Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Business economics - Law

Gesetzgebungskompetenzen des Bundes - Grundrechtsprüfung

Title: Gesetzgebungskompetenzen des Bundes - Grundrechtsprüfung

Term Paper , 2007 , 21 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Franziska Richter (Author)

Business economics - Law
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Fraglich ist, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz beim Erlass des „Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Alkohols“(GSGA) zusteht. Gemäß Art. 70 I GG haben grundsätzlich die Länder das Recht der Gesetzgebung, wenn das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich eine Gesetzgebungskompetenz zuspricht. Die Vorschriften zu diesen Kompetenzen werden laut Art. 70 II GG über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung geregelt. Voraussetzung für eine Gesetzgebungskompetenz seitens des Bundes ist in Art. 72 II GG geregelt. Demnach müsste ein in Art. 74 I GG aufgeführtes Sachgebiet einschlägig sein.

I. Sachlicher Kompetenzbereich
1. Art. 74 I Nr. 19 GG
Die Kompetenz des Bundes, das Gesetz zu erlassen, könnte sich aus dem Kompetenztitel Art. 74 Nr. I 19 GG: „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten …bei Menschen…“ ergeben.

„Gemeingefährliche Krankheiten“ können demnach zu ernsthaften Gesundheitsschäden und zum Tod führen. Diese Krankheiten müssen nicht ansteckend sein, aber eine gewisse Verbreitung aufweisen . Alkoholismus zählt zu derartigen Krankheiten. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass regelmäßiger Alkoholkonsum zur Abhängigkeit führen kann. Die Folgen des Alkoholkonsums und die damit einhergehende schleichende Abhängigkeit, können insbesondere bei jungen Menschen - auch im fortschreitenden Alter - akute Suchtgefahren nach sich ziehen.
Das Gesetz soll vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Alkohols schützen sowie eine Maßnahme und Vorsorge gegen Alkoholismus sein. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl des Alkoholkonsums bei Jugendlichen stetig steigt. Die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken, ein Alkoholverbot für Fahranfänger und das Verbot, an Minderjährige kein Alkohol abgeben zu dürfen, stellen demnach Maßnahmen gegen „gemeingefährliche Krankheiten“ dar.

Zwischenergebnis
Eine Kompetenz für den Erlass des Gesetzes durch den Bund ergibt sich aus Art. 74 I Nr. 19 GG hinsichtlich der „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten …bei Menschen…“.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

I. Sachlicher Kompetenzbereich

1. Art. 74 I Nr. 19 GG

2. Art. 74 I Nr. 20 GG

3. Art. 74 I Nr. 22 GG

II. Bundesrechtliche Erforderlichkeit

1. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet

2. Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse

3. Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse

III. Ergebnis

B. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde S-GmbH

I. Schutzbereich Art. 12 I GG

1. Eingriff

2. Rechtfertigung des Eingriffs

a) Rechtfertigungsgrund und Legitimität

b) Verhältnismäßigkeit der Beeinträchtigung

aa Geeignetheit

bb Erforderlichkeit

cc Angemessenheit

3. Ergebnis

II. Schutzbereich Art. 14 I GG

1. Eingriff

2. Ergebnis

III. Schutzbereich Art. 5 I GG

1. Eingriff

2. Ergebnis

C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde B

I. Schutzbereich Art. 12 I GG

1. Eingriff

2. Rechtfertigung des Eingriffs

a) Rechtfertigungsgrund und Legitimität

b) Verhältnismäßigkeit der Beeinträchtigung

aa Geeignetheit

bb Erforderlichkeit

cc Angemessenheit

3. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines hypothetischen „Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Alkohols“ (GSGA) durch den Bund und prüft, inwiefern dieses Gesetz die Grundrechte betroffener Akteure verletzt.

  • Prüfung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 GG und Art. 72 II GG.
  • Analyse der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) für betroffene Unternehmen.
  • Untersuchung der Eigentumsfreiheit (Art. 14 I GG) im Kontext von Kennzeichnungspflichten.
  • Bewertung der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) bezüglich staatlich vorgeschriebener Warnhinweise.
  • Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Maßnahmen.

Auszug aus dem Buch

1. Art. 74 I Nr. 19 GG

Die Kompetenz des Bundes, das Gesetz zu erlassen, könnte sich aus dem Kompetenztitel Art. 74 Nr. I 19 GG: „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten …bei Menschen…“ ergeben.

