Funktionieren und Nicht-Funktionieren des Apparats in Franz Kafkas "In der Strafkolonie" - Analyse der Bedeutung und Auswirkung des Einsatzes eines technischen Folterinstruments


Intermediate Examination Paper, 2004

25 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition und historischer Exkurs
2.1. Historischer Exkurs: Europäische Strafkolonien
2.2. Historischer Exkurs: Tätowierungen

3. Der Apparat – Bedeutung und Auswirkung von Funktion und Defekt
3.1. Der Apparat als schreibendes Folterinstrument; die Schrift als Foltermethode
3.2. Das technische Scheitern des Apparats

4. Defekt von Kommunikation und Medien
4.1. Defekt von sprachlicher Kommunikation
4.2. Nicht-Funktionieren von Medien

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Erzählung In der Strafkolonie von Franz Kafka. Untersucht werden soll die Frage nach Funktionieren und Nicht-Funktionieren des Folterapparats, der den zentralen Teil der Erzählung darstellt. Es wird versucht, Bedeutung und Auswirkung des Einsatzes dieses Folterapparats zu erarbeiten. Die Arbeit wird hermeneutisch untersucht. Der Folterapparat symbolisiert den inhumanen Umgang zwischen herrschender Obrigkeit und Strafgefangenen in einer Strafkolonie. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Funktionsweise des Apparates, aber auch auf dessen technische Unzulänglichkeiten gelegt. Darüber hinaus geht die Arbeit in einem erweiterten Kontext auf Defekte bei Medien und Sprache bzw. Kommunikation ein. Außerdem soll die Frage erörtert werden, welches Ausmaß und welche Auswirkungen Funktion und Defekt in diesen verschiedenen Bereichen haben. Auf Grundlage und durch kritische Verwendung der Forschungsliteratur wird der Versuch unternommen, diese Auswirkungen und Bedeutung von Funktion und Defekt zu analysieren und herauszustellen. Zentrale Beachtung soll dabei das Thema Schrift als Foltermethode erhalten, schließlich ist die Eigenschaft des Folterinstruments, nämlich die Folter durch Schrift, zentraler Aspekt, der die gesamte Erzählung begleitet. Als Einstieg in die Thematik der Körperbeschriftung dient ein historischer Exkurs, der sich mit der kulturellen Herkunft der Körperbeschriftung, dem Tätowieren, befasst. Auch die besonderen Eigenschaften der historisch real existierenden Strafkolonien finden in einem weiteren Abschnitt Beachtung.

Die Strafkolonie ist Ort der Folter und einer selbst gewählten Gerechtigkeit, der zunächst die Gefangenen und schließlich seine Erbauer zum Opfer fallen. Auch diese Umkehrung und ihre Bedeutung werden betrachtet. Diese Arbeit soll versuchen, die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Schrift und Folter, aber auch zwischen Funktion und Defekt von Sprache, Medien und Schrift im Besonderen beantworten. Letzen Endes hat die Arbeit den Anspruch, das Bild von Macht durch Folter bzw. von Ohnmacht durch Defekt des Folterapparats nachzuzeichnen, was sich schließlich auch in Defekt anderer Medien und sprachlicher Kommunikation ausdrückt.

2. Definition und historischer Exkurs

2.1. Historischer Exkurs: Europäische Strafkolonien

Der Begriff „Strafkolonie“ muss in Beziehung zum europäischen Kolonialismus vor allem in der Phase des 19. Jahrhunderts gesehen werden.[1] Vor allem in diesem Abschnitt einer Expansionsepoche, die bereits in der frühen Neuzeit begonnen hatte und mit dem Ausgang des ersten Weltkrieges ebenfalls ihr Ende finden sollte, sicherten sich die europäischen Staaten territoriale Besitzungen meist in überseeischen Gebieten. Vorreiter waren hier vor allem die Niederlande, das vereinigte Königreich und Frankreich. Deutschland spielte aufgrund seiner späten Reichsgründung 1871 eher eine untergeordnete Rolle. Genutzt wurden die Kolonien für politische, wirtschaftliche, aber auch militärische Zwecke. Ein besonderer Fokus muss in diesem Kontext auf den Aspekt gesetzt werden, dass England, aber vor allem Frankreich im Laufe des 19. Jahrhunderts mit der Einrichtung und dem Ausbau von überseeischen „Strafkolonien“ begannen. Dieses Strafsystem hielt sich noch bis in die vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts.[2] Vor allem Kolonien wie Cayenne in Französisch-Guyana oder die sog. „Teufelsinsel“ wurden ab 1851 als Strafkolonien ausgebaut. Dorthin wurden zunächst politische Häftlinge deportiert. Diese mussten dort zumeist schwere körperliche Strafarbeiten verrichten. Prominentestes Beispiel für die Verhängung einer Deportationsstrafe in der Strafkolonie in Französisch-Guyana ist der Fall des jüdischen Offiziers Alfred Dreyfus, der sich wegen Hochverrats auf der Anklagebank befand.[3] Diese Deportationen von den französischen Gefängnissen in die überseeischen Strafkolonien wurden in der Folgezeit aber zunehmend über Häftlinge verhängt, die sich für weit weniger schlimme Straftaten als politische Vergehen zu verantworten hatten.[4] Aus den Sonderstraflagern für besonders schwere politische Vergehen wurden also im Laufe der Zeit Deportationsstraflager für Häftlinge, die z. T. auch deshalb abgeschoben wurden, weil die Gefängnisse im europäischen Mutterland sie aus Platzmangel nicht mehr aufnehmen konnten. Die Strafkolonien waren formal der französischen Nationalversammlung unterstellt; die Verwaltung wurde von Paris aus zentral koordiniert. Trotzdem hatten die Kolonien sich eine relative Eigenständigkeit und Autonomie, was den Strafvollzug und die Herrschaftsausübung in den überseeischen Straflagern angeht, bewahren können.[5] Relativ unkontrolliert konnten daher die Kommandanten der Strafkolonien ihre Herrschaft ausüben, was sich teilweise in Willkür seitens der Vorgesetzten dieser Straflager gegenüber den Häftlingen äußerte. Sie waren weitestgehend losgelöst und unbeobachtet von den Pariser Kontrollinstanzen und konnten so ein Strafsystem einführen, das auch Foltermethoden zur Disziplinierung der Häftlinge mit einbezog.[6] Um sich gegenüber dem als unterdrückend empfundenen Hierarchiesystem abzugrenzen und die Solidarität sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern, tätowierten sich die Häftlinge oft mit provozierenden Motiven, die auf der einen Seite Abwehrhaltung, auf der anderen Seite eine gewisse Verbrüderung unter den Häftlingen ausdrückten.

