Soziale Gerechtigkeit zwischen Philosophie und Ökonomie - Die Gerechtigkeitskonzepte von Hayek, Rawls und Walzer im Vergleich


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

32 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Friedrich A. von Hayek: Freier Markt als Garant individueller Freiheit
1. Der freie Markt und seine Kritiker
2. „Soziale Gerechtigkeit“ gleich Sozialismus?
3. Entlohnung im Spiel der Katallaxie

III. John Rawls: Theorie der Gerechtigkeit
1. Normativität und Kontraktualismus
2. Urzustand („original position“)
3. Zwei Gerechtigkeitsgrundsätze

IV. Die Autonomie der Sphären bei Michael Walzer
1. Die Frage nach dem gerechten Krieg
2. Verteilungsgerechtigkeit
3. Zur Bedeutung der politischen Gemeinschaft

V. Die Gerechtigkeitskonzepte im Vergleich
1. Liberale Staatsmodelle zwischen Minimal- und Wohlfahrtsstaat
2. Anthropologische Annahmen
3. Fazit

Literatur

I. Einleitung

Die Frage nach der Natur der Gerechtigkeit ist seit der griechischen Antike Gegenstand philo­sophischer Auseinandersetzung. Aristoteles unterscheidet in der Nikomachischen Ethik zwi­schen ausgleichender (kommutativer) und austeilender (distributiver) Gerechtigkeit. Die aus­gleichende Gerechtigkeit regelt das Verhältnis der Individuen untereinander, d.h. diese Art der Gerechtigkeit wird hauptsächlich im Tausch (Kauf und Verkauf) und anderen Ver­trägen geübt. Die austeilende Gerechtigkeit besteht in der Bereitschaft der Gemeinschaft den einzel­nen Mitgliedern der Gemeinschaft das ihre an Gemeinschaftsgütern und -lasten zukommen zu lassen. Vor allem die distributive Gerechtigkeit, das Verhältnis von Indivi­duum und Staat, wird seit dem Erscheinen von John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit 1971 wieder intensiv diskutiert.

Die Gerechtigkeitsdebatte findet primär in den Disziplinen der Politikwissenschaft, der So­ziologie, der Philosophie und der Wirtschaftswissenschaft statt: Dabei stehen sich vor allem radikalliberale, egalitär-liberale und kommunitaristische Konzeptionen von Gerechtigkeit gegenüber. Im folgenden werden drei zentrale Ansätze dieser Gerechtigkeitsdebatte aus den Bereichen Politische Philosophie und Ökonomie diskutiert. Alle drei Ansätze haben die in den letzten Jahrzehnten geführte Debatte um Gerechtigkeit entscheidend beeinflusst: Friedrich August von Hayek mit seiner entschiedenen Ablehnung des Strebens nach sozialer Gerechtigkeit, John Rawls mit seiner Theorie der Gerechtigkeit, die seit ihrem Erscheinen im Zentrum der Ge­rechtigkeitsdebatte steht und Michael Walzer, der einen pragmatischen und bedenkenswerten Vorschlag zum Umgang mit Gerechtigkeit macht, indem er Werte kontextualistisch, d.h. über die Gemeinschaft begründet.

Hayeks Plädoyer für das freie Spiel des Marktes und seine provozierende Ablehnung und Infragestellung der sozialen Gerechtigkeit prägen die Wirtschaftswissenschaften bis heute. Rawls’ Hauptwerk wird von Gegnern wie Befürwortern schon heute zu den klassischen Texten des politischen Denkens gezählt. Ihm wird für den angelsächsischen Sprachraum die Wiederbelebung einer bereits totgesagten politischen Philosophie zugesprochen. Seine Ge­rechtigkeitsgrundsätze stehen im Zentrum der in den USA nun schon seit mehr als zwei Jahr­zehnte andauernden Gerechtigkeitskontroverse. Michael Walzer gehört zum festen Personal dieser Debatte, die seit den 1980er Jahren um Demokratie, Zivilgesellschaft und Bürgerrechte geführt wird. Walzer wird, – nicht ganz unumstritten –, dem Kommunitaris­mus zugeordnet. Der Kommunitarismus entsteht als Kritik am Radikalliberalismus einer­seits und an Rawls’ egalitärem Liberalismus andererseits. An beiden Ansätzen kritisiert der Kommunitarismus hauptsächlich das diesen Ansätzen zugrundeliegende Menschenbild: das Menschenbild des ungebundenen, rational handelnden Selbst. Beide Spielarten des Libera­lismus, der Radikal­liberalismus als auch der egalitäre Liberalismus, gehen davon aus, dass der Mensch sich aus Eigennutz fair verhält. Kernpunkt des Kommunitarismus hingegen ist die Existenz einer ver­bindlichen Gemeinschaft.

