Familienpolitik als Aufgabe der Sozialpolitik - Darstellung und kritische Würdigung des Elterngeldes


Presentación (Redacción), 2007

47 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlegende Charakteristika der Familienpolitik in Deutschland
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Familienleistungen in Deutschland
2.2.1 Aufgaben und Ziele
2.2.2 Umfang der Familieninvestitionen
2.2.3 Maßstäbe einer nachhaltigen Familienpolitik

3 Ausgestaltung des Elterngeldes
3.1 Allgemeine Eckpunkte
3.2 Voraussetzungen für den Bezug
3.3 Höhe und Berechnung
3.4 Bezugsdauer
3.5 Beantragung und Fristen
3.6 Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung
3.7 Kritische Betrachtung

4 Fazit

Literatur

Anhang I – Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Gesetz zur Einführung eines Elterngeldes

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Sach- und Barleistungen für Familien 2000

Abbildung 2: Kinderbetreuung und Geburtenrate 2003

Abbildung 3: Frauenerwerbsquote 2003

Abbildung 4: Armutsgefährdungsquote 2000 in %

1 Einleitung

Die Familie ist die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung. Kinder sind die zukünftigen Träger der Gesellschaft. Die Familie regelt das Verhalten des Menschen, in ihr werden Rücksicht, Toleranz, Liebe, Vertrauen, Geborgenheit sowie Mitverantwortung erlernt. Der Staat schützt Ehe und Familie.[1] „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 6 Abs. 1 und 2.)

Die Erscheinungsformen der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft verändern sich in einem sich wandelnden sozialen Ganzen.[2] In Deutschland sind Kinder zum Störfaktor geworden, denn sie kosten Geld und schränken die Freiheit des Konsums ein. Es wird zur Normalität, als Single zu leben und lockere Partnerschaften einzugehen. Wenn eine Familie gegründet wird, kommt das erste und meist einzige Kind nicht vor dem 30. Lebensjahr.[3] Deutschland hat mit 1,35 Kindern eine Fertilitätsrate unter dem EU-Durchschnitt.[4] Die Menschen müssen ermutigt werden mehr Kinder zu bekommen, um den negativen Trend der Bevölkerungsentwicklung zu verlangsamen.[5] Politik und Gesellschaft müssen auf diese Entwicklungen mit familienpolitischen Konzepten reagieren und nach Möglichkeiten suchen, um für das Zusammenleben eine Kultur des Miteinanders zu bewirken, die der Aufgaben- und Leistungsbreite von Familien gerecht wird. Es gilt zu ermitteln, mit welchen längerfristigen Trends eine Familienpolitik zu rechnen und sich auseinandersetzen muss. Denn viele dieser Trends stellen bei genauerer Betrachtung kein unabänderbares Schicksal dar, sondern zeigen sich in manchem Teilaspekt als ein Gestaltungsproblem.[6]

Mit diesem Referat soll die Familienpolitik als Aufgabe der Sozialpolitik unter besonderer Berücksichtigung des neuen Elterngeldes dargestellt werden. Zur Einordnung der Familienpolitik in die Sozialpolitik werden zunächst im Überblick einige Aspekte der geschichtlichen Entwicklung sowie Familienleistungen in Deutschland näher gezeigt. Im folgenden Abschnitt wird das zum 1. Januar 2007 eingeführte neue Elterngeld ausführlich erläutert und auch kritisch betrachtet. Auf die Bestimmungen der Elternzeit sowie die bis zum 31.Dezember 2006 gültigen Regelungen des Erziehungsgeldes wird aufgrund des Umfanges im Rahmen dieses Referates verzichtet. Es sei jedoch angemerkt, dass Eltern von Kindern, die im Jahre 2006 geboren sind, Anspruch auf Erziehungsgeld nach Maßgabe des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 gültigen Fassung haben. Die schriftlichen Ausführungen des Referates werden durch Beispiele und Abbildungen unterstützt.

