Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer - D&O-Versicherung


Seminar Paper, 2007

33 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung der D&O-Versicherung am deutschen Markt

3 Vertragliche Gestaltung der D&O-Versicherung
3.1 Umfang einer D&O-Versicherung
3.2 Versicherte Personen
3.3 Versicherungsnehmer
3.4 Kosten einer D&O-Versicherung
3.5 Selbstbehalte
3.6 Räumlicher Geltungsbereich
3.7 Subsidiarität
3.8 Einschränkungen des Versicherungsschutzes
3.8.1 Umweltschäden
3.8.2 Vorsatz
3.8.3 Wissentliche Pflichtverletzung
3.8.4 Unternehmerisches Risiko
3.8.5 Unrechtmäßige Bereicherung
3.8.6 Vertragsstrafen
3.8.7 Unzureichender Versicherungsschutz

4 Compliance – Einhaltung Vertraglicher Pflichten
4.1 Vorvertragliche Pflichten
4.2 Allgemeine Pflichten während der Laufzeit
4.2.1 Prämie
4.2.2 Abtretungsverbot
4.3 Besondere Pflichten während der Laufzeit einer D&O-Versicherung
4.3.1 Gefahrerhöhung
4.3.2 Ermittlungsverfahren
4.4 Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
4.5 Pflichten im Schadensfall
4.5.1 Kosten vor dem Versicherungsfall
4.5.2 Unverzügliche Meldung eines Versicherungsfalles
4.5.3 Anerkennungsverbot
4.5.4 Schadensminderungspflicht

5 D&O-Self-Assessment-Tool

6 D&O-Versicherungsfälle in der Praxis
6.1 VW
6.2 DaimlerChrysler
6.3 Lufthansa
6.4 WestLB

7 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Wird einem Geschäftsführer folgende Frage gestellt: Kennen Sie die Gemeinsamkeiten von ARAG, Milupa, Lufthansa, Philipp Holzmann AG, Plettag AG, Intershop AG, Trump Deutschland GmbH, Daimler Chrysler AG und VW AG? und beantwortet er diese Frage mit: Nein! ist zu befürchten, dass dieser Geschäftsführer sein persönliches Haftungsrisiko nicht kennt. Denn in allen genannten Gesellschaften hat das Unternehmen gegen meist ehemalige Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder zumindest intern überprüfen lassen. Doch nicht nur für bekannte Großunternehmen, sondern auch verstärkt bei kleineren und mittleren Unternehmen wird die persönliche Absicherung des Geschäftsführers gegenüber Haftungsansprüchen der Gesellschaft, aber auch gegenüber Dritten immer wichtiger.[1]

Betrachtet man weiterhin, dass die GmbH mit über 800.000 Gesellschaften die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist, so gewinnt die Frage nach Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten für Geschäftsführer an erheblicher praktischer Bedeutung.[2]

Auslöser für die immer häufiger erhobenen Ansprüche gegen Geschäftsführer sind:

- die Rechtsprechung, denn nach der Rechtsprechung gibt es Haftungsfälle in denen der Geschäftsführer unbegrenzt mit seinem ganzen Privatvermögen haftet
- Verschärfung von Gesetzen, z.B. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), 4. Finanzmarktförderungsgesetz (4. FMFG), Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), Corporate Governance Codex,
- ständig steigendes Anspruchsbewusstsein und
- die sehr lange Haftungsdauer des Geschäftsführers (fünf Jahre ab Pflichtverletzung).[3]

Ein Geschäftsführer kann sich sowohl gegenüber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch gegenüber Dritten schadensersatzpflichtig machen.

Wichtigste Anspruchsgrundlage der Innenhaftung, d.h. der Verantwortlichkeit gegenüber der GmbH, ist § 43 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Der Geschäftsführer haftet gegenüber der GmbH beispielsweise bei Unterschlagung und Diebstahl von Mitarbeitern die nicht ausreichend überwacht wurden, bei der Überschreitung von Kreditlinien, dem Verjährenlassen von Forderungen aber auch für Fehlbeträge, die mangels ordnungsgemäßer Buchführung nicht aufgeklärt werden konnten.[4]

