Weibliche Geschlechtskonstruktion(en) im Literatursystem der Klassik am Bespiel von "Iphigenie auf Tauris", "Maria Stuart" und "Die natürliche Tochter"


Dossier / Travail, 2006

36 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung

I. Die Frau als Störung männlicher Machtinteressen

II. Dichotome Geschlechterkonstruktion
II.1 Normkonventionen für das ,Weibliche‘
II.2 Normverletzung des ,Weiblichen‘ und Sanktionen

III. Sexuelle Applikationen des ,Weiblichen‘
III.1 Promiskuität

IV. „Dürfen Frauen regieren?“
IV.1 Defizitäre Herrschaftsstrukturen weiblicher Potentatinnen am Beispiel Königin Elisabeths
IV.2 Weibliche Herrschaftslegitimation(en)

V. Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung
V.1 Inszenierung weiblicher Autonomie am Beispiel Iphigenie
V.2 ,Formen‘ und Ursachen der Fremdbestimmung

VI. Entwicklung weiblicher Personenkonstruktion(en) im Literatursystem der Klassik

VII. Das ,Weibliche‘ als Katalysator mangelnder ,männlicher‘ Herrschaftskompetenz

Anhang

Bibliographie

I. Die Frau als Störung männlicher Machtinteressen

Viele Interpreten „klassischer“ Dramentexte[1], die weibliche Herrschaftsausübung thematisieren, neigen in den meisten Fällen zu Fehldeutungen. Ausgehend von originär männlichen Machtansprüchen und -kategorien transformieren sie maskuline Herrschaftstinteressen auf den Bereich der von den Texte[2] inszenierten weiblichen Vormachtstellung. Am Beispiel von Goethes IAT stellt Wolfdietrich Rasch fest: „Es ist erstaunlich, in welchem Maße bei der Interpretation der ,Iphigenie‘ [dabei] elementare Grundsätze vernachlässigt werden.[3] Versteht man also diesen Text als Drama der (weiblichen) „Autonomie“[4] und Selbstbestimmung, emanzipiert sich das ,Weibliche‘ zwingend vom dominant ,Männlichen‘ und wird dabei gleichrangiges Äquivalent. In der nun folgenden Darstellung möchte ich diese These widerlegen, insofern ich die ,Frau‘ in den Texten DNT, IAT und MS vielmehr als Störung männlicher Machtinteressen sehe, die als Katalysator mangelnder männlicher Herrschaftskompetenz funktionalisiert wird.

Bei den Ausführungen nehme ich im Besonderen Bezug auf Michael Titzmanns Aufsätze[5] zum Literatursystem der Goethezeit, wobei die „Regeln“ zur Bildungs-/Initiationsgeschichte bzgl. der hier zu untersuchenden dramatischen Erzähltexte modifiziert und im Hinblick auf den speziell ,weiblichen‘ Untersuchungsgegenstand erst noch „destilliert“ werden müssen. Im Kontrast dazu sollen diesen Regel-Thesen bisherige Interpretationsversuche gegenüber gestellt werden. Neben diesem weiblichen Regel-System[6], das allein auf die textinternen semiotischen Systeme rekurriert und nicht auf einem speziellen Gender-Ansatz, sollen vor allem Entwicklungen der ,Frauenkonstruktion(en)‘ herausgearbeitet werden.

Daran schließt sich ein weiterer Untersuchungsaspekt an: (Wie) Reagieren die Texte auf die veränderten politisch-gesellschaftlichen Strukturen (z.B. in Frankreich; Französische Revolution)? Um eine mögliche Veränderung nachzuvollziehen, wurden die Texte deshalb so ausgewählt, dass zwei (IAT; MS) vor und einer (DNT) nach den französischen Ereignissen verfasst worden sind[7]. Aus Gründen der vorgegebenen Seitenzahlen kann jeweils nur ein Text exemplarisch repräsentativ für die anderen als „Beweis“ verwendet werden, mögliche Systemänderungen und Regularitäten zu belegen. Ausnahmen davon werden in den Anmerkungen erläutert.