2 Grundlegende Charakteristika der Familienpolitik in Deutschland

2.1 Geschichtliche Entwicklung

Ein Konzept von Familienpolitik hat sich in Deutschland langsam über Jahrzehnte der tatsächlichen Herausbildung familienbezogener politischer Maßnahmen und Schritte entwickelt.[7] Vielfältige Elemente einer Familienpolitik, die auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebenslagen von Familien ausgerichtet sind, hat es bereits seit vielen Jahrzehnten gegeben. Maßnahmen wie beispielsweise Eltern- und Familienbildung oder Familienpflegedienste zeigen schon eine lange Tradition, ohne dass sie jedoch als Elemente der Familienpolitik im expliziten Sinne galten. Ihre Integration in eine umfassendere Familienpolitik erfolgte erst in jüngerer Zeit.

Die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse von Familien standen zunächst im Vordergrund familienpolitischer Maßnahmen.[8] Es ging speziell um einkommenspolitische Maßnahmen und zwar um lohnergänzende familien- und kinderbezogene Einkommenshilfen, die für den Unterhalt einer auch größeren Familie möglichst ausreichend sein sollten. Die ersten Regelungen zu Familien- und Kinderzulagen wurden in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg durch Initiativen einzelner Unternehmen, hauptsächlich solcher mit markanter sozialpolitischer Motivation oder auch Orientierung an christlichen Sozialprogrammen, eingeführt. In einigen Wirtschaftszweigen wurden nach dem Jahr 1918 Familienausgleichskassen gegründet. Diese Ausgleichskassen waren überbetriebliche Einrichtungen, meist Arbeitgeberverbänden angegliedert und finanziert mit Beiträgen der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter mit Kindern. Die überwiegende Zahl der Familienausgleichskassen ging jedoch mit der Inflation unter. Nur einzelne Ausgleichskassen wie beispielsweise die der Zigarettenindustrie hatten Bestand.[9] Es zeigte sich die Tendenz, dass ursprünglich aus einzelbetrieblichen Initiativen erwachsene familienbezogene Leistungen in allgemeine gesetzliche Regelungen münden.

Die Familienzulagengesetzgebung fand mit dem 1955 in Kraft getretenen ersten Kindergeldgesetz Eingang in das soziale Sicherungssystem. Die über lohnergänzende Familienzulagenregelungen hinausreichende Sichtweise einer Umverteilung der Einkommen setzte sich schrittweise in den einzelnen Einkommens- und Sozialschichten durch.[10]

Eine weitere Quelle familienbezogener Einkommenshilfen und sozialer Dienste findet sich im fürsorgerischen Bereich. Ein Beispiel langer Tradition ist hier die Armenhilfe. Später wurden für Einzelnotfälle von freien gesellschaftlichen und behördlichen Trägern der Familienfürsorge fürsorgerische Leistungen in vorbeugender und heilender Art erbracht. Nach dem Ersten Weltkrieg gewann in der öffentlichen Wohlfahrtspflege speziell die Familienfürsorge in Form vielfältiger Vereinigungen für Familienhilfe, Hauspflegedienste oder caritative Dienste der häuslichen Krankenpflege an Bedeutung.

Eine umfassendere Familienpolitik wurde vereinzelt gegen Ende des Ersten Weltkrieges und in den zwanziger Jahren gedanklich entwickelt. Der Präsident des Bayrischen Statistischen Landesamtes Friedrich Zahn erkannte bereits 1927, dass in der inneren Struktur der Familien bedeutsame Veränderungen stattfinden, die nicht ohne benachteiligende Wirkung auf das Familienleben, den Familiensinn, die Familienfreudigkeit und das Familienwachstum bleiben werden. Die Sichtweise einer Familienpolitik als Querschnittspolitik zeigen ebenfalls die Arbeiten von Gertrud Bäumer Anfang der dreißiger Jahre.[11]

Der Begriff der Familienpolitik hat sich erst in den letzten Jahrzehnten fest etabliert. Familienpolitik hat die Lebenslage der Familie ebenso im Blick wie die äußere Erscheinungsform und soziale Struktur der familiären Lebensgemeinschaft.[12]

In der Bundesrepublik Deutschland kam es ab der ersten Hälfte der fünfziger Jahre zu einer Grundlegung und langsamen Erweiterung einer expliziten Familienpolitik, während in der DDR andere Akzente u. a. 1965 in Form eines Familiengesetzbuches gesetzt wurden. In der DDR wurde programmatisch die sozialistische Familie festgeschrieben. Charakteristisch für die nähere Bestimmung einer spezifischen Familienpolitik war insbesondere das Bestreben, das Leben der Familie weitgehend staatlich zu beeinflussen. Im Vordergrund des staatlichen Interesses standen die Gestaltung des Familienrechts, die Stellung der Frau, ihre berufliche Entwicklung sowie die Geburtenförderung.[13]

