Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Investitionstätigkeit ausländischer Unternehmen in Tschechien


Seminar Paper, 2002

27 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 TSCHECHISCHER MARKT „VOR DEM EU-BEITRITT“
2.1 CHARAKTERISTIKA
2.2 INVESTITIONSKLIMA
2.3 INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
2.4 INVESTITIONSFÖRDERUNG

3 EU
3.1 GESCHICHTE DER EU SEIT 1987
3.2 GRUNDSÄTZE, AUFBAU UND STRUKTUR
3.3 DER STAND DES BEITRITTSPROZESSES MIT TSCHECHIEN

4 DIREKTINVESTITIONEN
4.1 BEGRIFF UND ABGRENZUNG
4.2 DIREKTINVESTITIONEN IN TSCHECHIEN UND DEREN BEDEUTUNG
4.3 AUSWIRKUNGEN DER DIREKTINVESTITIONEN AUF DIE TSCHECHISCHE WIRTSCHAFT

5 AUSWIRKUNGEN DES EU-BEITRITTS
5.1 AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT IN MITTELOSTEUROPA
5.2 VORTEILE FÜR MITTELOSTEUROPA
5.3 AUSWIRKUNGEN AUF TSCHECHIEN
5.4 AUSWIRKUNGEN AUF DIE INVESTITIONSFLÜSSE
5.5 BRANCHENSPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN IN MITTELOSTEUROPA UND TSCHECHIEN

6 FAZIT

7 LITERATURVERZEICHNIS

8 INTERNET-ADRESSENVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: ZUSTROM AN ADI IN DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK

ABBILDUNG 2: TOP 10 AUSLÄNDISCHE INVESTOREN IN TSCHECHIEN, 1990-2000

TABELLE 1: VERGLEICH DER ADI IN TSCHECHIEN UND GRIECHENLAND

1 Einleitung

Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) ist schon seit längerem eins der wichtigsten Themen des heutigen Europas. In der letzten Zeit hat sich seine Wichtigkeit und seine Aktualität infolge der Abstimmungen auf dem Gipfeltreffen in Helsinki (12/1999), welche zwischen den führenden Mitgliedstaaten der EU getroffen wurden, erhöht. Während kaum jemand die politische Auswirkung der Erweiterung in Frage stellen würde, sind die ökonomischen Konsequenzen heutzutage Gegenstand vieler Diskussionen. Als Beitrag zu dieser Diskussion habe ich versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Erweiterung zusammenzufassen.

In meiner Arbeit habe ich die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in der Tschechischen Republik ( R) und deren Einfluss auf die tschechische (tsch.) Wirtschaft analysiert sowie anschließend die Auswirkungen des EU-Beitritts abgeleitet. Ich habe mich auf die Analyse potentieller Auswirkungen auf die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit in Mittelosteuropa und vor allem in Tschechien (CZ) konzentriert.

Bei der Ausarbeitung dieser Arbeit stützte ich mich zum großen Teil auf tschechischbezogene Literaturquellen, sowohl aus dem Internet als auch aus wissenschaftlichen Beiträgen. Speziell beim Internet muss aus Datensicherheitsgründen auf die Zuverlässigkeit und Validität der Informationen hingewiesen werden.

2 Tschechischer Markt „vor dem EU-Beitritt“

2.1 Charakteristika

CZ mit einer Fläche von 78.864 km2 und einer Einwohnerzahl von 10,3 Mio. (12/2001) hat eine Bevölkerungsdichte von 130 Einw./km2, wobei 75% der Bevölkerung in Städten leben.

R liegt im geographischen Zentrum Europas, nahegelegen zu den vielen bedeutenden Wirt- schaftszentren Westeuropas und verfügt über Nähe zu den Ostblockstaaten. Die drei größten Städte sind Praha (1.186.900 Einw.), Brno (383.600 Einw.) und Ostrava (321.300 Einw.).

CZ hat traditionell ein hohes Ausbildungsniveau, die tsch. Bevölkerung verfügt vor allem im technischen Bereich über einen hohen Ausbildungsstand.1 Mängel sind dagegen im kaufmänni- schen und IT-Bereich zu beobachten (www.dtihk.cz/Default_Info.htm/; www.czechinvest. org/ci/ 2001a).