Bei der Außenhaftung hingegen können zum einen private Gläubiger Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen. Diese Ansprüche ergeben sich insbesondere aus § 823 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 64 Abs.1 GmbHG. Denn stellt die GmbH im Insolvenzfall fest das der Geschäftsführer entgegen den Anforderungen aus § 64 Abs.1 GmbHG den Insolvenzantrag verspätet abgegeben hat, so haftet der Geschäftsführer den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden.[5]

Außerdem besteht für den GmbH-Geschäftsführer eine Außenhaftung gegenüber dem Fiskus gem. §§ 34 i.V.m. 69 Abgabenordnung (AO). Weiterhin ist ein Geschäftsführer als Arbeitgeber nach § 28e Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) verpflichtet Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Geschäftsführer, die sich mit den dargestellten Haftungsrisiken konfrontiert sehen, sind an einer Absicherung der Risiken stark interessiert.

Hier könnte die D&O-Versicherung einer Lösung darstellen, die persönliche Haftung des Geschäftsführers zu beschränken. Im Nachfolgenden untersucht der Verfasser wie wirkungsvoll eine D&O-Versicherung als Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer ist.

2 Entwicklung der D&O-Versicherung am deutschen Markt

Die D&O-Versicherung ist eine Managerhaftpflichtversicherung nach dem amerikanischem Vorbild der Directors´ and Officer´s Liability Insurance. In den USA wird die D&O-Versicherung bereits seit hundert Jahren als gängige Absicherung gegen finanzielle Risiken durch Fehlentscheidungen im Management abgeschlossen.[6]

Doch in Deutschland ließ bis 1986 das damalige Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) eine D&O-Police gar nicht zu. Da die BAV der Ansicht war dass Versicherungsnehmer mit einer D&O-Police, unternehmerische Risiken versichern wollten – und diese Risiken seien nach Meinung der BAV eben nicht versicherbar.[7]

Die D&O-Police – oder genauer bezeichnet: die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für geschäftsführende und aufsichtsführende Organe[8] werden in Deutschland seit 1986 von US-Versicherern und seit 1995 von deutschen Versicherern angeboten.[9] Der erste deutsche Anbieter einer D&O-Versicherung am Deutschen Markt war die Allianz Versicherung. Allianz Versicherung und AIG mit je 20 Prozent Marktanteil sind bislang die grössten Anbieter am deutschen Markt, es folgen Chubb mit rund acht Prozent und Gerling plus HDI mit sieben Prozent[10], weiterhin bieten die Versicherungsgesellschaften Axa Colonia, Cigna, R+V, Securitas, Sun Alliance, Victoria, Zürich und VOV GmbH, D&O-Policen an.

Durch den Anstieg an Unternehmenszusammenbrüchen wie beispielsweise bei der Philipp Holzmann AG, die im März 2002 Insolvenzantrag stellte und der im Vergleichswege 19,4 Mio. Euro Versicherungsleistung gezahlt wurde, begannen die Versicherer ab 2003 ihre D&O-Verträge zu sanieren. Aber auch die Verschärfung von Gesetzgebung und Rechtsprechung führten dazu, dass Versicherer ihre D&O-Verträge in bestimmten Branchen kündigten, Prämien erhöhten, nur noch Jahresverträge abschlossen, ggf. bei Verlängerungen Bedingungswerke austauschten und insgesamt sehr restriktiv regulierten.[11]

Zahlreiche Branchen werden zudem nicht versichert, dies sind Banken, EDV Unternehmen, Immobiliengesellschaften, Bergbau, Erdölbetriebe und das Baugewerbe. Die meisten D&O-Versicherer bieten außerdem auch keinen Versicherungsschutz für Existenzgründer.[12]

Zum jetzigen Zeitpunkt haben rund 25.000 Unternehmen in Deutschland für ihre Chefetage eine D&O-Versicherung abgeschlossen.[13]

Doch die Marktpräsenz in Deutschland zeigt Lücken. Außer BMW gibt es in Deutschland kein DAX Unternehmen mehr, dass keine Deckung eingekauft hat.[14] Weiterhin besitzen 80 Prozent der Versicherer (nicht der D&O Anbieter) D&O-Policen, aber nicht einmal zehn Prozent der kleineren und mittleren Betriebe besitzen diese Haftpflichtversicherung für ihre Organe.[15]

