Im September 2003 legte die europäische Kommission einen Bericht zu den Beziehungen von Europäischer Union und Vereinten Nationen vor. Der Bericht zeigt die Chancen und Möglichkeiten der Europäischen Union im Umfeld der Vereinten Nationen auf. Er weist aber auch auf die Defizite in der Zusammenarbeit mit der Welt- organisation und auf die Unzulänglichkeiten der europäischen Interessenvertretung in den Gremien und Sonderorganisationen hin. So fordert die Kommission, die europäischen Standpunkte besser vorzubereiten und stärker abzustimmen. Im Bericht der Kommission heißt es dazu:
„Die EU sollte innerhalb des UN-Systems die systematische Koordinierung ihrer Standpunkte verstärken und dabei sicherstellen, dass die Koordinierung zielgerichtet und unbürokratisch verläuft, sodass die EU einen effektiven Dialog mit anderen Akteuren führen kann.“
Wirtschaftspolitik und Außenpolitik korrespondieren oft und sind durch Reziprozitäten gekennzeichnet.
So sind beispielsweise Wirtschaftssanktionen ein häufig gewähltes Instrumente in der Außenpolitik. Dementsprechend erklärt auch der Kommissionsbericht, dass zur Implementierung von Sanktions- beschlüssen der Vereinten Nationen auf europäischer Ebene Handlungsbedarf besteht, und fordert weiterhin eine verstärkte Koordinierung innerhalb der Europäischen Union, um die Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen effizienter zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen der Institutionen beider Organisationen betrachtet und Problematiken bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen durch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft beleuchtet, um sich dem Verhältnis von Europäischer Union und Vereinten Nationen anzunähern.
Inhaltsverzeichnis
3. Einleitung
A. Institutionelle Beziehungen
I. Status der EG/EU bei den Vereinten Nationen
Exkurs: Die Troika
II. Das Verhältnis von EG zur EU im Bereich der Vereinten Nationen
III. GASP bei den Vereinten Nationen
1. Generalversammlung
2. Sicherheitsrat
3. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
IV. Politische Aspekte des Verhältnisses zwischen EU und UNO
1. Finanzen
2. Politische Werte
V. Zwischenfazit
B. Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen
I. Der Begriff der Sanktion und Begriffsabgrenzung
1. Definition
2. Abgrenzung zu Zwangsmaßnahme
3. Abgrenzung zu Embargo
4. Abgrenzung zu Blockade
5. Abgrenzung zu Boykott
II. Verpflichtung zur Durchführung von Wirtschaftssanktionen
III. Europarechtliche Betrachtung
1. Tatbestandsvoraussetzung des Artikel 301 EGV
2. Konsequenzen bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen
3. Sanktionen nach Artikel 301 EGV
Exkurs: Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen gegen einen EU-Staat
4. Neuerungen des Verfassungsvertrags
5. Zusammenfassung
IV. Völkerrechtliche Betrachtung
1. Völkerrechtliche Berechtigung
2. Völkerrechtliche Verpflichtung
a) Sukzession
b) Substitution
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das institutionelle Verhältnis zwischen der Europäischen Union (bzw. Europäischen Gemeinschaft) und den Vereinten Nationen, mit einem spezifischen Fokus auf die rechtlichen Herausforderungen und Problematiken bei der Umsetzung von UN-Wirtschaftssanktionen auf europäischer Ebene.
- Status und Repräsentanz der EU/EG bei den Vereinten Nationen.
- Die Rolle der GASP in der Koordinierung gemeinsamer Standpunkte.
- Kompetenzverteilung zwischen EU-Staaten, EG und GASP.
- Europarechtliche und völkerrechtliche Grundlagen der Sanktionsumsetzung (Art. 301 EGV).
- Abgrenzung und Definition von Sanktionen, Embargos und anderen Zwangsmaßnahmen.
Auszug aus dem Buch
1. Definition
Unter einer Sanktion im völkerrechtlichen Sinne werden bestimmte hoheitliche Maßnahmen verstanden; die betreffenden Maßnahmen werden als Reaktion auf ein bestimmtes nachteiliges Vorverhalten eines Völkerrechtssubjekts von einem oder mehreren anderen Völkerrechtssubjekten im Rahmen der Grundsätze des Völkerrechts eingesetzt, mit dem Ziel einer Verhaltensänderung des Adressaten. Damit sind Sanktionen ein Instrument zur Durchsetzung von Völkerrecht.
Zusammenfassung der Kapitel
3. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Defizite in der Interessenvertretung der EU bei der UNO und begründet die Notwendigkeit einer systematischeren Koordinierung bei der Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen.
A. Institutionelle Beziehungen: Dieses Kapitel analysiert den Beobachterstatus der EG/EU bei der UNO, die Rolle der Troika sowie die Herausforderungen der GASP bei der Abstimmung gemeinsamer Standpunkte in der Generalversammlung und im Sicherheitsrat.
B. Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen: Der zweite Teil behandelt die rechtliche Einordnung von Wirtschaftssanktionen, ihre Definition sowie die komplexe europarechtliche und völkerrechtliche Implementierung unter den Artikeln 301 und 60 EGV.
4. Schluss: Das Fazit konstatiert eine indirekte Bindungswirkung der Sanktionsbeschlüsse über das GASP-Verfahren und kritisiert die daraus resultierende „Zweigleisigkeit“ als Indiz für mangelnde politische Einheit.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Vereinte Nationen, GASP, Wirtschaftssanktionen, Sicherheitsrat, Artikel 301 EGV, Außenpolitik, Völkerrecht, Beobachterstatus, Troika, Sanktionsumsetzung, Multilateralismus, Rechtsdurchsetzung, Gemeinschaftsrecht, Kompetenzverteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht das komplexe institutionelle und rechtliche Verhältnis zwischen der EU/EG und den Vereinten Nationen sowie die Problematik bei der Umsetzung von UN-Sanktionen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten gehören der Beobachterstatus, die GASP-Koordinierung bei UN-Organen sowie die europarechtlichen Voraussetzungen für Wirtschaftssanktionen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Es wird analysiert, wie die EU trotz ihres institutionellen Dualismus und der Kompetenzverteilung zwischen den Säulen effizienter auf UN-Sanktionsbeschlüsse reagieren kann.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin stützt sich auf eine Analyse des europäischen Primärrechts (insb. EGV, EUV), völkerrechtlicher Grundlagen und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine institutionelle Betrachtung der EU-Repräsentanz bei der UNO und eine detaillierte juristische Untersuchung der Sanktionsumsetzung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Argumentation?
Wichtige Begriffe sind „GASP“, „Artikel 301 EGV“, „völkerrechtliche Bindung“, „institutioneller Dualismus“ und „Wirtschaftssanktionen“.
Warum ist der Status der EU bei der UNO rechtlich problematisch?
Da nach Art. 4 VNC nur Staaten Mitglied der Vereinten Nationen werden können, besitzt die EU als solche keinen Sitz und ist lediglich als Beobachter (bzw. teils durch die EG) vertreten.
Welche Rolle spielt die „Troika“ bei der Repräsentanz?
Die Troika dient als Instrument, um trotz der kurzen sechsmonatigen Amtszeit der Ratspräsidentschaft eine gewisse Kontinuität in der außenpolitischen Vertretung der EU gegenüber der UNO zu wahren.
- Citation du texte
- Anne Kathrin Herbermann (Auteur), 2007, Das Verhältnis zwischen EU und UNO: institutionelle Beziehungen und Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75811