„Gemeingefährliche Krankheiten“ können demnach zu ernsthaften Gesundheitsschäden und zum Tod führen. Diese Krankheiten müssen nicht ansteckend sein, aber eine gewisse Verbreitung aufweisen1. Alkoholismus zählt zu derartigen Krankheiten. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass regelmäßiger Alkoholkonsum zur Abhängigkeit führen kann. Die Folgen des Alkoholkonsums und die damit einhergehende schleichende Abhängigkeit, können insbesondere bei jungen Menschen - auch im fortschreitenden Alter - akute Suchtgefahren nach sich ziehen.

Das Gesetz soll vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Alkohols schützen sowie eine Maßnahme und Vorsorge gegen Alkoholismus sein. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl des Alkoholkonsums bei Jugendlichen stetig steigt. Die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken, ein Alkoholverbot für Fahranfänger und das Verbot, an Minderjährige kein Alkohol abgeben zu dürfen, stellen demnach Maßnahmen gegen „gemeingefährliche Krankheiten“ dar.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes: Die Arbeit analysiert, ob dem Bund die Kompetenz für den Erlass des GSGA zusteht, und bejaht dies aufgrund verschiedener Kompetenztitel sowie der bundesrechtlichen Erforderlichkeit.

B. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde S-GmbH: Es wird geprüft, ob die Kennzeichnungspflicht des § 4 GSGA die Berufs-, Eigentums- oder Meinungsfreiheit einer GmbH verletzt, wobei eine Verletzung verneint wird.

C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde B: Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit des Verbots von „All you can drink“-Angeboten in Diskotheken und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt.

Schlüsselwörter

Gesetzgebungskompetenz, Bund, Grundrechtsprüfung, GSGA, Berufsfreiheit, Art. 12 I GG, Verhältnismäßigkeit, Jugendschutz, Alkoholkonsum, Kennzeichnungspflicht, Eigentum, Meinungsfreiheit, Diskotheken, Gemeinwohl, Prävention

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit widmet sich der verfassungsrechtlichen Prüfung eines fiktiven Gesetzes zum Schutz vor Alkoholgefahren, insbesondere hinsichtlich der Kompetenz des Bundes und der Grundrechte betroffener Unternehmen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die Gesetzgebungskompetenz, die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und der Schutz der Jugend durch Präventionsmaßnahmen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die juristische Einordnung, ob das geplante Gesetz die Verfassungsgrundsätze achtet oder in die Grundrechte von Unternehmen in unzulässiger Weise eingreift.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische juristische Fallprüfungsmethodik angewandt, inklusive der Prüfung von Schutzbereichen, Eingriffen und verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Kompetenzprüfung des Bundes und die detaillierte Prüfung zweier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Kennzeichnungspflichten und Vertriebsbeschränkungen richten.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Analyse?

Schlüsselbegriffe sind Berufsfreiheit, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Jugendschutz, Gesetzgebungskompetenz und Alkoholprävention.

Wie bewertet die Arbeit die Auswirkungen auf Unternehmen?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass wirtschaftliche Einschränkungen, wie durch Kennzeichnungspflichten oder Verkaufsverbote, im Interesse des Gemeinwohls und des Jugendschutzes als verhältnismäßig und zumutbar angesehen werden.

Warum wird das Alkoholverbot für Fahranfänger als kompetenzrechtlich gedeckt angesehen?

Das Gesetz wird unter den Kompetenztitel des Straßenverkehrs subsumiert, da hier die öffentliche Sicherheit und der Schutz von Verkehrsteilnehmern vor alkoholbedingten Gefahren im Vordergrund steht.

Inwiefern beeinflusst das „Komatrinken“ die juristische Argumentation?

Das Phänomen des „Komatrinkens“ dient als faktische Begründung für die Dringlichkeit und Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen zum Schutz des Gemeinwohls.

Excerpt out of 21 pages  - scroll top

Details

Title
Gesetzgebungskompetenzen des Bundes - Grundrechtsprüfung
College
Berlin School of Economics
Grade
2,0
Author
Franziska Richter (Author)
Publication Year
2007
Pages
21
Catalog Number
V77331
ISBN (eBook)
9783638828062
Language
German
Tags
Gesetzgebungskompetenzen Bundes Grundrechtsprüfung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Franziska Richter (Author), 2007, Gesetzgebungskompetenzen des Bundes - Grundrechtsprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77331
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  21  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint