Korruption und Korruptionsprävention im privaten Sektor. Eine Ökonomische Analyse.


Tesis de Máster, 2006

80 Páginas, Calificación: sehr gut - 1,3


Extracto


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Analyse der Korruption
1.1 Was ist Korruption?
1.2 Wie modelliert man Korruption?
1.2.1 Kalkül der Akteure
1.2.2 Arten der Korruption
1.2.3 Korruption des Agenten
1.2.4 Korruption des Prinzipals?

2 Theorie der Korruptionsbekämpfung
2.1 Korruptionsfälle oder Korruptionsvolumen reduzieren?
2.2 Veränderung von Werten und Normen?
2.3 Anreize
2.3.1 Anreize durch Strafrecht
2.3.2 Anreize zur Anreizsetzung auf der Geberseite
2.3.3 Anreizsetzung auf der Nehmerseite

3 Praxis der Korruptionsbekämpfung
3.1 Whistleblowing
3.2 Verhaltenskodex
3.3 Rotation
3.4 Mitarbeiterscreening
3.5 Informationstechnologie

4 Zusammenfassung und Schlüsse

Literatur

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Grundschema des Prinzipal-Agent-Klient-Modells der Korruption (eigene Darstellung)

Abb. 2: gewünschte (B) und korrupte (C) Agent-Klient-Beziehung (eigene Darstellung)

Abb. 3: Das Agent-Klient-Korruptionsspiel (eigene Darstellung)

Abb. 4: Optimales Korruptionsniveau (eigene Darstellung in Anlehnung an: Klitgaard, 1988, 26)

Abb. 5: erfasste Korruptionsdelikte (Auszug, BKA, 2005, 213)

Abb. 6: Interpretationen von Korruptionswettläufen (nach: Pies & Sass, 2006, 15)

Abb. 7: Maßnahmen zur Ermittlung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität (nach: PWC, 2005, 37)

Abb. 8: Korruption als unternehmensinternes Kooperationsproblem (Pies & Sass, 2006, 9)

Abb. 9: Kooperationsproblem zwischen Klient und Mittäter (Pies & Sass, 2006, 11)

Abb. 10: Kooperationsproblem zwischen Klient und Mitwisser (nach: Pies & Sass, 2006, 11)

Abb. 11: Umsetzung von Verhaltensgrundsätzen (nach KPMG, 2006b, 27)

Abb. 12: Das Agent-Klient-Korruptionsspiel (entspricht Abb. 3)

Abb. 13: Korruptionsanfälligkeit mit steigender Verweildauer (Deutsche Bahn, 2006, 15)

Abb. 14: Entscheidungsbaum des Agenten (nach: Klitgaard, 1988, 71)

Abb. 15: Anteil korrupter Agenten unter Mitarbeitern (eigene Darstellung)

Abb. 16: Warnsignale für Korruption (nach: Deutsche Bahn, 2006, 13 und Schmidt, 2004, 19)

Abb. 17: Gegenüberstellung und Bewertung der Präventionsmaßnahmen
(eigene Darstellung)

Einleitung

„Reisen, Autos, Nummernkonten: Für viele Einkäufer deutscher Unternehmen ist es selbstverständlich, dass sich Geschäftspartner erkenntlich zeigen. Wer einen Auftrag will, muss zahlen. Die Korruption ist überall – nicht nur in der öffentlichen Verwaltung. (…) Wenn in Deutschland von Korruption die Rede ist, dann geht es meistens um das böse Ausland oder die öffentliche Verwaltung. Aber die Privatwirtschaft ist hier zu Lande keine Gesellschaft der Saubermänner (…). Längst ist das Schmieren und Schmieren lassen fast so normal wie die „Mahlzeit“ in den Kantinen.“

(Handelsblatt vom 17. Juli 2001)

Korruption ist ein uraltes Phänomen, das vermutlich fast so alt ist wie die menschliche Zivilisation. Quellen darüber reichen zurück bis ins Alte Testament und bis in das alte Indien vor 2300 Jahren.[1] Annähernd so alt wie das Phänomen selbst sind auch di e Reflexion darüber und die Suche nach Möglichkeiten, es zu bekämpfen und zu verhindern. Die ökonomische Analyse der Korruption (d.h. die Analyse mit ökonomischer Methodik) ist allerdings noch relativ jung. Trotz einzelner hervorragender Arbeiten aus den 1970er und 1980er Jahren und davor kann eine verstärkte Forschungstätigkeit auf diesem Gebiet seit Beginn der 1990er Jahre beob­achtet werden. Dabei wird Korruption meist im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Sektor untersucht. D.h. es wird erforscht, inwiefern privatwirtschaftliche Akteure wie Unternehmen und Privatpersonen auf staatliche und halbstaatliche Akteure, wie Verwaltungen und Beamte Einfluss zu nehmen versuchen.[2] Die Untersuchung dieser Korruption im öffentlichen Sektor, der so genannten Grand Corruption[3] beherrscht den Großteil der Diskussion. Die Korruption im Privaten Sektor, d.h. unter privaten Akteuren, wird dabei meist nur am Rande behandelt. Zur Begründung folgt der Verweis auf die strukturelle Gleichartigkeit und daher Analogie der Ergebnisse. Es wird demnach davon ausgegangen, dass sich die Modelle aus dem Öffentlichen Sektor auch gut auf den Privaten Sektor übertragen lassen.[4] Diese Annahme ist zwar verständlich und eine Analogie auch in weiten Teilen feststellbar, trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede zwischen der Korruption im Öffentlichen und der im Privaten Sektor.

In dieser Arbeit wird daher versucht, die Besonderheiten der Korruption im Privaten Sektor und deren häufigste Erscheinungsformen herauszuarbeiten. Dies dürfte eine lohnende Aufgabe darstellen, weil das Transaktionsvolumen zwischen privaten Akteuren wesentlich höher ist als das zwischen privaten und öffentlichen Akteuren und die direkt zurechenbaren Schäden durch Korruption in diesem Sektor potentiell sogar noch höher sein können.[5] Aufbauend auf der Analyse sollen dann im Hauptteil der Arbeit Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt und der Frage nachgegangen werden, welche Präventionsmaßnahmen welche Aussicht auf Erfolg haben.