Betrachtet man die Grundgehälter in Verbindung mit den Lohnnebenkosten, gehört CZ im Ver- gleich (i. Vrgl.) zu Polen oder Ungarn eindeutig zu den Siegern (www.czechinvest.org/ci/ 2001a). Bei der Kaufkraftparität2 nimmt CZ zwar den zweiten Platz unter allen Beitrittskandida- ten ein, aber sie ist i. Vrgl. zum EU-Durchschnitt relativ niedrig (64%) (vgl. Kavan 2001).

Nach 50 Jahren aufgezwungener Zentralplanwirtschaft wurden durch die “sanfte Revolution” im November 1989 zahlreiche Reformen eingeleitet. Der Übergang zur Marktwirtschaft hing natürlich eng mit der Privatisierung des Staatsvermögens und der Umstrukturierung der Produktionsprozesse zusammen. Durch radikale Maßnahmen stieg die Bedeutung der Privatwirtschaft sprunghaft und macht heute ca. ¾ der Wirtschaftsleistung aus (vgl. Agenda 2000, 1997, 24). Die Privatisierung kleiner Betriebe wurde zwar 1994 abgeschlossen, erhebliche Probleme in der Deregulierung bestehen jedoch noch im Bereich Infrastruktur, hier vor allem bei der Elektrizitätswirtschaft, der Eisenbahn und dem Straßenverkehr (Schrick-Hildebrand 2001, 5). Die Infrastruktur hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, aber in vielen Bereichen ist noch sehr viel Entwicklungspotenzial vorhanden (vgl. Felsner 2001, 5).

Die Rezession der Jahre 1997 bis 1999 hatte die bis dahin außergewöhnlich niedrige Arbeitslo- senrate (1994-1996 zw. 3-4%) steigen lassen. Im Jahr 2000 hat sie ihren Höchststand (ca 9,5%) erreicht (www.czechinvest.org/ci/ 2001b).

Obwohl das Bruttoinlandsprodukt von 1990-99 zurückging, ist der Wirtschaft die Westanbin- dung gelungen. Das Realwachstum des Bruttoinlandsprodukts zeigte für 2001 Zuwachsraten von über 3%, während 1999 ein Rückgang von 0,2% zu verzeichnen war (,www.spiegel.de/ almanach/ 2001). Die Auslandsinvestitionen nahmen zu. Obwohl mit steigendem Auslandskapi- tal auch die Arbeitsproduktivität und die Qualität der Produkte stiegen, müssen sich die meisten tsch. Gesellschaften auf die Umstrukturierung und Modernisierung ihrer Produktionsanlagen konzentrieren, um der harten Konkurrenz standhalten zu können und sich dem EU-Durchschnitt anzunähern (vgl. Kolar).

Die Handelsströme haben sich, so wie in anderen östlichen Ländern nach 1989, zum Westen hin verlagert, so dass die EU heute zum wichtigsten Handelspartner überhaupt zählt. Zu den Exportgütern der R gehören Fahrzeuge, Maschinen und Fertigerzeugnisse. Bei den Importen sind dieselben ersten beiden Warengruppen, gefolgt von Getränken und Kraftstoffen zu beobachten (vgl. Agenda 2000, 1997, 32).

2.2 Investitionsklima

CzechInvest fasst das Investitionsklima in CZ folgendermaßen zusammen (www.czechinvest. org/ci/ 2001c):

In der R herrscht parlamentarische Demokratie. Die Wirtschaftspolitik und die einheimische Währung sind stabil. CZ ist Mitglied zahlreicher Organisationen wie OECD, NATO, WTO, IMF und EBRD. Die R ist eine der ersten Anwärterrinnen in Mittelosteuropa (MOE) auf die Mitgliedschaft in der EU. Aufgrund der laufenden Vorbereitung auf den EU-Beitritt werden die Unterschiede zwischen den tsch. und EU-Gesetzen immer kleiner.

Der tsch. Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen ausländischen (ausländ.) und einheimischen juristischen Personen, sie werden auf allen Gebieten gleich behandelt. Ausländ. Investoren dür- fen auch nicht bei Privatisierungskäufen, ausgenommen Verteidigungs- und Bankbereich, dis- kriminiert werden. Alle in CZ registrierte Unternehmen (Unt.) können ohne Beschränkungen Grund und Boden erwerben.

CZ hat eine Reihe von bilateralen Verträgen unterzeichnet, die Auslandsinvestitionen unterstüt- zen und schützen. Weiterhin garantiert die tsch. Gesetzgebung den Schutz des Eigentums. Das Eigentum einer ausländ. Person kann nur aus Gründen des öffentlichen Interesses enteignet werden, wobei es seit 1989 keine Enteignung eines ausländ. Investors mehr gegeben hat.

