Die Bedeutung der Subsidienverträge Hessen-Kassels mit den Niederlanden und England von 1688 bis 1714


Dossier / Travail, 2005

28 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Forschungsgegenstand und Quellenlage

2. Das Heereswesen der Vertragspartner
2.1. Das Heereswesen in Hessen-Kassel
2.2. Das Heereswesen in den Niederlanden
2.3. Das Heereswesen in England

3. Die Subsidienverträge
3.1. Der Charakter von Subsidienverträgen
3.2. Rechtliche Voraussetzungen
3.3. Die Subsidienverträge Hessen-Kassels mit den Niederlanden und England
3.3.1. Die Subsidienverträge im Pfälzischen Erbfolgekrieg
3.3.2. Die Subsidienverträge im Spanischen Erbfolgekrieg
3.3.3. Entwicklungen in den Subsidienverträgen
3.4. Die Subsidienverträge als Diskussionsgegenstand

4. Die politische Bedeutung der Subsidienverträge

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Gegenstand dieser Arbeit sind die Subsidienverträge Hessen-Kassels mit den Niederländischen Generalstaaten und England zwischen 1688 und 1714, d.h. während des Pfälzischen (1688-1697) und des Spanischen Erbfolgekriegs (1701-1713/14). Dabei handelt es sich um eine Zeit, in der sich Europa im Umbruch befand. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, der vor allem die Gebiete des Heiligen Römischen Reiches stark in Mitleidenschaft gezogen hatte und zu enormen Bevölkerungsverlusten führte, erlebten die Fürstentümer im Reich zahlreiche weitgehende Veränderungen. Nach den Friedensschlüsen von Münster und Osnabrück 1648 gab es neben territorialen Veränderungen auch Umorientierungen in den Staats- und Verwaltungssystemen, aber auch auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene, vor allem aber im Militärbereich. Mit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann unter anderem das Zeitalter der stehenden Heere, aber auch die Macht der Fürsten steigerte sich. Es begann ein Zeitalter, das mit Begriffen wie Absolutismus, Barock und Merkantilismus verbunden wird.[1] Auch in Hessen-Kassel machten sich diese Veränderungen bemerkbar. Darüber hinaus spielt der Landgraf Karl I. eine entscheidende Rolle für das Thema dieser Arbeit. Kein hessischer Landgraf hatte eine derartig lange Regierungszeit, von 1670 bis zu seinem Tod 1730 war er der Landesherr von Hessen-Kassel. Vor allem das durch ihn professionalisierte stehende Heer und der Abschluß von Subsidienverträgen mit auswärtigen Mächten waren in seiner Regierungszeit von erheblicher Bedeutung.

Allerdings waren die Subsidienverträge keine Besonderheit Hessen-Kassels, sie waren eine weit verbeitete Erscheinung dieser Zeit. Schließlich war es auch das Zeitalter Ludwigs XIV., der über Jahrzehnte hinweg mit seiner ständigen Kriegsbereitschaft und seinen Expansionsbestrebungen viele europäische Staaten auf die Probe stellte.

Mit der Schilderung des Heereswesens sowohl von Hessen-Kassel als auch von den Vertragspartnern England und den Niederlanden beginnt diese Arbeit. Es ist wichtig, die Militärpolitik dieser Staaten zu kennen, um die Entstehung der Subsidienverträge nachvollziehen zu können, dabei spielt auch die politische und militärische Situation dieses Zeitraums eine entscheidende Rolle.

Im nächsten Schritt wird nach Klärung der rechtlichen Grundlagen der Charakter von Subsidienverträgen erläutert, bevor im Anschluß daran einige der Verträge zwischen Hessen-Kassel und den Niederlanden bzw. England genauer dargestellt und analysiert werden, wobei der Schwerpunkt auf den Verträgen mit den Niederlanden liegt. Auf die Bewertung der Subsidienverträge in der Zeit vom 18. bis zu Beginn des 20. Jahhunderts wird im Anschluß daran eingegangen.