Oft wird behauptet, Korruption könne auf den ersten Blick nicht eindeutig als positiv oder negativ bewertet werden und sei insofern ambivalent.[6] Als Beispiel für positive Wirkungen wird oft das Schmiergeld angeführt. Dieses schmiert eine Transaktion, d.h. es verringert die Reibung oder ökonomisch ausgedrückt: die Transaktionskosten.[7] Dadurch kann es helfen, exzessive Handelshemmnisse oder andere übermäßige Regulierungen zu überwinden.[8] Diese Argumentation ist aber verkürzt. Dynamische Aspekte werden genauso wie moralische[9] vernachlässigt[10]. Darüber hinaus sollte man daraus, dass Korruption hilft stark regulierende Rahmenordnungen zu überwinden nicht schließen, dass Korruption gut sei. Vielmehr läge der Schluss nahe, dass die Rahmenordnung schlecht und verbesserungswürdig ist.[11] Die Diskussion um eine mögliche Ambivalenz der Korruption soll in dieser Arbeit nicht weitergeführt werden. Es wird im Weiteren angenommen, dass Korruption, in welcher Ausprägung sie auch auftritt, sowohl in ökonomischer, moralischer und sozialer Hinsicht im Großen und Ganzen immer negative Effekte nach sich zieht.

Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil „Analyse der Korruption“ wird das Phänomen Korruption zunächst analysiert. Hier werden die verschiedenen Sachverhalte, die allgemein unter Korruption verstanden werden, auf ihre Gemeinsamkeiten hin untersucht, so dass Korruption definiert werden kann. Aufbauend auf der Definition wird Korruption dann mit ökonomischer Methodik in einem Prinzipal-Agent-Klient-Modell rekonstruiert. Im zweiten Teil „Theorie der Korruptionsbekämpfung“ werden dann im Rahmen des aufgestellten Modells Ansatzpunkte für eine Bekämpfung der Korruption im Privaten Sektor identifiziert.[12] Der Versuch, über moralische Appelle an das Gewissen der Akteure o.ä. die Korruption zu bekämpfen, wird dabei als die Fähigkeiten privater Akteure übersteigend abgelehnt. Als Ansatzpunkt werden Anreize und Anreizstrukturen ausgemacht. Da private Akteure wie Unternehmen selbst Anreizen unterliegen, wird zunächst geklärt, welche Anreize durch die staatliche Rahmenordnung gegeben sein müssen, damit in den Unternehmen Maßnahmen und Anreize zur Korruptionsbekämpfung eingeführt werden. Im dritten Teil „Praxis der Korruptionsbekämpfung“ werden dann einige solcher Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in den Organisationen des Privaten Sektors vorgestellt.[13] Diese werden dann modelltheoretisch anhand des Prinzipal-Agent-Klient-Modells auf ihre ökonomische Logik und Erfolgsaussichten hin analysiert und ihr Erfolg bzw. Misserfolg anhand empirischer Daten und fallweiser Evidenz aufgezeigt. Am Ende der Arbeit werden die einzelnen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und einige Ausblicke auf weiteren Forschungsbedarf gegeben.

1 Analyse der Korruption

„Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen könnte.“

(Marcus Tullius Cicero, 106-143 v.C.)

In diesem ersten Teil der Arbeit soll zunächst der Begriff der Korruption definiert und anschließend ökonomisch rekonstruiert werden. Meist wird unter Korruption allgemein der Missbrauch eines Amtes in Wirtschaft, Politik oder Verwaltung zum persönlichen Vorteil verstanden.[14] Diese Definition ist aber sehr weit gefasst und lässt z.B. auch Erpressung, Veruntreuung o.ä. als korrupt gelten.[15] Trennschärfere Definitionen sind daher notwendig. Dabei haben die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen, die sich des Problems angenommen haben unterschiedliche Definitionen gewählt,[16] auch je nachdem wie ihre eigene Methode es nahe legt.

Um eine klare Analyse zu ermöglichen ist es daher notwendig, eine präzise Vorstellung davon zu haben, was unter Korruption genau verstanden wird und was nicht. Daher wird im folgenden Abschnitt zunächst der Sachverhalt näher abgegrenzt, wobei insbesondere auf Erscheinungsformen der Korruption im Privaten Sektor eingegangen werden soll. Darauf aufbauend wird anschließend der hier verwendete Begriff von Korruption im Rahmen des ökonomischen Prinzipal-Agenten-Modells präzisiert.

1.1 Was ist Korruption?

Auf den ersten Blick ist Korruption ein Tausch zwischen zwei Akteuren: ein Bestechender (oder Korrumpeur) bietet einem Bestochenen (oder Korrumpierten) eine Leistung an und erhält von diesem eine Gegenleistung. Der Tausch allein bietet aber als Definition noch keine ausreichende Grundlage. Daraus allein ist nämlich erstens noch nicht klar ersichtlich, wer Bestochener und wer Bestechender ist und zweitens ist der Tausch ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Zusammenlebens, der normalerweise nicht als korrupt angesehen wird. Beispielsweise wird der Tausch von Arbeit gegen Bargeld und von Bargeld gegen eine Ware i.d.R. nicht als korrupt bezeichnet. Der Tausch muss noch weitere Merkmale aufweisen. Manche Autoren definieren Korruption daher als illegalen Tausch.[17] Dies schränkt die Menge der möglichen Tauschverhältnisse zwar ein, ist aber nicht präzise genug. Korruption ist in der Regel zwar illegal[18], es gibt aber auch illegale Tauschverhältnisse, die nicht als korrupt angesehen werden. Der Verkauf von Hehlerware ist z.B. verboten und daher illegal, kann aber üblicherweise nicht als korrupt bezeichnet werden. Unter Anderem zwingt die Illegalität die Akteure dazu, ihren Tausch geheim zu halten.[19] Korruption wird daher auch als Geheimhaltungsdelikt bezeichnet.[20] Die Geheimhaltung stellt ein weiteres, aber noch kein hinreichendes Merkmal der Korruption dar, da auch alle anderen illegalen Tauschverhältnisse geheim gehalten werden müssen.

Oft wird Korruption auch als opferlose Straftat angesehen.[21] Dies ist allerdings falsch. Denn als weiteres Merkmal des korrupten Tauschs kommt nun das Opfer hinzu. Typisch für die Korruption ist das Opfer, dem wegen der Geheimhaltung selbst oft nicht einmal sein Opferstatus bewusst ist. An der Beziehung des Opfers zu den Akteuren kann dann auch klar gemacht werden, wer in dem Tauschverhältnis der Bestochene und wer der Bestechende ist. Das Opfer der Korruption ist ein Auftraggeber des Bestochenen. Der Bestochene steht mit dem Opfer in einem Vertragsverhältnis und einer Delegationsbeziehung. Das Opfer überträgt dem Bestochenen eine Aufgabe, die diesen in die Lage versetzt, dem Bestechenden eine Leistung anzubieten, wozu er ohne den Auftrag und die damit verbundene spezifische Position und Entscheidungsspielräume nicht in der Lage wäre. Dabei spielt es kein Rolle, ob die Leistung innerhalb des gewährten Entscheidungsspielraums erbracht wird oder außerhalb desselben. Entscheidend ist die spezifische Position in die der Bestochene durch die Delegationsbeziehung gebracht wird.[22]

Zusammen mit der Illegalität und der Geheimhaltung ist die spezifische Position schon eine Definition, die wesentliche Fälle der Korruption einschließt.[23] Allerdings werden dadurch nicht die Fälle erfasst, die als korrupt angesehen werden, aber nicht illegal sind. Typischerweise ist das dann der Fall, wenn ein Staatsoberhaupt oder Beamter Posten und Aufträge vergibt und dafür Geschenke, Macht o.ä. erhält.

