Schulprogramm und Schulkultur

Eine exemplarische Dokumentenanalyse an Gymnasien


Epreuve d'examen, 2005

83 Pages, Note: 2,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen: Schulprogramm
2.1 Terminologische Diskussion von Begrifflichkeiten im Kontext von Schulkultur
2.1.1 Leitbild
2.1.2 Schulprogramm
2.1.3 Schulprofil
2.2 Historie der Schulprogramme
2.3 Schulrechtliche Aspekte
2.4 Ziele und Aufgaben eines Schulprogramms
2.5 Funktion eines Schulprogramms
2.6 Schulprogramm als Qualitätssicherung und Teil der Schulentwicklung
2.6.1 Definition von Evaluation
2.6.2 Funktionen von Evaluation
2.6.3 Zusammenfassung
2.7 Rollenzuteilung
2.7.1 Schulleitung
2.7.2 Lehrerkollegium
2.7.3 Eltern- und Schülerschaft
2.7.4 Steuerungsgruppe
2.8 Notwendige Kriterien für ein Schulprogramm
2.8.1 Beschreibung der schulischen Arbeit als Ergebnis einer Bestandsaufnahme
2.8.2 Leitbild einer Schule
2.8.3 Schulinterne Konzepte
2.8.4 Mittelfristige Ziele für die Entwicklung der schulischen Arbeit
2.8.5 Fortbildungsplanung
2.8.6 Planungen zur Evaluation

3 Beschreibung der Schulen und der Schulprogramme
3.1 Gymnasium Essen-Überruhr; Essen
3.1.1 Beschreibung der Schule
3.1.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.2 Friedrich-Bährens-Gymnasium; Schwerte, NW-SP
3.2.1 Beschreibung der Schule
3.2.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.3 Königin-Luise-Schule; Köln, NW-SP
3.3.1 Beschreibung der Schule
3.3.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.4 Leibniz-Gymnasium; Essen
3.4.1 Beschreibung der Schule
3.4.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.5 Lise-Meitner-Gymnasium; Leverkusen
3.5.1 Beschreibung der Schule
3.5.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.6 Riesener-Gymnasium; Gladbeck
3.6.1 Beschreibung der Schule
3.6.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.7 Städtisches Gymnasium; Bergkamen, NW-SP
3.7.1 Beschreibung der Schule
3.7.2 Beschreibung des Schulprogramms
3.8 Werner-Heisenberg-Gymnasium; Leverkusen, NW-SP
3.8.1 Beschreibung der Schule
3.8.2 Beschreibung des Schulprogramms

4 Analyse
4.1 Gymnasium Essen-Überruhr
4.2 Friedrich-Bährens-Gymnasium, NW-SP
4.3 Königin-Luise-Schule, NW-SP
4.4 Leibniz-Gymnasium
4.5 Lise-Meitner-Gymnasium
4.6 Riesener-Gymnasium
4.7 Städtisches Gymnasium Bergkamen, NW-SP
4.8 Werner-Heisenberg-Gymnasium, NW-SP
4.9 Zusammenfassung

5 Resümee

6 Verzeichnisse

LITERATUR

ABBILDUNGEN

1 Einleitung

„ Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man sich sehnt die man verwirklichen möchte, dann gibt es auch kein Motiv sich anzustrengen. “

(Erich Fromm, Psychoanalytiker, 1900-1980)

In der heutigen Zeit, in der Schulleistungsvergleichsstudien wie TIMSS1, IGLU2 aber vor allem PISA3 immer wieder in bildungspolitischen Debatten Thema sind, ist es für Schulen immer wichtiger das Spannungsverhältnis der vielfältigen Anforderungen zwischen Erziehungs- und Bildungsauftrag, denen sich die Institution Schule stellen muss, zu mildern. Denn

„seit der Veröffentlichung der Ergebnisse von TIMSS (Third International Mathematics and Science Study) und PISA (Programme for International Student Assessment) kann man nicht länger die Augen davor verschließen, dass deutsche Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich nur unterdurchschnittliche Leistungen erbringen.“4

Die zentrale Aufgabe der Schule besteht aber nicht nur in der Vermittlung allgemeiner Bildung, sondern zudem auch in der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen. Von daher ist es notwendig, weiterhin „den Weg systematischer Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schuli- scher Arbeit“5 zu gehen. Dies wird konsequent durch verschiedene Maß- nahmen verfolgt. Die Stärkung der Schule und damit die einhergehende Förderung einer qualitätsorientierten Selbststeuerung der Schulen wird mit Hilfe beispielhafter Modellvorhaben wie ‚Selbstständige Schule’6 in Nord- rhein-Westfalen die Möglichkeit gegeben, ein Mehr an Selbstständigkeit und qualitätsorientierte Selbststeuerung zu erproben. Schulprogramme dienen vor allem als Instrument der qualitätsorientierten Selbststeuerung.7 Schulprogrammarbeit wird

„als Instrument der Qualitätsentwicklung im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der Ressourcennutzung, der Arbeitsprozesse und der Ergebnisse des Unterrichts beschrieben. Sie ist in diesem Verständnis stets prinzipiell unabgeschlossen und orientiert sich an einer zirkulären Abfolge von Planung, Umsetzung, und erneuter Planung unter Einschluss der aus der Evaluation gewonnen Erkenntnisse.“8

Mit Hilfe solcher Instrumente wird eine gewisse Transparenz gegenüber allen Beteiligten Lehrern9, Schülern und auch Eltern vermittelt.

