer Nolte soll mit Hans-Ulrich Wehler ein weiterer Vertreter der Kontroverse benannt werden, der neben Jürgen Habermas die Gegner des, wie sie es nennen, Geschichtsrelativismus[3], anführt und ausführlich zur Debatte Stellung bezieht. Er zeichnet in seiner Überblickscharakter tragenden Darstellung „Entsorgung der deutschen Vergangenheit. Ein polemischer Essay zum ‚Historikerstreit’“[4] die Lagerbildung und den Inhalt des Konfliktes, bewusst parteiergreifend, nach.

Eine sehr gelungene, wenngleich für den „Historikerstreit“ weniger ergiebige, jedoch diesen in die gesamtgeschichtliche Entwicklung trefflich einordnende und ihn daraus herleitende Geschichte der beiderdeutschen „Vergangenheitsbewältigung“ liefert Jeffrey Herf[5]. Leider sind dessen Ausführungen für die Zeit nach 1960 sowohl für die Bundesrepublik, als auch für die DDR nur fragmentarisch. Der Band ermöglicht aber, zu versuchen, fernab des Erweckens von Verständnis, die deutsche Schwierigkeit des Umgangs mit der eigenen Vergangenheit zu verstehen.

Zum Aspekt der „Historisierung“ der deutschen Vergangenheit, die sich des Vergleiches sehr wohl bedienen darf und soll, ist der Sammelband von Jesse, Backes und Zitelmann[6] besonders hervorzuheben. Wenngleich einige Beiträge in der wissenschaftlichen Forschung auf Widerstand stießen, liefert der Band unzweifelhaft die überfällige Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit der nationalsozialistischen Herrschaft und deren Umgang und Aufarbeitung in der Nachkriegszeit, fernab ideologischer Denk-, Schreib- und Sprachverbote, die in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik ihren unrühmlichen Siegeszug antraten und nicht zuletzt vor der Verfälschung historischer Wahrheiten zur Vollendung eines einseitig ideologisierten Geschichtsbildes nicht zurückschreckten.

Zur begrifflichen Kontextualisierung von „Vergangenheitsbewältigung“, u.a. zur Herleitung der sprachlichen Brauchbarkeit des Terminus’, muss auf die kurze Abhandlung von Richard Matthias Müller[7] verwiesen werden, die der Begriffsbestimmung eine gute Arbeit leistet und sowohl die Aufgaben, Deutungen und Perspektiven einer deutschen „Vergangenheitsbewältigung“ prägnant nachzeichnet und formuliert.

2 „Vergangenheitsbewältigung“ in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung

Bei den folgenden Ausführungen wird strukturell eine Dreiteilung vorgenommen und über drei verschiedene Begriffsbestimmungsansätze der Versuch einer Klärung des Terminus „Vergangenheitsbewältigung“ versucht. Zunächst widmet sich der Autor den Ausführungen Richard Matthias Müllers; im Anschluss daran dem Definitionsversuch von Andreas Maislinger, um schlussendlich, synthetisierend – aber nicht nur – einen eigenen Klärungs- und v.a. Kategorisierungsversuch des Begriffes vorzulegen. Dem Autor ist weniger an einem nochmaligen Versuch einer Definition gelegen.

