Ein Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und John Locke

Zwei gegensätzliche Theoretiker oder im Geist verwandte Denker?


Dossier / Travail, 2007

17 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Der vorstaatliche Naturzustand
2.1. Rechtslage im Naturzustand
2.2. Anthropologie als Ursache der Staatsbildung

3. Der Vertrag als Ausgang aus dem Zustand natürlicher Freiheit

4. Der Aufbau des Staates
4.1. Widerstandsrecht des Volkes
4.2. Rolle der Religion im Staat

5. Lockes „Über die Regierung“ – modifizierte Version des „Leviathan“ oder eigenständige Theorie?

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Hobbes rettet den Menschen aus dem Naturzustand, um ihn dem absolutistischen Löwen zum Fraß vorzuwerfen.“[1]

Diese kritische Äußerung John Lockes zu den politischen Theorien von Thomas Hobbes steht stellvertretend für die überwiegend übereinstimmende Ablehnung - der vor allem kirchlichen und antiabsolutistischen Denker der frühen Neuzeit - gegenüber einem der umstrittensten Denker der politischen Theorie. Während John Locke in der Geschichte vornehmlich positiv bewertet wird und als Urvater des Liberalismus[2] oder gar strahlender Held des politischen Denkens[3] bezeichnet wird, ergibt sich aus der Rezeption von Thomas Hobbes ein eher diffuses Bild. Abhängig von der Betrachtungsweise wurde Hobbes als Befürworter des Absolutismus, des Totalitarismus, als ein früher Liberaler Denker oder gar als Vordenker der Demokratie interpretiert.[4] Einig sind sich die wenigen Rezipienten, die sich explizit auf Hobbes bezogen, einzig in der Ablehnung der Person Thomas Hobbes und seiner Theorien, die zu einer regelrechten Dämonisierung führte die bis in das 20. Jahrhundert aktuell blieb.[5] Größtenteils blieben die Bezugnahmen auf Hobbes in den Diskussionen der politischen Theorie jedoch implizit und die Autoren vermieden es, sich explizit auf ihn zu beziehen.[6]

Das gilt auch für John Locke, der in seinem politischen Hauptwerk „Two Treatises of Government[7] “ den Namen Thomas Hobbes mit keiner Silbe erwähnt, jedoch bei der Konzeption seine Vertragstheorie nichtsdestotrotz auf die in dessen Hauptwerk, dem „Leviathan[8] “, beschriebenen Grundgedanken aufbaut.[9] Andere Autoren, wie der renommierte Politikwissenschaftler Herfried Münkler gehen bei ihrer Bewertung des Hobbesschen Einflusses auf Lockes Theorien noch einen Schritt weiter und behaupten, dass Locke die Ideen des Naturzustands und des Gesellschaftsvertrags übernommen hat, um sie lediglich so zu modifizieren, dass sie besser zu der sich entwickelnden liberalen Marktgesellschaft passen.[10]

Diese Behauptung bezieht sich auf die Tatsache, dass sowohl Hobbes als auch Locke aus England stammten und zwischen ihren Hauptwerken lediglich vier Jahrzehnte lagen[11]. Sie bildet das Fundament des Vergleichs dieser beiden politischen Theoretiker. Darauf aufbauend entwickelt sich die Kernthese der Arbeit, dass Thomas Hobbes als geistiger Vater von John Locke angesehen werden muss.

Wie aus der einleitenden Darstellung ersichtlich, herrscht zwischen den Autoren der Sekundärliteratur, besonders in der Bewertung der Theorien von Thomas Hobbes, zu John Locke aber auch in der Einschätzung des Verhältnisses Uneinigkeit. Die Arbeit wird sich deshalb bei der Gegenüberstellung der Theorien direkt auf die Primärliteratur stützen und sich, um einen eindeutigen Vergleich zu erreichen, dabei mit dem „Leviathan“ und den „Two Treatises of Government“ auf die Hauptwerke von Hobbes und Locke beschränken. Da sich ihre politischen Auffassungen, geprägt durch historische Ereignisse, im Verlauf ihres Lebens weiter entwickelt oder verändert haben und die beiden genannten Werke gemeinhin als Vollendung ihrer politischen Vorstellungen gelten.

Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Gedanken der beiden Autoren einander gegenüberzustellen und dabei einerseits ihre Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, sowie andererseits die Unterschiede im Kontext des gesellschaftlichen Wandels in England in der Zeit zwischen Hobbes und Locke zu analysieren. Die Untersuchungsstruktur folgt bei dem Vergleich dem Argumentationsverlauf der beiden Theorien. Beginnend mit der Beschreibung des Naturzustandes und der Charakterisierung des Menschen erfolgt darauf basierend eine Darstellung der Argumente für die Bildung einer Gesellschaft. Des Weiteren werden die Vorstellungen des Vertrags bezüglich der Konstruktion, der Möglichkeiten ihn abzuschließen und deren Grenzen verglichen. Abschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der Vorstellungen des gegründeten Staates in Bezug auf das angestrebte Herrschaftssystem und die Rolle der Religion.

Um der genannten These, dass Locke die Kerngedanken von Hobbes modifiziert hat, um sie den gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen, gerecht zu werden, ist es notwendig die Ergebnisse des Vergleichs mit prägenden historischen Ereignissen zu pointieren.

2. Der vorstaatliche Naturzustand

Hobbes Argumentation basiert auf dem hypothetischen Modell eines nicht-staatlichen Zustands des menschlichen Zusammenlebens.[12] Es ist also ein reines Gedankenexperiment, das seiner Theorie zu Grunde liegt. Gleichermaßen konstruiert auch Locke seine Theorie auf dem Fundament eines gedachten Naturzustands[13], wobei er im Gegensatz zu Hobbes davon ausgeht, dass dieser Zustand auch real existiert haben könnte.[14] Da er jedoch keine konkreten Belege anführen kann und somit bei ihm der vorstaatliche Zustand auch ein Konstrukt bleibt, ist diese Annahme für den konkreten Vergleich von keiner großen Bedeutung.

Einigkeit zwischen ihnen herrscht nicht nur bei der generellen Nutzung des Modells, sondern auch bei der negativen Bewertung des Naturzustands. Im Gegensatz zu Autoren wie Rousseau, der in der Freiheit des Naturzustands das Ideal menschlichen Zusammenlebens sieht[15], beschreibt Hobbes ihn als elenden Kriegszustand aller gegen alle, aus dem der Mensch gerettet werden muss.[16] In ähnlicher Weise charakterisiert auch Locke – wenn auch aus einer anderen Begründung heraus - dieses vorstaatliche Konstrukt als einen von Furcht und ständiger Gefahr geprägten Status.[17]

Doch wieso gestaltet sich das Bild des Naturzustands derart negativ?

2.1. Rechtslage im Naturzustand

Das elementare Axiom des Naturzustandes, das diesen als Zustand absoluter individueller Freiheit beschreibt,[18] wirkt zunächst einmal nicht derart nachteilig. Die vollkommene Freiheit jedes einzelnen impliziert jedoch auch eine fehlende Rechtssicherheit, die eine ständige Gefahrensituation nach sich zieht. Diese ständige Bedrohung ist vor allem in der Charakterisierung des Menschen begründet, die an dieser Stelle allerdings kurz zurück gestellt wird, um die Darstellung der rechtlichen Situation im Naturzustand zu vervollständigen.

Bei der Analyse der Primär-, sowie der Sekundärliteratur über den Naturzustand von Hobbes und Locke stößt man unweigerlich auf das Naturgesetz und das Naturrecht. Die beiden Termini sprechen grundsätzlich gegen die Annahme eines rechtsfreien nicht-staatlichen Zustandes. Bei der Hobbesschen Beschreibung des Naturgesetzes als Vernunftregel, die besagt, dass man nichts tun solle was einen selbst gefährden könnte[19], wird allerdings deutlich, dass es sich nicht um ein einschränkendes Gesetz nach unserer Vorstellung handelt, sondern vielmehr eine vernunftgeprägte Verhaltensregel. Es handelt sich somit eher um eine Empfehlung für eine das Leben sichernde Handlungsweise, als um eine rechtliche Verordnung. Noch deutlicher wird die vorherrschende Rechtsfreiheit im Naturzustand bei der Betrachtung der Hobbesschen Definition des Naturrechts, die er als ein Recht aller auf alles beschreibt.[20] Was in der Konsequenz nichts anderes bedeutet, dass er dem so genannten Naturrecht seinen exklusiven Charakter nimmt und es somit zu einer leeren Floskel wird.