Die eigentlich Fragestellung dieser Arbeit ist aber, welche politische Rolle diese Subsidienverträge für Hessen-Kassel spielten. Es muß herausgestellt werden, ob die Verträge zum einen der Landgrafschaft finanziellen Gewinn bringen sollten, wodurch sie einer innenpolitischen Zweckerfüllung gedient hätten. Zum anderen soll aber die Frage gestellt werden, ob Hessen-Kassel mit diesen Verträgen handfeste politische Ziele verfolgte, die durch die Unterstützung der Vertragspartner realisiert werden sollten. Auf den Punkt gebracht, soll herausgefunden werden, ob Hessen-Kassel durch diese Verträge als Akteur auf der europäischen Staatenbühne oder eher als Objekt der Vertragspartner fungierte. Diese Frage ist vor allem vor dem Hintergrund interessant, daß Hessen bzw. später Hessen-Kassel trotz seiner geringen Größe und Macht seit etwa Mitte des 16. Jahrhunderts häufig versuchte, seinen Einfluß im Reich und in Europa zur Geltung zu bringen. Darum stellt sich die Frage, ob es in diesem Punkt eine gewisse Kontinuität bis zum Jahr 1714 gab.

1. Forschungsstand und Quellenlage

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges spielt die Staatenwerdung Hessen-Kassels in der historischen Forschung eine größere Rolle. Allerdings hat man dabei dem Militär lange Zeit nur wenig Beachtung geschenkt, jedoch blieb es nicht dabei. Der Blickwinkel auf das Militär wurde darüber hinaus erweitert, es werden heute nicht nur kriegswissenschaftliche, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte des Militärs betrachtet.[2]

Die Beschäftigung mit den Subsidienverträgen Hessen-Kassels ist in der Geschichtswissenschaft keineswegs neu. Jedoch die Verträge aus dem Zeitraum von 1688 bis 1714 sind hierbei stark unterrepräsentiert, hingegen zu den Subsidienverträgen in der Zeit des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges scheint es eine größere Fülle an wissenschaftlicher Literatur zu geben. Zu den Verträgen aus dem hier behandelten Zeitraum existieren verhältnismäßig wenige Monographien, die in der Regel aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammen oder z.T. sogar noch früher verfaßt wurden. Dagegen existiert aber häufiger Literatur, die sich mit den Phänomenen Subsidienverträge und Soldatenhandel im Allgemeinen und in einem größeren zeitlichen und räumlichen Rahmen befaßt. Die Literatur über die Subsidienverträge Hessen-Kassels betrachtete diese in der Vergangenheit meist sehr deskriptiv und räumte vor allem den finanziellen Aspekten viel Platz ein, darüber hinaus war sie stark von Werturteilen geprägt, die man aus der heutigen Perspektive kritisch prüfen muß. Die vermeintliche außenpolitische Motivation Hessen-Kassels, die zum Abschluß dieser Verträge geführt haben könnte, spielt in der älteren Literatur meist eine untergeordnete Rolle. Deswegen ist es nötig, die politische und militärische Situation dieser Zeit im europäischen Staatensystem genauer zu betrachten und daraus auf die politische Bedeutung der Verträge zu schließen.

Für diese Arbeit wurden einige Subsidienverträge zwischen Hessen-Kassel und den Niederländischen Generalstaaten als Originalquelle herangezogen.

Angaben über Kosten und Zahlungen der Vertragspartner werden in dieser Arbeit nicht erwähnt, zum einen aus Gründen der Übersichtlichkeit, weil die Geldbeträge in den Verträgen in unterschiedlichen Währungen erwähnt wurden. Außerdem liegen aus diesem Zeitraum keine verläßlichen Angaben über die Kosten der jeweiligen Armeen vor, da das ohnehin äußerst komplizierte Rechnungs- und Kassenwesen nur lückenhaft überliefert ist. Aufschlußreicher wären relative Angaben, z.B. der Anteil der Militärkosten am Staatshaushalt, aber auch solche Angaben finden in dieser Arbeit keine Erwähnung. Es sei lediglich vorweg erwähnt, daß die Kriegskosten schätzungsweise bis zu drei Viertel der Staatsausgaben bei den kriegführenden Mächte ausmachten.[3]