1. Nach Richard Matthias Müller[8]

Müller spricht sich in seinem Definitionsversuch für die Zerlegung des Begriffes „Vergangenheitsbewältigung“ in seine beiden Wortbestandteile aus, um daraus seine Analyse des damit verbundenen Gesamtinhaltes abzuleiten. Im ersten Teil des Wortes, dessen Bestandteil die „Vergangenheit“ darstellt, sieht er einen ganz wesentlichen Aspekt der Begriffsdeutung darin, dass das zu untersuchende Problem oder Verbrechen an sich, zumindest was seinen historischen Verlauf, die Tat also selbst, anbelangt, abgeschlossen sein müsse, dass der Vorgang derselben nicht mehr andauere, dass sich das Problem aber, wie er es nennt, aufgrund seiner gewaltigen Ausmaße, seiner Wirkung, „weigert“ der Vergangenheit anzugehören. Es beanspruche für sich aus sich heraus dauerhafte Aktualität. Daraus leitet er den ganz entscheidenden Punkt des Umgangs und der Bewertung des zweiten Wort­bestandteils, der „Bewältigung“, her, die weniger darauf abziele, zu verdrängen, ganz im Gegenteil, oder die „Vergangenheit, die nicht vergehen will“[9], ruhen zu lassen. Müller sieht in der „Bewältigung“, gerade im Bezug auf die nationalso­zialistische Vergangenheit, eine schwierige Aufgabenstellung, wen wunderte es, die eine nicht unbeträchtliche Gefahr des Scheiterns, des von der Aufgabe selbst Überwältigtwerdens berge.

Ein weiterer zentraler Bestandteil in Müllers Ausführungen zur „Vergangenheitsbewältigung“ ist der Aspekt der „Schuld“, die unmittelbar mit dem Bewältigen von Vergangenheit zusammenhängt, gerade im Bezug auf die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung Europas durch die beauftragten deutschen Verbände von SS, Gestapo, Wehrmacht, SD o.ä. Denn da Schuld[10] zunächst etwas Inneres, Individuelles sei, ist sie dem Zugriff und der Beurteilung durch andere als den Schuldigen faktisch entzogen. Nur der Schuldige „(und Gott)“[11], nur der Beteiligte kann „bewältigen“, was geschehen ist. Erst die Veröffentlichung, das Bekanntwerden von Verbrechen, von Schuld, führe dazu, dass die „Bewältigung“ in den Bereich der Gesellschaft, zunächst aber der Opfer hineinreicht. Durch diese kollektive Wahrnehmung von Schuld, Schuldiggewordensein, kann „Bewältigung“ – also die Auseinandersetzung mit der Schuld – nun empfohlen, gefordert oder gar erzwungen werden. Unter letzterem wird nach Müllers Meinung die Grenze von „Bewältigung“ und Strafe verflüssigt.[12]

Wesentlich für seine Überlegungen ist jedoch besonders, dass er die Auffassung vertritt, dass „Bewältigung“ von in der Vergangenheit aufgeladener Schuld nur durch die Täter und deren Akzeptanz und Erkenntnis, sich schuldig gemacht zu haben, möglich sei. Seinen Ausführungen zufolge birgt „Bewältigung“ von Schuld somit auch ein stark religiöses Moment, nämlich den „Komplex Bekenntnis-Reue-Vorsatz-Buße“[13].

Wie viele andere Historiker, Politikwissenschaftler, sonstige Wissenschaftler und Publizisten erkennt Müller im Begriff der „Bewältigung“ eine große inhaltliche Schwierigkeit, da dieser Begriff sich nur bedingt für das sich im heutigen Verständnis dahinter verbergende eigne.

Nichtsdestotrotz hält er wenig von alternativloser, medial gestützter Dauerkritik an Begrifflichkeiten, die längst zum Alltagsverständnis, zumindest der breiten Wissenschaft, gehören. Es erscheine weder zweckmäßig noch erforderlich, „Vergangenheitsbewältigung“ durch Drittbegriffe zu ersetzten zu versuchen, die dann oft ebenso wenig dem komplexen Problem gerecht würden oder schon rein terminologisch wenig Erfolg auf Durchsetzung erwarten lassen könnten. Er führt beispielhaft die sog. Reichskristallnacht, die sog. Endlösung oder den Begriff der darauf u.U. bezugnehmenden sog. Wiedergutmachung an, die vor dem Hintergrund der damaligen Geschehnisse sicher kaum als gerechtfertigte Bezeichnungen gelten dürften, mit denen es sich aber ebenso wie mit der „Vergangenheitsbewältigung“ bezüglich des sprachlichen Gebrauchs verhalte.[14]