„Schulprogrammarbeit wird mittlerweile bundesweit und auch international als eine zentrale Strategie für die Qualitätsentwicklung und -sicherung von Erziehung und Unterricht in der Schule gesehen.“10

Von daher ist es verständlich, dass viele Bundesländer die Schulpro- grammarbeit in ihren jeweiligen Schulgesetzen verankert haben. Im Fokus dieser Staatsarbeit steht die Thematik der Schulprogrammarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung einer Untersu- chung an Gymnasien. Eingebunden ist diese Arbeit in das Teilprojekt ‚Schulsystem und Kultur der Einzelschule als Kontext des naturwissen- schaftlichen Lernens in Schulen der Sekundarstufe I’11. Dieses Teilprojekt entsteht im Rahmen der Forschergruppe und des Graduiertenkollegs Na- turwissenschaftlicher Unterricht, welches durch die Deutsche Forschungs- gemeinschaft (DFG) finanziert wird. Die Untersuchungsmethodik sieht in einem zweiten Schritt „Einzelfallstudien mit Hilfe von Fragebogenerhebungen und Interviews: Analyse der durch das ‚kulturelle Innenleben’ von Schulen gegebene Rahmenbedingungen des NWU“12

vor. Zur Untersuchung gehören je acht Gymnasien aus zwei ausgewähl- ten Bundesländern mit unterschiedlichen Unterrichtsvolumina und unter- schiedlichen Ausmaßen an Sequenzialität: Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In dieser Arbeit werden die acht Gymnasien des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht.13

Im Folgenden wird ein inhaltlicher Überblick der vorliegenden Staatsarbeit gegeben. Die theoretische Dimension eines Schulprogramms und die Un- tersuchung der acht, durch das DFG-Projekt ausgewählten nordrhein- westfälischen Schulen bzw. Schulprogramme sollen behandelt werden. Im ersten Teil werden die theoretischen Grundlagen geliefert. Begonnen wird mit einer terminologischen Abgrenzung der Begriffe Leitbild, Schul- profil und Schulprogramm. Weiterhin wird auf die Historie und die schul- rechtlichen Aspekte eingegangen. Die Ziele und Aufgaben als auch die Funktionen eines Schulprogramms werden beschrieben. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt wird im Anschluss behandelt: Schulprogramme gelten als Qualitätssicherung und Teil der Schulentwicklung. In weiterer Betrachtung stehen die Beteiligten der Schulprogrammarbeit. Das bedeu- tet, dass die Rollenverteilung geklärt wird. Das Kapitel der theoretischen Grundlagen endet mit einem Kriterienkatalog.

Im zweiten Teil werden die Schulchroniken und die Programme selbst beschrieben, um im dritten Teil die gewünschte Untersuchung durchzuführen, die mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse schließt.

2 Theoretische Grundlagen: Schulprogramm

In Kapitel 2 werden die theoretischen Grundlagen von der Entwicklung der Schulprogramme erläutert und aufgearbeitet, um auf dieser Basis die in Kapitel 3 beschriebenen Schulprogramme anschließend in Kapitel 4 anhand eines Kriterienkatalogs zu untersuchen.

2.1 Terminologische Diskussion von Begrifflichkeiten im Kon- text von Schulkultur

Im folgenden Kapitel werden die grundlegenden Begriffe Schulprofil, Leit- bild und Schulprogramm, die im Kontext einer Schulkultur stehen, vonein- ander unterschieden bzw. definiert. Dies ist für die unter Kapitel 4 anste- hende Analyse hilfreich, aber auch notwendig, um eine klare Abgrenzung zu erhalten.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass in der Literatur verschiedene Termini vorherrschen. Beispielsweise definiert HOLTAPPELS das Schulkonzept.14 Dies lässt sich allerdings mit der hier vorgenommenen Begrifflichkeit Leitbild vergleichen.

2.1.1 Leitbild

Der Begriff Leitbild stammt ursprünglich aus der Wirtschaft und Verwaltung der 80er Jahre und nicht aus einer pädagogischen Tradition. Verschiede- ne Schulen in Deutschland, aber auch der Schweiz, haben sich dieses Begriffes bedient und ihn sich für ihre eigenen Schulzwecke zu Nutze ge- macht und modifiziert. Ein Leitbild beinhaltet die Grundhaltung einer Schu- le mitsamt einer Ausrichtung auf Ideen, die eine Schule nach innen und außen tätig werden lässt. Dieses Leitbild sollte kurz und bündig formuliert werden. Es wird mit Hilfe von so genannten Leitsätzen dargestellt. Aller- dings sollte die Anzahl von zehn Leitsätzen nicht überschritten werden, da dieses Leitbild für die Adressaten unverwechselbar und einprägsam sein soll. Eine höhere Anzahl erschwert die prägnante Darstellung des Leitbil- des und macht es kaum möglich, dieses auf Plakaten oder Visitenkarten angemessen zu präsentieren. Weiterhin ist das Leitbild selbstbezogen, das heißt nicht auf andere Schulen übertragbar. Dementsprechend be- nennen PHILIPP und ROLFF das Leitbild auch als Eigentum der einzelnen Schule, welches nur von dieser hergestellt wird. „Ein Leitbild soll Ausdruck des gemeinsamen Grundes und des Zukunftswillens einer Schule sein.“15 Dies bedeutet für die Schulen, dass es wichtig ist, bei der Erstellung eines Leitbildes darauf zu achten, dass es von Lehrern, Eltern und Schülern gemeinsam erarbeitet wird. Dies bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, sich mit ihm zu identifizieren, denn nur dann können sich alle dem Leitbild der Schule verpflichtet fühlen.16

„Gemeinsam erarbeitete Leitbilder geben einer Schulgemeinschaft Halt und Orientierung, sind Ausdruck einer Perspektive beziehungsweise einer Entwicklungslinie und können als Grundlage für ein Schulprogramm dienen. Ohne eine gemeinsame Zielperspektive scheinen innerschulische Entwicklungsvorhaben nur wenig erfolgversprechend.“17

2.1.2 Schulprogramm

In dem Runderlass des MINISTERIUMS FÜR SCHULE, JUGEND UND KINDHEIT (MSJK) vom 29.04.2003 heißt es, „ein Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule, das die ver- bindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Be- dingungen vor Ort konkretisiert, das Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit bestimmt und das Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsicht- lich ihrer Ergebnisse festlegt.“18

