Europäische Integration und Globalisierung begünstigen die Entfaltung internationaler Handelsbeziehungen. Mit europa- und weltweiter Mobilität des Verbrauchers wächst das Risiko, in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern verwickelt zu werden. An Beispielen mangelt es nicht: Ein deutscher Verbraucher sieht sich veranlasst, gegen einen englischen Unternehmer vorzugehen, weil dieser seine vertraglich übernommenen Leistungen nicht erfüllt. Ein polnischer Verbraucher möchte Klage erheben, weil das via Internet bestellte elektronische Gerät aus Frankreich mangelhaft ist und der französische Unternehmer eine Nachbesserung ablehnt. Gerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten zu Gewinnmitteilungen aus Österreich, Darlehnsgewährungen und Vermittlung von Börsentermingeschäften in der Schweiz sowie Teppichkäufe in der Türkei lenken mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich.
Im Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung finden sich einige Vorstellungen, die im Vergleich zum aktuellen Art. 5 EVÜ als „Entwicklungssprünge“ bezeichnet werden können.1 Damit tritt die Entwicklung des internationalen Verbraucherschutzes in eine neue Phase. Umso mehr besteht Anlass, die vorgeschlagenen Bestimmungen einer eingehenden Untersuchung zuzuführen. Das hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt. Sie will alle kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften des vorliegenden Vorschlags auf ihre Brauchbarkeit hin kritisch hinterfragen. Sie möchte ihr Augenmerk dabei insbesondere auf die Stimmigkeit des Dreiklanges zwischen kollisionsrechtlichem Verbraucherschutz (Art. 5 Rom-I-E), zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E) und Eingriffsnormen (Art. 8 Rom-I-E) legen.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Einführung
- § 2 Entwicklung des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes
- a. Theaterstück in drei Akten
- b. Grünbuch und Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung
- § 3 Überblick über Art. 5 Rom-I-E…
- § 4 Persönlicher Anwendungsbereich
- a. Keine Privatgeschäfte
- b. Verbraucher und Unternehmer als natürliche Person
- c. Leistungsempfangender Verbraucher
- d. Dual use-Verträge
- e. Beschränkung auf mitgliedstaatliche Verbraucher
- f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 2 UAbs. 1 Rom-I-E
- § 5 Sachlicher Anwendungsbereich
- a. Grundsatz: Erfassung aller Vertragsarten
- b. Dienstleistungsverträge
- c. Beförderungs- und Pauschalreiseverträge
- d. Grundstücks-, Teilzeitnutzungs- und dauerhafte Mietverträge
- e. Ferienhausmietverträge
- f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 3 Rom-I-E
- § 6 Situativer Anwendungsbereich
- b. Gleichklang mit IZVR
- c. Konkretisierung der Ausrichtung
- d. Fernabsatzgeschäfte via Internet
- e. Ort des Vertragsschlusses
- f. Zweifelsfall: Ausrichtung am Urlaubsort
- g. Streichung der Schutzklausel
- h. Stilistische Berichtigungen.……
- i. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 Rom-I-E
- § 7 Rechtsfolgenseite
- a. Objektive Anknüpfung statt Rechtswahl
- b. Einwendungen gegen objektive Anknüpfung
- aa. Entzug der Privatautonomie als Verstoß gegen Grundfreiheiten
- bb. Widerspruch zu Art. 16 und 17 EuGVO
- cc. Nachteile bei enger Beziehung beider Parteien zu einem Staat
- dd. Nachteile bei vorteilhaftem Wahlrecht
- ee. Entmündigung des starken Verbrauchers
- ff. Abschreckungseffekt
- c. Vorteile objektiver Anknüpfung
- aa. Rechtsspaltung, Günstigkeitsvergleich und Rechtswahlfalle
- bb. Wirtschaftliche Gerechtigkeit
- cc. Rechtssicherheit und Kostenreduzierung
- dd. Günstigkeitsvergleich in der Praxis
- d. Ausdrückliche Klarstellung des Rechtswahlverbots
- e. Streichung des mitgliedschaftlichen Bezugs
- f. Änderungsvorschlag zu Art. 5 Abs. 1 Rom-I-E
- § 8 Synopse mit Änderungsvorschlägen
- § 9 Zwingende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts
- a. Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz in Richtlinien
- b. Bedeutung für Verbraucherverträge
- c. Verdrängung der Richtlinienkollisionsnormen
- § 10 Eingriffsnormen
- a. Regelungsgehalt
- b. Keine Sperrwirkung durch Art. 5 Rom-I-E
- c. Verbrauchervertragsrecht als Eingriffsnormen
- § 11 Summe
- a. Persönlicher Anwendungsbereich
- b. Sachlicher Anwendungsbereich
- c. Situativer Anwendungsbereich
- d. Objektive Anknüpfung
- e. Verhältnis zu Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E
- f. Verhältnis zu Art. 8 Rom-I-E
- g. Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit dem kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz nach dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung. Ziel ist es, die in diesem Vorschlag enthaltenen Regelungen zur Anknüpfung an das anzuwendende Recht in Verbraucherverträgen zu analysieren und kritisch zu bewerten.
- Die Entwicklung des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes
- Die Anwendbarkeit der Rom-I-Verordnung auf Verbraucherverträge
- Die objektive Anknüpfung als zentrale Regel im Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung
- Die Auswirkungen der objektiven Anknüpfung auf Verbraucherrechte
- Die Einbindung des Gemeinschaftsrechts in den kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel liefert eine Einführung in die Thematik des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes und beleuchtet die historische Entwicklung des Rechtsbereichs. Das zweite Kapitel widmet sich dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung und analysiert die darin enthaltenen Regelungen zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich sowie die objektive Anknüpfung. Das dritte Kapitel untersucht die Rechtsfolgen der objektiven Anknüpfung, ihre Vorteile und Nachteile sowie die möglichen Einwendungen gegen die Anwendung dieses Prinzips. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum Kollisionsrecht im Bereich des Verbraucherschutzes.
Schlüsselwörter
Kollisionsrecht, Verbraucherschutz, Rom-I-Verordnung, Objektive Anknüpfung, Verbraucherverträge, Gemeinschaftsrecht, Richtlinienkollisionsnormen, Eingriffsnormen, Privatautonomie, Rechtswahl, Rechtssicherheit
- Citar trabajo
- Matthias Henke (Autor), 2007, Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz nach dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75910