Europäische Integration und Globalisierung begünstigen die Entfaltung internationaler Handelsbeziehungen. Mit europa- und weltweiter Mobilität des Verbrauchers wächst das Risiko, in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern verwickelt zu werden. An Beispielen mangelt es nicht: Ein deutscher Verbraucher sieht sich veranlasst, gegen einen englischen Unternehmer vorzugehen, weil dieser seine vertraglich übernommenen Leistungen nicht erfüllt. Ein polnischer Verbraucher möchte Klage erheben, weil das via Internet bestellte elektronische Gerät aus Frankreich mangelhaft ist und der französische Unternehmer eine Nachbesserung ablehnt. Gerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten zu Gewinnmitteilungen aus Österreich, Darlehnsgewährungen und Vermittlung von Börsentermingeschäften in der Schweiz sowie Teppichkäufe in der Türkei lenken mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich.
Im Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung finden sich einige Vorstellungen, die im Vergleich zum aktuellen Art. 5 EVÜ als „Entwicklungssprünge“ bezeichnet werden können.1 Damit tritt die Entwicklung des internationalen Verbraucherschutzes in eine neue Phase. Umso mehr besteht Anlass, die vorgeschlagenen Bestimmungen einer eingehenden Untersuchung zuzuführen. Das hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt. Sie will alle kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften des vorliegenden Vorschlags auf ihre Brauchbarkeit hin kritisch hinterfragen. Sie möchte ihr Augenmerk dabei insbesondere auf die Stimmigkeit des Dreiklanges zwischen kollisionsrechtlichem Verbraucherschutz (Art. 5 Rom-I-E), zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E) und Eingriffsnormen (Art. 8 Rom-I-E) legen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einführung
§ 2 Entwicklung des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes
a. Theaterstück in drei Akten
b. Grünbuch und Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung
§ 3 Überblick über Art. 5 Rom-I-E
§ 4 Persönlicher Anwendungsbereich
a. Keine Privatgeschäfte
b. Verbraucher und Unternehmer als natürliche Person
c. Leistungsempfangender Verbraucher
d. Dual use-Verträge
e. Beschränkung auf mitgliedstaatliche Verbraucher
f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 2 UAbs. 1 Rom-I-E
§ 5 Sachlicher Anwendungsbereich
a. Grundsatz: Erfassung aller Vertragsarten
b. Dienstleistungsverträge
c. Beförderungs- und Pauschalreiseverträge
d. Grundstücks-, Teilzeitnutzungs- und dauerhafte Mietverträge
e. Ferienhausmietverträge
f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 3 Rom-I-E
§ 6 Situativer Anwendungsbereich
a. Ausübung und Ausrichtung unternehmerischer Tätigkeit
b. Gleichklang mit IZVR
c. Konkretisierung der Ausrichtung
d. Fernabsatzgeschäfte via Internet
e. Ort des Vertragsschlusses
f. Zweifelsfall: Ausrichtung am Urlaubsort
g. Streichung der Schutzklausel
h. Stilistische Berichtigungen
i. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 Rom-I-E
§ 7 Rechtsfolgenseite
a. Objektive Anknüpfung statt Rechtswahl
b. Einwendungen gegen objektive Anknüpfung
aa. Entzug der Privatautonomie als Verstoß gegen Grundfreiheiten
bb. Widerspruch zu Art. 16 und 17 EuGVO
cc. Nachteile bei enger Beziehung beider Parteien zu einem Staat
dd. Nachteile bei vorteilhaftem Wahlrecht
ee. Entmündigung des starken Verbrauchers
ff. Abschreckungseffekt
c. Vorteile objektiver Anknüpfung
aa. Rechtsspaltung, Günstigkeitsvergleich und Rechtswahlfalle
bb. Wirtschaftliche Gerechtigkeit
cc. Rechtssicherheit und Kostenreduzierung
dd. Günstigkeitsvergleich in der Praxis
d. Ausdrückliche Klarstellung des Rechtswahlverbots
e. Streichung des mitgliedschaftlichen Bezugs
f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 1 Rom-I-E
§ 8 Synopse mit Änderungsvorschlägen
§ 9 Zwingende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts
a. Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz in Richtlinien
b. Bedeutung für Verbraucherverträge
c. Verdrängung der Richtlinienkollisionsnormen
§ 10 Eingriffsnormen
a. Regelungsgehalt
b. Keine Sperrwirkung durch Art. 5 Rom-I-E
c. Verbrauchervertragsrecht als Eingriffsnormen
§ 11 Summe
a. Persönlicher Anwendungsbereich
b. Sachlicher Anwendungsbereich
c. Situativer Anwendungsbereich
d. Objektive Anknüpfung
e. Verhältnis zu Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E
f. Verhältnis zu Art. 8 Rom-I-E
g. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht kritisch die kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften des Kommissionsvorschlags für eine Rom-I-Verordnung. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Stimmigkeit der Neuregelungen im Hinblick auf den Schutz des Verbrauchers, die zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sowie die Bedeutung von Eingriffsnormen im Kontext des internationalen Vertragsrechts.