Das Leitbild der Schule, welches die pädagogische Grundidee enthält, wird durch das Schulprogramm in schriftlicher und konkreter Form ausge- arbeitet und somit fixiert. Wie beim Leitbild ist ein Charakteristikum des Schulprogramms die Selbstbezogenheit. Somit ist das Schulprogramm, wie auch die Leitsätze, speziell auf die Schule zugeschnitten und damit Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der Lehrer, Schüler und der Eltern. Insofern bedeutet dies für die Erstellung auch die Beteiligung aller. Ein Schulprogramm sollte den so genannten ‚Ist-Soll-Weg’ beschreiben. Dies besagt, dass es zunächst eine Zustandsbeschreibung enthält, damit die Ist-Situation festgestellt werden kann. Ergänzt wird es durch die Aus- arbeitung von Vorhaben der Weiterentwicklung der Visionen, zum Beispiel in Form von Entwicklungsschwerpunkten oder Projekten.19 Ein Schulpro- gramm ist dadurch gekennzeichnet, „dass es Schulentwicklungsperspektiven zur Weiterentwicklung pädagogischer Ansätze oder Umsetzung neuer Vorhaben enthält.“20

Allerdings weisen PHILIPP und ROLFF warnend darauf hin, dass es bei solchen Darstellungen leicht zu sehr ausführlichen und daher zu umfangreichen Ausarbeitungen kommt. Sie halten die Stärke von etwa vier bis maximal zehn Seiten für ein Schulprogramm als angebracht, damit es auf der einen Seite Satz für Satz vereinbart werden kann und überschaubar bleibt, um Orientierung zu bieten. Auf der anderen Seite wird es so eher gelesen und verstanden. HOLTAPPELS ist dazu der Meinung, dass „ein Schulprogramm […] freilich nicht unbedingt in schriftlicher Form existieren [muss], erlangt aber in der Regel erst durch die Schriftform für alle Schulmitglieder die notwendige Konkretisierung, Transparenz und Verbindlichkeit und bringt die konsenshaften Ziele und Ansätze erkennbar zum Ausdruck, nach innen wie nach außen.“21

Inhaltlich sind in einem Schulprogramm beispielsweise eine Bestandsaufnahme und Analyse der Schulsituation, damit ist vor allem die gesamte Planung curricularer und extracurricularer Tätigkeiten und Ereignisse einer Schule gemeint, pädagogische Grundsätze, organisatorische Hinweise, Entwicklungsschwerpunkte und Hinweise zu Formen der Qualitätssicherung und Evaluation zu finden.22 Besonders der letzte Punkt verdeutlicht, dass es sich bei Schulprogrammarbeit nicht um einen abgeschlossenen, sondern um einen dauerhaften Prozess handelt.

„Schulprogrammarbeit in Schulen ist stets langfristig anzulegen, Schul- programme bleiben immerzu Zwischenresultate, sind also jeweils auf be- grenzte Programmzeiträume bezogen und müssen revidierbar bleiben.“23

Ein Schulprogramm ist demnach immer auf die Zukunft ausgerichtet und muss von daher ständig überarbeitet werden. Dadurch kann sich Schule als lernende und selbstreflektierte Organisation verstehen. Charakterisierend für ein Schulprogramm sind die Gegenstandsbereiche, die durch ein Würfelmodell von KLEINGEIST-POENSGEN präzise veranschau- licht sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Gegenstandsbereiche eines Schulprogramms24

Diese Abbildung unterscheidet zunächst Aktivitäten, Kooperation und Be- teiligung. Unter Aktivitäten werden der Kern von Schule, der Unterricht und das Schulleben verstanden. Die Kooperation wird auf den Ebenen in- nerschulisch und außerschulisch betrachtet und mit Beteiligung sind das Lehrerkollegium, die Schülerschaft und die Eltern gemeint.

Zusammengefasst wird dieses Kapitel mit Hilfe einer Abbildung von SCHRATZ.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Einflussbereiche auf das Schulprogramm25

In der Abbildung ist zu erkennen, dass Schulen versuchen, eine gewisse Verbindlichkeit zwischen den relevanten Einflussgrößen auf die Arbeit an der Schule aufzubauen. Bei der Erstellung eines Schulprogramms ist um- gehend darauf zu achten, dass alle Bereiche Berücksichtigung finden.

„Der staatliche Bildungsauftrag bildet über organisatorische und inhaltliche Vorgaben den gesetzlichen Rahmen, der von der Schule einerseits über den Spielraum von Gestaltungsautonomie, andererseits über Rahmenlehrpläne standortspezifisch ausgestaltet werden kann.“26

Einbezogen werden sollten dabei auch die Erwartungen der Anspruchsbe- rechtigten, um den umfeldspezifischen Einflüssen, d. h. dem regionalen Bedarf, zu entsprechen. Den Ausdruck ‚Anspruchsberechtigte’ hat SCHRATZ aus dem englischen Wort ‚stakeholder’ übersetzt, gemeint sind zum Beispiel die Eltern, die Gemeinde und die Wirtschaft. Ein weiterer nicht zu vergessender Bereich sind die Schüler. Sie sind nicht nur Produ- zenten, sondern auch Konsumenten im Bildungsprozess. Eine ganz ent- scheidende Rolle für die Erstellung eines Schulprogramms sind innerhalb der Schule die Lehrenden. Aufgrund ihrer Interessen und Fähigkeiten kann das jeweilige Schulprogramm verwendet werden.27

2.1.3 Schulprofil

Jede Schule hat bereits ein eigenes Schulprofil, möglich dabei ist, dass sich die Schule dessen nicht bewusst ist.