II. Dichotome Geschlechterkonstruktion

Um eine „harmonische“ Weltordnung langfristig stabil halten zu können, ziehen alle behandelten Textsysteme scharfe Grenzen zwischen ,Mann‘ und ,Frau’ insofern, als die unterschiedlichen Geschlechter diametral zueinander semantisiert[8] werden. Konstant appliziert das , Weibliche ‘ negative Dimension: Neigung, Schwäche, Neugier, Schein, Raserei und Trieb, während das , Männliche ‘ eher als Positiv-Folie gegenüber dem geschlechtlichen Komplementär funktioniert, indem ihm Macht, Ansehen, Einfluss, Schutz, Sorgfalt und Erhabenheit zugeschrieben wird. Geschlechterrollen bleiben somit feste, konstante Größen, die in ihrer Quasi-Unabänderlichkeit später zu den zentralen Konflikten führen. Nehmen Frauen männliche Merkmale an, wird dieser „Schein-Zustand“ vom Text überaus deutlich sanktioniert. Wenn in DNT Eugenie wiederholt der „ritterlichen Übung“ (I,6; V. 596) frönt, mit „überkühne[m] Mut“ (I,6; V. 589) auf ihrem Pferd nur mit Männern auf der königlichen Jagd reitet und mit allen dabei versammelten „hocherhabenen, hochbeglückten Männern/ Gewalt`ges Ansehn [und], würd`gen Einfluß“ (I,6; V. 503f.) teilen will, nimmt sie entgegen der Textkonvention männliche Merkmale an und wird als „Strafe“ dafür bis an die Grenze des Reichs versetzt. Wenn Texte solche Norm-Brüche derart rigide sanktionieren, spricht man von einer dichotomen Geschlechterkonstruktion, die dadurch definiert sein soll, dass ,Mann‘ und ,Frau‘ konstante Handlungs- und Merkmalsmuster einhalten müssen.

II.1 Normkonventionen für das ,Weibliche‘

Die dargestellten Frauenfiguren haben sich in feste Normen zu halten, um Text-Sanktionen zu vermeiden, die im Falle von weiblichen Normverletzungen rekonstruiert werden können. Grundsätzlich gilt aber zunächst, dass jeder Frau im Literatursystem der Klassik Adams Gattin, Eva, zugrunde liegt; Gen.; 2,3: „Da versetze Gott, der Herr, den Menschen in einen tiefen Schlaf, nahm eine seiner Rippen heraus und füllte die Stelle mit Fleisch. Aus der Rippe machte er eine Frau [...][9]. Als menschliches Wesen, „das ihm hilft und das zu ihm passt.“ (Gen.; 2,3), soll das neu Geschaffene dem Mann treu sein und ihm seine Einsamkeit erträglich machen. Vor dem Hintergrund dieser weiblichen Grundkonstruktion erscheinen dann die für sie verbindlichen Normkonventionen. Was den Komplex der , legalen‘ ehelichen Verbindung anlangt, ergeben sich die umfangreichsten und rigidesten Regularitäten. Ihrer weiblichen Natur entsprechend muss die Frau den Heiratsantrag eines sozial gleichrangigen Mannes kompromisslos annehmen (R 1). Im Verlauf der ehelichen Verbindung gibt es für die Frau daher nur einen Sexual-Partner, außer der spezielle Mann stirbt frühzeitig (R 2). Erotische Reize sind nur dem Ehepartner vorbehalten und sollten außerhalb des Herrschaftsraumes nicht präsentiert werden (R 3). Folglich sind Promiskuität der Frau und Ehebruch im System der Texte durch das ,Weibliche‘ völlig ausgeschlossen (R 4).

