Guantánamo Bay. Demaskierung eines Systems


Hausarbeit, 2007

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Haft in Guantánamo Bay
2.1 Wer sind die Inhaftierten?
2.1.1 Camp X-Ray
2.1.2 Camp Delta
2.1.3 Camp Iguana
2.2 Haftbedingungen
2.2.1 Gefangenentransporte
2.2.2 Psychologische Belastungen
2.2.3 Haftunterbringung
2.2.4 Folter
2.2.5 Tiger-Teams

3 Informationszugang

4 Völkerrechtlicher Bezug
4.1 Relevante Abkommen
4.1.1 Genfer Abkommen III
4.1.2 Genfer Abkommen IV
4.1.3 Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen
4.1.4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
4.1.5 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
4.1.6 Ius Cogens
4.1.7 Bewertung
4.2 Anwendbarkeit auf Guantánamo Bay
4.2.1 Illegale Kämpfer
4.2.2 Guantánamo Bay als rechtsfreier Raum

5 Beurteilung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In meinem Schreiben klage ich die eklatanten Missachtungen der Menschenrechte in Guantánamo Bay seitens der US-Regierung an. Ich werde die Situation in dem US-Militärgefängnis auf Kuba erläutern und beschreiben. Es wird gezeigt, wer aus welchen Gründen festgehalten wird, wie die Behandlung der Gefangenen aussieht und unter welchen Bedingungen sie inhaftiert sind. Dazu werde ich klare Menschenrechtsverletzungen anhand von Gutachten, Berichten von ehemaligen Gefangenen, Experten und Beobachtergruppen aufzeigen und darstellen, dass in Guantánamo Bay für die inhaftierten Individuen keine Menschenrechte existieren, elementare Grundrechte nicht gegeben sind und dass die Vereinigten Staaten von Amerika verbindliches, universelles Völkerrecht brechen und missachten. Hierzu sind keine freien Interpretationen oder Terminierungen von Regierungen, sondern international anerkannte, führende Experten des Völkerrechts heranzuziehen. Nach der Darlegung der tatsächlichen Lage um Guantánamo Bay werde ich aus dem Ergebnis Schlussfolgerungen ziehen und ausführen, wie es um Guantánamo gestellt ist.

2 Haft in Guantánamo Bay

Beginnend muss das faktische Haftgeschehen aufgezeigt werden. Dies geschieht zunächst ohne gesetzestextlichen Bezug, sondern soll vielmehr beschreibend und ohne juristische Bewertung den Haftaufenthalt anzeigen. Dabei sollen Inhaftierte, sowie auch die Umstände der Inhaftierung und die Behandlung der Gefangenen beleuchtet werden.

2.1 Wer sind die Inhaftierten?

Um das System Guantánamo Bay in seiner Komplexität richtig erkennen zu können, muss zunächst untersucht werden, um was für Menschen es sich handelt, die gefangen gehalten werden. Dies ist die Grundlage für weitere Prüfungen.

2.1.1 Camp X-Ray

US-Präsident George W. Bush erteilte am 13. November 2001, folglich zwei Monate nach dem terroristischen Anschlag vom 11. September, die militärische Anweisung zur Inhaftierung und Behandlung bestimmter Nichtstaatsangehöriger im Krieg gegen den Terrorismus. Nach weiteren zwei Monaten kam am 11. Januar 2002 die erste Gruppe mit 120 Gefangenen auf dem Militärstützpunkt Guantánamo Bay in Kuba an. (Vgl. Pastouna 2005: 38 f.) Diese erste Gruppe bestand nach US-Berichten aus einigen der wichtigsten Stellvertreter Osama bin Ladens, sowie Männern, die eine direkte Mitverantwortung für die Anschläge vom 11. September 2001 auf das World Trade Center und das Pentagon trugen und während der Militäroffensive „Enduring Freedom“ in Afghanistan aufgegriffen wurden waren. Diese Gefangenen wurden zunächst in dem Behelfsgefängnis Camp X-Ray inhaftiert. (Vgl. Rose 2004: 10f.)