Das letzte entscheidende Merkmal der Korruption, das sich schon im Begriff des Opfers für den Auftraggeber angekündigt hat, ist folgendes: Der Tausch zwischen Bestochenem und Bestechendem läuft entgegen dem Vertrag, der zwischen dem Bestochenem und seinem Auftraggeber besteht.[24] Dabei bedeutet „entgegen dem Vertrag laufen“ sowohl einen Verstoß gegen das Wort, als auch gegen den Geist des Vertrages. Der Vertrag mag dem Einkaufsleiter eines Unternehmens erlauben, die Waren dort zu beziehen, wo er es für richtig hält. Er mag auch nicht ausdrücklich verbieten, dass er private Beziehungen zu einem Auftragnehmer unterhält. Wenn er aber dessen Angebot aufgrund der persönlichen Beziehungen und trotz schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses bevorzugt, dann läuft dies dem Vertrag zuwider.[25] Im Rahmen der Definition läuft der Tausch dem Vertrag dann entgegen, wenn das Verhalten des Korrumpierten durch den Tausch beeinflusst wird und er die Gegenleistung des Korrumpeurs bei seiner Entscheidung berücksichtigt.[26] Für die Definition ist die Frage nach den Motiven des Bestechenden eigentlich unerheblich. Im Allgemeinen wird er aber durch die Korruption eine Gegenleistung erhalten, die er ohne die Bestechung nicht oder u.U. nicht in der gewünschten Qualität, Quantität oder Zeit erhalten hätte.

Zusammenfassend bestehen die konstitutiven Merkmale der Korruption darin, dass ein Tausch zwischen einem Bestochenen und einem Bestechenden zulasten der Vertragsbeziehung zwischen dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestochenen stattfindet. Der Bestochene nutzt dabei die ihm durch den Vertrag zukommende spezifische Situation, um sein Tauschobjekt anzubieten. Als weitere – jedoch nicht hinreichende – Merkmale kommen die Illegalität des Tauschs und dessen Geheimhaltung hinzu. Die Bestechung kann als die empirisch am häufigsten auftretende Form der Korruption im Privaten Sektor angesehen werden.[27]

Da es sich bei dieser Arbeit um eine ökonomische Analyse handelt, bietet es sich an, im Folgenden die Korruption entlang dieser Definition im Rahmen eines Prinzipal-Agenten-Modells zu rekonstruieren.[28]

1.2 Wie modelliert man Korruption?

Zur Modellierung der Korruption wird ein erweitertes Prinzipal-Agenten-Modell benutzt.[29] Die Erweiterung gegenüber dem bekannten Prinzipal-Agenten-Modell besteht in einen neuen Akteur, dem Klienten.[30] Die Akteure verhalten sich eigeninteressiert, d.h. sie versuchen in erster Linie ihre eigenen Ziele zu erreichen. Das zugrunde liegende Kalkül wird in Abschnitt 1.2.1 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Grundschema des Prinzipal-Agent-Klient-Modells der Korruption (eigene Darstellung)

In Abb. 1 wird das Grundschema des hier verwendeten Modells der Korruption dargestellt. Der Prinzipal steht zunächst mit dem Agenten in einem Delegationsverhältnis (A), d.h. sie haben einen Vertrag, der Leistung und Gegenleistung regelt und auch insbesondere das Verhältnis des Agenten zu anderen Akteuren, wie z.B. dem Klienten. Der Prinzipal hat dabei einen Auftrag den er selbst nicht ausführen kann (weil ihm das Fachwissen oder die Fähigkeiten dazu fehlen) oder will (weil er zu hohe Opportunitätskosten hat). Der Agent übernimmt den Auftrag vom Prinzipal und erhält dafür von ihm eine Gegenleistung. Insofern handelt es sich bei der Beziehung zwischen Prinzipal und Agent um eine Tauschbeziehung, von der beide Partner profitieren können. Meistens befinden sich die beiden Akteure innerhalb einer sie umfassenden Organisation (in der Abbildung durch den Rahmen angedeutet). Was dieses Verhältnis zu etwas Besonderem macht, sind Informationsasymmetrien. Darüber hinaus kann auch kein vollständiger Vertrag zwischen ihnen abgeschlossen werden, der festlegt was der Agent in welchem Fall genau zu tun oder zu unterlassen hat, weil dies wegen der enormen Anzahl möglicher zu spezifizierender Situationen nur zu prohibitiv hohen Kosten möglich wäre. Deswegen wird der Agent vom Prinzipal mit einem gewissen Handlungsspielraum ausgestattet innerhalb dessen er den Auftrag des Prinzipals wahrnehmen soll. Die Informationsasymmetrien verhindern, dass der Prinzipal die Leistung des Agenten mit Sicherheit richtig einschätzen kann. Der Prinzipal kann bspw. die Handlungen des Agenten nicht oder wiederum nur zu prohibitiv hohen Kosten lückenlos kontrollieren. Insbesondere kann er nur unzureichend kontrollieren, inwiefern der Agent den ihm eingeräumten Handlungsrahmen über­schritten hat oder nicht. Außerdem kann der Prinzipal das Ergebnis der Handlungen des Agenten nur unzureichend einschätzen, d.h. er weiß nicht, ob es so zustande kam, wie der Agent behauptet oder auf anderem Wege.

