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Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts - reformbedürftig oder zukunftsfähig?

Title: Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts - reformbedürftig oder zukunftsfähig?

Term Paper , 2004 , 23 Pages , Grade: 2,4

Autor:in: Klaus Genschmar (Author)

Didactics - Theology, Religion Pedagogy
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Religionsunterricht gehört als ordentliches Schulfach in den Kanon der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, wie Geschichte, Geographie oder Sozialkunde. Im weitesten Sinne dient er der Belehrung über die Inhalte einer Religion. Im erweiterten Sinne ist er ein Schulfach, das nicht nur unterrichten, sondern auch zum Glauben hinführen soll. Dies tut er aber nicht in missionarischer Absicht, sondern in vermittelnder Funktion der jeweiligen Religionen bzw. Konfessionen.
[...]
In dieser Hausarbeit geht es nicht vordergründig um eine direkte Auseinandersetzung mit dem LER-Problem in Brandenburg. Vielmehr soll unter Vorstellung der rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts der Brandenburger Fall exemplarisch herangezogen werden, um abzuwägen, ob die rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes noch zeitgemäß sind oder einer Reform bedürfen. Zudem soll am Beispiel des Brandenburger LER-Falls geprüft werden, ob eine juristische Lösung überhaupt sinnvoll ist und ob man dieses Problem überhaupt juristisch lösen kann. Sind Alternativen zu einer juristischen Lösung vorhanden? Wenn ja, wie könnten diese aussehen? Muss überhaupt eine juristische Lösung her, da die Grundgesetzartikel im Zusammenhang mit den Landesverfassungen sowieso eine freiere und breitere Auslegung erlauben? Als Grundlage für meine Hausarbeit beziehe ich mich hauptsächlich auf das Buch „Einigkeit und Recht und Werte“ von Oermann/Zachuber, da es gerade in Hinsicht auf die rechtlichen Grundlagen die beste Quelle darstellt. Im Vergleich zu anderer Literatur bietet es eine möglichst objektive Einsicht in dieses Problem und gibt dem Leser genügend Freiraum, seinen eigenen Standpunkt zu bilden.

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Inhaltsverzeichnis

Hauptteil: „Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts – reformbedürftig oder zukunftsfähig“

1. Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts

1.1 Geschichtliche Entwicklung

1.2 Analyse des Art. 7 Abs. 3 GG

1.2.1 Stellung im Grundrechtskatalog

1.2.2 Art. 7 Abs. 3 im Zusammenhang mit Art. 4 GG

1.2.3 Teilnahme am Religionsunterricht

1.2.4 Konfessionelle Gebundenheit des Religionsunterrichts

1.2.5 Bekenntnisfreie Schulen im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG

1.2.6 Ersatzfach Ethik

1.3 Analyse des Art. 141 GG

1.3.1 Ausnahmeregelung zu Art. 7 Abs. 3 GG

1.3.2 Problemfall: Neue Bundesländer und Religionsunterricht

1.3.3 Anwendbarkeit des Art. 141 GG auf die neuen Bundesländer und Brandenburg

2. Religionsunterrichtsregelung im Grundgesetz – zeitgemäß oder reformbedürftig

2.1 Gesellschaftlich-Politischer Aspekt der LER-Debatte

2.2 Lösungsansätze

2.2.1 Ansatz innerhalb des bestehenden Grundgesetzes I

2.2.2 Ansatz innerhalb des bestehenden Grundgesetzes II

2.2.3 Ansatz in der Bedeutung des Christentums für die Gesellschaft

Schluss

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Deutschland. Dabei wird analysiert, ob die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes – insbesondere im Kontext der Herausforderungen nach der Wiedervereinigung und der LER-Debatte in Brandenburg – zukunftsfähig sind oder einer grundlegenden Reform bedürfen.

  • Historische Entwicklung des Staatskirchenrechts und des Religionsunterrichts.
  • Juristische Analyse der Artikel 7, 4 und 141 des Grundgesetzes.
  • Untersuchung der spezifischen Problematik in den neuen Bundesländern.
  • Diskussion über das Verhältnis von Religionsunterricht, Ethik und LER.
  • Bewertung der Zukunftsfähigkeit des konfessionellen Religionsunterrichts in einer pluralistischen Gesellschaft.