2.2. Historischer Exkurs: Tätowierungen

In unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen menschlichen Kulturen hat es Tätowierungen gegeben. Bereits in der Frühgeschichte der menschlichen Entwicklung sind vermutlich Tätowiertechniken verwendet worden.[7] In manchen dieser frühgeschichtlichen Kulturkreise wurden Tätowierungen zum Beispiel für den Versuch eingesetzt, körperliche Gebrechen zu heilen. Auch bei den altägyptischen Mumien wurden Tätowierungen entdeckt.[8] In der gesamten Welt war die Technik der Körperbeschriftung bekannt, vom frühgeschichtlichen nahen Osten bis nach Britannien in der europäischen Eiszeit. Lediglich in manchen Teilen der Erde, in denen die Hautfarbe zu dunkel ist, um Tätowierungen erkennbar werden zu lassen, ist der Tätowierbrauch unbekannt. Auch in der Bibel existiert ein Tätowierverbot: „Für einen Toten dürft ihr keine Einschnitte auf eurem Körper anbringen, und ihr dürft euch keine Zeichen einritzen lassen. Ich bin der Herr“.[9]

[...]


[1] Diesen direkten Zusammenhang zwischen Kolonialismus und Strafkolonien zieht Jürgen Osterhammel: Kolonialismus. Geschichte. Formen. Folgen. München: Beck 1995 (=Beck’sche Reihe: Wissen), S. 39. Er berücksichtigt vor allem die Ausweitung des Normen- und Wertesystems im Kolonialismus.

[2] Zum französischen kolonialen Strafsystem vgl. Walter Müller-Seidel: Die Deportation des Menschen. Kafkas Erzählung In der Strafkolonie im europäischen Kontext. Frankfurt am Main: Metzler 1989, S. 27. Keine Berücksichtigung findet hier die Veränderung des Systems im Wandel der Zeit vom 19. zum 20. Jahrhundert.

[3] Vgl. Vincent Duclert: Die Dreyfus-Affäre. Militärwahn, Republikfeindschaft, Judenhaß. Paris: Editions La Decouverte 1994, S. 31, der sich vor allem mit Judentum und Straflagerdeportation befasst.

[4] Walter Müller-Seidel: Die Deportation des Menschen, S. 28.

[5] Zur Verwaltung der Kolonien und der Strafkolonien insbesondere siehe auch David K. Fieldhouse: Die Kolonialreiche seit dem 18. Jahrhundert. Frankfurt am Main: Fischer 1996 (=Fischer Weltgeschichte Bd. 29), S. 258.

[6] Vgl. Müller-Seidel: Die Deportation des Menschen, S. 22.

[7] Diesen frühgeschichtlichen Beginn des Handwerks des Tätowierens vermuten Henry Ferguson, Lynn Procter: Tattoo. Ritual, Kunst, Mode. Rastatt: VPM Verlagsunion 1998, S. 10, die auch Höhlenmalereien in ihre Überlegungen mit einbeziehen und somit den Kontext der Körperbeschriftung verlassen.

[8] Ebd.

[9] Diese Textstelle folgt der Ausgabe: Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung. Hg. im Auftrag der Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz. Freiburg im Breisgau: Herder 1997, 3 Mose 19, 28.

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Details

Title
Funktionieren und Nicht-Funktionieren des Apparats in Franz Kafkas "In der Strafkolonie" - Analyse der Bedeutung und Auswirkung des Einsatzes eines technischen Folterinstruments
College
University of Münster
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
25
Catalog Number
V75625
ISBN (eBook)
9783638755702
ISBN (Book)
9783638770354
File size
482 KB
Language
German
Keywords
Funktionieren, Nicht-Funktionieren, Apparats, Franz, Kafkas, Strafkolonie, Analyse, Bedeutung, Auswirkung, Einsatzes, Folterinstruments
Quote paper
Johannes Maase (Author), 2004, Funktionieren und Nicht-Funktionieren des Apparats in Franz Kafkas "In der Strafkolonie" - Analyse der Bedeutung und Auswirkung des Einsatzes eines technischen Folterinstruments , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75625

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