Negativ konnotierte Frauengestalten, die zentrale Normkonventionen im Bereich der Ehe verletzen, begegnen uns v.a. in MS. Elisabeth, Königin von England, wird von den französischen Unterhändlern Bellievre und Aubespine der Heiratsantrag ihres Monarchen höflich angetragen. Entgegen der sonst üblichen R 1 fühlt sich Englands Herrscherin in ihrer „jungfräuliche[n] Freiheit“ (MS, II,1; V. 1166) dadurch in dem Sinn stark bedrängt, als das eigene Volk ihr förmlich diese Eheschließung zusätzlich aufdringt. Von der „Ordnung der Natur“ abweichend[10], willigt sie nicht unmittelbar ein, die Verbindung mit Frankreichs Königssohn einzugehen, sondern macht den adeligen Abgesandten in aller Deutlichkeit ihre missliche Lage klar, die getroffene Entscheidung basiere nicht auf ihrem „Willen“:

Ja ich gesteh es unverhohlen,

Wenn es sein muß – wenn ichs nicht ändern kann,

Dem Dringen meines Volkes nachzugeben –

Und es wird stärker sein als ich, befürcht ich –

So kenn ich in Europa keinen Fürsten,

Dem ich mein höchstes Kleinod, meine Freiheit,

mit minderm Willen opfern würde.“[11]

Explizit äußert sich Elisabeth, nicht in die Ehe einzuwilligen, wenn nicht das „Volk“ mächtiger wäre als sie. Eigentümlicherweise benutzt sie im Zusammenhang mit dem in Aussicht gestellten Ehebund das Lexem „opfern“, das dem freudigen Einwilligen in eine zukünftige Monarchengemeinschaft diametral entgegengesetzt ist. Als sie im weiteren Verlauf durch einen französischen Geistlichen angegriffen wird, steht ihre eheliche Einwilligung wieder sofort zur Disposition.

Demgegenüber entwickelt sich, wie bei IAT, eine eheliche Beziehung zwischen Agamemnon und Klytämnestra und dabei wird vom weiblichen Teil die uneingeschränkte Treue[12] verlangt, dergestalt, dass der sexuelle Zeugungsakt ausschließlich mit dem Ehemann zu vollziehen sei. Im Trojanischen Krieg jedoch führt Agamemnons Frau aus Zorn über die Opferung Iphigenies Ägisthenes in ihr Bett, während ihr Mann vor den Flanken der militärischen Gegner lagert[13] (vs. R 2 und 4). Diese gravierende Normverletzung der Monogamie führt im Text zu weitreichenden Folgen (s. IAT; II.1). Im Hinblick darauf dürfen Frauen ihre erotische Reize nicht (s. R 3) wie Maria Stuart, die, obwohl sie keinem Mann mehr ehelich verpflichtet ist, an eine beliebig große männliche Empfängermenge verteilen (s. Anhang 2). Nur in der ,legalen‘ Ehe wird der Beischlaf vollzogen, ansonsten bleibt die Sphäre der Sexualität beim Weiblichen ausgeblendet. Promiske Verhältnisse, wie sie Königin Elisabeth ihrer Schwester Maria vorwirft[14], stehen im Zentrum der Textsanktionen, die im folgenden Abschnitt (II.1) thematisiert werden sollen.

