Die Revolution von 1525 – "Ein Bauernkrieg?"

Die gesellschaftliche Trägerschicht der Aufstände: Die Revolution des Gemeinen Mannes


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

13 Pages, Note: bestanden


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die gesellschaftliche Trägerschicht der Aufstände
2.1 Wer war der ‚Gemeine Mann’?
2.2 Zur Situation des Gemeinen Mannes am Vorabend der Erhebungen
2.3 Ziele der Aufstände
2.4 Zum Verlauf der Erhebungen – geplant oder situationsspezifisch
flexibel?
2.5 Zur Problematik des ‚Revolutionsbegriffs’

3 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Diese Arbeit wird versuchen den von Blickle als Träger des ‚Bauernkrieges’ identifizierten Gemeinen Mann, als komplexe historische Erscheinung zu beschreiben, die allein aufgrund ihrer eigenen vielschichtigen Verfasstheit jeglichen Ansatz einer Vereinheitlichung der Begebenheiten um 1525 negiert. Den Gemeinen Mann in seinem geschichtlichen diffizilen Beziehungsgefüge zu seiner Umwelt darzustellen und so sein die Grenzen der Normalität übertretendes Verhalten zu erklären, stellt dabei eines der wesentlichen Anliegen dieser Untersuchung dar.

Folgende Schritte sollen dazu im eigentlichen Untersuchungsfeld dieses Aufsatzes dem 2. Kapitel unternommen werden: Im ersten Abschnitt der Untersuchung wird es darum gehen, den sozial-rechtlichen Status des Gemeinen Mannes möglichst genau zu definieren, um so die Funktion der dieser sozialen Gruppe angehörigen Vertreter innerhalb der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten des Spätmittelalters zu bestimmen. Im Anschluss daran soll im zweiten Abschnitt eine überblicksartige Darstellung der speziellen Vorbedingungen der Erhebungen erfolgen, wobei der als Aufstandskern identifizierte geografische Raum hinsichtlich relevant erscheinender Faktoren, rund um die gesellschaftliche Situation des Gemeinen Mannes am Vorabend der Ereignisse, analysiert wird.

Eine solche komplexe Vorbetrachtung kann einerseits dabei behilflich sein, die Ursachen der Bewegungen näher zu beleuchten, um so andererseits die im dritten Abschnitt untersuchten Ziele derselbigen besser beurteilen und in den Kontext des Spätmittelalters einfügen zu können. Parallel dazu soll erstens eine evtl. vorhandene allgemeine Gültigkeit der Aufstandsforderungen für die Gesamtbewegung erörtert und zweitens untersucht werden, ob der Gemeine Mann wirklich als Initiator der Entwürfe ausgemacht werden kann. Nachdem die Bestimmung von Träger, Umfeld und Programmatik der Aufstandsbewegungen abgeschlossen ist, wird im vierten Abschnitt der Fokus auf den Verlauf der Erhebungen gelegt werden, wobei explizit auf deren charakteristische Besonderheiten verwiesen sein soll.

Der letzte Abschnitt des 2. Kapitels wird dann noch einmal der dem Thema impliziten Revolutionsthese gewidmet, diese soll auf ihre Gültigkeit für die hier dargestellten geschichtlichen Begebenheiten untersucht werden. Den Abschluss soll schließlich im 3. Kapitel eine letzte überblicksartige Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit bilden.

2 Die gesellschaftliche Trägerschicht der Aufstände

2.1 Wer war der ‚Gemeine Mann’?

Wer war der ‚gemeine Mann’, der dank Blickle als treffende und wohl allgemein anerkannte Bezeichnung des eigentlichen Akteurs der Ereignisse um 1525 in der gegenwärtigen ‚Bauernkriegsforschung’ ausgemacht wurde. Der gemeine Mann des 16. Jahrhunderts war Produkt und zugleich Stütze des damals allgegenwärtigen vorherrschenden Organisationsprinzips in der Stadt und auf dem Land, der Gemeinde. Innerhalb dieser besaß er festgelegte Mitsprache- und Allmendenutzungsrechte sowie Pflichten, über sein aktives und passives Wahlrecht, der Ratsfähigkeit, nahm er nicht nur Einfluss auf die eigenen lokalen sondern auch auf regionale Geschicke.[1] Lutz[2] hat in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass für den Status des städtischen Gemeinen als unabdingbare Notwendigkeiten darüber hinaus auch der Besitz des Bürgerrechts sowie der Haushäbigkeit angenommen werden muss.

Der gemeine Mann war in seiner Gesamtheit keineswegs Repräsentant urbaner und ländlicher Unterschichten, sondern setzte sich aus den relativ wohlhabenden Mitgliedern der zünftigen Handwerker und bäuerlichen Klein- sowie Großbauern zusammen.[3] Aus der Unterscheidung von diesen tragenden Elementen wird rasch ersichtlich, dass der gemeine Mann nicht Teil einer in sich homogenen Vermögensschicht war, sondern vielmehr begütertere als auch ärmere Gewerbetreibende unter diese Bezeichnung subsumieren sind.[4] Die gemeinsamen Erfahrungen feudaler Willkür im agrarischen wie städtischen Bereich entwickelten sich zu einem regionale und soziale Grenzen nivellierenden Element.[5] Viele Bürger der kleinen landesherrlichen Städte hatten aber auch noch andere Gründe um die Aufstandsbewegungen materiell, personell und programmatisch zu unterstützen, denn ein nicht unerheblicher Anteil derselben bewirtschaftete die zur Gemeinde gehörenden Felder im Umland, sie waren also im besten Sinne des Wortes ‚Ackerbürger’ oder pflegten zumindest enge verwandtschaftliche und ökonomische Verbindungen zu den Rebellen.[6]

