Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen

Analyse der Risikoberichte im Zeitablauf


Dossier / Travail, 2007

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Notwendigkeit einer Risikoberichterstattung
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Risikoberichterstattung
1.2 Asymmetrische Informationen und Gefahr des Marktversagens

2. Empirische Untersuchungen zur Risikoberichterstattung

3. Untersuchung des Aufsatzes von Kraft und Nolte
3.1 Problemstellung und Vorgehensweise
3.2 Stichprobe der Untersuchung
3.3 Bewertungsschema
3.4 Untersuchungsergebnisse
3.4.1 Formale Anforderungen
3.4.2 Inhaltliche Anforderungen
3.5 Zusammenfassung der Ergebnisse

4. Kritische Betrachtung des Aufsatzes von Kraft und Nolte

5. Fortführung der Untersuchung

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Notwendigkeit einer Risikoberichterstattung

1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Risikoberichterstattung

Rechtliche Rahmenbedingungen, Informationen der Rechnungslegung um eine risikospezifische Komponente zu ergänzen, setzte die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Durch das KonTraG ergänzte der Gesetzgeber die Anforderungen an den Lagebericht, indem er §§ 289 Abs.1 HGB, 315 Abs.1 HGB um den Teilsatz ergänzte: „ferner ist im (Konzern-) Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern“. Auch Versicherungen sind zur Aufstellung eines Lageberichtes, und folglich zur Erstellung einer Risikoberichterstattung verpflichtet[1]. Aufgabe des Lageberichtes ist die Komprimierung der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie dessen zeitliche und sachliche Ergänzung. Der herausragende Zweck eines Lageberichtes ist demnach die Informationsfunktion. Die Risikoberichterstattung dient der Ergänzung des Lageberichts. Ziel der Risikoberichterstattung ist es, den Adressaten des Jahresabschlusses einen möglichst zutreffenden Eindruck der wirtschaftlichen Lage zu vermitteln[2]. Demnach kann es nicht ausreichend sein, Risiken lediglich zu erwähnen. Risiken müssen erläutert, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und Konsequenzen dargestellt sowie (möglichst) quantifiziert werden[3].

In geltendem Recht fand sich bislang keine Konkretisierung, was unter „Risiken künftiger Entwicklung“ zu verstehen ist. Daraufhin verabschiedete der Deutsche Standardisierungsrat für Rechnungslegung (DSR) zur Risikoberichterstattung den Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS). Aus ihm folgen Vorgaben zur Erstellung von Risikoberichten für Unternehmen und Geschäftsjahre ab dem 31.12.2000. Für Banken und Versicherungen wurden diese (allgemeinen) Richtlinien durch die branchenspezifischen Standards DRS 5-10 und DRS 5-20 erweitert[4].

1.2 Asymmetrische Informationen und Gefahr des Marktversagens

Ist ein Marktteilnehmer besser informiert als der entsprechende Akteur der Marktgegenseite, spricht man von asymmetrischer Informationsverteilung[5]. Ungleiche Informationsverteilung kann zum Marktversagen führen. Anhand folgender Überlegungen wird diese Aussage plausibel. Ein Kunde ist bereit, sofern er die Qualität eines Gutes kennt, für hohe Qualität einen hohen Preis und für mindere Qualität einen entsprechend niedrigeren Preis zu zahlen. Ist es dem Nachfrager nicht möglich, die Qualität eines Gutes anfänglich oder erst nach Vertragsschluss vollständig zu beurteilen, orientiert er seine Zahlungsbereitschaft an der durchschnittlich erwarteten Qualität[6]. Anbieter hoher Qualität, die diese nur durch entsprechende hohe Kosten produzieren können, erzielen mit dem durchschnittlich gezahlten Preis Verluste. Folglich werden sie Produkte geringerer Qualität herstellen. Nachfrager reagieren ihrerseits mit einer weiter sinkenden Zahlungsbereitschaft. Dieser Kreislauf setzt sich solange fort, bis ausschließlich die schlechtest mögliche Qualität zum entsprechenden Preis gehandelt wird. Der Markt für gute Qualität bricht zusammen[7]. Dieser Prozess wird adverse Selektion genannt[8]. Bezogen auf die Mikroebene der hier interessierenden Versicherungsunternehmen zeigt sich Folgendes: Können Kunden die Qualität des Produktes Versicherungsschutz nicht vollständig prüfen, passen sie die Prämienzahlungsbereitschaft der erwarteten mittleren Qualität an. Qualität des Versicherungsschutzes besteht in der quasi-sicheren Garantie zur Erbringung einer Dauerleistung[9]. Diese Garantie ist nur von Wert, solange die Versicherung mit Hilfe von Risiko kompensierenden Maßnahmen ihren dauerhaften Fortbestand sichert[10]. Doch Sicherheit hat ihren Preis. Unterschreitet die Zahlungsbereitschaft die für das angestrebte Sicherheitsniveau notwendige Prämienhöhe, reduziert der Versicherer das Sicherheitsniveau. Versicherungsnehmer reagieren mit einer Reduktion ihrer Zahlungsbereitschaft. Es kommt, wie bereits angedeutet, zu einer adversen Auslese und zum Marktversagen.

Somit muss es im Interesse eines Versicherers liegen, bestehende Informationsasymmetrien zu reduzieren. Mit einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung kann er eine höhere Transparenz seines Sicherheitsniveaus erzielen. Diese Berichterstattung muss geeignet sein, dem Adressaten (Kunden) ein zutreffendes Bild der tatsächlichen Risikosituation und damit über die Qualität seiner Produkte zu ermöglichen. Nur so kann der Kunde seine Zahlungsbereitschaft dem jeweiligen Sicherheitsniveau anpassen. Um das tatsächliche Sicherheitsniveau transparent zu machen, gilt es die für eine Entscheidungsfindung[11] wesentlichen Risken zu kommunizieren, diese zu erläutern und (sofern möglich) Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen zu quantifizieren.

Abhängig vom Grad der Ausprägung einer Berichterstattung sind drei Szenarien denkbar:

Erfolgt keine Risikoberichterstattung, ist die adverse Selektion ein mögliches Resultat.

Veröffentlicht hingegen ein „schlechter“ Versicherer sein unzureichendes Sicherheitsniveau und signalisiert so mangelhafte Qualität, reagieren Kunden mit einer sinkenden Zahlungsbereitschaft. Sinkende Prämieneinnahmen könnten für den Versicherer Anreiz schaffen, sein Sicherheitsniveau durch vielgestaltige risikopolitische Maßnahmen zu erhöhen. Eine Folge wäre die daraus resultierende positive Auslese mit wünschenswerten gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.

Zugleich ist aber auch das Gegenteil denkbar. Besteht für einen „schlechten“ Versicherer die Pflicht zur Risikoberichterstattung, kann es zu einer selbst erfüllenden Prophezeiung kommen[12]. Die Offenlegung eines geringen Sicherheitsniveaus sorgt durch sinkende Prämieneinnahmen zu einer Gefährdung des weiteren Fortbestandes der Versicherung. Eine entscheidende Rolle zur Verringerung asymmetrischer Informationen spielen die Transparenz, Richtigkeit und Vollständigkeit der Risikoberichterstattung.[13]

2. Empirische Untersuchungen zur Risikoberichterstattung

Die bisherige Literatur zu empirischen Untersuchungen der Risikoberichterstattung von Unternehmen analysierte den jeweiligen Umsetzungsstand des DRS 5. Im Falle des Aufsatzes von Löw/Lorenz wurde zudem der bankenspezifische DRS 5-10 berücksichtigt. Sämtliche Aufsätze untersuchten ausschließlich Risikoberichte börsennotierter Unternehmen. Versicherer, für die ebenfalls spezifische Vorschriften des DRS 5-20 gelten, fanden in keiner Untersuchung Beachtung[14]. Unterscheiden lassen sich die Arbeiten bezüglich des Stichprobenumfanges, ihrer Vorgehensweise als auch über die Dauer des Untersuchungszeitraumes. Fischer/Vielmeyer sowie Kajüter/Winkler untersuchten jeweils die risikoorientierte Unternehmenspublizität der DAX 100-Unternehmen. Erstgenannte wählten als Untersuchungszeitraum die Jahre 1999 bis 2001, Kajüter/Winkler die Jahre 1998 bis 2002.

Fischer/Vielmeyer orientierten sich zur Auswertung der Geschäftsberichte an einer auf Porters zurückzuführenden Wettbewerbsumfeldanalyse sowie an dessen „Five Forces Model“[15]. Dabei gingen sie von der Annahme aus, dass Unternehmensrisiken sich aus dem Prozess der Wertschöpfung und aufgrund ihres Wettbewerbsumfeldes ergeben[16]. Um die Vielzahl unpräziser, kaum verifizierbarer Informationen der risikoorientierten Unternehmenspublizität zu bewerten, entwickelten sie einen sog. „Risk Disclosure Score“ (RDScore), basierend auf den Regelungen des DRS 5[17]. Ihre Ergebnisse zeigten, dass die relative Qualität der Berichterstattung branchenunabhängig ist, aber von DAX 30-Unternehmen im Allgemeinen höher ausfällt[18]. Trotzdem zeigte die Auswertung einen noch zu geringen Umsetzungsstand der Anforderungen des DRS 5, welcher sich jedoch über den Analysezeitraum signifikant steigerte[19].

[...]


[1] Vgl. Padberg 2004 S.1763

[2] Vgl. Kajüter 2001 S.205; vgl. Dobler 2005 S.145f.

[3] Vgl. Baetge/Linßen 2000 S.26

[4] Vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 S.460

[5] Vgl. Ewers/Fritsch/Wein 1999 S.263

[6] Dabei wird davon ausgegangen das der Hersteller eines Gutes in aller Regel besser über dessen Qualität informiert ist. Folglich liegt die asymmetrische Informationsverteilung zu Lasten des Nachfragers.

[7] Das Problem des Marktzusammenbruchs wurde von Akerlof am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes sehr anschaulich dargestellt. Vgl. hierzu Akerlof 1970 S.490f.

[8] Vgl. Ewers/Fritsch/Wein 1999 S.265

[9] Vgl. Schradin 1994 S.37f. sowie die dort angegebenen Literatur

[10] Vgl. ebenda S.196f.

[11] Dabei ist es unerheblich ob es sich um Entscheidungen über den Erwerb von Anteilen börsennotierter Versicherer, oder der Erwerb ihrer Produkte zur Absicherung von Risiken handelt.

[12] Vgl. Dobler 2005 S.151

[13] Von weitergehenden Gründen einer asymmetrischen Informationsverteilung wie der Rolle der Kommunikationsinitiative, des Informationsvorrechtes und des Risikoeinfußes soll an dieser Stelle abstrahiert werden. Vgl. hierzu Hayenhjelm 2006

[14] Vgl. Kajüter/Winkler 2003 S.217; vgl. Löw/Lorenz 2001 S.219; vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 Tab. 2 S.468

[15] Vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 Abb. 2; Abb. 3 S.463

[16] Vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 S.462f.

[17] Dabei werden für die Bereiche Risikoidentifikation und -kontrolle, Darstellung der Einzelrisiken, als auch Risikoaggregation entsprechende Punktwerte vergeben.

[18] Es wird eine Korrelation zwischen relativer Qualität der Berichterstattung und der Marktkapitalisierung vermutet. Vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 S.468

[19] Vgl. Fischer/Vielmeyer 2004 S.472f.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen
Sous-titre
Analyse der Risikoberichte im Zeitablauf
Université
University of Cologne  (Seminar für ABWL, Risikomanagement)
Cours
Hauptseminar WS 06/07
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
20
N° de catalogue
V77673
ISBN (ebook)
9783638800648
ISBN (Livre)
9783638949057
Taille d'un fichier
506 KB
Langue
allemand
Mots clés
Risikoberichterstattung, Versicherungsunternehmen, Hauptseminar
Citation du texte
Marc Abrahamowicz (Auteur), 2007, Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77673

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