Diese Seminararbeit ist in drei wesentliche Teile gegliedert.
Im ersten Teil soll das österreichische Opferfürsorgegesetz erläutert werden. Wie ist es entstanden, wer waren die Anspruchsberechtigten? Wie ist die Haltung der österreichischen Politik und der österreichischen Öffentlichkeit zu beurteilen? Dabei wird auf die verschiedenen Novellen bis ins Jahr 1961 eingegangen, als die Opferfürsorgegesetzgebung mit der 12. Novelle eine entscheidende Wende erfuhr.
Der zweite Teil der Arbeit behandelt die sogenannten „vergessenen Opfer“. Welche Opfergruppen sind bis heute nicht anspruchsberechtigt, welche waren zumindest bis zur 12. Novelle nicht als Opfer anerkannt? Wieso werden diese Gruppen nach wie vor ausgegrenzt?
Im abschließenden dritten Teil wird ein Vergleich mit den entsprechenden Regelungen in der BRD angestrebt. Welche Entschädigungsleistungen wurden in der BRD getroffen? Wo liegen die inhaltlichen und zeitlichen Differenzen? Solche und ähnliche Fragen habe ich in dieser Arbeit zu beantworten versucht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die historische Entwicklung – Vom „Alibigesetz“ 1945 bis zur 12. Novelle 1961
1.1. Das Opferfürsorgegetz 1945
1.2. Die Entwicklung hin zum zweiten Opferfürsorgegesetz
1.3. Das Opferfürsorgegesetz 1947
1.4. Die Entwicklung des neuen Opferfürsorgegesetzes – Die verschiedenen Novellen
1.5. Die 12. Novelle des Opferfürsorgegesetzes
2. Die Lage nach der 12. Novelle – Die „vergessenen“ Opfer
2.1. Die Opfer des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus
2.2. Die Kärntner Slowenen
2.3. Die Roma und Sinti
2.4. Die sogenannten „U-Boote“
2.5. Vertriebene – völlig vergessen?
2.6. Die Opfer der NS-„Rassenhygiene“
2.7. Die Homosexuellen
2.8. Die „Asozialen“
2.9. Die Zeugen Jehovas
3. Ein Vergleich – Wiedergutmachung in der BRD bis 1961
3.1 Das Bundesergänzungsgesetz
3.2 Das Bundesentschädigungsgesetz 1956 (BEG)
3.3 Das Bundesrückerstattungsgesetz 1957
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der österreichischen Opferfürsorgegesetzgebung von 1945 bis zur 12. Novelle 1961, beleuchtet die Situation sogenannter „vergessener Opfergruppen“ und stellt die österreichische Praxis einem Vergleich mit den Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber.
- Historische Analyse der Opferfürsorgegesetze und ihrer Novellen.
- Kritische Aufarbeitung der Ausgrenzung spezifischer Opfergruppen.
- Vergleichende Analyse der Wiedergutmachungspolitik zwischen Österreich und der BRD.
- Untersuchung der politischen Motivationen hinter den Gesetzgebungsverfahren.
- Bewertung der Wirksamkeit und Reichweite der gewährten Entschädigungsleistungen.
Auszug aus dem Buch
1.2. Die Entwicklung hin zum zweiten Opferfürsorgegesetz
Verschiedene Faktoren führten im weiteren Verlauf zu einem Wandel in der Politik. Zum einen war die Heroisierung der Österreicher als ein Volk von Widerstandskämpfern nicht mehr haltbar. Immer mehr versuchten die Großparteien die „kleinen“ Ehemaligen wieder in die Gesellschaft zu integrieren, denn in der Gruppe der Ehemaligen sah man ein beträchtliches Wählerpotential. Deswegen kam es fast schon zu einer Verbrüderung mit den Ehemaligen. Durch diese Aufwertung der Gruppe der Ehemaligen wurden die Opfer des Nationalsozialismus natürlich noch weiter zurückgedrängt. Gegenüber den Allierten wiesen die Österreicher – ganz im Sinne der Opfertheorie - immer noch jede Mitschuld von sich.
