Die Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes und deren Bedeutung im modernen Staat


Trabajo Escrito, 2007

21 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand und Literaturbericht

2. Anthropologie und Staatstheorie bei Aristoteles
2.1 Aristoteles’ Vorstellung vom Menschen als zoon politikon
2.2 Natürlichkeit des Staates und Mischverfassung als Ideal

3. Anthropologie und Staatstheorie bei Thomas Hobbes
3.1 Hobbes’ pessimistisches Menschenbild: Homo homini lupus est
3.2 Sicherheit durch Vertrag und absolutistische Herrschaft des Leviathan

4. Bürgerliche Freiheit bei Aristoteles und Thomas Hobbes
4.1 Aristoteles’ Vorstellung einer politischen Freiheit
4.2 Hobbes’ Konzept der persönlichen Freiheit

5. Der moderne Staat: Was bleibt von Aristoteles und Hobbes?
5.1 Der moderne Staat im Vergleich zu Aristoteles’ und Hobbes’ Staatstheorien
5.2 Bürgerliche Freiheit im modernen Staat

6. Fazit: Die Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes sowie deren Bedeutung
im modernen Staat

7. Literaturverzeichnis

1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand und
Literaturbericht

Nicht erst seit den Terroranschlägen von New York und Washington am 11. September 2001 ist in der Bundesrepublik Deutschland eine hitzige Debatte um die Einschränkung individueller Freiheitsrechte durch den Staat zugunsten der inneren Sicherheit entbrannt. Die Frage nach dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit und dem Stellenwert der bürgerlichen Freiheiten allgemein beschäftigte die bundesdeutsche Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten bereits des Öfteren, beispielsweise im Zusammenhang mit den Aktivitäten der RAF und der damit verbundenen Bedrohungslage in den siebziger Jahren.[1] Zwar lässt sich generalisierend feststellen, dass eben dieses Spannungsverhältnis und die Diskussion um die Freiheit des Bürgers wohl jeden demokratischen Verfassungsstaat kennzeichnet[2], doch wird diese Debatte gerade hierzulande sehr engagiert und emotional geführt. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, wie die bürgerliche Freiheit im modernen Staat denn genau beschaffen ist, und wie bzw. woraus sich die aktuelle Vorstellung von Freiheit letztlich entwickelt hat. Zur Beantwortung derselben bietet es sich an, einen ideengeschichtlichen Zugang zu wählen, denn der Begriff der Freiheit ist seit jeher ein zentrales Thema der politischen Philosophie.[3] Gerade in diesem Bereich gehen die Vorstellungen von Freiheit sehr weit auseinander, was sich vor allem an den Ausführungen von Aristoteles und Thomas Hobbes deutlich zeigen lässt. So begründeten die beiden Denker nicht nur zwei unterschiedliche Staatstheorien, sondern legten diesen auch zwei absolut gegensätzliche Vorstellungen von bürgerlicher Freiheit zugrunde, welche trotz – oder vielleicht gerade wegen - ihrer Verschiedenheit für die politische Theorie bis heute maßgeblich sind.

In der vorliegenden Arbeit sollen daher die Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes anhand der Staatstheorien der beiden Denker erläutert und verglichen werden, um schließlich der Frage nachzugehen, ob und in welcher Form diese Konzeptionen Eingang in die Vorstellung von Freiheit im modernen Staat gefunden haben. Da die Freiheitsbegriffe der beiden Philosophen nur im Kontext ihrer jeweils zugrunde liegenden Staatstheorie und Anthropologie gesehen und herausgearbeitet werden können, sollen im ersten Teil dieser Abhandlung Aristoteles’ und Hobbes’ Vorstellungen von Mensch und Staat erläutert und verglichen werden. Anschließend wird gezielt auf die unterschiedlichen Freiheitsbegriffe der beiden Denker eingegangen. Im letzten Teil dieser Arbeit soll schließlich untersucht werden, ob und in welcher Art und Weise sich der moderne Staat von den zuvor genannten Konzepten unterscheidet, und welche Bedeutung die behandelten Freiheitsbegriffe in Anbetracht dieser Unterschiede im Freiheitskonzept des modernen Staates spielen.