„Unter dem Begriff Schulprofil lässt sich die Gesamtwahrnehmung einer Schule mit all ihren Besonderheiten, ihren typischen Ausprägungen und der daraus resultierenden Unverwechselbarkeit definieren.“28

Werden die Begrifflichkeiten Schulprogramm und Schulprofil gegenübergestellt, so wird festgestellt, dass

„das Programm der Ausdruck des pädagogischen Selbstverständnisses der Schulgemeinde [ist] und das Profil an Besonderheiten zu erkennen [ist] wie dem Ruf der Schule, bestimmten Eigenarten (z. B. zweisprachiger Unterricht) oder Traditionen (z. B. altsprachliches Gymnasium).“29

Während ein Schulprogramm von der Schule erst entwickelt werden muss, besitzt sie bereits ein Schulprofil. In den meisten Fällen bietet das Profil die Vorlage für ein Schulprogramm. Doch ebenso ist der andere Weg möglich,

„dass sich aus einem Schulprogramm ein neues verändertes Profil entwickelt, gleichsam ein Profil höherer Ordnung.“30

Geprägt wird das Profil zum einen von der Qualität des Unterrichts, vom Engagement des Lehrerkollegiums und der Schülerschaft, von bestehen- den Traditionen und der Außeneinwirkung, die durch verschiedene Ein- flüsse auf das Gesamtbild der Schule und ihren Ruf in der Öffentlichkeit und ihrem Umfeld ausüben. Zum anderen gehören auch die unterrichtli- chen und außerunterrichtlichen Aktivitäten, die das Schulleben maßgeb- lich prägen, dazu.31

2.2 Historie der Schulprogramme

„Schulprogramme haben in Nordrhein-Westfalen eine über fünfzehnjähri- ge Tradition. Im Jahre 1985 tauchte der Begriff Schulprogramm zum ers- ten Mal in den Richtlinien der Grundschule auf. In den Folgejahren wurde die Aufforderung an die Schulen, Schulprogramme zu erstellen in alle neu erscheinenden Richtlinien für die verschiedenen Schulformen aufgenom- men.“32

Das MINISTERIUM FÜR SCHULE, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWF)33 spricht bei der Entwicklung der Schulpro- grammarbeit von drei Phasen, die sich auf die Jahre 1985 bis 2003 bezie- hen.

Die erste Phase betrifft annähernd die ersten zehn Jahre, demnach etwa die Zeit von 1985-1995. In dieser Phase erscheint die Umsetzung der Schulprogrammarbeit, die nach und nach in den Richtlinien Erwähnung findet, als sehr offene Orientierungen. Meist entstehen in dieser Zeit schulformbezogene Handreichungen und Materialsammlungen.34 Dabei lässt sich festhalten, dass die Entwicklung der Schulprogrammarbeit relativ heterogen verlief, „da ein konkreter Auftrag und ein einheitlicher Handlungsrahmen noch fehlten.“35 Weiterhin stellten die Lehrerkollegien anfangs fest, dass „die Erarbeitung eines Schulprogramms […] zunächst immer auch eine zusätzliche Anstrengung sein [kann].“36

Die zweite Phase ist durch die Denkschrift ‚Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft’, die im Oktober 1995 von der nordrhein-westfälischen Bil- dungskommission veröffentlicht wurde, eingeleitet worden.37 In dieser Schrift sind Entwürfe für ein umfangreiches System der Qualitätssicherung enthalten. Das Besondere dieser Denkschrift ist, dass sie mit Hilfe von ausführlichen Hinweisen zur ‚Selbstgestaltung und Verantwortung der Einzelschule’‚ maßgebliche Anregungen zur Vernetzung von systematischer Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, vor allem für die Bereiche ‚Schulprogramm’ und ‚Evaluation’, herausstellte.38 Erst mit dem Erlass des MINISTERIUMS 1997 bekam die Erstellung eines Schulprogramms eine bedeutende und verpflichtende Verbindlichkeit. Die Schulen in NRW wurden angehalten bis Ende des Jahres 2000 ein Schulprogramm zu entwickeln. In dieser Zeit entsteht parallel dazu

„eine Präzisierung und Vereinheitlichung des Verständnisses von Schul- programm und Schulprogrammarbeit […], die sich in der im Dezember 1998 erschienenen Handreichung Schulprogramm niederschlug.“39

Unterstützung erhielten die Lehrerkollegien weiterhin durch diverse Mög- lichkeiten der Fortbildungen, allen voran die durch einen Erlass im Herbst 2001 etablierte landesweite Fortbildungsmaßnahme ‚Schulprogramm und Evaluation’. Weitere Maßnahmen wurden durch die im Herbst 1999 einge- richtete Projektgruppe ‚Koordination der Schulprogrammarbeit’ getroffen. Die Aufgabe dieser Gruppe, die aus Vertretern des Ministeriums und der Schulaufsichtsbehörde zusammengesetzt wurde, war vor allem die Koor- dination der Kommunikation zwischen den Schulen und den Behörden, aber auch über verschiedene Verfahrenschritte zu beraten. Dies sollte ei- ne Grundlage für die Berichterstattung, die die Schulen an die Schulauf- sichtsbehörden zu leisten hatten, liefern. Ebenfalls wurde den Schulen durch den Erlass aufgetragen, sich einem Dialog mit der Schulaufsicht, der in der Zeit von Januar bis Dezember 2001 geführt wurde, zu stellen, um eine zusammenfassende Auswertung der Schulprogrammarbeit zu er- halten. Unterstützend zu diesem Dialog wurden ‚Erhebungsbögen zu den Schulprogrammen und zu der Schulprogrammarbeit der Schulen’ einge- setzt, die im Anschluss daran im LANDESINSTITUT FÜR SCHULE UND WEITER- BILDUNG statistisch ausgewertet wurden.40 Abgeschlossen wurde diese Phase Ende des Jahres 2001 durch die Schulaufsichtsbehörde, die auf- grund dieser Auswertung eine zusammenfassende Analyse und Bewer- tung der Schulprogrammarbeit vornahm.