- Analyse des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs des Art. 5 Rom-I-E.
- Untersuchung der "Ausrichtung" unternehmerischer Tätigkeit als situatives Kriterium.
- Kritische Würdigung der objektiven Anknüpfung an das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Verbrauchers.
- Bewertung der geplanten Schutzklausel für Unternehmer und der Streichung der Rechtswahlfreiheit.
- Diskussion der Integration von Richtlinienvorgaben und der Rolle von Eingriffsnormen.
Auszug aus dem Buch
a. Theaterstück in drei Akten
Lagarde hat die Entwicklungsgeschichte des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes, wie eingangs erwähnt, gleichsam als ein „Theaterstück in drei Akten“ bezeichnet. In der ersten Phase gab es für Verbraucher – bis weit in die 70er Jahre hinein – so gut wie keinen gesetzlichen Schutz. Das Kollisionsrecht für Schuldverträge war nicht kodifiziert, Privatautonomie genoss uneingeschränkten Vorrang. Das Stichwort „Verbraucher“ war weitgehend unbekannt. Die Worte „Armut an sozialen Werten“ machten die Runde.
Der Status des Konsumenten änderte sich erst allmählich. Das individualistisch geprägte Privatrecht entwickelte sich nach und nach zu einer sozial orientierten Rechtsordnung. Der Gedanke vom Schutz der schwächeren Vertragspartei gewann an Bedeutung. Während dieser zweiten Entwicklungsstufe wurde dem Verbraucher im Bereich der Wirtschaftsabläufe aufgrund zahlreicher Verbaucherschutzgesetze mit zwingenden Rechten eine verstärkte Position zuteil. Die Schaffung besonderer Regelungen – z.B. befristeter Rücktrittsrechte – sollte ihn vor unüberlegten Geschäftsabschlüssen schützen. Auf diese Weise wurde versucht, dem Kräfteungleichgewicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern entgegenzuwirken mit der Folge, dass der Verbraucher durch Überwindung des vertraglichen Machtgefälles die Chance zu erhöhtem Konsum erhielt.
Doch bestand im internationalen und innergemeinschaftlichen Handel wegen der uneingeschränkten Geltung der Privatautonomie nach wie vor die Gefahr, dass der Verbraucher aufgrund ungünstiger Rechtswahl „zwangsweise“ auf heimatstaatliche Verbraucherschutzvorschriften zu verzichten hatte. Verbraucherschutzbestimmungen verloren ihre Wirkung, weil sie durch die Wahl ausländischen Rechts umgangen werden konnten. Deswegen wurde 1980 das EVÜ mit besonderen Verbraucherkollisionsnormen zum Schutz des Verbrauchers erlassen. Dazu gehört namentlich Art. 5 Abs. 2 EVÜ. Danach darf eine Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Verbraucher in bestimmten Vertragsschlusssituationen der durch die zwingenden Bestimmungen seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird. Deutschland setzte diese Forderung in Art. 29 Abs. 1 EGBGB um.
Zusammenfassung der Kapitel
§ 1 Einführung: Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes angesichts zunehmender internationaler Rechtsstreitigkeiten und der Modernisierung des EVÜ durch den Vorschlag zur Rom-I-Verordnung.
§ 2 Entwicklung des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes: Dieser Abschnitt skizziert die historische Entwicklung des Verbraucherschutzes in drei Phasen, vom Fehlen jeglichen Schutzes bis hin zum aktuellen, durch EU-Richtlinien geprägten Sonderprivatrecht.
