Religionsunterricht gehört als ordentliches Schulfach in den Kanon der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, wie Geschichte, Geographie oder Sozialkunde. Im weitesten Sinne dient er der Belehrung über die Inhalte einer Religion. Im erweiterten Sinne ist er ein Schulfach, das nicht nur unterrichten, sondern auch zum Glauben hinführen soll. Dies tut er aber nicht in missionarischer Absicht, sondern in vermittelnder Funktion der jeweiligen Religionen bzw. Konfessionen.
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In dieser Hausarbeit geht es nicht vordergründig um eine direkte Auseinandersetzung mit dem LER-Problem in Brandenburg. Vielmehr soll unter Vorstellung der rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts der Brandenburger Fall exemplarisch herangezogen werden, um abzuwägen, ob die rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes noch zeitgemäß sind oder einer Reform bedürfen. Zudem soll am Beispiel des Brandenburger LER-Falls geprüft werden, ob eine juristische Lösung überhaupt sinnvoll ist und ob man dieses Problem überhaupt juristisch lösen kann. Sind Alternativen zu einer juristischen Lösung vorhanden? Wenn ja, wie könnten diese aussehen? Muss überhaupt eine juristische Lösung her, da die Grundgesetzartikel im Zusammenhang mit den Landesverfassungen sowieso eine freiere und breitere Auslegung erlauben? Als Grundlage für meine Hausarbeit beziehe ich mich hauptsächlich auf das Buch „Einigkeit und Recht und Werte“ von Oermann/Zachuber, da es gerade in Hinsicht auf die rechtlichen Grundlagen die beste Quelle darstellt. Im Vergleich zu anderer Literatur bietet es eine möglichst objektive Einsicht in dieses Problem und gibt dem Leser genügend Freiraum, seinen eigenen Standpunkt zu bilden.
Inhaltsverzeichnis
- Hauptteil: „Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts reformbedürftig oder zukunftsfähig“
- 1. Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts.
- 1.1 Geschichtliche Entwicklung...
- 1.2 Analyse des Art. 7 Abs. 3 GG.
- 1.2.1 Stellung im Grundrechtskatalog.
- 1.2.2 Art. 7 Abs. 3 im Zusammenhang mit Art. 4 GG
- 1.2.3 Teilnahme am Religionsunterricht
- 1.2.4 Konfessionelle Gebundenheit des Religionsunterrichts …………………..\n
- 1.2.5 Bekenntnisfreie Schulen im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG.
- 1.2.6 Ersatzfach Ethik..
- 1.3 Analyse des Art. 141 GG
- 1.3.1 Ausnahmeregelung zu Art. 7 Abs. 3 GG..
- 1.3.2 Problemfall: Neue Bundesländer und Religionsunterricht..
- 1.3.3 Anwendbarkeit des Art. 141 GG auf die neuen Bundesländer und Brandenburg
- 2. Religionsunterrichtsregelung im Grundgesetz – zeitgemäß oder reformbedürftig ....
- 2.1 Gesellschaftlich-Politischer Aspekt der LER-Debatte
- 2.2 Lösungsansätze.
- 2.2.1 Ansatz innerhalb des bestehenden Grundgesetzes I...
- 2.2.2 Ansatz innerhalb des bestehenden Grundgesetzes II...
- 2.2.3 Ansatz in der Bedeutung des Christentums für die Gesellschaft...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der rechtlichen Grundlage des Religionsunterrichts in Deutschland und analysiert, ob diese im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen reformbedürftig sind. Sie greift dazu exemplarisch den Fall des LER-Streits in Brandenburg auf.
- Die rechtliche Grundlage des Religionsunterrichts in Deutschland.
- Die Bedeutung des Art. 7 Abs. 3 GG für den Religionsunterricht.
- Der Streit um LER in Brandenburg und dessen rechtliche Einordnung.
- Die Frage, ob die rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes zeitgemäß sind.
- Die Suche nach Lösungen und Alternativen zu einer rein juristischen Betrachtungsweise.
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts, beginnend mit einer historischen Entwicklung und einer Analyse des Art. 7 Abs. 3 GG. Dabei werden die Stellung des Artikels im Grundrechtskatalog, der Zusammenhang mit Art. 4 GG, die Teilnahme am Religionsunterricht, die konfessionelle Gebundenheit und die Ersatzfächer Ethik beleuchtet. Des Weiteren wird der Art. 141 GG untersucht, der eine Ausnahmeregelung zu Art. 7 Abs. 3 GG darstellt. Im Fokus steht dabei der Problemfall der neuen Bundesländer und die Frage der Anwendbarkeit des Art. 141 GG auf Brandenburg.
Im zweiten Teil der Arbeit wird die Frage der Zeitgemäßheit der Religionsunterrichtsregelung im Grundgesetz untersucht. Dabei werden der gesellschaftlich-politische Aspekt der LER-Debatte und verschiedene Lösungsansätze erörtert.
Schlüsselwörter
Religionsunterricht, Grundgesetz, Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 141 GG, LER, Brandenburg, Gesellschaftlich-Politische Debatte, Zeitgemäßheit, Reformbedürftigkeit, Landesverfassung, Rechtsgrundlagen.
- Arbeit zitieren
- Klaus Genschmar (Autor:in), 2004, Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts - reformbedürftig oder zukunftsfähig?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75962