Die Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg und Überprüfung der Diskriminierungsthese


Diplomarbeit, 2005

138 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1 Allgemeine Angaben zu Ausländern in Brandenburg
2.1.1 Begriffsbestimmung
2.1.2 Ausländeranteil in Brandenburg und regionale Verteilung
2.1.3 Ausländergruppen
2.1.4 Aufenthaltsdauer und Wanderungssaldo
2.1.5 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsstatus
2.1.6 Lebenssituation der in Brandenburg lebenden Ausländer
2.2 Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg von 1998 bis 2003
2.2.1 Kritik an dem Begriff „Ausländerkriminalität“
2.2.2 Kriminalitätslage in Brandenburg
2.2.2.1 Kriminalitätsaufkommen im Grenzgebiet zu Polen
2.2.2.2 Kriminalitätsaufkommen im engen Verflechtungsraum
2.2.3 Differenzierung nach Anlass des Aufenthalts
2.2.4 Verteilung der Tatverdächtigen nach Nationen
2.2.5 Ausländerextremismus / -terrorismus in Brandenburg
2.2.6 Fazit
2.3 Diskriminierungsthese
2.3.1 Vorstellung der Diskriminierungsthese und ihrer Hauptvertreter
2.3.2 Gegenpositionen zur Diskriminierungsthese
2.3.3 Bewertung der verschiedenen Positionen und Vergleich der Verurteiltenzahlen mit den Tatverdächtigen in Brandenburg in der letzten Dekade

3. Empirischer Teil
3.1 Hypothesenformulierung
3.2 Methoden der Untersuchung
3.2.1 Fragestellung
3.2.2 Erhebungsmethode, Erhebungsinstrument und Konzeption
3.2.3 Untersuchungsgruppe
3.3 Auswertung der Ergebnisse des Fragebogens
3.3.1 Beteiligung der Dienststellen
3.3.2 Soziodemographische Daten
3.3.3 Auswertung orientiert an den einzelnen Hypothesen
3.3.3.1 Überprüfung 1. Hypothese
3.3.3.2 Überprüfung 2. Hypothese
3.3.3.3 Überprüfung 3. Hypothese
3.3.3.4 Überprüfung 4. Hypothese
3.3.3.5 Überprüfung 5. Hypothese
3.3.3.6 Überprüfung 6. Hypothese
3.3.3.7 Überprüfung 7. Hypothese
3.3.3.8 Überprüfung 8. und 9. Hypothese
3.3.3.9 Die Bekämpfung und Vorbeugung der Nichtdeutschenkriminalität aus Sicht der Beamten
3.3.4 Fazit der empirischen Erhebung

4. Zusammenfassung und rechtspolitischer Ausblick

5. Literaturverzeichnis

6. Rechtsquellenverzeichnis

7. Internetadressenverzeichnis

Anlagen

Vorbemerkung

In der vorliegenden Arbeit wurde darauf verzichtet, jeweils die weiblichen und männlichen Formen zu verwenden, da dies auf Dauer nicht durchzuhalten gewesen wäre und ferner den Lesefluss erheblich gestört hätte.

Wenn in der Arbeit von Ausländern, Polizisten oder Aussiedlern usw. die Rede ist, so wäre es schön, wenn vor dem geistigen Auge des Lesenden auch Ausländerinnen, Polizistinnen und Aussiedlerinnen erscheinen würden.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher Bevölkerungsgruppen - häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet - wird nicht nur in politischen und öffentlichen Debatten lebhaft diskutiert, sondern ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Fragestellungen. Im Zentrum des wissenschaftlichen Diskurses steht für gewöhnlich das Analyseziel, dem Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration nachzugehen.

Übereinstimmend weisen sämtlich mit der Thematik befassten offiziellen Statistiken den Nichtdeutschen, vor allem den ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden, eine höhere Kriminalitätsbelastung als der deutschen Einwohnerschaft aus. Für diese kriminelle Höherbelastung der Ausländer werden in der Literatur verschiedene Erklärungsansätze angeboten. So begründet beispielsweise die Kulturkonflikttheorie die Kriminalität vor dem Hintergrund einer Diskrepanz zwischen Herkunfts- und Aufnahmekultur[1], wohingegen die Theorie der sozialstrukturellen Benachteiligung die soziale Schlechterstellung der Ausländer als Entstehungsbedingung für kriminelles Verhalten sieht[2]. Einen ganz anderen Blick auf diese Materie wirft die Diskriminierungsthese: Sie betrachtet die staatliche Reaktion auf Normbrüche nicht mittels Erklärungsversuche die sich alleinig auf die Täter beziehen, sondern in der Form einer Zuschreibung der Kriminalität durch Strafverfolgungsbehörden. Als Begründung für die hohe Belastung der Ausländer in den Kriminalstatistiken wird eine nationalitätenspezifische Reaktion der Strafverfolgungsbehörden angegeben, welches vor allem auf einen erhöhten Verdachts- und Misstrauensgrad der Polizisten gegenüber Ausländer zurückzuführen sei.

Kaiser verweist darauf, dass der „fremde Mann“ seit jeher gern mit dem Feind des Landes und mit dem Übeltäter gleich gesetzt wird.[3] Diese sehr menschliche Reaktion ist auf keinen Fall nationenspezifisch und selbst in typischen Einwanderungsländern zu erkennen. Obschon in den Ländern, in denen sich die Einwanderer durch ihre Kultur positiv von der einheimischen Bevölkerung abheben, eine derartige Diskriminierung nicht besteht.

Den Betroffenen selbst scheint die Diskriminierung bewusst. Beispielhaft beschreibt der erste türkischstämmige Bundestagsabgeordnete Cem Özedemir, derzeitiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments, die Situation wie folgt: „Tauchen im Zug [...] Polizisten auf, werde unter Garantie ich kontrolliert. Ich und meinesgleichen, wir sind ein Sicherheitsrisiko für Deutschland [...] von der Straffälligkeit [...] gar nicht zu reden.“[4] Ferner soll es nach Berichten der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ zu einer massiven Gewaltanwendung von Polizeibeamten in Deutschland gegenüber ethnischen Minderheiten gekommen sein. Dies zog nicht zuletzt den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit und Benachteiligung der Nichtdeutschen durch die Polizei mit sich[5].

Fraglich ist in dieser gesamten Thematik die Einschätzung der Polizeibeamten zu diesem sensiblen Themenbereich, da ihre Position von den Vertretern der Diskriminierungsthese größtenteils überhaupt nicht betrachtet wird. Erhebungen der Einstellung von Polizeibeamten zu Ausländern gibt es wenige. Vorhandene Studien weisen auf latente Minderheitenempfindlichkeit durch berufsbedingte Frustrationserfahrungen und fehlendes Wissen über fremde Kulturen hin[6]. Diese Studien spiegeln jedoch keinesfalls den neusten Wissensstand wieder, da sie hauptsächlich in den 80er Jahren oder Mitte der 90er Jahre, im Zusammenhang mit angeblicher zurückhaltender Bekämpfung rechtsextremer Gewalttaten, erhoben wurden.

Aufgrund der fehlenden Aktualität soll der Schwerpunkt folgender Arbeit in der Frage liegen, wie sich Polizeibeamte selbst innerhalb der Diskriminierungsthese einschätzen.

Zum Gang der Untersuchung:

Im ersten Teil der Arbeit werden die theoretischen Annahmen über die Situation der Ausländer in Brandenburg, differenziert nach allgemeiner Lebenssituations-beschreibung und Kriminalitätsaufkommen erfasst. Ausnahmslos wird sich hierbei auf amtliche Statistiken gestützt, um ein möglichst objektives Bild wiederzugeben.

Hiernach soll im zweiten Teil die Rolle der Brandenburger Polizei, als Einflussfaktor auf die Ausländerkriminalität untersucht werden. Dazu wird zunächst die Diskriminierungsthese erläutert, kritisch betrachtet und schließlich mit dem Hauptargument ihrer Vertreter - dem überproportionalen ausländischen Täterschwund von Polizeilicher Kriminalstatistik zur Strafverfolgungsstatistik - auf Brandenburg angewendet. Im weiteren praktischen Teil der Arbeit erfolgt aufgrund der theoretischen Grundlagen die Formulierung einzelner Hypothesen in Bezug auf ein etwaiges Diskriminierungsverhalten von Polizeibeamten gegenüber Ausländern. Diese Hypothesen werden in der Folge einer empirischen Überprüfung unterzogen, wobei die hierzu verwendete standardisierte schriftliche Befragung der Polizisten vorab erklärt werden soll. Im Anschluss daran erfolgt die Zusammenfassung und Interpretation der erhobenen Ergebnisse. Teilweise kommt es zu einer Gegenüberstellung der Resultate mit einer, für Ostdeutschland repräsentativen Erhebung, wodurch die Einschätzung der Polizeibeamten nicht losgelöst von der Meinung der Bevölkerung betrachtet werden soll. Es werden Befunde, welche über die Hypothesen hinausgehen vertieft und analysiert. Den Abschluss der Arbeit bildet eine allgemeine Zusammenfassung und ein Versuch, die Ergebnisse in einen größeren polizeilichen Rahmen einzustellen, wobei ein rechtspolitischer Ausblick gewagt werden soll.

Das neue Zuwanderungsgesetz, welches am 01.01.05 in Kraft trat, bleibt in den theoretischen Ausführungen des ersten Teils der Diplomarbeit unbeachtet, da sich sämtliches verwendetes Datenmaterial auf die Jahre vor 2005 bezieht.

Sofern bestimmten statistischen Werten keine Jahreszahlenangabe zugeordnet sind, beziehen sich diese Angaben auf das Jahr 2003.

