Es dauerte gut zwanzig Jahre, bis die Pflegeversicherung von einer bloßen Problemwahrnehmung zum fünften Zweig der Sozialversicherung wurde. Das Pflegefallrisiko wurde durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung als allgemeines Lebensrisiko anerkannt und den vier etablierten Sozialversicherungszweigen für die Risiken Unfall, Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit zur Seite gestellt. Die zunehmende Zahl der Pflegebedürftigen und die daraus entstandenen, teils erheblichen Probleme, die sich unter anderem dadurch äußerten, dass ein großer Teil der Pflegebedürftigen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen war, waren Gegenstand der anhaltenden Diskussion um die notwendige Absicherung im Pflegefall. Eine Verschärfung des Pflegeproblems wurde darin gesehen, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen durch die demographische Entwicklung noch erhöht, die Zahl der potenziellen Pflegepersonen hingegen rückläufig ist. Unter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist die geminderte Fähigkeit zur Selbstbetreuung zu verstehen, es handelt sich um eine Situation der Hilflosigkeit, Unselbstständigkeit und des Autonomieverlustes. Pflegebedürftig ist, wer zur täglichen Körperpflege, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Mobilität und Haushaltsführung nicht mehr selbstständig in der Lage ist und für einzelne oder sämtliche Verrichtungen fremde Hilfe benötigt. Diese Beeinträchtigungen können in jedem Lebensalter eintreten. Bis es zu dem Gesetz gewordenen Modell einer sozialen Pflegeversicherung kam, standen verschiedene Alternativen zur Diskussion. Einerseits stand die Schaffung einer aus allgemeinen Steuermitteln finanzierten öffentlichen Pflegesicherung für die gesamte Bevölkerung zur Debatte, andererseits die verbindliche Pflicht zur Begründung einer privatversicherungsrechtlichen Vorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Diese Alternativen wurden jedoch verworfen, da bei dem ersten Modell die Pflege als öffentliche, aus Steuern bezahlte Dienstleistung für jeden unentgeltlich zugänglich gewesen wäre, während die Pflegebedürftigkeit bei dem zweiten Modell nicht als soziales, sondern als privates Risiko angesehen worden wäre. Durch die Einführung der sozialen Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form wurde die Absicherung des Pflegerisikos umfassend reformiert. Es fand sowohl eine Expansion als auch eine Reorganisation der staatlichen sozialen Sicherung statt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Behandlung der Pflegebedürftigkeit im Sozialrecht vor Einführung der Pflegeversicherung
3 Die Pflegeversicherung
3.1 Geschichte der Pflegeversicherung
3.2 Durch Einführung der Pflegeversicherung verfolgte Ziele
3.2.1 Allokative Ziele und Instrumente
3.2.2 Distributive Ziele und Instrumente
3.2.3 Stabilitätspolitische Ziele
3.3 Versicherter Personenkreis
3.3.1 Versicherungspflichtige Personen
3.3.2 Befreiung von der Versicherungspflicht
3.4 Leistungen und Leistungsvoraussetzungen
3.4.1 Terminus der Pflegebedürftigkeit
3.4.2 Stufen der Pflegebedürftigkeit
3.4.3 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
3.4.4 Versicherungsleistungen
3.5 Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung
3.5.1 Organisation
3.5.2 Finanzierung
4 Empirische Daten zur Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung
4.1 Pflegestatistik 2005
4.1.1 Zum Hintergrund der Erhebung von Pflegestatistiken
4.1.2 Ergebnisse der Pflegestatistik 2005
4.2 Ausgaben für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
4.3 Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Hintergrund und die Entwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) als fünften Zweig der Sozialversicherung. Dabei wird analysiert, wie das Gesetz die Versorgung Pflegebedürftiger reformiert hat, welche Ziele (allokativ, distributiv, stabilitätspolitisch) verfolgt wurden und welche Rolle die Pflegeversicherung im Vergleich zur vormaligen Sozialhilfe bei der Absicherung des Pflegerisikos einnimmt.
- Historische Entwicklung der Pflegeversicherung
- Allokative, distributive und stabilitätspolitische Zielsetzungen
- Leistungsvoraussetzungen und Versicherter Personenkreis
- Empirische Analyse der Pflegestatistiken und Sozialhilfeausgaben
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Es dauerte gut zwanzig Jahre, bis die Pflegeversicherung von einer bloßen Problemwahrnehmung zum fünften Zweig der Sozialversicherung wurde. Das Pflegefallrisiko wurde durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung als allgemeines Lebensrisiko anerkannt und den vier etablierten Sozialversicherungszweigen für die Risiken Unfall, Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit zur Seite gestellt.