Jede zehnte D&O-Police soll von einem Schadensfall betroffen sein. Lediglich fünf Prozent aller D&O Schadensfälle sollen reguliert werden, ohne dass es zum Streit kommt. Größtes Problem sei das Organisationsverschulden bei Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterkontrolle oder Organisation betrieblicher Abläufe. An zweiter Stelle liegen die Schadensfälle im Bereich der Forderungsausfälle etwa infolge mangelnder Bonitätsprüfung oder finanzieller Einbuße wegen versäumter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Kriminelle Handlungen sind relativ selten.[16]

Die von den verschiedenen Anbietern verwendeten Bedingungswerke werden in der Literatur als nicht einheitlich bezeichnet. Dem Verfasser ist es jedoch nicht möglich die Vertragsbedingungen verschiedener Versicherer auf Unterschiedlichkeiten zu prüfen, da lediglich ein Anbieter von D&O-Policen bereit war seine Versicherungsbedingungen für diese Arbeit zur Verfügung zustellen. Diese Versicherungsbedingungen durften jedoch nur unter der Auflage veröffentlicht werden, wenn nicht aus den Bedingungen hervor geht von welcher Versicherungsgesellschaft diese Bedingungen stammen. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Stellen in den Bedingungen geschwärzt. Die eben genannten Vertragsbedingungen einer D&O-Versicherung sind unter Anhang 1 dieser Arbeit beigefügt.

3 Vertragliche Gestaltung der D&O-Versicherung

3.1 Umfang einer D&O-Versicherung

D&O-Versicherungen enthalten i.d.R. zwei Schutzfunktionen zum einen die Rechtsfunktion die zur Überprüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche dient. Weiterhin ist die Zahlungsfunktion enthalten diese übernimmt Entschädigungsleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.[17]

Eine D&O-Police deckt jedoch grundsätzlich nur Vermögensschäden, keine Sach- oder Personenschäden ab. Die Vermögensschäden müssen aus Verletzungen gesetzlicher Haftungsbestimmungen durch die versicherten Personen resultieren. Die Beschränkung auf Vermögensschäden haben alle Bedingungswerke gemeinsam.[18] Der Ausschluss von Personen- und Sachschäden hört sich zunächst vielleicht harmlos an, kann aber in der Praxis fatale Folgen nach sich ziehen, denn Personen- und Sachschäden sind typische Folgen von Pflichtverletzungen im Bereich der Produkthaftung sowie des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Gerade in diesen Bereichen können im Schadensfall sehr hohe Haftungssummen anfallen. Deshalb sollte in diesen Bereichen ergänzend eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bestehen.[19]

3.2 Versicherte Personen

Eine D&O-Police kann für Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiratsmitglieder sowie nach einigen Bedingungswerken auch die leitenden Angestellten, abgeschlossen werden.[20]

In den Versicherungsbedingungen die dem Verfasser vorliegen besteht auch für Ehegatten oder für Erben der Versicherten Person die für Pflichtverletzungen der versicherten Person in Anspruch genommen werden, Versicherungsschutz.[21]

3.3 Versicherungsnehmer

D&O-Versicherungen sehen grundsätzlich vor, dass die Gesellschaft selbst Versicherungsnehmerin ist. D.h. die GmbH schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab. Damit schuldet die Gesellschaft gem. § 149 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) die Zahlung der Versicherungsprämien. Versicherungsschutz genießt jedoch der GmbH-Geschäftsführer oder die Mitglieder des Aufsichtsrats versicherte Personen.[22]

Bei der D&O-Versicherung handelt es sich somit um eine sog. Versicherung auf fremde Rechnung gem. §§ 149 ff. i.V.m. 74 ff. VVG und keine Eigenschaden-versicherung.[23]

Die Prämienzahlung der Versicherung stellt jedoch keinen Bestandteil der Geschäftsführer-Vergütung dar, weil sich die Gesellschaft selbst gegen das Risiko einer fehlenden Bonität des Geschäftsführers bei Drittschäden und gegen eigene Schäden absichert. Der Geschäftsführer kann allerdings auch selbst eine D&O-Versicherung abschließen und sich die Prämie dafür von der Gesellschaft erstatten lassen, dann handelt es sich jedoch bei der Rückerstattung der Prämie durch die Gesellschaft um einen einkommensteuerpflichtigen Lohnbestandteil.[24]