2. Das Heereswesen der Vertragspartner

2.1. Das Heereswesen in Hessen-Kassel

Hessen-Kassel wurde durch den Dreißigjährigen Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen, weshalb Landgraf Wilhelm VI. beschloß, die abgedankten Soldaten seßhaft zu machen und sie vor fremden Werbern schützte, da sie im Land gebraucht wurden. Einige Jahre nach dem Westfälischen Frieden kam es zu bedeutenden Veränderungen im Staat, was insbesondere die Verwaltung und die Justiz betraf, dabei sollte vor allem die Trennung der militärischen von den zivilen Angelegenheiten erwähnt werden. Die Stände konnten zwar ihren Einfluß auf die Staatsangelegenheiten ausbauen, dies traf jedoch nicht auf Belange der Innen- und Außenpolitik zu.[4]

Der Ausbau des stehenden Heeres wurde von Landgraf Karl I. stark vorangetrieben. Nachdem er ursprünglich eine eher defensive und neutrale Haltung einnahm, baute er sein Sicherheitsdenken zunehmend auf die Abwehr der drohenden französischen Expansion auf. Seine antifranzösische Haltung und der Wunsch nach Erhöhung der militärischen Stärke beschränkten sich nicht allein auf Hessen-Kassel. Durch den Beitritt zu entsprechenden Bündnissen wurde er u.a. neben Wilhelm III. von Nassau-Oranien und Graf Georg Friedrich von Waldeck, der beim Aufbau seines Heeres mitwirkte, zu einem der wichtigsten Anführer des Widerstandes gegen Frankreich und machte sich auch auf Reichsebene für eine Aufstockung der Heere stark.[5]

Schon seit 1672, also in einer Zeit, in der offiziell noch seine Mutter Hedwig Hessen-Kassel vormundschaftlich regierte, begann er, ein stehendes Heer von 1500 Mann Stärke aufzustellen, daß er in der folgenden Zeit noch systematisch ausbaute. In diesem Jahr begann Frankreich den sogenannten Holländischen Krieg, um der erstarkten niederländischen Republik Einhalt zu gebieten. Aus Hessen-Kassel wurde damals ein Kreiskontingent an den Rhein gesendet, die Bewaffnung war jedoch unzureichend. Bei einem Heeresbesuch konnte sich der Landgraf von der katastrophalen Lage seiner Soldaten ein Bild machen. Als er dann im Jahr 1677 zum ersten Mal selber regierte, vermietete er zum ersten Mal seine Truppen gegen Subsidienzahlungen an Dänemark. Allerdings war dies kein typischer Subsidienvertrag, da Dänemark zum Reich gehörte und somit keine auswärtige Macht war. Jedoch auch diese Hilfstruppen waren in einem äußerst schlechten Zustand, der vom Landgrafen folgendermaßen kommentiert wurde: „ … daß die arme(n) erkrankte(n) und vor aller Wartung und Mitteln entblößte(n) Knechte häufig dahinfallen und versterben“.[6]

Nach diesen schlechten Erfahrungen baute er schließlich sein Heer weiter aus auf eine Stärke von etwa 9000 bis 10000 Mann und professionalisierte es. Diese Zahl ist ganz enorm, wenn man bedenkt, daß ganz Hessen zu Beginn des 18. Jahrhunderts etwa 200000 Einwohner hatte.[7] Sein Onkel, der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, diente ihm dabei als Vorbild. Da aber die Kosten für ein stehendes Heer nicht mehr alleine durch die Steuerzahlungen der Landstände aufgebracht werden konnten, griff man zum Mittel der Truppenvermietung. Die Republik Venedig war 1687 die erste auswärtige Macht, mit der Hessen-Kassel einen Subsidienvertrag abschloß. Drei Jahre später äußerte sich der Landgraf über sein eigenes Heer: „ … es haben (...) wenig Fürsten vom Reich eine solche Armee unter ihrem Kommando gehabt wie diese ist“.[8]