2. Theoretischer Teil

2.1 Allgemeine Angaben zu Ausländern in Brandenburg

2.1.1 Begriffsbestimmung

Der ursprüngliche Wortsinn des Begriffes „Ausländer“ geht auf „einen Menschen, dessen Lebensmittelpunkt sich außerhalb des Landes befindet und der somit nicht zu dem Land und seiner Gesellschaft gehört“[7] zurück. Gemäß dieser Definition, wären die seit mehreren Jahren in Deutschland lebenden oder sogar hier geborenen Zuwanderer nicht als Ausländer zu bezeichnen. Im juristischen Sinne gelten alle Personen als Ausländer, die in Deutschland melderechtlich erfasst sind, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. nicht den Deutschen nach Art. 116 I GG gleichgestellt sind. Neben den Personen mit fremder Nationalität fallen darunter die Inhaber des Ausweises für Staatenlose (sog. Nansenpass), Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie in Deutschland lebende nichtdeutsche Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings haben.

Für Häußermann/Siebel ist der Begriff „Ausländer“ eine rechtliche Kategorie „unter der sehr verschiedene soziale Gruppen zusammengefasst werden: Touristen, Gastarbeiter, Flüchtlinge und in Deutschland Geborene und Aufgewachsene, die keinen deutschen Paß haben. Sie sind unterschiedlich reich, unterschiedlich gebildet und haben unterschiedliche Religionen und Lebensstile – wie die deutschen Staatsbürger.“[8] Mindestens genauso große Differenzierungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Motivlagen des Aufenthalts in Deutschland sowie den verschiedenartigen Lebensbedingungen; einziges verbindendes Merkmal ist der Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Folglich wird „mit dem Begriff ‚Ausländer’ weniger eine analytische Kategorie, denn eine heuristische Größe erfasst“[9], wobei festzustellen gilt, dass die gewählte Begrifflichkeit wichtige Differenzierungen unterschlägt und keinesfalls eine homogene Gruppe umschreibt.

Gleichbedeutend zur Begrifflichkeit „Ausländer“ wird seit geraumer Zeit der Begriff „Migrant“ geführt. Er wird für Personen verwendet, die aus unterschiedlichsten Gründen ihr Geburtsland verlassen haben und in einem anderen Land leben. Streng genommen ist dieser Begriff jedoch nicht für die Nachkommen der Eingewanderten anwendbar, da jene nicht „gewandert“ sind. Für sie wäre „Menschen mit Migrationshintergrund“ die zutreffende Bezeichnung.

In der augenscheinlichen Notwendigkeit eine Bezeichnung für alle zu finden, die sich von den Deutschen abgrenzen, wurden durch die Literatur viele zum Teil wunderlich anmutende Hilfskonstruktionen angeboten, wie z.B.: Pass-Ausländer, De-facto-Einheimische, einheimische Ausländer, ausländische Inländer, Deutsche mit fremden Pass, Bindestrich-Deutsche usw.[10] Aus Gründen der Verständlichkeit werden in den folgenden Ausführungen allein die Begriffe „Ausländer“, „Nichtdeutsche“ und „Migrant“ synonym verwendet; wohlweislich der Vielschichtigkeit und den etymologischen Bedeutungen nicht in voller Exaktheit nachzukommen.

2.1.2 Ausländeranteil in Brandenburg und regionale Verteilung

Vor der Verwendung des amtlichen Zahlenmaterials gilt es, auf folgenden Umstand hinzuweisen: Die letzte große Bundesdeutsche Volkszählung zeigte eindeutig, wie unzuverlässig die Angaben über die amtlich gemeldete ausländische Wohnbevölkerung sind. Deshalb müssen die folgenden Zahlen und deren Interpretation sehr vorsichtig betrachtet werden, zumal der letzte in Brandenburg durchgeführte Zensus auf das Jahr 1981 zurückgeht und die für die vorliegende Arbeit verwendeten Zahlen nur auf Bevölkerungsfortschreibung beruhen.[11]

Zum Jahresende 2003 waren 67.605 Nichtdeutsche mit Hauptwohnsitz in Brandenburg gemeldet. Innerhalb von zehn Jahren war ein prozentualer Anstieg der Nichtdeutschen von 1,8 % auf 2,6 % der Gesamtbevölkerung Brandenburgs zu verzeichnen. Verglichen mit anderen Bundesländern reiht sich Brandenburg im West-Ost-Gefälle an vorderer Stelle der Neuen Bundesländer ein, d.h. der Anteil in Brandenburg lebender Ausländer ist prozentual für die Neuen Bundesländer gesehen nach Sachsen am zweit Höchsten. Jedoch bleibt der Ausländeranteil Brandenburgs weit hinter der großen Agglomeration bevölkerungsreicher Westdeutscher Länder und den allgemeinen Verhältnissen in den Alten Bundesländern zurück.

Die 67.605 in Brandenburg lebenden Nichtdeutschen teilen sich in 41.123 männliche (60,8 %) und 26.482 weibliche (39,2 %) Personen auf. Somit ist der erhöhte Männeranteil als erste Abweichung zur deutschen Bevölkerung zu erkennen, da sich bei dieser das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ungefähr die Waage hält.

Die altersmäßige Zusammensetzung der Ausländer findet sich in Abbildung 1 wieder. Knapp jeder dritte Ausländer war unter 25 Jahre alt, wohingegen nur ein Viertel der deutschen Wohnbevölkerung in diese Altersgruppe fällt. Diesem proportional hohen Anteil an jungen Immigranten steht ein sehr geringer Anteil älterer nichtdeutscher Einwohnerschaft gegenüber.

Die Betrachtung der regionalen Verteilung zeigt einen erhöhten Ausländeranteil in den brandenburgischen Großstädten mit Bevölkerungsrelationen zwischen 4 % – 5,6 %. Ferner sind nur noch in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße die Ausländer überpräsent. Auffallend geringe Ausländeranteile liegen in den ländlichen Landkreisen wie Prignitz, Elbe-Elster und Havelland vor. Die Erfahrung der Alten Bundesländer wegen des Umstandes, dass sich Immigranten hauptsächlich in den großen Städten niederlassen, trifft somit nur bedingt auf Brandenburg zu, „führt [...] aber nicht zu den hohen Ausländeranteilen, wie sie für einige Westdeutsche Großstädte typisch sind“[12].

2.1.3 Ausländergruppen

Im Folgenden soll die Zuwanderung in Brandenburg unter dem Gesichtspunkt der Herkunftsländer der Immigranten betrachtet werden, wodurch Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der knapp 68.000 Ausländer in Brandenburg gezogen werden kann.

Abbildung 2 zeigt die in Brandenburg mit über 1.000 Immigranten vertretenen Gruppen[13]. Nur sieben der über 150 in Brandenburg vertretenen Nationalitäten sind in dieser Größenordnung präsent. Es lässt sich kein Herkunftsland bestimmen, welches eine ähnlich dominierende Position wie die Türkei in den alten Bundesländern (ca. 30 % Anteil an der ausländischen Wohnbevölkerung) innehat. Vielmehr kommt es zu einer pluralistischen Verteilung auf viele, größenmäßig unbedeutendere Herkunftsländer.

Die Zusammensetzung der heutigen ausländischen Bevölkerung in Brandenburg ist, wie in allen Neuen Bundesländern, größtenteils auf die Migrationspolitik der DDR seit den 60er Jahren zurückzuführen. Ab 1965 versuchte die DDR - ähnlich der Gastarbeiter-anwerbung der BRD - den zusätzlichen Arbeitskräftebedarf ihrerseits über bilaterale Abkommen mit den RGW-Staaten sowie sozialistischen Entwicklungsländern zu decken. Es wurden hauptsächlich Arbeitskräftevereinbarungen mit Polen, Vietnam und Ungarn, aber auch Mozambique und Angola getroffen. Die Arbeitsimmigranten der DDR standen wesentlich härteren Bedingungen als die angeworbenen Arbeitskräfte der BRD gegenüber. Ihr Aufenthalt sollte nur von vorübergehender Dauer sein, sodass mit Zusammenbruch der DDR vor allem die Vertragsarbeitnehmer aus den afrikanischen Staaten remigrierten. Ebenso verließen 1989 über die Hälfte der in der DDR lebenden Vietnamesen Ostdeutschland. Gleichwohl zählen die Vietnamesen in allen Neuen Bundesländern zu den stärksten Migrantengruppen, nicht zuletzt, weil ihnen derzeit „von den Behörden ihres Heimatlandes die Rückkehr erschwert wird“[14]. Einen ähnlich großen Wanderungsverlust erlebten die Polen und Ungarn, dennoch stellen diese noch immer einen Großteil der in Ostdeutschland wohnhaften Ausländer. Neun der zehn am häufigsten in Brandenburg vertretenen Nationen entstammen den ehemaligen Ostblockstaaten, welche insgesamt 40 % der gesamten ausländischen Bevölkerung Brandenburgs ausmachen. Die Einzige, der zehn am meisten in Brandenburg vertretenen Nationen, die nicht aus den Oststaaten stammt, ist die Bevölkerungsgruppe der Italiener. Nicht zuletzt hierdurch wird der geringe Anteil (ca. 5.000) an nichtdeutscher Einwohnerschaft aus den EU-Mitgliedsstaaten ersichtlich.

Betreffs der wichtigsten Herkunftsländer von in Brandenburg lebenden Ausländern zeigt sich eine klare Persistenz hinsichtlich der DDR-Verhältnisse auf, wobei sich jedoch Entwicklungen einer immer stärker werdenden Angleichung an Westdeutsche Gegebenheiten erkennen lassen.

2.1.4 Aufenthaltsdauer und Wanderungssaldo

In Abbildung 3 ist die Aufenthaltsdauer der Ausländer in Brandenburg gemäß den Angaben des Ausländerzentralregisters dargestellt.