Somit beginnt die dritte Phase Anfang 2002 und sollte bis zum Ende des Jahres 2003 reichen. In dieser Zeit fielen Entscheidungen zur Weiterent- wicklung von Schulprogrammarbeit auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation.41

Zurzeit befindet sich die Entwicklung der Schulprogrammarbeit seit Anfang 2004 in der vierten Phase, wenn die durch das MSWF bezeichneten Pha- sen einbezogen werden. Ursprünglich war für den 31.12.2004 geplant, dass die Schulen verpflichtet werden, ihre Schulprogramme ein zweites Mal der Schulaufsichtsbehörde vorzulegen, dieser Termin ist hingegen auf den 31.12.2005 verschoben worden. Dies bedeutet, dass die Schulen zur- zeit an der Evaluierung und Weiterentwicklung ihrer Schulprogramme ar- beiten.

2.3 Schulrechtliche Aspekte

Wie bereits in Kapitel 2.1 kurz beschrieben, gab es am 25. Juni 1997 ei- nen Erlass des MINISTERIUMS FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG, WISSEN- SCHAFT UND FORSCHUNG (MSWWF) DES LANDES NRW, indem die Verbind- lichkeit, dass alle nordrhein-westfälischen Schulen ein Schulprogramm entwickeln, festgehalten ist. In dem Runderlass ‚Entwicklung von Schul- programmen’ heißt es:

„Alle Schulen des Landes sind verpflichtet, ein Schulprogramm zu erstel- len und dieses sachgerecht fortzuschreiben. Zur Arbeit an Schulpro- grammen bietet das Land Unterstützung an. Dazu gehören Fortbildungs- maßnahmen und Orientierungshilfen durch Schriften des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung und des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung.“42

Weiterhin wird beschrieben, dass das Schulprogramm im Hinblick auf die Stärkung der Schule, also aufgrund der erweiterten Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung, eine Schlüsselstellung einnimmt. Das MSWWF sieht ein Schulprogramm als zentrales Instrument der innerschulischen Verständigung und Zusammenarbeit. Erreicht werden soll damit, dass ei- ne Weiterentwicklung der Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit stattfindet und dass somit auf einem hohen Standard die Schulqualität nachhaltig gesichert wird.43

Ebenfalls legt der Erlass von 1997 fest, dass die Schulkonferenz die Ent- scheidungskraft über das Schulprogramm hat. Diese Neuerung wurde für das Schulmitwirkungsgesetz vorgesehen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulmitwirkungsgesetzes, das den Aufgabenkatalog der Schulkonferenz erweitern soll, steht dem Schulleiter die Entscheidungskraft über das Schulprogramm nach Absprache in der Schulkonferenz zu.44 Ebenso kann die Schulleitung mit vorangegangener Beratung bestimmen,

„ob ein Unterrichtstag im Schulhalbjahr für die Schulprogrammarbeit und verstärkt für die Evaluation genutzt werden soll.“45

Am 12.05.2000 wurde der Runderlass ‚Entwicklung von Schulprogram- men’ von 1997 durch den Erlass ‚Berichterstattung der Schulen an die Schulaufsicht über ihre Schulprogrammarbeit’ ergänzt. An dieser Stelle ist dokumentiert, dass die Schulen bis zum 31.12.2000 das geltende Schul- programm zusammen mit einem kurzen Bericht über die Schulprogramm- arbeit der zuständigen Schulaufsicht vorlegen. Da Schulprogramme die Besonderheit einer Schule widerspiegeln, ist es den Schulen freigestellt, die Gestaltung der Berichte nach ihren eigenen Vorstellungen vorzuneh- men.46 Auch wurden in dem Erlass Gesichtspunkte für den Dialog, der im Jahre 2001 stattfand, zwischen Schulen und Schulaufsicht festgehalten. Unter anderem sollte in diesen Gesprächen ein Austausch von inhaltlichen Schwerpunkten der Schulprogramme, die Darstellung der Weiterentwick- lung, die Evaluation und zum Beispiel die Einbeziehung der Schulgemein- schaft dargelegt werden. Als letzten Hinweis dieses Erlasses wird der nächste Termin, der 31.12.2003, für eine landesweite Vorlage des Schul- programms gegeben.47

In dem Runderlass ‚Schulprogrammarbeit und interne Evaluation - Vorga- ben für die Jahre 2003 und 2004’ vom 29.04.2003 ist beschrieben, dass die allgemeinen Orientierungen für die Schulprogrammarbeit unverändert gelten und der Termin des 31.12.2003 auf den 31.12.2004 verschoben wird. Ebenfalls enthält dieser Erlass ausführliche Zielvorgaben, in denen der Umgang mit dem Schulprogramm und der Evaluation detailliert beschrieben ist.48 Allerdings legen die Schulen selbst fest,

„wie sie die vorstehenden Zielvorgaben bis zu dem Termin der Berichter- stattung an die Schulaufsicht über die Schulprogrammarbeit und die inter- ne Evaluation umsetzen. Dazu entscheidet die Schulkonferenz unter Be- rücksichtung der Bedingungen der schulischen Arbeit (u. a. Schulform und Schulgröße, Entwicklungsschwerpunkte, Prioritäten in den Zielen und Arbeitsplänen, Teilnahme am Modellvorhaben ‚Selbstständige Schule’).49

Die letzte, durch das Amtsblatt vom 04.03.2004 eingearbeitete Änderung dieses Runderlasses ist, dass eine weitere Verschiebung des Berichtstermins vorgenommen wurde. Das heißt, dass die Schulen nicht verpflichtet sind bis zum 31.12.2004, sondern bis zum 31.12.2005 ein Schulprogramm samt Bericht über die Arbeit und die Evaluation der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vorzulegen haben.50

Die oben beschriebenen rechtlichen Vorgaben werden durch den Hinweis, dass sich die Schulen an den vom Ministerium ausgegeben Broschüren ‚Schulprogramm - eine Handreichung’ und ‚Evaluation - eine Handreichung’ orientieren sollen, ergänzt.

