Rechtsextremismus in Ostdeutschland

Begriff, Ausprägungen und historische Ursachenforschung


Dossier / Travail, 2007

22 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltverzeichnis:

1. Einleitung

2. Der Begriff des Rechtsextremismus
2.1 Formale Begriffsbestimmung
2.2 Politikwissenschaftliche Begriffsbestimmung

3. Rechtsextremismus in Ostdeutschland
3.1 Rechtsextremismus in der DDR
3.2 Entwicklung des Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern
3.2.1 Rahmenbedingungen
3.2.2 Zustimmung zu rechtsextremistischen Parteien und Organisationen
3.2.3 Entwicklung des rechtsextremistischen Gewaltpotentials

4. Historische Ursachenforschung als ein Erklärungsansatz für den Rechtsextremismus in Ostdeutschland
4.1 Antifaschistischer Gründungsmythos und Fremdherrschaft
4.2 Nationalismus in der DDR?
4.3 Fremde und Ausländer in der DDR

5. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten 1990 rückte ein Phänomen schlagartig in den Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion, welches bis dato nur einen relativ kleinen Kreis von Verfassungsschützern und Extremismusforschern beschäftigt hat. Insbesondere der beträchtliche Anstieg von Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund in den neuen Bundesländern seit 1990 setzte die Problematik des Rechtsextremismus in Politik und Medien auf einen der vorderen Plätze der politischen Tagesordnung.

Gewalttätige Fremdenfeindlichkeit, antidemokratische Orientierungen und aktive rechtsextremistische Organisationen waren in Deutschland durchaus schon lange sichtbar. Doch trotz Vereinheitlichungstendenzen und internationaler Vernetzung in der rechten Szene ist dennoch nicht zu verleugnen, dass deutliche Unterschiede zwischen der Situation in Ost- und Westdeutschland zu erkennen sind. Kennzeichnend dafür ist vor allem die Dominanz jugendlicher Rechtsextremisten in Ostdeutschland und ihre inzwischen erreichte voraussetzungslose Gewaltbereitschaft.

Das rechtsextremistische Einstellungspotential in Ostdeutschland hat seit der Wende so zugenommen, dass es das westdeutsche, gerade hinsichtlich seiner Gewaltausprägung, deutlich hinter sich gelassen hat. Und spätestens seit den (überraschend) hohen Wahlergebnissen der rechtsgerichteten Parteien DVU und NPD in den neuen Bundesländern, galt es als sicher, dass Ostdeutschland besonders anfällig für rechtsgerichtete Strömungen ist.

Dem wird in dieser Arbeit Rechnung getragen und somit sind die folgenden Ausführungen der Darstellung des Phänomens Rechtsextremismus auf das Gebiet Ostdeutschland konzentriert. Beginnend zunächst mit einer begrifflichen Einordnung des Rechtsextremismus, einer anschließenden Situationsbeschreibung seiner Ausprägung in Ostdeutschland, vor wie nach der Wende, widmet sich diese Arbeit im letzten Teil der historischen Ursachenforschung, wobei sie sich aufgrund des zur Verfügung stehenden begrenzten Umfangs auch nur auf diesen einen Erklärungsansatz im Gefüge der wissenschaftlichen Forschung zu den Ursachen des Rechtsextremismus beschränken muss.

2. Der Begriff des Rechtsextremismus

Die begriffliche Bestimmung des Rechtsextremismus ist in den Politik- und Sozialwissenschaften zunächst umstritten und unklar. Demnach existiert keine allgemein anerkannte Definition bzw. Theorie des Rechtsextremismus. Oft begegnet man sogar, vorwiegend in der Medienlandschaft, einer Gleichsetzung und damit augenscheinlicher Gleichbedeutung mit dem Begriff der Rechtsradikalität. Gerade im Hinblick auf rechtsgerichtete Organisationen kommt in diesem Zusammenhang jedoch einer Unterscheidung erhebliche Bedeutung zu. Rechtsextremistische Organisationen stehen demnach im Verdacht, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen und werden entsprechend von Verfassungsschutzämtern beobachtet, während rechtsradikale Parteien dagegen als verfassungskonform gelten.[1]

Im Folgenden wird sich der Klärung und Einordnung der Begrifflichkeit des verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus gewidmet. Dies erfolgt anhand von zwei ausgewählten Definitionssträngen. Zu weiteren verschiedenen theoretischen Erklärungsansätzen sei auf die einschlägige Literatur verwiesen.

2.1 Formale Begriffsbestimmung

Das deutsche Grundgesetz kennt den Begriff des Extremismus nicht. Er ist somit kein Rechtsbegriff, aus dem sich unmittelbar juristische Konsequenzen, z. B. das Verbot einer extremistischen Partei, ableiten lassen würden. Vielmehr stellt man auf eine Reihe von Vorschriften im Grundgesetz ab, welche den Bestandsschutz der Demokratie gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen gewährleisten sollen. Genannt sind hier - ohne weitere Erläuterung -, u. a.