Eine weitere Beziehung in diesem Grundschema besteht zwischen Agent und Klient (C in der Abbildung). Auch sie haben einen Vertrag, in dem Leistung und Gegenleistung geregelt werden. Das für Korruption konstitutive Merkmal dieser Beziehung ist ein Tausch zwischen Agent und Klient, der konträr zum Vertrag des Agenten mit dem Prinzipal steht. Der Agent wird durch die Gewährung des Handlungsspielraums in die Lage versetzt, ein Gut oder eine Leistung anzubieten oder zu verweigern.[31] Der Klient ist an dem Gut oder der Leistung interessiert. Wenn es beiden Akteuren vorteilhaft erscheint, führen sie freiwillig einen Tausch durch. Der Agent verkauft dem Klienten die Leistung. Dabei sei explizit darauf hingewiesen, dass hier nicht unbedingt Bargeld fließen muss. Es kann sich genauso um Möbel[32], Prostituierte[33], gut bezahlte Jobs[34] o.ä. handeln. Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass der Vertrag in der Beziehung (C) keinesfalls mit einem zivilrechtlichen Vertrag verwechselt werden darf. Dieser Vertrag ist eine Abmachung zwischen den beiden Akteuren. Zur Durchsetzung der daraus entstehenden Ansprüche müssen sie andere Instrumente bemühen, als die staatlichen Instanzen. Der Vertrag zwischen Prinzipal und Agent ist hingegen meist ein solcher zivilrechtlicher Vertrag.[35] Ein weiteres Merkmal der Beziehung zwischen Agent und Klient ist die Bemühung der beiden, den korrupten Tausch vor dem Prinzipal geheim zu halten. D.h. sie bauen Informationsbarrieren auf.[36] Diese Informationsbarrieren betreffen den korrupten Teil der Beziehung zwischen den Akteuren. In den allermeisten Fällen gibt es aber auch einen vom Prinzipal gewünschten Teil der Beziehung. Der Prinzipal (Shareholder oder Vorstand) wünscht z.B. dass der Agent (Einkaufsleiter) Kontakt zu dem Klienten (Zulieferer) aufnimmt, um seinem Auftrag nachzukommen. Er wünscht allerdings nicht, dass der Klient den Agenten bezahlt, um dadurch an Aufträge zu über dem Marktniveau liegenden Preisen zu kommen. Trotzdem gibt es einen Teil der Agent-Klient-Beziehung, die für den Prinzipal einsichtig ist und nicht hinter einer Informationsbarriere verborgen liegt.[37] Ein in dieser Hinsicht aktualisiertes Bild liefert daher

Abb. 2. (B) stellt hier die vom Prinzipal gewünschte Beziehung zwischen Agent und Klient dar, (C) die korrupte Beziehung, die gegen (A) verstößt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: gewünschte (B) und korrupte (C) Agent-Klient-Beziehung (eigene Darstellung)

Nachdem der Analyserahmen kurz skizziert wurde, kann ich an dieser Stelle die Definition von Korruption präzisieren. In dieser Arbeit soll Korruption folgendermaßen verstanden werden:

„An der Korruption sind also, zusammenfassend, immer drei Akteure beteiligt, Prinzipal, Agent und Klient. Prinzipal und Agent unterhalten einen Vertrag, im Rahmen dessen der Prinzipal den Agenten in eine besondere – möglicherweise vom konkreten Fall abhängige – Position versetzt und ihm einen diskretionären Handlungsraum überläßt. Agent und Klient tätigen ein Geschäft, wobei die Leistung des Agenten die Verletzung einer im Vertrag mit dem Prinzipal festgelegten Regel ist. Diese Regelverletzung liegt entweder in einer Überschreitung des ihm eingeräumten Handlungsraums durch den Agenten oder darin, daß der Agent zwar innerhalb dieses Handlungsraums bleibt, sich aber in der Wahl seiner Handlung oder Entscheidung durch das vom Klienten bezahlte Bestechungsgeld beeinflussen läßt, ohne daß der Prinzipal dem zugestimmt hätte oder seine Zustimmung bedenkenlos vorausgesetzt werden könnte. Verglichen mit den ihm zur Verfügung stehenden Alternativen profitiert der Klient vom Geschäft mit dem Agenten, präziser: von dessen Vertragsverletzung.“[38]

1.2.1 Kalkül der Akteure

Um das Modell der Korruption noch zu präzisieren und eine Grundlage für die spätere Diskussion der Prävention zu liefern, wird jetzt das Korruptionskalkül der einzelnen Akteure etwas näher beleuchtet.

Der Agent hat die Wahl, eine korrupte Beziehung (C) zum Klienten einzugehen oder im Status Quo zu verbleiben, d.h. seinen vertraglichen Verpflichtungen mit dem Prinzipal nachzukommen. Der Status Quo bringt ihm ein Nutzenniveau US, das er sicher erreichen kann. US ist i.d.R. ein konstanter positiver Wert, wird hier aber aus Gründen der Einfachheit auf Null normiert.

UAS = konstant := 0 (1)

Der Nutzen aus der Korruption UAK setzt sich für ihn aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst die positive Nutzenkomponente, die aus der Bestechungssumme des Klienten B (für Benefit) besteht. Dann die negative Nutzenkomponente, die die moralischen Kosten R, Suchkosten F und das erwartete Strafmaß C (für Cost) enthält. UAK ist also

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Korruption wird demnach vom Agenten dann begangen, wenn [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bzw. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

Für den Klienten stellt sich das Kalkül ähnlich dar, wie für den Agenten. Der Status Quo bringt ihm auch einen konstanten Nutzen UKS, der auf Null normiert wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 3

Für die Korruption setzt sich der Nutzen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] folgendermaßen zusammen. Die positive Nutzenkomponente besteht aus dem Vorteil den er durch die Korruption erlangt V. Die negative Komponente besteht wiederum aus moralischen Kosten R, Suchkosten F und der Bestechungszahlung B, die er leisten muss, sowie der erwarteten Strafe S.[39] Insgesamt ergibt sich also

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (4)

Korruption wird demnach vom Klienten dann begangen, wenn [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bzw. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

Dabei kommt die Bestechungszahlung B sowohl im Kalkül des Klienten als auch des Agenten vor. Für den Agenten ist dies eine positive, für den Klienten eine negative Nutzenkomponente. Ob der Klient diese Bestechungssumme auch bezahlt hängt davon ab, ob er erwartet, dass der Agent seine Leistung sonst nicht erbringt und ein effizienter Durchsetzungsmechanismus existiert. Besteht ein solcher Mechanismus nicht, ist das Nash-Gleichgewicht (NG) des Spiels (dargestellt in

Abb. 3) zwischen Agent und Klient, dass kein korrupter Tausch stattfindet.[40]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Das Agent-Klient-Korruptionsspiel (eigene Darstellung)

Wie der Bindungsmechanismus auch aussieht es muss in jedem Fall in ihn investiert werden. Ob die Akteure sich nun dazu entschließen Korruption zu betreiben hängt davon ab, ob ein solcher Mechanismus etabliert wird. Die Akteure werden ihn etablieren, wenn die hierfür anfallenden anteiligen Kosten Ki (i = Î [A(gent), K(lient)]), die Nutzengewinne (für den Agenten: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für den Klienten: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] nicht übersteigen, d.h. wenn für alle i gilt dass [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] größer [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ist, also

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (5)

Das Kalkül des Prinzipals ist relativ einfach: er wägt den Nutzen ab, den er aus der Kooperation mit dem Agenten hat gegenüber der Gefahr, dass der Agent diese Kooperation ausnutzt. Ist der Nutzen größer als der erwartete Schaden geht er die Beziehung ein. Der Prinzipal ist aber meist in der glücklichen Lage, die Bedingungen der Beziehung beeinflussen zu können, d.h. er kann die Kosten für sich ändern, indem er z.B. die Kosten des Agenten und des Klienten verändert und dadurch deren Korruptionsneigung beeinflusst.