Bezüglich der Verteilung und Ausschüttung von Gewinnen3 bestehen außer der gesetzlichen Rückstellungsbildung bei AG und GmbH keine Begrenzungen. Außerdem hat CZ mit vielen Ländern, einschließlich aller EU-Staaten, Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung4 abgeschlossen.

Die Einstufung der internationalen (internat.) Kreditagenturen (2. Platz nach Slowenien) und die frühe Mitgliedschaft in der OECD belegen das positive wirtschaftliche Fundament CZ.

2.3 Investitionsmöglichkeiten in der Tschechischen Republik

CzechInvest hat folgende Standortvorteile in CZ zusammengefasst (www.czechinvest.org/ci/ 2001d):

- In keinem Bereich der tsch. Wirtschaft gibt es Beschränkungen über die Höhe der Investiti- onen und über die Besitzverhältnisse, es sind alle Investitionen aus allen Ländern willkom- men. Das Bildungsniveau in der R ist höher als in den meisten westeuropäischen Ländern.
- Die tsch. Arbeiterschaft gehört laut einer Studie der internat. Arbeitsorganisation (ILO) zu den fleißigsten und sorgfältigsten der Welt.
- Eine OECD-Studie belegt in CZ einen durchschnittlich höheren Prozentsatz des Bruttosozi- alprodukts (BSP) für Informations- und Kommunikationstechnologie als in anderen EUStaaten. Als oberstes Ziel des Landes gilt die Aktualisierung und Erweiterung des Telekommunikationsnetzes und der Informationstechnologien.
- Außerdem profitiert die R von ihrer geographischen Lage in der Mitte Europas, so dass viele Investoren CZ als Sprungbrett zum osteuropäischen Markt nutzen (vgl. Felsner 2001, 5).

Unt., die Investitionen auf der grünen Wiese vorhaben und Berechtigungskriterien erfüllen, können Investitionsanreize einschließlich Steuererleichterungen, Förderungen für die Entste- hung neuer Arbeitsplätze und Schulungsförderungen beanspruchen. Gefördert und unterstützt werden auch Joint Ventures (J.V.) zwischen tsch. und ausländ. Unt.. CzechInvest sucht bei Be- darf in der eigenen Datenbank nach geeigneten einheimischen Partnern und bemüht sich außer- dem mit Hilfe eines Entwicklungsprogramms die Zusammenarbeit ausländ. Investoren mit tsch. Lieferanten zu intensivieren.

Da noch ungefähr 300 staatliche Unt. privatisiert werden sollen, lassen sich auch hier bestimmt günstige Kaufobjekte finden. Außerdem gibt es immer günstige Gelegenheiten bereits privatisierte oder auch neu gegründete Unt. zu kaufen.

Wenn man einzelne Sektoren der tsch. Wirtschaft betrachtet, bieten Investitionen im High-Tech- Bereich aufgrund einer langen und reichen Industriegeschichte CZ exzellente Potenziale. Projekte in diesem Bereich werden sogar von Regierungsprogrammen unterstützt.

Obwohl die Nachfrage in den Bereichen Finanzdienstleistung, Immobilien und Tourismus ständig steigt, gibt es auch hier noch attraktive Investitionsmöglichkeiten.

Im Bereich der Telekommunikation ist die Phase der Liberalisierung und Privatisierung noch nicht abgeschlossen.

2.4 Investitionsförderung

Bis 1998 verfolgte CZ keine konsequente Politik zur Investitionsförderung. Ausl. Investoren haben vor allem wegen des wirtschaftlichen und politisch stabilen Umfelds investiert. CZ war i. Vrgl. zu den Nachbarländern auch ohne Investitionsanreize als Standort attraktiv. Diese Tatsache änderte sich jedoch mit der Stabilisierung und gleichzeitiger Einführung von Investitionsanreizen in Polen und Ungarn. Dadurch hat R die bis dahin exponierte Stellung verloren und die Pro-Kopf-Investition ging zurück.