Für die Darstellung der Anthropologien, Staatstheorien und Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes wurde neben den jeweiligen Hauptwerken der Denker, also „Die Politik“ und „Leviathan“, u.a. die Einführung „Klassiker des politischen Denkens von Hans Maier und Horst Denzer verwendet. Dieses Werk bietet, neben zahlreichen verfügbaren Einführungswerken und Gegenüberstellungen der verschiedenen Denker, den wohl besten Vergleich der politischen Anthropologien und Staatstheorien der behandelten Philosophen. Neben diesen Quellen berufen sich die Vergleiche der Staatstheorien und Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Hobbes mit den Gegebenheiten und Vorstellungen von heute im Wesentlichen auf die Untersuchungen von Benjamin Constant und James M. Buchanan zum Thema „bürgerliche Freiheit“. In diesen Werken wird sehr dezidiert untersucht, inwieweit sich der heutige Freiheitsbegriff von den Konzeptionen Aristoteles’ und Hobbes’ unterscheidet bzw. wie bürgerliche Freiheit heute definiert ist.

2. Anthropologie und Staatstheorie bei Aristoteles

In seinen Hauptwerken „Nikomanische Ethik“ und „Politik“ ging Aristoteles bereits in der Antike auf Fragen der seelischen Ordnung des Menschen und der - dem menschlichen Wesen angemessenen - Gemeinschaft ein.[4] Um den aristotelischen Freiheitsbegriff, welcher die politische Philosophie für Jahrhunderte prägen sollte, herausarbeiten und mit der Vorstellung Thomas Hobbes’ vergleichen zu können, werden im Folgenden zunächst Anthropologie und Staatstheorie des Denkers dargestellt.

2.1 Aristoteles’ Vorstellung vom Menschen als zoon politikon

In seiner antiken Staatstheorie geht Aristoteles von einem positiven Menschenbild aus, einem Paradigma, das für die politische Anthropologie bis in die Neuzeit hinein bestand hatte. Er betrachtet den Menschen als ein von Natur aus politisches Wesen (zoon politikon), das vernunftbegabt und stets auf das Gute ausgerichtet ist.[5] Menschliches Handeln wird dem Philosophen zufolge sowohl zielgerichtet als auch von einer freien Willensentscheidung bestimmt.[6] Der Mensch könne aber nicht – wie bei Thomas Hobbes – bewusst und autonom entscheiden, ob er Teil einer Gesellschaftsordnung sein will.[7] Vielmehr sei er aufgrund seiner sozialen und staatenbildenden Natur von Geburt an zum Leben in der Polis veranlagt. Entsprechend dieser Vorstellung, ist die politische Gemeinschaft als natürlichste Lebensform des Menschen anzusehen, denn nur in ihr könne dieser „seine […] ethischen und intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten […] vervollkommnen.“[8] In diesem Sinne sei es Menschen aufgrund ihrer Veranlagung überhaupt nicht möglich, außerhalb des Staates zu leben: „Wer aber in Gemeinschaft nicht leben kann oder in seiner Autarkie ihr nicht bedarf, der ist kein Teil des Staates, sondern ein Tier oder Gott.“[9] Überhaupt erst ermöglicht wird der Zusammenschluss zur Gemeinschaft nach Meinung von Aristoteles durch die Tugend der Freundschaft[10] und die Tatsache, dass der Mensch als einziges Wesen über Vernunft und Sprache verfügt, um „das Nützliche und Schädliche mitzuteilen und so auch das Gerechte und Ungerechte.“[11]

