Regulierung, Deregulierung und Privatisierung in marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystemen


Trabajo de Seminario, 2006

25 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Marktwirtschaft und staatliche Eingriffe
2.1 Marktwirtschaft
2.2 Rechtfertigung staatlicher Eingriffe
2.2.1 Normative Theorie
2.2.2 Positive Theorie
2.2.3 Politische Argumente
2.3 Staatliche Wirtschaftstätigkeit
2.4 Regulierung
2.4.1 Begriff
2.4.2 Beurteilung

3 Entstaatlichung
3.1 Deregulierung
3.1.1 Begriff
3.1.2 Beurteilung
3.2 Privatisierung
3.2.1 Begriff
3.2.2 Beurteilung
3.2.3 Privatisierungen in Deutschland

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Unabhängig vom jeweiligen Wirtschaftssystem neigen staatliche Institutionen zu Eingriffen in die Wirtschaft und in der Regel besteht dazu auch Zustimmung von Seiten der Öffentlichkeit. Die Eingriffe können unterschiedlichster Art sein und von unterschiedlichsten Akteuren (v.a. Regierung, Verwaltung, Legislative) ausgehen.

Seit den 80er Jahren sind in Europa aber auch gegenläufige Ansätze zu Deregulierung und Privatisierung zu beobachten. Ausgehend von den USA und Großbritannien haben immer mehr Regierungen begonnen, ihren eigenen Verantwortungsbereich zu verkleinern und der privaten Wirtschaft mehr Handlungsspielraum zu lassen. Diesen Bemühungen wird von Teilen der Öffentlichkeit jedoch vorgeworfen, die Handlungsfähigkeit und den Einfluss des Staates in nicht tolerierbarem Ausmaß zu verringern.

In der vorliegenden Arbeit zum Thema „Regulierung, Deregulierung und Privatisierung in marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystemen“ sollen die Vor- und Nachteile entsprechender Bemühungen aus volkswirtschaftlicher Perspektive dargestellt werden.

Regulierung bezeichnet eine bestimmte Form staatlicher Eingriffe in das Wirtschafts–geschehen, Deregulierung und Privatisierung bezeichnen eine Rücknahme solcher Eingriffe.

Um dieses Spannungsfeld genauer betrachten zu können, soll zunächst das Verhältnis von Marktwirtschaft und staatlichen Eingriffen diskutiert werden. Anschließend soll zum einen auf die Regulierung eingegangen werden, zum anderen auf den Bereich der Entstaatlichung, also Deregulierung und Privatisierung. Dazu werden jeweils die Begriffe definiert und abgegrenzt sowie Gründe für derartige Maßnahmen und deren Bewertung angeführt.

2 Marktwirtschaft und staatliche Eingriffe

2.1 Marktwirtschaft

Müller-Armack nennt als Kennzeichen der Marktwirtschaft „die Ausgestaltung einer beweglichen Preis- und Wertrechnung, durch die dem Konsum und der Produktion die Dringlichkeit der volkswirtschaftlichen Verwendungsbegehren auf der einen Seite und der Knappheitsgrad der Erzeugungsmittel auf der anderen Seite signalisiert wird.“[1] – ein Eingriff einer zentralen (staatlichen) Planungsinstanz o.ä. ist demnach nicht notwendig.

Die Marktwirtschaft ist per definitionem eine Wirtschaftsordnung, in der Privateigentum an den Produktionsmitteln sowie die Abstimmung aller wirtschaftlichen Handlungen bei dezentraler Wirtschaftsplanung über den Markt (’invisible hand’) typisch und unverzichtbar ist. Der Staat soll in der Marktwirtschaft nur Rahmenbedingungen festsetzen, selbst aber nicht in das Marktgeschehen eingreifen.

In der Realität greift der Staat aber auf vielfältige Weise in das Wirtschaftsgeschehen ein. Als Beispiele für staatliche Interventionsformen sind zu nennen[2]:

- Staatliche Regulierung privater Leistungserstellung, z.B. durch Genehmigungs- und Kontrollmechanismen.
- Öffentliche Leistungserstellung durch eine Gebietskörperschaft selbst (Regie- und Eigenbetriebe, Beteiligungen an Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform).