Weil durch die sinkenden Investitionsflüsse und Exporteinnahmen die tsch. Wirtschaft gehemmt und die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert würde, wurde im April 1998 von der tsch. Regie- rung ein Investitionsanreizpaket verabschiedet. Dieses sollte einheimischen und ausländ. Inves- toren die gleichen Bedingungen bieten. Im Mai 2000 folgte ein neues Gesetz über Investitions- anreize, das der europäischen Kommission abgestimmt und für EU-kompatibel erklärt wurde (www.czechinvest.org/ci/ 2001d).

In Folge der Einführung des Gesetzes kam es zu einem massiven Zustrom an ADI (sowohl bei den neuen als auch bei den bereits laufenden Projekten), es flossen seit 1998 über 4 Mrd. US$ Kapital nach CZ und fast 100 Unt. haben rund 30.000 Arbeitsplätze geschaffen5 (vgl. Kolar 2002). Seit 1990 wurden mehr als 23 Mrd. US$ investiert und es wird erwartet, dass der Zu- strom an ADI anhält.6 Man denke an die noch im Staatsbesitz befindlichen Unt. (vgl. www.czechinvest.org/ci/ 2001f).

An dieser Stelle sollen kurz nationale Investitionsförderungsprogramme erläutert werden. Steuerliche Anreize werden in zweierlei Form angeboten. Ein neugegründetes Unt. kann bis zu 10 Jahre Steuerleichterungen in Anspruch nehmen. Wenn ein bereits existierendes tsch. Unt. modernisiert oder erweitert wird, kann eine teilweise Steuererleichterung bis zu 5 Jahre in Anspruch genommen werden.

Die Förderung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bewegt sich zwischen 0 und 200.000 CZK. Der Umfang der Förderung ist von der Höhe der Arbeitslosenrate in der jeweiligen Region abhängig. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Umschulungsförderung.

Die Standortförderung hängt von der Verfügbarkeit an Grundstücken und Gebäuden in der jeweiligen Region ab. Der Anreiz wird in Form von Subventionen für die Entwicklung der Infrastruktur und der Überschreibung des Landes an die Gemeinden zum Nominalwert gewährt. Aufgrund des steigenden Zustroms an ADI in die R stieg auch die Nachfrage nach „gut vorbereiteten“ Grundstücken. Wegen dieser Nachfrage von ausländ. und einheimischen Interessenten unterstützt die Regierung die Bildung von Gewerbegebieten.

Die Anreize können einzeln oder zusammen in Anspruch genommen werden, wobei sie so aus- gestaltet sind, dass sie besonders am Anfang der Investition einen positiven Effekt haben.7 Sie sind an bestimmte Kriterien geknüpft, die im zugehörigen Gesetz näher erläutert sind (detailliert auch unter www.czechinvest.org/ci/ 2001d oder bei Felsner 2001, 6). Nach Aussage der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner besteht für die, die die Voraussetzungen für die Investitionsanreize nicht erfüllen, noch die Möglichkeit, eine Unterstützung bei den örtlichen Arbeitsämtern zu beantragen (vgl. Felsner 2001, 9).

Die Anträge auf die Förderung werden in zwei Phasen bearbeitet. In der ersten Phase bekommt der Antragssteller vom Ministerium für Handel und Industrie ein Angebot. In der zweiten Phase beantragt der Investor auf der Grundlage dieses Angebots die Herausgabe eines Beschlusses über die Zusage von Fördermitteln.

Aufgrund des Interesses der Investoren und der Analyse internat. Trends plant die R auch Unterstützungen (in Form von Steuererleichterungen, Arbeitsplatz- und Umschulungsförderung, Förderung für Zusammenarbeit von Investoren und Universitäten) im Bereich der strategischen Dienstleistungen (DL), z.B. Softwareentwicklung oder F&E.

Neben den nationalen Förderprogrammen werden an dieser Stelle kurz Förderprogramme der EU und internat. Fördermöglichkeiten erwähnt. Die Kurzfassung der Programme beruht auf den Angaben des Leitfadens von Rödl und Partner (vgl. Felsner 2001, 10-20).

PHARE8 ist eines der wichtigsten Förderprogramme der EU für die Mittelosteuropäischen Län- der (MOEL). Ziel dieses Programmes ist es, die Beitrittskandidaten auf dem Weg in die EU zu begleiten und insbesondere finanzielle Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, des ad- ministrativen Umbaus, der gesellschaftlichen Umgestaltung sowie der legislativen Maßnahmen und damit die Erfüllung der Mitgliedschaftskriterien zu gewähren. Mit Hilfe des ISPA9 Pro- gramms sollen dringende Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt und Verkehr gefördert und damit die Heranführung an die EU-Standards gewährleistet werden. Das SAPARD10 unter- stützt Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raum zur Vorbereitung des Beitritts des Bewerberländer während des Heranführungszeitraums. Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll zu der ausgewogenen Entwicklung, Integration und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beitragen und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) soll helfen, den post-kommunistischen Ländern marktorientierte Wirtschaftssysteme aufzubauen.