Die überwiegende Anzahl von in Brandenburg lebenden Nichtdeutschen ist in Deutschland weniger als acht Jahre beheimatet. Unter den Nationen mit kurzfristigem Aufenthalt in Brandenburg befinden sich neben den Polen, Vietnamesen und Ukrainern auffallend viele ehemalige sowjetische und jugoslawische Staatsbürger. Deren deutliche Zunahme in den letzten acht Jahren findet seine Erklärung in den im Quotenverfahren zugewiesenen Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen. Insgesamt leben in Brandenburg ca. 7.500 Flüchtlinge[15]. Als Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion kommen neben den schon genannten Asylsuchenden noch jüdische Kontingentflüchtlinge hinzu. Für diesen Personenkreis wurde 1991 aus geschichtlicher Verantwortung eine Regelung erlassen, um ihnen Zuflucht vor antijüdischen Pogromen und politischer Verfolgung zu ermöglichen. Bedingung für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsberechtigung ist der Nachweis der jüdischen Herkunft. Im Zeitraum von 1991 bis 2003 nahm das Land Brandenburg 5.931 jüdische Migranten auf[16], wovon nach Schätzungen 2.300 noch hier leben.

Knapp über 10 % der derzeitigen ausländischen Bevölkerung, größtenteils mit Herkunft Ost und Süd-Ost-Europäischen Ländern, lebte bereits in der ehemaligen DDR. Bezeichnend scheint der Umstand, eines Zuwachses der Ausländer um fast 50 % in zehn Jahren, wobei am 31.12.2003 jedoch zwei von drei Ausländern nicht länger als acht Jahre in Brandenburg lebten. Die Statistik der Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes deckt sich mit dieser Entwicklung: So ist der 1,3-prozentige Zuwachs an nichtdeutscher Bevölkerung des Jahres 2003 nicht nur an reiner Zunahme der ausländischen Bevölkerung, sondern vor dem Hintergrund von 8.776 Zu- und 6.998 Fortzügen von Ausländern zu sehen. Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Migranten verlässt Brandenburg in Richtung Alte Bundesländer, wobei die Gründe in „ökonomischen Rahmenbedingungen als auch in der Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft“[17] zu suchen sind. Aus dem beträchtlichen Wanderungssaldo und dem Umstand von kaum längerfristig hier lebenden Ausländern lässt sich auf eine kaum integrierte ausländische Bevölkerung schließen, welche sich bisher nicht in Deutschland eingelebt hat.

2.1.5 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsstatus

Das deutsche Ausländerrecht besaß im Berichtsjahr sehr differenzierte Möglichkeiten der Zuweisung von aufenthaltsrechtlichen Positionen. Dieser rechtliche Status, der größtenteils aus dem Ausländergesetz hervorging, bestimmte in hohem Maße die Integrationsmöglichkeiten der Zuwanderer. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz (AufeG), wurden die Aufenthaltstitel von fünf auf drei beschränkt. Dies wurde in vorliegender Arbeit nicht berücksichtigt, da sich nachstehende Angaben auf das Jahr 2003 beziehen.

Wenn im Folgenden auf die unterschiedlichen Rechtsstellungen der Ausländer in Deutschland und Brandenburg eingegangen wird, ist vor allem die Unterscheidung des Ausländergesetzes nach privilegierten und nicht privilegierten Ausländern, entscheidend. Diese Unterteilung hatte immense Auswirkung auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Bevor eine Gegenüberstellung zwischen dem rechtlichen Status der Immigranten aus Brandenburg mit den gesamtdeutschen Werten erfolgen kann, muss nochmals genauer auf das amtliche Zahlenmaterial eingegangen werden. Die für das nachstehende Diagramm verwendeten Angaben des Ausländerzentralregisters variiert zum oben genannten Zahlenmaterial des Statistischen Landesamtes um ungefähr 15.000 von den in Brandenburg gemeldeten Ausländern. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Köln kommt diese Differenz z.B. durch Nichterfassung von Personen, deren Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, oder „abgetauchte“ Asylbewerber zustande. Der weitaus größte Teil der Differenz sei jedoch auf unrealistische Datentransfers und fehlende Aktualität zurückzuführen. Hingegen gibt der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg „erhebungsmethodische Gründe“ als Ursache für die erheblichen Abweichungen beider statistischer Werte an. Insgesamt ist eher von einer zu hohen Ausweisung des Zahlenmaterials auszugehen. Wenn im Folgenden mit den offiziellen Zahlen gearbeitet wird, muss der eingeschränkte Erklärungswert berücksichtigt werden.

Aus Abbildung 4 geht der Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung unterteilt nach Deutschland und Brandenburg hervor. Während nur 4,4 % der brandenburgischen Ausländer den rechtlich gut abgesicherten Staus der Aufenthaltsberechtigung innehatten, waren dies im Bundesschnitt mehr als doppelt so viele. Bei den rechtlich weniger gesicherten unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen beträgt das Verhältnis 25,6 % zu 37 %, für die Summe der befristeten Aufenthaltserlaubnisse 25,2 % zu 28 %.

Der rechtlich am schwächsten einzustufende Aufenthaltstitel, die Aufenthalts-bewilligung, ist in Brandenburg weit über dem Bundesschnitt präsent.

Vergleicht man die Werte für alle Aufenthaltstitel, ist eine grundsätzliche Schlechterstellung der brandenburgischen nichtdeutschen Bevölkerung im Vergleich zum deutschen Durchschnitt der Nichtdeutschen erkennbar. Für Brandenburg gilt festzuhalten, es gibt eine Segmentierung der Ausländer in einen geringen rechtlich privilegierten und insoweit gesellschaftlich integrierten Teil und in einen größeren mit schwachen Rechten ausgestatteten Teil.

2.1.6 Lebenssituation der in Brandenburg lebenden Ausländer

Nachstehend wird der Versuch unternommen, anhand des statistischen Zahlenmaterials die Lebenssituation der Ausländer Brandenburgs näherer zu umschreiben.

Zunächst soll ein Blick auf die Erwerbstätigkeit geworfen werden[18]. Am Jahresende 2003 waren in Brandenburg 244.332 Menschen arbeitslos[19] gemeldet, davon 4.748 Ausländer. Während die Arbeitslosenquote[20] im Landesdurchschnitt bei 19,8 % lag, waren Ausländer erheblich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, wie ihre Arbeitslosenquote von 41,3 % zeigt. Besonders viele Arbeit suchende Ausländer lagen im Potsdamer und Cottbuser Arbeitsagenturbezirk ein.

Primäre Ursache für das erhöhte Arbeitsmarktrisiko der Ausländer sind „vor allem die Defizite bei der sprachlichen Kompetenz und der schulischen sowie beruflichen Qualifikation“[21]. Dabei spielen z.T. nicht beherrschte Schlüsselqualifikationen, wie die sicherere Beherrschung der deutschen Sprache, eine elementare Rolle und sind Voraussetzung für eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie für die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen. Die doppelt so hohe Arbeitslosenquote der erwerbstätigen Ausländer gegenüber dem brandenburgischen Durchschnitt weist zum einen auf eine finanzielle Schlechterstellung, schlechtere Qualifikationen der Ausländer aber auch auf eine mögliche Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt hin.

Es folgen Angaben bezüglich der Sozialleistungsempfänger in Brandenburg[22]. Im Jahr 2003 lebten im Land Brandenburg 76.389 Personen von Sozialhilfe[23], davon 4.413 Nichtdeutsche. Erhebt man den prozentualen Anteil von Sozialleitungsempfängern an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, ergibt sich für die Deutschen ein Anteil von 2,9 %, hingegen für die Ausländer ein Anteil von ca. 6,5 %. Betrachtet man den zeitlichen Verlauf des Verhältnisses zwischen deutschen und ausländischen Sozialhilfe-empfängern, muss für das Jahr 1994 festgestellt werden, dass auf jeden nichtdeutschen Sozialhilfeempfänger 40 deutsche Empfänger der Sozialhilfe entfielen. Dieses Verhältnis schrumpfte jährlich zusammen und stand am Jahresende 2003 bei 1:16. Der bereits genannte hohe Anteil Erwerbsloser, stellt einen der Hauptgründe für den Anteil an Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt dar.

Die abschließende Betrachtung gilt den erhaltenen Regelleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz[24], welche Ausländer erhalten, soweit sie nicht uneingeschränkt oder eingeschränkt Sozialhilfe beziehen[25]. Vor allem trifft dies auf Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer zu.

Im Jahr 2003 waren 11,3 % der in Brandenburg ansässigen Ausländer auf Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen, wobei der Großteil der Leistungsbezieher den Ländern Vietnam, Serbien-Montenegro und Türkei entstammte.

Das insgesamt 12.050 (17,8 %) nichtdeutsche Einwohner Brandenburgs auf Beihilfen zum Lebensunterhalt, sei es in Form von Sozial- oder Asylbewerberhilfeleistungen angewiesen waren, spricht für eine erheblich benachteiligte Lebenssituation der Ausländer in Brandenburg. Unterstrichen wird dies von der doppelt so hohen Arbeitslosenquote unter den Ausländern im Vergleich zu den Deutschen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, welcher für die bundesweite soziale und wirtschaftliche Situation der Migranten feststellte, dass ihr Armutsrisiko „weiterhin deutlich über der Armutsrisikoquote der Gesamtbevölkerung“[26] liegt.

2.2 Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg von 1998 - 2003

2.2.1 Kritik an dem Begriff „Ausländerkriminalität“

Dem im Rahmen dieser Arbeit häufig wiederkehrenden Begriff „Ausländerkriminalität“ kommt eine signifikante Bedeutung zu, welche die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer Schmalz-Jacobson wie folgt, formulierte: Der Begriff „Ausländerkriminalität“ ist „wie kein zweiter geeignet, bereits vorhandene Vorurteile zu bestärken sowie neue entstehen zu lassen“[27]. In der Tat ruft die Begrifflichkeit „Ausländerkriminalität“ bei den verschiedensten Rezipienten bereits pejorativ besetzte Bilder hervor.