2.2 Rechtfertigung staatlicher Eingriffe

Die grundlegende Skepsis gegenüber Eingriffen in das Wirtschaftsgeschehen ergibt sich aus der prinzipiellen marktwirtschaftlichen Orientierung unseres Wirtschaftslebens: Wenn eine Gesellschaft im Grunde auf den Wettbewerb vertraut, d.h. darauf vertraut, dass der Wettbewerb für eine effiziente Allokation der Ressourcen sorgt, am ehesten Innovationen fördert, die Souveränität der Konsumenten verbürgt und damit zur Legitimation der Wirtschaftsordnung beiträgt, dann muss es starke Gründe für eine Beschränkung des Wettbewerbs durch staatliche Maßnahmen geben.[3] Die Berufung auf das „Gemeinwohl“, das „öffentliche Interesse“ oder ähnliche Leerformeln genügt dafür laut Basedow[4] nicht.

Zur Rechtfertigung eines staatlichen Eingriffs werden in der Regel ökonomische und/oder politische Argumente angeführt. Es lassen sich grundsätzlich drei verschiedene Theorierichtungen unterscheiden[5], die in den folgenden Abschnitten näher betrachtet werden sollen:

- eine normative Theorie, die auf der Grundlage wohlfahrtstheoretischer Überlegungen untersucht, ob der Wettbewerb in bestimmten Sektoren der Wirtschaftstätigkeit aufgrund von Besonderheiten zu suboptimalen Ergebnissen führt;
- eine positive Theorie, die das Entstehen/Vorhandensein von Regulierung durch das Verhalten der Akteure im politischen Prozess zu erklären versucht;
- eine Rechtfertigungsstrategie, die politische Ziele z.B. aus den Bereichen der Sozial-, Verteilungs-, Regional- oder Infrastrukturpolitik anführt, welche demnach nur bei Ausschaltung des Wettbewerbs erreicht werden können.

2.2.1 Normative Theorie

Die normative Theorie beschäftigt sich mit der Frage, warum es staatliche Regulierung in marktwirtschaftlichen Ordnungen geben soll.[6] Im Kontext der traditionellen Wohlfahrtsökonomik werden staatliche Eingriffe in die Marktstrukturen und in die Marktprozesse damit gerechtfertigt, dass unbefriedigende Marktergebnisse (also Marktversagen) im Hinblick auf Allokation, Distribution und/oder Stabilisierung durch staatliches Handeln korrigiert werden sollen[7].

Die auf Vilfredo Pareto zurückgehende Wohlfahrtstheorie setzt sich mit der Frage der optimalen Nutzung knapper Ressourcen auseinander und analysiert dabei die Bedingungen für ein „Wohlstandsoptimum“ bzw. die Kriterien für eine „Wohlstandserhöhung“.

Die optimale Wohlfahrt einer Volkswirtschaft wird als „Pareto-Optimum“ bezeichnet, wonach eine Ressourcenallokation dann Pareto-optimal ist, wenn die Besserstellung eines Individuums nur durch die Schlechterstellung eines oder mehrerer anderer Individuen erreichbar wäre.[8]

Ein „allgemeines Marktgleichgewicht, das unter den Bedingungen vollkommener Konkurrenz, der Produktion mit nicht sinkenden Durchschnittskosten, der Abwesenheit externer Effekte bei Konsumtion und Produktion zustande kommt“[9], stellt in der Regel ein Pareto-Optimum dar. Die darauf aufbauende Theorie des Marktversagens (’market-failure theory’) liefert Argumente, die zur Legitimation staatlicher Korrektureingriffe sowie staatlicher Ergänzungseingriffe herangezogen werden können. Korrekturbedarf besteht demnach z.B. beim Vorliegen von Wettbewerbsmängeln (z.B. Natürliche Monopole, Ruinöser Wettbewerb), Externen Effekten privater Wirtschaftstätigkeit oder Asymmetrischer Information.[10]

Auf einige Begründungen für staatliche Eingriffe soll etwas näher eingegangen werden:

- Monopole

Das Monopol stellt den extremsten Gegensatz zur vollkommenen Konkurrenz dar. Dabei befriedigt ein Anbieter allein die Gesamtnachfrage auf dem spezifischen Markt, er agiert als Preis- und Mengensetzer.[11]

Da die Volkswirtschaft ohne Maßnahmen gegen die Entstehung eines Monopols bzw. die Preis-Mengen-Politik eines bereits bestehenden Monopols Wohlfahrtsverluste hinnehmen müsste[12], lassen sich staatliche Interventionen in Monopolbereichen (z.B. das Tätigwerden von Kartellbehörden) nicht nur legitimieren, sondern sie sind absolut notwendig für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Meist fallen diese Aktivitäten aber nur unter Regulierung im weitesten Sinne.

- Natürliche Monopole

Ein natürliches Monopol besteht, wenn die im Markt nachgefragte Menge eines Gutes von einem Anbieter zu niedrigeren Kosten hergestellt werden kann als von mehreren, weshalb Wettbewerb zu Wohlfahrtsverlusten führen muss. Dies ist der Fall bei ausgeprägten Größenvorteilen (’economies of scale’) der Produktion, die im relevanten Bereich zu sinkenden Stückkosten führen oder bei Leitungsgebundenheit des Angebots. Beispiele dafür sind Schienentrassen, Gas- und Stromleitungen, Häfen und Flughäfen.[13]

Wegen der Skalenerträge kann ein Anbieter mit großer Produktion unter Wettbewerbsbedingungen einen günstigeren Preis anbieten als Konkurrenten mit geringerer Produktion, die deshalb aus dem Markt ausscheiden müssen. Da das resultierende Monopol nicht von der Rechtsordnung verfügt und auch nicht das Ergebnis von illegitimen Verdrängungspraktiken, sondern aus der Natur der Sache zu erklären ist, spricht man von einem natürlichen Monopol.

Aus der ökonomischen Eigenart der natürlichen Monopole folgt, dass die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Stellungen keine adäquate Form der Regulierung dieser Märkte darstellt. Der Inhaber der marktbeherrschenden Stellung braucht gar nicht missbräuchlich zu handeln, um seine Konkurrenten zu verdrängen. Wenn man also volkswirtschaftliche Wohlfahrtsverluste vermeiden will, die mit der Abschaffung der Monopolrente auch bei natürlichen Monopolen zwangsläufig verbunden sind, so bleibt nur die ex ante-Regulierung von Marktverhalten und Preisen.[14]

- Asymmetrische Information und Motivation

Die asymmetrische Information und Motivation der Marktteilnehmer stellt einen besonders wichtigen Regulierungsgrund für Verbrauchermärkte dar, da Verbraucher die von ihnen erworbenen Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen wesentlich schlechter beurteilen können als die jeweiligen Anbieter (z.B. Rendite der Kapital-Lebensversicherung, tatsächlicher Zustand eines Gebrauchtwagens).

Solche Informationsgefälle zwischen den Marktteilnehmern sind keine Seltenheit, werden aber oft bereits durch den Marktprozess selbst überwunden oder können durch Verbraucherinformationen ausgeglichen werden. Wenn dies aber wegen einer besonderen Motivationslage des Verbrauchers oder aus anderen Gründen ausscheidet, ist eine staatliche Regulierung angezeigt.[15]

[...]


[1] s. Müller-Armack 1947, S. 9

[2] vgl. Erdmeier 1998, S. 30

[3] vgl. Krakowski 1988, S. 19

[4] vgl. Basedow 2004, S. 7

[5] vgl. Ewert 1999, S. 23

[6] vgl. Lange 1985, S. 182

[7] vgl. Döring/Wohltmann 1998, S. 18

[8] vgl. Bartholomé 1989, S. 12

[9] s. Bartholomé 1989, S. 12

[10] vgl. Müller/Vogelsang 1979, S. 31 ff.

[11] vgl. Bartholomé 1989, S. 15

[12] vgl. Bartholomé 1989, S. 17

[13] vgl. Lange 1985, S. 173

[14] vgl. Basedow 2004, S. 9

[15] vgl. Basedow 2004, S. 11 f.

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Regulierung, Deregulierung und Privatisierung in marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystemen
Universidad
Munich University of Policy
Curso
Diplomandenseminar
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
25
No. de catálogo
V75892
ISBN (Ebook)
9783638726443
Tamaño de fichero
441 KB
Idioma
Alemán
Notas
Der Dozent: Die Arbeit ist gut gegliedert, die Ausführungen streng auf das Thema ausgerichtet, das sehr gut bearbeitet wird. Hervorzuheben sind die umfangreichen Literaturrecherchen.
Palabras clave
Regulierung, Deregulierung, Privatisierung, Wirtschaftssystemen, Diplomandenseminar
Citar trabajo
Katrin Grünwald (Autor), 2006, Regulierung, Deregulierung und Privatisierung in marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystemen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75892

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