Die Preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808


Dossier / Travail, 2003

17 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Biographie: Freiherr vom und zum Stein

2. Quellenbeschreibung und Quelleninterpretation
2.1. Quellenbeschreibung
2.2. Quelleninterpretation (Regest)
2.2.1. Allgemeines
2.2.1.1. Einzelne Regelungen der Städteordnung
2.2.1.2. Einwohner
2.2.1.3. Stadtverordnetenversammlung
2.2.1.4. Magistrat
2.2.1.5. Polizeiwesen
2.2.1.6. Staatsaufsicht

3. Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Städteordnung
3.1. Situation Preußens zu Beginn des 19. Jahrhunderts
3.2. Entstehung und Einführung der Städteordnung
3.3. Entstehungsort
3.4. Geltungsbereich
3.5. Die Ziele Steins mit der Städteordnung
3.5.1. Das Preußische Allgemeine Landrecht
3.6. Zwang der Städte zur Einführung der Preußischen Städteordnung
3.7. Umsetzung der Städteordnung
3.8. Die Revidierte Städteordnung von 1831
3.9. Weiterentwicklungen

Schluss/Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

A. Quellen:

B. Literatur:

Einleitung

Die Städteordnung vom 19. November 1808 stellt eines der bedeutendsten Ergebnisse der Reformbemühungen im Preußen des frühen 19. Jahrhunderts dar. Sie ist Bestandteil des umfassenden Erneuerungswerkes der preußischen Reformer, allen voran des Freiherrn vom und zum Stein.

Oftmals wird die Preußische Städteordnung von 1808 als der Ursprung gemeindlicher Selbstverwaltung in Deutschland bezeichnet. Zutreffend ist zwar, dass dieses Gesetz bedeutende Neuerungen in der preußischen Kommunalverfassung hervorgebracht, insbesondere eine intensivere Beteiligung der Bürgerschaft an der gemeindlichen normiert und die Abhängigkeit der örtlichen Gemeinschaft von der staatlichen Herrschaftsgewalt in beträchtlichen Maße verringert hat.

Zu beachten ist jedoch, dass der Begriff „Selbstverwaltung“, wie er in der Gegenwart verstanden wird, erst fast ein halbes Jahrhundert später, während der Revolution von 1848/49, geschaffen wurde. Den Rechtsgelehrten wie Stein war er dagegen noch unbekannt.

Die Hausarbeit leitet im ersten Teil mit der Biographie des Freiherrn vom und zum Stein ein. Danach erfolgt eine Erklärung und Interpretation der wesentlichen Regelungen der Städteordnung. Im dritten Teil werden die Entstehungsgeschichte und die Hintergründe der Städteordnung untersucht. Die Hausarbeit schließt mit einer Zusammenfassung der untersuchten inhaltlichen Punkte.

Hauptteil:

