Energieausweis 2008 für Immobilien


Seminararbeit, 2007

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Ausgangssituation

2. Energieverbrauch in Deutschland

3. Energieeinsparverordnung (EnEV)
3.1. Hauptbestandteile
3.2. Referentenentwurf
3.3. Energieausweis Varianten
3.4. Zeitplan und Fakten

4. Aufbau und Optik des Energieausweises

5. Auswirkungen des Energieausweises

6. Förderinitiative der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
6.1. Förderprogramme der KfW
6.2. Förderbedingungen

7. Kritische Analyse

8. Ausblick

Anhangverzeichnis:

Darstellungsverzeichnis:

Literaturverzeichnis:

Internet Quellen:

1. Ausgangssituation

Gegenstand dieser Arbeit ist die geplante Einführung der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Am 24.10.2006 hat die Koalition einen Kompromiss in Sachen Gebäudeenergiepass gefunden. Die Eckpunkte sehen vor, dass Mitte 2007 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft treten soll und ab dem 01.01.2008 für bestimmte Gebäude der Energieausweis zur Pflicht wird. Betroffen sind hiervon insbesondere die Gebäude, welche verkauft oder zu Mietzwecken genutzt werden.

Bevor die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung beschließt und sie dem Bundesrat zur Zustimmung einreicht, haben die Länder und die Verbände Gelegenheit zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.[1]

Seit Januar 2006 gilt eine neue europäische Richtlinie, welche helfen soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Von ca. 38 Millionen Wohnungen in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch nicht auf dem neusten Stand. Energieeinsparung ist somit die größte, noch zu erschließende, Energiequelle und gleichzeitig ein gewaltiges Konjunkturprogramm.[2]

Ein wichtiges Werkzeug hierfür ist der Energieausweis. Er ermöglicht Hausbesitzern, Käufern und Mietern eine einfache und objektive Information über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bei jedem Nutzerwechsels eines Gebäudes oder einer Wohnung muss ein entsprechendes Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden.

Die Deutsche Energie-Agentur will mit dem Energieausweis langfristig Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt profilieren und damit auch die wirtschaftlichen Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand erhöhen und Impulse für die energetische Sanierung geben.[3]

2. Energieverbrauch in Deutschland

Private Haushalte gehen noch immer zu verschwenderisch mit der Energie und Fläche um. Das belegen Zahlen aus der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR) des Statistischen Bundesamt (Destatis). Danach ist der Energieverbrauch deutscher Haushalte für Wohnen von 1995 bis 2005 um 3,5 Prozent gestiegen. Neben zunehmenden Wohnflächen (13% Anstieg in den letzten 10 Jahren) ist ein weiterer Grund hierfür die wachsende Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten (Leerlaufverluste betragen alleine 17 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr - 3,3 Milliarden Euro Stromkosten).[4]

Diese Entwicklung ist auch auf die demografische Veränderung zurückzuführen. Immer mehr ältere Bürgerinnen und Bürger leben alleine. Die Zahl der Ein- und Zwei- Personen-Haushalte wuchs zwischen 1995 und 2004 um jeweils 12 Prozent. Der Energieverbrauch pro Haushaltsmitglied ist in einem Single-Haushalt nahezu doppelt so hoch wie in einem Drei- und Mehr-Personenhaushalt.[5]

Der Bereich Wohnen beansprucht rund 20% des gesamten deutschen Energieverbrauchs.[6]

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein hoher Anteil des gesamten Primärenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Dennoch ist der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit müssen die verursachten Emissionen von Treibhausgasen (Kohlendioxid - CO2) drastisch gesenkt werden. Die Zielmarke Deutschlands ist dabei eine Emissionsminderung um 21 Prozent.[7] Der Energiepass soll dazu beitragen den gegenwärtigen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu reduzieren.[8]

3. Energieeinsparverordnung (EnEV)

3.1. Hauptbestandteile

Die Energiesparverordnung gilt seit dem Jahr 2002. Sie ersetzt die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung. Die drei Kernpunkte der Energieeinsparverordnung sind[9]

- Energiebilanzverfahren
- Gesonderte Verfahren für Altbauten
- Nachrüstverpflichtungen

In der Energieeinsparverordnung sind die Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, inklusive der Energieverbrauchskennwerte, im § 13 geregelt.[10]

Für Neubauten ist der Energiebedarfsausweis schon seit Februar 2002 Pflicht. Dieser Energiebedarfsausweis ist in der Abt. III Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu §13 der EnEV geregelt. Der Ausweis für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen muss in drei Abteilungen gegliedert sein.[11]