Wie negativ er behaftet ist, zeigt folgende semantische Aufspaltung des Begriffes: Das zusammengesetzte Substantiv besteht ohne Zweifel aus den Worten „Ausländer“ und „Kriminalität“, dessen erster Wortteil bereits im Unterpunkt 2.1 erörtert wurde.

Der Begriff „der ‚Kriminalität’ bezieht sich auf Verhaltensweisen, die das Gesetz mit Strafe bedroht [und wird] zur Beschreibung von straffnormverletzendem Verhalten“[28] verwendet.

Doch was sagt das aus den Worten „Ausländer“ und „Kriminalität“ zusammengesetzte Substantiv aus? Dass es sich hierbei keinesfalls um einen wertneutralen Begriff handelt, zeigt eine Gegenüberstellung der Bedeutungsinhalte von „Ausländerkriminalität“ und „Ausländerfeindlichkeit“.

Unter „Ausländerfeindlichkeit“ werden die Feindlichkeit verstanden, welche sich gegen Ausländer richten. Als logischer Umkehrschluss müsste man analog zu dieser Begrifflichkeit, unter „Ausländerkriminalität“ die gegen Ausländer gerichtete Kriminalität verstehen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Üblicherweise liegt der Bedeutungsinhalt des Begriffes „Ausländerkriminalität“ in den von Ausländern begangenen kriminellen Handlungen. Es kommt somit zu einer Inkarnierung von Tätern und Opfern, wodurch aus den Gefährdeten die Gefährlichen für die Gesellschaft werden.

Dieses kleine Wortspiel verdeutlicht die Ethnisierung eines gesellschaftlichen Problems, dem eine Vergiftung der Atmosphäre im täglichen Zusammenleben folgen kann. Dieses birgt schlussendlich Konfliktpotenzial zwischen Deutschen und Ausländern in sich.

Niggli spricht, durch die Vermengung der rechtlichen Kategorie Ausländer mit der soziologischen Kategorie eines Normbruches, sogar von einer „begrifflichen Missgeburt“[29] .

Ein weiterer ablehnungswürdiger Grund für diesen Begriff liegt in der verallgemeinerten Verwendung des Wortes „Ausländer“: Es sind nicht „die“ Ausländer, welche krimineller als „die“ Deutschen anfallen, sondern nur einzelne Teilgruppen davon. Die mit der Begrifflichkeit „Ausländerkriminalität“ scheinbar erlangte Differenzierungsmöglichkeit ruft somit viel eher eine suggestive und irreführende Wirkung hervor.

In vorliegender Arbeit wird der Begriff „Ausländerkriminalität“ in dem Wissen um Ermangelung einer zutreffenderen Bezeichnung verwendet, ohne dabei einen inneren Sinnzusammenhang zwischen beiden Wortteilen darlegen zu wollen oder eine Pauschalverurteilung „der“ Ausländer vorzunehmen.

2.2.2 Kriminalitätslage in Brandenburg

Bevor das amtliche Zahlenmaterial der PKS angeführt und bewertet wird, soll dessen eingeschränkte Interpretationsmöglichkeit erläutert werden. Entscheidend ist hierbei das Dunkelfeld, welches die nicht bekannt gewordene Kriminalität abdeckt. Dementsprechend können Veränderungen, z.B. des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung oder der Verfolgungsintensität der Polizei, die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben. Dieses geht mit einer Verschiebung des statistischen Zahlenbildes in der PKS einher, ohne dass eine Änderung des tatsächlichen Kriminalitätsaufkommens vorliegen muss. Allerdings gibt die Statistik zuverlässig darüber Auskunft mit wie viel, mit welchen Straftaten und mit welchen Tatverdächtigen die Polizei in einem Berichtsjahr zu tun hatte. Auf Grund des zuvor genannten müssen die Angaben der PKS vorsichtig betrachtet und interpretiert werden.

Für das Jahr 2003 wurden im Land Brandenburg ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte insgesamt 245.715 Straftaten polizeilich registriert, was einer Steigerungsrate zum Vorjahr von 0,6 Prozent entspricht. Der Straftatenanteil an allen in Deutschland registrierten Straftaten beträgt 3,7 Prozent. Für 141.326 Fälle wurden 93.446 Tatverdächtige ermittelt.

Seit Einführung der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik im Land Brandenburg gehört dieses zu den Bundesländern mit hoher Kriminalitätsbelastung, allerdings ab 1994 mit einem deutlichen Rückgang der Häufigkeitszahl[30]. Im Jahr 2003 befand sich Brandenburg unter den zehn Bundesländern, die einen Anstieg der Häufigkeitszahl verzeichnen mussten, und zeigt nach Mecklenburg-Vorpommern unter den Flächenbundesländern die höchste Kriminalitätsbelastung auf. Insgesamt wurden 9.515 Straftaten pro 100.000 Einwohner begangen, wodurch Brandenburg mit ca. 1.500 Straftaten über dem Bundesdurchschnitt situiert ist. Trotz der hohen Kriminalitätsbelastung weist das Land mit 57,5 % eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Aufklärungsquote auf. Im Jahr 2003 konnte Brandenburg den höchsten Anstieg der Gesamtaufklärung (+2,4 Prozentpunkte) aller Bundesländer verzeichnen und hat somit nach Bayern, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz die fünfthöchste Aufklärungsquote unter den Bundesländern. Für diese, seit Jahren auf sehr hohem Niveau verbleibende Aufklärungsquote, spielt der große Anteil an Straftaten gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz mit einer Aufklärungsquote jenseits der 90-Prozentmarke eine entscheidende Rolle: Zirka 6 % der erfassten und fast 10 % aller aufgeklärten Fälle sind diesem Deliktsfeld zuzuordnen.

Im Jahr 2003 fielen insgesamt 17.715 tatverdächtige Nichtdeutsche mit kriminellen Handlungen an. Der Anteil ermittelter Nichtdeutscher beträgt 19,0 % und liegt 4,5 % unterhalb des Bundesdurchschnittes.

Bei einer Subtraktion der Straftaten gegen AuslG und AsylVerfG, ergibt sich für Brandenburg ein Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen von 9,9 %, wohingegen dieser Prozentsatz 19,0 % für die Bundesrepublik beträgt[31]. Diese Differenz von 9,1 Prozentpunkten stellt die höchste ihrer Art im bundesweiten Vergleich dar[32], wodurch sich schon aus diesem Umstand eine Sonderstellung des Landes Brandenburg gegenüber der üblicherweise in Deutschland auftretenden Nichtdeutschenkriminalität herleiten lässt: Offenkundig fiel der überwiegende Teil der ausländischen Tatverdächtigen mit Verletzungen der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen an.

Die staatsfremden Tatverdächtigen in Brandenburg teilen sich auf in 80,1 % männlichen und 19,9 % weiblichen Geschlechts. Während in der Geschlechtsverteilung mit 1,5 % weniger männlichen Tatverdächtigen kaum Unterschiede zwischen den ausländischen und deutschen Tatverdächtigen vorherrschten, lagen starke Differenzen in der Altersstruktur vor: Wesentlich mehr ausländische Tatverdächtige befanden sich prozentual gesehen zum Tatzeitpunkt im erwachsenen Alter. Dies belegt der Umstand, dass 51,9 % der deutschen, jedoch nur 31,5 % der ausländischen Tatverdächtigen bei Tatausführung unter 25 Jahre alt gewesen sind. Gründe dafür könnten in einem differenzierten Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen liegen, welches im Folgenden untersucht werden soll.

Tabelle 1 zeigt den absoluten und prozentualen Kriminalitätsanfall der Ausländer an allen ermittelten Tatverdächtigen des jeweiligen Bezugsraumes in Brandenburg bzw. Deutschland. Gemäß dieser Aufteilung sind die Nichtdeutschen in Brandenburg alleinig in der Straftatengruppe der „Strafrechtlichen Nebengesetze“ häufiger als die Deutschen registriert worden. Diese Überhöhung ist ausschließlich auf Verstöße gegen das Ausländergesetz/Asylverfahrensgesetz zurückzuführen und geht größtenteils mit der Erhöhung von Vermögens- und Fälschungsdelikten einher. Dies bedingt der Umstand, dass Vermögens- und Fälschungsdelikte in einem Großteil der Fälle, z.B. in Form von Urkundenfälschungen, in unmittelbaren Zusammenhang mit Einreise- und Aufenthalts-verstößen begangen werden. Vor dem Hintergrund, dass diese vorgenannten Verstöße hauptsächlich nicht von Kindern und Jugendlichen begangen werden, erklärt dies den hohen Anteil Erwachsener ausländischer Tatverdächtiger.

Zur deutlicheren Veranschaulichung des unterschiedlichen Kriminalitätsaufkommens zwischen Brandenburg und Deutschland wurde das Verhältnis von den in Brandenburg und den in Gesamtdeutschland kriminell anfallenden nichtdeutschen Tatverdächtigen berechnet. Dabei ist in der letzten Spalte der Tabelle 1 abgebildet, wie viele in Deutschland festgestellte nichtdeutsche Tatverdächtige auf einen ausländischen Tatverdächtigen aus Brandenburg kommen. Es ist eine sehr geringe Registrierung der ausländischen Tatverdächtigen Brandenburgs bei Gewaltdelikten[33] ersichtlich, wohingegen sie im deutschlandweiten Vergleich viele angefallene Tatverdächtige bei den Strafrechtlichen Nebengesetzen und den Diebstählen unter erschwerten Bedingungen stellen. Insgesamt lässt sich für Brandenburg auf eine weniger gewaltbereite, jedoch auf finanzielle Vorteile fixierte ausländische Täterschaft schließen.