2.1.2 Camp Delta

Da Camp X-Ray für die Zwecke des Pentagons eine zu stark begrenzte Kapazität von nur 320 Mann bot, wurde zum 29. April 2002 Camp Delta errichtet, in dem die Zahl der Inhaftierten zwischenzeitlich bis zu 660 betrug und die im März 2005 mit ungefähr 540 Gefangene angegeben wurde. Diese Menschen kamen aus über vierzig verschiedenen Staaten, worunter sich auch US-Amerikaner wie Yaser Esam Hamdi und John Philip Walker befanden, welche jedoch in Lager in den Vereinigten Staaten ausgeflogen worden. (Vgl. Schäfer 2005: 88) Diese Gefangenen stammen nicht mehr ausnahmslos aus Afghanistan und wurden auch nicht alle mit dem 11. September in Verbindung gebracht. Allein die Anzahl der vertreten Nationalitäten lässt erkennen, in welchem Ausmaß die Vereinigten Staaten von Amerika Menschen mit System deportiert. Es handelt sich hierbei um Individuen, die bei den USA aus nicht immer belegbaren Gründen unter Verdacht standen – bzw. stehen, Kontakte zum internationalen Terrorismus zu beziehen oder sogar Al-Qaida Mitglieder zu sein. Obgleich gewisse Verbindungen bestehen könnten und ein Verdachtsmoment gerechtfertigt wäre, bliebe die Rechtmäßigkeit solcher Inhaftierungen und Deportationen höchst zweifelhaft und bedenklich, worauf ich später noch detailliert eingehen werde sowie völker- und menschenrechtlich beleuchten werde. Doch im Gegensatz zu den zahlreichen, spekulativen und nicht beweisbaren Anschuldi-gungen gegenüber Inhaftierten in den Militärgefängnissen von Guantánamo Bay, gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Menschen verschleppt, inhaftiert und gefoltert worden sind, bei denen zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass nicht eine Anschuldigung des US-Militärs und US-Geheimdienstes zutreffend war. Dies war auch bei den beiden Britten Asif Iqbal und Shafiq Rasul der Fall. Sie waren über zwei Jahre gefangen gehalten worden und der ehemalige Verteidigungsminister Rumsfeld stufte sie mit eigenen Worten folgender Maßen ein:

„Diese Leute sind fanatische Terroristen.“ (Rose 2004: 17)

Und Vizepräsident Dick Cheney erklärte ebenfalls:

„Dies sind die Schlimmsten der Schlimmen. Sie sind sehr gefährlich. Sie haben sich dem Ziel verschrieben, Millionen von Amerikanern – unschuldigen Amerikanern – umzubringen, wenn sie können, und sie sind hundertprozentig bereit, selbst dabei draufzugehen.“ (Rose 2004: 17)

Nach sechsundzwanzig Monaten Haft musste jedoch auch die US-Regierung aufgrund von Ermittlungs- und Nachprüfungsergebnissen, in Folge eines Gerichtsurteils des US Supreme Courts vom Juni 2004, anerkennen, dass keine Anzeichen dafür existieren, dass Iqbal oder Rasul jemals Waffen getragen haben, geschweige denn in Ausbildungslagern der Al-Qaida gewesen waren.

Ein weiterer Fall sorgte speziell in Deutschland für Aufsehen. Die Inhaftierung von Murat Kurnaz. Murat Kurnaz ist ein in Bremen lebender Türke, der drei Wochen nach dem 11. September nach Pakistan reiste. Einen weiteren Monat später wurde er dort im November 2001 verhaftet und nach Guantánamo Bay gebracht, wo er mehr als vier Jahre seines Lebens verlor. Aufgrund von internationalen Interventionen wurde er schließlich im August 2006 freigelassen, da auch bei ihm keine Beweise für kriminelle oder sogar terroristische Vergehen existierten.

Diese und weitere Fälle lassen nicht nur Erahnen, dass die Vereinigten Staaten willkürlich Personen festnehmen und festhalten. In einem Bericht vom 27. Februar 2006 kam eine fünfköpfige Expertengruppe der UNO unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Inhaftierung von Häftlingen in Guantánamo Bay willkürlich sei und das Recht auf persönliche Freiheit verletze. (Vgl. Nowak 2006: 28)

Ein im November 2003 publizierter Bericht von Human Rights Watch verdeutlicht die Problemlage:

„[Die US-Amerikaner] … haben in wiederholten Fällen irrtümlich Personen festgenommen, deren Identität ihnen unbekannt war und von denen einige sich später als Zivilpersonen entpuppten, die nichts mit irgendwelchen terroristischen … Aktivitäten zu tun hatten. Wie alle Häftlinge werden auch diese Menschen in unbefristeter Isolationshaft gehalten und je nach Laune der US-Beamten freigelassen oder nicht.“ (Rose 2004: 56)

2.1.3 Camp Iguana

Es kommt hinzu, dass in Guantánamo Bay sogar Kinder inhaftiert sind. Sie werden in dem Camp Iguana gefangen gehalten und sind vielfach in einem Alter von dreizehn bis fünfzehn Jahren. Von der US-Regierung werden sie nicht als Kinder, sondern lediglich als „ungesetzlich feindliche Kämpfer“ angesehen. (Vgl. Pastouna 2005: 84 ff.; 106 ff.) Dies ist ein, durch die Regierung Bush eingeführter, Terminus, der im Völkerrecht nicht zu finden ist und darüber hinwegtäuscht, dass es sich um Kinder handelt, die rechtsgrundlos festgenommen und tausende Kilometer von ihrer Heimat und Familie festgehalten werden.

Es erscheint als unmöglich festzuhalten, dass ausschließlich bedrohliche Terroristen festgehalten werden, die eine Gefahr für die Vereinigten Staaten oder die Weltgemeinschaft darstellen. Ein System willkürlichen Festnahmen ohne rechtliche Grundlagen wird erkennbar.