Nach der Vereinigung Deutschlands folgt die noch anhaltende Phase einer Weiterentwicklung der Familienpolitik. Es zeichnet sich eine zukünftige Entwicklung ab, in der über die einigungsbedingte Dimension hinaus neue Akzente im Hinblick auf eine sich formierende Europäische Union mit in den Vordergrund treten. Diese Akzente prägen allein wegen der wechselseitigen Beeinflussung zwischen den Mitgliedsstaaten die weitere Entwicklung der Familienpolitik in Deutschland mit.[14] Mit einem Prozess der Angleichung an sich verändernde soziokulturelle Wirklichkeiten von Familien könnte, noch bevor sich weiterentwickelte Grundlagen der Familienpolitik in Deutschland vollständig herausgeformt haben, diese Stufe bereits abgelöst werden durch ein Hereinwachsen in die Stufe, die unter den Vorzeichen des Zusammenwachsens der politischen Union in Europa steht.[15]

2.2 Familienleistungen in Deutschland

2.2.1 Aufgaben und Ziele

Familien in Deutschland sind die soziale Mitte der Gesellschaft. Sie widmen sich verlässlich dem Zusammenhalt und Humanvermögen und sichern somit Lebensqualität und Wohlstand für alle.[16] Familienförderung ist eine Investition in die Zukunft, die Familien einen unterstützenden Rahmen bietet, Leistungen in der Familie und für die Gesellschaft in guter Weise zu erbringen.

Die Förderung von Familie soll ihre Leistungsfähigkeit bewahren und Beeinträchtigungen gegenüber Kinderlosen kompensieren, die durch Aufwendungen für Kinder entstehen.[17] Eine systematische Familienpolitik ist darauf ausgerichtet, dass Familien in ihren verschiedenen Formen ihre Aufgaben möglichst gut erfüllen und ihre für den einzelnen und die Gesellschaft gleichermaßen wichtigen Leistungen wie beispielsweise die Reproduktions-, Sozialisations- und Regenerationsfunktion möglichst wenig beeinträchtigt erbringen können.[18] In Europa variieren die Formulierungen einer expliziten Familienpolitik sowie deren Ziele. Übereinstimmend werden als wichtigste Zielsetzungen die wirtschaftliche Sicherung der Familie, eine gute Förderung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgezählt. In Deutschland ist eine nachhaltige Familienpolitik die Zielsetzung. Die wirtschaftliche und soziale Integration von Familien, die frühe Förderung von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die Steigerung der Geburtenrate, der Nachteilsausgleich zwischen Familientypen und der Zusammenhalt der Generationen sind wichtige Kriterien zur Messung des Erfolgs nachhaltiger Familienpolitik. Eine nachhaltige Familienpolitik erschöpft sich nicht im Verteilen von Geld. Deutschland gewährt teilweise hohe finanzielle Leistungen, dennoch zeigt sich die Familienförderung insgesamt eher wirkungsschwach. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, müssen durch die Abstimmung von Einkommens-, Zeit- und Infrastrukturpolitik der teils fehlende Rahmen noch entwickelt werden.[19] Eltern in Deutschland sind mehrheitlich beide erwerbstätig, wenn auch in unterschiedlichem zeitlichen Umfang. Der Ausbau der Tagesbetreuung soll Eltern hier stützen und auch frühkindliche Förderung und Chancengleichheit gewährleisten. Nachhaltige Familienpolitik verfolgt explizit das Ziel, verschiedene gesellschaftliche Akteure bei der Erstellung eines familiengerechten Rahmens einzubeziehen. Speziell sind auch Wirtschaft und Kommunen notwendig, Eltern im Alltag gezielter zu begleiten und zu unterstützen.[20]