I. Objektbeschreibung
II. Energiebedarf
III. Weitere energiebezogene Merkmale

Energie- und Wärmebedarfsausweise müssen folgende allgemeine Angaben enthalten:[12]

1. die Bezeichnung des Gebäudes oder Gebäudeteils sowie Ort mit Postleitzahl, Strasse, Hausnummer und Baujahr
2. die Nutzungsart, insbesondere, ob es sich um ein Wohngebäude handelt
3. die wärmeübertragende Umfassungsfläche
4. das beheizte Gebäudevolumen
5. das Verhältnis Umfassungsfläche zu Gebäudevolumen
6. für Wohngebäude die Gebäudenutzfläche
7. die Art der Beheizung und der Warmwasserbereitung sowie die Art und den Anteil erneuerbarer Energien
8. das Datum der Ausstellung des Ausweises
9. den Namen, die Anschrift, die Funktion oder Firma, die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben verantwortlichen Ausstellers

Ziele der Energieeinsparverordnung sind:

- Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30% gegenüber den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung
- Zusammenfassung der Regeln für das Bauwerk und für die Anlagetechnik in einer einzigen Verordnung
- Begrenzung des Primärenenergieverbrauchs anstelle des Heizwärmeverbrauchs, dadurch Bewertung der Transport- und Umwandlungsverluste der verschieden Primärenergieträger.[13]

3.2. Referentenentwurf

Die zuständigen Bundesministerien haben sich nach langen Tauziehen auf einen Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung verständigt. Die Eckpunkte sehen vor, dass Mitte 2007 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft treten soll und nicht, wie von der europäischen Energieeffizienzrichtlinie eigentlich gefordert war, schon Anfang 2006. Demnach soll der Gebäudeausweis ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn Sie ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten.[14]

Ab Januar 2009 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr (Kaufhäuser, Schulen, etc.) der Ausweis gut sichtbar ausgehängt werden.

"Der Energiepass schafft mehr Transparenz und hilft Energie sparen[15] "

Was beim Kauf eines Kühlschranks oder eines Autos schon lange selbstverständlich ist, gilt ab 1.Januar 2008 auch für Gebäude. Durch den neuen Gebäudepass erhält der Verbraucher (Mieter, Käufer) Informationen über den Energiestatus der Immobilie.

Der Energiestatus wird nach Buchstaben klassifiziert , wie man es bei Haushaltsgeräten bereits kennt (A bis I).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Energieeffizienz Klassen Skala

Quelle : Deutsche Energie Agentur GmbH

Dadurch lassen sich dann auch genaue Empfehlungen geben, mit welchen Sanierungsmassnahmen eine bessere Energieklasse erreicht werden kann. Energieeffizienz wird zum Qualitätsmerkmal.[16]

Der Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre.[17]

Für kleine Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.

[...]


[1] Vgl. www.bmvbs.de, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

[2] Vgl. Barzen, Peter ,Der Energiepass- Chancen für Bauindustrie und Handwerk, S.12

[3] Vgl. Energieausweis für Gebäude, Deutsche Energie-Agentur GmbH, S.2

[4] Vgl. www.uba.de, Presse Information 07/2006 Umwelt Bundes Amt

[5] Vgl. www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2006 16.01.2007

[6] Vgl. www.destatis.de/presse/deutsch Pressemitteilung 14.11.2006

[7] Vgl. www.bmwi.de, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

[8] Vgl. Krafczyk C., Zimmer H., ZDF Wiso Die richtige Immobilie, 2006 S. 177

[9] Vgl. www.chance-energiepass.de/ EnEV, 16.02.07

[10] Vgl. Energieeinsparverordnung, 2.Auflage 2005, S.11

[11] Vgl. Energieeinsparverordnung, 2.Auflage 2005, S.40

[12] Vgl. Energieeinsparverordnung, 2.Auflage 2005, S.39

[13] Vgl. www.chance-energiepass.de/ EnEV

[14] Vgl. www.aknw.de /Architektenkammer NRW

[15] Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee, Tagesspiegel 28.10.06

[16] Vgl. Krafczyk C., Zimmer H., 2006: ZDF Wiso Die richtige Immobilie, S. 177

[17] Vgl. Haufe Kompass, Energieausweis, S. 27

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Energieausweis 2008 für Immobilien
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V77020
ISBN (eBook)
9783638825764
Dateigröße
1731 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
23 Quellen, davon 15 Internetfundstellen
Schlagworte
Energieausweis, Immobilien
Arbeit zitieren
Fabian Sperk (Autor:in), 2007, Energieausweis 2008 für Immobilien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77020

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