2.2 Haftbedingungen

Nach der Frage, welche Menschen gefangen gehalten werden, muss man sich nun der Frage der Haftumstände für diese Menschen zuwenden. Dazu zählen die Art und Weise, wie die Gefangenen untergebracht werden und die sonstigen Umstände unter denen sie gefangen gehalten und behandelt werden.

2.2.1 Gefangenentransporte

Wenn von Haftbedingungen gesprochen wird, dann dürfen nicht nur die Verhältnisse in den Gefangenen-Camps von Guantánamo Bay betrachtet werden, sondern auch die Behandlung der Gefangenen seit dem Zeitpunkt ihrer Festnahme. Den verhafteten Menschen werden Handschellen und Fußketten angelegt, sowie eine Augenbinde, Gehör- und Mundschutz, und dicke Fausthandschuhe, die ihnen fest an die Hände fixiert werden. Die Häftlinge müssen so geknebelt mehrere Stunden in Overalls unter teils sengender Sonne ausharren, bevor ihr zum Teil über zwanzigstündiger Flug nach Guantánamo Bay beginnt. Nach dem Chef des Vereinigten Generalstabs General E. Myers könne auf diese Behandlung unter gar keinen Umständen verzichtet werden und sie sei unbedingt notwendig, da es sich bei den Gefangenen um gefährliche Terroristen handele, die hydraulische Kabel auch mit ihren Zähnen durchbeißen würden, um das Flugzeug zum Absturz zu bringen. (Vgl. Rose 2004: 10) Offenkundig beweisbare Fälle, wie die oben aufgeführten von Iqbal, Rasul oder Kurnaz, bei denen es sich um vollkommen friedfertige Bürger handelte, zerren an diesem Bild.

2.2.2 Psychologische Belastungen

Doch wenn man von Beweisen spricht, muss man auch zu der Frage kommen, was bewiesen werden soll. Dies fällt bei den Guantánamo-Häftlingen juristisch gesehen schwer, da keinerlei Anklagen gegenüber den festgenommen Personen erhoben worden sind. Sie werden ohne jegliche gerichtliche Anordnung festgenommen und auf unbestimmte Zeit interniert. (Vgl. Nowak 2006: 24f.) Die Tatsache, dass die Guantánamo-Inhaftierten ahnungslos betreffend ihrer Haftdauer sind, ist für sie eine von vielen nicht zu unterschätzenden psychologischen Belastungen. Selbst im Juni des Jahres 2004 war noch keinem der 600 Gefangenem der Prozess gemacht worden und lediglich drei Inhaftierte wurden wegen allgemeinen Verbindungen zum Terrorismus angeklagt, was die Systematisierung der Inhaftierungsmethoden verdeutlicht. (Vgl. Rose 2004: 101) Ebenfalls ihr Aufenthaltsort ist den Häftlingen unbekannt. Zum einen dadurch, dass sie aufgrund des oben beschriebenen Gefangenentransports mit Gehörschutz und Augenbinden von der Außenwelt isoliert werden, besitzen sie keine Orientierungsmöglichkeiten um sich ein ungefähres Bild machen zu können, wo ihre Reise sie hinführt und wo sie sich letztendlich befinden, und zum anderen wird den Inhaftierten anschließend bewusst vorenthalten, wo sie festgehalten werden. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) stellte nach ihrem ersten Besuch in Guantánamo Bay am 17. Januar 2002 fest, dass keiner der Gefangenen wusste, wo er sich befand. (Vgl. Rose 2004: 68) Durch dieses Fehlen von rechtstaatlichen Verfahren entsteht bei den Gefangenen eine massive Unsicherheit, welche mit enormen Ängsten verbunden ist.

Als Ergebnis dieser psychologischen Belastungen ist eine auffällig hohe Zahl an Selbstmordversuchen zu beobachten. Offiziell gab es bis zum Jahr 2004 sechsundzwanzig Selbstmordversuche, was auf die Anzahl der Gefangenen umgerechnet einen enormen Prozentsatz ausmacht. Noch erschreckender ist die Tatsache, dass selbst in diversen Berichten der US-Regierung höhere Zahlen existieren, so dass die tatsächliche Anzahl der Selbstmordversuche eine Dunkelziffer bleibt. Die Gefängnisführung tituliert diese Suizidunterfangen als nicht ernstzunehmende Versuche und berichtet, dass sich die betroffenen Gefangenen lediglich wichtig machen und Aufsehen erregen wollen. Psychologen beschreiben jedoch jeden Suizidversuch als ernstzunehmend und legen ein Augenmerk auf die Notwendigkeit dieser Perspektive. Eine Verbindung zu den beschriebenen seelischen Belastungen ist nicht abzusprechen. (Vgl. Rose 2004: 83f.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Guantánamo Bay. Demaskierung eines Systems
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V77580
ISBN (eBook)
9783638830737
ISBN (Buch)
9783638831093
Dateigröße
448 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Guantánamo, Demaskierung, Systems
Arbeit zitieren
Sebastian Niehoff (Autor:in), 2007, Guantánamo Bay. Demaskierung eines Systems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77580

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