2.2.2 Umfang der Familieninvestitionen

Deutschland investiert 2,9% des Bruttoinlandsproduktes in familienpolitische Sach- und Barleistungen (ohne Steuerfreibeträge) und liegt damit über dem EU 15-Schnitt (2,08%). Der Hauptanteil in Deutschland sind Barleistungen. Bei der Verteilung der im internationalen Vergleich recht hohen finanziellen Leistungen gab es in der Vergangenheit wenige zielgerichtete Schwerpunkte. Dieses Gießkannenprinzip soll eine nachhaltige und zielorientierte Familienpolitik ablösen.[21]

Eine angemessene Unterstützung der Familien ist nach Familientypen, Familienphasen, erforderlichen Bedarfen und Ausgaben zu unterscheiden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Sach- und Barleistungen für Familien 2000

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 18.

Die Leistungen für Familien sind seit den neunziger Jahren um über 50% angewachsen.[22] Gründe hierfür sind der gestiegene Sozialhilfebedarf, jüngere Leistungsbezieher, die Anhebung der Bedarfssätze und auch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sowie der Ausbau der Kinderbetreuung. Die finanziellen Aufwendungen der Familien für Kinder stiegen von 1998 bis 2003 bei Paaren mit einem oder zwei Kindern sowie bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern um 11%. Werden bezahlte Leistungen und unbezahlte Arbeiten für Kinder in Privathaushalten zusammengezählt, wird der Betrag von 369 Mrd. Euro an Kinderkosten ermittelt. Die staatlichen Leistungen für Familien ersetzen ca. 47% dieser Kinderkosten, wenn man die Zeitaufwendungen der Eltern monetär bewerten würde. Wird die Eigenbeteiligung der Familien beispielsweise durch Steuern abgezogen, wird der reine Förderbetrag für Familien auf etwa ein Drittel der Kinderkosten bestimmt.[23]

2.2.3 Maßstäbe einer nachhaltigen Familienpolitik

Über die Betrachtung verschiedener Indikatoren lässt sich beurteilen, ob und inwieweit die staatlichen Investitionen für die Familien tatsächlich die gesteckten Ziele unterstützen. Es ist nicht nur die Höhe der investierten Mittel relevant, sondern auch deren effizienter Einsatz.[24] Für die familienpolitischen Ziele der Bundesregierung sind besonders folgende Indikatoren relevant:

- Betreuungsquote
- Geburtenrate
- Frauenerwerbsquote
- Armutsgefährdungsquote

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Kinderbetreuung und Geburtenrate 2003

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 22.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Frauenerwerbsquote 2003

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 22.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Armutsgefährdungsquote 2000 in %

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 22.

Statistiken zeigen, dass sich Deutschland bei diesen Indikatoren im unteren Mittelfeld befindet. Die Geburtenrate, der Ausbau der Kinderbetreuung und die Erwerbsquote von Müttern sind eher niedrig, die Lohnabstände hoch. In den nächsten Jahren sollen ein neues Konzept aufeinander abgestimmter Maßnahmen und ein gezielter Mitteleinsatz Fortschritte bewirken.[25]

3 Ausgestaltung des Elterngeldes

3.1 Allgemeine Eckpunkte

Der Bundesrat hat am 3. November 2006 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes zugestimmt. Das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist damit zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Es orientiert sich dabei am Erwerbseinkommen der Betreuungsperson des Kindes und soll finanzielle Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt ausgleichen.[26] Elterngeld gibt es ausschließlich für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren oder zur Adoption aufgenommen werden. Wurde das Kind in Jahr 2006 geboren, gelten die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 gültigen Fassung bzw. der Ländergesetze.[27] Der Bezug von Elterngeld ist nicht davon abhängig, ob und in welcher Form der Elternteil, der es beantragt, vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat. Das Elterngeld wird gezahlt an Arbeitnehmer, Beamte, selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.[28] Elterngeld ist keine Sozialleistung des Staates, sondern geht über das Bedürftigkeitsprinzip hinaus und orientiert sich am Einkommensersatz.[29]

Deutschland folgt mit der Einführung des neuen Elterngeldes dem schwedischen Vorbild, das zuerst ein Elterngeld eingeführt hat. Seit 1974 existiert dort eine Elternversicherung, die die Aufteilung des Elterngeldes unter beiden Partnern garantiert.[30]