Wesentliche Konzeptionen der Gerechtigkeitsdebatte werden im folgenden dargestellt, in­dem erstens Hayeks Polemik gegen den Begriff der sozialen Gerechtigkeit vorgestellt und disku­tiert wird, zweitens die wesentlichen Aspekte von John Rawls Gerechtigkeitstheorie darge­stellt und einer kritischen Überprüfung unterzogen werden und drittens Walzers

Sphären-Theorie gegenübergestellt werden. Ein abschließendes Kapitel bezieht die unter­schiedlichen Ansätze aufeinander. Als Vergleichskriterium dient erstens die Rolle des Staa­tes und damit verbunden das Verhältnis von Staat und Individuum und der Individuen un­terein­ander und zweitens das den verschiedenen Ansätzen zugrunde liegende Menschenbild. Eine kritische Diskussion der Kernthesen der verschiedenen Ansätze schließt die Arbeit ab.

II. Friedrich A. von Hayek: Freier Markt als Garant individueller Freiheit

Friedrich August von Hayek (1899-1992) war österreichischer Ökonom und einer der wich­tigsten Vertreter des Liberalismus im 20. Jahrhundert. Hayek ist ein radikaler Verfechter des freien Marktes. Staatliche Interventionen führen aus seiner Perspektive langfristig zur Ab­schaffung der Freiheit. Seine Aversion gegen jegliche Form der Intervention geht so weit, dass er bei jedem staatlichen Eingriff in die Marktwirtschaft den Anfang von Sozialismus und Planwirtschaft wittert. Hayeks Denken funktioniert dichotom: Er kennt nur zwei For­men der Markt- und Staatsordnung: Auf der einen Seite gehören für ihn freie Marktwirt­schaft, Indivi­dualrechte und schwacher Staat zusammen, auf der anderen Seite sieht er staatlichen Inter­ventionismus, Unterdrückung der Individualrechte und Sozialismus. Zwi­schen diesen beiden Polen gibt es nichts.[1]

Hayek argumentiert in der Tradition der wirtschaftstheoretischen Klassiker Adam Smith und John Locke mit dem Prinzip der unsichtbaren Hand, d.h. er sieht das Marktgeschehen als Resultat unintendierter menschlicher Handlungen. Allein der freie Markt bilde im Preis­system alle relevanten Informationen ab und führe zu sinnvollen Allokationen. Hayek be­fürwortet deshalb eine starke Einschränkung und präzise Festlegung staatlicher Handlungs­möglichkei­ten durch die Verfassung, um die Rechte des Individuums zu schützen. Aufgabe des Staates sei einzig der Schutz des Eigentums und die Durchsetzung privat geschlossener Verträge. Für die Wirtschaftsordnung sei allein ein klarer institutioneller Rahmen notwen­dig, alles andere könne von den Menschen im Markt selbst organisiert werden.

1. Der freie Markt und seine Kritiker

Dreh- und Angelpunkt von Hayeks Argumentation ist sein Plädoyer für eine spontane Ord­nung des Marktes. Eine spontane Marktordnung wird dadurch bestimmt, dass formale Spiel­regeln im voraus bestimmt werden.[2] Diese Spielregeln gelten für alle Beteiligten in gleicher Weise, d.h. niemand ist benachteiligt oder bevorzugt. Da jeder die Spielregeln kennt, hat jeder die gleichen Chancen in einer solchen Marktordnung zu reüssieren. Hayek hält sich nun nicht damit auf, diese Spielregeln im einzelnen zu beschreiben, sondern bemüht sich darum, die Kritik an einem solchen System in drastischer Weise zu widerlegen.