„Die preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808“

1. Biographie: Freiherr vom und zum Stein

Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein wurde am 25.10.1757 in Nassau an der Lahn geboren. Von 1773–1777 studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen. Ab 1780 trat er in den preußischen Staatsdienst ein. Im September 1804 wurde Stein Minister im Generaldirektorium. Nach der Niederlage des preußischen Heeres bei Jena/Auerstedt (1806) bildete der König ein provisorisches Ministerkonseil (Ministerratsversammlung), dem Stein als Innenminister angehörte. Am 04.01.1807 wurde er jedoch infolge von Zerwürfnissen mit der von ihm kritisierten Kabinettsregierung aus seinem Amt entlassen. Im Juni 1807 verfasste Stein die sog. „Nassauer Denkschrift“, deren eigentlicher Titel „Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizeibehörden in der preußischen Monarchie“ lautet. In dieser prägte Stein „die Formel von der `Teilnahme an der Verwaltung´“1, sowie den Gedanken „durch verantwortungsvolle Mitarbeit der Bürger `den Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten´“2 Nach dem „Tilsiter Frieden“ (Juli 1807) wurde Stein, auf die Forderung Napoleons hin, durch Friedrich Wilhelm III. am 10.07.1807 wieder in sein Ministeramt eingesetzt und ihm wurde am 04.10.1807 die Leitung aller Zivilangelegenheiten des preußischen Staates übertragen. In einem Edikt vom 09.10.1807 wurde die Bauernbefreiung durchgeführt. Am 19.11.1808 erfolgte die Einführung der Preußischen Städteordnung. In einem anderem Edikt vom 24.11.1808 wurde ein modernes Staatsministerium mit Fachressorts eingerichtet. Am selben Tag(24.11.1808) wurde Stein auf Druck Napoleons wieder entlassen und sodann vom französischen Kaiser geächtet. Der Grund war die Kenntnis über die von Stein unterstützten Pläne zu einer Erhebung Preußens gegen die französischen Besatzer. Danach lebte Stein als Flüchtling in Prag und Brünn. 1812 berief ihn Zar Alexander I. als persönlichen Berater nach Russland.

Er wirkte im Verlaufe des Wiener Kongresses 1814/15 als Vertrauensmann des Zaren. 1819 gründete er die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde. Danach übte Stein für längere Zeit kein öffentliches Amt mehr aus, bis er im Mai 1826 zum Marschall des westfälischen Provinzlandtages ernannt wurde. Er starb am 29.06.1831 auf Schloss Kappenberg in Westfalen, wohin er sich nach 1816 zurückgezogen hatte.

2. Quellenbeschreibung und Quelleninterpretation

2.1. Quellenbeschreibung

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um eine Ordnung. Darunter versteht man eine Sammlung von Regelungen (z.B. des öffentlichen Lebens in der Gemeinschaft), die durch den Staat durchgesetzt und kontrolliert werden. Bei der Quelle handelt es sich um einen Überrest.

2.2. Quelleninterpretation (Regest)

2.2.1. Allgemeines

Die offizielle Bezeichnung der Städteordnung lautet: „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie mit dazugehöriger Instruktion behufs [des Verfahrens] der Geschäftsführung der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versammlungen“3.

Sie wurde am 19.11.1808 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in Königsberg erlassen. Sie enthielt mehr verfassungsgestaltende Grundentscheidungen als von einem Kommunalgesetz zu erwarten wäre. In ihr wurde eine örtliche Gemeinschaft vorausgesetzt, deren Bürger Gemeinsinn entwickeln und sich unter eingeschränkter staatlicher Aufsicht selbst regieren sollten. Die Preußische Städteordnung richtete sich einerseits gegen obrigkeitliche Bevormundung und bürokratische Willkür, andererseits gegen den Missbrauch des Zunftzwangs in der bürgerlichen Vertretung. Die preußischen Städte erhielten das Recht, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung selbst zu regeln, durch Allzuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung durch Beschlussfassung.

2.2.1.1. Einzelne Regelungen der Städteordnung
2.2.1.2. Einwohner

Nach § 5 („Tit. II., Von den Städten im allgemeinen Einwohner“4) wurden die Einwohner einer Gemeinde in Bürger und Schutzverwandte unterteilt, je nachdem, ob ihnen das Bürgerrecht zustand oder nicht. Das Bürgerrecht konnte unabhängig von Stand, Religion oder sonstigen persönlichen Verhältnissen erlangt werden.

[...]

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Die Preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808
Université
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Cours
Quellen zur Rheinbundzeit in Thüringen (1806-1813)
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
17
N° de catalogue
V75963
ISBN (ebook)
9783638814683
ISBN (Livre)
9783638814621
Taille d'un fichier
406 KB
Langue
allemand
Mots clés
Preußische, Städteordnung, Freiherrn, Stein, Quellen, Rheinbundzeit, Thüringen
Citation du texte
Klaus Genschmar (Auteur), 2003, Die Preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75963

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