Wie im Bereich der Ehe, so muss die Frau im politisch-öffentlichen Leben gewisse Verhaltensregeln einhalten, die ihrem Streben nach weiblicher Selbstbestimmung entgegenstehen. So sollte sie niemals eigenverantwortlich (d.h. selbstbestimmt) agieren, ohne sich nicht vorher der männlichen Handlungsvollmacht zu vergewissern (R 5). Eugenie, Elisabeth und Iphigenie scheitern an dem Anspruch, für ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen zu dürfen und kollidieren dabei mit originär männlichen Interessen. Wie in II. bereits dargelegt, verbindet sich mit dem Männlichen Eigenverantwortung, Macht und Selbstbestimmung. Werden z.B. diese maskulinen Merkmale (s. Anlage 1) auf eine Frau übertragen oder nimmt sie diese aus Eigeninitiative selbst an, ist ein erheblicher Konflikt zwischen den beiden Geschlechtern unausweichlich (R 5). Eugenie hüllt sich, nachdem sie von den Legitimationsabsichten ihres königlichen Onkels erfahren hat, mithilfe ihrer Hofmeisterin in „Das Oberkleid, das goldene“ (DNT, V. 1053), schmückt sich im Anschluss mit Perlen und Juwelen[15], die eigentlich nur dem männlich-königlichen Herrscher zu eigen sind. Dadurch, dass sich die junge Herzogstochter förmlich in männliche Attribute „einhüllt“, kollidiert sie massiv mit dessen Machtanspruch[16]. Insofern ist es die erste Pflicht jeder Frau im Literatursystem der Klassik, sich passiv-integrativ in das männliche Herrschaftssystem einzufügen (R 6), um dem „übergeordneten Ganzen“ damit einen gesamt-gesellschaftlichen „Dienst“ im Sinne der „Syntheseforderung“ zu erweisen[17]. Damit sind exzeptionelle weibliche Herrschaftsdarstellungen in der „Klassik“ jedoch nicht ausgeschlossen. Sie dienen vielmehr als Negativ-Folie gegenüber dem positiven männlichen Potentaten, die sich in allen drei untersuchten Texten gegenüber den „machtbesessenen“ Frauen letztlich durchsetzen. Dies zeigt sich beispielhaft in IAT: Zunächst verfügt Iphigenie im Diana-Tempel über männliche Macht (durch göttlich-sakrale Legitimation), indem sie den König in einem langfristigen Prozess davon überzeugen kann[18], keine Fremden mehr zu opfern, die nicht mit feindlicher Absicht nach Tauris vorgedrungen sind. Ihre Verfügungsrechte werden unmittelbar getilgt, wenn ihr Bruder Orest sie in die Heimat zurückführt und dort selbst seinen primären Machtanspruch behauptet.

II.2 Normverletzung des ,Weiblichen‘ und Sanktionen

Basierend auf R 1 bis R 6, die, wie oben (II.1) bereits angedeutet, nur aus offensichtlichen Normverletzungen rekonstruiert werden können, sollen im Folgenden zentrale Bespiele geliefert werden, in welchen Normbereichen durch das Weibliche rekurrent „Regeln“ verletzt werden, obschon sie für das feminine Personal konstitutiv sind.

Klytämnestra, Agamemnons Frau, begeht die wohl drastischste Normverletzung der drei Texte, da sie simultan gegen drei Regeln (2, 3 und 4) verstößt, indem sie mit dem männlichen Buhler Ägisthenes trotz ihrer ehelichen Verbindung den Beischlaf vollzieht und den mittlerweile zurückgekehrten König, wie es Pylades Iphigenie berichtet, im gemeinsamen Ehebett tötet:

[...] Klytämnestra hat

Mit Hülf Ägisthens den Gemahl berückt,

Am Tage seiner Rückkehr ihn ermordet![19]

Unmittelbar nach dem Mord schmiedet Orest zusammen mit Pylades Pläne, die Mutter dafür zu bestrafen. Die finale Sanktion erfolgt bezeichnenderweise durch den eigenen Sohn, den Klytämnestra am königlichen Hof nicht mehr erwartet hatte. Innerfamiliäre Tilgung bedingt demnach die ranghöchste Normverletzung (s. Anhang 3), wobei Orest, der nach der Ermordung des Vaters durch Strophius erzogen, getrennt von seiner „Ausgangsfamilie“ aufwächst, d.h. nur noch peripher an seine Mutter gebunden ist. Trotz der Mithilfe bei der Ermordung Agamemnons und seiner sexuellen Beziehung zu Klytämnestra wird über den weiteren Verbleib Ägisthenes dahingegen nichts erwähnt, denn seine Bestrafung wird im weiteren Textverlauf zur Null-Position[20].

Auch in MS finden sich vermehrt weibliche Normverletzungen, die zunächst in den Vorgängerinnen Königin Elisabeths durch den leidenschaftlichen Mortimer deutlich zum Ausdruck gebracht werden:

Dies Land, Mylady, hat in letzten Zeiten

Der königlichen Frauen mehr vom Thron

Herab aufs Blutgerüste steigen sehn.