Hayeks Credo lautet, dass die Ergebnisse einer freien Marktordnung akzeptiert werden müs­sen. Der Markt kann per se nicht verantwortlich gemacht werden, da sich in ihm ein unper­sönliches Geschehen vollzieht. Entscheidend ist Hayek zufolge, dass in einer freien Markt­ordnung Verfahrensgerechtigkeit herrscht: Jeder arbeitet und lebt unter denselben Bedingun­gen. Neben dieser Verfahrensgerechtigkeit kann es keine einklagbare Ergebnisge­rechtigkeit geben. Genau dies aber werde von den Gegnern der freien Marktordnung gefor­dert.

Hayek wertet die Kritik an einer freien Marktordnung polemisch ab: Kritiker deuteten die Ergebnisse der spontanen Ordnung des Marktes so, „als hätte ein denkendes Wesen sie vor­sätzlich herbeigeführt oder als wären die spezifischen Vorteile oder Einbußen, die verschie­dene Personen durch sie verzeichneten, durch vorsätzliche Willensakte bestimmt und daher durch Moralregeln lenkbar“ (Hayek 2003, 213). Kritik an den von einer freien Marktord­nung geschaffenen materiellen Ungleichheiten verweist Hayek ins Reich „primitiven Den­kens“, das als „Zeichen der Unreife unseres Geistes“ gewertet werden müsse (ebd.).

Dass staatliche Eingriffe sich als verderblich erweisen müssen, ist Konsequenz von Hayeks großangelegtem evolutionären Gesellschaftsmodell.[3] Der unpersönliche Prozess des freien Marktgeschehens befriedige die menschlichen Bedürfnisse viel besser als jede geplante menschliche Organisation. Die Effizienz des Marktgeschehens ist der Hauptgrund, warum der unpersönliche Prozess jeder menschlichen Planung vorzuziehen sei. Kritik, die sich nicht auf die freie Marktordnung selbst, sondern auf deren Ergebnisse richtet, ist aus dieser Perspektive illegitim. Klarer kann ein Plädoyer für den freien Markt nicht ausfallen. Aller­dings konzediert Hayek, dass die Art der Verteilung „vielfach als sehr ungerecht anzusehen wäre, wenn sie das Ergebnis vorsätzlicher Zuweisung an bestimmte Personen wäre“ (Hayek 2003, 215). Aber das ist sie ja nicht. Die durch den Marktmechanismus hervorgerufenen Ungerechtigkeiten sollen also akzeptiert werden, nicht weil wir sie als gerecht empfinden, sondern weil sie von einem unpersönlichen Mechanismus herrühren und nicht vom Willen von Personen. „Von einem solchen Prozess Gerechtigkeit zu fordern, ist völlig unsinnig, und einzelnen Personen in einer solchen Gesellschaft einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil zu gewähren, offensichtlich ungerecht.“ (ebd., 215) Hayek ist radikal: Wenn wir den freien Markt befürworten, so müssen wir auch dessen Ergebnisse akzeptieren, auch wenn sie uns nicht alle gefallen.

Zwar gibt auch Hayek zu, dass es manchmal nahe liege, gegen schreckliche menschliche Schicksale oder gegen die ungerechte Verteilung materieller Güter in einer Gesellschaft freier Menschen aufzubegehren, – doch bei wem aufbegehren? „Die Gesellschaft ist einfach zur neuen Gottheit geworden, bei der wir uns beschweren und Schadenersatz fordern, wenn sie die von ihr geweckten Erwartungen nicht erfüllt.“ (ebd., 220) Es gibt aber keine Einzel­person und keine Gruppe kooperierender Personen, gegen die der Betroffene zu Recht Be­schwerde führen könnte, und es sind keine Regeln gerechten individuellen Verhaltens vor­stellbar, die gleichzeitig die Funktionsfähigkeit einer Ordnung sicherstellen und solche Ent­täuschungen verhindern würden.