1.2.2 Arten der Korruption

In diesem Abschnitt sollen verschiedene Arten der Korruption unterschieden und dargestellt werden. Es soll auch insbesondere diskutiert werden, welche Arten im Privaten Sektor am häufigsten vorkommen und welche vernachlässigt werden können.

Die erste Unterscheidung ist die zwischen Entlastungs- und Belastungskorruption.[41] Die Entlastungskorruption ist für den beteiligten Klienten eine Entlastung und mit einer Veruntreuung durch den Agenten verbunden. In diesem Fall ist das Gut, das der Agent dem Klienten in der korrupten Transaktion anbietet eines, das er dem Prinzipal entwendet und über das er durch seine spezifische Position Verfügungsgewalt hat. Für den Klienten ist der Tausch eine Entlastung, weil er diesen Tausch freiwillig eingehen kann und seinen Nutzen dadurch verbessert. Bei der Belastungskorruption müsste der Agent dem Klienten eigentlich eine Leistung anbieten, weil diese zu der Aufgabe gehört, die er vom Prinzipal übertragen bekommen hat. Er verlangt vom Klienten aber eine Korruptionszahlung für diese Leistung und nötigt ihn dadurch zur Korruption. Für den Klienten stellt dies eine Belastung dar. Die Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, weil sich, je nachdem welche Art der Korruption vorliegt, unterschiedliche Anreize für die Akteure ergeben. „Bei Belastungskorruption liegt ein Interessen konflikt zwischen den Beteiligten vor, bei Entlastungskorruption hingegen eine Interessen harmonie.“[42] Bei Belastungskorruption hat der Klient daher ein Interesse, die Korruption zu verhindern. Diese Art der Korruption kann deshalb auch nur funktionieren, wenn der Agent durch alle ihm vorgesetzten Instanzen gedeckt wird und der Klient keine Möglichkeit hat, sich zu beschweren. Kommt ein solcher Fall von Korruption in Verbindung mit Nötigung im Privaten Sektor vor, kann der Klient sich in modernen Rechtsstaaten eigentlich immer an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Solche Fälle sind dementsprechend auch äußerst selten im Privaten Sektor anzutreffen und werden im Verlauf dieser Arbeit nicht mehr näher behandelt.[43] Die weitaus häufigste Form der Korruption in diesem Bereich stellt die Entlastungskorruption dar, bei denen Agent und Klient ähnliche Interessen haben und den Prinzipal massiv und direkt schädigen, der dadurch ein großes Interesse hat, sie zu verhindern.

Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen Korruption mit überhöhtem Preis und mit minderwertiger Leistung. Wie weiter oben schon erläutert und in

Abb. 2 dargestellt wurde, haben der Agent und der Klient oft eine legale und vom Prinzipal gewünschte Beziehung (B in der Abbildung). In der korrupten Transaktion (C in der Abbildung) kann das Tauschgut des Agenten sein, eine Leistung des Klienten zu im Vergleich zum Marktniveau überhöhten Preisen oder zu einem marktüblichen Preis aber minderwertigerer Qualität zu akzeptieren.[44] Diese Unterscheidung macht in verschiedenen Kontexten zwar Sinn und verweist auf die Notwendigkeit, bei der Korruptionskontrolle nicht nur einseitig die Preise zu überprüfen sondern auch die Qualität der Leistung, bringt aber analytisch keinen Fortschritt. Beide Fälle sind ökonomisch gleichwertig, da in beiden Fällen das Preis-Leistungs-Verhältnis zulasten des Prinzipals verschlechtert wird. Es treten in der Praxis auch beide Fälle auf. Deswegen und wegen ihrer ökonomischen Gleichwertigkeit wird diese Unterscheidung auch im weiteren Verlauf der Arbeit keine tragende Rolle einnehmen. Es sei nur darauf hingewiesen, dass es bei der Suche nach Korruption auf das Preis-Leistungsverhältnis und nicht einseitig Preise oder Qualität ankommt.

Eine letzte Unterscheidung betrifft die zwischen situativer und struktureller Korruption. Mit situativer Korruption ist gemeint, dass es sich um einmalige Konstellationen in Alltagssituationen zwischen Agent und Klient handelt. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Bestechung eines Verkehrspolizisten (vorwiegend in Urlaubsländern) um umständlichen und unangenehmen Verfahren für Verkehrsvergehen zu entgehen. Bei struktureller Korruption besteht oft eine lange Beziehung zwischen den Beteiligten und die Vorgänge um die Korruption sind organisatorisch geregelt und nicht von der jeweiligen Situation abhängig. Nimmt die situative Korruption im Öffentlichen Sektor – gerade wegen ihrer Nähe zum Bürger und der damit stärkeren öffentlichen Wahrnehmung – noch eine prominente Rolle ein, so ist sie im Privaten Sektor nur selten anzutreffen. Abgesehen von kleineren Ausnahmen stellt die strukturelle Korruption die typische Art im Privaten Sektor dar.[45]

1.2.3 Korruption des Agenten

Ist die Überwachung der Beziehung (A) durch den Prinzipal nur schwer – d.h. zu hohen Kosten – möglich, kann der Agent mit dem Klienten ungehindert die korrupte Beziehung (C) eingehen. Damit dieser Vertrag aber zustande kommt, müssen noch weitere Punkte erfüllt sein. Zum einen müssen sich Agent und Klient erst einmal finden und wechselseitiges Vertrauen aufbauen.[46] Des Weiteren spielt das Werte- und Präferenzsystem, d.h. die Höhe der moralischen Kosten[47] von Agent und Klient eine Rolle. Hat einer der beiden moralische Kosten, die für ihn den materiellen Vorteil aufwiegen, wird es nicht zur Korruption kommen. Außerdem haben die Rahmenregeln, d.h. die herrschenden Institutionen oder Governance­strukturen einen Einfluss. Sind diese Anreize so geschaffen, dass sie einen korrupten Tausch erleichtern oder dieser besser geheim gehalten und dadurch die korrupte Handlung im Kalkül der Akteure kostengünstiger durchgeführt werden kann, wird es zu Korruption kommen.