2.4 Ziele und Aufgaben eines Schulprogramms

51 Ein Schulprogramm wird ausgearbeitet, um zum einen zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit der Schule beizutragen, und zum anderen soll es helfen, ihre Schulkultur zu entwickeln. Im Folgenden werden die neun Ziele und die damit einhergehenden Aufgaben erläutert. Abschließend befindet sich eine von HOLTAPPELS entwickelte Kurzübersicht, die die Ziele knapp, aber wesentlich darstellt.

Das erste Ziel betrifft die pädagogische Grundorientierung (vgl. Abbildung 2). Durch die Arbeit an einem Schulprogramm werden die Mitglieder einer Schule dazu angeregt, die grundlegenden Ziele der Schule zu klären und das Leitbild als Vision oder Orientierung zu formulieren. Ziel 2 nennt sich, Schulkonzept zur Integration pädagogischer Gestaltungsansätze. Dies be- inhaltet eine Weiterführung des Leitbildes in ein Gesamtkonzept, das die pädagogische Handlungspraxis und Organisation der Schule widerspie- gelt. Die Arbeitsgrundlage für Konsens und Verbindlichkeit ist das dritte Ziel. Damit ist gemeint, dass die Erarbeitung, aber vor allem die Verab- schiedung des Schulprogramms eine einheitliche Meinung aller vertritt. Das Schulprogramm ist demnach Ausdruck gemeinsamer Verantwortung, um einen konzeptionellen Rahmen für die pädagogische Arbeit zu schaf- fen, „gleichzeitig aber auch Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten für alle Schulmitglieder“52 zu bieten. Das vierte Ziel ist die Selbstvergewis- serungüber den Entwicklungsstand und Entwicklungsbedarf, denn ein Schulprogramm hilft die Bestandsaufnahme von Leistungen und Stärken, Problemen und Schwächen deutlich zu machen.

„Die Dokumentation der schulischen Entwicklungsarbeit verbindet sich zugleich mit der Feststellung von Entwicklungsbedarfen, in der Organisa- tion, der Unterrichtsentwicklung und der Personalentwicklung […].“53

Ein weiteres Ziel ist die Au ß endarstellung des Schulprofils für Orientierung und Kooperation, d. h. das Schulprogramm kann Entscheidungshilfen für Eltern, Schüler sowie für neue Lehrkräfte bieten. Das sechste Ziel betrifft die Verbesserung der Schulqualität.

„Ein Schulprogramm dient als Planungs- und Arbeitsgrundlage zur Steuerung der innerschulischen Entwicklungsarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Schulqualität.“54

Dies bedeutet für die mittelfristige Planung, dass sie auch zu einer Steige- rung der Lehr-Lern-Ergebnisse führt. Mit den Ergebnissen sind die fachli- chen und überfachlichen, kognitiven, manuellen und sozialen Fähigkeiten der Schüler angesprochen. Ziel 7 ist die Erhöhung von Effektivität und Ef- fizienz. In vielen Bereichen kann ein Schulprogramm helfen, vorhandene Ressourcen in personellen, räumlichen, materiellen, aber auch außerregi- onalen Bereichen nutzbar zu machen. Das vorletzte Ziel beinhaltet die Qualitätssicherung über Rechenschaft und Evaluation. Eine Schule liefert mit ihrem Schulprogramm zum einen den Bezugsrahmen für die interne und externe Evaluation (vgl. hierzu auch Kapitel 2.5), zum anderen kann sie gegenüber der Schulaufsichtsbehörde Rechenschaft ablegen. Das letzte Ziel schließlich ist das Ziel der Informationsgrundlage für die Steuerung des Bildungssystems.

„Ein Gesamtüberblick über Schulprogramme liefert Grundlagen für schul- externe Beratungs- und Unterstützungssysteme, geben den Steuerungs- ebenen Informationen über Planungs-, Regelungs- und Innovationsbedar- fe und Entwicklungsprobleme, ermöglicht überregionale und regionale Bestandsaufnahmen über Bildungsangebote, Leistungsfähigkeit und Ent- wicklungsprozesse des Schulwesens, um gezielter Steuerungs- und Un- terstützungsaufgaben im Bildungssystem wahrzunehmen.“55

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ziele des Schulprogramms56

2.5 Funktion eines Schulprogramms

Die Funktion des Schulprogramms lässt sich nach HOLTAPPELS nicht als einzige, eindeutige Funktion bestimmen. Er beschreibt eine Doppelfunkti- on des Schulprogramms, einerseits die Funktion als ‚Entwicklungsinstru- ment für die Schule’ und andererseits die Funktion als ‚Steuerungsinstru- ment der Systemebene’. Zunächst ist festzustellen, dass die Schulpro- grammarbeit die Verbesserung der pädagogischen Arbeit der Schule un- terstützen soll. Dies bedeutet, dass es auf interner Ebene eine Arbeitsvor- lage gibt, die zur systematischen Planung und Entwicklung pädagogischer Gestaltung für die Schule selbst beiträgt. Aufgrund dessen, dass Schulen der Schulaufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet sind, Rechenschaft abzulegen, werden die zunächst internen Analysen, Verständigungen und Entwicklungen nach außen transparent gemacht.57

„Die Steuerungsfunktion wird besonders darin sichtbar, dass Schulprogramme Anknüpfung für Qualitätssicherung, Rechenschaftslegung und Informationsgrundlagen für die Steuerungsebene bieten.“58