Die komplette Aufteilung des von ausländischen Tatverdächtigen begangenen Kriminalitätsspektrums geht aus Abbildung 5 hervor. Wie bereits erläutert, besteht der überwiegende Teil der von Nichtdeutschen begangenen Straftaten aus Verstöße gegen das AuslG bzw. AsylVerfG, welches sich in einem Anteil von 55 % der Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze niederschlägt. Addiert man hierzu die ca. 15 % der Tatverdächtigen, die mit Vermögens- und Fälschungsdelikten angefallen sind, wurden 70 % der ausländischen Tatverdächtigen in Brandenburg mit Verstößen, die eng mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zusammenhängen, festgestellt.

Als größere Deliktsgruppe fallen nur noch die Diebstahlsdelikte mit einem Anteil von ungefähr 20 % an. Das restliche, knapp über 10 % liegende Straftatenaufkommen, geht größtenteils auf Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit (5 %), sowie sonstigen Straftatbeständen des StGB (7 %) zurück. Einen - vergleichbar den deutschen Tatverdächtigen - unbedeutenden Anteil haben in dieser Klassifizierung die Straftaten gegen das Leben (0,1 %), ebenso wie die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (0,4 %).

Nicht unbeachtet darf der Straftatenanteil bleiben, welcher vom BGS (in der Zwischenzeit umbenannt in Bundespolizei), bearbeitet und zur Erfassung für die PKS gemeldet wurde. Entsprechend des Tatortprinzips werden die Fälle den Polizeidienststellen des Landes zugeordnet[34]. Insgesamt wurden durch den BGS 11.587 Tatverdächtige, darunter 10.360 (89,4 %) nichtdeutscher Staatsangehörigkeit festgestellt. Damit wurden 58,5 % der in Brandenburg anfällig gewordenen Ausländer durch den BGS erfasst und abschließend bearbeitet. Welche entscheidende Rolle die vom BGS bearbeiteten Straftaten in Bezug auf die gemeldete Ausländerkriminalität in Brandenburg haben, wird am Beispiel von der Polizeiwache Frankfurt (Oder) sehr deutlich: Hier wurden 5.910 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, womit letztlich sieben von zehn der in Frankfurt (Oder) festgestellten Tatverdächtigen eine deutschfremde Nationalität hatten. Klammert man nunmehr die vom BGS bearbeiteten Straftaten aus, dezimiert sich der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auf 576 (19,4 %) der gesamt ermittelten Tatverdächtigen. Vor dem Hintergrund der Feststellung und abschließenden Bearbeitung der hohen Anzahl an Grenzverstößen durch den BGS relativiert sich der zunächst immens hohe Anteil ausländischer Tatverdächtiger.

Aussagen über das Häufigkeitsauftreten und deren Verteilung nach deutscher und ausländischer Nationalität sind in der jährlich vom LKA veröffentlichten „Auswertung zu Tatverdächtigen mit 10 und mehr Straftaten“ enthalten; auf die Ausgabe des Jahres 2003 stützen sich nachstehende Angaben.

Im Berichtsjahr wurden im Land Brandenburg insgesamt 1.943 Intensivtäter[35], davon 214 mit ausländischer Herkunft ermittelt. Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen mit mehr als zehn Straftaten ergab sich somit ein Anteil von 1,2 % an allen ermittelten Tatverdächtigen, wobei ihnen 4,3 % aller aufgeklärten Straftaten zugeschrieben wurden. Während im Durchschnitt 1,5 Straftaten auf einen ermittelten Tatverdächtigen kamen, waren es für einen deutschen Intensivtäter 24,6 und für einen nichtdeutschen Intensivtäter sogar 28,4 Straftaten.

Mit fast genau der Hälfte aller Intensivtäter nichtdeutscher Abstammung dominieren die polnischen Tatverdächtigen, denen 3.455 Fälle nachgewiesen werden konnten. Weiterhin fielen vermehrt rumänische und jugoslawische Intensivtäter an, bei denen es sich hauptsächlich um im Land Brandenburg aktiv gewordene Mitglieder osteuropäischer Diebstahlsbanden handeln dürfte. Primär traten die nichtdeutschen Intensivtäter in den grenznahen Schutzbereichen, sowie dem Schutzbereich Potsdam auf. Dieser Betrachtung hinsichtlich der örtlichen Problematik an ausländischen Intensivtätern soll im weiteren die regionale Auftretenswahrscheinlichkeit der allgemeinen nichtdeutschen Tatverdächtigen folgen.

Regional gesehen wurden kriminelle Ausländer überdurchschnittlich in den grenznahen Schutzbereichen Oder-Spree/Frankfurt (Oder), Cottbus/Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland registriert, wobei sich das Schwergewicht mit einem Anteil von 40 % aller festgestellten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Schutzbereich Oder-Spree/Frankfurt (Oder) fokussiert. Konkludent ergab sich eine wesentlich höhere Anzahl angefallener nichtdeutscher Tatverdächtiger im PP Frankfurt gegenüber dem PP Potsdam, was sich in der prozentualen Verteilung von 83,7 % zu 17,3 % widerspiegelt. Bei den Schutzbereichen im Landesinneren ergibt sich eine Unterteilung nach ländlichen Schutzbereichen mit sehr geringer Ausländerkriminalität und den unmittelbar an Berlin angrenzenden Schutzbereichen mit einem mittleren Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen. Dieses bleibt jedoch weit hinter dem Kriminalitätsanfall der Grenzregionen zurück.

2.2.2.1 Kriminalitätsaufkommen im Grenzgebiet zu Polen

Nunmehr soll auf die zwei örtlichen Schwerpunkte des ausländischen kriminellen Handelns eingegangen werden. Unter diesem Unterpunkt soll geklärt werden, wie sich die 252 Kilometer lange Grenze zu Polen auf das Kriminalitätslagebild auswirkt.[36]

Kolecki fasst zusammen, dass es nach der Fachliteratur drei unterschiedliche Begrifflichkeiten zur anfallenden Kriminalität in Grenzgebieten gäbe: Grenzkriminalität sensu stricto (das passieren der Grenze selbst ohne gültige Dokumente oder an unzulässigen Stellen); Kriminalität, die in Grenzgebiet stattfindet (z.B. illegaler Handel mit geschmuggelten Waren); grenzüberschreitende Kriminalität (z.B. fiktiver Transit von Waren).[37] Wenn im Rahmen dieser Arbeit allgemein von Grenzkriminalität gesprochen wird, findet eine solche detaillierte Differenzierung nicht statt.

Dass es sich zweifelsohne um den örtlichen Hauptschwerpunkt der nichtdeutschen Kriminalität handelt, zeigt die Statistik auf, da 60 % der registrierten nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Gemeinden entlang der Grenze festgestellt wurden.

258.997 Einwohner, d.h. 10 % der Wohnbevölkerung Brandenburgs, haben ihren Wohnsitz innerhalb der Grenzgemeinden[38]. Fast drei Viertel der Einwohner leben in den fünf größten Städten dieser Gemeinden – Frankfurt (Oder), Schwedt, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben – wodurch sich eine sehr geringe Bevölkerungsdichte in den ländlichen Gebieten ergibt.

In der Grenzregion wurden insgesamt 34.132 und somit 13,9 % aller im Land Brandenburg begangenen Straftaten registriert, wovon ca. ein Drittel durch den Bundesgrenzschutz abschließend bearbeitet und zur Erfassung für die PKS gemeldet wurde. Bei den vom BGS bearbeiteten Straftaten handelte es sich wie bereits oben erwähnt, fast ausschließlich um Straftaten gegen das AuslG bzw. AsylVerfG und Urkundenfälschung.

Im Grenzgebiet liegt die Kriminalitätsbelastung mit 13.179 Straftaten je 100.000 Einwohner weit über dem Landesdurchschnitt von 9.515 Straftaten. Klammert man die Straftaten gegen Ausländer- und Asylverfahrensgesetz aus, so gleichen sich Kriminalitätsbelastung vom Land (9.064 Straftaten) und den Grenzgemeinden (9.953 Straftaten) deutlich näher aneinander an, was ein Indiz auf das polizeiliche Problemfeld der Region ist.

Im Jahr 2003 wurden in den Grenzregionen insgesamt 10.939 Tatverdächtige ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfasst, welche damit einen Anteil von 56,3 % an allen ermittelten Tatverdächtigen ausmachen. Dem Nachbarland Polen entstammen 4.348 und somit ca. 40 % der ausländischen Tatverdächtigen dieses Gebietes, womit sie sogleich fast jeden vierten Tatverdächtigen der Grenzregion stellen.

Tatverdächtigenanteile jenseits der 50 % haben die Nichtdeutschen bei Verstößen gegen das AuslG und AsylVerfG, Urkundenfälschung, Hehlerei, Erschleichen von Leistungen und Inverkehrbringen von Falschgeld. Die hohen Tatverdächtigenanteile bei Straftaten gegen das AuslG / AsylVerfG und Urkundenfälschung begründen sich hauptsächlich auf die Nichtbeachtung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Dies ist ebenfalls die Erklärung für den hohen Anteil (65,1 %) an nichtdeutschen Tatverdächtigen die sich illegal in den Grenzgemeinden aufhielten.