Ein Geschäftsführer darf jedoch nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung selbst eine D&O-Versicherung abschließen.[25]

3.4 Kosten einer D&O-Versicherung

Bei den D&O-Versicherungen gibt es keine Tariftabellen, die Kosten hängen von den individuellen Risiken des Unternehmens ab.[26]

Im Schnitt kosten D&O-Deckungen für mittlere Unternehmen zwischen 1.000 Euro und 3.000 Euro pro 1 Mio. Euro Deckungssumme.[27] Häufigster Ansatzpunkt für die Berechnung der zuzahlenden Prämie sind die Bilanzsummen des jeweiligen Unternehmens. Häufig bezieht man sich auch auf den Bruttojahresumsatz der Gesellschaft.[28]

Nach einem Beschluss der Lohnsteuerreferenten des Bundes und der Länder kann jedoch das Unternehmen die Beiträge einer D&O-Versicherung voll als Betriebsausgabe ansetzen.[29]

Klare Zahlen gesamter Prämienzahlungen in Deutschland an D&O-Versicherern sind zwar kaum zu erhalten, da die Versicherer sehr verschwiegen auftreten, aber Schätzungen gehen von 350 Mio. Euro Prämie im deutschen Markt aus.[30]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europa/USA, Willis Deutschland, Allianz Global Risk.

Darstellung 1: Geschätzte Prämienzahlungen an D&O-Versicherer

Bei den Prämienzahlungen für D&O-Policen überragt der US-amerikanische Markt dem europäischen bei weitem. Mit einem Volumen von 0,35 Mrd. Euro steckt der Deutsche Markt noch in den Kinderschuhen.[31]

3.5 Selbstbehalte

In den Versicherungsbedingungen sind regelmäßig hohe Selbstbehalte zu finden. Es sind sowohl feste Selbstbehalte, etwa in Höhe von 5.000 Euro oder prozentuale Vereinbarungen, die oft mit einer Begrenzung nach oben verbunden sind, möglich. Beispielsweise wird vereinbart, dass der Geschäftsführer 15 Prozent des Schadens selbst trägt, aber maximal 60.000 Euro.[32]

3.6 Räumlicher Geltungsbereich

Deutschland ist das Exportland Nummer eins, daher unterhalten viele Unternehmen Beziehungen mit anderen Unternehmen weltweit. Für international tätige Unternehmen ist es daher wichtig auf den räumlichen Geltungsbereich einer D&O-Police zu achten. In den meisten Bedingungswerken sind Ansprüche, die vor Gerichten in den USA, Canada und Grossbritanien geltend gemacht werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.[33]

3.7 Subsidiarität

Die D&O-Deckung ist meist subsidiär, d.h. nachrangig. Dies bedeutet, dass nur wenn kein anderer Versicherungsschutz eingreift die D&O-Police eintreten soll.[34]

3.8 Einschränkungen des Versicherungsschutzes

3.8.1 Umweltschäden

Häufig finden sich in den D&O-Bedingungen Ausschlüsse wegen der Schäden, die im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen stehen. Dies wird damit begründet dass die Beteiligten auf die Umwelthaftpflichtversicherung verweisen.[35]

3.8.2 Vorsatz

Weiterhin sind Ansprüche bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls gem. § 152 VVG ausgeschlossen.[36]

3.8.3 Wissentliche Pflichtverletzung

Hier muss man im Detail unterscheiden. Teilweise sind nur wissentliche Verletzungen gesetzlicher Pflichten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Häufig wird auch das wissentliche Abweichen von der Satzung, von Gesellschafterbeschlüssen, von Vollmachten, von Weisungen sowie sonstige wissentliche Pflichtverletzungen, ausgenommen. Der Versicherungsnehmer muss keinen Schaden gewollt haben. Entscheidend ist, dass er die Pflichtverletzung wissentlich vornahm, über die Folgen muss er sich nicht im Klaren gewesen sein. In Anbetracht der beispielsweisen Vielzahl von Gesellschafterbeschlüssen, kann in der Praxis häufig eine wissentliche Pflichtverletzung bestehen.[37]

Die Folgen aus grob fahrlässigem Verhalten sind dagegen noch vom Versicherungsschutz erfasst.[38]

Beispiel

Dem Geschäftsführer ist bekannt das er laut Satzung Verträge die einen Betrag von 100.000 Euro überschreiten nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung abschließen darf. Der Geschäftsführer schließt trotz dieses Wissens einen Kaufvertrag über ein neues Grundstück in Höhe von 250.000 Euro ab. In der Vergangenheit stimmte die Gesellschafterversammlung solchen Geschäften im Nachhinein zu. Der Geschäftsführer geht davon aus, dass die Gesellschafterversammlung auch diesem Kaufvertrag im Nachhinein wieder zustimmt.