Die eigne Mutter der Elisabeth

Ging diesen Weg, und Katharina Howard,

Auch Lady Gray war ein gekröntes Haupt.[21]

Amias Paulets Neffe thematisiert in seiner Replik drei implizite Normverletzungen, die durch drei Königinnen (Elisabeths Mutter, Katharina Howard und Lady Gray) begangen worden sein müssen. In der Logik der Dramen-Texte sind drastische Sanktionen (wie Enthauptungen) nur bei äußerst gravierenden Fehlleistungen vorgesehen, welche implizit Elisabeths Vorgängerinnen angelastet werden. Sowohl bei IAT, als auch bei MS und DNT ist die Sanktionsart „Mord (durch Enthauptung)“ nur bei Delikten vorgesehen, die sexuelle Fehlleistungen der Frau im Bereich der Ehe bedingen. Eine Interpretationsvariante, die erfolgslose Herrschaft Elisabeth zu deuten, ist demnach, dass ihre Ahninnen sich nicht an die weiblichen Regeln gehalten haben, ausschließlich dem Ehemann zum Beischlaf „zur Verfügung“ zu stehen. Da diese Normverletzungen Elisabeth nicht bewusst sind, sie über deren Tod nicht reflektiert und die Merkmale ihrer Vorgängerinnen (außereheliche, sexuelle Beziehungen) mittels Geburt auf sie übergehen, bleibt ihre Machtausübung defizitär. Neben den sexuellen Aspekten stellen die drei Vorgänger-Königinnen auch einen kulminierten Angriff (vs. R 5 und 6) auf die männliche Herrschaftsdomäne dar, da sie im Amt des ranghöchsten Potentaten über alle entscheidenden politischen Kompetenzen verfügen, wobei diese Sphäre jedoch originär maskuliner Natur ist.

Obwohl Maria Stuart im Gegensatz zu ihrer Kontrahentin Elisabeth einsieht, der Vergangenheit schwerwiegende „Fehler“ begangen zu haben, muss sie sich am Ende wie Elisabeths Vorfahren für ihre Normverletzungen, die sie zunächst in die Nähe Klytämnestras rückt, verantworten, wobei diese jedoch ihre Normverletzungen nicht aus eigener Leistung einsieht. Neben der Beteiligung an König Darnleys Mord, der Verbindung zum mörderischen Bothwell, lässt sich Maria noch auf eine weitere umfassende Zahl von Liaisonen ein (s. Anhang 2), ohne dabei R 2 bis 4 zu berücksichtigen. Die Vielzahl und Simultanität ihrer zwischengeschlechtlichen Beziehungen muss vom Text sanktioniert werden[22].

Politisch-gesellschaftliche Normverletzungen ergeben sich bei Iphigenie und Eugenie. Schon seit längerer Zeit wirbt Thoas, König der Taurier, um die Ehe mit Dianas Priesterin[23], obgleich keine Erwiderungen ihrerseits bisher registriert wurden[24] (vs. R 1). Entgegen den Erwartungen des Herrschers, eine legitime Beziehung mit Iphigenie eingehen zu können, um die potentiellen Kronaspiranten von Staatsstreichen abzuhalten, pocht sie trotz ihres weiblichen Geschlechts (und der damit verbundenen Konvention, Heiratsgesuche sozial gleichrangiger Männer widerstandslos anzunehmen) auf ihren Status als Priesterin Dianas und entwirft, in der Hoffnung, so die in Aussicht gestellte Verbindung auszuschließen, Arkas ein Schreckensbild dieser Situation: „Sinnt er vom Altar/ Mich in sein Bette mit Gewalt zu ziehn?“ (IAT; I,2; V. 195f.). Durch diese Äußerung stellt Iphigenie Thoas Herrschaftskompetenz in Frage, verwirft ein zukünftiges matrimoniales Verhältnis mit ihm, mit dem Ziel, weiterhin selbstbestimmt im Rahmen des Tempels Macht ausüben zu können (vs. R 5 und 6). Zusätzlich enthält Agamemnons Tochter dem König von Tauris das ,Wissen‘ vor, in den zu opfernden Fremden Orest und dessen Gefährten Pylades erkannt zu haben[25]. Erst in V,6 gesteht Iphigenie Thoas[26], ihm die ,Wahrheit‘ über die räuberischen Absichten der Verwandten verschwiegen zu haben, und wird in Folge dessen, ohne eines Blickes gewürdigt zu werden, entlassen.