- Art. 18 GG: Verwirkung von Grundrechten
- Art. 9 Abs. 2 GG: Verbot von Vereinen
- Art. 21 Abs. 2 GG: Verbot politischer Parteien

Die gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes sowie die Institutionen, denen der Schutz der Verfassung obliegt – sollen demnach, auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen die SRP 1952[2], die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ gewährleisten. Es fehlt jedoch an konkreten Merkmalen dieser Grundordnung, insofern sind die acht Prinzipien 1) Menschenrechte, 2) Volkssouveränität, 3) Gewaltenteilung, 4)Verantwortlichkeit der Regierung, 5) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, 6) Unabhängigkeit der Gerichte, 7) Mehrparteienprinzip sowie 8) Chancengleichheit der Parteien einschließlich Oppositionsfreiheit hierfür kennzeichnend.[3]

Zusammenfassend gelten also formal Bestrebungen als extremistisch, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben.[4] Solche liefern insofern hinreichend Verdachtsmomente für eine Observation bzw. juristische Verfolgung durch entsprechende Verfassungsschutzbehörden.

Im Vorwort des Bundesinnenministeriums zum Verfassungsschutzbericht 1991 liest es sich so, dass politische Aktivitäten oder Organisationen „extremistisch und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann (sind), wenn sie sich gegen den (…) Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten.“[5]

Seine Schwächen offenbart der verfassungsrechtliche Extremismusbegriff in der Schwierigkeit der Bewertung rechtsgerichteter Bestrebungen und seiner Abgrenzung zum verfassungskonformen Radikalismus, dessen Grenze zum Extremismus oft fließend und damit nicht leicht zu bestimmen ist.[6]

Kritisiert an der formalen Begriffsbestimmung des Rechtsextremismus wird darüber hinaus vor allem die Negierung rechtsextremistischer Einstellungen, da sich der amtliche Extremismus-Begriff nur auf Handlungen und Verhalten bezieht und dem zugrunde liegende politische Einstellungen ausklammert.[7] Eine Einbeziehung dessen wird mit der politikwissenschaftlichen Einordnung des Extremismusbegriffes versucht.

2.2 Politikwissenschaftliche Begriffsbestimmung

Die Terminologie des Rechtsextremismus ist auch unter politikwissenschaftlicher Betrachtung verwirrend. Es mangelt u. a. an einer konsensualen Definition zwischen verwendeten Begrifflichkeiten wie (Neo)Faschismus, (Neo)Nazismus, Rechtsradikalismus, Nationalismus, Totalitarismus, etc.

Rechtsextremismus stellt somit einen Sammelbegriff für verschiedenste gesellschaftliche rechtsgerichtete, undemokratische und inhumane Erscheinungsformen dar, dessen Merkmale u. a. durch die folgenden gekennzeichnet sind:[8]

- imperialistisches Großmachtstreben einhergehend mit übersteigertem Nationalismus, Feindseligkeit gegenüber anderen Staaten oder Völkern
- Negierung der universellen Freiheits- und Gleichheitsrechte des Menschen, sprich Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Recht auf Freiheit, Freizügigkeit und soziale Sicherheit, Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung und Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
- Ablehnung parlamentarisch-pluralistischer Systeme, Favorisierung einer Einheitspartei, Unterdrückung jeglicher Opposition
- die Volksgemeinschaft, d. h. Einheit zwischen Staat und Volk zu einem Reich, als ideologisches Leitbild
- Verharmlosung, Rechtfertigung, Verherrlichung nationalsozialistischer Untaten bis hin zur Leugnung geschichtlicher Tatsachen zum „Dritten Reich“[9]

Rechtsextremismus ist damit inhaltlich gekoppelt an fundamentale Verneinung des Prinzips menschlicher Gleichheit sowohl in Bezug auf Individuen als auch auf „Rassen“ und Völker mit dem erstrebten Ziel eines „starken“ homogenisierenden, antipluralistischen Staates.[10]

Bezüglich der verschiedenartigen Erscheinungsformen ist zu differenzieren zwischen rechtsextremistischen Einstellungen und rechtsextremistischem Verhalten, wobei ersteres dem zweiten prinzipiell vorgelagert ist.

[...]


[1] Vgl. Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, S. 12-13

[2] Vgl. Buder, Bernd: Entstehungsbedingungen des Rechtsextremismus bei männlich dominierten Subkulturen in

Ostdeutschland, S. 2

[3] Vgl. Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland, S. 12-13

[4] Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, S. 16

[5] Vgl. Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland, S. 12

[6] Ebenda, S. 16

[7] Vgl. Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, S. 19

[8] Vgl. Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, S. 20-21

[9] Ebenda

Vgl. Mentzel, Thomas: Rechtsextremistische Gewalttaten von Jugendlichen und Heranwachsenden in

den neuen Bundesländern, S. 28

[10] Vgl. Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland, S. 14

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Rechtsextremismus in Ostdeutschland
Sous-titre
Begriff, Ausprägungen und historische Ursachenforschung
Université
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Cours
Freiheit, Einheit und Brüderlichkeit? Deutschland 16 Jahre nach der Wiedervereinigung
Note
2,0
Auteur
Année
2007
Pages
22
N° de catalogue
V77788
ISBN (ebook)
9783638823210
ISBN (Livre)
9783638824828
Taille d'un fichier
550 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rechtsextremismus, Ostdeutschland, Freiheit, Einheit, Brüderlichkeit, Deutschland, Jahre, Wiedervereinigung
Citation du texte
Dörthe Krüger (Auteur), 2007, Rechtsextremismus in Ostdeutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77788

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