1. Dänemark
In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte große Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, daß ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3
Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4
1. die Vertrauensleute
2. der Ausschuß für Gesundheits- und Sicherheitsfragen
3. der Kooperationsausschuß
4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer
1.1. Die Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf §8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6
1.1.1. Die Wahl
Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht.
1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
Inhaltsverzeichnis
1. Dänemark
1.1. Die Vertrauensleute
1.1.1. Die Wahl
1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
1.1.3. Die Rechtsstellung der Vertrauensleute
1.2. Der Ausschuß für Gesundheit und Sicherheit
1.2.1. Die Wahl und die Zusammensetzung
1.2.2. Die Aufgaben und Befugnisse
1.2.3. Die Rechtsstellung der Mitglieder
1.3. Der Kooperationsausschuß
1.3.1. Die Wahl und die Zusammensetzung
1.3.2. Die Aufgaben und Befugnisse
1.3.3. Die Rechtsstellung
1.4. Die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer
1.4.1. Die Wahl
1.4.2. Die Aufgaben und Befugnisse
1.4.3. Die Rechtsstellung
1.5. Wichtige Adressen in Dänemark
2. 2 Finnland
2.1. Der Betriebsrat
2.1.1. Die Wahl
2.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
2.1.3. Die Rechtsstellung
2.2. Die Vertrauensleute
2.2.1. Die Wahl
2.2.2. Die Aufgaben und Befugnisse
2.2.3. Die Rechtsstellung
2.3. Der Arbeitsschutzbeauftragte/ Der Ausschuß für Gesundheits- und Sicherheitsfragen
2.3.1. Die Wahl und Zusammensetzung
2.3.2. Die Aufgaben und Befugnisse
2.3.3. Die Rechtsstellung
2.4. Mitbestimmung in Leitungsorganen
2.4.1. Die Wahl
2.4.2. Die Aufgaben und Befugnisse
2.4.3. Die Rechtsstellung
2.5. Wichtige Adressen in Finnland
3. Norwegen
3.1. Die Gewerkschaften und deren Vertrauensleute
3.1.1. Die Wahl
3.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
3.1.3. Die Rechtsstellung
3.2. Die Kooperationsausschüsse
3.2.1. Die Wahl und die Zusammensetzung
3.2.2. Die Aufgaben und Befugnisse
3.2.3. Die Rechtsstellung
3.3. Die Ausschüsse für Gesundheits- und Sicherheitsfragen
3.3.1. Die Wahl und die Zusammensetzung
3.3.2. Die Aufgaben und Befugnisse
3.3.3. Die Rechtsstellung
3.4. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in den Leitungsorganen
3.4.1. Die Wahl
3.4.2. Die Aufgaben und Befugnisse
3.4.3. Die Rechtsstellung
3.5. Wichtige Adressen in Norwegen
4. Schweden
4.1. Die Gewerkschaften und deren Vertrauensleute
4.1.1. Die Wahl
4.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
4.1.3. Die Rechtsstellung
4.2. Der Betriebsrat
4.3. Der Sicherheitsbeauftragte / Außchuss für Arbeitssicherheit
4.3.1. Die Wahl
4.3.2. Die Aufgaben und Befugnisse
4.3.3. Die Rechtsstellung
4.4. Die Mitbestimmung im Verwaltungsrat
4.4.1. Die Wahl
4.4.2. Die Aufgaben und Befugnisse
4.4.3. Die Rechtsstellung
4.5. Wichtige Adressen in Schweden
5. Ein Ausblick auf das Europa der Mitbestimmung
6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Strukturen und Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden. Ziel ist es, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rollen der Sozialpartner sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer in diesen Ländern darzustellen und zu vergleichen.
- Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung
- Struktur und Funktionen von Vertrauensleuten und Gewerkschaftsvertretungen
- Regelungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzausschüssen in Betrieben
- Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer in Leitungsorganen und Aufsichtsräten
- Vergleichende Analyse der betrieblichen Kooperationsausschüsse
Auszug aus dem Buch
1.1. Die Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf §8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6
1.1.1. Die Wahl
Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht.