[...]


[1] Z.B. Borchmeyer, Dieter (1992), Brandmeyer, Rudolf (1987) und Böhm, Runhild (2002).

[2] In der folgenden Arbeit werden dabei drei Texte explizit berücksichtigt: Johann Wolfgang von Goethes „Iphigenie auf Tauris“ (2001) [zitiert im Folgenden „ IAT “] und „Die natürliche Tochter (1999) [zitiert im Folgenden „ DNT “] sowie Friedrich von Schillers „Maria Stuart“ (2004) [zitiert im Folgenden „ MS “].

[3] Rasch, Wolfdietrich (1979). S. 10. Rasch liefert neben seiner Gesamtinterpretation zum Text IAT eine detaillierte Forschungsgeschichte. Jedoch vermischt er trotz seiner „textnahen“ Arbeit Autorenintention(en) und konkrete Textsituation(en), was im Folgenden dazu führt, dass er in IAT ein Plädoyer für die weibliche Autonomie sieht, das wiederum durch die gegebenen Textdaten nicht verifizierbar ist.

[4] Ders. (1979). S. 188

[5] Titzmann, Michael (1984 und 2002)

[6] Regeln werden im Folgenden mit R abgekürzt und sollen allgemeingültige (i.S.v. für die drei untersuchten Texte) Text-„Konventionen“ repräsentieren, die für alle Figuren konstitutiv sind.

[7] s. Anm. 67

[8] s. Anhang 1

[9] Deutsche Bibelgesellschaft (Hrsg.): Gute Nachricht Bibel. Altes und Neues Testament. Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen 1997. S. 5

[10] Auch Eugenies Hofmeisterin entgeht dem Antrag des Sekretärs, indem sie mit der herzoglichen Tochter bis an die Grenze des Reichs versetzt wird. Wie Elisabeth will sie keine eheliche Verbindung eingehen (DNT; II,1). Eugenie willigt erst dann in die Verbindung mit dem Gerichtsrat ein, als ihr ein weit vom zukünftigen Ehemann entferntes Landgut zugesichert wird; zuvor jedoch dementiert sie jegliche Möglichkeit, sich auf ein dauerhaftes Verhältnis mit ihm einzulassen (DNT; IV,2 und V,9)(zur Figuration in DNT s.a. Anhang 6). Ähnlich verfährt Dianas Priesterin, Iphigenie. Sie gibt dem wiederholten Drängen König Thoas nicht statt (IAT; I,3).

[11] MS. S. 588. V. 1198-1203

[12] Speziell die bürgerliche Ehe in DNT formuliert den alleinigen Besitzanspruch des Mannes über die Frau, die dadurch aufgefordert wird, nur dem Ehepartner bei sexuellen Handlungen zur Verfügung zu stehen: „Und bist mein, was kann dich mehr berühren? Auf ewig bist du mein, versorgt, beschützt.“ (DNT, V. 2206f.)

[13] s. IAT. III,1

[14] Elisabeth beschimpft in MS ihre Schwester als Hure: „Es kostet nichts, die allgemeine Schönheit/ Zu sein, als die gemeine sein für alle.“ (MS; V. 2416f.).

[15] Perlen und Juwelen (s. DNT; II,V; V. 1062f.) repräsentieren hier eindeutig die königliche Kröne, sowie die goldene Farbe des Umhangs, in den sich Eugenie einhüllen lässt.

