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Freistellungen vom Urheberrechtsgesetz zum Zwecke der Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen

Title: Freistellungen vom Urheberrechtsgesetz zum Zwecke der Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen

Seminar Paper , 2006 , 18 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Stefan Zeidler (Author)

Communications - Journalism, Journalism Professions
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Heute kann jeder mit seinem Handy und mit seiner Digitalkamera hochwertige Bilder machen, die dann auch von Medien, etwa für die Bild-Aktion der Leserreporter verwertet werden können.
So berufen sich die publizierenden Medien auf die Pressefreiheit und scheren sich unter dessen Deckmantel wenig um die persönliche Freiheit des Einzelnen, sich diesem Rummel zu entziehen, bzw. sein Werk vor der Auswertung in oder in manchen Fällen auch der Entwertung durch die Medien zu schützen.
Die sonst in unserer Gesellschaft so hofierte freie Presse, die seit ihrer Unterdrückung und Kontrolle im Propagandastaat jenen Sonderstatus als konstitutierendes Element einer gesunden Demokratie innehat, wird hier in ihre wenigen Grenzen verwiesen.
Wie genau der Gesetzgeber hier schützend seine Hand über die finanziellen, aber auch imateriellen Interessen der Rechteinhaber hält, soll im Folgenden erläutert werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Urheberrecht

3 Verwertungsgesellschaften

4 Schrankenregelungen

4.1 § 24 UrhG.: Freie Benutzung

4.2 § 48 UrhG.: Öffentliche Reden

4.3 § 50 UrhG.: Bild- und Tonberichterstattung

4.3.1 § 5 Rundfunkstaatsvertrag 2001

4.3.2 § 5a Rundfunkstaatsvertrag 2001

4.4 § 51 UrhG.: Zitate

4.5 § 57 UrhG.: Unwesentliches Beiwerk

4.6 § 59 UrhG.: Werke an öffentlichen Plätzen

5 Ausblick / Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Ausnahmen vom Urheberrecht, die eine Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen ermöglichen, und erörtert dabei, wie ein Ausgleich zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit geschaffen wird.

  • Grundlagen des Urheberrechts und die Rolle von Verwertungsgesellschaften
  • Analyse spezifischer Schrankenregelungen wie der freien Benutzung, Zitatrechten und Panoramafreiheit
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bild- und Tonberichterstattung
  • Die Bedeutung von Kurzberichterstattungsrechten bei Sport-Großereignissen
  • Herausforderungen der digitalen Medienlandschaft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Auszug aus dem Buch

4.3 § 50 UrhG.: Bild- und Tonberichterstattung

Bereits kurz angerissen wurde in dieser Arbeit die Schnellebigkeit der aktuellen Medienlandschaft, die unter Rückgriff auf neue Übertragungswege schon fast in Echtzeit berichtet und produziert. Kaum ist die letzte Frage auf der Pressekonferenz beantwortet, kann man die Antworten schon in einem Weblog lesen oder gar Ausschnitte der Konferenz als Stream ansehen. Fraglich ist an dieser Stelle, ob nicht die Erlaubnis dazu hätte eingeholt werden müssen, was den zeitlichen Abstand zwischen Aufnahme und Wiedergabe massiv verzögern und eben jene auf Schnelligkeit getrimmte Medienwelt zurück in die Zeit der Fox tönenden Wochenschau katapultieren würde. Aus genau dieser Zeit stammt aber die rechtliche Grundlage für diese Auslassung vom Urheberrechts-Gesetz zum Zweck der Bild- und Tonberichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse.

Hervorzuheben ist hier die alleinige Privilegierung der Berichterstattung, also die der Information der Allgemeinheit dienende, ausschnittsweise, möglichst wirklichkeitstreue Wiedergabe und sachliche Schilderung tatsächlich geschehener Ereignisse. Damit gelten aber vollständige Übertragungen von Sport-Großereignissen, Dokumentationen, die meist ohne aktuellen Bezug sind und Darstellungen der subjektiven Meinung eines Autors wie auch vertiefende Kommentare, Spielanalysen und Theaterkritiken nicht als privilegierte Berichterstattung, da sie über die bloße Information der Allgemeinheit hinausgehen. Denn auch wenn es nicht gerechtfertigt ist, die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu unterbinden, weil dies an die Zustimmung des Urhebers gebunden wäre, soll dem Urheber auch kein wirtschaftlicher Schaden durch Verwertungshandlungen entstehen, die über das schon genannte Maß hinausgehen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Urheberrechts in der modernen Mediengesellschaft ein und umreißt die Notwendigkeit gesetzlicher Ausnahmen zum Schutz demokratischer Informationsinteressen.

2 Das Urheberrecht: Das Kapitel definiert den Werkbegriff und die damit verbundenen Urheberpersönlichkeitsrechte sowie die wirtschaftlichen Schutzinteressen.

3 Verwertungsgesellschaften: Hier wird die Funktion von Organisationen wie der GEMA oder VG-Wort erläutert, die bei der Wahrnehmung von Urheberrechten in einer globalisierten Welt unterstützen.