§ 3 Überblick über Art. 5 Rom-I-E: Es wird ein Überblick über die geplanten, teils radikalen Änderungen gegeben, wobei der Fokus auf dem Wechsel der Anknüpfung von der Leistung hin zu den Vertragsparteien und dem Ausrichtungsmerkmal liegt.
§ 4 Persönlicher Anwendungsbereich: Das Kapitel untersucht die engere Definition des Verbrauchers als natürliche Person und die Abgrenzung von Privatgeschäften sowie Problematiken wie "Dual use"-Verträge.
§ 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle Vertragsarten wird begrüßt, während die im Vorschlag enthaltenen Ausnahmen für Dienstleistungs- und Beförderungsverträge kritisch hinterfragt werden.
§ 6 Situativer Anwendungsbereich: Hier wird das neue Ausrichtungsmerkmal in Parallele zur EuGVO analysiert, insbesondere im Kontext von Fernabsatzgeschäften über Internetseiten.
§ 7 Rechtsfolgenseite: Das Kapitel widmet sich der objektiven Anknüpfung, dem Rechtswahlverbot und der Frage, ob eine objektive Anknüpfung mit den Grundfreiheiten vereinbar ist.
§ 8 Synopse mit Änderungsvorschlägen: Ein synoptischer Vergleich zwischen dem Kommissionsvorschlag und den eigenen Verbesserungsvorschlägen des Autors.
§ 9 Zwingende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts: Die Arbeit diskutiert die Rolle von Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E bei der Sicherung gemeinschaftsrechtlicher Standards trotz Rechtswahl.
§ 10 Eingriffsnormen: Eine Untersuchung zur Bedeutung und Handhabung von Eingriffsnormen nach Art. 8 Rom-I-E und deren Verhältnis zu den anderen Bestimmungen.
§ 11 Summe: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet den Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung als wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit, der jedoch an einigen Stellen nachgebessert werden sollte.
Schlüsselwörter
Rom-I-Verordnung, Verbraucherschutz, Kollisionsrecht, Internationales Privatrecht, EVÜ, Verbrauchervertrag, Rechtswahl, objektive Anknüpfung, Ausrichtung, Fernabsatz, Dienstleistungsverträge, Eingriffsnormen, Gemeinschaftsrecht, Rechtssicherheit, Europäische Kommission.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Rom-I-Verordnung mit dem Ziel, den kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz zu modernisieren und die Rechtssicherheit innerhalb der EU zu erhöhen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der persönliche, sachliche und situative Anwendungsbereich des neuen Art. 5 Rom-I-E, die Rechtsfolgenseite durch objektive Anknüpfung sowie das Verhältnis zu zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und Eingriffsnormen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob die im Kommissionsvorschlag enthaltenen Regeln den gewachsenen Anforderungen der Verbraucher gerecht werden und wie diese auf ihre Brauchbarkeit und Stimmigkeit hin optimiert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Entwurf der Verordnung in den Kontext der bestehenden Rechtslage (EVÜ, EuGVO) sowie der relevanten Literatur und Rechtsprechung des EuGH stellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der drei Anwendungsbereiche (persönlich, sachlich, situativ), die Problematik der objektiven Anknüpfung statt Rechtswahl sowie eine Analyse der zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und Eingriffsnormen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Rom-I-Verordnung, kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz, objektive Anknüpfung, Ausrichtungsmerkmal und Rechtswahlverbot charakterisieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen interaktiven und passiven Websites kritisch zu sehen?
Der Autor argumentiert, dass diese Unterscheidung in der Praxis kaum haltbar ist, da sowohl interaktive als auch passive Websites darauf ausgelegt sind, den Verbraucher zum Kauf zu motivieren und somit eine Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit vorliegt.
Welche spezifische Position vertritt der Autor zur "Schutzklausel" für Unternehmer?
Der Autor hält die Schutzklausel (Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 Rom-I-E), wonach der Verbraucherschutz bei Unkenntnis des Unternehmers entfällt, für weitgehend überflüssig, schwammig in ihren Voraussetzungen und in der Praxis kaum anwendbar.
- Quote paper
- Matthias Henke (Author), 2007, Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz nach dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75910