2. „Soziale Gerechtigkeit“ gleich Sozialismus?

Hayek kritisiert John Stuart Mills Forderung, die Gesellschaft solle jeden gleich gut behan­deln, der sich um sie im gleichen Maße verdient gemacht habe. Diese Vorstellung sozialer Gerechtigkeit führe in den „vollen Sozialismus“ (Hayek 2003, 215). Schon das Bemühen um soziale Gerechtigkeit führt in der Perspektive Hayeks unausweichlich über kurz oder lang in ein Zwangssystem.

Analog setzt Hayek an zentraler Stelle soziale Gerechtigkeit gleich mit „Verteilungsgerech­tigkeit“ und dieser Ausdruck „bezeichnete natürlich von Anfang an die Bestrebungen, die zentrales Anliegen des Sozialismus waren“ (ebd., 216). Die Verwirklichung sozialer Ge­rech­tigkeit sei ein „Hauptversprechen“ der Sozialisten geworden. Der zentrale Unterschied zwi­schen einer Gesellschaftsordnung des klassischen Liberalismus und einer sozialistischen Ge­sellschaftsordnung liege darin, dass erstere von Grundsätzen gerechten individuellen Verhal­tens geprägt war, d.h. sie verlangt vom einzelnen gerechtes Verhalten, während die sozialisti­sche Gesellschaftsordnung „die Pflicht zur Gerechtigkeit mehr und mehr Instanzen überträgt, die die Macht haben, den Leuten ihr Handeln vorzuschreiben“ (ebd., 216). Die Alternativen, die Hayek hier aufzeigt, lauten einerseits individuelles gerechtes Verhalten, andererseits Zwang von oben. Die Entscheidung müsste doch leicht fallen.

Hayeks Hauptkritik am Streben nach sozialer Gerechtigkeit lautet, dieses zerstöre den „un­er­lässlichen Nährboden, auf dem allein die traditionellen moralischen Werte gedeihen kön­nen, nämlich die der persönlichen Freiheit“ (ebd., 218). In einer Marktwirtschaft habe der Begriff „soziale Gerechtigkeit“ deshalb keinen Sinn und keinen Inhalt. Zudem ist Hayek davon über­zeugt, dass es zur freien Marktordnung nur die Alternative des Sozialismus gibt. Jedes Stre­ben nach sozialer Gerechtigkeit, jeder Eingriff in den Markt führe langfristig ins unterdrücke­rische sozialistische System. „Solange der Glaube an ‚soziale Gerechtigkeit’ das politische Handeln beherrscht, muss dieser Prozess zunehmend näher und näher an ein tota­litäres Sys­tem heranführen.“ (ebd., 219) Marktliche Ordnung lasse sich nicht aufrechterhal­ten, wenn ihr ein Entlohnungsschema vorgeschrieben werde, das auf der Beurteilung der Leistung oder der Bedürfnisse verschiedener Personen oder Gruppen durch eine Instanz beruhe, die die Macht hat, diese auch durchzusetzen. Auch hier wieder gibt es nur entweder den freien Markt oder ein von oben diktiertes Entlohnungsschema.

Im Namen der „sozialen Gerechtigkeit“ können durchaus unterschiedliche Zielvorstellungen und gegensätzliche Forderungen formuliert werden. Jeder scheint unter sozialer Gerechtig­keit etwas anderes zu verstehen. Insofern sei Hayek zugestanden, dass die Forderung nach „sozi­aler Gerechtigkeit“ eine leere Formel ist. Die Vorstellungen dessen, was unter „sozialer Ge­rechtigkeit“ verstanden wird, verändern sich sowohl historisch als auch kulturell. Gerade die deutsche Entwicklung zeigt sehr gut die historische Veränderbarkeit dessen, was unter „sozi­aler Gerechtigkeit“ verstanden wird. So galten in den 1970er Jahren in der Bundesre­publik andere Gerechtigkeitsvorstellungen als heute. In den 1970er und 1980er Jahren gal­ten die Forderungen nach einer 35-Stundenwoche, nach Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnaus­gleich als legitime Forderungen, – gestellt im Namen der sozialen Gerechtigkeit: Auch Ar­beiter sollten einen Teil des gesellschaftlich erarbeiteten Kuchens abbekommen. Heute gilt im gleichen Land „Sozial ist, was Arbeit schafft“. Weit moderatere Forderungen der Gewerk­schaften werden angesichts von 4,8 Millionen Arbeitslosen als Besitzstandswah­rung angese­hen. Die Lockerung des Kündigungsschutzes hingegen wird zur sozialen Tat.