Auszug aus dem Buch

1.2.1 Stellung im Grundrechtskatalog

Gem. Art. 28 Abs. 3 GG hat der Bund die Verantwortung, die verfassungsmäßige Ordnung der Länder zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 1 GG stellt das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Art. 7 Abs. 3 GG Satz 1 erklärt den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach innerhalb der öffentlichen Schulen. Die Verankerung des Religionsunterrichts im Grundrechtskatalog (Art. 1-19 GG) erkennt diesem eine besondere Schutzwürdigkeit zu. Der Staat überlässt gem. Art. 7 Abs. 3 Satz 2 die Ausgestaltung der erzieherischen Kompetenz bewusst den Religionsgemeinschaften, behält sich aber gleichzeitig die Schulaufsicht vor. Die Religionsgemeinschaften bestimmen also, was im Religionsunterricht gelehrt werden soll und wie die Religionslehrer an den theologischen Fakultäten ausgebildet werden sollen.

Der Art. 7 Abs. 3 GG setzt also die sog. „hinkende Trennung“ der WRV im Sinne der „res mixtae“ fort, indem er einen rechts­systematischen Bruch des Trennungsprinzips Staat-Kirche erlaubt, da ihm die religiöse Entfaltung seiner Bürger und eine Identifikationsmöglichkeit mit ihrem Staat schützenswert und bewahrenswert erscheint. Aufgrund der staatlichen Schulaufsicht darf der Religionsunterricht aber keine missionarischen Zwecke erfüllen und Ideologisierung betreiben. Im Gegenzug soll mit der freien Gestaltung des Faches Religion durch die Religionsgemeinschaften aber auch gleichzeitig eine Ideologisierung durch den Staat verhindert werden, indem nicht der Staat als Vermittler von Werten und Bekenntnissen auftritt. Trotz dieser Vorgaben gibt der Art. 7 Abs. 3 GG aber nur den Rahmen und nicht den Inhalt zur Ausgestaltung des Religionsunterrichts vor. So bleibt den Bundesländern die spezifische Ausgestaltung des Faches Religion überlassen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Genese des Staatskirchenrechts und nimmt eine detaillierte juristische Analyse der relevanten Artikel des Grundgesetzes sowie der Ausnahmeregelung (Art. 141 GG) vor.

2. Religionsunterrichtsregelung im Grundgesetz – zeitgemäß oder reformbedürftig: Hier werden die gesellschaftspolitischen Aspekte der LER-Debatte reflektiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert, um die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Rechtsrahmens zu prüfen.

Schlüsselwörter

Religionsunterricht, Grundgesetz, Art. 7 GG, LER, Brandenburg, Staatskirchenrecht, Religionsfreiheit, Konfessionelle Gebundenheit, Ethik, Res Mixtae, Religionsgemeinschaften, Werteerziehung, Schulaufsicht, Verfassungsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Absicherung des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland und hinterfragt dessen heutige Zukunftsfähigkeit angesichts moderner gesellschaftlicher Entwicklungen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses, die juristische Analyse der Grundgesetzartikel zum Schulwesen sowie der Konflikt um das Schulfach LER in Brandenburg.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, unter Einbeziehung des Brandenburger Falls abzuwägen, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes für den Religionsunterricht noch zeitgemäß sind oder reformiert werden müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine fachliteraturbasierte Analyse (insbesondere Oermann/Zachuber), um die juristischen Rahmenbedingungen und gesellschaftspolitischen Spannungsfelder objektiv darzustellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die historischen Wurzeln, die spezifischen Verfassungsartikel zum Religionsunterricht, die Problematik der neuen Bundesländer sowie Lösungsansätze für ein zeitgemäßes Unterrichtsmodell.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Religionsunterricht, Art. 7 GG, LER-Debatte, Konfessionalität und Staat-Kirche-Verhältnis geprägt.

Warum wird der Fall Brandenburg exemplarisch herangezogen?

Brandenburg dient als Beispiel, um den Konflikt zwischen traditionellem konfessionellen Religionsunterricht und neuen wertorientierten Fächern wie LER sowie die Anwendung der sogenannten „Bremer Klausel“ (Art. 141 GG) auf die neuen Bundesländer zu verdeutlichen.

Welches Fazit zieht der Verfasser zur Zukunftsfähigkeit?

Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass der konfessionelle Religionsunterricht im bestehenden rechtlichen Rahmen durchaus zukunftsfähig ist, sofern ein Dialog stattfindet und eine weite Auslegung der Normen praktiziert wird.

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Details

Title
Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts - reformbedürftig oder zukunftsfähig?
College
http://www.uni-jena.de/  (Theologische Fakultät)
Course
Die "Gottesfrage" im Religionsunterricht
Grade
2,4
Author
Klaus Genschmar (Author)
Publication Year
2004
Pages
23
Catalog Number
V75962
ISBN (eBook)
9783638805834
ISBN (Book)
9783638807319
Language
German
Tags
Grundlagen Religionsunterrichts Gottesfrage Religionsunterricht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Klaus Genschmar (Author), 2004, Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts - reformbedürftig oder zukunftsfähig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75962
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