Das Elterngeld soll vor allem die Einkommenskontinuität der Familie während der Familiengründung und -erweiterung sichern.[31] Eine nachhaltige Familienpolitik beachtet die geänderten Lebensbedingungen von Familien heute und stärkt ihre wirtschaftliche Selbständigkeit. Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes den nötigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Mitglied der Familie schaffen. Die Bundesregierung stellt jährlich rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies sind rund 1 Mrd. Euro mehr als für das bisherige Erziehungsgeld.[32]

3.2 Voraussetzungen für den Bezug

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht
- und keine Erwerbstätigkeit ausübt bzw. eine Erwerbstätigkeit ausübt, die Arbeitszeit jedoch auf höchstens 30 Stunden pro Woche verringert hat.[33]

Einzelheiten werden im Folgenden genauer erläutert.

Wohnsitz nicht in Deutschland

Bezugsberechtigt ist, wer selbst oder dessen Partner

- als Angestellter eines Unternehmens oder im öffentlichen Dienst vorübergehend ins Ausland versandt wurde,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung im Ausland tätig ist,
- als Entwicklungshelfer oder Missionar für ein Missionswerk im Ausland arbeitet, das Mitglied oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg oder der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen oder des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen ist.[34]

Nicht das eigene Kind

Entscheidend ist nicht nur die nachgewiesene biologische Elternschaft. Im Sinne des BEEG gilt als Elternteil, wer

- ein Kind bei sich aufgenommen hat, das er adoptieren will,
- ein Kind des Ehe- oder Lebenspartners im Haushalt aufgenommen hat (Stiefkind) oder
- als Vater das leibliche Kind bei sich aufgenommen hat, für das die Vaterschaft noch nicht wirksam anerkannt wurde.

Auch Verwandte zweiten oder dritten Grades beispielsweise (Ur)großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen oder Geschwister können Elterngeld beantragen, wenn sie ein Kind aus der Verwandtschaft zur Pflege aufnehmen. Dies ist möglich, wenn die biologischen Eltern tot, schwer krank oder schwerbehindert sind und sich deswegen nicht selbst um das Kind kümmern können. Neben dem Verwandtschaftsgrad ist natürlich Voraussetzung, dass die vorherigen genannten Bedingungen erfüllt sind und dass kein anderer Berechtigter Anspruch auf das Kind und das Elterngeld erhebt (§ 1 Abs. 4 BEEG).

Der Anspruch auf Elterngeld entsteht in diesen Fällen nicht mit dem Tag der Geburt des Kindes, sondern ab dem Tag, an dem das Kind aufgenommen wird.[35]

Wenn nach der Geburt erst einmal weiter gearbeitet wird

Wenn die Eltern sich nach der Geburt zunächst aus wichtigem Grund nicht selbst um das Kind kümmern oder vorübergehend wieder voll berufstätig sein müssen, bleibt der Anspruch auf das Kindergeld erhalten.

Beispiel:

Am 1. Februar 2007 wird ein Kind geboren. Die Mutter nimmt nach Ablauf der Mutterschutzfrist ihre Vollzeitbeschäftigung wieder auf. Zum Zeitpunkt der Geburt ist der Vater in Haft. Er wird am 30. Juni 2007 entlassen. Ab dem 1. Juli 2007 bekommt er für 12 Monate Elterngeld.

Die Anforderung des BEEG werden ansonsten erfüllt, wenn

- gar keine Erwerbstätigkeit vorliegt,
- einer Teilzeitbeschäftigung von nicht mehr als 30 Stunden pro Woche nachgegangen wird,
- eine Beschäftigung zur Berufs(aus)bildung ausgeübt wird oder
- als Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII gearbeitet wird und höchstens 5 Kinder in Tagespflege betreut werden.[36]

Elterngeld wird nur für die Lebensmonate des Kindes gezahlt, in denen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen durchgehend vorliegen. Ausnahmen bestehen nur bei vorübergehender Unterbrechung der Betreuung und für den Monat, in dem eine Voraussetzung wegfällt.

Voraussetzungen für nichtdeutsche Eltern - EU-Bürger –

Für Personen, die als so genannter freizügigkeitsberechtigter Ausländer gelten, d. h. aus einem Staat der Europäischen Union stammen, gelten die soeben genannten Voraussetzungen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die aus einem der zum 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten Malta und Zypern stammen.