Die soziale Verflechtung von Bürgern und Bauern, welche in der modernen Verwendung des Begriffs vom Gemeinen Mann zum Ausdruck gelangt, ist offensichtlich auch das Produkt eines mittelalterlichen Verständnisses von unterschiedlichen Rangstellungen zwischen Herrn und Untertanen, aus dem sich zumindest für die Perspektive der geistlichen wie weltlichen Obrigkeit ein einfach strukturiertes duales Gesellschaftssystem ergab, für das eine weitere Differenzierung in verschiedene untergebende soziale Gruppen vollkommen unnötig war. Kurz: Der gemeine Mann war zwar keine Person im juristischen Verständnis, er verkörperte aber dennoch den potentiell dritten Stand neben niederen Adel und Klerus.[7]

2.2 Zur Situation des Gemeinen Mannes am Vorabend der Erhebungen

Da sich die Bewegungen ungefähr auf das Gebiet des heutigen Süd- und Mitteldeutschland beschränkten, erscheint es sinnvoll, eine historische Faktorenanalyse unter Rücksicht auf geographische, soziale, konfessionelle, wirtschaftliche und politisch-rechtliche Auffälligkeiten dieses Bereiches vorzunehmen. Um einer unzulässigen Vereinfachung des diffizilen Wirkungsgefüges zu entgehen, soll der spezifische Beitrag aller Bedingungen zu dieser Entwicklung aufgezeigt werden und allenfalls eine Betonung besonders wichtiger Faktoren erfolgen. Ziel dieses Abschnitts kann nicht die vergleichende Betrachtung, sondern muss die komplexartige Zusammenfassung der augenscheinlich relevantesten Befunde sein.

Der ursprüngliche Aufstandskern im südlichen Schwarzwald fällt insbesondere durch seine geographische Nähe zu zahlreichen vorangegangenen Aufständen bzw. Aufstandsversuchen[8] und durch seine Nähe zur Schweizer Eidgenossenschaft als dauerhaftes Symbol eigenständiger Bestimmung und herrschaftlicher Unabhängigkeit ins Blickfeld.[9] Offensichtlich ist zudem, dass sich das Gebiet des heutigen Württembergs durch ein besonderes Städtereichtum auszeichnete, auf dem in unmittelbarer Nähe Reichs- und Landesstädte nebeneinander lagen. Diese waren auch die maßgeblichen Träger der wenige Jahre zuvor entstandenen reformatorischen Bewegung gewesen, welche wiederum ihren Anfang in Mitteldeutschland nahm. Dieser Fakt legt eine ideologische Verwandtschaft dieser Gebiete nahe.[10]

Die Reformation selbst nahm der kirchlichen Institution bei der Verfolgung materiell geleiteter Interessen ihre Autoritätsstellung gegenüber dem Gemeinen Mann[11] und stellte so erstmals die Legitimität ihrer weltlichen Eingriffsrechte und Verfügungsgewalten prinzipiell in Frage. Nachweislich weigerten sich die Gemeinden zunehmend kirchliche Institutionen als politischen Machtfaktor, wirtschaftlichen Konkurrenten, Leib- und Grundherren zu akzeptieren, sie bestanden darauf, dass das Evangelium kein Argument für die privilegierte Stellung des Klerus bot? Das unverfälschte ‚Wort Gottes’ sollte fortan dem Gemeinen Mann als Artikulationshilfe dienen, um seine Vorstellungen von einer gerechten sozialen Ordnung zu rechtfertigen.[12]

[...]


[1] Blickle, Die Revolution von 1525, spricht in diesem Kontext vom „politisierten Gemeinen Mann“, S. 138.

[2] Lutz, S. 454.

[3] ebd. S. 457.

[4] ebd. S. 461; ähnliche Schlüsse zieht auch Sabean, S. 116.

[5] Wunder, S. 32.

[6] Blickle, Die Revolution von 1525, S. 186; sowie Franz, S. 5.

[7] Vgl. dazu Lutz, S. 465 ff.

[8] Nipperdey, S. 78.

[9] Scott, S. 292.

[10] Blickle, Studien zur geschichtlichen Bedeutung, S. 164.

[11] Nipperdey, S. 91.

[12] Blickle, Studien zur geschichtlichen Bedeutung, S. 161; sowie Burgard, S. 223; Pietschmann, S. 114; Sabean, S. 116; Ergänzend dazu führt Nipperdey an, dass der vermehrte quellenhistorische Nachweis des Konstrukts vom ‚Göttlichen Recht’ einen wesentlichen Bestandteil dieses Phänomens darstellt, die Entwicklung seines Bedeutungsinhalts ist hingegen nicht ausschließlich der reformatorischen Bewegung zuzuschreiben. S. 98.

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Résumé des informations

Titre
Die Revolution von 1525 – "Ein Bauernkrieg?"
Sous-titre
Die gesellschaftliche Trägerschicht der Aufstände: Die Revolution des Gemeinen Mannes
Université
Martin Luther University  (Geschichte)
Cours
Proseminar
Note
bestanden
Auteur
Année
2007
Pages
13
N° de catalogue
V77398
ISBN (ebook)
9783638819459
Taille d'un fichier
571 KB
Langue
allemand
Mots clés
Revolution, Bauernkrieg, Proseminar
Citation du texte
Lars Wegner (Auteur), 2007, Die Revolution von 1525 – "Ein Bauernkrieg?", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77398

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