3 EU

3.1 Geschichte der EU seit 1987

Am 1.7.1987 trat die „Einheitliche Europäische Akte“ in Kraft, die die endgültige Vollendung des Binnenmarktes auf den 1.1.1993 festlegte. Am 1. Januar 1990 begann die erste Stufe (Liberalisierung des Kapitalverkehrs, bessere Annäherung der Wirtschafts- und Währungspolitiken der Mitgliedstaaten) der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Drei Jahre später wurde der EG-Binnenmarkt vollendet und am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union (EU) -Vertrag von Maastricht- in Kraft, in dem die Zusammenarbeit in weiteren Politikbereichen vereinbart wurde. Bis zum Jahr 1999 sollten eine WWU und eine politische Union verwirklicht werden.

Am 1.1.1994 begann die zweite Stufe der WWU und es wurde das Europäische Währungsinstitut in Frankfurt am Main errichtet, das den Aufbau einer Europäische Zentralbank vorbereiten sollte. Ein Jahr später traten Finnland, Schweden und Österreich bei und es wird von „Europa der 15“ gesprochen. Am 2.10.1996 wurde der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet, der eine weitere Reform der EU-Institutionen vorsieht.

Am 2.5.1998 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, dass die WWU am 1.1.1999 mit 11 Mitgliedstaaten11 beginnt. Am 31.3. 1998 haben die Beitrittsverhandlungen mit der LuxemburgGruppe12 begonnen.

Am 1.1.1999 trat die dritte Stufe der WWU in Kraft. Der Euro wurde im bargeldlosen Zah- lungsverkehr eingeführt. Ende März einigten sich die Mitgliedstaaten auf das Reformpaket A- genda 2000 zur Reform der internen EU-Politiken und am 1.5.1999 trat der Amsterdamer Ver- trag in Kraft.

Am 15.2.2000 begannen die Beitrittsverhandlungen mit der Helsinki-Gruppe13. Am 1.1.2001 trat Griechenland der europäischen Währungsunion bei und führte den Euro ein. Ende des Jahres 2001 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Vertragsentwurf, der notwendige innere Reformen vorsieht, welche die Voraussetzungen für die spätere Erweite- rung schaffen sollten (vgl. Weidenfeld 2002, 10-50; Buscher, Dornau u.a. 2002, 245).

3.2 Grundsätze, Aufbau und Struktur

Die EU wurde am 1.11.1993 durch den Maastricht-Vertrag gegründet und am 1.5.1999 durch den Amsterdamer Vertrag reformiert. Die Grundsätze der EU umfassen Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundrech- te im Sinne der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten (vgl. Weidenfeld, Diedrichs 2002, 170-171).

Die Union lässt sich als ein Tempel mit einem Gebälk und drei Säulen beschreiben. Die erste Säule bilden die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl = EGKS) und der Europäische Atomgemein- schaft (EAG). Die zweite Säule stellt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar und schließlich die dritte Säule die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Wäh- rend in den Politikbereichen der ersten Säule die legislativen Organe der EG (Rat, Kommission, Parlament) verbindliches Recht schaffen und von einer Europäisierung gesprochen werden kann, sind in den anderen Säule lediglich Strukturen geschaffen worden, die die Regierungszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten erleichtern sollen (vgl. Buscher, Dornau D. e EU besteht aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat, dem Parlament, dem Gerichtshof sowie weiteren Organen und Institutionen.

Zu den Aufgabenbereichen der Europäischen Kommission zählen das Wachen über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Entwicklung des Gemeinsamen Markts. Die Kommission gilt als Hüterin des Gemeinschaftsrechts sowie als der Motor der Integration. Sie verkörpert die Exekutive der Gemeinschaft (vgl. Diedrichs 2002, 142; Krätschell, Renner 2000, 12).

Der Rat der Europäischen Union hat die zentrale Entscheidungsbefugnis zur Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele und erläst Vorschriften. Der Rat überträgt Befugnisse zur Durch- führung von Vorschriften an die Kommission, stimmt die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten ab und übt Durchführungsbefugnisse aus (vgl. Hartwig, Umbach, 2002, 315; Krätschell, Renner 2000, 12-13).