Locke hingegen stellt das Naturgesetz in abgewandelter Form mit einem normativ verpflichtenden Charakter, der verbietet sich selber oder andere zu töten[21] und fordert den Frieden zu wahren[22], dar. Das führt zu einer differenzierteren Betrachtung des Naturzustands. Der vorstaatliche Zustand ist bei Locke somit nicht bedeutungsgleich mit dem von Hobbes geprägten Krieg aller gegen alle. Vielmehr ist dieser Kriegszustand eine Erscheinung im Naturzustand, in den sich die Menschen durch Wort und Tat selber begeben, wenn sie einen anderen oder sein Eigentum gefährden. Die Menschen befinden sich somit nicht von Natur aus im Krieg gegeneinander. Vielmehr endet erst durch Verstöße gegen die natürlichen Gesetze der friedliche und beginnt der kriegerische Zustand, der durch das Fehlen sanktionsfähiger Rechtssprechung im Naturzustand dauerhaft wird.[23] Nach Locke ist diese Entartung vor allem bedingt durch die aus dem Vorhandensein von Eigentum resultierende Ungleichheit.[24]

Darin besteht auch der entscheidende Unterschied zwischen den Naturzustandskonstruktionen von Hobbes und Locke. Während Hobbes davon ausgeht, dass es aufgrund der im kriegerischen Naturzustand herrschenden Unsicherheit und dem Recht aller auf alles kein Eigentum, sondern nur temporären Besitz geben kann[25], postuliert Locke die Entstehung von Eigentum auch im nicht-staatlichen Zustand, aus der Vermischung vom Boden und Arbeit. Erst aus diesem Anspruch auf den bearbeiteten Boden entstehen Konflikte zwischen den Menschen und letztendlich der Krieg aller gegen alle.[26]

[...]


[1] John Locke, zitiert nach: Druwe, Ulrich, Politische Theorie, München 1993, S. 97.

[2] Ottmann, Henning, Geschichte des politischen Denkens. Von den Anfängen bei den Griechen bis auf unsere Zeit, Stuttgart 2006, S. 343.

[3] Hartmann, Jürgen/Meyer, Bernd/Oldopp, Birgit, Geschichte der politischen Ideen, Wiesbaden 2002, S. 70.

[4] Ottmann, Geschichte des politischen Denkens, S. 302.

[5] Hartmann/Meyer/Oldopp, Geschichte der politischen Ideen, S. 67.

[6] Schaal, Gary S./Heidenreich, Felix, Einführung in die politischen Theorien der Moderne, Opladen 2006, S. 77.

[7] Ich verwende die im Reclam Stuttgart Verlag erschienene Ausgabe „Über die Regierung“ übersetzt von Dorothee Tidow und herausgegeben von Peter Cornelius Mayer-Tasch 1970.

[8] Ich verwende die im Reclam Stuttgart Verlag erschienene Ausgabe „Leviathan“ übersetzt von Jacob Peter Mayer 1970.

[9] Hartmann/Meyer/Oldopp, Geschichte der politischen Ideen, S. 67.

[10] Münkler, Herfried, Thomas Hobbes 2., vollständig überarbeitete Auflage, Frankfurt/Main 2001, S. 142.

[11] Der „Leviathan“ ist 1651 und die „Two Treatises of Government” 1690 erschienen.

[12] Chwaszcza, Christine, Thomas Hobbes (1588-1679), in: Maier, Hans/Denzer, Horst (Hrsg.), Klassiker des politischen Denkens Bd. 1. Von Plato bis Hobbes, München 2001, S. 211.

[13] Hartmann/Meyer/Oldopp, Geschichte der politischen Ideen, S. 70.

[14] Druwe, Politische Theorie, S. 100.

[15] Pfetsch, Frank R., Theoretiker der Politik: von Platon bis Habermas, Paderborn 2003, S. 134.

[16] Leviathan, Kap. XVII., S. 151.

[17] Über die Regierung, Kap. IX., Nr. 123, S. 95.

[18] Leviathan, Kap. XXXI., S. 295.

[19] Leviathan, Kap. XIV., S. 118.

[20] Leviathan, Kap. XIV., S. 119.

[21] Über die Regierung, Kap. II., Nr. 6, S. 6.

[22] Über die Regierung, Kap. II., Nr. 7, S. 7.

[23] Über die Regierung, Kap. III., Nr. 17, S. 15.

[24] Druwe, Politische Theorie, S. 105.

[25] Schaal/Heidenreich, Theorien der Moderne, S. 68.

[26] Hartmann/Meyer/Oldopp, Geschichte der politischen Ideen, S. 71.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Ein Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und John Locke
Sous-titre
Zwei gegensätzliche Theoretiker oder im Geist verwandte Denker?
Université
http://www.uni-jena.de/
Cours
Seminar: Vertragstheorien
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
17
N° de catalogue
V76575
ISBN (ebook)
9783638808149
ISBN (Livre)
9783638839341
Taille d'un fichier
513 KB
Langue
allemand
Mots clés
Vergleich, Theorien, Thomas, Hobbes, John, Locke, Seminar, Vertragstheorien
Citation du texte
Steffen Schröder (Auteur), 2007, Ein Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und John Locke , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76575

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