Über 80 Prozent der begangenen Straftaten gehen auf die „grenztypischen“ Delikte wie Straftaten gegen das AuslG und AsylVerfG sowie Urkundenfälschungsdelikte zurück. Addiert man auf den hohen Anteil ausländerrechtlicher Verstöße sämtliche von Nichtdeutschen begangene Diebstahlsdelikte, bildet sich eine Summe von etwa 95 %. Aus diesem Wert lässt sich als großer beeinflussender Faktor der Kriminalitätslage der Grenzregion zu Polen das Wohlstandsgefälle Bundesrepublik Deutschland – Osteuropa, hervorgerufen aus dem „wirtschaftlichen Ungleichgewicht dieser beiden Länder“[39], deduzieren. Schließlich versucht der Hauptteil der ausländischen Täter, sei es durch illegalen Aufenthalt oder Diebstahl, den eigenen Wohlstand bzw. die persönliche Lebenssituation zu verbessern. Weitere beeinflussende Umstände auf das Kriminalitätsbild dürften im erheblichen Grenzverkehr sowie dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen, der Bevölkerungsdichte, dem sozialen Gefüge und der geografischen Besonderheit der Region zu suchen sein[40].

Hinsichtlich des hohen Anteils an in Brandenburg aufgenommenen Verstößen gegen AuslG und AsylVerfG stellt sich die Frage, wie stark kriminalitätsbelastet die Grenze zu Polen im deutschlandweiten Vergleich ist. Brandenburgs Grenze mit Polen beträgt 252 Kilometer, womit der Großteil der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg liegt.

Im Zusammenhang mit der Schengen-Außengrenze zu Polen wurden 1.974 unerlaubte Einreisen, 1.553 geschleuste Personen und 264 Schleuser festgestellt. Die unerlaubten Einreisen hatten hierbei einen Rückgang um 23,8 % zu verzeichnen, womit sich dieses Delikt auf dem niedrigsten Niveau seit sechs Jahren befindet. Die geschleusten Personen sowie die festgestellten Schleuser bauten hingegen nur leicht Fallzahlen ab.

Im deutschlandweiten Vergleich wurden zwischen 5 % und 7,5 % der o.g. Straftaten in Brandenburg bzw. an der deutsch-polnischen Grenze festgestellt. Hierbei stellen sich die deutsch-österreichischen, deutsch-tschechischen Grenzabschnitte als wesentlich belasteter als die deutsch-polnische Grenze dar. Neben Sachsen und Bayern kommt es ferner in Niedersachsen zu einer Vielzahl an Grenzverstößen; erst hiernach folgt Brandenburg. Die häufigsten Aufgriffe im brandenburgischem Grenzgebiet entfielen auf Staatsangehörige aus Russland, Afghanistan, der Ukraine, Vietnam und Indien. Der Anstieg Personen russischer Nationalität „korrespondiert mit den entsprechenden Feststellungen des polnischen Grenzschutzes“[41] nahe den östlichen Grenzen Polens. Hauptsächlich an der Grenze zu Weißrussland ist die Aufgreifung russischer Asylbewerber mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit sehr hoch. Nach der Unterbringung dieser Personen in polnischen Aufnahmelagern, wurde in mehreren Fällen das Abtauchen von dort und der Versuch der illegalen Einreise nach Deutschland bekannt.[42] Der sprungartige Anstieg festgestellter indischer Staatsangehöriger an der deutsch-polnischen Grenze ist auf eine „Routenverlagerung von der deutsch-tschechischen hin zur deutsch-polnischen Grenze“[43] zurückzuführen.

Anhand all dieser Ergebnisse ist im Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002 unzweifelhaft das Ergebnis formuliert, dass die deutsche Grenze zu Polen „aufgrund der geografischen Lage auch zukünftig von Bedeutung sein“[44] wird.

2.2.2.2 Kriminalitätsaufkommen im engen Verflechtungsraum

Zweiter örtlicher Schwerpunkt der ausländischen Kriminalität bildet das brandenburgische Gebiet um Berlin, genannt enger Verflechtungsraum. Dieser setzt sich zusammen aus der Kernstadt Berlin und den am stärksten mit der Bundeshauptstadt verflochtenen angrenzenden Gemeinden und Städten Brandenburgs und ist „gemeinsamer Planungsraum beider Länder“[45].

Rund um Berlin befindet sich auf einer Territorialfläche von 4.400 km² die wohl-habendste Region Brandenburgs, umgangssprachlich als „Speckgürtel“[46] bezeichnet.

Zum Jahresende 2003 lebten im engen Verflechtungsraum mit Berlin 967.290 Brandenburger und somit 37,5 % der Gesamtbevölkerung des Landes[47]. Ausländern sind in dieser Raumkategorie mit einem Bevölkerungsanteil von 2,8 % vertreten[48].

Im engen Verflechtungsraum wurden im Jahr 2003 insgesamt 101.197 Straftaten registriert[49]. Damit kam es zu einer erneuten Zunahme gegenüber dem Vorjahr; diesmal musste ein Zuwachs von 3.122 (+3,2 %) registrierten Straftaten verzeichnet werden. Insgesamt liegt in dieser Raumkategorie eine für Brandenburg erhöhte, jedoch für einen verstädterten Bereich normale, Kriminalitätsdichte vor.

Die Landeshauptstadt Potsdam nimmt eine kennzeichnende Position für die Kriminalität im engen Verflechtungsraum ein, da auf sie ca. ein Fünftel der gesamtregistrierten Kriminalität des Gebietes entfällt[50]. Weitere kriminalitätsbeeinflussende Faktoren ergeben sich aus dem hohen wirtschaftlichen Leistungsvermögen, der 2,5-fach über dem Landesschnitt liegenden hohen Bevölkerungsdichte und der unmittelbaren Nähe zur Bundeshauptstadt Berlin[51].

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % auf insgesamt 4.183 Tatverdächtige ab. Somit stellen die Nichtdeutschen 12,0 % aller ermittelten Tatverdächtigen.

Dabei entfallen mit 1.095 der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt 26,2 % auf den Bereich der Polizeiwache Schönefeld. Hierbei muss hervorgehoben werden, dass 85,1 % der nichtdeutschen Tatverdächtigen in dieser Dienststelle mit Verstößen gegen das AuslG bzw. AsylVerfG registriert wurden. Dieser hohe Anteil erklärt sich durch den Grenzverkehr des internationalen Flughafens Berlin-Schönefeld, der ebenso die Begründung für das Drittel der nichtdeutschen Tatverdächtigen im engen Verflechtungsraum mit Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes ist. Zugleich ergibt sich hieraus ein mit ca. 80 % weit über dem Landesschnitt liegender legaler Aufenthaltsstatus der polizeilich in Erscheinung getretenen Ausländer. Dies ergibt sich daher, dass die am Flughafen Berlin-Schönefeld festgestellten ausländischen Tatverdächtigen größtenteils der Kategorie „sonstiger Aufenthaltsgrund“ zugeschrieben wurden.

Neben den Verstößen gegen das AuslG bzw. AsylVerfG sind die Nichtdeutschen in dieser Region überdurchschnittlich vertreten bei folgenden Delikten: Delikte i. Z. m. illegaler Beschäftigung (57,3 %); Tageswohnungseinbruch (32,6 %); Erschleichen von Leistungen (27,6 %); Diebstahl in/aus Kraftfahrzeugen (26,2 %); Urkundenfälschung (17,2 %). Es ist deutlich erkennbar, wie all diese Delikte auf die Erzielung eines finanziellen Vorteils gerichtet sind. Da es sich bei allen Delikten um Massenkriminalität handelt, sind die Nichtdeutschen dementsprechend quantitativ als Tatverdächtige erfasst worden, qualitativ sind die Auswirkungen ihres Kriminalitätsaufkommens eher gering einzuschätzen.

Schlussendlich lässt sich das nichtdeutsche Kriminalitätsaufkommen im „Speckgürtel“ Berlins, bei Auslassung der Straftaten gegen das AuslG bzw. AsylVerfG als leicht über dem Landesdurchschnitt liegend bezeichnen. Dieser leichte Überschuss steht jedoch proportional zum erhöhten Wohnbevölkerungsanteil in diesem Gebiet.

2.2.3 Differenzierung nach dem Anlass des Aufenthalts

In der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt eine Unterteilung der Nichtdeutschen nach dem Anlass des Aufenthalts. Neben der Differenzierung nach illegalen und legalen Aufenthalts werden die sich berechtigt in Deutschland aufhaltenden Ausländer den Gruppen „Tourist/Durchreisender“, „Student/Schüler“, „Arbeitnehmer“, „Gewerbetreibender“, „Asylbewerber“ und „Sonstige“ zugeordnet. Die nachstehenden Angaben sind in Abbildung 6 grafisch aufbereitet.

Von den 17.715 in der PKS Brandenburg erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen, hatten 9.365 (52,9 %) einen legalen Aufenthalt. Davon machten die Asylbewerber 2.032 der sich legal aufhaltenden Nichtdeutschen aus, wobei ihre Straftaten vor dem Hintergrund ihrer besonderen Situation als typische „Notdelikte“ anzusehen sind: Oftmals ist schon der Aufenthalt in einem anderem als dem ihnen zugewiesen Landkreis oder die Aufnahme einer Arbeit als Straftat zu werten, sodass sie hauptsächlich mit Verstößen gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz, sowie leichten Diebstahlsdelikten oder Urkundenfälschung anfallen. Neben diesen „Notdelikten“ ist den Asylbewerbern eine gewisse Gewaltbereitschaft nicht abzustreiten, da fast 30 % aller durch Nichtdeutsche begangenen Körperverletzungen auf sie zurückzuführen sind.

Auf die Einteilung „Touristen und Durchreisende“ entfielen 2.530 der im Jahr 2003 polizeilich festgestellten ausländischen Tatverdächtigen, von denen der Hauptanteil (56,4 %) mit Diebstahlsdelikten registriert wurde.

Die Kategorien „Schüler/Student“, „Arbeitnehmer“ und „Gewerbetreibende“ traten mit jeweils einer Beteiligung von ca. 100 Tatverdächtigen in Erscheinung. Wegen der sehr geringen Fallzahlen soll auf weitergehende Erörterungen für diese Gruppen verzichtet werden.