Die kulturellen Unterschiede zeigen sich beim Blick in andere Länder. In skandinavischen Ländern, besonders in Schweden, sind die Arbeitnehmer immer noch bereit mehr als 20% Mehrwertsteuer ebenso wie auch hohe Lohnsteuern zu bezahlen, um einen gut ausgebauten Sozialstaat zu finanzieren, der die sozialen Unterschiede nicht zu groß werden lässt. US-Ame­rikanern wiederum kommt gerade dies als schreiend ungerecht vor. Warum soll je­mand, der viel leistet, durch solch hohe Steuerabgaben bestraft werden? Warum überhaupt soll jemand viel leisten, wenn er nicht die Chance hat dadurch enormen materiellen Reich­tum zu erlan­gen? Offensichtlich war es den Schweden lange Zeit sehr viel wert, sozialen Frieden zu finan­zieren. Sie mussten weniger Armut, weniger Obdachlose und infolge dessen auch weniger Kriminalität ertragen, als es im vergleichbaren Zeitraum in den Staaten der Fall war. Dis­tinktionsgewinne sind offensichtlich nicht nur über große materielle Unter­schiede zu errei­chen. Entweder war den Schweden diese Art der Distinktion nicht so wich­tig, oder in einem Rahmen der relativen Gleichheit genügen bereits geringe materielle Un­terschiede zur Ab­grenzung.

[...]


[1] Diese Sichtweise wird auch in Hayeks Deutung des deutschen Nationalsozialismus und des italienischen Faschismus als „Weiterentwicklungen des Sozialismus“ deutlich (Road to Serfdom 1944). Hayeks Hauptargument lautet, dass alle Arten von Sozialismus, Kollektivismus und Planwirtschaft zwangsläufig in Widerspruch zu Individualrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien geraten. Barbarei und Gewaltherrschaft in den totalitären Staaten seien direkte Folge der sozialistischen Lehre einer gelenkten Wirtschaft.

[2] Zum grundsätzlichen Unterschied zwischen klassischer Wohlfahrtsökonomik und einer, die die Spielregeln ins Zentrum setzt, vgl. Eith/Goldschmidt 2005, 54f. Der Blickwinkel wird von der Ebene der Spielzüge auf die Ebene der Spielregeln verschoben.

[3] Vgl. Prisching 1989, 74f. Eine aktuelle Variante von Hayeks Gerechtigkeits- und Liberalismusverständnis findet sich bei Kersting 2006. Auch Kersting ist der Meinung „Gerechtigkeit herrscht, wenn die Grundrechte garantiert werden, die Gesetze alle Bürger gleich behandeln und das Eigentum sicher ist.“ (28) Analog zu Hayek betont Kersting „die Entwicklung und Gestaltung komplexer Systeme (…) – wie Markt und Demokratie es sind“ – seien nicht steuerbar. (29)

Fin de l'extrait de 32 pages

Résumé des informations

Titre
Soziale Gerechtigkeit zwischen Philosophie und Ökonomie - Die Gerechtigkeitskonzepte von Hayek, Rawls und Walzer im Vergleich
Université
University of Freiburg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
32
N° de catalogue
V75691
ISBN (ebook)
9783638755795
Taille d'un fichier
516 KB
Langue
allemand
Mots clés
Soziale, Gerechtigkeit, Philosophie, Gerechtigkeitskonzepte, Hayek, Rawls, Walzer, Vergleich
Citation du texte
Susanne Fohler (Auteur), 2006, Soziale Gerechtigkeit zwischen Philosophie und Ökonomie - Die Gerechtigkeitskonzepte von Hayek, Rawls und Walzer im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75691

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