Auswirkung der Einführung von Diagnosis-Related-Groups auf die Qualität der Versorgung


Seminararbeit, 2002

15 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das neue Abrechnungssystem
2.1. Wesen der Diagnosis Related Groups
2.2. Gesetzesgrundlage

3. Qualität der Versorgung
3.1. Allgemein
3.2. Komplexität des neuen Systems
3.3. Auswirkung auf die Patientenversorgung

4. Leistungsverlagerung in andere Versorgungsbereiche

5. Veränderung der Versorgungsstruktur

6. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Systematik des AR-DRG-Systems

1. Einleitung

Zukünftig wird es in der Bundesrepublik Deutschland ein neuartiges Abrechnungssystem im Krankenhausbereich geben. Dabei wurden Grundlagen aus dem australischen System (AR-DRG) übernommen, und auf unsere nationalen Gegebenheiten (G-DRG) angepasst. Die sogenannten Diagnosis-Related-Groups (DRG´s), übersetzt: diagnoseorientierte Fallpauschalen, werden ab 01. Januar 2003 die Kostenerstattung im Krankenhausbereich regeln. Das bedeutet, dass medizinische Leistungen mit entsprechend pauschalisierten Preisen vergütet werden. Dieses Entgeltsystem wird weitreichendere Auswirkungen auf Kliniken, sowie das Belegarztsystem haben, als jede bisherige Gesundheitsreform zuvor. Die amtierende Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt spricht sogar „von einer Revolution im Bereich der Krankenhausvergütung“. Der folgende Text soll nun einen Überblick über die Auswirkungen der Einführung der Diagnosis-Related-Groups in Deutschland geben, hinsichtlich der Qualität der Versorgung. Hierbei sollen kritisch Auswirkungen des Versorgers (Krankenhaus) und Versorgten (Patient) betrachtet werden.

2. Das neue Abrechnungssystem

2.1. Wesen der Diagnostic Related Groups

Das weltweite Problem der unlogischen Preisvielfalt in Krankenhäusern hat international dazugeführt, pauschalierte Entgeltsysteme zu entwickeln. Den Ursprung der Diagnosis-Related-Groups findet man in den Vereinigten Staaten von Amerika, genauer in der Yale Universität in New Haven im Bundesstaat Connecticut. Dort haben amerikanische Forscher bereits 1977, unter der Führung von Prof. Fetter, begonnen ein Fallpauschalensystem für Krankenhäuser zu entwickeln. Die HCFA-DRG´s sind die daraus resultierende Forschungsergebnisse. Erstmals wurde dieses System 1983 im Bundesstaat New Jersey eingesetzt. Inzwischen sind eine ganze Reihe unterschiedlicher DRG-System-Varianten weltweit im Gebrauch. Ziel solcher DRG´s ist es, aufwands- und kostenhomogene Behandlungsfallgruppen zu definieren. Diese Behandlungsfallgruppen lassen sich zunächst durch 23 Hauptdiagnosen (MDC) darstellen. Je nachdem, ob eine operationssaalgebundene, nicht operationssaalgebundene oder gar keine Prozedur (medizinische Behandlung) durchgeführt wurde, werden sie auf drei Partitionen aufgeteilt (Abb.1). Neben den MDC´s gibt es sogenannte Pre-MDC für Ausnahmefälle (z.B. Langzeitbeatmung) und sogenannte Fehler-DRG´s, für nicht gruppierbare Fälle. Die 409 Basis-DRG´s („adjacent DRG“), in die unter anderem z.B. Alter, Geschlecht und Aufenthaltsdauer einfließen, sind in bis zu fünf Fallschweregrade (PCCL) unterteilt. Dazu kommen noch Nebendiagnosen, denen noch der Komorbidität- (Begleitkrankheit) und Komplikationengrad (CCL) zugeordnet werden kann, die den Aufwand und die Kosten zusätzlich erhöhen. Somit hat das AR-DRG-System 661 Fallgruppen, wobei im Gespräch ist, das G-DRG-System mit bis zu drei Fallschweregraden (PCCL) auf 600 bis 800 DRG´s auszuweiten (Fritze,2001).