1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse
Die genauen Regelungen der Aufgaben und Befugnisse werden in den jeweiligen Tarifverträgen geregelt und fallen sehr unterschiedlich aus. Als generelle Leitlinien lassen sich jedoch sieben Punkte hervorheben:7
1. der Vertrauensmann kann an bestimmten Verhandlungen über Arbeitsentgelte teilnehmen
2. er ist berechtigt Wünsche und Beanstandungen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorzutragen
3. er kann die Unterstützung der Gewerkschaften anfordern, falls er mit Entscheidungen des Arbeitgebers nicht einverstanden ist
4. die Vertrauensleute haben über die Einhaltung der Tarifverträge beider Seiten zu wachen;
5. der Arbeitgeber hat die Pflicht mit den Vertrauensleuten zusammenzuarbeiten
6. des weiteren hat der Unternehmer eine Pflicht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verbessern
7. der Unternehmer muß den Vertrauensleuten eine Konsultationsmöglichkeit bei Fragen der Arbeitsbedingungen einräumen, falls die Arbeitnehmerschaft betroffen ist
Zusammenfassung der Kapitel
1. Dänemark: Detaillierte Analyse der vier zentralen Institutionen, darunter Vertrauensleute, Gesundheitsausschüsse, Kooperationsausschüsse und Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat.
2. 2 Finnland: Untersuchung des Mitbestimmungssystems mit Fokus auf Betriebsrat, Vertrauensleute, Arbeitsschutz sowie die Mitbestimmung in Leitungsorganen.
3. Norwegen: Darstellung der vier Formen der Arbeitnehmermitbestimmung, inklusive Gewerkschaftsvertretungen und Kooperationsausschüssen in einem durch Tarifverträge geprägten Umfeld.
4. Schweden: Betrachtung der legislativen Rahmenbedingungen der Mitbestimmung und der Rolle der Gewerkschaften bei der Ausgestaltung betrieblicher Mitbestimmungsrechte.
5. Ein Ausblick auf das Europa der Mitbestimmung: Reflexion über die europäische Einflußnahme auf nationale Mitbestimmungsstrukturen und die Bedeutung der EU-Richtlinien.
6. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen und weiterführenden Internetdokumente zur Thematik.
Schlüsselwörter
Betriebliche Mitbestimmung, Skandinavien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Gewerkschaften, Vertrauensleute, Arbeitsschutz, Tarifvertrag, Kooperationsausschuß, Arbeitnehmervertretung, Verwaltungsrat, Arbeitsrecht, Mitbestimmungsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Formen und Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den vier skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Analyse konzentriert sich auf die gesetzliche und tarifliche Verankerung von Arbeitnehmerrechten, die Wahl und Funktion von Vertrauensleuten sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten in betrieblichen Ausschüssen und Unternehmensorganen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel besteht darin, die unterschiedlichen nationalen Ausprägungen der Arbeitnehmermitbestimmung strukturiert darzustellen und Einblicke in die jeweilige arbeitsrechtliche Praxis zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Gesetze, Tarifverträge und wissenschaftlicher Sekundärliteratur zu den Arbeitsrechtsverhältnissen in Skandinavien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich länderweise und erläutert für jeden Staat detailliert die verschiedenen Institutionen, deren Wahlverfahren, Aufgabenbefugnisse und Rechtsstellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind betriebliche Mitbestimmung, skandinavisches Arbeitsrecht, Gewerkschaftsrollen und Mitwirkungsgremien.
Wie wird die Mitbestimmung in dänischen Unternehmen praktisch umgesetzt?
In Dänemark erfolgt dies primär durch Vertrauensleute und Kooperationsausschüsse, deren Rechte maßgeblich in den großen Tarifverträgen zwischen den Sozialpartnern wie LO und DA geregelt sind.
Warum spielt der Betriebsrat in Schweden eine untergeordnete Rolle?
Aufgrund des schwedischen Mitbestimmungsgesetzes und der starken Stellung der Gewerkschaften ist der Betriebsrat als Institution in der schwedischen Praxis kaum etabliert oder anzutreffen.
- Citar trabajo
- Thomas Müller (Autor), 1998, Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7753