1.2.4 Korruption des Prinzipals?

In dieser Arbeit wurde Korruption bisher als der Verstoß des Agenten gegen die Abmachung mit dem Prinzipal angesehen. Bei manchen Autoren ist nun aber auch von Korruption auf der Seite des Prinzipals die Rede, d.h. der Prinzipal verstößt gegen die Abmachung mit dem Agenten und geht ein Tauschgeschäft mit einem Klienten ein.[48] Hier wird dann behauptet, Prinzipale seien „nicht zwingend die Geschädigten, sondern können auch die Nutznießer von Korruption sein.“[49] Diese Autoren leiten ihre Folgerungen aus einer Konstruktion her, bei der auf Klientenseite noch ein Auftraggeber des Klienten eingeführt wird (dieser wird auch Eigentümer genannt), also zwischen den beiden eine Prinzipal-Agenten-Beziehung besteht. In diesem Fall ist der Prinzipal des Klienten u.U. Nutznießer der Korruption.[50]

Die Unternehmensleitung oder der Eigentümer des Unternehmens wird im Rahmen der meisten Problemstellungen als Prinzipal angesehen, weil sie die Arbeitsanweisungen setzen und die Angestellten (Agenten) beauftragen, diese umzusetzen. Analoges gilt für den Staat oder dessen Regierung und die Bürokraten. Die Korruption wird hier darin gesehen, dass der Prinzipal eine Umgebung kre­iert, die seine Selbstbereicherung nicht verhindert.[51] Er verstößt dabei nicht gegen formale Regeln, sondern vollzieht Handlungen die als illegitim oder als Verstoß gegen das öffentliche Interesse angesehen werden. Der Prinzipal baut ein Schmiergeldsystem auf, das ähnlich wie eine Steuer wirkt, nur dass es geheim gehalten wird und zur Füllung der eigenen Taschen und nicht der Staatskasse führt.[52] Dabei eignet sich der Prinzipal Renten an, die sonst anderswo anfallen würden. Da er damit Unsicherheit über den Status von Verfügungsrechten schafft, hemmt er Investitionen und das Wachstum der Volkswirtschaft (auf institutioneller Ebene) oder des Unternehmens (auf Organisationsebene).[53]

Das Problem mit der Behauptung, dass auch der Prinzipal Nutznießer von Korruption sein kann ist, dass hier Begrifflichkeiten vertauscht werden und dadurch mehr zur Verwirrung als zu einem Erkenntnisgewinn beigetragen wird.[54] In vielen Fällen ist es sicherlich sinnvoll, die Regierung oder die Geschäftsführung eines Unternehmens als Prinzipal anzusehen. Das bedeutet aber nicht, dass man deswegen diese Akteure immer als Prinzipal ansehen muss. Wer sinnvollerweise als Prinzipal und wer als Agent oder Klient angesehen wird, ist von Problem zu Problem und von Situation zu Situation unterschiedlich. Das dargestellte Schema soll als Heuristik verstanden werden und für jeden Einzelfall muss eine zweckmäßige Zuordnung vorgenommen werden. „Wer in einem anderen Zusammenhang sinnvollerweise als Prinzipal oder Agent interpretiert wird, kann bei einem Fall von Korruption der bestechende Klient sein.“[55] Im beschriebenen Fall spricht daher nichts dagegen, die Regierung oder die Unternehmensleitung als Agenten anzusehen und die Öffentlichkeit oder den Aktionär und andere Stakeholder als Prinzipal, der den Agenten mit dem Setzen einer Rahmenordnung und der Erstellung anderer Güter beauftragt hat.[56] Durch die Betrachtung der so genannten „Korruption des Prinzipals“ kann also kein Erkenntnisgewinn erzielt werden, sondern wird nur Begriffsverwirrung gestiftet. Deshalb wird dieser Begriff aus den weiteren Überlegungen ausgeschlossen und die Akteure problemabhängig bestimmt.

[...]


[1] Vgl. Klitgaard (1988), 23.

[2] Diese Beschreibung gilt hauptsächlich für marktliberale demokratische Regimes. In kommunistischen Regimes kommt Korruption auch zwischen verschiedenen Bürokraten und staatlichen Organisationen vor.

[3] Der Begriff wurde von Susan Rose-Ackerman (1978) geprägt und z.B. in Moody-Stuart (1997) weiter vertieft. Oft verbindet sich mit dem Begriff auch eine internationale Komponente, die auf die Korruption des Staatsapparates eines Landes durch ausländische Konzerne Bezug nimmt.

[4] So z.B. Rose-Ackerman (1978), 190.

[5] Vgl. Haas (2005), 79.

[6] Vgl. Schmidt & Garschagen (1988), 568.

[7] Vgl. Dietz (2000), 116 oder Becker (1998), 261.

[8] Vgl. Leff (1964).

[9] Das Problem ist dabei die Verletzung des Vertrags zwischen Prinzipal und Agent (wird weiter unten erläutert). Eine solche Pflichtverletzung kann z.B. in einem vertragstheoretischen Kontext keine Zustimmung zu einer verallgemeinerbaren Regel erwarten und kann daher nach einigen Theorien als moralisch bedenkenswert angesehen werden. Vgl. Dunfee & Donaldson (2002), 69.

[10] So haben einige Autoren auf die Schädlichkeit einer gegenüber Korruption toleranten Kultur für Wachstum und Wohlstand hingewiesen. Vgl. Uslaner (2002), Kap. 3 und (2005), 82.

[11] Vgl. Dietz (2000), 119 oder Rose-Ackerman (1978), 7-8.

[12] In dieser Arbeit werden die Begriffe Korruptionsbekämpfung und –prävention meist synonym gebraucht. Der Unterschied zwischen den Begriffen ist folgender: die Bekämpfung setzt normalerweise ex post an, d.h. Korruption liegt bereits vor und soll aufgedeckt und unterbunden werden. Prävention setzt ex ante an, indem sie versucht überhaupt keine Korruption aufkommen zu lassen. Wird Korruption bekämpft, so hat dies aber auch Präventionscharakter, da andere Täter für die Zukunft abgeschreckt werden. Insofern ist die Unterscheidung in den meisten Fällen in der Praxis so trennscharf gar nicht möglich. Ein synonymer Gebrauch ist daher gerechtfertigt.