Die Kategorie „Sonstige“[52] stellt mit 4.438 den größten Anteil an den sich legal in Brandenburg aufhaltenden tatverdächtigen Nichtdeutschen. Es ist anzunehmen, dass, sofern der eigentliche Aufenthaltsgrund durch die Polizei nicht ermittelt werden kann, ein Rückgriff auf die Sammelgruppe der „Sonstigen“ durchgeführt wird. Hierdurch kann es zu erheblichen Verfälschungen innerhalb der Statistik kommen. Aus Gründen der geringen Aussagekraft erfährt der Anteil der Tatverdächtigen dieser Ausweichkategorie keine weiterführende Erklärung, da es kaum möglich ist, diese Zahl wegen der absolut freien Zusammensetzung der Gruppe zu interpretieren.

Mit 8.350 (47,1 %) polizeilich registrierten ausländischen Tatverdächtigen stellen die sich illegal in Deutschland Aufhaltenden einen weit über anderen Bundesländern liegenden Prozentsatz. Unter dem - durchaus kritikwürdigem[53] - Begriff „Illegale“ werden sich in Deutschland aufhaltende Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel gezählt. Die Tatverdächtigen mit illegalem Aufenthalt fielen fast ausschließlich mit aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Delikten an, da 99 % ihrer Straftaten auf Verstöße gegen AuslG/AsylVerfG sowie Urkundenfälschungsdelikten zurückgehen. Dieses Kriminalitätsbild ist sicher daher bedingt, kein auffälliges Verhalten zu zeigen, welches die Abschiebung zur Folge hätte. Demgemäß leben Illegale meist in Verhaltensweisen und äußerer Erscheinung angepasst in Deutschland.

Anhand dieser vorgetragenen Zahlen lässt sich erkennen, dass die dauerhaft in Brandenburg lebenden und vermeintlich besser integrierten Ausländer (Student/Schüler, Arbeitnehmer, Gewerbetreibende) kein auffälliges kriminelles Verhalten aufzeigen. Hingegen ist mengenmäßig fast sämtlich Kriminalität der Nichtdeutschen auf die nicht in die Gesellschaft integrierten oder hier nicht dauerhaft beheimateten Ausländern zurückzuführen. Der hohe Anteil von nicht in der BRD gemeldeten (Touristen/Durchreisende, Illegale) oder größtenteils nicht integrierten Tatverdächtigen (Asylbewerber) scheint angesichts der geöffneten Grenzen von und nach Osteuropa immer mehr bedrohliche Ausmaße anzunehmen. Das kriminelle Verhalten dieser Gruppen beruht jedoch nicht auf schweren Verstößen, sondern fußt fast ausschließlich auf Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie einfachen Diebstahlsdelikten. Einzig bei den Asylbewerbern ist neben der Vielzahl von Bagatellstraftaten ein hoher Anteil an Gewaltdelikten zu konstatieren.

2.2.4 Verteilung der Tatverdächtigen nach Nationen

Abbildung 7 zeigt die prozentuale Tatverdächtigenverteilung nach Nationen auf. Wie ersichtlich entstammt der hauptsächliche Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen dem Nachbarland Polen, bei denen es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Reduzierung um 390 auf nunmehr 5.828 Tatverdächtigen kam. Insgesamt wurden 75 % der polizeilich auffällig gewordenen polnischen Tatverdächtigen in der Grenzregion zu Polen registriert. Die am zweithäufigsten anfallende Gruppe stellen die 2.232 Tatverdächtigen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft dar, obschon im Vergleich zum Vorjahr es innerhalb der Ukrainer zu einem Tatverdächtigenschwund um 38,9 % kam. 1.572 der ausländischen Tatverdächtigen kamen aus der Russischen Föderation, die damit die am dritthäufigsten vertretene ausländische Tatverdächtigennation stellt.

Mit jeweils um die 5 % an Tatverdächtigen folgen die Nationalitäten Vietnam, Litauen und Weißrussland. Alle weiteren Nationalitäten machen den Restanteil von 26,3 % aus, sind aber für sich selbst betrachtet gering vertreten, weshalb im weiteren nicht näher darauf eingegangen werden soll.

Insgesamt 24 der 25 am häufigsten in Brandenburg vertretenen ausländischen Tatverdächtigennationen entstammen dem östlich von Deutschland gelegenen Raum, was auf eine überwiegend durch das Ost-West-Wohlstandgefälle bedingte Kriminalität schließen lässt.

2.2.5 Ausländerextremismus / -terrorismus in Brandenburg

Unter ausländischem Extremismus werden Bestrebungen verstanden, „die sich in aller Regel (mittelbar) gegen einen fremden Staat richten, deren Straftaten allerdings (unmittelbar) im Geltungsbereich des deutschen Strafrechts begangen werden“[54][55].

Nach ihrer politischen Ausrichtung können ausländische Extremisten grundsätzlich nach islamistischen, linksextremistischen und nationalistischen Extremisten unterteilt werden. Die Gründe für die extremistischen Betätigungen in Deutschland sind größtenteils in den politischen Konflikten der Herkunftsländer zu finden. Deutschland wird als Ruhe- und Rückzugsraum, teilweise als Planungsort von Anschlägen genutzt. Neben der Beschaffungskriminalität um den Widerstand im eigenen Land finanziell zu unterstützen wird ebenfalls versucht, die deutsche Öffentlichkeit für die Konflikte im Heimatland zu sensibilisieren. Auf brisante politische Ereignisse im Heimatland reagieren die Mitglieder einer extremistischen ausländischen Organisation hoch empfindlich, was konfliktträchtige Spannungen und im Extremfall Gewalttaten zur Folge haben kann.

Um Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglichst gering zu halten, beobachten die Verfassungsschutzbehörden solche extremistischen Gruppierungen bereits im Vorfeld. Für Brandenburg ist die Abteilung Verfassungsschutz vom Ministerium des Innern (Referat V/3) dafür zuständig.

Der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2003 weist einen leichten Rückgang der ausländischen Extremisten auf nunmehr 190 Personen aus. Hierbei sind linksextremistischen Ausländergruppierungen, vor allem den verbotenen Gruppierungen PKK / KADEK, etwa die Hälfte der brandenburgischen Extremisten zuzuordnen. Die islamistischen Gruppierungen zählen unverändert zum letzten Jahr 50 Mitglieder, wohingegen die extremnationalistischen Ausländergruppierungen ihr Mitglieder-potenzial auf 30 erhöhen konnten.

Auf Grund des geringen Mitgliedsbestandes war es nach Auffassung des branden-burgischen Verfassungsschutzes bisher für die ausländischen Extremisten nicht möglich stabile Strukturen mit funktionierender Arbeitsteilung herauszubilden. Größtenteils suchen diese Gruppen die Anbindung an die Strukturen Berlins und lassen sich meist nur für Aktivitäten außerhalb Brandenburgs mobilisieren. Einzig militante konspirative Kleinstgruppen sind als problematisch anzusehen. Sie könnten sich in die ländlichen Gebiete Brandenburgs, unentdeckt vom Verfassungsschutz und Polizei, als Rückzugs-, Ruhe- und Vorbereitungsraum nutzen oder sich sogar erst in Brandenburg herausbilden.

Nichtsdestotrotz geht nach Einschätzung des Verfassungsschutzes derzeit kaum eine Gefahr von in Brandenburg ansässigen ausländischen Extremisten aus, obwohl die abstrakte Gefahr durch die Nähe zu Berlin und als Grenzregion in einem sich mit der EU-Erweiterung öffnenden neuen europäischen Sicherheitsraum nicht unterschätzt werden darf.

2.2.6 Fazit

Die Ursachen der Kriminalitätsbegehung von Nichtdeutschen in Brandenburg schlüsseln sich dichotom auf: Zum einen zieht sich das West-Ost-Wohlstandsgefälle entlang der östlichen Grenze Brandenburgs, zum anderen ist Brandenburg ein Transitland. Beides wirkt sich begünstigend auf Einreise- und Aufenthaltsverstöße aus, womit die von ausländischen Tatverdächtigen vorherrschend registrierte Deliktsgruppe beim Namen genannt ist: Die in Brandenburg registrierte Kriminalität von Ausländern besteht weitgehend aus ausländerspezifischen Sonderdelikten, welche sich vor allem aus unerlaubtem Aufenthalt und Verstöße bei asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen ergeben. Neben diesen Delikten sind einzig die Diebstahlsdelikte als Problemfeld aufzugreifen. Insgesamt kann den ausländischen Tatverdächtigen vor allem die Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils durch genannte Delikte unterstellt werden, wobei sich vor diesem Hintergrund die dargestellten Tatverdächtigenzahlen relativieren, wenn man die Qualität der mutmaßlich verübten Straftaten einbezieht.

Bei einer nationalitätenspezifischen Unterteilung ist ein signifikant hoher Anteil ausländischer Tatverdächtiger mit polnischer Nationalität auszumachen, wobei ferner alle größeren Tatverdächtigengruppen dem östlich von Deutschland gelegenen Raum entstammen.

Regional betrachtet erzeugen die Umstände des Berlin umschließenden Bundeslandes und des Grenzlandes zu Polen eine Konzentration der Kriminalität von Ausländern in dem jeweiligen Gebiet.

2.3 Diskriminierungsthese

2.3.1 Vorstellung der Diskriminierungsthese und ihrer Hauptvertreter

Die Diskriminierungsthese kam erstmals in den achtziger Jahren auf, als erkennbare Differenzen zwischen dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger und Abgeurteilter festgestellt wurde.