Man darf aber auch die wirtschaftlichen Faktoren nicht außer Acht lassen, wenn es um die Schaffung des stehenden Heeres geht. Zu eben dieser Zeit wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eingeleitet. Dadurch, daß das Heer mit Kleidung und Waffen ausgerüstet werden mußte, erlebte vor allem das Textil- und Schmiedegewerbe einen Aufschwung. Auch von der für das Zeitalter des Merkantilismus typischen Peuplierung des Landes wurde Gebrauch gemacht. Seit 1685 wurden die Hugenotten vom Landgrafen eingeladen, sich in seinem Land anzusiedeln.[9]

2.2. Das Heereswesen in den Niederlanden

Die Niederländischen Generalstaaten nahmen im europäischen Staatensystem eine Sonderstellung ein, da es sich um eine Republik ohne absolutistische Tendenzen handelte und ihre Macht vor allem auf ihrer Wirtschaftskraft beruhte.[10]

In der Vergangenheit haben einige niederländische Historiker behauptet, die Tatsache, daß Miettruppen für die niederländische Armee angeworben wurden, wäre auf den unmilitärischen oder friedliebenden Charakter der Niederländer, die angeblich den Kampf scheuten, zurückzuführen. Dies kann aber verneint werden.[11]

Schon vor Beginn des 17. Jahrhunderts war es in der niederländischen Republik üblich, Soldaten aus anderen Staaten anzuwerben, die ersten Mietsoldaten waren Schweizer. Der Hauptgrund für die Anwerbung fremder Soldaten muß in der damaligen demographischen Situation gesehen werden. Um das Jahr 1600 lebten ungefähr anderthalb Millionen Menschen in der Republik, fünfzig Jahre später waren es etwa 1,8 Millionen Einwohner. Danach stabilisierte sich die Bevölkerungszahl auf dieser Höhe, um erst kurz vor Ende des 18. Jahrhunderts auf über zwei Millionen zu steigen. Daher war der Bevölkerungsumfang zu gering, um ein ausreichend großes Heer zu stellen und deswegen war man auf die Unterstützung fremder Soldaten angewiesen. Bereits 1635 bestand die Infanterie der niederländischen Armee mehrheitlich aus Fremden. Mit der Zeit stieg der Bedarf an einem großen Heer, insbesondere in der kriegerischen Epoche Ludwigs XIV., dabei nahm der Anteil der Niederländer in der Armee sogar noch ab. So bestanden von den 75 Regimentern der niederländische Armee zu Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges nur 48 zur Gänze oder zum Teil aus Niederländern.[12] Schließlich benötigte die Armee in diesem Zeitraum zwischen 75000 und 100000 Mann unter Waffen.

Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß die Niederlande deshalb Miettruppen anwerben konnten, weil sie aufgrund ihrer großen Menge an mobilisierbarem Kapital finanziell dazu in der Lage waren. Die Niederlande waren in dieser Zeit eine bedeutende Handelsmacht, daran konnte selbst die Tatsache, daß sich die Staatsschulden aufgrund der kriegerischen Ereignisse von 1688 bis 1713 auf das fünffache erhöhten, nichts ändern. Die Niederlande waren aber vor allem eine Seemacht, weswegen die Landstreitkräfte von geringerer Bedeutung waren.[13]

Da zu dieser Zeit die niederländische Armee ständig gefordert war, sah man auch davon ab, die Miettruppen zu Beginn des Winters zu entlassen, wie es vorher üblich war. Stattdessen wollte man zum einen auf die Schlagkraft einer geübten Armee vertrauen und zum anderen die hohen Abdankungs- und Werbekosten einsparen.[14]

Üblicherweise wurden durch die sogenannten Kapitulationen ganze Regimenter zu Fuß und zu Pferd angeworben, während des Spansichen Erbfolgekrieges waren es insgesamt 74 fremde Regimenter aus verschiedenen Staaten.[15]

Allerdings ist hier Vorsicht geboten, wenn es um die Unterscheidung zwischen Niederländern und Fremden geht. Seit dem Westfälischem Frieden galt in den Niederlanden ein Abstammungsrecht, daß jeden, der auf niederländischem Territorium geboren wurde, als Niederländer betrachtete. Darüber hinaus waren die Kriterien zur Vergabe von Einbürgerungsbriefen in den jeweiligen Provinzen unterschiedlich.[16]

2.3. Das Heereswesen in England

Im Gegensatz zu den Niederlanden hätte England schon eher ein ausreichendes Bevölkerungspotential gehabt, um aus eigener Kraft ein stehendes Heer entsprechender Größe aufzustellen. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts lebten dort etwa fünf Millionen Menschen, d.h. mehr als drei mal soviel wie in den Niederlanden.[17] Daß man aber kein stehendes Heer aufstellte, hatte politische Gründe. Zum einen war England, genauso wie die niederländische Republik, eine Seemacht, so daß die Landstreitkräfte eine untergeordnete Rolle spielten. Zum anderen war die englische Regierung nicht bereit, die hohen Unterhaltskosten für ein stehendes Heer aufzubringen. In Kriegszeiten war es daher üblich, das Heer durch den Einbezug von Miettruppen zu vergrößern, während es andererseits üblich war, nach Beendigung eines Krieges stark abzurüsten. So rüstete man das englische Heer nach dem Frieden von Rijswijk auf 10000 Mann ab, – das entspricht in etwa der Truppenstärke von Hessen-Kassel (!) - während man auf dem Höhepunkt des Spanischen Erbfolgekrieges 171000 Mann unter Waffen hatte. Der Anteil der fremden Truppen in der Armee betrug zeitweise mehr als die Hälfte. Außerdem spielte, wie in den Niederlanden auch hier die Finanzkraft des Staates eine große Rolle.[18] Jedoch reichten die Steuereinnahmen zur Deckung der Kriegskosten nicht aus, weshalb man von der Bevölkerung Kriegsanleihen nahm.[19]

Es sei auch noch zu erwähnen, daß in England das Parlament die Kontrolle über die Armee hatte und die Gesellschaft im Gegensatz zu Hessen-Kassel nicht so stark militarisiert war.[20]

[...]


[1] Philippi, Hessen, S. 349 f.

[2] Fuchs, S. 19 f.

[3] Sicken, S. 95 f.

[4] Demandt, S. 263 ff.

[5] Demandt, S. 267 f. u. Hauer, S. 20.

[6] Hauer, S. 19.

[7] Philippi, Hessen, S. 354.

[8] Hauer, S. 18.

[9] Hauer, S. 21 f.

[10] Duchhardt, S. 177.

[11] Zwitzer, S. 39 ff.

[12] Ebd., S. 43 ff.

[13] Sicken, S. 91 ff. u. Duchhardt, S. 177 f.

[14] Zwitzer, S. 43 ff.

[15] Ebd.., S. 56. Außer Hessen-Kassel stellten u.a. auch , Preußen, Sachsen , Württemberg, Brandenburg-Anspach, Braunschweig-Lüneburg, Holstein-Gottorp und Dänemark Miettruppen für die niederl. Armee zur Verfügung.

[16] Ebd., S. 46 f.

[17] Jones, S. 1.

[18] Duchhardt, S. 103 u. Sicken, S. 91 ff.

[19] Jones, S. 11 f.

[20] Wilson, S. 769.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Die Bedeutung der Subsidienverträge Hessen-Kassels mit den Niederlanden und England von 1688 bis 1714
Université
University of Marburg  (Seminar für Neuere Geschichte)
Cours
Hessen als Faktor im internationalen Staatensystem der Frühen Neuzeit (16. bis 18. Jh.): Akteur oder Objekt?
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
28
N° de catalogue
V76766
ISBN (ebook)
9783638822985
ISBN (Livre)
9783638824583
Taille d'un fichier
492 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bedeutung, Subsidienverträge, Hessen-Kassels, Niederlanden, England, Hessen, Faktor, Staatensystem, Frühen, Neuzeit, Akteur, Objekt
Citation du texte
Johannes Hofmeister (Auteur), 2005, Die Bedeutung der Subsidienverträge Hessen-Kassels mit den Niederlanden und England von 1688 bis 1714, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76766

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