Nach Kauf des Grundstückes stellt sich heraus dass auf dem Grundstück einmal eine Chemiefabrik stand und der Boden vollständig verseucht ist. Das Grundstück ist für die Gesellschaft nicht nutzbar. Deshalb stimmt diesmal die Gesellschafterversammlung dem Geschäft nicht zu, da sie der Meinung ist, dass dieses Grundstück für die Gesellschaft sinnlos sei. Die Gesellschafterversammlung macht geltend, dass der Kaufvertrag nutzlos sei, weshalb der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der Kaufpreissumme von 250.000 Euro entstanden ist. Diesen Schaden soll der Geschäftsführer gem. § 43 GmbHG ausgleichen.

Die GmbH als Versicherungsnehmerin wendet sich an ihre D&O-Versicherung in der Hoffnung dass die Versicherung für diesen Schaden aufkommt. Die D&O- Versicherung verweigert jedoch jegliche Zahlungen, da ein Versicherungsschutz aufgrund der wissentlichen Pflichtverletzung des Geschäftsführers nicht besteht. Der Geschäftsführer haftet für die 250.000 Euro mit seinem Privatvermögen.

3.8.4 Unternehmerisches Risiko

Verluste, die aus Fehlentscheidungen des Unternehmensmanagements oder aus mangelhafter Überwachung durch interne Aufsichtsorgane resultieren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.[39] Unternehmerisches Risiko liegt beispielsweise vor bei der Entscheidung zur Fertigung eines neuen Produkts oder die Erschließung neuer Märkte. Die Versicherer begründen diesen Ausschluss des Versicherungsschutzes mit ansonsten nicht überschaubaren Versicherungsrisiken.[40]

3.8.5 Unrechtmäßige Bereicherung

Häufig sind Ansprüche aus unrechtmäßiger Bereicherung von der Deckung ausgeschlossen. Hier geht es um solche Ansprüche die im Zusammenhang mit der Rückzahlung oder Rückgabe von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen.[41]

3.8.6 Vertragsstrafen

Stets ausgeschlossen sind auch Ansprüche aufgrund etwaiger vom Geschäftsführer zu zahlenden Vertragsstrafen.[42]

3.8.7 Unzureichender Versicherungsschutz

Häufig findet ein Ausschluss wegen unzureichenden Versicherungsschutzes der Versicherungsnehmerin statt. Wird dem Geschäftsführer vorgeworfen, er habe es unterlassen Versicherungsverträge überhaupt oder mit ausreichender Deckung abzuschließen oder zu verlängern, so besteht dafür kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung.[43]

3.8.8 Innenhaftung gem. § 43 GmbHG

Häufig ist in den Bedingungen nicht der Anspruch aus Innenhaftung gem. § 43 GmbHG mitversichert. Ist die Innenhaftung trotzdem mitversichert finden sich teilweise in den Bedingungen Klauseln, bei denen der Versicherungsschutz erst dann greift, wenn dem Geschäftsführer gekündigt wird oder dieser durch die Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt wird. Durch diese Klauseln soll dem Manipulationsrisiko vorgebeugt werden. Aus Sicht des Versicherers ist eine solche Klausel sinnvoll. Für den Versicherungsnehmer kann eine solche Klausel jedoch zu einer unangemessenen Benachteiligung führen. Denn die Kündigung eines Geschäftsführers kann für die Gesellschaft den Verlust eines fähigen und schwer entbehrlichen Managers bedeuten. Dieser Verlust kann bis zu einem Aus der Gesellschaft führen.[44]

[...]


[1] Vgl. http://www.computerpartner.de.

[2] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S. 119.