SCHRATZ beschreibt die von HOLTAPPELS benannte Entwicklungsfunktion für die Schule aufgrund von einigen expliziten Funktionen noch ausführli- cher. Die erste Funktion eines Schulprogramms ist, dass sie für die mittel- bzw. langfristige Planung Prioritäten und Schwerpunkte für die Arbeit der Schule setzt. Dies kann den Eltern eine zusätzliche Orientierungshilfe bei der Einschätzung der Schule bieten und somit die Schulwahl beeinflussen. Weiterhin ermöglicht es zielgerichtetes Handeln, indem die Möglichkeit ei- ner Leitlinie für alle Beteiligten besteht und dadurch Synergieeffekte ge- schaffen werden können. Die nötigen, eingesetzten Kräfte konzentrieren sich auf die wesentlichen Bestandteile, die das Schulleben ausmachen. Für die Schulleitung ist ein Schulprogramm ein Führungsinstrument, wo- durch Transparenz und Durchsetzungsmöglichkeit verbindlich wird. Für die Schule selbst wird durch das Schulprogramm eine klare Position in- nerhalb der Öffentlichkeit vermittelt.59 Die letzte von SCHRATZ genannte Funktion ist, dass

„es […] im Rahmen einer personellen Autonomie bei der Personalauswahl helfen [kann], da sich LehrerInnen dann am vorhandenen Schulprogramm ausrichten (oder an eine andere Schule gehen) müßten.“60

Obwohl MARITZEN die Funktionen ebenso wie HOLTAPPELS charakterisiert, beschreibt er drei Funktionen. Der Unterschied zu HOLTAPPELS besteht darin, dass er eine weitere Unterscheidung der Steuerungsfunktion her- ausfiltert. Diese wird in die Funktion des ‚öffentlichen Raums’ und des ‚ad- ministrativen Raums’ unterteilt. Mit ‚öffentlichem Raum’ ist nicht nur der Kreis der Elternschaft gemeint, sondern, dass Schulen auf außerschuli- sche Partner und Institutionen zukommen und verstärkt Interesse zeigen, über ihre schulischen Angebote und Konzeptionen zu informieren. Die Funktion des ‚administrativen Raums’ beinhaltet die Überprüfbarkeit des Schulprogramms aufgrund der offen gelegten Kriterien.61

Zusammenfassend lässt sich sagen,

„dass ein Schulprogramm in seiner Funktion als Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen einer Schule ein Instrument der Schulentwicklung ist und der Rechenschaftslegung nach innen und außen dient.“62

2.6 Schulprogramm als Qualitätssicherung und Teil der Schul- entwicklung

Bereits in den 70er Jahren empfiehlt die BILDUNGSKOMMISSION des deut- schen Bildungsrates eine Verstärkung der Selbstständigkeit der Einzel- schule. Die Kommission wies darauf hin, dass „komplexe soziale Systeme wie die Schule nicht mehr ausschließlich zentral verwaltet werden kön- nen.“63 Da Schulen auf die differenzierte Wirklichkeit situationsgerecht eingehen müssen, bedeutete dies, dass sich die Steuerung des Schulsys- tems grundlegend ändern musste. Dies geschah erst aufgrund der Dis- kussionen, die in den 90er Jahren geführt wurden. Von Seiten der kultus- ministeriellen Maßgaben vieler Bundesländer wurden Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schule gefordert.64 Diese Forderung wurde in der Denkschrift Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft, die von der BILDUNGSKOMMISSION des Landes NRW 1995 herausgegeben wurde, schriftlich fixiert. Die Teilautonomie der Einzelschule, die veränderte Steu- erung des Schulsystems und die Dezentralisierung von Verwaltungsauf- gaben sind damit proklamiert.65

Wo wirksame Handlungsmöglichkeiten bestehen und Effekte unmittelbar erzielt werden können, wird die Steuerung hin delegiert.

[...]


1 Third International Mathematics and Science Study

2 Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung

3 Programme for International Student Assessment

4 BIEHL, J. (2004): Schulprogramme als Instrumente innovativer Schulentwicklung. In: BRACKHAHN, B., u. a. [Hrsg.] (2004): Standards und Kompetenzen & Evaluation. Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen, Band 6. S. 16.

5 MEYER-HESEMANN, W. (2001): Ergebnisse und Wirkungen der Schulprogrammarbeit. Eröffnungsrede zur Fachtagung am 12.12.2001 im Landesinstitut. In: MSWF/Landesinstitut für Schule und Weiterbildung [Hrsg.]: Schulprogrammarbeit in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluationsstudien. S. 17.

6 vgl. Selbstständige Schule. Online im Internet: http://www.selbststaendige- schule.nrw.de/. Stand: 23.04.2005

7 vgl. ebd.

8 OBERMEYER, K. (2004): Evaluation der Schulprogrammarbeit. Auswertung und Fortschreibung miteinander verbinden. In: schul-management. 6/2004. S. 31.

9 Im Verlauf der Arbeit wird auf die weibliche Form aus Gründen der Vereinfachung verzichtet, sie ist aber selbstverständlich mitzudenken. Entsprechend gilt dies auch für alle weiteren Personengruppen, die nur in maskuliner Schreibweise Erwähnung finden.

10 BIEHL, J., 2004, S. 15.

11 Im Folgenden immer zitiert mit DFG-Projekt.

12 Schulsystem und Kultur der Einzelschule als Kontext des naturwissenschaftlichen Ler- nens in Schulen der Sekundarstufe I. Projektbeschreibung. Online im Internet: www.nwu- essen.de. Stand: 22.04.2005.

13 vgl. ebd.

14 HOLTAPPELS, H. G. (2004): Schulprogramm - ein Instrument zur systematischen Entwicklung der Schule. In: Holtappels, H. G. [Hrsg.] (2004): Schulprogramme - Instrumente der Schulentwicklung. Konzeptionen, Forschungsergebnisse, Praxisempfehlungen. Weinheim. S. 15.