Die zunehmende Zahl der Pflegebedürftigen und die daraus entstandenen, teils erheblichen Probleme, die sich unter anderem dadurch äußerten, dass ein großer Teil der Pflegebedürftigen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen war, waren Gegenstand der anhaltenden Diskussion um die notwendige Absicherung im Pflegefall. Eine Verschärfung des Pflegeproblems wurde darin gesehen, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen durch die demographische Entwicklung noch erhöht, die Zahl der potenziellen Pflegepersonen hingegen rückläufig ist.
Unter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist die geminderte Fähigkeit zur Selbstbetreuung zu verstehen, es handelt sich um eine Situation der Hilflosigkeit, Unselbstständigkeit und des Autonomieverlustes. Pflegebedürftig ist, wer zur täglichen Körperpflege, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Mobilität und Haushaltsführung nicht mehr selbstständig in der Lage ist und für einzelne oder sämtliche Verrichtungen fremde Hilfe benötigt. Diese Beeinträchtigungen können in jedem Lebensalter eintreten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt den Weg der Pflegeversicherung zum fünften Sozialversicherungszweig und definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit.
2 Die Behandlung der Pflegebedürftigkeit im Sozialrecht vor Einführung der Pflegeversicherung: Analysiert die Problematik der Finanzierung von Pflegefällen vor 1995, bei der Betroffene oft auf Sozialhilfe angewiesen waren.
3 Die Pflegeversicherung: Detaillierte Darstellung der Geschichte, der Ziele, des versicherten Personenkreises, der Leistungen sowie der Organisation und Finanzierung des SGB XI.
4 Empirische Daten zur Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung: Präsentiert aktuelle Pflegestatistiken, Kostenentwicklungen und die Integration des Sozialhilferechts in das SGB XII.
5 Schlussbetrachtung: Fazit zur Wirksamkeit der Pflegeversicherung, wobei kritische Aspekte wie die Leistungsbegrenzung und die Überforderung pflegender Angehöriger beleuchtet werden.
Schlüsselwörter
Pflegeversicherung, SGB XI, Pflegebedürftigkeit, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Sozialversicherung, Pflegestatistik, Allokative Ziele, Distributive Ziele, Stabilitätspolitik, Leistungsvoraussetzungen, stationäre Pflege, ambulante Pflege, Pflegegeld, demographischer Wandel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Entstehung, die Ziele und die Ausgestaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland sowie deren Auswirkungen auf die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Abgrenzung zum vorherigen Sozialhilfesystem, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI, die empirische Datenlage zur Pflege und die ökonomischen Zielsetzungen der Reform.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Reform der Pflegevorsorge zu beleuchten und zu untersuchen, inwieweit das System seine allokativen, distributiven und stabilitätspolitischen Ziele erreicht hat.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen und ökonomischen Analyse der Gesetzesgrundlagen des SGB XI sowie einer Auswertung aktueller statistischer Daten des Statistischen Bundesamtes.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Genese, den Leistungskatalog, die Struktur des versicherten Personenkreises, die Finanzierungsmechanismen und die empirische Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Pflegeversicherung, SGB XI, Sozialhilfeabhängigkeit, Pflegestufe, Pflegegeld und Demographie.
Warum wurde die "Hilfe zur Pflege" durch die Pflegeversicherung reformiert?
Ziel war es, das Pflegerisiko von einem individuellen sozialen Risiko zu einem versicherten Lebensrisiko zu machen und die Abhängigkeit von der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit zu reduzieren.
Wie bewertet die Autorin den Erfolg der Pflegeversicherung?
Die Autorin beurteilt die Einführung formal positiv als Schließung einer Sicherungslücke, kritisiert jedoch die Leistungsbegrenzungen, die bei schwerer Pflegebedürftigkeit weiterhin eine finanzielle Belastung oder Sozialhilfeabhängigkeit zur Folge haben können.
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- Melanie Hörstmann-Jungemann (Author), 2007, Die Pflegeversicherung (SGB XI). Hintergrund und Entwicklung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75575