Das größte begriffliche Problem sieht Müller in der Herkunft des Wortes, bezogen auf den zweiten Teil vom Verb „bewältigen“, welches „resultativ(en)“[15] Charakter trage und sowohl Tätigkeit als auch Ergebnis einschließe, was die Schwierigkeit berge, dass man nicht sagen könne „Er bewältigte die ungeheure Aufgabe mit Erfolg.“ oder „Er bewältigte die ungeheure Aufgabe, aber sie erwies sich als zu schwierig.“. Hieraus könne allerdings nicht der Fehler begangen werden, die Auffassung zu vertreten, dass das Wort den betreffenden Inhalt aufgrund dessen, „da er weder abgeschlossen sei noch es sein dürfe“[16] nicht bezeichnen sollte. Daraus schlussfolgert Müller, dass Worte in zusammengesetzter Form nicht zwangsweise auf ihren von einander isolierten Begriffsgehalt reduziert werden dürften, sondern durchaus mit neuen Inhalten gefüllt werden könnten. Somit sei dem Wort „Vergangenheitsbewältigung“ eine Bedeutung zugewiesen worden, die seinen Bestandteilen notwendigerweise verwehrt blieben. Erst durch die Verbindung von „Vergangenheit“ und „Bewältigung“ und die Füllung des Begriffes mit einem Inhalt, der über die Teilworte hinausgehe, habe sich der Begriff von seinen ursprünglichen Fesseln befreit, könne nun somit selbst einen Prozess beschreiben, dessen Beginn zwar in der Vergangenheit liege, der aber weder abgeschlossen sei, noch dass damit zu rechnen sei, dass es dazu überhaupt kommen werde.

[...]


[1] Siehe Anmerkung 8.

[2] Nolte, Ernst: Das Vergehen der Vergangenheit. Antwort an meine Kritiker im sogenannten Historikerstreit, Berlin/ Frankfurt/ M. 1987.

[3] Vgl. Wippermann, Wolfgang: Wessen Schuld? Vom Historikerstreit zur Goldhagenkontroverse, Berlin 1997, S. 80ff.

[4] Wehler, Hans-Ulrich: Entsorgung der deutschen Vergangenheit? Ein polemischer Essay zum „Historikerstreit“, München 1988.

[5] Herf, Jeffrey: Zweierlei Erinnerung. Die NS-Vergangenheit im geteilten Deutschland, Berlin 1998.

[6] Backes, Uwe u.a. (Hrsg.): Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Frankfurt/ M./ Berlin 1990.

[7] Müller, Richard Matthias: Normal-Null und die Zukunft der deutschen Vergangenheitsbewältigung. Ein Essay, Schernfeld 1994.

[8] Vgl. Müller, Richard Matthias: a.a.O., S. 73-75.

[9] Nolte, Ernst: a.a.O., S. 7.

[10] Vgl. zum Aspekt der „Schuld“ auch: Groll, Klaus-Michael: Wie lange haften wir für Hitler? Zum Selbstverständnis der Deutschen heute, Düsseldorf 1990, S. 34-42.

[11] Müller, Richard Matthias: a.a.O., S. 74.

[12] Vgl. ebenda.

[13] Ebenda.

[14] Vgl. ebenda, S. 73.

[15] Ebenda, S. 74.

[16] Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
„Vergangenheitsbewältigung“ in der Bundesrepublik Deutschland
Untertitel
Anmerkungen zur Begriffsbestimmung und zum Historikerstreit
Hochschule
Technische Universität Chemnitz  (Fachbereich Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Politikwissenschaftliche Begriffe in der Kontroverse
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
34
Katalognummer
V75553
ISBN (eBook)
9783638800525
ISBN (Buch)
9783638803151
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundesrepublik, Deutschland, Politikwissenschaftliche, Begriffe, Kontroverse
Arbeit zitieren
M.A. Michael Kunze (Autor:in), 2004, „Vergangenheitsbewältigung“ in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75553

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