15 PHILIPP, E./ROLFF, H.G. [Hrsg.] (1998): Schulprogramme und Leitbilder entwickeln. Ein Arbeitsbuch. Weinheim. S. 15.

16 vgl. PHILIPP, E./ROLFF, H.G. [Hrsg.], 1998, S. 14f.

17 DRESSELHAUS, G. (1999): Schulprogramm. Motor der Schulentwicklung. In: schulmanagment. 5/1999. S. 19.

18 MSJK [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 29.04.2003. S. 14/20.

19 vgl. PHILIPP, E./ROLFF, H.G. [Hrsg.], 1998, S. 15f.

20 HOLTAPPELS, 2004, S. 17.

21 HOLTAPPELS, 2004, S. 16.

22 vgl. DRESSLHAUS, 1999, S. 21.

23 HOLTAPPELS, 2004, S. 16.

24 PHILIPP, E./ROLFF, H.G. [Hrsg.], 1998, S. 19.

25 SCHRATZ, M. (1997): Vom Schulprofil zum Schulprogramm. In: schul-management. 2/1997, S. 19.

26 ebd.

27 vgl. SCHRATZ, 1997, S. 19f.

28 SCHÖPPLEIN, M.: Schulprofil. Online im Internet: http://www.kolleg- illertissen.de/Schulprofil/schulprofil.html, Stand: 25.03.2005.

29 PHILIPP, E./ROLFF, H.G. [Hrsg.], 1998, S. 17.

30 ebd.

31 vgl. SCHÖPPLEIN, M. Schulprofil. Online im Internet: http://www.kolleg- illertissen.de/Schulprofil/schulprofil.html, Stand: 25.03.2005.

32 MINISTERIUM FÜR SCHULE, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG (2002): Schulprogramm und Schulprogrammarbeit in Nordrhein-Westfalen - ein Überblick. In: MSWF/Landesinstitut für Schule und Weiterbildung [Hrsg.]: Schulprogrammarbeit in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluationsstudien. Frechen. S. 7.

33 Das nordrhein-westfälische MINISTERIUM FÜR SCHULE, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG, welches in den Jahren 2000-2002 tätig war, änderte im Rahmen der Regierungsneubildung 2002 bis heute die Bezeichnung in MINISTERIUM FÜR SCHULE, JUGEND UND KINDER. In den Jahren vor Mitte 2000 hieß das Ministerium: MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG.

34 vgl. MSWF, 2002, S. 7.

35 vgl. MSWF, 2002, S. 7.

36 MSWWF (1998): Schulprogramm - eine Handreichung. Frechen. S. 3.

37 BILDUNGSKOMMISSION NRW (1995): Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft. Denkschrift der Kommission „Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft“ beim Ministerpräsidenten des Landes NRW. Neuwied.

38 vgl. MSWF, 2002, S. 8.

39 MSWF, 2002, S. 8.

40 vgl. MSWF, 2002, S. 9.

41 vgl. MSWF, 2002, S. 11.

42 MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG [Hrsg.]: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. - BASS 2001/2002 - , 16. Ausgabe, 14-23 Nr. 1, Runderlass vom 25.06.1997, in: Gemeinsames Amtsblatt des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW. S. 14/19.

43 vgl. MSWWF [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 1. 25.6.1997. S 14/19

44 vgl. MSWWF [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 1. 25.6.1997. S 14/19

45 MSWWF [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 1. 25.6.1997. S 14/19

46 vgl. MSWWF [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 12.5.2000. S 14/19f.

47 vgl. MSWWF [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 12.5.2000. S 14/19f.

48 vgl. MSJK [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 29.04.2003. S. 14/20.

49 vgl. MSJK [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 29.04.2003. S. 14/20.

50 vgl. MSJK [Hrsg.]: BASS, 14-23, Nr. 2. 04.03.2004. S. 14/20.

51 vgl. HOLTAPPELS, 2004, S. 17ff.

52 HOLTAPPELS, 2004, S. 19.

53 ebd.

54 ebd.

55 HOLTAPPELS, 2004, S. 20.

56 HOLTAPPELS, 2004, S. 18.

57 vgl. HOLTAPPELS, 2004, S. 11.

58 HOLTAPPELS, 2004, S. 12.

59 vgl. SCHRATZ, 1997, S. 18f.

60 SCHRATZ, 1997, S. 19.

61 vgl. MARITZEN, N. (2003): Schulprogramm und Rechenschaft - eine schwierige Beziehung. In: BRÜSEMEISTER, T./EUBEL, K.-D. [Hrsg.] (2003): Zur Modernisierung der Schule. Leitideen - Konzepte - Akteure. Ein Überblick. Bielefeld. S. 249f.

62 MSWWF (1998): Schulprogramm - eine Handreichung. S. 10.

63 DEUTSCHER BILDUNGSRAT (1973): Empfehlungen der Bildungskommission: Zur Reform von Organisation und Verwaltung im Bildungswesen. Teil I: Verstärkte Selbstständigkeit der Schule und Partizipation der Lehrer, Schüler und Eltern. Bonn. S. 15.

64 vgl. LAUDENBACH, M. (1999): Aussagen zur Schulautonomie in kultusministeriellen Maßgaben. In: Grundschule. 9/1999. S. 57.

65 vgl. BILDUNGSKOMMISSION NRW (1995): Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft. Denkschrift der Kommission. Neuwied. S. 64ff.

Fin de l'extrait de 83 pages

Résumé des informations

Titre
Schulprogramm und Schulkultur
Sous-titre
Eine exemplarische Dokumentenanalyse an Gymnasien
Université
University of Duisburg-Essen
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
83
N° de catalogue
V76317
ISBN (ebook)
9783638786447
Taille d'un fichier
799 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schulprogramm, Schulkultur
Citation du texte
Miriam Funke (Auteur), 2005, Schulprogramm und Schulkultur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76317

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