Stammt die Person aus einem der übrigen Staaten, die zum 1.Mai2004 der EU beigetreten sind (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn), gilt bei der Freizügigkeit eine Übergangsregelung. Wenn die Person in Deutschland lebt und arbeitet, da sie eine Arbeitsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit gemäß §284 Abs. 1 SGB III besitzt, besteht aber ein Anspruch auf Elterngeld.[37]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Übersicht über das Sozialrecht, 2006, S. 759.

[2] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. XI – Vorwort.

[3] Vgl. Sinn, H.-W., Das demographische Defizit - die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die Politikimplikationen, 2003, S. 20 f.

[4] Vgl. Prognos AG, Studie: Elterngeld und Elternzeit, Ein Erfahrungsbericht aus Schweden, 2005, S. 1.

[5] Vgl. Robert Bosch Stiftung, Unternehmen Familie, 2 Problemstellung und Rahmenbedingungen – Demographie, Familie und Wirtschaftswachstum, 2006, S. 18.

[6] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. XI – Vorwort.

[7] Vgl. hier und im Folgenden: Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. 20 ff.

[8] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. 21.

[9] Vgl. Ebd., S. 21 f.

[10] Vgl. Ebd., S. 22 f.

[11] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. 25 ff.

[12] Vgl. Ebd., S. 28.

[13] Vgl. Ebd., S. 31 ff.

[14] Vgl. Ebd., S. 37 f.

[15] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. 38.

[16] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 17 f.

[17] Vgl. Ebd., S. 18.

[18] Vgl. Wingen, M., Familienpolitik: Grundlagen und aktuelle Probleme, 1997, S. 39 f.

[19] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 18.

[20] Vgl. Ebd., S. 18.

[21] Vgl. Prognos AG, Studie: Elterngeld und Elternzeit, Ein Erfahrungsbericht aus Schweden, 2005, S. 4 sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 18 f.

[22] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 18.

[23] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 18.

[24] Vgl. Ebd., S. 22.

[25] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 22.

[26] Vgl. Anhang I – Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Gesetz zur Einführung eines Elterngeldes, Drucksache 698/06, 2006, S. 30 ff.

[27] Vgl. Kettl-Römer, B., Elterngeld, 2007, S. 10 f.

[28] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeld und Elternzeit, 2006, S.8

[29] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Einkommensersatz Elterngeld, Stand: 23.03.07 (Internet).

[30] Vgl. Prognos AG, Studie: Elterngeld und Elternzeit, Ein Erfahrungsbericht aus Schweden, 2005, S. 1 f. sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Monitor Familienforschung, Monitor 6, In Familien wirksam investieren – Familienleistungen in Deutschland, 2007, S. 22 f.

[31] Vgl. Institut für Demoskopie Allensbach, Einstellungen junger Männer zu Elternzeit, Elterngeld und Familienfreundlichkeit im Betrieb, 2005, S. 7.

[32] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Das Elterngeld, Stand: 23.03.07 (Internet).

[33] Vgl. hier und im Folgenden: Kettl-Römer, B., Elterngeld, 2007, S. 8 ff. sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeld und Elternzeit, 2006, S.7ff.

[34] Vgl. Kettl-Römer, B., Elterngeld, 2007, S. 8.

[35] Vgl. Ebd., S. 9.

[36] Vgl. Kettl-Römer, B., Elterngeld, 2007, S. 10.

[37] Vgl. Ebd., S. 11 f.

Final del extracto de 47 páginas

Detalles

Título
Familienpolitik als Aufgabe der Sozialpolitik - Darstellung und kritische Würdigung des Elterngeldes
Universidad
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Wolfsburg
Curso
Sozialpolitik
Calificación
2,3
Autor
Año
2007
Páginas
47
No. de catálogo
V76026
ISBN (Ebook)
9783638814935
Tamaño de fichero
4175 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Familienpolitik, Aufgabe, Sozialpolitik, Darstellung, Würdigung, Elterngeldes, Sozialpolitik
Citar trabajo
Anja Schmidt (Autor), 2007, Familienpolitik als Aufgabe der Sozialpolitik - Darstellung und kritische Würdigung des Elterngeldes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76026

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