Der Freistaat Bayern ist ein auf freiheitlich-demokratischen Grundsätzen aufbauendes Staatsgebilde, in dem die Bürger die größtmögliche Freiheit z. B. bei der Verwaltung und Organisation ihrer eigenen, unmittelbaren Belange haben sollen.
In Bayern wird deshalb der kommunalen Selbstverwaltung ein ganz erheblicher Stellenwert beigemessen.
Wie die kommunale Selbstverwaltung in Bayern funktioniert, arbeitet und welche Kompetenzen sie hat, wird in diesem Referat erläutert. Abschließend wird auch noch die Gemeindegebietsreform von 1972 und die Auswirkungen im heutigen Bayern kurz beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung
- 3. Gemeinden
- 3.a. Gemeindestrukturen
- 3.b. Gemeindeorgane
- 3.c. Selbstverwaltung - Aufgaben und Pflichten
- 3.d. Wahlen
- 4. Landkreise
- 5. Bezirke
- 6. Gebietsreform vom 16. Dezember 1971
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern und der Gemeindegebietsreform von 1971. Es erläutert die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung auf den drei Ebenen der Gemeinden, Landkreise und Bezirke.
- Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern und ihre Verankerung in der Verfassung
- Die verschiedenen Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung: Gemeinden, Landkreise und Bezirke
- Die Struktur und Aufgaben der Gemeinden, einschließlich ihrer Organe und Selbstverwaltungsbefugnisse
- Die Rolle der Gemeindegebietsreform von 1971 in der Entwicklung der kommunalen Strukturen
- Die historischen Entwicklungen des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden in Bayern
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung
Die Einführung stellt den Freistaat Bayern als ein auf freiheitlich-demokratischen Grundsätzen basierendes Staatsgebilde vor, das der kommunalen Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert beimisst. Der Grundsatz der Selbstverwaltung der Gemeinden ist in der Bayerischen Verfassung verankert.
2. Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern ist dreistufig aufgebaut: Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat ist in 7 Regierungsbezirke aufgeteilt, die wiederum in 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2031 kreisangehörige Gemeinden untergliedert sind. Es werden die verschiedenen Arten von Gemeinden, wie Einheitsgemeinden und Mitgliedsgemeinden, erläutert.
3. Gemeinden
Dieses Kapitel beleuchtet die Geschichte der Gemeinden in Bayern, ihre Bedeutung als Keimzellen der Demokratie und die Definition des Begriffs „Gemeinde“. Es werden der Unterschied zwischen der Gemeinde als sozialem Gebilde und der Verwaltungseinheit Gemeinde sowie die historischen Entwicklungen des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden beleuchtet.
3.a. Gemeindestrukturen
Die Unterteilung der Gemeinden in kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und große Kreisstädte wird erklärt, sowie die besonderen Aufgaben und Befugnisse der kreisfreien Städte und großen Kreisstädte. Die Bedeutung der Verwaltungsgemeinschaften für die Mitgliedsgemeinden wird hervorgehoben.
3.b. Gemeindeorgane
Die beiden wichtigsten Organe der bayerischen Gemeinden, Gemeinderat und Bürgermeister, werden vorgestellt. Die Gleichrangigkeit und die abgegrenzten Kompetenzbereiche dieser Organe werden erläutert.
Schlüsselwörter
Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindegebietsreform, Bayern, Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Selbstverwaltung, Demokratie, Gemeindeorgane, Gemeinderat, Bürgermeister, Verwaltungseinheit, Verwaltungsgemeinschaften, historische Entwicklung, Bayerische Verfassung.
- Arbeit zitieren
- Michael Schön (Autor:in), 2002, Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern und die Gemeindegebietsreform vom 16. Dezember 1971, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77621