4 Schrankenregelungen: Dieses zentrale Kapitel analysiert die verschiedenen rechtlichen Instrumente, die eine Nutzung geschützter Werke ohne explizite Zustimmung des Urhebers erlauben.

4.1 § 24 UrhG.: Freie Benutzung: Erläuterung der Voraussetzungen, unter denen neue Werke auf Basis bestehender Schöpfungen ohne Einwilligung des ursprünglichen Urhebers erstellt werden dürfen.

4.2 § 48 UrhG.: Öffentliche Reden: Untersuchung der Bedingungen für die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden, die bei öffentlichen Anlässen gehalten wurden.

4.3 § 50 UrhG.: Bild- und Tonberichterstattung: Darstellung der gesetzlichen Grundlage für die Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse, bei denen urheberrechtlich geschützte Werke zufällig wahrnehmbar sind.

4.3.1 § 5 Rundfunkstaatsvertrag 2001: Fokus auf das Recht zur unentgeltlichen Kurzberichterstattung, das zur Vermeidung von Informationsmonopolen dient.

4.3.2 § 5a Rundfunkstaatsvertrag 2001: Erörterung der Zugangsregelung zu sportlichen Großereignissen im Fernsehen zur Sicherung des öffentlichen Informationsinteresses.

4.4 § 51 UrhG.: Zitate: Analyse der Anforderungen an das Zitatrecht in wissenschaftlichen und kulturellen Kontexten unter Berücksichtigung von Gebrauchs- und Quellenangabepflichten.

4.5 § 57 UrhG.: Unwesentliches Beiwerk: Erklärung der Bedingungen, unter denen Werke im Hintergrund einer Darstellung zustimmungsfrei genutzt werden können.

4.6 § 59 UrhG.: Werke an öffentlichen Plätzen: Definition der Panoramafreiheit und der Grenzen der werblichen Nutzung von Außenansichten von Bauwerken.

5 Ausblick / Fazit: Eine abschließende Betrachtung der zukünftigen Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Schutz pluralistischer Berichterstattung im digitalen Zeitalter.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Schrankenregelungen, Bildberichterstattung, Kurzberichterstattung, Rundfunkstaatsvertrag, freie Benutzung, Zitatrecht, Panoramafreiheit, geistiges Eigentum, Informationsmonopol, Grundversorgung, Sportberichterstattung, Werkbegriff.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz und untersucht, welche gesetzlichen Ausnahmeregelungen (Schranken) es ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte im Rahmen der journalistischen Berichterstattung ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die zentralen Themen umfassen die Grundlagen des Urheberrechts, die Rolle von Verwertungsgesellschaften, verschiedene Schrankenparagrafen (wie Zitat- und Panoramafreiheit) sowie spezifische Regelungen zur Kurzberichterstattung bei sportlichen Großereignissen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Gesetz den notwendigen Ausgleich zwischen den exklusiven Verwertungsrechten der Urheber und dem öffentlichen Informationsinteresse der Gesellschaft herstellt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Analyse des Urheberrechtsgesetzes und des Rundfunkstaatsvertrages unter Einbeziehung relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Im Hauptteil werden detailliert die verschiedenen Ausnahmetatbestände des Urheberrechts erläutert, darunter die freie Benutzung, das Zitatrecht, die Panoramafreiheit sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bild- und Tonberichterstattung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Urheberrechtsgesetz, Schrankenregelungen, Berichterstattung, Informationsinteresse, Gemeinwohl und Medienrecht charakterisiert.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "freier Benutzung" und "Bearbeitung" so wichtig?

Die Unterscheidung ist entscheidend, da für eine rechtssichere "freie Benutzung" das ursprüngliche Werk verblasst sein muss, während bei einer "Bearbeitung" das Originalwerk noch erkennbar bleibt, was eine Zustimmung des Urhebers zwingend erforderlich macht.

Welche Rolle spielt der Rundfunkstaatsvertrag bei Sportübertragungen?

Der Rundfunkstaatsvertrag sichert durch das Recht auf Kurzberichterstattung, dass auch Sendeanstalten, die keine exklusiven Übertragungsrechte erworben haben, die Öffentlichkeit über wichtige Ereignisse informieren können, um die Bildung von Informationsmonopolen zu verhindern.

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Details

Title
Freistellungen vom Urheberrechtsgesetz zum Zwecke der Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen
College
Free University of Berlin  (Publizistik und Kommunikationswissenschaften)
Course
Ausgewählte Themen des Medienrechts
Grade
1,3
Author
Stefan Zeidler (Author)
Publication Year
2006
Pages
18
Catalog Number
V76659
ISBN (eBook)
9783638862448
ISBN (Book)
9783638862509
Language
German
Tags
Freistellungen Urheberrechtsgesetz Zwecke Berichterstattung Film Funk Fernsehen Ausgewählte Themen Medienrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefan Zeidler (Author), 2006, Freistellungen vom Urheberrechtsgesetz zum Zwecke der Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76659
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