[16] Auch in MS übernimmt Königin Elisabeth (s. Anlage 1) männliche Merkmale. Im Amt der führenden englischen Herrscherin muss sie „kämpfend gegen eine Welt“ (MS; IV,11; V. 3220) „hart sein können“ (MS; IV,9; V. 3161). Der Verlauf des Discours zeigt, dass sie diesen Werten entsagen muss, um als weibliche Figur kurzfristig weiter an der politischen Macht bleiben zu können.

[17] Indirekt weicht davon DNT ab. Aus dem Intrige-Innenraum des Reichs ausgeschlossen, steht Eugenie dem männlichen Machtsystem nicht mehr zur Verfügung. Trotz Verschleppung der herzoglichen Tochter durch Männer, entscheidet sie sich dennoch für den ihr feindlich gegenüberstehend Machtkorpus und schließt mit dem bürgerlichen Gerichtsrat eine förmliche Ehe, die beide Partner durch das Gebot Eugenies lokal trennt. Somit kann sich des Königs Nichte nach dem „jähe[n] Umsturz“ (DNT; V.; V. 2826) dem Machtsystem des männlich dominierten Innenraums im Verlauf der Wiederherstellung der Ordnung unmittelbar zur Verfügung stellen. Eine potentielle Synthese wird also hier zunächst nur vorbereitet.

[18] Hier schlägt eine Frau dem Landeskönig eine Verbesserung vor und dieser richtet sich nach den weiblichen Vorstellungen (s. IAT; I,2; V. 120-130).

[19] IAT; II,2; V. 880-882

[20] R 2 gilt demnach ausnahmslos für das Weibliche. Männer dürfen, ohne durch den Text sanktioniert zu werden, mit verheirateten Frauen zusammen morden und Ehebruch begehen (s. IAT; II,2 und III,1).

[21] MS; I,6; V. 612-617

[22] Allen weiblichen Normverletzungen ist demnach eines gemein: Sie sind irreversibel (R 7). Wird die Weltordnung durch männliche Einwirkung bedroht, werden diese Fehlleistungen entweder zur textuellen Null-Position, oder die spezielle Person (wie z.B. Mortimer) behält es sich vor (entgegen der Frau), sich selbst bestimmt (vs. fremdbestimmte Hinrichtung z.B. bei Maria Stuart) das Leben zu nehmen.

[23] s. IAT; I,3; V. 246-250

[24] s. IAT; I,2; V. 156-171

[25] Im Verlauf des HS (Das Drama der Klassik) wurde als Charakteristikum des Literatursystems der Klassik herausgearbeitet, dass ,Wissen‘ stets öffentlich verfügbar sein muss und nicht gegenüber Dritten verschwiegen werden darf. Werden daher wissentlich Informationen zurückgehalten, führt dies zu Komplikationen in den Dramen der Klassik. S.a. Titzmann, Michael (1984).

[26] Nur mit dem Ziel, in die Heimat zurückzukehren.

Fin de l'extrait de 36 pages

Résumé des informations

Titre
Weibliche Geschlechtskonstruktion(en) im Literatursystem der Klassik am Bespiel von "Iphigenie auf Tauris", "Maria Stuart" und "Die natürliche Tochter"
Université
University of Passau
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
36
N° de catalogue
V76202
ISBN (ebook)
9783638815451
Taille d'un fichier
621 KB
Langue
allemand
Annotations
Strukturelle Analyse des Weiblichem im Drama der Klassik anhand von Beispieltexten.
Mots clés
Weibliche, Geschlechtskonstruktion(en), Literatursystem, Klassik, Bespiel, Iphigenie, Tauris, Maria, Stuart, Tochter
Citation du texte
Andreas Riemann (Auteur), 2006, Weibliche Geschlechtskonstruktion(en) im Literatursystem der Klassik am Bespiel von "Iphigenie auf Tauris", "Maria Stuart" und "Die natürliche Tochter", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76202

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Weibliche Geschlechtskonstruktion(en) im Literatursystem der Klassik am Bespiel von "Iphigenie auf Tauris", "Maria Stuart" und "Die natürliche Tochter"



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur