Die Streitkräfte der DDR - Die NVA als Parteiarmee unter Kontrolle ziviler Kräfte


Trabajo Escrito, 2007

32 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Rahmen zivil- militärischer Beziehungen
2.1 Was ist Militär, wer ist Zivilist?
2.2 Peter D. Feaver- der Prinzipal regiert, der Agent gehorcht..
2.3 Strategien ziviler Kontrolle nach Trinkunas ..

3. Zur Nationalen Volksarmee..
3.1 Gründung und Geschichte..
3.2 Armee für den Sozialismus - Die NVA im Institutionengefüge der DDR

4. Die NVA im Parteistaat
4.1 Zivile Akteure in der Deutschen Demokratischen Republik..
4.2 Sicherung ziviler Dominanz.
4.3 Zivile Kontrollmechanismen .

5. Fazit..

6. Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

„Die Partei, die Partei, die hat immer Recht.“ Für die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik war diese Zeile aus Luis Fürstenbergs „Lied von der Partei“ lange Jahre unabwendbarer Teil ihrer Realität. Das in der DDR geltende Prinzip der führenden Rolle der Partei1 war das entscheidende Grundprinzip des Herrschaftssystems im aus der sowjetischen Besatzungszone nach dem 2. Weltkrieg hervorgegangenen deutschen Staat (Weber 2004: 253).

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands sicherte sich diese Vorherrschaft im Staat nicht nur im politischen Bereich, sondern in der gesamten Gesellschaft (ebd.: 253). Ein wichtiger Teil einer jeden staatlichen Gemeinschaft ist stets auch das Streitkräftesystem des Staates. Von besonderer Bedeutung ist das Militär in einer Situation, wie sie sich im Nachkriegseuropa mit der Entstehung zweier, sich feindlich gesinnter, Machtblöcke herausbildete. Die Wiedereinsetzung von Streitkräften war in den beiden deutschen Staaten als Symbol der Eigenstaatlichkeit eine bedeutende Größe und eine Notwendigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen militärischen West- und Ostintegration (Wenzke 1998: 426). Für die neu entstandene DDR bildeten ihre Streitkräfte darüber hinaus auch den Garant des Schutzes der neuen sozialistischen Ordnung, so wie es die Verfassung der DDR von 1974 in Artikel 7.2 ausweist:

„Die Deutsche Demokratische Republik organisiert die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger. Die Nationale Volksarmee und die anderen Organe der Landesverteidigung schützen die sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen. Die Nationale Volksarmee pflegt im Interesse der Wahrung des Friedens und der Sicherung des sozialistischen Staates enge Waffenbrüderschaft mit den Armeen der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten.“

Es ist ein normaler Vorgang, dass ein Staat sich eine Armee gibt, der Aufbau von Streitkräften ist fester Bestandteil von State-Building-Prozessen. Da die DDR zweifelsohne kein vom Militär gegründeter Staat war, erschufen also Zivilisten das Militär und beauftragten es mit der Verteidigung des Staates vor seinen Feinden Die Zivilisten mussten Mittel und Wege erschaffen, sich zu versichern, dass das eingesetzte Militär sich so verhält, wie es die zivile Führung wünschte (vgl. Feaver 2003). Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit der Beziehung der zivilen Organe der DDR zum Militär. Die Arbeit wird sich allerdings nicht um ein Bild der allgemeinen Beziehungen der Zivilisten in der DDR zu den bewaffneten Organen bemühen, sondern sich spezifisch mit dem Verhältnis der zivilen

Führung zur Nationalen Volksarmee befassen. Nach Seubert und Diedrich kann die DDR als ein Staat im „militarisierten Sozialismus“ (Diedrich 2004: 262) aufgefasst werden. In diesem Sinne bedeutet Militarismus nach Karl Liebknecht ein

„System der Umklammerung der ganzen Gesellschaft durch ein Netz militärischer und halbmilitärischer Einrichtungen […] ferner als ein System der Durchtränkung unseres ganzen öffentlichen und privaten Volkslebens mit militärischem Geiste.“ (ebd. 263)

Eine Analyse der in einem solchen Staat besonders vielfältigen militärischen und halbmilitärischen Organe wie der Grenztruppen der DDR, des Wachregiment Feliks E. Dzierzynski, der Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder der Gesellschaft für Sport und Technik (vgl. Diedrich/ Ehlert/ Wenzke 1998: 44 ff) kann diese Arbeit nicht leisten. Das Augenmerk auf die Nationale Volksarmee als größte militärische Organisation der DDR2 ermöglicht es, in rationaler Vorgehensweise zwei Theorien der zivil- militärischen Beziehungen auf die spezifische Situation der DDR anzuwenden3. Sie sollen dabei dem Kriterium der Falsifizierbarkeit unterworfen werden und es wird geprüft, inwiefern die Theorien den Fall der DDR erfassen und adäquat erklären. Nach Prüfung an der Empirie wird diese Arbeit versuchen, in einem deduktiven Schritt aus allgemeinen Theorien der zivil- militärischen Beziehungen Schlussfolgerungen für den Sonderfall DDR zu ziehen und versuchen zu zeigen, dass in der DDR ein sehr hoher Grad ziviler Kontrolle existierte, der das Militär den zivilen Kräften gegenüber verpflichtete.

Hierzu beginnt die Arbeit mit einer Hinführung zum Thema, indem die Gründung der NVA als notwendige und hinreichende Bedingung für zivil- militärische Beziehungen dargelegt wird. Die Erläuterung der Einbindung der Streitkräfte in das politische System der Deutschen Demokratischen Republik wird einen Rahmen für die Analyse der verschiedenen Akteure schaffen. Danach schließt sich ein Theorieteil an, in welchem die anzuwendenden Theorien der zivil- militärischen Beziehungen eingeführt werden. Innerhalb dieser Beziehungen wird das Hauptaugenmerk auf zivile Kontrolle über das Militär gelegt. Dazu werden nach einer allgemeinen Feststellung über den Charakter des Militärs und des Zivilen die verwendeten Theorien vorgestellt. Peter D. Feavers Theorie der zivil- militärischen Beziehungen als Prinzipal- Agent Schema und die Theorie ziviler

Kontrolle nach Harold A. Trinkunas erscheinen dem Autor hier als untersuchenswerte Ansätze zur Beurteilung der Situation zivil- militärischer Beziehungen in einem Staat, da beide ein strukturelles Verständnis der Beziehungen zwischen den Akteuren haben und sich nicht auf kulturalistischen Erklärungen oder eng definierten Politikbereichen beschränken. Im analytischen Teil dieser Arbeit werden die genannten Theorien auf die konkrete Situation in der DDR angewandt. Hierbei werden besonders der Parteiapparat und der Staatssicherheitsapparat innerhalb der Streitkräfte als Prüfmittel für die Theorien angewendet. Es wird hierbei der Frage nachgegangen, welche Mittel der zivilen Kontrolle die DDR- Führung nutzte und mit welchem Resultat. Es wird untersucht, ob sich innerhalb der Theorie für die DDR spezifische Möglichkeiten der zivilen Kontrolle zuordnen lassen In einem abschließenden Fazit wird neben der Wiederaufnahme der Hauptfragestellungen der Arbeit versucht, eine kritische Würdigung der besonderen Gefolgsamkeit der Nationalen Volksarmee durchzuführen, besonders im Hinblick auf das Nichteingreifen der Streitkräfte während der friedlichen Revolution in der DDR 1989. Sogar in dieser systembedrohenden Krise blieb das Militär bei seinem Befehlen und versucht nicht, sich den geschwächten Akteur der zivilen Führung Untertan zu machen.

2. Theoretischer Rahmen zivil- militärischer Beziehungen

2.1 Was ist Militär, wer ist Zivilist?

Eine Grundfrage bei der Betrachtung zivil- militärischer Beziehung ist die Frage, was das Militär ist und wer in Abgrenzung dazu Zivilist ist. Die scheinbar einfache Frage nach der Natur des Militärs findet allerdings auf vielfältigste Arten Beantwortung. Eine einheitliche Definition scheitert an den unterschiedlichen Blickwinkeln verschiedener Untersuchungen. So kommt man leicht zu anders gearteten Definitionen wenn man verschiedene historische Perspektiven oder unterschiedliche politikwissenschaftliche Theorieansätze anlegt. Das moderne Militär des 21. Jahrhunderts wird mit der Definition des Militärs des 18. und 19. Jahrhunderts nur noch begrenzt übereinstimmen. Auch wird ein empirisch- analytisch arbeitender Wissenschaftler das Wesen des Militärs anders bestimmen als dies ein Anhänger der historisch- dialektischen Schule täte. Diese Arbeit wird das Militär im Folgenden als funktionales Subsystem der Gesellschaft verstehen, welches analytisch- institutionell anhand verschiedener Merkmale definiert werden kann. Eine Definition des Militärs lautet: Das Militär bilden „die bewaffneten Streitkräfte eines Staates oder einer Staatenverbindung“ und „Angehörige der Streitkräfte, insb. die höheren Offiziere“ (Schmidt 1995: 602). Der analytische Wert dieser Definition ist allerdings begrenzt, da sie nur ein einziges Merkmal anbietet, welches Militär von anderen Teilbereichen der Gesellschaft unterscheiden könnte- die Bewaffnung. Der Begriff der Streitkräfte ist allerdings nicht eindeutig, so könnten z.B. auch bewaffnete Polizeikräfte oder spezielle Einheiten des Zolls4 zu den Streitkräften des Staates gezählt werden. Noch problematischer wird die Definition, wenn derselbe Autor Streitkräfte als „die militärischen Verbände eines Staates oder einer Staatenverbindung“ definiert (Schmidt 1995: 942).

Das Militär ist eine weberianische Bürokratie: eine regelgebundene Organisation, bestimmt durch ein Regulariensystem und standardisierte Arbeitsweisen, welche ihre Mitarbeiter für ihre Folgsamkeit belohnt (Trinkunas 2005: 13). Als organisatorische Definition trifft dies zu, aber Militär ist eben nicht nur dies. Die Armee, wie Friedrich Engels schreibt, „die organisierte Einheit bewaffneter Menschen, die ein Staat zum Zwecke des offensiven oder defensiven Krieges unterhält“ (Engels 1857). Im Unterschied zu anderen Bürokratien zielt der Zweck des Militärs explizit auf Gewaltanwendung hin. Engels Begriff der Armee kommt einer modernen Ausarbeitung des Militärs dennoch schon recht nahe. Für diese Arbeit soll das Militär durch drei Merkmalsausprägungen definiert werden. Es ist erstens eine rechtlich verfasste, bewaffnete Organisation im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates. Zweitens hat das Militär eine außenpolitische Aufgabe, es wird nicht zur (oder nur in begrenzten Ausnahmefällen) zu Aufrechterhaltung der inneren Ordnung des Staates eingesetzt. Drittens ist es per Auftrag legitimiert, den Staat durch Management und Anwendung von Zwangsmitteln und Gewalt vor Gefahr zu schützen (vgl.: von Bredow 2000: 16, auch Croissant 2006). Eine Reihe supplementärer Merkmale können hinzugezogen werden. So ist Militär nicht nur bewaffnet, sondern auch uniformiert, kaserniert, es fordert Loyalität und ist dem Prinzip von Befehl und Gehorsam unterworfen. Zweifelsohne erfüllen nicht alle Militärs diese supplementären Kriterien und sie differieren beträchtlich unter den oben erwähnten unterschiedlichen zeitlichen und theoretischen Ansätzen.

Die zivilen Teile der Gesellschaft sind daher alle Bereiche des Gesellschaftssystems, > auf die diese Definition nicht zutrifft. Die allergrößten Teile der modernen Gesellschaft sind nicht bewaffnet oder zumindest nicht mit annähernd schweren Waffen wie das Militär. Nur wenige andere Teile der Gesellschaft sind vom Staat zu Anwendung von Gewalt legitimiert, so z.B. die Polizeikräfte. Diese haben aber wiederum keinen außenpolitischen Anspruch5. Zivile Organisationen decken das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Organisationsformen ab, vom Sport- oder Kleintierzüchterverein über Gewerkschaften oder Verbände hin zu Regierungen, Parlamenten und Parteien. Relevant für die Untersuchung der zivil- militärischen Beziehungen der DDR sind für diese Arbeit nur die Beziehungen zwischen den zivilen politischen Akteuren und dem Militär.

2.2 Peter D. Feaver- der Prinzipal regiert, der Agent gehorcht

Für Feaver stellen sich zivil- militärische Beziehungen als rational choice- Beziehung und strategische Interaktion zwischen zwei hierarchisch gegliederten Akteuren dar. Die beiden Akteure sind erstens die zivile Führung und zweitens das Militär. (Feaver 2003: 58). Er untersucht in seinem Werk „Armed Servants“ von 2003 die zivil- militärischen Beziehungen der USA und legt Wert darauf, dass sein Konzept zuvorderst auch nur auf die USA im Speziellen und im Weiteren möglicherweise auf liberale Demokratien angewendet werden kann6 (ebd.: 12). Diese Arbeit bedient sich seiner analytischen Instrumentariums und versucht zu zeigen, dass durch sie auch für ein sozialistisches System wie das der DDR Erklärungsmöglichkeiten angeboten werden.

Der theoretische Rahmen des feaver’schen Ansatzes ist das Prinzipal- Agent Schema. In Rahmen zivil- militärischer Beziehungen paktiert der zivile Prinzipal mit dem Agenten Militär um die Gesellschaft vor Feinden zu schützen. Sobald der Vertrag eingegangen ist versucht der zivile Prinzipal zu gewährleisten, dass der Agent nach seinen Vorgaben handelt und gleichzeitig versucht er, die Gefahren, welche mit der Delegation verbunden sind, zu minimieren (ebd.: 57). Es wird angenommen, dass die Interessen des Prinzipal und des Agenten darin kongruent sind, dass beide Sicherheit für den Staat wollen. Allerdings ist es möglich, dass sie unterschiedlicher Ansichten sind, wie diese Sicherheit zu erreichen ist. Da jeder der beiden ein rationaler Akteur in sich selbst ist, wird jeder versuchen, seine Ziele gegenüber dem anderen bestmöglich durchzusetzen. Dennoch versteht sich das Militär aus sich heraus als Agent des Prinzipals und ist grundsätzlich bereit, mit diesen einen Vertrag zur Unterordnung einzugehen. (ebd.: 89). Ausgehend von der Aufrechterhaltung des Prinzips der zivilen Kontrolle gibt es zwei Möglichkeiten, wie das Verhalten des Militärs gesehen werden kann. Es kann Aufgaben so bearbeiten, wie die Zivilen es fordern- es betreibt „working“ oder es kann Aufgaben so bearbeiten wie es die Militärs wollen- es betreibt „shirking“7 (ebd.: 59 f.). In der Ausübung seiner Rolle ist das Militär als spezifischer Agent bestrebt, drei grundsätzliche Präferenzen in die zivil- militärischen Beziehungen einzubringen. Es besitzt erstens eine klare Vorstellung idealer Sicherheitspolitik. Es will also autorisiert werden, die Maßnahmen zu unternehmen, die es für geeignet hält. Zweitens hat das Militär eine Präferenz dafür respektiert zu werden und Ehre zu erfahren. Dies in dem Sinn, dass es wünscht, für seinen Dienst für eine gerechte Sache geachtet zu werden. Drittens will das Militär als Agent der Zivilen seine Aufgaben stets mit sowenig ziviler Einmischung und Kontrolle wie möglich erfüllen- es schätzt seine Autonomie (ebd.: 63 f.) Das natürliche Interesse des Militärs kann daher zu verschiedenen Graden des shirking führen, während es im Interesse des Prinzipals ist, einen Agenten zu haben, welcher stets working betreibt8.

Eine bedeutende Frage ist, mit welchen Methoden der Prinzipal sich das working des Agenten sichern kann. Feaver nennt hier sechs Typen von Mechanismen ziviler Kontrolle über das Militär. Diese werden nach dem Intrusionsgrad9 in das innere Gefüge des Agenten unterschieden.

[...]


1 „Die Partei“ bezieht sich hier auf die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), eine nach leninistischem Muster strukturierte politische Organisation. Der Führungsanspruch der Partei war seit 1968 im Artikel 1 der Verfassung der DDR verankert.

2 Die Truppenstärke der NVA betrug Anfang 1990 noch etwa 135.000 Personen (Wenzke 1998: 520). Die Grenztruppen hatten eine Stärke von immerhin 50.000 Personen (sie zählten seit 1973/4 nicht mehr zur NVA) (Lapp 1998: 244) und im Wachregiment der Staatsicherheit dienten 10.966 Personen im Jahr 1989 (Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: 2007).

3 Hierbei muss im Rahmen dieser Arbeit die Präsenz von Truppen aus der Sowjetunion außer Acht gelassen werden. So hatte die Rote Armee Mitte der 1980er Jahre eine Stärke von rund 400.000 Mann in der DDR (Arlt 1998: 616). Eine weit größere Zahl, als die der militärischen Organe der Deutschen Demokratischen Republik! Hierdurch entsteht offensichtlich eine weitere Ebene zivil- militärischer Beziehungen, welche hier allerdings nicht Gegenstand der Untersuchung sein kann.

4 In der Bundesrepublik Deutschland könnte dies z.B. die Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll sein, ein Sondereinheit des Zollkriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Ausbildung und Ausrüstung ähnelt sehr denen infanteristischer Einheiten des Militärs. (Bundesministerium der Finanzen: Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll, http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/h0_zollfahndung/a0_zka/a0_aufgaben/a0_zuz/index.html, 28.05.2007) 6

5 Eine Erweiterung polizeilicher Aufgaben ist durch Globalisierung und Internationalisierung allerdings festzustellen. Besonders im Rahmen sehr enger internationaler Kooperationsregime nehmen Polizeikräfte auch Aufgaben jenseits der nationalen Grenzen war, so z.B. in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen der Europäischen Union. Es ist allerdings fraglich, ob solche außenpolitischen Aufgaben der Polizeikräfte unter unterschiedlichen Situationen aufrechterhalten werden. So würde im Konflikt- oder Streitfall zweier Staaten sicher keiner der beiden mehr auf die Arbeit der Polizeikräfte des anderen (möglicherweise auf eigenem Hoheitsgebiet) vertrauen. Das Militär verliert seine außenpolitische Ausrichtung dagegen nicht.

6 Wie Kümmel anmerkt ist allerdings der Begriff der „zivilen Kontrolle“ nicht auf demokratische Länder ausgerichtet. Geht es dem Autor explizit um die Kontrolle des Militärs in Gesellschaften mit hohem Demokratisierungsgrad, so empfiehlt er den Begriff der „demokratischen Kontrolle“ (Kümmel 2002: 81).

7 Die englischen Begriffe des „working“ und „shirking“ werden in dieser Arbeit im Original beibehalten. Sie sind sehr eingängig und bezeichnen die Problemstellungen gut. In deutscher Übersetzung müsste es in etwa heißen, das Militär „arbeitet mit“ wenn es macht, was die Zivilen wünschen oder es „drückt“ sich, wenn es eigenen Interessen folgt.

8 Hier ist anzumerken, dass working und shirking nicht notwendigerweise in Beziehung zu dem gemeinsamen Ziel des Schutzes der Gesellschaft steht. Der Grund dafür ist ein weiterer Akteur, welcher im Prinzipal- Agent Schema nicht auftaucht: der Feind. Die Sicherheit des Systems kann verloren werden, auch wenn der Agent working betreibt, einfach weil der Feind stärker ist. Ebenso kann Sicherheit auch durch einen shirking betreibenden Agenten gewonnen werden. Dies, wenn der Gegner schlechter aufgestellt ist als der Agent, oder aber wenn die vom Prinzipal vorgegebenen Ziele der Sicherheit der Gesellschaft nicht dienlich waren (Feaver 2003: 64 f.).

9 Der Duden definiert Intrusion als „widerrechtliches Eindringen in einen fremden Bereich“ (Klosa/ KunkelRazum/Scholze-Studenrecht/Wermke 1999: 376). Der Prinzipal dringt allerdings nicht widerrechtlich in den Bereich des Agenten ein, denn er hat ja (v.a. in einer Demokratie) das Recht, den Agenten zu kontrollieren und zu beherrschen. Intrusion sollte daher im Sinn des Oxford Dictionarys verstanden werden, welches intrudieren als „zu einem Platz oder in eine Situation kommen, wo man unwillkommen oder nichteingeladen ist“ (Pearsall 2001: 743). Der nach Autonomie strebende Agent präferiert ein nichteingreifenen Prinzipaldieser ist daher im Grunde nicht willkommen.

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Die Streitkräfte der DDR - Die NVA als Parteiarmee unter Kontrolle ziviler Kräfte
Universidad
University of Heidelberg
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
32
No. de catálogo
V76841
ISBN (Ebook)
9783638821537
Tamaño de fichero
502 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Streitkräfte, Parteiarmee, Kontrolle, Kräfte
Citar trabajo
Sven Lippmann (Autor), 2007, Die Streitkräfte der DDR - Die NVA als Parteiarmee unter Kontrolle ziviler Kräfte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76841

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