[13] Es wird nur eine Auswahl häufig verwendeter Maßnahmen behandelt. Eine umfassende Diskussion sämtlicher verfügbarer Korruptionspräventionsmaßnahmen ist im Rahmen dieser Arbeit leider nicht möglich.

[14] Die übliche Formel im Englischen ist „corruption as the use of public office for private gains“, Bardhan (2006), 341.

[15] Vgl. u.a. Dietz (1994), 26.

[16] Vgl. Stierle (2005), 262.

[17] Vgl. u.a. Haas (2005), 16 und 44.

[18] Korruption ist in der Regel und so gut wie zu jeder Zeit und überall illegal gewesen. Vgl. hierzu z.B. Heimann (1995) zitiert nach Dunfee & Donaldson (2002), 69: „There is no country in the world, where bribery is either legally or morally acceptable.“ Es sind aber auch korrupte Staatsapparate bekannt, die bestimmte Formen der Korruption legalisiert haben, um sich selbst bereichern zu können. Vgl. Lambsdorff (2005), 22-24. Trotzdem handelt es sich dabei um Ausnahmen, so dass die Illegalität zumindest als „schwaches“ Merkmal der Korruption angesehen werden kann.

[19] Vgl. Rose-Ackerman (1978), 8; Shleifer & Vishny (1993), 611-615 und Haas (2005), 61.

[20] Vgl. Pies & Sass (2006), 4.

[21] Vgl. Bannenberg & Schaupensteiner (2004), 275 oder Buchert (2003), 16.

[22] Vgl. Dietz (1994), 20-21.

[23] Für den in dieser Arbeit betrachteten Bereich der Korruption im Privaten Sektor ist diese Definition i.d.R. auch ausreichend, da die hier vertretenen Akteure nicht über die Möglichkeit verfügen, Gesetze zu erlassen, die ihr korruptes Handeln legalisieren. Der Vollständigkeit halber wird die Suche nach einer allgemeingültigen Definition aber noch fortgeführt.

[24] Obwohl es sich bei dem Vertrag i.d.R. um zivilrechtliche Vereinbarungen handelt, wie Arbeitsverträge und Jobbeschreibungen, sollte der Vertrag nicht mit einem zivilrechtlichen Vertrag gleichgesetzt werden. Er muss noch nicht einmal mit einer ausdrücklichen Vereinbarung gleichgesetzt werden, sondern kann durchaus in einer impliziten Vereinbarung oder Erwartung bestehen. Das schon erwähnte Staatsoberhaupt, das Aufträge gegen Geschenke und Macht tauscht und sich dies per Gesetz erlaubt hat, ist trotzdem korrupt, weil er gegen die implizite Vereinbarung mit seinem Volk verstößt, verantwortlich mit seinem Amt umzugehen und es nicht für die eigene Bereicherung zu missbrauchen.

[25] Diese Bedingung ist es auch, die Korruption von Trinkgeld unterscheidet. Beim Trinkgeld kann nämlich angenommen werden, dass der Auftraggeber (Gastwirt) dem Auftragnehmer (Kellner oder Kellnerin) die Annahme von Trinkgeld erlaubt oder zumindest duldet. Vgl. hierzu z.B. Dunfee & Donaldson (2002), 62 oder Rose-Ackerman (1998), 300-303. Dieser Punkt wird auch öfter mit der Frage diskutiert, ob der Agent innerhalb oder außerhalb des ihm gewährten diskretionären Handlungsspielraums handelt.

[26] Vgl. z.B. Dietz (1994), 24.

[27] Vgl. Haas (2005), 53.

[28] Das Prinzipal-Agenten-Modell ist ein in der ökonomischen Theorie gängiges Modell zur Analyse der Korruption. Es sei aber darauf hingewiesen, dass es nicht das einzige Modell für diese Materie. Manche Autoren bedienen sich z.B. des Rent-Seeking-Modells. Für diese Arbeit, hat sich aber das Prinzipal-Agenten-Modell am zweckmäßigsten erwiesen und wird daher auch als Analyseinstrument verwendet.

[29] Die Prinzipal-Agenten-Theorie, oder Agenturtheorie, widmet sich normalerweise dem Problem eines Prinzipals (Auftraggeber), der einen Agenten (Auftragnehmer) mit einer Aufgabe betraut, die er selbst nicht ausführen kann oder will. Dabei treten Informationsasymmetrien auf, die diesen u.U. sehr produktiven Vertrag verhindern können. Da der Prinzipal die erbrachte Leistung des Agenten nicht vollständig beurteilen oder überwachen kann, bzw. dies zu geringen Kosten nicht möglich ist, kann der Agent versuchen, seine Leistung nicht entsprechend des Vertrages zu erbringen und trotzdem danach entlohnt zu werden. Er kann aber auch Handlungen vollziehen, die gegen den Vertrag mit dem Prinzipal verstoßen, sofern er davon ausgehen kann, dass dieser es nicht herausfindet. Um ein solches Problem handelt es sich im Fall der Korruption. Vgl. zum Prinzipal-Agenten-Modell u.a. Erlei; Leschke & Sauerland (1999), 69-168; Furubotn & Richter (2005), 199-288 oder Jensen & Meckling (1976).

[30] Vgl. u.a. Aufderheide (2005); Dietz (1998) und (2000); Klitgaard (1988), 69-74 und (1991), 223-224, oder Lambsdorff; Taube & Schramm (2005). Als Erster führte Banfield (1975) das P-A-K-Schema zur ökonomischen Analyse von Korruption ein.

[31] Eine Erläuterung der verschiedenen Arten von Korruption wird weiter unten gegeben.

[32] Vgl. z.B. den Fall Faurecia in Handelsblatt (2006a-e) und Hofmann (2006).

[33] Vgl. z.B. den Fall VW in Hofmann (2006), 8.

[34] Vgl. z.B. den Fall BaFin in Afhüppe (2006a), 1 und Afhüppe (2006b), 21.

[35] Es ist deswegen nicht zwingend ein zivilrechtlicher Vertrag, weil es z.B. auch als Korruption gilt, wenn eine Regierung als Agent des Volkes (Prinzipal) sich auf Kosten dieses Prinzipals mithilfe eines Klienten (z.B. ein Wirtschaftsunternehmen) bereichert. Der (Gesellschafts-) Vertrag zwischen Agent und Prinzipal ist dabei kein offizielles Dokument, sondern ein modus vivendi, in dem bestimmte Praktiken des Agenten nicht toleriert werden.

[36] Vgl. Pies & Sass (2006), 4.

[37] Vgl. Dietz (1994), 23.

[38] Dietz (2000), 115.