Aristoteles vertritt zudem die Auffassung, dass der Mensch aus einem beherrschten Teil (Leib) und einem herrschenden Teil (Seele) besteht. Tiere hingegen besitzen gemäß ihrer natürlichen Bestimmung nur Ersteren, Götter ausschließlich Letzteren. Damit ist der Mensch auch selbst in der Lage, die Form der Gemeinschaft auf der Grundlage der allen Menschen gemeinsamen Vernunft zu gestalten.[12] In dieser Differenzierung zwischen Leib und Seele ist auch die Ursache dafür zu sehen, dass gemäß der aristotelischen Vorstellung nicht alle Menschen gleichgestellt sind.[13] So ist bei den Einen die Seele, also der herrschende Teil, besser ausgeprägt, weshalb sie keine körperlichen Arbeiten ausführen können und sollen und daher zum Herrschen bzw. Regieren geeignet sind. Bei den Anderen dominiert der Leib, also der beherrschte Teil, weshalb diese nicht selbst herrschen und regieren, sondern durch ihre körperliche Arbeit die ökonomischen Lebensgrundlagen für sich und die Herrschenden bzw. Regierenden schaffen.[14] Dies soll im Folgenden bei der Erläuterung der Staatstheorie und des Freiheitsbegriffs Aristoteles’ noch deutlicher ausgeführt werden.

2.2 Natürlichkeit des Staates und Mischverfassung als Ideal

Wie bereits festgestellt wurde, geht Aristoteles in seiner Staatstheorie nicht vom Individuum, sondern von der Gemeinschaft aus und betrachtet den Menschen als zoon politikon, einem Wesen, in dem die Gemeinschaft bzw. der Drang zur Bildung einer solchen im Grunde schon genetisch angelegt ist. Aus diesem Grund muss der aristotelische Staat, die Polis – anders als bei Thomas Hobbes – auch nicht formell gegründet werden.[15] Dieser Staat strebt nach der Erreichung der völligen Glückseligkeit (eudaimonia)[16], indem er es den Menschen ermöglicht, ihre Anlagen zur vervollkommnen.[17] Die Gemeinschaft besteht also nicht um des bloßen Lebens willen, sondern um des vollkommenen Lebens Willen.[18] Dementsprechend ist es für den politischen Aristotelismus auch unmöglich, ein gutes und gerechtes Leben von der Politik abgewandt, als Privatmann, führen zu können.[19]

In seinen Untersuchungen geht es Aristoteles also nicht darum, die Entstehung des Staates zu beleuchten. Sein Augenmerk legt er auf die Beschreibung und Analyse eines, der Natur des Menschen angemessenen Lebens sowie derjenigen Institutionen, die nötig sind, um dieses zu sichern und zu bewahren. Seine Werke gleichen somit politikwissenschaftlichen Anleitungen, anhand derer die für das gewinnbringende menschliche Zusammenleben bestmögliche, richtige Ordnung im Sinne einer Verfassung erreicht werden kann.[20]

[...]


[1] Vgl. Lepsius 2004, S. 64.

[2] Vgl. Glaeßner 2002, S. 3.

[3] Vgl. http://www.zeit.de/archiv/2001/42/200142_2._leiter.xml?page=all

[4] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 34.

[5] Vgl. Thies 2004, S. 84.

[6] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 35.

[7] Vgl. Buchanan 1984, S. 210.

[8] Maier, Denzer 2004, S. 211.

[9] Aristoteles, Buch I, 2.

[10] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 41.

[11] Aristoteles, Buch I, 2.

[12] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 45f.

[13] Vgl. Thies, 2004, S. 84.

[14] Vgl. Aristoteles, Buch I, 6.

[15] Vgl. ebd., Buch I, 2.

[16] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 35.

[17] Vgl. ebd., S. 216.

[18] Vgl. Aristoteles, Buch I, 2.

[19] Vgl. Kerstin 1996, S. 11.

[20] Vgl. Maier, Denzer 2004, S. 40f.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes und deren Bedeutung im modernen Staat
Universidad
University of Regensburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Grundkurs Einführung in die Politische Philosophie: Aristoteles – Hobbes – Montesquieu (BM 1)
Calificación
2,0
Autor
Año
2007
Páginas
21
No. de catálogo
V76686
ISBN (Ebook)
9783638817158
ISBN (Libro)
9783638817875
Tamaño de fichero
431 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Freiheitsbegriffe, Aristoteles, Thomas, Hobbes, Bedeutung, Staat, Grundkurs, Einführung, Politische, Philosophie, Aristoteles, Hobbes, Montesquieu
Citar trabajo
Michael Adam (Autor), 2007, Die Freiheitsbegriffe von Aristoteles und Thomas Hobbes und deren Bedeutung im modernen Staat, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76686

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