Das höchste Entscheidungsgremium der Union ist der Europäische Rat. Zu seinen Aufgaben gehört die Koordinierung der Aktivitäten der Gemeinschaftsorgane mit Integrationsvorgängen außerhalb der EG-Verträge und seit dem Maastrichter Vertrag auch die Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. Krätschell, Renner 2000, 13).

Zu den Kompetenzen des Europäischen Parlaments gehören grundsätzlich die Beratungs- und Kontrollbefugnisse. Die Abgeordneten des Parlaments haben Entscheidungsbefugnisse für einen Teil der Haushaltsmittel der EU. Außerdem kommen die Zustimmungsrechte bei Beitritten, As- soziierungen und dem Einsetzen einer neuen Kommission dazu. Seine Kontrollfunktion besteht

[...]


1 Laut einer OECD-Studie aus dem Jahr 1995 haben über 80% der Tschechen zwischen 25 und 64 Jahren eine weiterführende Ausbildung. Im Vergleich zu Großbritannien liegt die Grenze unter 80% (www.imoe.de/tscheinf.htm/ 2001). CzechInvest und Economist Intelligence Unit stellten in ihrer Befragung fest, dass ausländische (ausländ.) Investoren keine Probleme haben, außerhalb von Prag gut ausgebildete Ar- beitskräfte zu finden (www.czechinvest.org/ci/ 2001b; EUI 2000).

2 Die Kaufkraft wird gemessen am verfügbaren Einkommen in Verbrauchergeldparitäten. Die Verbrauchergeldparitäten sind Ergebnisse von Preisvergleichen für Waren und Dienstleistungen der Lebenshaltung zwischen den einzelnen Staaten.

3 Es handelt sich um Gewinne, die von tschechischen Tochtergesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften fließen.

4 Abkommen zur Doppelbesteuerung decken Steuern für Dividenden, Zinsen und Tantiemen ab.

5 Bsp. Größte Investition in MOE im Jahr 2001: PSA Peugot Citroen und Toyota haben n 12/01 verkündet, sie beabsichtigen in Kolín ein gemeinsames Autowerk für 1,5 Mrd.

6 Laut Economist Intelligence Unit wird sich der jährliche Zufluss an ADI von ca. 5 Mrd. US$ fortsetzen

7 Aus der Analyse des Ministeriums für Handel und Industrie kam hervor, dass die Unt. mit Unterstützung die Wertschöpfung pro Mitarbeiter um 35% steigen konnten (i. Vrgl. zu durchschnittlichen Unt. in der Verarbeitungsindustrie). Solche Unt. investieren vor allem in entwickelte Technologien mit hohem Wertschöpfungspotential. Weiterhin führten niedrigere Personalkosten am erwirtschafteten Mehrwert zur höheren Wertschöpfung der geförderten Unt. (vgl. Kolar 2002).

8 Laut Rödl & Partner beträgt die bis zum Jahr 2002 jährliche Finanzierungshilfe für die Tschechische Republik 79 Mio.

9 Abkürzung für Instrument for Structural Policies for Pre-Accession. Dieses Programm dauert vom 1.1.2000 bis zum 31.12.2006. Im Ge- samtzeitraum stehen 7 Mrd. zur Verfügung.

10Abkürzung für Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development. Das Programm soll vom 1.1.2000 bis 31.12.2006 laufen. Jährlich steht der Tschechische Republik Förderung in Höhe von 22,1 Mio. zur Verfügung.

11Belgien, BRD, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.

12Ungarn, Polen, Estland, Tschechien, Slowenien und Zypern.

13Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Slowakei.

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Details

Title
Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Investitionstätigkeit ausländischer Unternehmen in Tschechien
College
http://www.uni-jena.de/  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Interkulturelle Wirtschaftskommunikation)
Course
Deutschland und die ostmitteleuropäischen Gesellschaften
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
27
Catalog Number
V7618
ISBN (eBook)
9783638148184
File size
494 KB
Language
German
Notes
Sehr dichte Arbeit.
Keywords
Direktinvestition, EU-Erweiterung, EU-Beitritt Tschechiens, Tschechische Republik
Quote paper
Petra Sedlackova (Author), 2002, Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Investitionstätigkeit ausländischer Unternehmen in Tschechien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7618

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