[3] Vgl. http://www.dannenberg-makler.de.

[4] Vgl. http://www.dannenberg-makler.de.

[5] Vgl. Urteil des BGH v. 6.06.2004, II ZR 292/91 und Hermes, Wunsch und Wirklichkeit der

GmbH-Haftungsbeschränkung, S. 166.

[6] Vgl. Bocquel, Unverzichtbare Police, (2006), S. 37.

[7] Vgl. Fromme, Sichere Balance, (2006), S. 2.

[8] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S. 120.

[9] Vgl. Kästner, Aktienrechtliche Probleme der D&O-Versicherung, (2000), S. 114.

[10] Vgl. http://www.faz.net.

[11] Vgl. Jula, Der GmbH-Geschäftsführer, S. 378.

[12] Vgl. Jula, Die Haftung von GmbH Geschäftsführern und Aufsichtsräten, S. 144.

[13] Vgl. Bocquel, Unverzichtbare Police, (2006), S. 37.

[14] Vgl. Fromme, Sichere Balance, (2006), S. 3.

[15] Vgl. Bocquel, Unverzeichtbare Police, (2006), S. 37.

[16] Vgl. www.computerpartner.de.

[17] Vgl. Arendt, Haftungsgefahren für GmbH-Geschäftsführer, S. 121.

[18] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S. 119.

[19] Vgl. Bäcker/Prühs, GmbH Geschäftsführerhaftung, S. 192 ff..

[20] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S. 122.

[21] Vgl. Anhang 1, Punkt 1.2.

[22] Vgl. Jula, Der GmbH-Geschäftsführer, S. 379.

[23] Vgl. Urteil des OLG München v. 15.03.2005, 25 U 3940/04.

[24] Vgl. Bäcker/Prühs, GmbH Geschäftsführerhaftung, S.192 ff..

[25] Vgl. Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, RdNr. 208.

[26] Vgl. Schlingensiepen, Gebrauchsanleitung D&O-Versicherung, (2006), S. 9.

[27] Vgl. Schlingensiepen, Gebrauchsanleitung D&O-Versicherung, (2006), S. 9.

[28] Vgl. Jula, Der GmbH Geschäftsführer, S. 385.

[29] Vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.Januar 2002 und

http://www.firstclassversicherung.de.

[30] Vgl. http://www.yeald.de.

[31] Vgl. Bocquel, Unverzichtbare Police, (2006), S. 38.

[32] Vgl. Jula, Der GmbH Geschäftsführer, S. 385.

[33] Vgl. Jula, Der GmbH Geschäftsführer, S. 385.

[34] Vgl. Jula, Der GmbH Geschäftsführer, S. 385.

[35] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O- Police am Beispiel

des GmbH Geschäftsführers, S. 124.

[36] Vgl. Anlage 1, Punkt 3.1.

[37] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S.125.

[38] Vgl. Arendt, Haftungsgefahren für den GmbH-Geschäftsführer, S. 121.

[39] Vgl. Bäcker/Prühs, GmbH-Geschäftsführerhaftung, S. 192 ff..

[40] Vgl. Arendt, Haftungsgefahren für GmbH-Geschäftsführer, S. 121.

[41] Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel

des GmbH-Geschäftsführers, S. 125.

[42] Vgl. Anlage 1, Punkt 3.2 und Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der

D&O-Police am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers, S. 125.

[43] Vgl. Anlage 1, Punkt 3.3 und Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der

D&O-Police am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers, S. 125.

[44] Vgl. Jula, Der GmbH Geschäftsführer, S. 383.

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Details

Title
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer - D&O-Versicherung
College
Schmalkalden University of Applied Sciences
Course
Insolvenz- und Sanierungsmanagement
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
33
Catalog Number
V76107
ISBN (eBook)
9783638798358
File size
495 KB
Language
German
Notes
Vollständiges und umfangreiches Literatur-, Internet- und Rechtsquellenverzeichnis. Sehr gute wissenschaftliche Arbeit. Sehr aktuelles Thema.
Keywords
Möglichkeiten, Haftungsbeschränkung, Geschäftsführer, D&O-Versicherung, Insolvenz-, Sanierungsmanagement
Quote paper
Tanja Trott (Author), 2007, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer - D&O-Versicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76107

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