Auch die immer größer werdende Kluft zwischen Ost und West beeinflußte die politische Situation in Österreich.
Durch die strenge Besatzung der Russen und deren Anspruch auf das in ihrer Zone befindliche „Deutsche Eigentum“ stieg die Skepsis und Abneigung gegenüber der Sowjetunion. Der Antikommunismus bestimmte in der Folge das Geschehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die historische Entwicklung – Vom „Alibigesetz“ 1945 bis zur 12. Novelle 1961: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehung und schrittweise Entwicklung der österreichischen Opferfürsorgegesetzgebung nach, wobei insbesondere die Rolle der verschiedenen Novellen bis zum Jahr 1961 analysiert wird.
2. Die Lage nach der 12. Novelle – Die „vergessenen“ Opfer: Hier wird der Fokus auf jene Opfergruppen gelegt, die trotz gesetzlicher Regelungen lange Zeit von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen oder ausgegrenzt wurden.
3. Ein Vergleich – Wiedergutmachung in der BRD bis 1961: Dieses Kapitel vergleicht die österreichische Gesetzgebung mit den entsprechenden Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, um inhaltliche und zeitliche Differenzen in der Wiedergutmachungspolitik aufzuzeigen.
Schlüsselwörter
Opferfürsorgegesetz, Nationalsozialismus, Wiedergutmachung, 12. Novelle, Widerstandskämpfer, Entschädigung, vergessene Opfer, NS-Rassenhygiene, Haftentschädigung, BRD, Bundesentschädigungsgesetz, Staatsvertrag, Verfolgung, politische Opfer, Opferausweis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert kritisch das österreichische Opferfürsorgegesetz von 1945 bis zur 12. Novelle 1961 und untersucht den Umgang des Staates mit verschiedenen Opfergruppen sowie im Vergleich mit der BRD.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Gesetzgebungsentwicklung, die Exklusion sogenannter „vergessener Opfer“ (wie Roma, Sinti, Homosexuelle oder Deserteure) und die unterschiedlichen Wiedergutmachungsstrategien in Österreich und Deutschland.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie politisches Kalkül und die sogenannte Opfertheorie dazu führten, dass die Wiedergutmachung lange Zeit restriktiv und lückenhaft gehandhabt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historischen Quellenanalyse unter Einbeziehung von Fachliteratur, zeitgenössischen Berichten und der Analyse gesetzlicher Texte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Novellierung des Opferfürsorgegesetzes, die Analyse der Situation der ausgegrenzten Opfergruppen sowie einen rechtsvergleichenden Teil mit der BRD.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Opferfürsorgegesetz, Wiedergutmachung, NS-Verfolgung, politische Widerstandskämpfer und der Vergleich der Entschädigungspraxis zwischen Österreich und der BRD.
Warum galten bestimmte Gruppen als „vergessene Opfer“?
Diese Gruppen wurden aufgrund ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung, Vorurteilen der Nachkriegszeit oder fehlender politischer Lobbyarbeit lange Zeit nicht als anspruchsberechtigt anerkannt.
Welche Bedeutung hatte die 12. Novelle für das Opferfürsorgegesetz?
Die 12. Novelle markierte eine Wende, da sie das Gesetz in Teilen von einem reinen Befürsorgungs- zu einem Entschädigungsgesetz umwandelte, wenngleich viele Lücken bestehen blieben.
Wie unterscheidet sich die österreichische Wiedergutmachung von der in der BRD?
Während Österreich sich primär als „erstes Opfer“ sah und die Fürsorge betonte, übernahm die BRD die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches und implementierte (wenn auch zögerlich) ein Entschädigungssystem, das an Tatbestände wie Haft und Vermögenseinbußen anknüpfte.
- Arbeit zitieren
- Bernhard Hagen (Autor:in), 2001, Das Opferfürsorgegesetz bis zur 12. Novelle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75606