Das vierstellige Kodiersystem z.B. A 12 C, was die Grundlage für die zukünftige Abrechung ist, wird mit dem ersten Buchstaben die diagnostizierte MDC bezeichnen. Aus den nachfolgenden zwei Ziffern lässt sich die Basis-DRG sowie gleichzeitig die jeweilige Partition (01-39 operationssaalgebunden, 40-59 nicht operationssaalgebunden und 60-99 medizinische) ableiten. Der Buchstabe an der vierten Stelle (A bis D) gibt den Schweregrad an (A= höchster Schweregrad; Z= keine Aufteilung der Basis-DRG). Hier sollte deutlich werden, dass bei einer Ausweitung der Fallgruppen des deutschen Diagnostic Related Groups Systems die Handhabung nahe zu unpraktikabel macht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 1: Systematik des AR-DRG-Systems Quelle: NeuroTransmitter 11/2000

2.2. Gesetzesgrundlage

Die Einführung des neuen Abrechnungssystems für Krankenhäuser gemäß § 17 b KHG zum 1. Januar 2003, soll die Effizienz und die Transparenz der Krankenhausleistungen verbessern. Ab dem 1. Januar 2004 werden die Krankenhäuser zunächst nach individuellen Basisfallwerten abrechnen, die sich auf das ausgehandelte Budget des Jahres 2003 stützen. Die Gewichte der einzelnen DRG´s, die mit dem Basisfallwert multipliziert werden und dadurch den Preis der einzelnen Fallpauschale ergeben, sind für alle Krankenhäuser gleich. In der Konvergenzphase, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2006 reicht, werden die krankenhausspezifischen Basisfallwerte schrittweise auf ein einheitliches Niveau gebracht. Ab dem 01. Januar 2007 werden dann alle Krankenhäuser gesetzlich ihre Leistungen nach Festpreisen abrechnen müssen. Der große Anteil der Krankenhausvergütung im Gesundheitshaushalt, soll so nach der Einführung der Diagnosis-Related-Groups zu einer kalkulierbaren Größe werden.

Das momentan genutzte Entgeltsystem in Deutschland, setzt sich zur Zeit aus tagesgleichen Pflegesätzen, Fallpauschalen und Sonderzahlungen zusammen.

3. Die Qualität der Versorgung

3.1. Allgemein

Neben all diesen Neuerungen im Krankenhauswesen sollten nun besonders die Auswirkungen des neuen Vergütungssystem im Hinblick auf die Veränderung der Versorgungsstruktur, der Qualität der Versorgung an sich, sowie die Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche, nach Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden.

3.2. Komplexität des neuen Systems

Betrachtet man zunächst einmal den mit der Einführung der DRG´s zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand, der das Kodieren in sich verbirgt, so muss das Zuordnen ärztlicher Maßnahmen zu den vielen hunderten DRG-Fallgruppen größtenteils von den Medizinern selbst durchgeführt werden, da dies ohne Medizinstudium kaum machbar ist. Dies hat zur Folge, dass der Umfang und die Bedeutung von Verwaltungsaufgaben für die Ärzteschaft bedeutend zunimmt. Momentan werden schon viele Ärzte in den Krankenhäusern für Grouper-Tätigkeiten neueingestellt, eigentlich nur für das „stupide Eintippen“ der DRG´s in den Computer. Jedoch ist zu befürchten, dass es aufgrund von Kosteneinsparmassnahmen nicht oder nur in ungenügendem Umfang, zu Neueinstellungen kommen wird, was eine weitere Erhöhung der Arbeitsbelastung der Ärzteschaft und draus eine Verschlechterung des Arzt-Patientenverhältnisses zur Folge haben wird. Damit wird der Kostendruck auf die Krankenhäuser enorm ansteigen, da die Krankenhäuser nur noch über abrechenbare ärztliche Maßnahmen ihr Geld erhalten werden. Die Ärzte werden gezwungen sein, weiterhin ineffiziente Verwaltungsarbeiten zu verrichten, anstatt ausreichend den einzelnen Patienten zu versorgen, da die Krankenhausverwaltung den Druck einfach weiterreichen wird.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Auswirkung der Einführung von Diagnosis-Related-Groups auf die Qualität der Versorgung
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Gesundheitspolitisches Seminar
Autor
Jahr
2002
Seiten
15
Katalognummer
V7721
ISBN (eBook)
9783638148801
ISBN (Buch)
9783638746267
Dateigröße
515 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
DRG, Diagnostic Related Groups
Arbeit zitieren
Markus Plieninger (Autor:in), 2002, Auswirkung der Einführung von Diagnosis-Related-Groups auf die Qualität der Versorgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7721

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