So wurde von mehreren Seiten[56] der Vorwurf erhoben, die Polizei handele ausländer-feindlich, welches mit den prozentual wesentlich geringeren Verurteilungszahlen der Ausländer, trotz erhöhten Tatverdächtigenzahlen aus der PKS begründet wurde. Nach Meinung der Vertreter dieser These sollen Gerichte und Staatsanwaltschaft die strukturelle Benachteiligung der Polizei zuungunsten der Ausländer wieder egalisieren.

Nach dieser Kriminalitätstheorie gehen die Strafverfolgungsbehörden differenziert gegenüber Deutschen und Ausländern vor, welches zumindest einen Teil der erhöhten Registrierung von ausländischen Tatverdächtigen erklärt.

Die statistische Erfassung von deviantem Verhalten resultiere durch die Symbiose von hauptsächlich zwei Faktoren: Auf der einen Seite benötigt man das Verhalten der Personen die eine kriminelle Handlung begehen; diese wird auf der anderen Seite durch Organe der formellen sozialen Kontrolle als kriminell registriert. Von formeller sozialer Kontrolle ist zu sprechen, wenn „eine oder mehrere von der Gesellschaft oder dem Staat autorisierte bzw. speziell dazu beauftragte Organisationen auf die negativ normabweichend definierten Verhaltensweisen oder Zustände von Kontrolladressaten in einer entsprechend festgelegten Art und Weise reagieren und/oder das Entstehen bzw. Widerentstehen solcher Verhaltensweisen oder Zustände mit präventiven Maßnahmen zu verhindern suchen“[57]. Die erste offizielle, eigens zur Überwachung geschaffene Kontrollinstanz, die den Prozess der Kriminalisierung formell einleitet, ist die Polizei.

Folglich stelle die PKS nicht nur die in einem bestimmten Raum in einer bestimmten Zeit festgestellte Kriminalität dar, sondern beruhe zu gleichen Teilen auf dem Umstand, dass Vertreter von Strafverfolgungsbehörden über das Vorliegen einer kriminellen oder zumindest kriminalitätsverdächtigen Handlung befunden haben. Aus der Überlegung kriminelles Verhalten könne nur vorliegen, sofern dieses von dafür autorisierten Instanzen festgestellt wurde, begründen sich Zweifel an der durch Statistiken dargestellten Kriminalität. Nach Geißler/Marißen geben Kriminalstatistiken somit „keine direkte Auskunft über das Ausmaß der ‚Kriminalität’ im Sinne von kriminellem Verhalten, sondern lediglich über das Ausmaß der ‚Kriminalisierung’“[58].

[...]


[1] Vgl. Bock (2000), S. 72f.

[2] Vgl. Bock (2000), S. 382f.

[3] Vgl. Kaiser (1996), S. 654.

[4] Özdemir (2000), S. 14.

[5] Zuletzt veröffentlichter Bericht: Amnesty International (2004).

[6] Vgl. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz (1995), S. 36.

[7] Rittstieg (2000), S. IX.

[8] Häußermann/Siebel (1996), S. 199f.

[9] Becker (1998), S. 14.

[10] Vgl. Bade (1994), S. 10.

[11] Sämtliche statistische Werte dieses Abschnittes entstammen dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.

[12] Becker (1998), S. 22.

[13] Der Statistik lassen sich keine Zahlen für Aussiedler entnehmen, da es sich bei ihnen in rechtlicher Hinsicht um Deutsche handelt.

[14] Münz/Ullrich (2000), S. 39.

[15] Klier (2004), S. 8.

[16] Angaben nach Landesvertriebenen und Aussiedleramt, Stand: 31.12.2003.

[17] Klier (2004), S. 14.

[18] Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Stand: 31.12.2003.

[19] Unter dem Begriff “Arbeitslose” werden alle Arbeit suchenden Personen bis Vollendung des 65. Lebensjahres zusammengefasst, die vorübergehend nicht oder nur kurzfristig in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind und als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

[20] Die Arbeitslosenquote errechnet sich aus dem prozentualen Anteil der Arbeitslosen aus den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, den geringfügig Beschäftigten, den Beamten und den Arbeitslosen.

[21] Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 214.

[22] Nachstehendes Zahlenmaterial entstammt dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, Stand: 31.12.2003.

[23] Die Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Bundessozialhilfegesetz Personen zum Lebensunterhalt gewährt, die sich in einer Notlage befinden, um ihnen einer der Würde des Menschen entsprechendes Leben zu ermöglichen. In folgenden Erörterungen werden nur die Hilfen zum Lebensunterhalt und nicht die Hilfen für individuelle Nöte in besonderen Lebenslagen berücksichtigt.

[24] Angaben laut Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.

[25] Vgl. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 168.

[26] Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 170.

[27] Schmalz-Jacobson (1993), S. 7.

[28] Meier (2003), S. 5.

[29] Vgl. Niggli (1993), S. 124.

[30] Die Häufigkeitszahl ergibt sich aus den insgesamt bekannt gewordenen Fällen, berechnet auf 100.000 Einwohner.

[31] Aufgrund der echten Tatverdächtigenzählung, ist von einer Ausweisung zu geringer Werte auszugehen, da in der Kategorie „ohne Straftaten gegen das AuslG und AsylVerfG“ jene Tatverdächtigen fehlen, die neben dem Einreise- oder Aufenthaltsverstoß andere Delikte, wie z.B. Diebstahl, begangen haben.

[32] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003 (2004), S. 110.

[33] Es ist die Gewaltkriminalität im Sinne des Summenschlüssels „8920“ der kriminologischen Einteilung des Straftatenkataloges der PKS gemeint. Vor allem fallen darunter die Delikte: Mord, Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub und raubähnliche Delikte sowie sämtliche Körperverletzungsdelikte.

[34] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Brandenburg 2003 (2004), S. 2.

[35] Im Sinne dieser Statistik werden als „Intensivtäter“ alle Tatverdächtigen mit mehr als zehn Straftaten bezeichnet.

[36] Die Angaben dieses Unterabschnittes entstammen der Polizeiliche Kriminalstatistik für die Grenz-gemeinden des Landes Brandenburg 2003 und dem Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002.

[37] Vgl. Wolf (1998), S. 40.

[38] Die nachstehenden statistischen Angaben beziehen sich auf die 25 Gemeinden Brandenburgs, die unmittelbaren Grenzbezug zur Republik Polen aufweisen. Die im Rahmen der Gemeindegebietsreform des Jahres 2002 durchgeführten Eingemeindungen und Zusammenschlüsse führten zu einer Reduzierung von 35 auf 25 Gemeinden, die territorialen Anschluss an die polnische Grenze haben. Um jedoch die Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten und Kriminalitätsentwicklungen darlegen zu können, wurde das Gebiet des Jahres 2003 bei den Zahlen des Jahres 2002 zugrunde gelegt.

[39] Wolf (1998), S. 95.

[40] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik für die Grenzgemeinden des Landes Brandenburg 2003 (2004), S. 4.

[41] Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002 (2003), S. 26.

[42] Vgl. Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002 (2003), S. 27.

[43] Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002 (2003), S. 27.

[44] Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002 (2003), S. 27.

[45] Vgl. Art. 1 Abs. 1 Landesplanungsvertrag vom 06.04.1995, zuletzt geändert am 15.03.2001.

[46] Dieser Begriff weist kritisch darauf hin, dass die umliegenden brandenburgischen Gemeinden übermäßig stark von Berlin ihren Nutzen ziehen. So arbeiten beispielsweise Pendler in der Großstadt, zahlen ihre Steuern aber in umliegenden Gemeinden. Ebenso wird im „Speckgürtel“ vom kulturellen Angebot Berlins profitiert, welches im Steueraufkommen aber Berlin in keiner Weise zugute kommt.

[47] Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.

[48] Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.

[49] Die Auswertung der folgenden Fallzahlen bezieht sich nur auf den brandenburgischen Teil des engen Verflechtungsraumes, wobei die Veränderungen der Kreisgebietsreform des Jahres 2003 rückwirkend für die Vorjahreszahlen errechnet wurden.

[50] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des brandenburgischen Bestandteils des Engeren Verflechtungs-raumes Berlin-Brandenburg 2003 (2004), S. 6.

[51] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des brandenburgischen Bestandteils des Engeren Verflechtungs- raumes Berlin-Brandenburg 2003 (2004), S. 1.

[52] „Sonstige Aufenthaltsgründe“ können beispielsweise haben: Angehörige von Ausländern, Arbeitslose, geduldete und abgelehnte Asylbewerber, geduldete Kriegsflüchtlinge und weitere nicht zuordenbare Ausländer, welches im Ergebnis auf eine sehr heterogen zusammengesetzte Gruppe schließen lässt.

[53] Vgl. Rede des Friedensnobelpreisträgers und ehemaligen Auschwitzhäftling Elie Wiesel, auszugsweise in: Ausländer in Deutschland 3/03, S. 6.

[54] Nachfolgende Angaben sind dem Verfassungsschutzbericht Brandenburgs des Jahres 2003 entnommen.

[55] Fricke u.a. (1995), S. 13.

[56] Z.B. Donner, Schnapka, Mansel, Geissler/Marißen, Kubink, Steffen.

[57] Malinowski (1975), S. 74f.

[58] Geissler/Marißen (1990), S. 663ff.

Ende der Leseprobe aus 138 Seiten

Details

Titel
Die Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg und Überprüfung der Diskriminierungsthese
Hochschule
Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
138
Katalognummer
V75946
ISBN (eBook)
9783638722247
ISBN (Buch)
9783638725828
Dateigröße
1135 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kriminalität, Nichtdeutschen, Brandenburg, Diskriminierungsthese
Arbeit zitieren
Dipl. Verwaltungswirt (FH) René Engelmann (Autor:in), 2005, Die Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg und Überprüfung der Diskriminierungsthese, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75946

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