[39] Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist hier annahmegemäß dieselbe für den Agenten und den Klienten. Theoretisch könnten diese auch unterschiedlich sein, wenn z.B. der Agent überführt wird korrupt zu sein, aber den betreffenden Klienten nicht preisgibt. Dieser Fall scheint aber eher unwahrscheinlich.

[40] Aus Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit wurden in dem dargestellten Spiel die Nutzenkomponenten „erwartete Strafe“, „moralische Kosten“ und „Suchkosten“ aus der Betrachtung ausgeschlossen. Die Ergebnisse werden wegen der Ordinalskalierung der Nutzen dadurch nicht verfälscht. Bei Einbeziehung dieser Größen würde für den Agenten weiterhin gelten U(B) > U(B) – (U(C) [- U(R) - U(F)] > 0 > - U(C) [- U(R) - U(F)] und für den Klienten U(V) > U(V) – U(B) [– U(S) – U(R) - U(F)] > 0 > - U(C) [– U(S) – U(R) - U(F)].

[41] Vgl. Pies (2002), 13 oder Pies (2005), 66-79. Diese Unterscheidung orientiert sich explizit an der Unterscheidung von „corruption with theft“ und „corruption without theft“ in Shleifer & Vishny (1993), weshalb eine gesonderte Behandlung dieser Unterscheidung unterlassen wird.

[42] Pies (2005), 67.

[43] Vereinzelt treten zwar (versuchte) Fälle von Belastungskorruption im Privaten Sektor auf, wie z.B. beim Bau des neuen Terminals am Frankfurter Flughafen, wo ein Verantwortlicher der FRAPORT AG die beauftragten Baufirmen nötigen wollte, ihm eine bestimmte Summe zu zahlen, damit dieser ihnen ihre Arbeit nicht „zur Hölle macht“. Die potentiellen Klienten wollten dies aber nicht hinnehmen und benachrichtigten die Revisionsabteilung der FRAPORT AG, die den Mann daraufhin bei der geplanten Geldübergabe festnehmen ließen. Vgl. Bergmann (2003), 40. Abgesehen von solchen Einzelfällen stellt die Belastungskorruption im Privaten Sektor aber eine Ausnahme dar.

[44] Ein Beispiel für den ersten Fall ist der Korruptionsskandal von Faurecia-Volkswagen (VW), wo Mitarbeiter des Automobilzulieferers Faurecia die Verantwortlichen der Einkaufsabteilung von VW bestochen haben, um dadurch an lukrative Aufträge zu kommen. Vgl. Handelsblatt (2006b), 11 und (2006c), 11. Der zweite Fall tritt im Baugewerbe häufiger auf. Hier werden minderwertigere Materialien als abgerechnet verwendet und der abnehmende Mitarbeiter des auftraggebenden Unternehmens o.ä. bestochen, damit er sie nicht beanstandet. Vgl. Schmidt (2004), 14-16.

[45] Ausnahmen im Privaten Sektor sind z.B. der Geldschein, der einem Kellner in einem vollbesetzten Restaurant zugesteckt wird, um doch noch einen Tisch zu bekommen oder um vom Rezeptionisten im Hotel ein besseres als das bezahlte Zimmer zu erhalten. Dies ist aber Bestechung, die noch so Nahe am Trinkgeld liegt und unerhebliche Schäden verursacht, dass sie hier nicht weiter untersucht wird.

[46] Korruption ist überall, sowohl gesetzlich als auch moralisch, verboten. Vgl. Dunfee & Donaldson (2002), 69. Daher ist Korruption ein hochriskantes Geschäft. Dieses birgt ex post ein nicht unerhebliches Erpressungspotential, so dass es nur dann eingegangen wird, wenn genügend Vertrauen dafür vorhanden ist nicht „verpfiffen“ zu werden. In diesem Zusammenhang wird später noch auf das sog. Whistleblowing eingegangen.

[47] Vgl. Klitgaard (1988), 71.

[48] Vgl. u.a. Lambsdorff; Taube & Schramm (2005), 22-30 oder Wieland, (2005), 49-52.

[49] Wieland (2005), 49.

[50] Hierbei ist aber schon erkennbar, dass das Beispiel und die Bezeichnungen nur so gewählt worden sind, um einen Prinzipal als Nutznießer und nicht als Geschädigten der Korruption erscheinen zu lassen. Bei Pies & Sass (2006) wird der Prinzipal des Klienten z.B. Eigentümer genannt. Dort wird dann auch kein Problem aus dieser Konstellation abgeleitet. Selbstverständlich kann auch zwischen Eigentümer und Klient eine Prinzipal-Agenten-Konstellation bestehen. D.h. aber nicht dass man deshalb das P-A-K-Schema nicht zur adäquaten Erfassung des Korruptionsproblems anwenden kann. Das heißt nur, dass das Schema auf mehrere Sachverhalte übertragbar ist.

[51] Vgl. mit Bezug auf den Prinzipal Regierung Lambsdorff (2005), 22-23.

[52] Vgl. Rose-Ackerman (1978), 8 oder Shleifer & Vishny (1993), 612.

[53] Vgl. Lambsdorff; Taube & Schramm (2005), 26.

[54] Vgl. Dietz (2000), 115 und Dietz (1994), 30.

[55] Dietz (2000), 115.

[56] Klienten sind in diesem Fall Privatpersonen, die sich durch korruptes Verhalten bereichern.

Final del extracto de 80 páginas

Detalles

Título
Korruption und Korruptionsprävention im privaten Sektor. Eine Ökonomische Analyse.
Universidad
University of Bayreuth  (Lehrstuhl VWL V - Institutionenökonomik)
Calificación
sehr gut - 1,3
Autor
Año
2006
Páginas
80
No. de catálogo
V75804
ISBN (Ebook)
9783638722452
ISBN (Libro)
9783638727358
Tamaño de fichero
860 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit geht der Frage nach wie Korruption im Privaten Sektor wirksam bekämpft werden kann. Sie bedient sich dabei der ökonomischen Methode und untersucht anhand ökonomischer Modelle die Anreizstrukturen im Zusammenhang mit Korruption. Die in der Literatur vorhandenen Vorschläge zur Korruptionsprävenion werden hier ökonomisch rekonstruiert und miteinander verglichen. Die theoretischen Ergebnisse werden mit empirischen Ergebnissen verglichen und einer abschließenden Bewertung unterzogen. In der Arbeit diskutierte Präventionsmaßnahmen sind u.a. Job-Rotation und Whistleblowing.
Palabras clave
Analyse, Korruption, Korruptionsprävention, Sektor
Citar trabajo
Jörg Viebranz (Autor), 2006, Korruption und Korruptionsprävention im privaten Sektor. Eine Ökonomische Analyse., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75804

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